Die Kapitulation Straßburgs 1681 und die öffentliche Meinung in Deutschland


Proyecto/Trabajo fin de carrera, 2009

109 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


Inhalt

1. Einleitung

2. Grundsatzliche Uberlegungen zu Offentlichkeit und Medien im 17. Jahrhundert
2.1. Offentlichkeit und offentliche Meinung
2.2. Flugschriften und Volkslieder als informierende und meinungsbildende Medien
2.2.1. Die politische Flugschrift
2.2.2. Das historisch-politische Lied

3. Das Bild Frankreichs und Ludwigs XIV. im Reich und in der zeitgenossischen deutschen Publizistik zwischen 1648 und 1681

4. Die publizistische Reaktion auf die Kapitulation StraBburgs von 1681
4.1. Die politische Situation im Elsass um das Jahr 1680 und die Kapitulation StraBburgs
4.2. Der Fall StraBburgs in Flugschriften
4.3. Die Kapitulation StraBburgs im historisch-politischen Lied

5. Schlussbemerkungen

6. Literaturverzeichnis
6.1. Primarliteratur
6.1.1. Gedruckte Quellen
6.1.2. Elektronische Quellen und Quellenverzeichnisse
6.2. Sekundarliteratur
6.2.1. Literatur
6.2.2. Elektronische Ressourcen

1. Einleitung

Das 17. Jahrhundert wird hinsichtlich der gesamten europaischen Staatenwelt und insbesondere des Heiligen Romischen Reiches Deutscher Nation haufig als eine Zeit der Kriege und Krisen charakterisiert, denn auch nach dem verheerenden DreiBigjah- rigen Krieg kam der durch den Westfalischen Frieden restrukturierte Reichsverband nicht zur Ruhe. Im Inneren schienen die durch die Kriegserfahrung, die konfessio- nelle Disparitat und nicht zuletzt die machtpolitischen Interessen hervorgerufenen Gegensatze zwischen den Reichsgliedern weiterhin unuberbruckbar und an seinen Grenzen geriet das Reich im Verlauf der zweiten Halfte des Jahrhunderts durch die Osmanen im Osten und Frankreich im Westen verstarkt unter Druck. Vor allem das aufstrebende Frankreich erlebte unter Ludwig XIV. eine wirtschaftliche, militarische und kulturelle Blutezeit, das so genannte „Grand Siecle“, und hielt mit dem Hege- monial- und territorialen Expansionsbestreben des „Sonnenkonigs“ die Volker Euro- pas in Atem.

Bedingt durch wechselnde Bundnisse, den basalen Konflikt zwischen Bourbonen und Habsburgern und der direkten Nachbarschaft wurde auch das Reich in die „Raubkriege“ Ludwigs XIV., den Devolutionskrieg 1667/68, den Hollandischen Krieg 1672-1679, den Pfalzischen Erbfolgekrieg 1688-1697 und den Spanischen Erbfolgekrieg 1702-1714 verwickelt. In dieser Auseinandersetzung mit der wieder- erstarkenden franzosischen Monarchie und ihrer andersartigen Auffassung von Sou- veranitat und einem modernen, straff organisierten und zentralistisch regierten Fla- chenstaat wirkte der foderative, auBenpolitisch defensiv ausgerichtete Reichsstaat mit seiner deutlich schwacheren Zentralgewalt zeitweise recht schwerfallig und ge- radezu ohnmachtig. Da es Kaiser Leopold I. zunachst nicht gelang, die Reichsstande zu einem gemeinsamen, entschiedenen Vorgehen gegen Frankreich zu vereinen, hat- te man der militarischen und diplomatischen Ubermacht Frankreichs nur wenig ent- gegenzusetzen und musste in der Konsequenz territoriale Verluste, darunter auch den des Elsasses hinnehmen.

Nachdem Frankreich bereits 1648 einen Teil der Region am Oberrhein als Kompen- sation fur sein Eingreifen in den DreiBigjahrigen Krieg auf Seiten der protestanti- schen Reichsstande gegen den Wiener Kaiserhof erhalten hatte, baute es seine Stel- lung im Elsass sukzessive aus. Zu Beginn des Hollandischen Krieges lieB Ludwig XIV. den Bund der zehn elsassischen Freien Reichsstadte, die Dekapolis, erobern und annektierte die verbliebenen Reichsstande nach dem Frieden vom Nimwegen 1679 durch die Politik der Reunionen. Den Abschluss dieses Prozesses, mit dem Ziel eine homogene franzosische Provinz Elsass zu schaffen und aus militarisch- strategischen Grunden den Oberrhein als Grenze zum Reich durchzusetzen, bildete die Annexion StraBburgs, der bis dahin weitestgehend unbehelligt gebliebenen Hauptstadt der Region, am 30. September 1681. Die einst machtige und wirtschaft- lich florierende Freie Reichsstadt wurde mitten im Frieden durch den demonstrativen Aufmarsch einer imposanten Armee zur Kapitulation und damit dem Anschluss an Frankreich gezwungen.

Insbesondere in der einschlagigen geschichtswissenschaftlichen Literatur des spaten 19. Jahrhunderts wird meist mit pathetisch-emphatischen Worten darauf verwiesen, dass die Okkupation der Stadt StraBburg und ihre Eingliederung in den franzosischen Staat Ludwigs XIV. einen Aufschrei bzw. eine Woge nationaler Emporung im gan- zen Reich ausgelost und den AnstoB zu einer kaum zu uberblickenden Fulle an poli- tisch motivierten publizistischen Erzeugnissen gegeben habe.[1] Diese Einschatzung ist jedoch auch noch in jungerer, weniger von uberhohenden nationalen Gefuhlen gepragten Zeit ubernommen worden, wie das Beispiel Dietrich Pfaehlers zeigt, der schreibt: „Die Nachricht (...) platzte im Reich wie eine Bombe. (...) Noch jahrelang erschien eine wahre Flut von Druckschriften uber den Fall StraBburgs“[2]. Vor diesem Hintergrund soll die vorliegende Arbeit zum einen der Frage nachgehen, ob tatsach- lich zeitnah zu diesem Ereignis eine solche vehemente Reaktion erfolgte und, wenn ja, welche Form und welches AusmaB diese annahm. Zum anderen, ob dadurch im deutschsprachigen Raum die offentliche Meinung bezuglich Frankreich und Ludwig XIV. maBgeblich beeinflusst bzw. verandert wurde oder sich die Problematik ledig- lich nahtlos in ein bereits bestehendes Bild einfugte und dieses nur argumentativ erganzte.

Hierzu soil zunachst in einem ersten theoretischen und mediengeschichtlichen Teil, ausgehend von dem Theoriemodell Jurgen Habermas„, eine Klarung der Begriffe und der Bedeutung von Offentlichkeit und offentlicher Meinung in der betreffenden Epoche vorgenommen, sowie die im weiteren Verlauf der Arbeit schwerpunktmaBig verwendeten Mediengattungen, Flugschrift und Volkslied, hinsichtlich ihrer Produk- tion, Verbreitung, Rezeption und Funktion diskutiert werden. Im Anschluss daran erfolgt eine Betrachtung des in der deutschen Publizistik entworfenen Bildes, d. h. der offentlichen Meinung uber Frankreich und Ludwig XIV. nach dem Westfali- schen Frieden, mit dem Schwerpunkt auf der Zeitspanne zwischen dem Regierungs- antritt des „Sonnenkonigs“ 1661 und der Okkupation StraBburgs zwanzig Jahre spa- ter. Hier soll vornehmlich unter Verwendung von Sekundarliteratur der Ist-Zustand der Stimmungen im Reich vor dem Fall der Freien Reichsstadt aufgezeigt, die gan- gigsten Argumentationsmuster vorgestellt und damit die Grundlage fur die Beant- wortung der Frage nach der Wirkung besagten Ereignisses auf die offentliche Mei­nung nach 1681 geschaffen werden.

Diese Frage steht im Mittelpunkt des dritten und umfangreichsten Teils der Arbeit, in dem eine konkrete inhaltliche Analyse der sich der Thematik annehmenden Flug- schriften und Volkslieder, die nicht ausschlieBlich, aber doch groBtenteils dem Be- stand der Buderschen Flugschriftensammlung der Thuringer Universitats- und Lan- desbibliothek Jena, der Flugschriftensammlung Gustav Freytag - vergleichend dazu auch die Eintrage in dem Knuttel-Verzeichnis der Drucke in Niederlandischen Bibli- otheken und dem elektronischen Verzeichnis der im deutschsprachigen Raum er- schienenen Drucke des 17. Jahrhunderts (VD17) - und der Zusammenstellung der historischen Volkslieder bei Franz Wilhelm Freiherr von Ditfurth entnommen wer­den, geleistet werden soll. Mit der Beschreibung und Auswertung des Quellenmate- rials sollen die von den zeitgenossischen Autoren bevorzugt verbreiteten Denkfigu- ren, Argumentationsstrange und Bewertungen bezuglich der Kapitulation StraBburgs herausgearbeitet und in der Gegenuberstellung mit der zuvor erarbeiteten Positionie- rung der Publizistik fruherer Jahre deren Beitrag bzw. Auswirkung auf das Gesamt- bild Frankreichs und Ludwigs XIV. in der offentlichen Meinung im Reich untersucht werden.

Unstrittig ist indessen, dass der Fall StraBburgs 1681 - und mit etwas Verzogerung auch dessen Auswirkungen auf offentliche Meinung - die Historiker beiderseits des Rheines seither intensiv beschaftigt hat. Aus deutscher Sicht lagen dabei die Schwerpunkte in der Zeit des Deutschen Kaiserreichs[3] und des Nationalsozialismus[4], wobei in diesen in aller Regel tendenziosen, von der Feindschaft mit Frankreich ge- pragten Beitragen das Wissenschaftliche haufig hinter frankophobe Polemik und die Uberhohung des eigenen Nationalgefuhls zurucktrat. Deutlich objektiver zeigt sich dagegen die in den fruhen Jahren der Weimarer Republik entstandene „Triologie“ von Dissertationen der Universitat Jena uber die offentliche Meinung im Reich.[5] Unter den fur den Hauptteil der vorliegenden Untersuchung grundlegenden, neueren Arbeiten sind die Rudolf Meyers, Winfried Dotzauers, Franz Bosbachs, Martin Wre- des und des franzosischen Germanisten Jean Schillingers zu nennen, die die Stim- mungen im Reich gegenuber Frankreich im Wesentlichen anhand des Flugschriften- diskurses rekonstruieren.

Auch auf franzosischer Seite kann auf eine ebenso lange Tradition der Beschaftigung mit der Kapitulation StraBburgs verwiesen werden, in der der Vorgang uber einen langen Zeitraum naturgemaB aus der Perspektive des „Begunstigten“ interpretiert wurde. Meist wurden die die UnrechtmaBigkeit des Vorgangs beschreibenden Be- grifflichkeiten der deutschsprachigen Literatur wie „Raub“ oder „Annexion“ abge- lehnt und stattdessen die euphemistischen Ausdrucke „Reunion“ (Wiedervereini- gung) oder „Rattachement“ (Angliederung) verwendet. Erst in jungster Zeit ehrlicher deutsch-franzosischer Aussohnung und Verstandigung verschwindet dies- und jen- seits des Rheines allmahlich die Scheu, die erzwungene Kapitulation StraBburgs als Akt des Unrechtes und der Gewalt zu benennen, ohne daraus gegenseitig Vorwurfe oder Revancheanspruche zu erheben.[6]

2. Grundsatzliche Uberlegungen zu Offentlichkeit und Medien im 17. Jahrhundert

2.1. Offentlichkeit und offentliche Meinung

Der Betrachtung des vielschichtigen Themas Offentlichkeit und offentliche Meinung in der zweiten Halfte des 17. Jahrhunderts ist zunachst die Feststellung vorauszu- schicken, dass es die Begriffe „Offentlichkeit“ und „ offentliche Meinung“ als solche in dem betreffenden Zeitraum noch nicht gab, und dass - die tatsachliche Existenz des Sachverhaltes aber dennoch vorausgesetzt - somit ein Unterschied zwischen der Sach- und der Begriffsgeschichte von „Offentlichkeit“ hervorzuheben ist.[7] Demnach zog das Wort „Offentlichkeit“ als abstrakte Bezeichnung fur bestimmte politisch- soziale Strukturen erst in der zweiten Halfte des 18. Jahrhunderts infolge des „Men- talitatenwandels der Aufklarungszeit“[8] in unseren Sprachgebrauch ein. Es wurde von „offen(t)lich“ bzw. „offentlich“ abgeleitet, das in adverbialer oder adjektivischer Verwendung ursprunglich die visuelle Bedeutung von „offensichtlich“, „klar sein“ oder „allgemein sichtbar und zuganglich“ hatte. Im Verlauf des 17. Jahrhunderts entwickelte „offentlich“ eine „eigentumliche Bedeutungsambivalenz“[9], indem es bedingt durch die Herausbildung des neuzeitlichen Staates zunehmend um den poli- tisch-sozialen Sinn von „staatlich“ erweitert wurde, somit aber eine Sache bezeichne- te die ausdrucklich nicht jedermann zuganglich war. „Offentlich“ loste in diesem Zusammenhang allmahlich das bis dahin gebrauchliche „gemein“ und dessen Ablei- tungen (z. B. „Gemeinwesen“) ab und naherte sich in seiner Bedeutung gemeinsam mit seinen Antonymen „geheim“ und „privat“ den lateinischen Aquivalenten „publicus“ und „privatus“ an.[10]

Im Gegensatz zu der weitestgehend unumstrittenen Etymologie des Wortes „Offent- lichkeit“ ist in den letzten funf Jahrzehnten um den Sachverhalt selbst mittels einer schier unuberschaubaren Menge an Beitragen von Vertretern der unterschiedlichsten Disziplinen - der Geschichte, der Soziologie, der Philosophie, der Germanistik und der Sprach- und Kommunikationswissenschaften - eine rege und zuweilen kontro- verse Diskussion gefuhrt worden. Einen wichtigen Impuls hierfur lieferte Jurgen Ha­bermas mit seiner Habilitationsschrift von 1962, „Strukturwandel der Offentlich- keit“, in der er die Genese und den Wandel der Offentlichkeit im modernen Sinn in Verbindung mit der Aufklarung und dem sozialen Aufstieg des Burgertums be- schreibt und diese als burgerliche Offentlichkeit klassifiziert.[11]

Da dieses Modell jedoch nicht mit den Gegebenheiten fruherer Jahrhunderte in Ein- klang zu bringen sei, in denen nach Habermas der noch in der Antike gelebte Gegen- satz zwischen Privatsphare und Offentlichkeit nicht mehr existierte und Informatio- nen nicht fur jedermann zuganglich waren, fuhrte er in Abgrenzung zu der burgerli- chen Offentlichkeit der Moderne fur das Mittelalter und die Fruhe Neuzeit den Be- griff der reprasentativen Offentlichkeit ein. Demzufolge konzentriere sich die „repra- sentative Offentlichkeit (...) am Hof des Fursten“[12], wobei Offentlichkeit hier nicht als sozialer Bereich sondern als Statusmerkmal des Herrschers verstanden wird. In der Verschmelzung des Privaten und des Offentlichen reprasentiere ausschlieBlich der Monarch oder Furst das Land und seine Herrschaft vor dem ganzlich passiv blei- benden Volk. Dies gelte analog auch fur die Institution der Kirche, zumindest bis zur Reformation und dem Zeitpunkt an dem Religion durch die gewahrte Religionsfrei- heit zu einer Privatsache wurde. Den Kulminationspunkt der Entfaltung der reprasen- tativen Offentlichkeit erblickt Habermas in der absolutistischen Herrschaftsform und hier im Besonderen in dem sogar „intime Vorgange wie das Lever und Coucher“[13] umfassenden hofischen Zeremoniell Ludwigs XIV.[14]

Habermas erzielte mit seinem Versuch, das Thema Offentlichkeit durch das Konzept der burgerlichen Offentlichkeit, deren Wandel er bis in das industrielle Zeitalter ver- folgt, fur die Soziologie fruchtbar zu machen, groBe Beachtung und Akzeptanz. Gleichwohl wurden insbesondere aus den Reihen der Historiker kritische Stimmen an seiner Vorstellung einer fruhneuzeitlichen, reprasentativen Offentlichkeit laut, die unter anderem die mangelnden empirischen Grundlagen, die Konzentration auf die fruhe periodische Presse bei Nichtbeachtung anderer wichtigen Medien, den eng ge- fassten, idealisierenden Offentlichkeitsbegriff und die Darstellung des fruhneuzeitli- chen Staates als „eine Art kommunikationslose Gesellschaft“[15] beanstandeten.[16]

Jungeren Untersuchungen gelang es, im Widerspruch zu Habermas„ reprasentativer Offentlichkeit uberzeugend darzustellen, dass es sowohl im 16. als auch im 17. Jahr- hundert eine breite, kritisch rasonierende Offentlichkeit gab. Fur die auBerordentlich gut erforschte Reformationszeit pragte Rainer Wohlfeil im Anschluss an Jurgen Schutte den Begriff der reformatorischen Offentlichkeit, die „an die Stelle spatmit- telalterlicher lokaler und regionaler Offentlichkeit“[17] getreten sei. Demnach entstand im Zusammenspiel mundlicher, schriftlicher und visueller Medien eine „Sozialgrup- pen und Standesdenken uberwindende [, uberregionale] Kommunikationssituation“[18], die auch ausdrucklich den so genannten „gemeinen“ oder „kleinen“ Mann adressierte und diesen fur politische und religiose Inhalte sensibilisierte. Die publizistischen Erzeugnisse der Epoche, die weniger die Funktion der reinen Vermittlung von Wis- sen und reformatorischen Gedankengutes als die der Meinungsbildung und Agitation - der Belehrung und Bekehrung der Menschen - erfullten, erreichten angesichts der sprunghaft ansteigenden Auflagenzahlen und der haufig kollektiven Rezeption durch gemeinsames Vorlesen offenbar weite Teile der Gesellschaft, was nicht zuletzt durch die rasante Ausbreitung der Reformation selbst belegt wird.[19]

Ahnliches ist fur das vom 15. bis zum Beginn des 18. Jahrhunderts immer wieder- kehrende Problem der Bedrohung Mitteleuropas durch das Ottomanische Reich nachgewiesen worden. Die bloBe Anzahl der meist zu einem punktuellen Ereignis verfassten Presseerzeugnisse verdeutlichen, dass das als „Turkengefahr“ bekannte Phanomen „ein uber die rein ,reprasentative Offentlichkeiti hinausgehendes Medien- ereignis“[20] darstellte. Die Publizistik bediente einerseits das vorhandene Informati- onsbedurfnis der Menschen, wodurch „offentliche(n) Uberlegungen (...) [uber] Kon- sequenzen fur eigene Aktionen des Reiches, seiner Fuhrungsschicht und seiner Be- volkerung“[21] in Gang gesetzt wurden, und war andererseits wesentlicher Trager einer von den weltlichen und geistlichen Obrigkeiten bewusst lancierten Propaganda, die sich gleichermaBen an die Reichsstande und das gemeine Volk richtete. Vor allem die unmittelbar unter dem Druck der Osmanen stehenden Habsburger Kaiser ver- suchten mit der Stilisierung der Turken zum Erbfeind des Reiches und der gesamten Christenheit ein die konfessionelle Spaltung uberbruckendes und die Reichsstande vereinigendes Moment zu generieren, mit dem der Krieg gerechtfertigt und die Be- reitschaft zu dessen Finanzierung durch die Entrichtung der Turkensteuer gefordert wurde.[22]

Diese enge Beziehung zwischen Krieg und Offentlichkeit offenbart sich ferner in der Zeit des DreiBigjahrigen Krieges, in der der informations- und Meinungssteue- rungsbedarf‘[23] ein neues AusmaB annahm. Die zeitgenossische Publizistik wurde maBgeblich durch die Kriegsparteien und den Krieg selbst bestimmt und hatte ihrer- seits einen betrachtlichen Einfluss auf die Dauer und das Wesen der Auseinanderset- zung, worauf Johannes Burkhardt mit der Aussage, dass der „Religionskrieg (...) zum guten Teil medieninduziert“[24] gewesen sei, hindeutet. Die vornehmlich von den Pro- testanten betriebene, ausgedehnte antispanische Propaganda, das Eingreifen des zum Retter des evangelischen Kirche uberhohten Schwedenkonigs Gustav Adolf, und insbesondere die Zerstorung Magdeburgs 1631 - die „Sensation des Krieges, die bereits einen entsprechenden Sensationsjournalismus nach sich zog“[25] - verursachten regelrechte Wellen nachweislich offentlichkeitswirksamer Publizistik.[26] Es war jedoch nicht nur der Krieg, sondern auch der sehnlichst erhoffte Friedens- schluss, der die Menschen umtrieb. Konrad Repgen hat fur die Jahre 1643-1648, dem Zeitraum in dem der Westfalische Frieden zu Munster und Osnabruck ausgehandelt wurde, gezeigt, dass durch Zeitungen, Flugblatter, Flugschriften, aber auch non- verbale Medien der jeweilige Verhandlungsstand, entsprechende Auszuge von Ak- ten, Positions- und Forderungskataloge, andere Vorgange wie z. B. der zelebrierte representative Pomp, und naturlich die Verkundung des Endes der Kriegshandlungen uber die Furstenhofe und deren Regierungsapparate hinaus „regelmaBig und unver- zuglich der Offentlichkeit zuganglich gemacht worden sind.“[27] Demzufolge wuchs in der ersten Halfte des 17. Jahrhunderts das Interesse der deutschen Offentlichkeit, zu der nun auch immer mehr Menschen der Unter- und Mittelschichten zahlten, deren Lebensumstande auf das Engste mit der Frage nach Krieg und Frieden verbunden waren, an verlasslichen Informationen uber die AuBenpolitik. Da diese offenkundig „von kompetenter Seite des Staatsapparates (...) den Postmeistern, Druckereien und Verlegern zugeleitet [wurden,] (...) hatte der Furstenstaat selbst (...) ein wesentliches Stuck Offentlichkeit hergestellt.“[28]

In diesem zuletzt aufgefuhrten Beispiel klingt bereits die grundsatzliche Paradoxie der fruhneuzeitlichen, vornehmlich im Zeitalter des Absolutismus auftretenden Form von Offentlichkeit an. Auf der einen Seite entsprach es dem Charakter des monar- chisch-absolutistischen Staatsmodells, verdeckt zu agieren, Entscheidungen in ge- heimen Raten zu treffen, und die „Stimme des Volkes“ in (auBen-)politischen Ange- legenheiten nicht in Betracht zu ziehen.[29] Diskussionen oder gar Kritik der einfachen Bevolkerung waren aus Sicht der Obrigkeit unerwunscht und gefahrdeten den politi- schen Erfolg. Dieser von der AuBenwelt abgeschottete, politisch geheime Raum des Herrschers, der zu Beginn des 17. Jahrhunderts noch als „arcana imperii“ - die Ge- heimnisse der Herrschenden oder die Geheimnisse der Herrschaft - bezeichnet[30], nach 1648 aber allmahlich von dem Terminus „Staatsrason“ abgelost wurde, war trotz der damit konnotierten moralischen Verwerflichkeit als Ausdruck des gottlich legitimierten Status„ des von gesetzlichen Zwangen befreiten Herrschers, als erlaub- tes Mittel des Machterwerbs und -erhalts, sowie als schlichte Notwendigkeit fur ein kluges und strategisch erfolgreiches Staatshandeln gemeinhin akzeptiert.[31] Auf der anderen Seite waren es gerade hofische Kreise, die Fursten bzw. deren Dip- lomaten, Juristen und Berater, sowie die stadtischen Magistrate, die ihrerseits die Grenzen des Arkanbereichs aufweichten, indem sie selbst politische Geheimnisse und Informationen bewusst preisgaben. In einem mehr oder weniger geschlossenen Kommunikationskreislauf der Hofe und deren diplomatischen Vertretungen wandte man sich mit Manifesten, Denk- und Rechtfertigungsschriften, oder Darstellungen hofischer Ereignisse vorrangig an andere Souverane und den hoheren Adel, um Ver- bundete in der Sache zu gewinnen und die eigene Ehre und Reputation zu verteidigen bzw. zu mehren. Dass die Geheimhaltung dieser nur fur einen kleinen Kreis be- stimmten Botschaften nicht immer gelang, ist zum Teil mit der Anzahl der Mitwisser und der redseligen Natur des Menschen aber auch mit der absichtlichen Verbreitung durch Diplomaten zu erklaren, die damit Reaktionen des politischen Gegners oder der Bevolkerung testeten.[32]

Daruber hinaus richtet sich die offizielle und von offizieller Seite angeregte Publizis- tik unzweifelhaft auch an eine „nicht ganz kleine(n) Schicht von politisch interessier- ten und versierten Menschen“[33] auBerhalb der Hofe und Regierungsapparate. Dies gilt beispielsweise fur die reprasentativen Baulichkeiten oder die aufwendigen Insze- nierungen und Feste zu Anlassen wie Geburten, Kronungen, Hochzeiten und Todes- fallen, die dem Reprasentationsbedurfnis des Hofes entsprangen und die durch die staatliche Medienpolitik nicht nur den anwesenden Zuschauern zuganglich gemacht wurden.[34] Indem die Monarchen und ihre Familien selbst zum beeindruckenden Er- eignis wurden, betrieben sie Imagepflege. Dabei betonten sie freilich durch Zur- schaustellung ihres Prunks und Reichtums den Standesunterschied zum gemeinen Volk, forderten aber zugleich die emotionale Verbundenheit der Menschen mit der Herrscherdynastie und trugen damit indirekt zu ihrer Legitimation bei - im Ubrigen eine Funktion, die die staatlichen und privaten Reprasentationsakte der Monarchien noch in der Gegenwart erfullen.[35]

Daneben waren die von der Obrigkeit erzeugten, gesteuerten oder beeinflussten, an die Bevolkerung adressierten Medien vor allem Trager staatlicher Propaganda, also dem Versuch der Macht die offentliche Meinung durch die polemische Diskreditie- rung des politischen Gegners, den gezielten Aufbau eines vereinenden Feindbildes und die Rechtfertigung oder moralische Aufwertung der eigenen Positionen und Ab- sichten in ihrem Interesse zu manipulieren. Selbstverstandlich blieb es dabei selten bei der Verbreitung wahrheitsgemaBer Informationen. Im Gegenteil, man vereinfach- te und verfalschte Sachverhalte auf plakative Weise, streute Geruchte und schreckte selbst vor frei Erfundenem oder dreist Gelogenem nicht zuruck. Gelegentlich abge- fangene Sendschreiben, geheime Instruktionen oder Korrespondenzen der Gegensei- te entpuppten sich als wahre Glucksfalle fur die eigene Propagandatatigkeit, da man durch die geschickte Bearbeitung im eigenen Sinne und die anschlieBende Veroffent- lichung dieser die vermeintliche Niedertracht und das falsche politische Spiel der Feinde vor aller Augen moglichst glaubhaft entlarven konnte.[36] Spatestens der „DreiBigjahrige Krieg brachte den Durchbruch der modernen Propa­ganda^[37], die - wie noch zu zeigen sein wird - auch im Zeitalter Ludwigs XIV. eine entscheidende Rolle im Verhaltnis von Staat und Offentlichkeit spielen sollte. Allein die Masse und die Auflagenstarke der auf Beeinflussung der offentlichen Meinung abzielenden publizistischen Erzeugnisse des 17. Jahrhunderts, die haufig staatlichen oder kirchlichen Initiativen folgten und mitunter durch die Auftraggeber subventio- niert wurden, und die Tatsache, dass sich ausschlieBlich fur einen kleinen Kreis be- stimmte Propaganda als wenig zielfuhrend erweist, deutet darauf hin, dass diese Schriften fur breite Schichten der Bevolkerung gedacht waren und von diesen auch rezipiert und diskutiert wurden. Offenbar erkannten die Obrigkeiten zunehmend die Notwendigkeit, ihr Regierungshandeln offentlich zu rechtfertigen und mit politischer Agitation die intellektuelle Seite der Menschen fur sich zu gewinnen. Insbesondere fur den Bereich der AuBenpolitik scheuten sie weder entsprechende Anstrengungen noch den materiellen Aufwand, die Meinungen der Menschen medial zu beeinflus- sen, vielmehr sie gewissermaBen selbst zu generieren.[38]

Zu dem Bereich der Kommunikation zwischen der Macht und der Offentlichkeit zahlt uberdies der in der Fruhen Neuzeit stetig ansteigende administrative Kontakt der Landesherren mit der Bevolkerung. Gerade in Krisen- und Kriegszeiten lasst sich eine Intensivierung der offiziellen Informationspolitik der Landesherren feststellen, die die Landesbewohner uber Gesetze, Verordnungen, MaBnahmen und Warnungen (z. B. zu Seuchen oder dem aktuellen Kriegsgeschehen), Aufforderungen fur BuB- und Dankgottesdienste, usw. in Kenntnis setzte und dabei haufig elementare politi- sche Hintergrundinformationen und Erlauterungen verbreitete. Aushange an offentli- chen Platzen und Gebauden und das Verlesen durch Geistliche und Lehrer in Kir- chen und Schulen stellten sicher, dass diese wichtigen Mitteilungen des taglichen Lebens fur jedermann auch den Nicht-Lesefahigen zuganglich waren.[39] Im Ergebnis der vorangegangenen Ausfuhrungen lasst sich demnach festhalten, dass trotz des hohen Stellenwertes des politischen Geheimnisses in der Fruhen Neuzeit „die Obrigkeiten selbst Informationsprozesse in Gang [setzten] und versuchten auf diese Weise, erwunschte Informationen zu verbreiten und im Idealfall einzige Quelle der Informationen zu werden.“[40] Die politische Literatur des 17. Jahrhunderts ist demnach in erheblichen Umfang den Zentren der Macht und ihrem unmittelbaren Umfeld zuzuschreiben, jedoch darf hieraus nicht geschlussfolgert werden, dass die mittleren und unteren Bevolkerungsschichten ohne politische Mitwirkungsrechte oder Einflussmoglichkeiten deshalb unpolitisch gewesen waren und sich nicht dem- entsprechend publizistisch betatigt hatten.[41] Dazu zahlten die durch den quantitativen Ausbau des absolutistischen Verwaltungsapparates und der Expansion des Bil- dungswesens sprunghaft ansteigenden Zahl der akademischen Gelehrten - neben den Theologen vor allem jene des im 17. Jahrhunderts an den Universitaten etablierten offentlichen Rechts, die sich zudem haufig mit der allgemeinen Staatenkunde und der politischen Zeitgeschichte befassten - sowie die gebildeten Kaufleute und Handwerker.[42]

Sie gehorten vornehmlich zu den Kaufern und Abonnenten der nach 1600 aufkom- menden, die „Neugier und Neuigkeitssucht“[43] der Menschen stillenden aber zugleich weiter nahrenden Zeitungen, Zeitschriften und politischen Journale[44], durch die sie Informationen und Berichte zu aktuellen Ereignissen aus dem In- und Ausland bezo- gen und damit erst in die Lage versetzt wurden, uber Politik und andere Themen ra- sonieren und diskutieren zu konnen. Die periodische Presse nahm rasch „eine bedeu- tende Rolle im offentlichen Leben“[45] der Gebildeten, aber, da sie sich an ausnahms- los alle Bevolkerungsschichten richtete, auch des einfachen Volkes ein, was sich nicht zuletzt darin auBert, dass sie wie in den Schriften Ahasver Fritschs „Discursus de Novellarum“ und Kaspar Stielers „Zeitungs Lust und Nutz“ selbst zum Gegen- stand von Abhandlungen wurde.[46]

MaBgeblich fur einen positiven Bescheid der Frage, ob diese Bevolkerungsschichten eine von den partiell abgeschotteten Kommunikationskreislaufen der Macht emanzi- pierte Teiloffentlichkeit konstituierten, ist, dass diese nicht allein als Konsumenten, sondern auch als Produzenten und Distribuenten von Medien und Informationen auf- traten. Weltliche und geistliche Gelehrte, Postmeister, stadtische Beamte und (Zei- tungs-)Schreiber fertigten gegen ein meist einmaliges Entgelt die Texte, die das sich aus den Kreisen der Kaufleute und Handwerker rekrutierende, immer mehr ausdiffe- renzierte Druckgewerbe[47] in Form von Buchern, Flugblattern, Flugschriften und Pe- riodika an den Mann brachte. Einer inneren Logik folgend, ist davon auszugehen, dass uber die Autoren hinaus auch die weiteren an der Produktion und dem Vertrieb beteiligten Personen uber die Inhalte ihrer Erzeugnisse Bescheid wussten, selbst wenn sie diese nicht erwarben.[48] Die Vorstellung von der Existenz einer machtunab- hangigen Offentlichkeit im ausgehenden 17. Jahrhundert wird zudem auch durch die Fulle von Publikationen fur das gemeine Volk, sowie deren Auflagenzahlen und hau- figen Nachdrucken untermauert, denn das Druckgewerbe und „der Buchmarkt [folg- ten] vor allem kommerziellen Erwagungen“[49] und marktwirtschaftlichen Grundsat- zen, wobei die Druckerzeugnisse anstelle ihres kulturellen Wertes zunehmend den Charakter von Waren einnahmen, und demzufolge nur das gedruckt und in Umlauf gebracht wurde, von dem sich die Verleger und Drucker dank guter Verkaufsaussich- ten einen erklecklichen wirtschaftlichen Gewinn versprachen.[50] Die extensiven Bemuhungen von Kirche und Staat, mit Zensur-, Kontroll-, und UnterdruckungsmaBnahmen die Verbreitung von unerwunschten Informationen zu unterbinden, zeugen ebenfalls von einer Offentlichkeit unterhalb der Machtebene. Sah sich anfanglich vor allen Dingen die katholische Kirche dazu veranlasst, gegen ketzerische, die konfessionelle Reinheit und Einigkeit gefahrdende Veroffentlichun- gen mit Verkaufsverboten, Beschlagnahmungen, Verbrennungen, sowie der Andro- hung von Exkommunikation und anderen Strafen vorzugehen, erkannten spatestens um 1500 auch der Kaiser und die Landesherren die Notwendigkeit, sich der Publika- tion uber innenpolitische Themen, insbesondere wenn diese mit direkter Kritik an der Obrigkeit verbunden waren, und Unruhe stiftenden, das gesellschaftliche Klima ver- giftenden Schmahschriften zu erwehren.[51] Die Regeln und MaBnahmen der Vor- und Nachzensur, d. h. das Verbot oder die Genehmigung eines Druckes im Vornherein bzw. die nachtragliche Konfiszierung zuvor verbotener oder nicht zur Prufung vorge- legter Schriften, wurden stetig ausgedehnt und verscharft. Bei VerstoBen gegen die Zensurvorschriften konnte das StrafmaB von offentlichen Widerrufungen, Geldstra- fen, Berufsverboten, Ausweisungen, Inhaftierungen bis hin zu Leibesstrafen reichen. Zustandig fur die Zensur im Reich zeichneten seit 1569 die kaiserliche Bucherkom- mission in Frankfurt, die jedoch vor allem die Publikationen auf der dortigen Buch- messe kontrollierte, sowie die Universitaten oder stadtische Beauftragte.

Dennoch ist die Wirksamkeit der Zensur gerade im Reich nicht zu uberschatzen, bo- ten doch die mit der territorialen Zersplitterung und den Kompetenzstreitigkeiten zwischen Kaiser und Reichsstanden zu erklarende unterschiedliche Handhabung und Scharfe der Zensurbestimmungen in den einzelnen Landern, die Ausstattung und Effizienz der damit befassten Institutionen und Personen, oder die Moglichkeit fur den Druck einer problematischen Schrift in das benachbarte In- und Ausland wie etwa in die deutlich liberaleren Niederlande[52] auszuweichen, ausreichend Wege und Schlupflocher, die staatliche Presseaufsicht zu umgehen. Aus der Erfahrung heraus, dass eine luckenlose und direkte Uberwachung der Publizistik nur schwerlich durch- setzbar war, versuchten die Potentaten den Medien- und Informationsfluss zusatzlich zu kontrollieren und zu instrumentalisieren, indem sie die fur alle Drucker obligatori- sche Konzession, das Druckprivileg vergaben. Mit diesem Disziplinierungsmittel versicherten sie sich zugleich einer stetigen Einnahmequelle und der Loyalitat der Privilegierten, und initiierten daruber hinaus ihrer landesherrlichen Informationspoli- tik dienliche Grundungen hofeigener Medien.[53] Fur die Herausgeber und Drucker war diese Praxis ebenfalls nicht nur von Nachteil, sicherte sie diesen doch das Mo- nopol auf ihre Erzeugnisse und war als Vorlaufer des modernen Urheberrechtes zu- mindest theoretisch die juristische Grundlage, um gegen illegale Nachdrucke von Konkurrenten vorzugehen.[54]

An dieser Stelle seien noch ein paar allgemeine Gedanken zu den potentiellen Rezi- pienten der Publizistik im 17. Jahrhundert angefuhrt, die sich aus den Medien selbst und der Zusammensetzung der Bevolkerung ableiten lassen und die die Auffassung einer breiten, schichtubergreifenden Offentlichkeit bekraftigen. Ausgehend von der formalen Gestaltung der Medien lasst sich argumentieren, dass sich bei besonders umfangreichen oder aufwendig hergestellten und damit kostenintensiven Publikatio- nen die Leserschaft auf einen wohlhabenderen, meist intellektuellen Personenkreis aus Adel und gehobenen (Bildungs-)Burgertum verengte. Dies gilt ebenso fur Texte, die in Ganze oder zu groBen Teilen auf Latein oder Franzosisch abgefasst wurden, ohne veranschaulichende Illustrationen auskamen, oder in dem sprachlich an- spruchsvollen, verdichteten Kanzleistil der Zeit gehalten waren. Die Verwendung der dialektfreien, deutschen Sprache[55]mit einfacher, bisweilen grobschlachtiger Aus- drucksweise spricht hingegen dafur, dass der jeweilige Autor ein deutlich breiteres Publikum vor Augen hatte, das durch mundliche Weitergabe auch den Bereich der Lesefahigen uberschreiten konnte.[56]

Die Lesefahigkeit bildete demnach nicht das alleinige Ausschlusskriterium fur den Zugang zu Nachrichten und politischen Informationen, wenngleich es diesen natur- lich deutlich erleichterte. Die Angaben zur Alphabetisierungsrate in der Fruhen Neu- zeit sind als Schatzungen und Hochrechnungen zwar mit Vorsicht zu genieBen, die fur das 17. Jahrhundert im Mittel veranschlagten rund zehn Prozent der Gesamtbe- volkerung des Reiches - immerhin „etwa anderthalb Millionen Leser“[57] - konnen jedoch als halbwegs zuverlassig angesehen werden. Es wurde zudem berechnet, dass bereits um das Jahr 1500 in den groBen Stadten annahernd ein Drittel der mannlichen Burger des Lesens machtig war. Dies lasst auf zwei GesetzmaBigkeiten schlieBen, die unverandert auch fur den hier untersuchten Zeitraum zutreffend sind: erstens, dass die Lesefahigkeit an den Hofen und im urbanen Raum im Vergleich zu den landlichen Regionen deutlich hoher ausgepragt war, und zweitens, dass vor dem Hin- tergrund des Rollenverstandnisses jener Epoche und den daraus resultierenden Bil- dungschancen Frauen in der Gruppe der Alphabetisierten stark unterreprasentiert blieben.[58]

Die bloBe Anzahl der Lesefahigen sagt jedoch wenig uber den tatsachlichen Umfang des Kauferkreises der verschiedenen Printmedien aus. Dessen GroBe lasst sich nur durch die Addition der einzelnen Publikationen und deren Auflagenhohe in Verbin-dung mit der Annahme, diese seien nahezu vollstandig abverkauft worden, nahe- rungsweise bestimmen. Vorsichtigen Schatzungen zufolge betrug die Gesamtauflage der deutschsprachigen Zeitungen in der zweiten Halfte des 17. Jahrhunderts bei 60­70 nebeneinander existierenden Zeitungen mit einer durchschnittlichen Auflagen- hohe von etwa 400 Exemplaren ungefahr „30000 Exemplare pro Erscheinungsinter- vall.“[59] Vage sind dagegen die Angaben fur Flugblatter und Flugschriften, die deut- lich schwerer zu erfassen sind, da sie meist ereignisbezogen, in publizistischen Wel- len erschienen, sehr unterschiedliche Auflagenzahlen erreichen konnten, und bei ent- sprechender Nachfrage nachgedruckt oder in mehrere Sprachen ubersetzt wurden. Gleichwohl lasst sich das AusmaB der Verbreitung erahnen, wenn man sich verge- genwartigt, dass in der ersten Halfte des 17. Jahrhunderts allein „10000 Flugschriften im Zusammenhang mit dem DreiBigjahrigen Krieg“[60] erschienen. Nach einem Jahr- zehnt relativ geringer Produktion ist fur die Epoche Ludwigs XIV. nach 1660 trotz der zunehmenden Konkurrenz durch das Medium Zeitung erneut eine Hochphase der Flugschriftenliteratur zu konstatieren. Die von Rudolf Meyer in Schweizer Archiven gesichteten „1500 vorwiegend politischen Pamphlete zwischen 1661 und 1715“[61] oder die von Hans von Zwiedineck-Sudenhorst genannten ca. 2700 Exemplare in den Staatsbibliotheken zu Munchen und Dresden[62] weisen in diese Richtung, durften aber dennoch nur ein Bruchteil der Gesamtheit der Publikationen in dieser Zeit ausma- chen.[63] Zieht man nun die fur das 17. Jahrhundert vermutete durchschnittliche Aufla- genhohe von 1500 Stuck fur Flugschriften und Flugblatter[64] in diese Uberlegungen mit ein, wird schnell deutlich, dass je nach den ereignisgeschichtlichen Konjunkturen mehrere Hundertausend dieser Druckerzeugnisse jahrlich hergestellt worden sind. Auf den ersten Blick scheinen diese Angaben zu den Gesamtauflagen von Zeitungen, Flugblattern und Flugschriften im Verhaltnis zu den theoretisch Lesefahigen wenig geeignet, die These von einer breiten Offentlichkeit zu stutzen, jedoch muss hierbei bedacht werden, dass sich durch „das gemeinsame Lesen bzw. Vorlesen (...) der Adressatenkreis um ein Vielfaches“[65] erhohte. Es ist davon auszugehen, dass die hau- fig von Furstenhofen, Amtern, Klostern, und teilweise zu Unterrichtszwecken von Universitaten und Schulen abonnierten Zeitungen von mindestens zehn, wahrschein- lich sogar von deutlich mehr Personen benutzt wurden.[66] Pfarrer, Lehrer, Dorfvorste- her, Wirtsleute, Postmeister, aber mitunter auch Bauern und Handwerker traten folg- lich als Multiplikatoren politischer Informationen und Nachrichten auf. Aufgrund dieser Mehrfachnutzung der Druckerzeugnisse und den daran anschlieBenden Dis- kussionen bzw. dem „Weitererzahlen“ der Inhalte durfte insbesondere im urbanen Raum ein beachtlicher Prozentsatz der Bevolkerung hinlanglich uber die politische Lage und aktuelle Ereignisse informiert gewesen sein.

AbschlieBend lasst sich daher festhalten, dass der von Jurgen Habermas eingefuhrte Begriff der reprasentativen Offentlichkeit, der suggeriert, dass etwa 98% der Bevol­kerung ein passives, unpolitisches und unkritisches Publikum obrigkeitlicher Offent­lichkeit bzw. eine von politischen Informationen ganzlich ausgeschlossene Masse blieb, der historischen Realitat des 17. Jahrhundert nicht gerecht wird. Nach der mo- demen Auffassung einer kritischen und politisch einflussreichen Offentlichkeit wur- de diese freilich nur einen auBerst geringen Teil der fruhneuzeitlichen Bevolkerung umfassen, versteht man dagegen Offentlichkeit in einem allgemeineren Sinn als eine „teilweise diskutierende Bevolkerung, die sich eine Meinung zu aktuellen Ereignis- sen und politischen Entscheidungen bildet(e)“[67] kann schon fur das 17. Jahrhundert von der breiten und „politisierenden Offentlichkeit, die standische Grenzen tendenzi- ell uberwand und uber Zeitungsnachrichten und Flugschriftendiskurse die lokalen Offentlichkeiten nationsweit integrierte“[68], gesprochen werden.[69] Auf eine ausfuhrli- che Behandlung der Bemuhungen der neueren Forschung, das hierin erkennbare Problem der Qualitat von Offentlichkeit mit der Konstruktion nebeneinander existie- renden Teiloffentlichkeiten oder Offentlichkeitskreise aufzulosen, muss aufgrund des hier zur Verfugung stehenden Rahmens jedoch verzichtet werden, auch weil dies die Grundaussage, dass sich in der Fruhen Neuzeit eine uberregional vernetzte, politisch rasonierende Offentlichkeit konstituierte, nur unwesentlich modifiziert hatte.[70] Dennoch ist vor allem im Hinblick auf die Fragestellung der vorliegenden Arbeit darauf hinzuweisen, dass eine in der Offentlichkeit publizierte Meinung nicht selbst- verstandlich mit der offentlichen Meinung gleichzusetzen ist, wenngleich sich diese Publikationen in ihrem Wesen als Ware stark an dem „Volksmund“ orientieren mussten, um entsprechend wahrgenommen und verkauft werden zu konnen. Unzwei- felhaft entfalten insbesondere die meinungsbildenden Schrifttypen eine entsprechen- de Wirkung auf ihr Publikum und damit die offentliche Meinung, aber deren bewuss- te Inszenierung im Sinne einer einheitlich-kollektiven Meinung durch die veroffent- lichte Meinung widerspricht den realen Gegebenheiten, wonach sich die offentliche Meinung stets aus mehreren kontraren und rivalisierenden Beurteilungen einer Sache zusammensetzt. Fur den Historiker, dem allein die gedruckten Quellen zur Verfu- gung stehen, bedeutet dies, dass die Bestimmung der tatsachlichen offentlichen (Teil-)Meinungen letztlich in dem Bereich einer zu einem gewissen Grad spekulati- ven Rekonstruktion verbleibt.[71]

2.2. Flugschriften und Volkslieder als informierende und meinungs bildende Medien

Die folgende Betrachtung konzentriert sich auf die Medientypen Flugschrift und Volkslied, da diese hinsichtlich ihrer Eigenschaft als Trager von Propaganda und politischer Polemik fur den Untersuchungsgegenstand am geeignetsten erschienen, und demzufolge auch als Quellengrundlage herangezogen wurden. Auf die anderen Druckmedien der Fruhen Neuzeit - Flugblatter, Zeitungen und Bucher - zu denen bereits im vorangegangenen Abschnitt einige Ausfuhrungen gemacht wurden, musste aus verschiedenen inhaltlich-methodischen Grunden verzichtet werden.

2.2.1. Die politische Flugschrift

Der Begriff Flugschrift wurde lange Zeit uneinheitlich und fur unterschiedlichste Druckerzeugnisse gebraucht. Alternative zeitgenossische Bezeichnungen wie Buch- lein, Famosschrift, Pasquille oder Broschure deuten bereits die Schwierigkeit an, angesichts der Fulle verschiedenartiger Formen, deren Grenzen aufgrund fehlender Konventionen meist flieBend verliefen, die publizistische Gattung Flugschrift eindeu- tig zu definieren. Beispielsweise charakterisierte Konrad Repgen die Flugschrift als „ein selbstandiges, nicht periodisches Druckwerk (...), das sich vom Flugblatt weder durch seinen Inhalt noch durch seinen Adressaten unterscheidet, sondern allein durch seinen Umfang, weil die Flugschrift mehr als ein einziges Blatt umfaBt“[72] und ver- wendete den Begriff Flugschrift ausdrucklich auch fur Flugblatter. Ungeachtet „der gleichen etymologischen und historischen Wurzel“[73] besteht jedoch mittlerweile ein Konsens daruber, Flugschriften und Flugblatter als eigenstandige Gattungen wahrzu- nehmen, so dass die inzwischen etwas in die Jahre gekommene, funktional orientierte Definition Hans-Joachim Kohlers, wonach eine Flugschrift „eine aus mehr als einem Blatt bestehende selbststandige, nicht periodische und nicht gebundene Druckschrift [ist], die sich mit dem Ziel der Agitation (d. h. der Beeinflussung des Handelns) und/oder der Propaganda (d. h. der Beeinflussung der Uberzeugung) an die gesamte Offentlichkeit wendet“[74] immer noch Gultigkeit besitzt und gemeinhin akzeptiert wird.[75]

Damit sind bereits einige zentrale formale und inhaltliche Merkmale angesprochen. Die Seitenzahl der Flugschriften kann demnach von mindesten zwei bis hin zu 400 oder 500 ungebundenen, oftmals nur mit einem Faden zusammengehaltenen Seiten - dies stellt das maBgebliche Unterscheidungskriterium zu dem Medientyp Buch dar - variieren. Bestanden die Flugschriften im Zeitalter der Reformation noch im Durch- schnitt aus 16 Seiten und waren haufig nicht langer als acht Blatt, wiesen die fur die hier vorliegende Arbeit gesichteten Beispiele aus der zweiten Halfte des 17. Jahr- hunderts vielfach eine Starke von etwa 60-80, mitunter auch deutlich uber 100 Seiten auf. Fur den Einsatz hinreichend groBer Schrifttypen wurde die Fertigung im Quart-, nur selten im kleineren Oktav- oder dem im fruhen 16. Jahrhundert mehrheitlich verwendeten, unhandlichen Folioformat gebrauchlich. Um den Kaufanreiz zu erho- hen, wurden die Titelseiten ahnlich wie bei Buchern durch einen asthetisch gestalte- ten, zentrierter Text in unterschiedlichen SchriftgroBen und -farben, verzierende Or- namente, oder aussagekraftige Abbildungen ansprechend gestaltet und mit den aus heutiger Sicht etwas langatmigen Titeln und typisierenden Begriffen wie Sendschrei- ben und -brief, Bericht, Relation, Traktatlein, Defension oder fur ausgesprochen po- lemische Text die Praposition „wider“ bereits im vornherein Hinweise zu dem zu erwartenden Inhalt und dem angesprochenen Adressatenkreis gegeben.[76] Eine Kategorisierung der einzelnen Flugschriftentypen unter formalen Gesichtspunk- ten erscheint angesichts deren Bandbreite wenig praktikabel, so dass in der Literatur in der Regel eine inhaltlich-funktionale, jedoch ebenfalls nicht immer trennscharfe Unterscheidung zwischen den offiziellen Schriften in Gestalt von Deduktionen oder Manifesten, den Relationen, den Streitschriften bzw. Traktaten, sowie der nicht poli- tisch-propagandistischen Gelehrtenpublizistik vorgenommen wird.

[...]


[1] Bspw. Karl Holscher: Die offentliche Meinung in Deutschland uber den Fall StraBburgs wahrend der Jahre 1681 bis 1684, Diss., Munchen 1896, passim, bes. 1-3, 148-151. Vgl. Martin Wrede: Das Reich und seine Feinde. Politische Feindbilder in der reichspatriotischen Publizistik zwischen Westfa- lischem Frieden und Siebenjahrigem Krieg, Mainz 2004 (= Veroffentlichungen des Instituts fur Euro- paische Geschichte Mainz, Bd. 196), S. 465, 473; Jean Schillinger: Les pamphletaires allemands et la France de Louis XIV., Bern [u. a.] 1999 (= Contacts. Ser. 2, Gallo-Germanica, Vol. 27), S. 246f.

[2] Dietrich Pfaehler: Die Kapitulation der Reichsstadt StraBburg am 30. September 1681, ihre Vor- geschichte und ihre Folgen, in: ders./ Wilfried Forstmann/ Eduard Haug/ Gabriele Thiel (Hrsg.): Der Fall der Reichsstadt StraBburg und seine Folgen. Zur Stellung des 30. September 1681 in der Ge­schichte, Bad Neustadt/Saale 1981, S. 3-54, hier S. 39. Vgl. hierzu die ahnlichen, aber weniger abso- luten Aussagen bei: Volker Press: Kriege und Krisen. Deutschland 1600-1715, Munchen 1991 (= Neue deutsche Geschichte, Bd. 5), S. 423: „Das publizistische Echo auf den Griff nach StraBburg war lebhaft, die nationale Emporung schlug hohe Wellen“; und Georg Schmidt: Geschichte des Alten Reiches. Staat und Nation in der Fruhen Neuzeit 1495-1806, Munchen 1999, S. 224: „Die Kapitulati­on StraBburgs 1681 sorgte fur eine neue Welle nationaler Stimmungen und provozierte scharfste Po- lemiken.“

[3] Vor Grundung des Kaiserreiches bspw.: Heinrich Scherer: Der Verrath StraBburgs an Frankreich im Jahre 1681, in: Historisches Taschenbuch, N. F. IV, Leipzig 1843. S. 1- 135; Otto Klopp: Die Reunionen Ludwigs XIV. und der Raub von StraBburg, Hannover, 1855; Heribert Rau: Der Raub StraBburgs im Jahre 1681, Frankfurt/M 1862. Nach 1871 erschienen bspw.: Julius Rathgeber: Zur Geschichte der StraBburger Kapitulation von 1681, StraBburg, 1881; Erich Marcks: Beitrage zur Ge- schichte von StraBburgs Fall im Jahre 1681, in: Zeitschrift fur die Geschichte des Oberrheins (ZGO) 44, N. F. 5, 1890, S. 1-28; und die Editionen der Aufzeichnungen des Zeitzeugen und StraBburger Ammeister Franciscus Reisseissen: Rodolphe Reuss (Hrsg.): StraBburger Chronik von 1657-1677. Aufzeichnungen des Ammeisters Franciscus Reisseissen, StraBburg 1880; ders.: StraBburgische Chro­nik von 1667-1710. Memorial des Ammeisters Franciscus Reisseissen, StraBburg 1877. Auf Flug- schriften als Ausdruck der offentlichen Meinung konzentrierten sich: Holscher: offentliche Meinung; Johannes Haller: Die deutsche Publizistik in den Jahren 1668-1674. Ein Beitrag zur Geschichte der Raubkriege Ludwigs XIV., Diss., Heidelberg 1892; Paul Schmidt: Deutsche Publizistik in den Jahren 1667-1671, in: Mitteilungen des Instituts fur Osterreichische Geschichtsforschung (MIOG) 28, 1907, S. 577-630; ein breiterer Uberblick bei: Hans von Zwiedineck-Sudenhorst: Die offentliche Meinung in Deutschland im Zeitalter Ludwigs XIV. 1650-1700. Ein Beitrag zur Kenntnis der deutschen Flug- schriften-Litteratur, Stuttgart 1888.

[4] Bspw.: Alfred Rapp: Reichsstadt am Oberrhein. StraBburg in der altdeutschen Geschichte, StraB­burg 1941; ders.: Das ElsaB, Herzland und Schildmauer des Reiches. 2000 Jahre deutscher Kampf am Oberrhein, StraBburg 1942; Max Braubach: Um die „Reichsbarriere“ am Oberrhein. Die Frage der Ruckgewinnung des ElsaB und der Wiederherstellung Lothringens wahrend des Spanischen Erbfolge- krieges, in: Zeitschrift fur die Geschichte des Oberrheins (ZGO), N. F. 50, 1937, S. 481-530.

[5] Die fur den hier untersuchten Zeitraum interessanteste Arbeit Martin Petrans wird jedoch aktuell vermisst und ist nicht mehr zu beschaffen. Martin Petran: Die offentliche Meinung in Deutschland wahrend der Jahre 1683-1687. Nach Flugschriften der Universitatsbibliothek zu Jena, Diss., Jena 1921; Arnold Petersenn: Die offentliche Meinung in Deutschland wahrend des Koalitionskrieges 1688-97. Nach Flugschriften der Universitatsbibliothek zu Jena, Diss., Jena 1923; Alfred Wuttke: Die offentliche Meinung in Deutschland wahrend der Jahre 1697-1706. Nach Flugschriften der Universi­tatsbibliothek zu Jena, Diss., Jena 1925.

[6] Bspw.: Alphonse Coste: Reunion de Strasbourg a la France, Strasbourg 1841; Leonce Comte de Hallez-Claparede: Reunion de l'Alsace a la France, Paris 1844; ders.: Capitulation de Strasbourg: scenes historiques, StraBburg 1862; Arsene Legrelle: Louis XIV et Strasbourg. Essai sur la reunion de Strasbourg a la France, d’apres des documents officiels et inedits, Paris 1881: ders.: Louis XIV et Strasbourg. Essai sur la politique de la France en Alsace, d'apres des documents officiels et inedits, Paris 1884; Louis Maurer: L’expedition de Strasbourg en septembre 1681. Correspondance officielle tiree des Archives de la Guerre, Paris 1923; Louis Schmitt: Le rattachement de Strasbourg a la France en 1681, StraBburg 1981. Als ausgewiesener Experte der Situation im Elsass im 17. Jahrhundert gilt Georges Livet. Vgl. Georges Livet: L’Intendance d’Alsace sous Louis XIV., 1648-1715, Paris 1956; ders.: Le duc Mazarin. Gouverneur d’Alsace (1661-1713). Lettres et documents inedits, StraBburg und Paris 1954; ders./ Francis Rapp (Hrsg.): Histoire de Strasbourg des origines a nos jours, 4 Bde., StraBburg 1981.

[7] Dieser Gesichtspunkt wurde erstmals von Lucian Holscher ausfuhrlich beschrieben und wird in der jungeren Literatur uberwiegend ubernommen. Vgl. dazu: Lucian Holscher: Offentlichkeit, in: Otto Brunner/ Werner Conze/ Reinhart Koselleck (Hrsg.): Geschichtliche Grundbegriffe, 7 Bde., Stuttgart 1978, Bd. 4, S. 413-467, hier S. 413, 446-448 sowie ders.: Offentlichkeit und Geheimnis. Eine be- griffsgeschichtliche Untersuchung zur Entstehung der Offentlichkeit in der fruhen Neuzeit, Stuttgart 1979 (= Sprache und Geschichte, Bd. 4), passim, bes. S. 9-11, 118-124 mit bspw. Markus Baumanns: Das publizistische Werk des kaiserlichen Diplomaten Franz Paul Freiherr von Lisola (1613-1674). Ein Beitrag zum Verhaltnis von Absolutistischem Staat, Offentlichkeit und Machtepolitik in der Fruhen Neuzeit, Berlin 1994 (= Historische Forschungen, Bd. 53), S. 17f.; Esther-Beate Korber: Offent- lichkeiten der fruhen Neuzeit. Teilnehmer, Formen, Institutionen und Entscheidungen offentlicher Kommunikation im Herzogtum PreuBen von 1525 bis 1618, Berlin [u. a.] 1998 (= Beitrage zur Kom- munikationsgeschichte, Bd. 7), S. 2; Peer Schmidt: Spanische Universalmonarchie oder "teutsche Libertet". Das spanische Imperium in der Propaganda des DreiBigjahrigen Krieges, Stuttgart 2001 (= Studien zur modernen Geschichte, Bd. 54), S. 84f.; Ernst Opgenoorth: Publicum - privatum - arcanum. Ein Versuch zur Begrifflichkeit fruhneuzeitlicher Kommunikationsgeschichte, in: Bernd Sosemann (Hrsg.): Kommunikation und Medien in PreuBen vom 16. bis zum 19. Jahrhundert, Stutt­gart 2002 (= Beitrage zur Kommunikationsgeschichte, Bd. 12), S. 22-44, hier S. 25-27; Susanne Friedrich: Drehscheibe Regensburg. Das Informations- und Kommunikationssystem des Immerwah- renden Reichstags um 1700, Berlin 2007 (= Colloquia Augustana, Bd. 23), S. 42; Andreas Gestrich: Absolutismus und Offentlichkeit. Politische Kommunikation in Deutschland zu Beginn des 18. Jahr­hunderts, Gottingen 1994 (= Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft, Bd. 103), S. 11f.

[8] Ebd., S. 11.

[9] Holscher: Offentlichkeit, S. 413.

[10] Vgl. ebd., S. 413-416, 420f., 446-448; ders.: Offentlichkeit und Geheimnis, S. 36-58, 69-78; Baumanns: Lisola, S. 18f.; Peter von Moos: Die Begriffe „offentlich“ und „privat“ in der Geschichte und bei den Historikern, in: Saeculum - Jahrbuch fur Universalgeschichte, Bd. 49, 1998, S. 161-192, hier S. 161-164, 167-170; Korber: Offentlichkeiten, S. 2-10.

[11] Habermas nennt den Dualismus von Staat und Gesellschaft und die Ausdifferenzierung einer privaten und einer offentlichen Sphare als Voraussetzungen fur das Entstehen einer burgerlichen Of- fentlichkeit, d. h. einer (politisch) rasonierenden Zivilgesellschaft. Diese burgerliche Zivilgesellschaft entwickelt ein politisch-emanzipatorisches Bewusstsein, erhebt damit den Anspruch auf Teilhabe am offentlich-staatlichen Leben und wird zu dem Trager der offentlichen Meinung, die als Gegenpol zu dem Staat bzw. zu der Obrigkeit kritisch kontrollierend wirkt. Die Anfange der burgerlichen Offent- lichkeit verortet Habermas im England des ausgehenden 17. Jahrhunderts, wahrend sich diese erst im Laufe des 18. Jahrhunderts in Frankreich und nicht vor dem 19. Jahrhundert im Deutschen Reich herausgebildet habe. Vgl. hierzu Jurgen Habermas: Strukturwandel der Offentlichkeit. Untersuchun- gen zu einer Kategorie der burgerlichen Gesellschaft, 11. Aufl., Darmstadt [u. a.] 1980, S. 28-100.

[12] Ebd., S. 22.

[13] Korber: Offentlichkeiten, S. 6.

[14] Vgl. ebd., S. 4-6; Habermas: Strukturwandel, S. 7, 17-25, 28-43; Gestrich: Absolutismus, S. 28; Baumanns: Lisola, S. 21f.

[15] Ebd., S. 22.

[16] Widerspruch gegen die Darstellung Habermas„ z. B. ebd., S. 17-24, 29-38; Gestrich: Absolutis­mus, S. 16-20, 28-33; ders.: Krieg und Offentlichkeit in der zweiten Halfte des 17. Jahrhunderts, in: Angela Giebmeyer/ Helga Schnabel-Schule (Hrsg.): "Das Wichtigste ist der Mensch", Festschrift fur Klaus Gerteis zum 60. Geburtstag, Mainz 2000 (= Trierer Historische Forschungen, Bd. 41), S. 21-36, hier S. 22f.; Korber: Offentlichkeiten, S. 4-7; Moos: „offentlich“ und „privat“, S. 166-169; Opge- noorth: Publicum, S. 39f.; Konrad Repgen: DreiBigjahriger Krieg und Westfalischer Friede. Studien und Quellen, Paderborn [u. a.] 1998 (= Rechts- und Staatswissenschaftliche Veroffentlichungen der Gorres-Gesehschaft, N. F., Bd. 81), 724-726; Johannes Weber: Deutsche Presse im Zeitalter des Ba- rock. Zur Vorgeschichte offentlichen politischen Rasonnements, in: Hans-Wolf Jager (Hrsg.): „Of- fentlichkeit“ im 18. Jahrhundert, Gottingen 1997 (= Das 18. Jahrhundert, Supplementa, Bd. 4), S. 137- 150, hier S. 137f.; (partielle) Befurwortung des Habermasschen Begriffsrahmens bspw. bei: Holscher: Offentlichkeit, S. 430-438; ders.: Offentlichkeit und Geheimnis, S. 9, 81-100, 105-117; Karl Vocelka: Die politische Propaganda Kaiser Rudolphs II. (1576-1612), Wien 1981 (= Veroffentlichungen der Kommission fur die Geschichte Osterreichs, Bd. 9), S. 17-20; Werner Faulstich: Die burgerliche Me- diengesellschaft (1700-1830), Gottingen 2002 (= Die Geschichte der Medien, Bd 4.), S. 11-21; Chris­tian Oggolder/ Karl Vocelka: Flugblatter, Flugschriften und Periodische Zeitungen, in: Josef Pauser/ Martin Scheutz/ Thomas Winkelbauer (Hrsg.): Quellenkunde der Habsburgermonarchie (16.-18. Jahr- hundert), Wien u. Munchen 2004 (= Mitteilungen des Instituts fur Osterreichische Geschichtsfor- schung, Erganzungsband 44), S. 860-847, hier S. 861-863; vgl. zur weiteren Diskussion auch Ulrich Niggemann: Die Hugenottenverfolgung in der zeitgenossischen deutschen Publizistik (1681-1690), in: Francia - Forschungen zur westeuropaischen Geschichte, Bd. 32, 2005, S. 59- 108, hier S. 59-61; Jutta Schumann: Die andere Sonne. Kaiserbild und Medienstrategien im Zeitalter Leopolds I., Berlin 2003 (= Colloquia Augustana, Bd. 17), S. 16-26.

[17] Rainer Wohlfeil: Reformatorische Offentlichkeit, in: Ludger Grenzmann/ Karl Stackmann (Hrsg.): Literatur und Laienbildung im Spatmittelalter und in der Reformationszeit. Symposium Wol- fenbuttel 1981, Stuttgart 1984, S. 41-52, hier S. 48.

[18] Ebd., S. 48.

[19] Vgl. ebd., S. 46-50; Niggemann: Hugenottenverfolgung, S. 59f.; Schmidt: Staat und Nation, S. 58-60; ausfuhrlich zu Herstellung, Inhalt, Vertrieb und Rezipienten der Flugschriften der Reformati­ons- und Bauernkriegszeit: Hans-Joachim Kohler: Die Flugschriften der fruhen Neuzeit. Ein Uber- blick, in: Werner Arnold (Hrsg.): Die Erforschung der Buch- und Bibliotheksgeschichte in Deutsch­land, Wiesbaden: 1987, S. 307-345, hier S. 308f., 314-316, 325, 329-331, 338f.; Werner Faulstich: Medien zwischen Herrschaft und Revolte. Die Medienkultur der Fruhen Neuzeit 1400-1700, Gottin­gen 1998 (= Die Geschichte der Medien, Bd. 3), S. 143-177; Schmidt: Spanische Universalmonarchie, S. 85f.

[20] Ebd., S. 86.

[21] Winfried Schulze: Reich und Turkengefahr im spaten 16. Jahrhundert. Studien zu den politi- schen und gesellschaftlichen Auswirkungen einer auBeren Bedrohung, Munchen 1978, S. 29.

[22] Vgl. ebd., S. 21-66, 131-190; Faulstich: Medienkultur der Fruhen Neuzeit, S. 182f.; Baumanns: Lisola, S. 43f.; Schmidt: Staat und Nation, S. 124-127, 145f.; fur die zweite Halfte des 17. Jahrhun- derts unter Leopold I. vgl. Schumann: Sonne, S. 105-112, 172-192; zur Verwendung des Begriffes „Erbfeind“ fur die Turken vgl. Franz Bosbach: Der franzosische Erbfeind. Zu einem deuts chen Feind- bild im Zeitalter Ludwigs XIV., in: ders. (Hrsg.): Feinbilder. Die Darstellung des Gegners in der poli- tischen Publizistik des Mittelalters und der Neuzeit, Koln [u. a.] 1992 (= Bayreuther Historische Kol- loquien, Bd. 6), S. 117-139, hier S. 122-124. Fur die Zeit Kaiser Rudolfs II. stellt Karl Vocelka fest, dass die antiosmanische Propaganda mit wenigen Ausnahmen eine reprasentativ-standische Offent­lichkeit, also nur die politischen Entscheidungstrager, adressierte. Vgl. hierzu Vocelka: Propaganda Rudolphs II., S. 146-151, 219-279, 331-333.

[23] Gestrich: Krieg, S. 35.

[24] Johannes Burkhardt: Der DreiBigjahrige Krieg, Frankfurt/M. 1992, S. 226.

[25] Ebd., S. 227.

[26] Vgl. ebd., S. 225-230; Johannes Schwitalla: Flugschrift, Tubingen 1999 (= Grundlagen der Me- dienkommunikation, Bd. 7), S. 73-76; Faulstich: Medienkultur der Fruhen Neuzeit, S. 186-192; Georg Schmidt: Das Reich und Europa in deutschsprachigen Flugschriften. Uberlegungen zur rasonierenden Offentlichkeit und politischen Kultur im 17. Jahrhundert, in: Klaus BuBmann/ Elke Anna Werner (Hrsg.): Europa im 17. Jahrhundert. Ein politischer Mythos und seine Bilder, Stuttgart 2004, S. 119­148, hier S. 124-127; ders.: Staat und Nation, S. 163f.; Baumanns: Lisola, S. 45-47; Gestrich: Krieg, S. 22, 28, 35f.; Weber: Deutsche Presse, S. 144; die gegen die Spanischen Habsburger gerichtete Pub­lizistik ausfuhrlich bei Schmidt, Spanische Universalmonarchie, Kap. C, D, S. 440-450.

[27] Repgen: DreiBigjahriger Krieg, S. 733.

[28] Ebd., S. 764. Vgl. ebd., S. 724-734, 759-765; Burkhardt: DreiBigjahrige Krieg, S. 230-232; Schmidt: Staat und Nation, S. 191f.; Schmidt: Spanische Universalmonarchie, S. 92-94; Baumanns: Lisola, S. 47. Die starke Hinwendung zu auBenpolitischen Themen ist neben den geschichtlichen Ereignissen auch damit zu begrunden, dass innenpolitische und religiose Themen bzw. Kritik eher gefahrdet waren der Zensur zum Opfer zu fallen und deren Autoren sich dann der Strafverfolgung ausgesetzt sahen. Vgl. hierzu ebd., S. 50-55; Korber: Offentlichkeiten, 352-358.

[29] Vgl. dazu die These Habermas„, der Furstenhof des Barocks habe gegenuber dem des Mittelal- ters noch an Offentlichkeit eingebuBt, indem sich Feste, Turniere, Theater und vor allem das Regieren in die neuen, abgeschirmten Schlosser fernab der Stadte verlagerte: Habermas: Strukturwandel, S. 21­23; relativierend dagegen argumentieren z. B. Gestrich: Absolutismus, S. 12f.; Baumanns: Lisola, S. 21f., 40f.

[30] Der Begriff „arcana imperii“ entstammt Tacitus„ Annalen und wurde 1605 durch das wegwei- sende staatsrechtliche Werk Arnold Clapmars „De arcanis rerum publicarum libri sex“ in die deutsche Debatte uber die Staatsrason eingefuhrt. Vgl. hierzu ebd., S 38f.; Johannes Kunisch: Absolutismus und Offentlichkeit, in: Hans-Wolf Jager (Hrsg.): „Offentlichkeit“ im 18. Jahrhundert, Gottingen 1997 (= Das 18. Jahrhundert, Supplementa, Bd. 4), S. 33-49, hier S. 35f.; Gestrich: Absolutismus, S. 56; Holscher: Offentlichkeit und Geheimnis, S. 130-134; Friedrich: Drehscheibe Regensburg, S. 48-50; Repgen: DreiBigjahriger Krieg, S. 725.

[31] Vgl. ebd., S. 725; Holscher: Offentlichkeit und Geheimnis, S. 7f., 59f., 130-135; Baumanns: Li­sola, S. 38-40; Kunisch: Absolutismus und Offentlichkeit, S. 34-39; Opgenoorth: Publicum, S. 34f.; Schmidt: Spanische Universalmonarchie, S. 86; Gestrich: Absolutismus, S. 34-62.

[32] Vgl. ebd., S. 78-85, 87f., 90f., 137f.; ders.: Krieg, S. 24-27; Schmidt: Spanische Universalmo­narchie, S. 88; Korber: Offentlichkeiten, S. 159-164. Nicht zu unterschatzen ist auch der Handel von Informationen z. B. am Reichstag zu Regensburg. Offenbar verstetigte sich dort ein System, in dem die Grenzen von Diplomatie und Spionage flieBend verliefen und in dem uber die Beobachtung von

AuBerlichkeiten oder das Aufschnappen von Geruchten hinaus mit gegenseitigen Gratifikationen, Geschenken, Bestechungsgeldern und sogar regelmaBigen Gehaltszahlungen offizielle und geheime Protokolle, Akten, Vertrage, sowie andere Informationen und Dokumente erworben werden konnten. Vgl. hierzu Friedrich: Drehscheibe Regensburg, S. 231-251; Gestrich: Absolutismus, S. 96-98.

[33] Repgen: DreiBigjahriger Krieg, S. 726.

[34] Am Beispiel einiger Feste Leopolds I. zeigt Jutta Schumann, dass der Kreis der unmittelbaren Rezipienten auch durch parallel an mehreren Orten im Reich und im Ausland abgehalte Feierlichkei- ten, Auffuhrungen, Predigten, oder Munz- und Medaillenpragungen deutlich vergroBert werden konn- te. Vgl. hierzu Schumann: Sonne, S. 262-266, Kap. IV.

[35] Vgl. ebd., S. 237-262; Faulstich: Medienkultur der Fruhen Neuzeit, S. 185-209; Baumanns: Li- sola, S. 40f.; Gestrich: Absolutismus, S. 41-54, 114-125. Es bestand - entgegen der landlaufigen Vor- stellung von der Unantastbarkeit des absoluten Herrschers - ein gewisser Legitimationsdruck fur die Monarchen und Fursten. Sie konnten nicht ganzlich losgelost von ihrer Umwelt agieren, und waren mit Rucksicht auf die Stimmungen und die Unterstutzung ihrer Untertanen gut beraten, zum Beispiel in Fragen von Krieg und Frieden nicht nur vor der politisch relevanten Machtebene, sondern auch vor dem Volk ihren Standpunkt zu erklaren und fur Verstandnis zu werben. Vgl. hierzu ebd., S. 24-27, 63, 115-118; Repgen: DreiBigjahriger Krieg, S. 726; Schmidt: Flugschriften, S. 119f., 144, 147.

[36] Viel zitiertes Beispiel hierfur ist der so genannte Kanzleienstreit im DreiBigjahrigen Krieg. Nachdem die Kurpfalzer kaiserliche Schreiben abgefangen und publiziert hatten, wurden 1621 im Auftrag Kaiser Ferdinands II. unter dem Titel „Furstlich Anhaltische Gehaimbe Cantzley“ geheime Dokumente Friedrichs V., die mit der Einnahme der Kanzlei des „Winterkomgs“ in die Hande der Kaiserlichen gefallen waren, veroffentlicht, die dessen Bemuhungen um eine antihabsburgische Koali- tion aufdeckten. Als die pfalzische Seite 1622 erneut in den Besitz brisanter Briefe des Kaisers an den Papst und den Spanischen Hof gelangte, revanchierte sie sich in Person Ludwig Camerarius„ mit der „Cancellaria Hispanica“ und belegte, dass Ferdinand II. im Hintergrund die Ubertagung der pfalzi- schen Kurwurde auf Bayern auf den Weg brachte. Vgl. hierzu Burkhardt: DreiBigjahrige Krieg, S. 226; Schmidt: Spanische Universalmonarchie, S. 51f., 56, 87f.; Baumanns: Lisola, S. 45f.

[37] Ebd., S. 46.

[38] Vgl. ebd., S. 43-47; Schumann: Sonne, S. 29-36; Franz Bosbach: Eine franzosische Universal­monarchie? Deutsche Reaktionen auf die europaische Politik Ludwigs XIV., in: Michel Grunewald/ Jochen Schlobach (Hrsg.): Mediations/ Vermittlungen. Aspects des relations franco-allemandes du XVIIe siecle a nos jours, Bern [u. a.] 1992 (= Contacts. Ser. 2, Gallo-Germanica, Vol. 7), S. 53-68, hier S. 54-56; Kohler: Flugschriften der Fruhen Neuzeit, S. 325f.

[39] Vgl. Gestrich: Absolutismus, S. 127-130; ders. Krieg und Offentlichkeit, S. 23f.; Habermas be- zweifelt, dass diese Bekanntmachungen den gemeinen Mann erreicht haben. Vgl. hierzu Habermas: Strukturwandel, S. 35-37.

[40] Korber: Offentlichkeiten, S. 352.

[41] Diese Aussage steht im Widerspruch zu dem engen, fruhestens im 18. Jahrhundert angesiedelten Offentlichkeitsbegriff bei Habermas, nach dem das kritische Urteil und die Kontrolle der Herrschaft durch das „richtende Publikum“, das hierzu selbst zur Feder greift, ein wesentliches Merkmal von Offentlichkeit und Publizitat darstellt. Vgl. hierzu Habermas: Strukturwandel, S. 40-45; Schmidt: Spanische Universalmonarchie, S. 94.

[42] Vgl. ebd., S. 90f.; Gestrich: Absolutismus, S. 21, 100-106, 132; Korber: Offentlichkeiten, S. 167-170; Rolf Engelsing: Der Burger als Leser. Lesergeschichte in Deutschland 1500-1800, Stuttgart 1974, S 79; Schwitalla: Flugschrift, S. 15f.; Baumanns: Lisola, S. 24, 30.

[43] Ebd., S. 34.

[44] Der Strabburger Buchhandler Johann Carolus begann 1605 damit, uber den Postweg eintreffen- de Nachrichten zu sammeln und diese in unkommentierter, gedruckter Form ein Mal wochentlich zu veroffentlichen. Fur das Reich, dass durch den Partikularismus und seine zentrale Lage in Europa auf dem Gebiet der periodischen Presse eine fuhrende Stellung einnahm, wurden fur das gesamte 17.

Jahrhundert mindestens 200 Zeitungsunternehmen an nicht weniger als 80 verschiedenen Druckorten gezahlt. Im letzten Drittel des Sakulums existierten gleichzeitig etwa 60 Periodika, von denen viele mehrmals pro Woche oder gar taglich erschienen. Als erste echte Tageszeitung gilt die ab 1650 in Leipzig herausgegebene „Einkommende Zeitungen“. Vgl. ebd., S. 24-35; Weber: Deutsche Presse, S. 137-149; Faulstich: burgerliche Mediengesellschaft, S. 29-44, 225-230; ders.: Medienkultur der Fru- hen Neuzeit, S. 211-226; Jurgen Wilke: Grundzuge der Medien- und Kommunikationsgeschichte, 2. durchges. u. erg. Aufl., Koln [u. a.] 2008, S. 19-23, 40-65.

[45] Baumanns: Lisola, S. 32.

[46] Ein Beispiel fur die Adressierung der breiten Masse der Bevolkerung liefert z. B. das Vorwort der Nordlinger Zeitung „Wochentlich Newe Avisen“ aus dem Jahr 1642, in dem „Geistliche - Politici, vnd Weltliche Regenten auff Ihren Rathshausern - Burger vnd Handwercksleut ... auff der Gassen/ in den Wirtshausern/ oder anderstwo - ledige Bursch - auch etliche furwitzige Weiber“ angesprochen werden. Zitat in: Repgen: DreiBigjahriger Krieg, S. 750, Anm. 108; ebenso Kaspar Stieler mit den Worten: „Sitzen doch Lakeyen/ Stallknecht/ Kalfacter/ Gartner und Torhuter beysammen/ und halten ihr Gesprach aus den Avisen.“ Zitat in: Schmidt: Flugschriften, S. 119. Zu den Aussagen Fritschs und Stielers in den genannten Werken vgl. ebd., S. 119-121, Baumanns: Lisola, S. 32f.; Michael Ludscheidt: „dem Grunde in teutscher Sprache nachgedacht“. Zum literarischen Werk des Erfurter Dichters und Sprachgelehrten Kaspar Stieler, in: Palmbaum. Literarisches Journal aus Thuringen, Heft 45, 2007, S. 75-84, hier bes. S. 78; Rudolf Meyer: Die Flugschriften der Epoche Ludwigs XIV. Eine Untersuchung der in schweizerischen Bibliotheken enthaltenen Broschuren (1661 - 1679), Basel [u. a.] 1955 (= Baseler Beitrage zur Geschichtswissenschaft, Bd. 50), S. 32f.; vgl. zur weiteren Zeitungs- debatte Faulstich: Medienkultur der Fruhen Neuzeit, S. 234-238; Wilke: Medien- und Kommunikati- onsgeschichte, S. 67-70.

[47] AuBer den verschiedenen Autorengruppen und der expandierenden Papierherstellung sind in diese Begriff eine Reihe von spezialisierten Berufsgruppen subsumiert: als verantwortliche Unter- nehmer die Verleger und Herausgeber, die SchriftgieBer und -setzer, die Buchdrucker und -binder, die fur Illustrationen zustandigen Zeichner, Briefmaler, Kupferstecher und Formschneider, und mit dem Vertrieb beauftragten Buch- und Wanderhandler, Hausierer und Markt- oder Zeitungssinger. Vgl. hierzu ebd., S. 21, 47f., 57-59; Faulstich: Medienkultur der Fruhen Neuzeit, S. 252-254, 260-266; Baumanns: Lisola, S. 68-71; Schumann: Sonne, S. 56-62.

[48] Vgl. ebd., S. 61f.; Baumanns: Lisola, S. 61, 66-68; Weber: Deutsche Presse, S. 139; Meyer: Flugschriften, S. 16; Wilke: Medien- und Kommunikationsgeschichte, S. 58-65; Faulstich: burgerli- che Mediengesellschaft, S. 180-186.

[49] Schmidt: Spanische Universalmonarchie, S. 87.

[50] Vgl. ebd., S. 87; Habermas: Strukturwandel, S. 34f.; Friedrich: Drehscheibe Regensburg, S. 63f.; Baumanns: Lisola, S. 79; Faulstich: Medienkultur der Fruhen Neuzeit, S. 231-234, 254-258; Repgen: DreiBigjahriger Krieg, S. 734f.

[51] Johannes Weber erblickt in der Tatsache, dass dadurch die Lokal- und Regionalberichterstat- tung, sowie theologische Fragen in der Presse des 17. Jahrhunderts weitestgehend ausgeblendet wur- den und die ohne erhebliche Umstande oder hohere Bezugskosten im „Inland“ zu bekommenden Peri- odika somit eine hohe Distanz zur alltaglichen Lebenswelt der Bevolkerung aufwiesen, ein Gegenar- gument wider „die Auspragung einer konkreten, folgetrachtigen politischen Offentlichkeit.^ Vgl. hierzu Weber: Deutsche Presse, S. 142-145.

[52] Vgl. zu der Situation in den Generalstaaten Baumanns: Lisola, S. 41-43.

[53] Hofzeitungen und Blatter im Staatseigentum waren bspw. die „Leipziger Zeitung“ oder die vom Hofe Kaiser Leopolds I. angeregten Grundungen der Wiener Presseorgane „Currier“, „Mercurius“ und „Wiennerische Diarium“. Als Vorreiter der offiziellen Staatszeitung gilt Frankreich mit dem „Mercure galant“ und der „La Gazette“, deren Herausgeber Theophraste Renaudot von Kardinal Richelieu pro- tegiert wurde. Vgl. hierzu ebd., S. 28, 57, 59f.; Gestrich: Absolutismus, S. 170; Habermas: Struktur- wandel, S. 36; Oggolder/ Vocelka: Flugblatter, S. 865.

[54] Vgl. zu Zensur und Druckprivileg ebd., S. 869; Baumanns: Lisola, S. 50-59; Korber: Offentlichkeiten, S. 261-278, 352-357; Faulstich: Medienkultur der Fruhen Neuzeit, S. 224, 266f.; Wilke: Medien- und Kommunikationsgeschichte, S. 35-37, 48f.; ein konkreter Fall zweier Baseler Buchdrucker bei Meyer: Flugschriften, S. 19-30.

[55] Nach Rolf Engelsing setzte sich im Verlauf des 17. Jahrhunderts das Hochdeutsche in der Ver- waltung und als Schrift- und Lesesprache gegenuber den verschiedenen Mundarten durch, was das bis dahin vorhandene Sprachproblem bei uberregionalen Publikationen abmilderte. Vgl. hierzu Bau­manns: Lisola, S. 34f.; Korber: Offentlichkeiten, S. 19f.; Engelsing: Der Burger als Leser, S. 39-42.

[56] Vgl. ebd., S. 68; Schmidt: Spanische Universalmonarchie, S. 91-94; Korber: Offentlichkeiten, S. 171f.; Oggolder/ Vocelka: Flugblatter, S. 863f.; Schmidt: Flugschriften, S. 123. Zum Kanzleistil vgl. Schwitalla: Flugschrift, S. 37f.; Friedrich: Drehscheibe Regensburg, S. 38f.

[57] Ebd., S. 122.

[58] Vgl. ebd., S. 122; Engelsing: Der Burger als Leser, S. 296-300; Faulstich: Medienkultur der Fruhen Neuzeit, S. 158, 269-271; Schmidt: Spanische Universalmonarchie, S. 86; Korber: Offentlichkeiten, S. 18f.; Kohler: Flugschriften der Fruhen Neuzeit, S. 338.

[59] Wilke: Medien- und Kommunikationsgeschichte, S. 64. Vgl. hierzu ebd., S. 63-65; Repgen: DreiBigjahriger Krieg, S. 763; Gestrich: Absolutismus, S. 170f.; Faulstich: Medienkultur der Fruhen Neuzeit, S. 231f.

[60] Baumanns: Lisola, S. 75. Einen ersten Hohepunkt erreichte die Flugschriftenproduktion bereits in den Jahren zwischen 1500 und 1530, fur die nicht weniger als 12000 Drucke geschatzt werden. Vgl. hierzu Faulstich: Medienkultur der Fruhen Neuzeit, S. 163f.; Wilke: Medien- und Kommunikati­onsgeschichte, S. 25-30; Kohler: Flugschriften der Fruhen Neuzeit, S. 337.

[61] Meyer: Flugschriften, S. 12.

[62] Allein fur das Jahr 1689 zahlt Zwiedineck-Sudenhorst 150 verschiedene Flugschriften. Vgl. hierzu Hans von Zwiedineck-Sudenhorst: Meinung, S. 3.

[63] Die Masse der auf eine Vielzahl an Bibliotheken und Privatsammlungen in den ehemaligen Reichsterritorien verstreuten Bestande machte eine vollstandige Katalogisierung und Ermittlung zu- verlassiger Gesamtzahlen fur einen einzelnen Historiker bisher unmoglich. Das derzeit noch laufende nationalbiographische Gemeinschaftprojekt VD 17 konnte solche Vorhaben zukunftig erleichtern. Vgl. ebd., S. 3; Oggolder/ Vocelka: Flugblatter, S. 870f.; Meyer: Flugschriften, S. 11-13; Baumanns: Lisola, S. 73-77; Schmidt: Spanische Universalmonarchie, S. 72-77. Von besonderem Interesse fur den hier untersuchten Gegenstand sind die explizit anti-franzosischen Pamphlete, die sich nach Jean Schillinger fur den Zeitraum zwischen 1671 und 1700 auf etwa 208 belaufen. Vgl. hierzu Schillinger: Les pamphletaires allemands, S. 69-71.

[64] Um einen Druck rentabel zu gestalten, mussten je nach Aufwand mindestens einige hundert Stuck aufgelegt werden. Es sind aber auch Ausnahmen bekannt die den Durchschnitt um ein Vielfa- ches ubertreffen. Beispielsweise veranlassten die stadtischen Rate Ulms und Nurnbergs zum Reforma- tionsjubilaum 1617 den Druck eines Gedenkblattes mit einer Auflagenhohe von jeweils 4000 Exemp- laren. Vgl. hierzu Schmidt: Spanische Universalmonarchie, S. 93; Kohler: Flugschriften der Fruhen Neuzeit, S. 325, 337. Konrad Repgen errechnete eine Gesamtauflage der Vertragswerke des Westfali- schen Friedens von 30000-40000, verteilt auf 28 verschiedene Ausgaben in den Jahren 1648 und 1649. Vgl. hierzu Repgen: DreiBigjahriger Krieg, S. 760-762.

[65] Schmidt: Spanische Universalmonarchie, S. 86. Nicht zu vernachlassigen ist auBerdem, dass man zur Rezeption von Liedern und illustrierten Einblattdrucken weder selbst lesen konnen musste noch auf die Hilfe eines Vorlesers angewiesen war. Die Fahigkeit Bilder zu „lesen“ und zu deuten war in der Fruhen Neuzeit auch bei den Analphabeten vergleichsweise gut ausgebildet. Vgl. hierzu Oggolder/ Vocelka: Flugblatter, S. 864.

[66] Dies gilt mit Abstrichen ebenfalls fur Flugblatter und Flugschriften. Es entstanden privat organi- sierte (Vor-)Lese- und Umlaufgesellschaften, durch die sich das Lesen der ohnehin preiswerten Printmedien weiter verbilligte. Mitunter fanden sich auch Nachbarn regelmaBig in Tischgesellschaften zu einem „Zeitungsmahl“ zusammen, wobei eine lesefahige Person ausreichte, um eine grobere Grup- pe an Menschen mit Informationen zu versorgen. An offentlichen Platzen trugen Zeitungssinger ihre Nachrichten interessierten Menschen(mengen) gegen Bezahlung vor und es wurde zudem gegen Ende des Jahrhunderts ublich, dass Zeitungen in Wirtshausern, Schenken, Kaffeehausern und Weinstuben zur freien Benutzung auslagen. Vgl. hierzu und dem folgenden ebd., S. 864; Wilke: Medien- und Kommunikationsgeschichte, S. 64f.; Schumann: Sonne, S. 20-22 Gestrich: Absolutismus, S. 171-177; Baumanns: Lisola, S. 35, 61-63; Schmidt: Flugschriften, S. 119f., 142f., 147.

[67] Schumann: Sonne, S. 21.

[68] Schmidt: Flugschriften, S. 144.

[69] Vgl. ebd., S. 119f., 143-148; Schumann: Sonne, S. 21-27; Schmidt: Spanische Universalmonar- chie, S. 93f.; Repgen: Dreihigjahriger Krieg, S. 726f., 764f.; Baumanns: Lisola, S. 36-38, 49f.

[70] Bspw. erkennt Andreas Gestrich in der Offentlichkeit der standischen Gesellschaft je eine Di­mension der Herrschaftstrager (Adel, Diplomaten und Reichstagsoffentlichkeit), der Gelehrten und des „Pobels“. Vgl. Gestrich: Absolutismus, S. 78-134; ausfuhrlich zur Reichstagsoffentlichkeit Fried­rich: Drehscheibe Regensburg, passim, bes. S. 44-48, 405-542. Esther-Beate Korber unterscheidet fur das 16. und 17. Jahrhundert eine Offentlichkeit der Macht, der Bildung und der Informationen. Vgl. Korber: Offentlichkeiten, passim, hier bes. S. 367-387; Kritik hierzu bei Opgenoorth: Publicum, S. 28-32. Am starksten differenziert Werner Faulstich, der fur die Zeit um 1700 „erstens die hofisch- reprasentative Offentlichkeit der schmalen Schicht des Adel, zweitens die religiose oder Glaubensof- fentlichkeit der Konfessionen und der Geistlichkeit, drittens die burgerliche Offentlichkeit in den Stadten, viertens die standesspezifische Offentlichkeit der verschiedenen Zunfte, und funftens die regional und lokal abgegrenzte Offentlichkeit des Dorfes“ nennt und diese sogar noch um einige U n- terkategorien erweitert. Vgl. Faulstich: burgerliche Mediengesellschaft, S. 11; sowie in Abwandlung fur das 16. Jahrhundert ders.: Medienkultur der Fruhen Neuzeit, S. 180f.

[71] Vgl. Winfried Dotzauer: Der publizistische Kampf zwischen Frankreich und Deutschland im Zeitalter Ludwigs XIV., in: Zeitschrift fur die Geschichte des Oberrheins (ZGO) 122, N.F. 83, 1974, S. 99-123, hier S. 100f.; Oggolder/ Vocelka: Flugblatter, S. 861-863; Bosbach: franzosische Univer- salmonarchie?, S. 54; Niggemann: Hugenottenverfolgung, S. 61f.; Gestrich: Krieg, S. 26; Baumanns: Lisola, S. 12f.

[72] Repgen: DreiBigjahriger Krieg, S. 734.

[73] Wilke: Medien- und Kommunikationsgeschichte, S. 24.

[74] Hans-Joachim Kohler: Die Flugschriften. Versuch der Prazisierung eines gelaufigen Begriffs, in: Horst Rabe/ Hansgeorg Molitor/ Hans-Christoph Rublack (Hrsg.): Festschrift fur Ernst Walter Zeeden. Zum 60. Geburtstag am 14. Mai 1976, Munster 1976 (= Reformationsgeschichtliche Studien und Texte, Supplementbd. 2), S. 36-61, hier S. 50.

[75] Vgl. ebd., S. 38-50; ders.: Flugschriften der Fruhen Neuzeit, S. 308-311; Niggemann: Hugenot- tenverfolgung, S. 61; Schmidt: Spanische Universalmonarchie, S. 14; Schumann: Sonne, S. 42; Wil­ke: Medien- und Kommunikationsgeschichte, S. 24f.; Faulstich: Medienkultur der Fruhen Neuzeit, S. 160f.; Schwitalla: Flugschrift, S. 2-6.

[76] Vgl. ebd., S. 7-10; Kohler: Flugschriften der Fruhen Neuzeit, S. 312f.; Repgen: DreiBigjahriger Krieg, S. 736f.; Zwiedineck-Sudenhorst: Meinung, S. 3.

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Detalles

Título
Die Kapitulation Straßburgs 1681 und die öffentliche Meinung in Deutschland
Universidad
http://www.uni-jena.de/  (Historisches Institut)
Calificación
1,0
Autor
Año
2009
Páginas
109
No. de catálogo
V159879
ISBN (Ebook)
9783640734740
ISBN (Libro)
9783640734931
Tamaño de fichero
1260 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Frühe Neuzeit, Ludwig XIV., Louis XIV., Straßburg, Strasbourg, Flugschrift, Publizistik, Feindbild, Frankreich, Devolutionskrieg, Réunionen, Öffentlichkeit, Habermas, Elsass
Citar trabajo
Martin Sittig (Autor), 2009, Die Kapitulation Straßburgs 1681 und die öffentliche Meinung in Deutschland, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/159879

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