Mit dem Wegfall der Frequenzknappheit, dem ältesten Argument für eine Monopolisierung des Rundfunks bei binnenpluralistisch organisierten Anstalten , hat sich der Gesetzgeber für eine duale Rundfunkordnung entschieden. Der Säule des öffentlich-rechtlichen Rundfunks kommt in diesem System der als Grundversorgung umschriebene Auftrag zu, umfassende und vielfältige Programmangebote für die Gesamtheit der Bevölkerung zu gewährleisten. Das ist Grundvoraussetzung dafür, an die andere Säule des Systems, den privaten Rundfunk, geringere Programmanforderungen zu stellen, um dessen Refinanzierungsmöglichkeiten über Märkte offen zu halten. Durch den gleichberechtigten publizistischen Wettbewerb zwischen den Säulen, erhofft sich das BVerfG eine Belebung des inländischen Gesamtangebots, die zu einer weiteren Stärkung der Meinungsvielfalt führt. Damit der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Aufgaben in diesem System gerecht werden kann, ist es Sache des Gesetzgebers für ihn eine von Einflüssen Dritter freie Organisationsform und entsprechende Finanzierungsmöglichkeiten zu schaffen. Der Gesetzgeber hat sich hier für eine Mischfinanzierung aus einem überwiegenden Anteil von Rundfunkgebühren und anderen Finanzierungsmöglichkeiten, dabei ist insbesondere an die Werbung zu denken, entschieden.
Im Rahmen dieser Arbeit soll ein Verständnis für die verfassungsrechtlichen Grundlagen der bestehenden Finanzordnung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland entwickelt werden.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Die Stellung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Staatsgefüge
2.1 Zuständigkeit der Länder im Rundfunkwesen
2.2 Unabhängigkeit der Rundfunkanstalten vom Staat
2.3 Sicherstellung der Unabhängigkeit durch die Gremienorganisation
2.3.1 Der Rundfunkrat
2.3.2 Der Verwaltungsrat
2.4 Einflussnahme durch finanzielle Mittel
3 Die staatliche Pflicht der funktionsgerechten Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
3.1 Das aktuelle Finanzierungssystem: Mittelherkunft und Mittelverwendung
3.2 Die Historie der Gebührenfinanzierung
3.3 Die Festlegung der Höhe der Gebühr
3.3.1 Das ersten Gebührenurteil des BVerfG
3.3.2 Das zweite Gebührenurteil des BVerfG
3.4 Finanzierung durch Werbung und Sponsoring
4 Fazit
5 Literaturverzeichnis
Wie finanziert sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland?
Die Finanzierung erfolgt primär durch den Rundfunkbeitrag (früher Gebühr) sowie durch einen geringeren Anteil aus Werbung und Sponsoring.
Was ist der Auftrag der "Grundversorgung"?
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss ein vielfältiges und umfassendes Programmangebot für die gesamte Bevölkerung sicherstellen, um die Meinungsvielfalt zu stärken.
Warum ist die Staatsferne des Rundfunks so wichtig?
Um eine freie Meinungsbildung zu gewährleisten, müssen Rundfunkanstalten unabhängig von staatlicher Einflussnahme organisiert und finanziert sein.
Wer kontrolliert die Unabhängigkeit der Rundfunkanstalten?
Die Kontrolle erfolgt durch binnenpluralistisch organisierte Gremien wie den Rundfunkrat und den Verwaltungsrat.
Wer legt die Höhe des Rundfunkbeitrags fest?
Die Festlegung erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren unter Berücksichtigung der Urteile des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), um eine funktionsgerechte Finanzierung zu sichern.