Ist eine Befristung allein wegen fehlender Schriftform gem. § 14 Abs. 4 TzBfG unwirksam, können auf Grund der Regelung in § 16 S. 2 TzBfG beide Vertragsparteien , also auch der Arbeitgeber, unabhängig von einer Vereinbarung nach § 15 Abs. 3 TzBfG zu einem Zeitpunkt vor dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrags ordentlich kündigen.
Die Möglichkeit einer jederzeitigen ordentlichen Kündigung besteht für beide Vertragsparteien auch dann, wenn wegen unklarer Vertragsregelungen das Ende einer an sich gewollten Befristung nicht bestimmbar ist. Die durch eine Befristungsklage festgestellte Unwirksamkeit einer Befristungs- oder Bedingungsvereinbarung ist auf die Befristung selbst begrenzt. Das Arbeitsverhältnis besteht vertraglich auf unbestimmte Zeit fort. Der Vertragsinhalt ergibt sich aus dem befristeten Arbeitsvertrag.
Von § 16 S. 2 TzBfG als einseitig zwingender Vorschrift kann im Arbeitsvertrag zu Gunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden. Dies setzt jedoch voraus, dass die Parteien den Fall der Formnichtigkeit der Befristung bedacht haben und diesen abweichend vom Gesetz regeln wollten.
Salvatorische Erhaltensklauseln entbinden nicht von der wegen § 139 BGB stets erforderlichen Prüfung, ob die Parteien das teilnichtige Geschäft hinsichtlich des Restes hätten aufrecht erhalten wollen, sondern enthalten insoweit lediglich eine Bestimmung über die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast.
Macht der Arbeitnehmer in einem Arbeitsverhältnis, das nicht dem betrieblichen Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes unterfällt, die Treuwidrigkeit der Kündigung geltend, muss er, soweit er die Überlegungen des Arbeitgebers nicht kennt, die zu seiner Kündigung geführt haben, im Wege seiner abgestuften Darlegungs- und Beweislast zunächst nur einen Sachverhalt vortragen, der die Treuwidrigkeit der Kündigung nach § 242 BGB indiziert. Sodann muss sich der Arbeitgeber nach § 138 Abs. 2 ZPO im Einzelnen auf diesen Vortrag einlassen, um ihn zu entkräften. Legt der Arbeitgeber dagegen im Prozess unaufgefordert die von ihm herangezogenen Kündigungsgründe substanziiert dar, muss der Arbeitnehmer, um seiner Darlegungslast für die Treuwidrigkeit der Kündigung zu genügen, im Einzelnen vortragen, dass und aus welchen Gründen die Kündigung treuwidrig sein soll.
Außerhalb des besonderen Bestandsschutzes, den das Kündigungsschutzgesetz gewährt, bedarf es vor einer ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses in der Regel keiner vergeblichen Abmahnung.
Inhaltsverzeichnis
- Einseitig zwingender Charakter von § 16 S. 2 TzBfG - Darlegungslast bei Kündigung in Kleinbetrieb
- Ist eine Befristung allein wegen fehlender Schriftform gem. § 14 Abs. 4 TzBfG unwirksam
- Die Möglichkeit einer jederzeitigen ordentlichen Kündigung
- Die durch eine Befristungsklage festgestellte Unwirksamkeit einer Befristungs- oder Bedingungsvereinbarung
- Von § 16 S. 2 TzBfG als einseitig zwingender Vorschrift
- Salvatorische Erhaltensklauseln
- Macht der Arbeitnehmer in einem Arbeitsverhältnis, das nicht dem betrieblichen Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes unterfällt, die Treuwidrigkeit der Kündigung geltend
- Außerhalb des besonderen Bestandsschutzes, den das Kündigungsschutzgesetz gewährt
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit untersucht den einseitig zwingenden Charakter von § 16 Satz 2 TzBfG im Kontext von Kündigungen in Kleinbetrieben, insbesondere die Darlegungslast bei Formnichtigkeit der Befristung. Sie analysiert die Auswirkungen einer unwirksamen Befristung auf das Kündigungsrecht beider Vertragsparteien und die Rolle salvatorischer Klauseln.
- Darlegungs- und Beweislast bei Kündigung im Kleinbetrieb
- Auswirkungen einer unwirksamen Befristung auf das Kündigungsrecht
- Einseitig zwingender Charakter von § 16 Satz 2 TzBfG
- Rolle salvatorischer Klauseln bei teilnichtigen Verträgen
- Treuwidrigkeit der Kündigung außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes
Zusammenfassung der Kapitel
Einseitig zwingender Charakter von § 16 S. 2 TzBfG - Darlegungslast bei Kündigung in Kleinbetrieb: Dieses Kapitel befasst sich mit der Frage der Darlegungslast bei Kündigung eines Arbeitsverhältnisses in Kleinbetrieben, wenn die Befristung des Arbeitsvertrages aufgrund fehlender Schriftform unwirksam ist. Es analysiert § 16 Satz 2 TzBfG und die daraus resultierende Möglichkeit der ordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien. Der Text beleuchtet die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zu diesem Thema und diskutiert die Möglichkeiten, diese Kündigungsmöglichkeit vertraglich auszuschließen. Besondere Aufmerksamkeit wird der Frage gewidmet, wer die Darlegungs- und Beweislast trägt, wenn die Treuwidrigkeit der Kündigung geltend gemacht wird.
Ist eine Befristung allein wegen fehlender Schriftform gem. § 14 Abs. 4 TzBfG unwirksam: Das Kapitel untersucht die Unwirksamkeit von Befristungen aufgrund formaler Mängel, speziell der fehlenden Schriftform gemäß § 14 Abs. 4 TzBfG. Es erläutert die Konsequenzen dieser Unwirksamkeit für das Arbeitsverhältnis und die Rechte und Pflichten der beteiligten Parteien. Die Diskussion umfasst die Rechtsprechung des BAG zu diesem Thema, einschließlich der Frage, ob und unter welchen Umständen die Unwirksamkeit der Befristung zulasten des Arbeitnehmers gehen kann. Der Text beleuchtet auch die Risiken für Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Zusammenhang mit fehlerhaften Befristungen.
Die Möglichkeit einer jederzeitigen ordentlichen Kündigung: Dieser Abschnitt befasst sich mit der Möglichkeit der ordentlichen Kündigung durch beide Vertragsparteien, wenn die Befristung des Arbeitsvertrags unwirksam ist, egal ob aufgrund formaler oder materieller Mängel. Er analysiert die rechtlichen Grundlagen dieser Kündigungsmöglichkeit und die Möglichkeiten, sie vertraglich zu regeln. Dabei werden verschiedene Szenarien untersucht, wie beispielsweise unklare Vertragsregelungen zum Vertragsende. Der Fokus liegt auf dem Schutz des Arbeitnehmers vor willkürlichen Kündigungen und der Bedeutung der Schriftform bei der Befristung von Arbeitsverträgen.
Die durch eine Befristungsklage festgestellte Unwirksamkeit einer Befristungs- oder Bedingungsvereinbarung: Dieses Kapitel analysiert die Folgen einer erfolgreich geführten Befristungsklage. Es klärt, inwieweit die Feststellung der Unwirksamkeit der Befristung sich auf das Arbeitsverhältnis auswirkt und ob der Vertrag auf unbestimmte Zeit fortbesteht. Der Text beschreibt die Rechtslage und beleuchtet die Auswirkungen auf den Vertragsinhalt, insbesondere bezüglich des Kündigungsrechts.
Von § 16 S. 2 TzBfG als einseitig zwingender Vorschrift: Dieser Abschnitt untersucht den einseitig zwingenden Charakter von § 16 Satz 2 TzBfG und die Möglichkeiten, von dieser Vorschrift abzuweichen. Es wird erläutert, unter welchen Voraussetzungen die Vertragsparteien die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung vor dem vereinbarten Vertragsende ausschließen können und welche Formulierungen im Arbeitsvertrag dafür notwendig sind. Der Fokus liegt auf dem Schutz des Arbeitnehmers und der Notwendigkeit, den Willen der Parteien eindeutig zum Ausdruck zu bringen.
Salvatorische Erhaltensklauseln: Das Kapitel behandelt die Bedeutung salvatorischer Klauseln in Arbeitsverträgen, insbesondere im Kontext der Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen. Es wird erklärt, wie diese Klauseln die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast beeinflussen und welche Prüfungspflicht dennoch besteht, um den Willen der Parteien zu ermitteln. Der Text unterscheidet zwischen Erhaltungs- und Ersetzungsklauseln und analysiert deren Auswirkungen auf die Wirksamkeit des gesamten Vertrags.
Macht der Arbeitnehmer in einem Arbeitsverhältnis, das nicht dem betrieblichen Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes unterfällt, die Treuwidrigkeit der Kündigung geltend: Dieses Kapitel befasst sich mit der Geltendmachung der Treuwidrigkeit einer Kündigung außerhalb des Geltungsbereichs des Kündigungsschutzgesetzes. Es analysiert die abgestufte Darlegungs- und Beweislast des Arbeitnehmers und die Pflichten des Arbeitgebers im Prozess. Der Text legt dar, wie der Arbeitnehmer die Treuwidrigkeit indizieren muss und wie der Arbeitgeber diese widerlegen kann.
Außerhalb des besonderen Bestandsschutzes, den das Kündigungsschutzgesetz gewährt: Der letzte zusammengefasste Abschnitt behandelt die ordentliche Kündigung außerhalb des Kündigungsschutzes des Kündigungsschutzgesetzes. Es wird die Frage der Abmahnung diskutiert und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Kontext von Kündigungen in Kleinbetrieben analysiert. Die Bedeutung langjähriger Betriebszugehörigkeit und die Beweislastverteilung werden erläutert.
Schlüsselwörter
§ 16 Satz 2 TzBfG, Befristung, Schriftform, Kündigung, Kleinbetrieb, Darlegungslast, Beweislast, Treuwidrigkeit, Salvatorische Klausel, Kündigungsschutzgesetz, Arbeitsvertrag, Unwirksamkeit.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu: Einseitig zwingender Charakter von § 16 S. 2 TzBfG - Darlegungslast bei Kündigung in Kleinbetrieb
Was ist der Gegenstand dieser Arbeit?
Diese Arbeit untersucht den einseitig zwingenden Charakter von § 16 Satz 2 TzBfG im Kontext von Kündigungen in Kleinbetrieben, insbesondere die Darlegungslast bei Formnichtigkeit der Befristung. Sie analysiert die Auswirkungen einer unwirksamen Befristung auf das Kündigungsrecht beider Vertragsparteien und die Rolle salvatorischer Klauseln.
Welche Themenschwerpunkte werden behandelt?
Die Arbeit behandelt unter anderem die Darlegungs- und Beweislast bei Kündigung im Kleinbetrieb, die Auswirkungen einer unwirksamen Befristung auf das Kündigungsrecht, den einseitig zwingenden Charakter von § 16 Satz 2 TzBfG, die Rolle salvatorischer Klauseln bei teilnichtigen Verträgen und die Treuwidrigkeit der Kündigung außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes.
Wie wird die Darlegungslast bei Kündigung in Kleinbetrieben behandelt?
Das Kapitel "Einseitig zwingender Charakter von § 16 S. 2 TzBfG - Darlegungslast bei Kündigung in Kleinbetrieb" befasst sich mit der Frage der Darlegungslast, wenn die Befristung des Arbeitsvertrages aufgrund fehlender Schriftform unwirksam ist. Es analysiert § 16 Satz 2 TzBfG und die daraus resultierende Kündigungsmöglichkeit für beide Parteien, beleuchtet die Rechtsprechung des BAG und diskutiert Möglichkeiten, diese Kündigungsmöglichkeit vertraglich auszuschließen. Besondere Aufmerksamkeit wird der Frage gewidmet, wer die Darlegungs- und Beweislast trägt, wenn die Treuwidrigkeit der Kündigung geltend gemacht wird.
Welche Folgen hat eine unwirksame Befristung aufgrund fehlender Schriftform?
Das Kapitel "Ist eine Befristung allein wegen fehlender Schriftform gem. § 14 Abs. 4 TzBfG unwirksam" untersucht die Unwirksamkeit von Befristungen aufgrund formaler Mängel. Es erläutert die Konsequenzen für das Arbeitsverhältnis und die Rechte und Pflichten der Parteien, einschließlich der Rechtsprechung des BAG und der Frage, ob und unter welchen Umständen die Unwirksamkeit zulasten des Arbeitnehmers gehen kann.
Welche Möglichkeiten der Kündigung bestehen bei unwirksamer Befristung?
Der Abschnitt "Die Möglichkeit einer jederzeitigen ordentlichen Kündigung" befasst sich mit der ordentlichen Kündigung durch beide Parteien bei unwirksamer Befristung, analysiert die rechtlichen Grundlagen und die Möglichkeiten der vertraglichen Regelung. Verschiedene Szenarien, wie unklare Vertragsregelungen zum Vertragsende, werden untersucht. Der Fokus liegt auf dem Schutz des Arbeitnehmers vor willkürlichen Kündigungen.
Welche Auswirkungen hat eine erfolgreiche Befristungsklage?
Das Kapitel "Die durch eine Befristungsklage festgestellte Unwirksamkeit einer Befristungs- oder Bedingungsvereinbarung" analysiert die Folgen einer erfolgreichen Befristungsklage, klärt die Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis und den Vertragsinhalt, insbesondere bezüglich des Kündigungsrechts.
Wie wird der einseitig zwingende Charakter von § 16 Satz 2 TzBfG interpretiert?
Der Abschnitt "Von § 16 S. 2 TzBfG als einseitig zwingender Vorschrift" untersucht den einseitig zwingenden Charakter von § 16 Satz 2 TzBfG und die Möglichkeiten, von dieser Vorschrift abzuweichen. Es wird erläutert, unter welchen Voraussetzungen die Parteien die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung ausschließen können und welche Formulierungen im Arbeitsvertrag notwendig sind.
Welche Rolle spielen salvatorische Klauseln?
Das Kapitel "Salvatorische Erhaltensklauseln" behandelt die Bedeutung salvatorischer Klauseln in Arbeitsverträgen, insbesondere im Kontext der Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen. Es wird erklärt, wie diese Klauseln die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast beeinflussen und welche Prüfungspflicht besteht, um den Willen der Parteien zu ermitteln.
Wie kann die Treuwidrigkeit einer Kündigung außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes geltend gemacht werden?
Das Kapitel "Macht der Arbeitnehmer in einem Arbeitsverhältnis, das nicht dem betrieblichen Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes unterfällt, die Treuwidrigkeit der Kündigung geltend" befasst sich mit der Geltendmachung der Treuwidrigkeit einer Kündigung außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes. Es analysiert die abgestufte Darlegungs- und Beweislast des Arbeitnehmers und die Pflichten des Arbeitgebers.
Wie sieht die Rechtslage bei ordentlichen Kündigungen außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes aus?
Der letzte Abschnitt "Außerhalb des besonderen Bestandsschutzes, den das Kündigungsschutzgesetz gewährt" behandelt die ordentliche Kündigung außerhalb des Kündigungsschutzes des Kündigungsschutzgesetzes. Es wird die Frage der Abmahnung diskutiert und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit analysiert. Die Bedeutung langjähriger Betriebszugehörigkeit und die Beweislastverteilung werden erläutert.
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- Prof. Dr. Dr. Assessor jur., Mag. rer. publ. Siegfried Schwab (Author), 2010, Einseitig zwingender Charakter von § 16 S. 2 TzBfG - Darlegungslast bei Kündigung in Kleinbetrieb, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/160814