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Tatbestand Betrug: Historische Entwicklung und aktuelle Rechtslage (2003)

Titre: Tatbestand Betrug: Historische Entwicklung und aktuelle Rechtslage (2003)

Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours , 2003 , 48 Pages , Note: 8 Punkte

Autor:in: Johannes Langen (Auteur)

Droit - Droit pénal
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Zunächst erwartet den Leser, woher unser heutiger Betrugstatbestand, § 263 StGB, kommt. Das historische Kapitel reicht zurück bis zu den Römern und umfasst etwa 1/4 der Arbeit.

Das Hauptaugenmerk liegt auf der aktuellen Rechtslage mit etwa 3/4 Anteilen. Tatbestandmerkmale, Aufbau und Diskussionsstände geben dabei einen umfassenden Überblick.

Extrait


Inhaltsübersicht

I. Einleitung

II. Historische Entwicklung des Betruges

1. Das crimen falsi

2. Der Begriff des furtum

3. Das stellionat

4. Germanisches Recht

5. Deutsches Recht < 1850

6. Deutsches Recht > 1851

III. Aktuelle Fassung des Betruges

1. Objektiver Tatbestand

a. Täuschung über Tatsachen

aa. Täuschung

bb. Tatsachen

aaa. Äußere Tatsachen

bbb. Innere Tatsachen

ccc. Tatsachenbehauptungen

cc. Täuschungshandlung

aaa. Positives Tun

(1) Wahre Tatsachen als Gegenstand der Täuschung

(a) Pro

(b) Contra

(c) Diskussion

(2) Ausdrückliches Vorspiegeln

(3) Konkludentes Vorspiegeln

(4) Erklärungswert

bbb. Unterlassen

(1) Herrschende Meinung

(2) Mindermeinung

(3) Diskussion

(a) Aufklärungspflicht

(aa) Bekannte Garantenstellung

(bb) Grundsatz von Treu und Glauben

(aaa) Herrschende Meinung

(bbb) Mindermeinung

(ccc) Diskussion

(b) Entsprechungsklausel

(aa) Rechtsprechung

(bb) Herrschende Meinung

(c) Abgrenzung Tun / Unterlassen

b. Irrtumserregung/-unterhaltung

aa. Irrtum

aaa. Wahrheitszweifel

(1) Möglichkeitstheorie

(2) Wahrscheinlichkeitstheorie

(3) Viktimologische Theorie

(4) Einwilligungstheorie

(5) Diskussion

bbb. Erregung eines Irrtums

ccc. Unterhaltung eines Irrtums

c. Vermögensverfügung

aa. Ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal

bb. Verfügung

cc. Vermögensminderung

dd. Verfügungsbewusstsein

ee. Kausalität Irrtum/Verfügung

ff. Funktionaler Zusammenhang

aaa. Herrschende Meinung

bbb. Mindermeinung

ccc. Diskussion

gg. Personengleichheit

hh. Abgrenzung Vermögensverfügung/Wegnahme beim Sachbetrug

aaa. Faktische Nähetheorie

bbb. Normative Nähetheorie (Lagertheorie)

ccc. Befugnistheorie (Ermächtigungstheorie)

d. Vermögensschaden

aa. Vermögensbegriff

aaa. Juristischer Vermögensbegriff

bbb. Rein wirtschaftlicher Vermögensbegriff

ccc. Juristisch-ökonomische Vermittlungslehre

ddd. Personaler Vermögensbegriff

eee. Funktionaler Vermögensbegriff

fff. Rechtsprechung

ggg. Diskussion

bb. Schadensberechnung

aaa. Persönlicher Schadenseinschlag

bbb. Soziale Zweckverfehlung

ccc. Missbilligte Zwecke

cc. Kupiertes Erfolgsdelikt

dd. Konkrete Vermögensgefährdung

2. Subjektiver Tatbestand

a. Vermögensvorteil

b. Rechtswidrigkeit

c. Stoffgleichheit

d. Eigennütziger/fremdnütziger Vermögensvorteil

Zielsetzung & Themen

Das primäre Ziel dieser Seminararbeit ist es, die komplexe dogmatische Struktur des Betrugstatbestandes (§ 263 StGB) aufzuarbeiten. Im Fokus steht dabei die Analyse des aktuellen Diskussionsstandes zu zentralen Tatbestandsmerkmalen unter Berücksichtigung der historischen Entwicklung der Rechtsfigur.

  • Historische Herleitung des Betrugstatbestandes aus dem römischen Recht (crimen falsi).
  • Detaillierte Untersuchung der Täuschungshandlung (positives Tun vs. Unterlassen).
  • Analyse des Irrtumsbegriffs und der Problematik der Wahrheitszweifel.
  • Untersuchung der Vermögensverfügung als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal.
  • Bestimmung des strafrechtlich geschützten Vermögensbegriffs und der Schadensberechnung.

Auszug aus dem Buch

3. Das stellionat

Etwa vom Beginn des 2. Jahrhunderts n. Chr. an entwickelte sich dann neben dem falsum und dem quasi falsum das sog. Stellionat. Hierunter verstand man ein betrügerisches ränkevolles Handeln, sofern es strafrechtlich zu ahnden war, ohne in ein bestimmtes Delikt überzugehen. Als crimen extraordinarium bestrafte es sodann Beschädigungen, die mit besonderem Raffinement ausgeführt waren. Das Strafmaß war frei in das Ermessen der rechtsprechenden Magistrate und kaiserlichen Beamten gestellt.

Obwohl es den Anschein hat, dass damit ausschließlich Vermögensbeschädigungen getroffen worden seien, war der Begriff des Betruges im römischen Recht doch nur sehr wenig ausgebildet.

Zusammenfassung der Kapitel

I. Einleitung: Kurze Hinführung zum Thema und Begründung der Relevanz der aktuellen dogmatischen Debatte für das Verständnis des Betrugs.

II. Historische Entwicklung des Betruges: Untersuchung der römischen Wurzeln (crimen falsi, furtum, stellionat) sowie der Entwicklung in den germanischen und deutschen Rechtsordnungen bis zur Fixierung im modernen Strafgesetzbuch.

III. Aktuelle Fassung des Betruges: Detaillierte dogmatische Analyse der objektiven Tatbestandsmerkmale (Täuschung, Irrtum, Verfügung, Schaden) und der subjektiven Voraussetzungen unter Berücksichtigung von Lehre und Rechtsprechung.

Schlüsselwörter

Betrug, § 263 StGB, Vermögensschaden, Vermögensverfügung, Täuschung, Irrtum, Bereicherungsabsicht, Stoffgleichheit, Vermögensgefährdung, Zweckverfehlungslehre, Dreiecksbetrug, Kausalität, Rechtslehre, Dogmatik.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt die Entwicklung und die dogmatische Struktur des Betrugstatbestandes nach § 263 StGB, wobei der Fokus auf dem aktuellen Diskussionsstand liegt.

Welche zentralen Themenfelder werden abgedeckt?

Zentrale Themen sind die historische Entwicklung, die Täuschungshandlung, die Anforderungen an den Irrtum, das ungeschriebene Merkmal der Vermögensverfügung sowie die Bestimmung des Vermögensschadens.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist die systematische Aufarbeitung der komplexen Merkmale des Betrugs, um ein fundiertes Verständnis der strafrechtlichen Dogmatik in diesem Bereich zu vermitteln.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es wird eine rechtswissenschaftliche Analyse durchgeführt, die auf der Auswertung von Gesetzesmaterialien, einschlägiger Literatur und der höchstrichterlichen Rechtsprechung basiert.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Im Hauptteil erfolgt eine tiefgehende Auseinandersetzung mit dem objektiven und subjektiven Tatbestand, inklusive der Streitfragen zu Täuschung, Irrtumsbegründung und Schadensberechnung.

Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?

Die wichtigsten Schlagworte sind Vermögensbegriff, Vermögensverfügung, Täuschungshandlung und Kausalität im Zusammenhang mit dem Betrug.

Welche Bedeutung hat die „Zweckverfehlungslehre“ in diesem Kontext?

Sie dient als Lösungsansatz, um auch bei bewusster unentgeltlicher Leistung, bei der der soziale Zweck der Zuwendung verfehlt wird, einen Vermögensschaden und damit eine Strafbarkeit wegen Betruges bejahen zu können.

Wie grenzt die Arbeit den Betrug vom Diebstahl beim Sachbetrug ab?

Die Arbeit differenziert anhand der Unmittelbarkeit des Schadenseintritts: Beim Sachbetrug liegt ein Akt des Gebens vor (Selbstschädigung), während beim Trickdiebstahl eine Wegnahme im Sinne des § 242 StGB (Fremdschädigung) stattfindet.

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Résumé des informations

Titre
Tatbestand Betrug: Historische Entwicklung und aktuelle Rechtslage (2003)
Université
University of Bonn  (FB Rechtswissenschaften)
Cours
Seminar im Strafrecht
Note
8 Punkte
Auteur
Johannes Langen (Auteur)
Année de publication
2003
Pages
48
N° de catalogue
V16084
ISBN (ebook)
9783638210294
ISBN (Livre)
9783638699457
Langue
allemand
mots-clé
48
Sécurité des produits
GRIN Publishing GmbH
Citation du texte
Johannes Langen (Auteur), 2003, Tatbestand Betrug: Historische Entwicklung und aktuelle Rechtslage (2003), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/16084
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Extrait de  48  pages
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