Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann nicht nur eine erwiesene Vertragsverletzung, sondern schon der schwerwiegende Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer sonstigen Verfehlung einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung gegenüber dem verdächtigten Arbeitnehmer darstellen. Ein Recht zur Verdachtskündigung besteht nicht schon dann, wenn der Vorwurf, bestimmte Pflichtverletzungen begangen zu haben, auf Schlussfolgerungen des Arbeitgebers beruht oder wenn dem Arbeitgeber nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme im Kündigungsschutzprozess nicht der volle Beweis für seine Behauptungen gelingt, ein begründeter Verdacht aber nicht auszuschließen ist, BAG, NZA 1986, 677 = DB 1986, 4187. Der Verdacht muss vielmehr objektiv durch bestimmte Tatsachen begründet sein. Die subjektive Wertung des Arbeitgebers reicht nicht aus. Der Verdacht einer strafbaren Handlung stellt gegenüber dem Vorwurf, der Arbeitnehmer habe die Tat begangen, einen eigenständigen Kündigungsgrund dar. Eine Verdachtskündigung liegt vor, wenn und soweit der Arbeitgeber seine Kündigung damit begründet, gerade der Verdacht eines strafbaren bzw. vertragswidrigen Verhaltens habe das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zerstört. § 626 Abs. 1 BGB lässt eine Verdachtskündigung zu, wenn sich starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen, die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören, und der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat.
Bei einer Verdachtskündigung besteht in besonderem Maße die Gefahr, dass der Arbeitnehmer zu Unrecht beschuldigt wird. Daher ist es gerechtfertigt, die Erfüllung der Aufklärungspflicht als Wirksamkeitsvoraussetzung für die Kündigung anzusehen. Lediglich der Verdacht einer Verfehlung kann für den Ausspruch einer Kündigung nur dann genügen, wenn der Arbeitgeber den Verdacht weder auszuräumen, noch die erhobenen Vorwürfe auf eine sichere Grundlage zu stellen vermochte. Der Anhörung des Arbeitnehmers vor Ausspruch der Kündigung kommt deshalb besondere Bedeutung zu. Der Arbeitnehmer muss die Möglichkeit erhalten, die Verdachtsgründe zu entkräften und Entlastungstatsachen anzuführen.
Inhaltsverzeichnis
- Verdachtskündigung – Zulässigkeit und rechtsstaatliche Grenzen
- Einleitung
- Rechtliche Grundlagen
- Verdacht einer strafbaren Handlung als Kündigungsgrund
- Voraussetzungen für eine Verdachtskündigung
- Anhörungspflicht des Arbeitgebers
- Zustandekommen und Beginn der Ausschlussfrist
- Rechtliche Grenzen der Verdachtskündigung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit dem Thema der Verdachtskündigung. Sie untersucht, unter welchen Voraussetzungen ein Arbeitgeber aufgrund eines schwerwiegenden Verdachts einer strafbaren Handlung oder einer sonstigen Verfehlung eines Arbeitnehmers eine außerordentliche Kündigung aussprechen darf. Dabei werden sowohl die rechtlichen Grundlagen als auch die rechtsstaatlichen Grenzen dieses Kündigungsrechts beleuchtet.
- Rechtliche Grundlagen der Verdachtskündigung
- Voraussetzungen für eine rechtmäßige Verdachtskündigung
- Anhörungspflicht des Arbeitgebers und deren Bedeutung
- Ausschlussfristen und deren Bedeutung
- Rechtsstaatliche Grenzen der Verdachtskündigung
Zusammenfassung der Kapitel
- Einleitung: Dieses Kapitel stellt den Gegenstand der Arbeit vor und erläutert die Relevanz des Themas Verdachtskündigung im Arbeitsrecht.
- Rechtliche Grundlagen: Dieses Kapitel analysiert die rechtlichen Grundlagen der Verdachtskündigung, insbesondere das Bundesarbeitsgerichtsrecht und die einschlägigen Rechtsnormen.
- Voraussetzungen für eine Verdachtskündigung: In diesem Kapitel werden die Voraussetzungen für eine rechtmäßige Verdachtskündigung erörtert, einschließlich der Anforderungen an den Verdacht, die objektive Beweisbarkeit und die zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts.
- Anhörungspflicht des Arbeitgebers: Dieses Kapitel beleuchtet die Anhörungspflicht des Arbeitgebers vor Ausspruch einer Verdachtskündigung und deren Bedeutung für die Wahrung der Rechte des Arbeitnehmers.
- Zustandekommen und Beginn der Ausschlussfrist: In diesem Kapitel werden die Voraussetzungen für den Beginn der Ausschlussfrist bei der Verdachtskündigung sowie die rechtlichen Konsequenzen einer Überschreitung der Frist erläutert.
Schlüsselwörter
Verdachtskündigung, Arbeitsrecht, Kündigungsrecht, Bundesarbeitsgericht, strafbare Handlung, Vertragsverletzung, wichtiger Grund, außerordentliche Kündigung, Anhörungspflicht, Aufklärungspflicht, Ausschlussfrist, rechtsstaatliche Grenzen.
- Quote paper
- Prof. Dr. Dr. Assessor jur., Mag. rer. publ. Siegfried Schwab (Author), 2010, Verdachtskündigung - Zulässigkeit und rechtsstaatliche Grenzen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/160805