A. Das Rechtsphilosophische System Hegels
Im allgemeinen Sinne stellt ein philosophisches System ein geordnetes Ganzes philosophischer Erkenntnisse dar. Hegels´ System der Rechtsphilosophie ist ein Teil der Hegelschen Philosophie des Geistes1. Innerhalb der Philosophie des Geistes behandelt Hegel im Kapitel des objektiven Geistes das rechtsphilosophische System. Letzteres teilt sich wiederum in Recht, Moralität und Sittlichkeit, anhand welcher Georg Wilhelm Friedrich Hegel (1771-1831) die Entwicklung des objektiven Geistes aufzeigt. Ihre vollkommene Vollendung ist dann die Sittlichkeit. Man spricht gleichsam von der Lehre des Staates „als Wirklichkeit der Idee der Freiheit“. Umgekehrt ist der Staat also die höchste Vollendung der Sittlichkeit. Damit das Rechtsystem Hegels jedoch nicht nur als obskure Konstruktion erscheint, bedarf es allen vor einer einleitenden Erläuterung der Terminologien, derer Hegel sich bedient, wenn er das Konzept des rechtsphilosophischen Systems aufbaut; Das abstrakte Recht, die Moralität, und die Sittlichkeit stellen die Ausgangsebene des hegelschen Systems dar. Unter dem Begriff des abstrakten Recht subsumiert Hegel, das Moment des “Ansichseins“, d. h der Unmittelbarkeit des ersten Auftretens des Geistes, indem er sich noch nicht als Geist erfasst und deswegen das, was er eigentlich ist, als eine fremde Substantialität sich gegenüber sieht. Das „Fürsichsein“ hingegen ist das Moment, in dem das Sich-Selbst-Erfassen, das subjektive In-Sich-Reflektieren realisiert wird. Das heisst, in dieser Sphäre des Geistes ist sich letzter nicht mehr selbst fremd und hat nicht nur sich als Gegenstand, sondern es kommt eine Tätigkeit hinzu. Diese Sphäre des Geistes ist bei Hegel die der Moralität. Eine Sphäre in welcher Subjektivität entsteht. Endlich vereinigt die Sittlichkeit das Ansichsein und Fürsichsein, die Substantialität und Subjektivität, und so entsteht in einer Art Synthese der “objektive Geist“. In diesem Terminus verbirgt sich mehr oder weniger der Resultatcharakter des gesellschaftlichen Lebens, also die Einheit von abstraktem Recht, Moralität und Sittlichkeit. Diese Einheit wird von Hegel als das, die vollkommene Freiheit repräsentierende, Recht gesehen. Hegel nach realisiert sich das Recht wiederum im Staat.
Im zweiten Teil dieser Hausarbeit folgen Erläuterungen und Stellungnahmen zur Hegelschen " Negation der Negation".
Inhaltsverzeichnis
A. Rechtsphilosophisches Rechtsystems Hegels´
I. Abstraktes Recht
1. Eigentum und Besitz
2. Verhältnis des Ichs zur Sache
a. Gebrauch der Sache
b. Entäußerung des Eigentums
c. Vertrag
II. Moralität
1. Vorsatz und Schuld
2. Absicht und Wohl
3. Das Gute und das Gewissen
III. Sittlichkeit
1. Familie
a. Ehe
b. Kinder
2. Bürgerlichen Gesellschaft
a. Staatsökonomie
b. Stände
c. Rechtsverfassung
d. Polizei
3. Staat
a. Fürstliche Gewalt
b. Regierungsgewalt
c. Gesetzgebende Gewalt als Ständeversammlung
aa. Zweikammer-System
bb. Öffentlichkeitsprinzip
d. Äußere Staatsrecht
B. „Negation der Negation und Strafrechtstheorie
I. Rechtssystem Hegels anhand der „Negation der Negation“
1. Das Problem des Zwei- Kammer-Systems
2. Das eingeschränkte äußere Staatsrecht
II. Strafrechtstheorie Hegels´ und Stellungnahme
1. Absolute Strafrechtstheorie
2. Stellungnahme
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Hausarbeit verfolgt das Ziel, das rechtsphilosophische System Hegels in seiner Trias aus Recht, Moralität und Sittlichkeit zu erläutern und dieses System kritisch anhand der dialektischen „Negation der Negation“ sowie im Kontext seiner Strafrechtstheorie zu reflektieren.
- Strukturelle Analyse von Hegels Rechtsphilosophie (Recht, Moralität, Sittlichkeit)
- Untersuchung der dialektischen Methode der „Negation der Negation“ innerhalb des Systems
- Kritische Auseinandersetzung mit der hegelschen Strafrechtstheorie
- Reflektion des hegelsche Staatsverständnisses, insbesondere im Hinblick auf das Zwei-Kammer-System
Auszug aus dem Buch
1. Eigentum und Besitz
Die Person ist bestimmt Eigentum zu haben. Diese Bestimmung lässt sich zweifach erklären; Zunächst leitet es sich aus einem empirischen Interesse ab, nämlich das Interesse die Bedürfnisse zu befriedigen. Gleichsam kommt hier das Interesse der Vernunft zum Tragen, denn „im Eigentum gibt die Freiheit sich Dasein“. Vor dem Hintergrund, dass Hegel das Eigentum als eine notwendige Bedingung grundsätzlicher rechtlicher Gleichheit aller Menschen sieht, kann das Vernünftige nur darin bestehen, dieses Gleichheitsrecht zu verwirklichen. Die Verwirklichung wird demnach von der Vernunft getragen und zeigt sich im Eigentum nieder. Der Besitz hingegen ist bloße Äußerlichkeit des Eigentums, seine bloße Detention. Besitz und Eigentum sind also Seiten eines und desselben; Der Besitz beruht also auf besondere Interessen, natürliche Bedürfnisse, Triebe, Geschicklichkeit und äußere Umstände, „die Seite aber, dass Ich als freier Wille mir im Besitz gegenständlich und hiermit auch erst wirklicher Wille bin, macht das Wahrhafte und Rechtliche darin, die Bestimmung des Eigentums“.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Rechtsphilosophisches Rechtsystems Hegels´: Dieses Kapitel führt in die Grundterminologie von Hegels System ein und erläutert die Stufen des objektiven Geistes: das abstrakte Recht, die Moralität und die Sittlichkeit als deren Vollendung.
I. Abstraktes Recht: Hier wird das erste Moment des Geistes behandelt, wobei das Eigentum und Besitzverhältnisse als Grundvoraussetzungen der menschlichen Freiheit und Gleichheit definiert werden.
II. Moralität: Dieses Kapitel widmet sich der Handlungstheorie und reflektiert die Ebene, auf der die Unterscheidung zwischen dem moralisch Guten und Bösen sowie die Zurechnung von Vorsatz und Schuld möglich wird.
III. Sittlichkeit: Die Sittlichkeit wird als die höchste Stufe beschrieben, in der die Familie, die bürgerliche Gesellschaft und der Staat als Institutionen die Versöhnung von Subjektivität und Objektivität leisten.
B. „Negation der Negation und Strafrechtstheorie: Dieser Teil kritisiert das System anhand des dialektischen Prinzips der „Negation der Negation“ und setzt sich kritisch mit Hegels Verständnis von Strafe auseinander.
I. Rechtssystem Hegels anhand der „Negation der Negation“: Dieses Kapitel untersucht die Anwendung des dialektischen Prinzips auf das Staatsmodell und problematisiert spezifische Konzepte wie das Zwei-Kammer-System.
II. Strafrechtstheorie Hegels´ und Stellungnahme: Die Arbeit schließt mit einer kritischen Reflexion über Hegels Strafrechtstheorie, wobei insbesondere das Spannungsfeld zwischen absoluter Strafe und dem Prinzip der Resozialisierung diskutiert wird.
Schlüsselwörter
Rechtsphilosophie, G.W.F. Hegel, Objektiver Geist, Eigentum, Moralität, Sittlichkeit, Negation der Negation, Strafrechtstheorie, Staat, Bürgerliche Gesellschaft, Dialektik, Freiheit, Rechtsstaat, Willen, Subjektivität
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit beschäftigt sich mit einer rechtsphilosophischen Untersuchung des Systems von G.W.F. Hegel, wobei dessen dreistufiger Aufbau (Recht, Moralität, Sittlichkeit) analysiert wird.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf der Entwicklung des objektiven Geistes, der Bedeutung von Eigentum und Vertrag, der Rolle der Familie und des Staates sowie der hegelschen Strafrechtstheorie.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist die Erläuterung des hegelschen Systems sowie eine kritische Diskussion dieses Systems unter Einbeziehung des Prinzips der „Negation der Negation“ und einer abschließenden persönlichen Stellungnahme.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt die hermeneutische Textanalyse des rechtsphilosophischen Werkes von Hegel, um dessen systemtheoretische Konzepte und die enthaltene Dialektik zu hinterfragen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil erörtert detailliert das abstrakte Recht, die moralischen Handlungsstrukturen, die sittlichen Institutionen wie Familie und Staat sowie die Anwendung der dialektischen Methode auf strafrechtliche und staatstheoretische Fragestellungen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Rechtsphilosophie, Dialektik, Freiheit, Strafrechtstheorie, Sittlichkeit und die Negation der Negation.
Warum übt die Autorin Kritik am Zwei-Kammer-System von Hegel?
Die Autorin sieht in der Unterscheidung zwischen dem vermögenden Adel und dem Bürgertum eine Anmaßung, die gegen das Prinzip der Rechtsgleichheit verstößt und keine Garantie für Entscheidungen im Interesse der Allgemeinheit bietet.
Welcher Widerspruch wird bei der hegelschen Strafrechtstheorie identifiziert?
Die Autorin weist darauf hin, dass Hegel den Verbrecher einerseits als vernünftiges Wesen betrachtet, ihn andererseits aber in einem starren, abstrakten Strafsystem ohne Resozialisierungsmöglichkeiten gefangen hält, was dem Ziel der Freiheit widerspricht.
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- Hanaa Bouhatta (Author), 2008, Rechtsphilosophie Hegels, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/160439