In der Umgangssprache beschreibt der Ausdruck „Übung macht den Meister“ den Zusammenhang zwischen der Erfahrung und dem Ergebnis einer bestimmten Leis-tung. Man könnte also auf Grund dieses plausiblen, monokausalen Zusammenhangs zwischen Leistungsmenge und Qualität im täglichen Leben vermuten, dass Ärzte bzw. Ärztinnen und Krankenhäuser mit einem größeren Behandlungsvolumen ab einer bestimmten Anzahl erbrachter Eingriffe bessere Ergebnisse in diesem Bereich erziehen als andere (Rathmann/Windeler 2002, S. 8). In diesem Zusammenhang kommt die Frage auf, ob durch Mindestmengen für medizinische Leistungen eine nachweisbare Verbesserung der Qualität erreicht werden kann. Die Verbesserung der Qualität der medizinischen Versorgung ist, neben der Kosten-dämpfung, das Ziel unzähliger Initiativen und Reformen der Gesundheitssysteme durch nationale Qualitätsprogramme in den industrialisierten Gesellschaften gewor-den (Busse/Velasco-Garrido 2004, S. 10). Der Bundesgesetzgeber hat aus diesem Anlass verschiedene Bestimmungen im neunten Abschnitt des SGB V zur „Siche-rung der Qualität der Leistungserbringung“ festgelegt. Ein Instrument zur Qualitäts-sicherung in den Krankenhäusern sollen die sogenannten Mindestmengen sein. Unter Mindestmengen werden im medizinischen Bereich festgelegte zahlenmäßige Mengen von planbaren Leistungen verstanden, die ein Arzt bzw. eine Ärztin oder ein Kran-kenhaus in einem Jahr mindestens erbringen muss, um diese weiterhin erbringen zu dürfen. Dabei handelt es sich um Eingriffe, die ein hohes Maß an Routine und/oder manueller Fertigkeit erfordern (KBV-Qualitätsbericht 2009, S. 89). Seit dem 1. Janu-ar 2004 gelten in Deutschland konkrete Mindestmengen für eine Reihe von Operati-onen im stationären Krankenhausbereich. Für den Bereich der ambulanten Versor-gung im Krankenhaus ist zum 30. April 2008 eine Mindestmengenregelung für be-stimmte Leistungen und Behandlungen in Kraft getreten.
Inhaltsverzeichnis
- Mindestmengen - ein Regulierungsinstrument zur Qualitätssicherung?
- Gesetzliche Grundlagen und Zuständigkeiten
- Historische Entwicklung der gesetzlichen Grundlagen
- Differenzen in den Gesetzgebungszuständigkeiten
- Legitimation des Gemeinsamen Bundesausschusses
- Mindestmengen in der stationären Krankenhausversorgung
- Mindestmengen als Qualitätsindikator für medizinische Leistungen
- Einführung und Überarbeitung der Mindestmengenvereinbarung
- Begleitforschung zur Mindestmengeneinführung und deren Auswirkungen
- Auswirkungen auf die Ergebnisqualität
- Auswirkungen auf die Versorgungsstruktur
- Auswirkungen auf die Krankenhäuser
- Beurteilung und Empfehlungen zur Weiterentwicklung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Studienarbeit befasst sich mit der Frage, wie geschätzte Mengenrestriktionen, eine flächendeckende Versorgung und ein hoher Qualitätsanspruch in Einklang gebracht werden können. Dabei wird untersucht, inwieweit politische Interessen bei der Einführung und Umsetzung von Mindestmengen eine Rolle spielen. Die Arbeit analysiert die rechtlichen Grundlagen der Mindestmengenregelung, beleuchtet den wissenschaftlichen Zusammenhang zwischen Behandlungsmenge und Ergebnisqualität und stellt die Mindestmengenvereinbarung für den stationären Bereich vor. Abschließend wird eine Beurteilung abgegeben, ob Mindestmengen als Qualitätsinstrument für den Krankenhausbereich angesehen werden können.
- Rechtliche Grundlagen und Zuständigkeiten für Mindestmengen
- Zusammenhang zwischen Behandlungsmenge und Ergebnisqualität
- Entwicklung und Umsetzung der Mindestmengenvereinbarung
- Auswirkungen von Mindestmengen auf die Krankenhausversorgung
- Bewertung von Mindestmengen als Qualitätsinstrument
Zusammenfassung der Kapitel
- Gesetzliche Grundlagen und Zuständigkeiten: Dieses Kapitel beleuchtet die historische Entwicklung der gesetzlichen Grundlagen für die Einführung von Mindestmengen. Es wird die rechtliche Bewertung der Mindestmengen im Hinblick auf die Gesetzgebungs- und Ausgestaltungszuständigkeiten vorgenommen.
- Mindestmengen in der stationären Krankenhausversorgung: Dieses Kapitel untersucht die Mindestmengen als Qualitätsindikator für medizinische Leistungen. Es beleuchtet die Einführung und Überarbeitung der Mindestmengenvereinbarung und geht auf die Ergebnisse der Begleitforschung ein, die die Auswirkungen von Mindestmengen auf die Ergebnisqualität, die Versorgungsstruktur und die Krankenhäuser untersucht hat.
Schlüsselwörter
Mindestmengen, Qualitätssicherung, Krankenhausversorgung, Gesundheitsreform, Gesetzgebung, Behandlungsmenge, Ergebnisqualität, Begleitforschung, politische Interessen, rechtliche Bewertung, gemeinsame Selbstverwaltung, G-BA, Krankenhausplan, flächendeckende Versorgung.
- Arbeit zitieren
- Katrin Lutz (Autor:in), 2010, Mindestmengen - ein Regulierungsinstrument zur Qualitätssicherung?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/160090