Um die Parlamentarisierung in Deutschland untersuchen zu
können, muss zunächst festgestellt werden, welche
Wesensmerkmale ein Parlament auszeichnen. Das Ergebnis wird
mit den Parlamenten von 1948 bis 1919 verglichen, um so zu
überprüfen, in wieweit die Parlamentarisierung in diesem Sinne
fortgeschritten ist.
Das Parlament ist ursprüngliches Symbol der Macht des liberalen
Bürgertums und daher auch in allen Staaten westlicher
Gesellschaftsordnungen zu finden1. Sein Wesen lässt sich in fünf
Gruppen aufzweigen:
a) Volksvertretung
Um seiner Urfunktion gerecht zu werden, tritt das Parlament
zusammen, um die Interessen des Volkes zu vertreten2. Das Volk
als solches kann nämlich nirgends anwesend, geschweige denn
handlungsfähig sein, daher kommt dem Parlament die Funktion zu
das Volk zu verkörpern. Die Existenz eines volksvertretenden
Parlaments ist in Staatsformen mit demokratischen Elementen
unabdingbar. Die Vertreter des Volkes sind sogenannte
Abgeordnete, die in ihrer Masse das Parlament bilden.
b) Legitimation durch Wahlen
Das Parlament wird (meistens) direkt vom Volk gewählt und erhält
dadurch zumindest formell eine außerordentliche demokratische
Legitimation3. Eine Abwandlung vom einfachen direkt gewählten
Parlament stellt das sogenannte Zweikammersystem dar. Hier
besteht das Parlament aus zwei kollegialen Organen, den
Kammern. Eine dieser beiden Kammern wir unmittelbar vom Volk
gewählt. Bei ihr liegt meist das Schwergewicht der legislativen
Tätigkeit. Zusammensetzung und Befugnisse der anderen Kammer
können sehr unterschiedlich sein; Sie kann Ausdruck entweder des
feudalen oder des föderalen oder des berufs- und besitzständischen Prinzips sein: In der Bundesrepublik Deutschland beispielsweise ist
die zweite Kammer die Ländervertretung, sie kann aber auch eine
berufsständische Vertretung sein, wie das Beispiel des bayerischen
Senats zeigt4. [...]
1 Ermacora, Grundriss der allgemeinen Staatslehre, Seite 111
2 Degenhart, Staatsrecht I, § 1 Rdn. 65
3 Herzog, allgemeine Staatslehre, Seite 247
4 Bleckmann, Staatsrecht I, § 3 Rdn. 56; Brinkmann, Verfassungslehre, Seite 284
Gliederung
I. Der Begriff des Parlaments
a) Volksvertretung
b) Legitimation durch Wahlen
c) Kräfteverhältnis zwischen Regierung und Parlament
d) Kompetenzen des Parlaments
e) Innenrechte oder die besonderen Rechte der Abgeordneten
II. Vereinfachter geschichtlicher Überblick
a) Vorgeschichte der Frankfurter Nationalversammlung
b) die Verfassung von 1849 (Paulskirchenverfassung)
c) Der Norddeutsche Bund von 1866/67
d) Das zweite Kaiserreich unter Bismarck (1870/71)
e) Der Weg zur Weimarer Reichsverfassung von 1919
III. Parlamentsvergleich
a) Unterschiede im repräsentativen Element
1) Die Volksvertretung der Paulskirche
2) Das Einkammersystem unter Bismarck
3) Das erweiterte Repräsentativsystem in Weimar
b) Verschiedene Legitimation durch unterschiedliches Wahlsystem
1) Die Paulskirche schafft ein fortschrittliches Wahlsystem
2) Wenig Neuerungen in Bismarcks Wahlrecht
3) Das neue Weimarer Wahlrecht soll mehr Gleichheit bringen
c) Das Kräfteverhältnis als Maßstab der Parlamentarisierung
1) Die Stellung des Parlaments in der Frankfurter Verfassung
2) Das schwache Parlament unter Bismarck
3) Das Parlament als Weimars stärkstes Reichsorgan
d) Die Kompetenzen der Parlamente
1) Die Aufgaben und Befugnisse in der Paulskirchenverfassung
2) Bismarcks Verfassungsväter kürzen die Kompetenzen
3) Der Unterschied zwischen Realität und Verfassung in Weimar
e) Die Rechte und Pflichten der Abgeordneten
1) Die Unabhängigkeit der Frankfurter Abgeordneten
2) Das Diätenverbot unter Bismarck
3) Die Entwicklung zum Berufspolitiker in Weimar
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht den historischen Entwicklungsprozess der Parlamentarisierung in Deutschland im Zeitraum von 1848 bis 1919. Das zentrale Ziel ist es, die verfassungsrechtliche Stellung, die Funktionen sowie die Befugnisse der jeweiligen Parlamente – von der Paulskirche über das Bismarckreich bis zur Weimarer Republik – zu analysieren und miteinander zu vergleichen, um den Grad der demokratischen Etablierung zu bestimmen.
- Wesensmerkmale eines Parlaments als theoretische Grundlage
- Historischer Kontext der verfassungsrechtlichen Entwicklung
- Vergleichende Analyse von Wahlrecht und Repräsentationssystemen
- Kontrollrechte des Parlaments gegenüber der Regierung
- Status und Unabhängigkeit der Abgeordneten
Auszug aus dem Buch
I. Der Begriff des „Parlaments“
Um die Parlamentarisierung in Deutschland untersuchen zu können, muss zunächst festgestellt werden, welche Wesensmerkmale ein Parlament auszeichnen. Das Ergebnis wird mit den Parlamenten von 1948 bis 1919 verglichen, um so zu überprüfen, in wieweit die Parlamentarisierung in diesem Sinne fortgeschritten ist.
Das Parlament ist ursprüngliches Symbol der Macht des liberalen Bürgertums und daher auch in allen Staaten westlicher Gesellschaftsordnungen zu finden. Sein Wesen lässt sich in fünf Gruppen aufzweigen:
a) Volksvertretung
Um seiner Urfunktion gerecht zu werden, tritt das Parlament zusammen, um die Interessen des Volkes zu vertreten. Das Volk als solches kann nämlich nirgends anwesend, geschweige denn handlungsfähig sein, daher kommt dem Parlament die Funktion zu das Volk zu verkörpern. Die Existenz eines volksvertretenden Parlaments ist in Staatsformen mit demokratischen Elementen unabdingbar. Die Vertreter des Volkes sind sogenannte Abgeordnete, die in ihrer Masse das Parlament bilden.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Der Begriff des Parlaments: Dieses Kapitel definiert die grundlegenden Wesensmerkmale eines parlamentarischen Organs, wie die Volksvertretung, die demokratische Legitimation durch Wahlen und die Kontrollfunktion gegenüber der Regierung.
II. Vereinfachter geschichtlicher Überblick: Hier erfolgt eine chronologische Darstellung der deutschen Verfassungsgeschichte von den revolutionären Bestrebungen 1848 über den Norddeutschen Bund und das Kaiserreich bis hin zur Entstehung der Weimarer Reichsverfassung 1919.
III. Parlamentsvergleich: Im Hauptteil werden die unterschiedlichen Systeme anhand von Kriterien wie Repräsentationsform, Wahlrecht, Machtverhältnis zur Exekutive und die rechtliche Stellung der Abgeordneten detailliert gegenübergestellt.
Schlüsselwörter
Parlamentarisierung, Verfassungsgeschichte, Paulskirche, Bismarckreich, Weimarer Republik, Volksvertretung, Wahlrecht, Gewaltenteilung, Kontrollrechte, Abgeordnete, Parlamentarismus, Verfassung, Exekutive, Repräsentationssystem, Reichstag
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die Entwicklung der Rolle und der Machtbefugnisse des deutschen Parlaments zwischen 1848 und 1919.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf dem Vergleich der verschiedenen Verfassungssysteme, dem Wahlsystem, der Stellung der Abgeordneten und der Kontrollfunktion des Parlaments.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie weit die Parlamentarisierung in Deutschland im untersuchten Zeitraum vorangeschritten ist und wie sich das Machtverhältnis zwischen Parlament und Regierung gewandelt hat.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechts- und verfassungsgeschichtliche Analyse, die verschiedene Verfassungstexte und historisch-politische Rahmenbedingungen vergleichend betrachtet.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in einen historischen Überblick und einen systematischen Vergleich der Parlamente hinsichtlich ihrer Repräsentationsfunktion, Wahlrechtsgrundsätze, Kompetenzen und der rechtlichen Stellung der Abgeordneten.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich maßgeblich durch Begriffe wie Parlamentarisierung, Verfassungsgeschichte, Demokratisierung und Gewaltenteilung beschreiben.
Wie unterscheidet sich die Stellung des Reichstags unter Bismarck von der in der Paulskirche?
Während die Paulskirche ein fortschrittliches, demokratisches Parlament vorsah, war der Reichstag unter Bismarck eher ein „schwaches“ Parlament mit begrenzten Kompetenzen, das einem starken monarchischen Element gegenüberstand.
Welche Auswirkungen hatte die Einführung des Verhältniswahlrechts in Weimar?
Das Verhältniswahlrecht sollte die Spiegelbildlichkeit des Volkswillens erhöhen, führte jedoch in der Praxis zu einer Zersplitterung der Parteienlandschaft und erschwerte die Bildung stabiler Regierungsmehrheiten.
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- Holger Engelkamp (Author), 2002, Von Frankfurt bis Weimar: Parlamentarisierung in Deutschland von 1848 bis 1919, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/15955