Im heutigen modernen Verfassungsstaat ist es meist die Verfassungsgerichtbarkeit, die dem Bürger die Möglichkeit gibt, seine Grundrechte gegenüber dem Staat durchzusetzen.1 Die Bundesrepublik Deutschland enthält neben dieser Verfassungsgerichtbarkeit ein positives Widerstandsrecht, das im Zuge der Notstandsgesetzgebungen in den siebziger Jahren entstanden ist.
Enthält dieses positivierte Naturrecht aber noch die theoretischen Elemente der Aufklärung? Um diese Frage beantworten zu können, wird in dieser Arbeit die Theorie John Lockes zum Widerstandsrecht mit dem Widerstandsrecht der BRD in Art.20 Abs.4 GG verglichen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. John Locke
2.1 Hintergründe und historischer Kontext
2.2 Two Treatise of gouvernement
2.2.1 Aufbau
2.2.2 Die erste Abhandlung
2.2.3 Die zweite Abhandlung
2.3 Das Recht auf Widerstand
2.3.1 Ursachen des Widerstandes
2.3.2 Ausmaß und Folgen des Widerstandes
2.3.3 Begründung des Widerstandes
3. Die BRD und der Widerstand
3.1 Entstehung des bundesdeutschen Widerstandsrechts
3.2 Inhalt des Art. 20 Abs. 4 Grundgesetz
3.3 Stellung des Art.20 Abs.4 GG
4. Enthält das Widerstandsrecht der BRD noch Elemente der Widerstandstheorie John Lockes?
4.1 Parallelen
4.1.1 Naturrechte und Gesetz
4.1.2 Andere Abhilfe
4.1.3 Ursachen für Widerstand
4.1.4 Art des Widerstandes
4.1.5 Begründung des Widerstandes
4.2 Unterschiede
4.2.1 Folgen des Widerstandes
4.2.2 Berechtigung zum Widerstand
4.2.3 Widerstandsrecht des Staates
4.2.4 Verfassungswidrige Handlung des Staates
5. Resumée
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht, ob das in Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes verankerte Widerstandsrecht der Bundesrepublik Deutschland noch die theoretischen Elemente der Widerstandstheorie von John Locke enthält. Ziel ist ein systematischer Vergleich zwischen der lockeschen Philosophie und dem geltenden Verfassungsrecht.
- Historische Einordnung der politischen Theorie John Lockes
- Analyse des Widerstandsrechts in der Bundesrepublik Deutschland
- Vergleich der Legitimationsgrundlagen und Widerstandszwecke
- Untersuchung der strukturellen Parallelen und Unterschiede
- Kritische Bewertung des Verhältnisses von Verfassungstreue und Widerstand
Auszug aus dem Buch
3.2 Inhalt des Art. 20 Abs. 4 Grundgesetz
Träger des Widerstandsrechts sind alle Deutschen. Hierbei ist zu beachten, dass das Widerstandsrecht sowohl kollektiv als auch individuell ausgeübt werden kann.32
Die im Widerstandsfall bedrohte Ordnung ist in Art.20 Abs.1- 3 GG festgelegt (insofern durch Art.79 Abs. 3 GG für unabänderlich erklärt).33
Widerstandsrecht besteht gegenüber jedem, das bedeutet sowohl gegen staatliche Organe (also einem Staatsstreich von oben) als auch gegen gesellschaftliche Kräfte (entspricht einem Staatsstreich von unten).34
Zielgerichtet ist der Widerstand gegen „objektive [...] Unternehmen“35, was bedeutet, dass „objektive[r] Angriff“36 vorhanden sein muss. „Vorbereitungshandlungen oder subjektive Momente37 rufen keinen Widerstandsfall hervor.38
Tatbestandsvorraussetzung für den Widerstandsfall ist die Unmöglichkeit anderweitiger Abhilfe.39 Alle sonst möglichen Mittel der Rechtsordnung müssen ausgeschöpft sein, bevor passiver beziehungsweise aktiver Widerstand erlaubt ist.40
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Einführung in die Thematik des Widerstandsrechts von der Antike bis zur modernen Verfassung sowie Darlegung der Forschungsfrage und methodischen Vorgehensweise.
2. John Locke: Detaillierte Darstellung der politischen Theorie John Lockes, insbesondere seiner Ansichten zum Naturzustand, Gesellschaftsvertrag und den Ursachen sowie Begründungen für ein Widerstandsrecht.
3. Die BRD und der Widerstand: Analyse der Entstehungsgeschichte, des Inhalts und der systematischen Stellung des Artikels 20 Absatz 4 im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.
4. Enthält das Widerstandsrecht der BRD noch Elemente der Widerstandstheorie John Lockes?: Kernkapitel mit einem systematischen Vergleich, der Gemeinsamkeiten in den Naturrechtsgrundlagen sowie fundamentale Unterschiede in der Rechtsfolge und Berechtigung aufzeigt.
5. Resumée: Zusammenfassende Bewertung der Untersuchungsergebnisse und Diskussion des Paradoxons, dass ein Widerstandsrecht nur dort greift, wo die verfassungsrechtliche Ordnung bereits funktionslos geworden ist.
Schlüsselwörter
Widerstandsrecht, John Locke, Grundgesetz, Art. 20 Abs. 4, Politische Philosophie, Naturrecht, Gesellschaftsvertrag, Verfassungsstaat, Widerstandstheorie, Staatsgewalt, Rechtsordnung, Notstandsgesetze, Gewaltenteilung, Widerstand, Legislative.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht das Widerstandsrecht im Kontext der Bundesrepublik Deutschland und setzt es in ein Verhältnis zur klassischen Widerstandstheorie des Philosophen John Locke.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Die Themenfelder umfassen die Vertragstheorie von John Locke, die Entstehung des Notstandsrechts in der BRD und die rechtsvergleichende Analyse der Legitimität von Widerstandshandlungen.
Welches primäre Ziel verfolgt die Autorin?
Das primäre Ziel ist die Beantwortung der Leitfrage, ob das Widerstandsrecht des Grundgesetzes noch die theoretischen Elemente der Aufklärung, speziell der lockeschen Philosophie, in sich trägt.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es wird eine rechtsvergleichende Analyse durchgeführt, bei der die Kernaussagen aus John Lockes Hauptwerk "Zwei Abhandlungen über die Regierung" den verfassungsrechtlichen Bestimmungen des Grundgesetzes gegenübergestellt werden.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine Vorstellung der lockeschen Lehre, eine Analyse des Art. 20 Abs. 4 GG und eine detaillierte Gegenüberstellung von Parallelen und Unterschieden, etwa bezüglich der Ursachen und Folgen von Widerstand.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich maßgeblich durch die Begriffe Widerstandsrecht, Naturrecht, Gesellschaftsvertrag und Verfassungsordnung charakterisieren.
Wie unterscheidet sich die Berechtigung zum Widerstand bei Locke und im Grundgesetz?
Locke knüpft das Widerstandsrecht an die Mehrheit der Gesellschaft bei Vertrauensbruch, während das Grundgesetz das Recht jedem Deutschen sowohl kollektiv als auch individuell zuspricht.
Warum stellt Art. 20 Abs. 4 GG laut Autorin ein Paradoxon dar?
Das Paradoxon besteht darin, dass Widerstand nach dem Grundgesetz nur zur Erhaltung der bestehenden Ordnung dient; ist diese Ordnung jedoch bereits durch verfassungswidriges Handeln unwirksam, verliert das institutionalisierte Widerstandsrecht seine praktische Wirkung.
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- Vera Demmel (Author), 2009, Das Widerstandsrecht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/160308