Der erste Frankfurter Auschwitz-Prozess von 1963 bis 1965 war der größte von Deutschen abgehaltene Nazi-Prozess der Nachkriegszeit. Die Beschäftigung mit ihm und seinem Initiator Fritz Bauer kann uns dabei helfen, uns entschieden gegen die Verbrechen des Nationalsozialismus zu stellen und uns auch Schwächen in der Aufarbeitung dieser Verbrechen zu stellen. Diese Masterarbeit hat es sich daher zur Aufgabe gemacht, nach der Beschäftigung mit den geschichtlichen Hintergründen der Nazi-Zeit, der Entwicklung von Geschichte in den Medien und der Analyse von multimedialen sowie geschichtsjournalistischen Qualitätskriterien, in Zusammenarbeit mit dem Fritz Bauer Forum eine Multimedia-Reportage zu erstellen (https://auschwitz-prozess-geschichte.de/), die sich mit dem genannten Prozess befasst und seine Verbindung zur aktuell gelebten deutschen Erinnerungskultur aufzeigt.
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3. Vorhandene Werke zum ersten Frankfurter Auschwitz-Prozess
4. Grundlagen für die Multimedia-Reportage
5. Geschichtsjournalismus und seine Qualitätsmerkmale (nach Horst Pöttker)
6. Schaffungsbericht zur Multimedia-Reportage
7. Zusammenfassung und Bewertung
8. Literaturverzeichnis
9. Anhang
1. Einleitung
Über die Hälfte der Deutschen hat schon einmal ein ehemaliges Konzentrationslager oder eine andere KZ-Gedenkstätte besucht. Das fand das Marktforschungsinstitut YouGov in Kooperation mit der Deutschen Presse-Agentur in einer repräsentativen Umfrage unter 2.052 Befragten im Januar 2020 heraus. Immerhin 21 Prozent der Befragten haben schon einmal das ehemalige Konzentrationslager Auschwitz, den größten deutschen Komplex aus Gefangenenlagern zur Zeit des Nationalsozialismus, besucht. Besonders als Schulthema sei der Holocaust in den letzten Jahrzehnten wichtiger geworden.[1]

Abbildung 1: Besuch in einer KZ-Gedenkstätte[2]
Gleichzeitig ist fast jeder zweite Deutsche mit dem Funktionieren der deutschen Demokratie unzufrieden. Zu diesem Ergebnis kommt eine Umfrage der Friedrich-Ebert-Stiftung[3] aus dem Jahr 2022. Befragt wurden insgesamt 2.536 wahlberechtigte Deutsche ab 18 Jahren mittels einer computergestützten Telefonumfrage (CATI) sowie einer Onlineumfrage. Konkret haben 17,2 Prozent der Befragten angegeben, mit der Demokratie überhaupt nicht zufrieden zu sein. 34,1 Prozent sind mit ihr laut Umfrage weniger zufrieden.[4]

Abbildung 2: Umfrage-Ergebnis 1 zur Demokratie-Zufriedenheit[5]
Grundsätzlich hat sich die Zufriedenheit mit dem Funktionieren der Demokratie seit der erstmaligen Durchführung der Umfrage 2019 zwar leicht erhöht. Der Wert ist aber immer noch auf einem niedrigen Level, so die Autor*innen der Studie. Unterschiede gibt es besonders bei der sozialen Lage. Ökonomisch schlechter gestellte Menschen, Menschen mit niedrigeren Bildungsabschlüssen und solche, die sich der Unter- oder Arbeiterschicht zuordnen, sind deutlich unzufriedener mit der Demokratie.[6]

Abbildung 3: Umfrage-Ergebnis 2 zur Demokratie-Zufriedenheit[7]

Abbildung 4: Umfrage-Ergebnis 3 zur Demokratie-Zufriedenhei
Ebenfalls deutlich ist der Unterschied zwischen West- und Ostdeutschland. Im Osten des Landes hat die Demokratie-Zufriedenheit im Vergleich zur letzten Umfrage 2019 sogar um zwei Prozentpunkte abgenommen.[8]

Abbildung 5: Umfrage-Ergebnis 4 zur Demokratiezufriedenheit[9]
Währenddessen erfährt die 2013 gegründete und mittlerweile als ‚gesichert rechtsextremistisch‘ eingestufte Alternative für Deutschland (AfD) seit Jahren hohe Zustimmungswerte. Seit der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 ist die rechtspopulistische Partei mit 20,8 Prozent der Stimmen hinter der CDU/CSU zweitstärkste Kraft im Parlament und steht an der Spitze der Opposition einer von Friedrich Merz geführten Großen Koalition gegenüber. Besonders hoch ist die Zustimmung zur AfD in Ostdeutschland. In allen östlichen Bundesländern (Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen) erhielt die rechte Partei im Februar 2025 die meisten Stimmen.[10]

Abbildung 6: Bundestagswahl-Ergebnisse 2025[11]

Abbildung 7: Stimmen-Verteilung 2025 in Ostdeutschland[12]
Ein Zusammenhang zwischen der hohen Zustimmung für die AfD und der von der Friedrich-Ebert-Stiftung festgestellten niedrigen Demokratie-Zufriedenheit in Deutschland kann wissenschaftlich belegt werden. Bereits in den Jahren 2016 bis 2018 konnten mehrere Wissenschaftler*innen die Unzufriedenheit der Wähler mit dem politischen System als eine zentrale Ursache für den Wahlerfolg populistischer Parteien ausmachen. Auch der konkrete Aufstieg der AfD werde maßgeblich durch die Unzufriedenheit mit politischen Entscheidungsträgern, politischen Parteien und dem demokratischen System insgesamt begünstigt. Mittlerweile kann auch beobachtet werden, dass sich die Werte und Überzeugungen der AfD immer weiter in der deutschen Bevölkerung verankern. So gaben 51 Prozent der Befragten einer infratest dimap-Umfrage zur Europawahl 2024 an, die AfD aus Überzeugung für die Partei gewählt zu haben – 14 Prozent mehr als noch 2019.[13]

Abbildung 8: Begründung der AfD-Wahl zur Europawahl 2024[14]
Diese Masterarbeit schließt sich daher Psychiater und Therapeut Josef Aldenhoff an, der die Aufarbeitung der deutschen Geschichte und besonders der Nazizeit in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung am 10. Oktober 2024 als nicht ausreichend bezeichnete.[15] Es kann davon ausgegangen werden, dass dies wiederum die Wahl der AfD begünstigt. Beispielsweise war die Zustimmung zur Aussage „Es ist falsch, den Deutschen auch heute noch die Verbrechen an den Juden im Nationalsozialismus vorzuwerfen“ im Rahmen einer im Februar und März 2025 durchgeführten Bertelsmann-Studie unter AfD-Wähler:innen (mit 79 Prozent) am höchsten.[16]
Im Umkehrschluss stellt diese Arbeit die These auf, dass eine höhere Bevölkerungsbildung in Bezug auf das Thema Nationalsozialismus Menschen (selbst mit Demokratieskepsis) davon abhält, rechte Parteien zu wählen und damit dazu beiträgt, dass sich rassistische Ansichten nicht (weiter) in der Bevölkerung verankern. Daher möchte sie dazu beitragen, über den Holocaust und speziell über das größte deutsche Konzentrationslager Auschwitz aufzuklären. Eine gute Anlaufstelle dafür ist der erste Frankfurter Auschwitz-Prozess. Dabei handelt es sich nicht nur um den umfangreichsten Strafprozess gegen die NS-Täter im Konzentrationslager Auschwitz, sondern auch um den größten von den Deutschen selbst abgehaltenen Strafprozess der Nachkriegszeit.[17] Konkret möchte sich die Arbeit folgende Frage stellen: Wie kann eine geschichtsjournalistische Aufarbeitung des ersten Frankfurter Auschwitz-Prozesses aussehen?
Dazu wird sie zunächst eine kurze historische Einordnung in den Nationalsozialismus, den Holocaust, die Konzentrationslager sowie den Komplex Auschwitz und den ersten Frankfurter Auschwitz-Prozess geben, um den Lesenden das nötige historische Hintergrundwissen zu vermitteln. Nach einer anschließenden Auflistung der bereits vorhandenen Werke zum Prozess, die dazu dient, die Notwendigkeit einer eigenen journalistischen Publikation zu untermauern, folgt im nächsten Kapitel die Begründung für die Wahl einer Multimedia-Reportage. Durch verschiedene Inhalte soll sie einen einfachen sowie verständlichen Zugang zum Frankfurter Prozess schaffen und damit den journalistischen sowie gesellschaftlichen Mehrwert dieser Masterarbeit bieten. Es schließt sich ein Exkurs über das Genre des Geschichtsjournalismus mit einem besonderen Fokus auf dessen Qualitätskriterien an, die der Kommunikationswissenschaftler Horst Pöttker aufgestellt hat. Sie sollen als Basis für das Erstellen der Multimedia-Reportage dienen, das im anschließenden Kapitel dieser Arbeit ausführlich protokolliert wird. Darauf folgt eine abschließende Zusammenfassung aller erhaltenen Erkenntnisse sowie eine Bewertung des Arbeitsprozesses und des erstellten Produkts anhand von Pöttkers Kriterien.
2. Historische Einordnung
2.1 Judenverfolgung
Bereits seit ihrer Gründung im Jahr 1919 propagierte die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) die Ausgrenzung und Vertreibung der Juden aus der deutschen ‚Volksgemeinschaft‘[18]. Direkt nach der Machtübertragung[19] an Hitler am 30. Januar 1933 begann die NSDAP daher mit Gewalttaten gegen Juden – teilweise ungeplant, teilweise organisiert. Bereits Anfang April des ersten Jahres ereigneten sich beispielsweise der ‚Judenboykott‘ und die Erlassung des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums. Letzteres sah die Entlassung aller ‚nichtarischen‘ Beamten vor und leitete damit die gesellschaftliche Ausgrenzung von Juden aus Berufsverbänden, Unternehmen, Vereinen, Schulen sowie dem Kulturleben ein. Im September 1935 erließ das NS-Regime schließlich die Nürnberger Gesetze, mit denen es seine antisemitische und rassistische Ideologie auf juristischer Grundlage zu institutionalisierten versuchte. Darunter fielen nicht nur das Blutschutzgesetz und das Reichsbürgergesetz, durch die die Bürgerrechte deutscher Juden nochmals weiter eingeschränkt wurden, sondern auch das Reichsflaggengesetz.[20]
Parallel zur laufenden Aufrüstung der Wehrmacht verschärften die Nationalsozialisten die Verfolgung der Juden 1938 erneut. Durch die im August beschlossene ‚Namensänderungsverordnung‘ beispielsweise wurden deutsche Juden gezwungen, zusätzlich die Vornahmen Israel oder Sara anzunehmen, sofern sie nicht bereits einen Vornahmen trugen, der als typisch jüdisch angesehen wurde. Im Zuge der ‚Polenaktion‘ vom 27. Oktober 1938, bei der etwa 15.000 Juden gewaltsam aus Deutschland nach Polen deportiert wurden, kam es schließlich zum Attentat des Polen Herschel Grynszpan auf den deutschen Diplomaten Ernst vom Rath. Dieser Mord war der Auslöser für die erste Aktion, bei der deutsche Juden in großer Zahl getötet wurden: die Kristallnacht vom 09. auf den 10. November 1938. In dieser Zeit wurden etwa 400 Personen ermordet, bis zu 36.000 Juden interniert sowie über 1.400 Synagogen, andere Versammlungsräume und Friedhöfe zerstört.[21]
2.2 Holocaust
Zu Beginn war es noch das Ziel der Nazis, Juden zur Auswanderung aus dem Reichsgebiet zu veranlassen. Bald jedoch kamen auch radikalere Methoden zur Sprache. So erklärte Hitler bei Feierlichkeiten zum Jahrestag der ‚Machtergreifung‘ am 30. Januar 1939 vor dem Reichstag:
„Wenn es dem internationalen Finanzjudentum innerhalb und außerhalb Europas gelingen sollte, die Völker noch einmal in einen Weltkrieg zu stürzen, dann wird das Ergebnis nicht die Bolschewisierung der Erde und damit der Sieg des Judentums sein, sondern die Vernichtung der jüdischen Rasse in Europa.“[22]
Zwei Jahre später beauftragte Hitler den Reichsführer der SS Heinrich Himmler mit der Realisierung dieses Anliegens. Ende Juli 1941 (etwa einen Monat nach dem deutschen Überfall auf die Sowjetunion) forderte Hermann Göring schließlich SS-Obergruppenführer Heydrich per Erlass dazu auf, alle Vorbereitungen dafür zu treffen, eine ‚Gesamtlösung‘ der Judenfrage im deutschen Einflussgebiet in Europa zu erreichen. Zu diesem Zweck wurde am 20. Januar 1942 die Wannseekonferenz in Berlin abgehalten, die allgemein als die organisatorische Grundlage für die ‚Endlösung der Judenfrage‘ bezeichnet wird.[23]
Heydrich sprach auf der Konferenz davon, die Juden zunächst in den Osten zu überführen und dort einem harten Arbeitseinsatz zu unterwerfen. Diejenigen, die dazu nicht geeignet waren, seien entsprechend zu behandeln.[24] Nach dem Treffen wurden die bereits begonnenen Deportationen in verstärktem Umfang fortgesetzt und es wurde mit der systematischen Ermordung jüdischer Männer, Frauen und Kinder in den vom Reich besetzten Gebieten Europas begonnen. Am Ende fielen diesem nationalsozialistischen Völkermord etwa sechs Millionen Juden zum Opfer.[25]
2.3 Konzentrations- und Vernichtungslager
Obwohl sie im Zuge der ‚Endlösung der Judenfrage‘ zuweilen zu Vernichtungslagern aus- oder umgebaut wurden, waren die ersten (bereits 1933 entstandenen) Konzentrationslager rein zur Inhaftierung politischer Gegner – meist Angehöriger der kommunistischen Partei – gedacht gewesen. Eingewiesen wurden sie aufgrund eines schriftlichen ‚Schutzhaftbefehls‘, der von den Polizeibehörden ohne richterliche Nachprüfung erlassen worden war. Die Bewachungsmannschaften hatten keine genauen Dienstvorschriften, weshalb sie die Gefangenen behandelten, wie es ihnen gefiel. Hungertod, Folter und willkürlicher Mord gehörten daher schon in den ersten KZs zum Alltag. Zwischen 1934 und 1937 kam es zu einer allgemeinen Verschärfung der ‚vorbeugenden Verbrechensbekämpfung‘, sodass nun sämtliche sogenannten ‚Volksschädlinge‘ ohne vorausgehende Gerichtsverfahren inhaftiert wurden. Darunter fielen unter anderem Juden und andere rassistisch verfolgte Gruppen. Das „öffnete der Willkür Tür und Tor“[26], wie es Germanist Werner Renz ausdrückt, der sich lange mit dem ersten Frankfurter Auschwitz-Prozess, dem Lager Auschwitz und dem Jerusalemer Eichmann-Prozess[27] im Jahr 1961 beschäftigte.[28]
Mit Kriegsbeginn am 01. September 1939 stiegen die Häftlingszahlen noch einmal massiv an.[29] Das lag daran, dass die Inhaftierungspraxis unter den Verhältnissen des Kriegszustandes noch einmal erheblich verschärft wurde. Nun konnte auch ohne vorangegangenes justizielles Verfahren oder Urteil eines Straf- oder Sondergerichts inhaftiert werden. Das Ziel war es, den ‚Volkskörper von schädlichen Elementen zu reinigen‘. Darunter fielen ‚Geisteskranke‘, Invalide und andere unerwünschte Personengruppen, die in KZs gebracht und dort getötet wurden. Im Rahmen der ‚Endlösung der Judenfrage‘ waren es daher auch diese Lager, die als Orte für die massenweise Tötung jüdischer Menschen dienten. Einige Lager, besonders in Polen, waren einzig zu diesem Zweck errichtet worden. Bei anderen (wie zum Beispiel in Auschwitz) kam die Massenvernichtung jüdischer Menschen zu den bisherigen Funktionen dazu.[30]
2.4 Konzentrationslager Auschwitz
Das Konzentrationslager Auschwitz wurde im April 1940 auf Befehl Heinrich Himmlers als Durchgangslager für polnische Gefangene im annektierten Ostoberschlesien errichtet. Als Grundlage dafür diente ein ehemaliges Kasernengebäude in der Nähe der polnischen Stadt Oświęcim. Nach dem Eintreffen der ersten polnischen Häftlingstransporte im Juni 1940 machte der Ausbau des Lagers rasche Fortschritte. So errichtete die IG-Farbenindustrie ab Frühjahr 1941 ein Buna-Werk[31] sieben Kilometer entfernt vom Stammlager. Im Oktober desselben Jahres wurde mit dem Bau des ‚Russen-Kriegsgefangenen-Arbeitslagers‘ Birkenau begonnen, das 1942 in Betrieb ging und nach seiner Fertigstellung eine Fläche von 170 Hektar umfasste. Schließlich errichtete die IG-Farbenindustrie im selben Jahr zusätzlich das Häftlingsarbeitslager Monowitz in unmittelbarer Nähe zum Buna-Werk. Am Ende bestand Auschwitz somit aus dem Stammlager, Birkenau, Monowitz und rund 40 kleineren Außenlagern. Damit war es eines der Konzentrationslager, in denen die meisten Arbeitssklaven im Interesse der SS und der Industrie tätig waren.[32]

Abbildung 9: Plan des „Interessengebietes“ KL Auschwitz[33]
Nach der Wannseekonferenz am 20. Januar 1942 diente das Konzentrationslager Auschwitz im Rahmen der ‚Endlösung der Judenfrage‘ zusätzlich auch als Instrument zur Vernichtung von unzähligen jüdischen Menschen, die nur zu diesem Zweck dorthin gebracht worden waren. Im selben Jahr kamen bereits circa 180.000 Juden an. Mitte 1942 beauftragten die Zentralbauleitung der Waffen-SS und die Polizei in Auschwitz darüber hinaus private Firmen mit dem Bau kombinierter Vernichtungsanlagen. Im Sommer 1943 waren drei Krematorien fertiggestellt, in denen es möglich war, täglich über 5.000 Leichen zu verbrennen. Die Zahl ankommender Juden stieg in diesem Jahr auf rund 250.000. Im Jahr 1944 zählte man schließlich etwa 650.000 Opfer der ‚Endlösung‘. Dem gegenüber standen von der Gründung des Lagers im Mai 1940 bis zur ‚Evakuierung‘ im Januar 1945 insgesamt etwa 8.000 SS-Männer & 200 SS-Aufseherinnen, die die Häftlinge bewachten sowie das Lager verwalteten und leiteten. Etwa 800 davon wurden gerichtlich zur Verantwortung gezogen.[34]
2.5 Auschwitz-Prozesse
Einen großen Anteil an der Verurteilung dieser NS-Täter hatten die sogenannten Auschwitz-Prozesse. Der erste, der über das Strafmaß von 40 Angeklagten entschied, fand Ende des Jahres 1947 in Krakau statt. Einige Zeit später hielten auch die BRD und die DDR eigene Auschwitz-Prozesse ab. Die wichtigsten davon waren die Frankfurter Auschwitz-Prozesse, die vor dem Landgericht in Frankfurt am Main verhandelt wurden. Davon wiederum der größte war der erste, der in den Jahren 1963 bis 1965 insgesamt zwanzig Monate dauerte und sich mit 24 Angeklagten beschäftigte. Laut Generalstaatsanwalt Fritz Bauer, der für die Organisation und Durchführung des Prozesses verantwortlich war, ging es dabei nicht darum, sämtliche Täter ihrer gerechten Strafe zuzuführen, sondern eher darum, einen Querschnitt der Angeklagten durch die gesamte Lagerstruktur zu geben und die Verbrechen von Auschwitz aktiv in das Bewusstsein der Deutschen zu holen.[35]
Bis zu diesem Zeitpunkt war das mit dem Namen Auschwitz verbundene Staatsverbrechen noch von keiner Staatsanwaltschaft zum Gegenstand der Strafverfolgung gemacht worden – so die deutsche Historikerin Irmtrud Wojak. Das habe nicht zuletzt daran gelegen, dass sich für Auschwitz in Ostoberschlesien (das inzwischen polnisch geworden war) kein deutsches Gericht für zuständig erklärt habe. Die Gründerin und Leiterin des Fritz Bauer Forums in Bochum sieht die eigentliche Bedeutung des ersten Frankfurter Auschwitz-Prozesses genau deswegen darin, dass er überhaupt stattgefunden hat.[36]
Was den ersten Frankfurter Auschwitz-Prozess darüber hinaus noch einzigartig macht: Ein großer Teil der dreijährigen Verhandlung ist in Form von Tonband-Mitschnitten erhalten, die sich im Original im Hessischen Hauptstaatsarchiv in Wiesbaden befinden. Erstmalig veröffentlichte das Fritz Bauer Institut[37] 2004 Teile dieser Mitschnitte auf der DVD ‚Der Auschwitzprozess. Tonbandmitschnitte, Protokolle, Dokumente‘ – die begrenzte Speicherkapazität des Mediums reichte nicht für die gesamten Aufnahmen. Seit dem 07.10.2013 sind sie jedoch vollständig und kostenlos über das Internet abrufbar. Insgesamt existieren 364 Audio-Mitschnitte der Verhandlungsjahre, die zusammen circa 430 Stunden Hörmaterial liefern und die seit Oktober 2017 sogar als UNESCO-Weltdokumentenerbe gelten.[38]
3. Vorhandene Werke zum ersten Frankfurter Auschwitz-Prozess
Die Audio-Mitschnitte sind nur ein Beispiel für die unterschiedlichen Werke, die sich speziell mit dem ersten Frankfurter Auschwitz-Prozess befassen. Sie sind aufgeteilt in ganz verschiedene Kategorien: Von reinen Prozess-Berichten und Auflistungen von Zeugen-Aussagen über klassische Bücher bis hin zu filmischen Dokumentationen und journalistischen Artikeln. Auch wenn aufgrund der Fülle an Material kein vollwertiger Überblick gegeben werden kann, soll hier auf alle diese Formen separat eingegangen werden – inklusive je einer Bewertung, inwieweit sie sich eignen, um einen guten und auch gut verständlichen Einblick in den Prozess zu geben.
3.1 Original-Dokumente
Die Werke, die sich am nächsten am Prozess halten und damit das unverfälschteste Bild vermitteln, sind die Original-Dokumente. Zum einen zählen dazu die bereits erwähnten Audio-Mitschnitte, die an dieser Stelle genauer betrachtet werden sollen. Darüber hinaus existieren jedoch auch noch weitere Original-Dokumente (meist in schriftlicher Form), die es zu beachten gilt.
3.1.1 Audio-Mitschnitte
3.1.1.1 Website des Fritz Bauer Instituts
Die Website des Fritz Bauer Instituts bietet Zugriff auf alle vorhandenen Audio-Mitschnitte des dreijährigen Prozesses. Zu den 183 Verhandlungstagen (von Dezember 1963 bis Ende August 1965) gibt es dort insgesamt 493 Einträge – jeweils unterteilt in Verhandlungstag, Datum, Titel und Name der betreffenden Person sowie weitere Informationen. Es existiert jedoch nicht zu jedem Eintrag ein Mitschnitt. Werner Renz weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass nicht alle Zeugen ihr Einverständnis für die Aufnahme erklärt haben. Außerdem erklärt der Germanist, dass die Aussagen von 34 Zeugen wohl aus technischen Gründen nicht aufgenommen wurden. Darüber hinaus sei die Verlesung von Schriftstücken generell nicht auf Tonband aufgenommen worden und drei Vernehmungen seien auch gelöscht worden.[39]
Insgesamt existieren 363 separate Mitschnitte, was einem Anteil von 73,63% der gesamten Einträge entspricht.[40] Die Länge der Audio-Beiträge ist ganz unterschiedlich und reicht von je unter einer Minute[41] bis zu 441 Minuten[42]. Insgesamt ergibt das (laut dem Fritz Bauer Institut) 430 Stunden Audio-Material.[43]
Die Personen, die auf der Website aufgeführt sind, sind zum größten Teil Zeug*innen der Nazi-Verbrechen, die (mit Ausnahme des Kaufmanns Franz Ruprecht am 27.07.1965) alle vor der Schließung der Beweisaufnahme am 154. Verhandlungstag gehört wurden.[44] Konkret handelt es sich dabei um 317 der insgesamt 493 Einträge, was einem Anteil von 64,3% entspricht.[45] Das bedeutet jedoch nicht, dass auch 317 Zeug*innen gehört wurden. Manche Personen kommen mehrfach vor, wie zum Beispiel der Beamte Stefan Boratyński, der an zwei aufeinanderfolgenden Verhandlungstagen als Zeuge aussagte. Auch bei den 363 Audio-Mitschnitten bilden die Zeug*innen den Hauptfokus. Mit insgesamt 375 Stunden entstammen 85,2% des Audio-Materials Zeug*innen-Vernehmungen.[46]
Von den im Prozess ursprünglich insgesamt 24 Angeklagten kommen wiederum nicht alle zu Wort. Während der Angeklagte Baer noch vor der Verhandlung an Herz- und Kreislaufversagen starb, nahm der Angeklagte Nierzwicki wegen Krankheit nicht am Prozess teil. Die beiden Angeklagten Bischoff und Neubert schieden (ebenfalls krankheitsbedingt) vorzeitig aus dem Prozess aus. Die erste Aussage eines Angeklagten im Prozess tätigte Stefan Baretzki am 18.02.1965. Am Verhandlungstag 143 legte der Angeklagte Franz Bernhard Lucas sein Geständnis ab, am 145. Verhandlungstag Wilhelm Friedrich Boger. Zehn Wochen später folgte die Befragung der elf Angeklagten Hofmann, Kaduk, Baretzki, Frank, Lucas, Schatz, Capesius, Klehr, Stark, Boger sowie Mulka am 03. und 06.05.1965, gefolgt von der erneuten separaten Befragung des Angeklagten Willi Ludwig Schatz am 23.07.1965. Die Schlussworte der Angeklagten folgten schließlich am 180. und 181. Verhandlungstag.[47]
Neben den Audio-Mitschnitten der Verhandlung bietet der Reiter ‚Texte und Materialien‘ auf der Website weiterführende Informationen. Dort gibt es nicht nur weitere Details zu den Angeklagten (wie ausführliche Biografien oder Ausführungen zur individuellen Strafverbüßung), sondern auch zum Prozess an sich (beispielsweise eine Übersicht der Chronologie). Genaueres etwa zum geschichtlichen Hintergrund des Prozesses fehlt dort jedoch.[48]
3.1.1.2 DVD ‚Der Auschwitzprozess. Tonbandmitschnitte, Protokolle, Dokumente‘
Das und andere Informationen liefert die separate Publikation ‚Der Auschwitzprozess. Tonbandmitschnitte, Protokolle, Dokumente‘. Bei diesem audiovisuellen Produkt, das sich selbst als ein „zeitgeschichtliches Dokument ersten Ranges“[49] beschreibt, handelt es sich um eine DVD, die am PC oder Laptop abgespielt werden kann und die unter anderem das Handbuch sowie die Installationsdatei für das Programm ‚Digitale Bibliothek 4‘ enthält. Einmal installiert, bietet die Software Zugriff auf insgesamt 48.679 Seiten Textmaterial über den ersten Frankfurter Auschwitz-Prozess. Abgesehen von den 70-seitigen Vorbemerkungen sind hier vor allem die einführenden Texte zur Geschichte des Lagers Auschwitz sowie zum Gerichtsverfahren hervorzuheben, die auf insgesamt 1.213 Seiten Kontext zu den restlichen Texten der Publikation liefern. Hauptsächlich geht es bei der DVD um das Bereitstellen von schriftlichen Dokumenten zum Prozess. Dabei handelt es sich beispielsweise um Schreiben der Staatsanwaltschaft, Vernehmungsprotokolle oder Mitschriften der Verhandlungstage. Damit ist ‚Der Auschwitzprozess. Tonbandmitschnitte, Protokolle, Dokumente‘ der Website des Fritz Bauer Instituts voraus, da der Datenträger Dokumente zu jedem der 183 Verhandlungstage enthält.[50]
Separat vom Programm ‚Digitale Bibliothek 4‘ bietet die DVD noch den Ordner ‚Wavs‘, in dem sich insgesamt 74 Audiodateien unterschiedlicher Länge wiederfinden. Die Gesamtlänge des Materials beläuft sich auf knapp über 100 Stunden und gliedert sich in Audio-Dateien von je unter einer Minute bis hin zu über fünf Stunden Länge. Dabei handelt es sich – genau wie auf der Website des Fritz Bauer Instituts - um Audio-Mitschnitte des Prozesses. Allerdings gibt es – wie auf der Website - nicht zu allen Tagen Aufnahmen. So fehlen etwa die Tage 4 bis 18. Dafür gibt es zu manchen Verhandlungstagen mehrere Aufnahmen, etwa 14 Audio-Dateien zum Verhandlungstag 180 sowie 7 zum Verhandlungstag 181. Dabei handelt es sich teilweise um die gleichen Aufnahmen wie auf der Website, zum Beispiel bei der ersten Aufnahme von Tag 3. Gleichzeitig befindet sich aber auch beispielsweise eine Audio-Datei zu Verhandlungstag 20 auf der DVD, die nicht auf der Website zu finden ist.[51]
3.1.2 Schriftliche Protokolle
Neben den Audio-Mitschnitten existieren auch noch weitere Original-Dokumente, und zwar in schriftlicher Form. Eine Quelle dafür stellt die Arbeitsgruppe der ehemaligen Häftlinge des Konzentrationslagers Auschwitz dar, die 1965 (also noch im letzten Prozessjahr) mehrere Publikationen beim Nationalrat der Nationalen Front[52] sowie beim Komitee der Antifaschistischen Widerstandskämpfer[53] veröffentlichte. Darunter befindet sich unter anderem das Buch ‚Auschwitz-Prozeß Frankfurt am Main. Schlußvortrag und Erwiderung des Prof. Dr. Friedrich Karl Kaul Prozeßvertreter der in der Deutschen Demokratischen Republik ansässigen Nebenkläger im Strafverfahren gegen Mulka u.a. vor dem Schwurgericht beim Landgericht Frankfurt am Main‘, das den exakten Wortlaut von Teilen der Verhandlung wiedergibt. Konkret ist hier auf etwa 100 Seiten der Prozess-Schlussvortrag von Friedrich Karl Kaul[54] vom 21. Mai 1965 sowie seine Erwiderung auf die Ausführungen der Verteidigung acht Tage später abgedruckt. Einordnungen oder zusätzliche Informationen zum Prozess fehlen jedoch.[55]
Ähnlich verhält es sich damit im Buch ‚I.G. Farben Auschwitz Massenmord. Über die Blutschuld der I.G. Farben‘, das ebenfalls von der Arbeitsgruppe veröffentlicht wurde. Es kann allerdings davon ausgegangen werden, dass sich keine der beiden Publikationen primär an die breite Öffentlichkeit richtete, sondern eher die im Prozess verhandelnden Personen zum Ziel hatte. So schreibt Bruno Baum, Mitglied des genannten Komitees und ehemaliger Häftling des KZ Auschwitz, im Vorwort des Buchs ‚I.G. Farben Auschwitz Massenmord. Über die Blutschuld der I.G. Farben‘:
„In der vorliegenden Dokumentation unterbreiten wir weiteres Tatsachenmaterial über die Rolle der IG-Farben als Inspirator und Nutznießer der größten Todesfabrik aller Zeiten. Wir wollen damit helfen, die Rolle der IG-Farben bei den Kriegsverbrechen aufzudecken, um zu verhindern, daß die Kriegsbrandstifter und Kriegsgewinnler von gestern einen neuen Weltbrand – und diesmal mit atomaren Waffen – anstiften.“[56]
Beim Bereitstellen von Hintergrundinformationen und Einordnungen zum Prozess leisten andere Werke wie das 2004 von Sachbuchautor Friedrich-Martin Balzer und Germanist Werner Renz herausgegebene Buch ‚Das Urteil im Frankfurter Auschwitz-Prozess (1963-1965)‘, das das Urteil des Prozesses nach eigener Aussage erstmals vollständig und textkritisch wiedergibt[57], bessere Arbeit. Die Buchausgabe beruht auf der 903 Schreibmaschinenseiten umfassenden schriftlichen Urteilsbegründung, die Ende Oktober 1966 den Verfahrensbeteiligten zugestellt wurde, und enthält neben dem 550 Seiten umfassenden Abdruck je ein Vorwort der beiden Herausgeber, das unter anderem einordnende Informationen zum Auschwitz-Prozess liefert.[58] Balzer geht darüber hinaus auch darauf ein, wie es dazu kam, dass er als 23-Jähriger dem Prozess beiwohnte.[59] Die Hoffnung, die der Autor mit der Veröffentlichung des Urteils verband, fasst er wie folgt zusammen:
„Möge mit diesem Buch die Erinnerung an die Verbrechen des Faschismus in Auschwitz und seine Entstehungsbedingungen wach gehalten bzw. geweckt werden. Mögen sich Menschen finden, die im Sinne von Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit dem Rad der Geschichte frühzeitig und zur rechten Zeit in die Speichen fallen und einen erneuten Weg in den Abgrund zu verhindern wissen.“[60]
Auch das zweibändige Werk ‚Der Frankfurter Auschwitz-Prozess (1963-1965). Kommentierte Quellenedition‘, das von Historiker Raphael Gross und Germanist Werner Renz herausgegeben wurde, leistet gute einordnende Arbeit. Die beiden Bücher sind Teil der wissenschaftlichen Reihe des Fritz Bauer Instituts. Zur Zeit ihrer Veröffentlichung im Jahr 2013 war Gross Direktor des Fritz Bauer Instituts, Renz dortiger wissenschaftlicher Mitarbeiter. Das Besondere an diesen beiden Bänden ist, dass sie nicht nur einleitende historische Abhandlungen sowie juristischen Erläuterungen liefern, sondern auch alle Quellen (wie beispielsweise die Schwurgerichtsanklage der Staatsanwaltschaft) darüber hinaus mit Anmerkungen versehen, die beispielsweise juristisches Hintergrundwissen liefern.[61] Damit grenzt sich das zweibändige Werk ähnlich wie ‚Das Urteil im Frankfurter Auschwitz-Prozess (1963-1965)‘ von beispielsweise den beiden Texten des Auschwitz-Komitees ab, die keine Einordnungen liefern – aber auch eine ganz andere Zielgruppe bedienen.
3.1.3 Bewertung
Publikationen wie die gerade genannten schaffen ganz besonders eines: Transparenz. Die Errungenschaft dabei ist es vor allem, dass das gezeigte Material überhaupt erschlossen und zugänglich gemacht wurde. Die Zielgruppen dieser Dokumente wiederum unterscheiden sich teils deutlich. Die Publikationen der Arbeitsgruppe der ehemaligen Häftlinge des Konzentrationslagers Auschwitz beispielsweise waren eher an die im Prozess verhandelnden Personen gerichtet als an die allgemeine Öffentlichkeit.[62] Auch die Audio-Aufzeichnungen des Prozesses waren zunächst nur dafür gedacht gewesen, das Gedächtnis des Gerichts zu stützen.[63] Mittlerweile sind sie auf der Website sowie auf der DVD des Fritz Bauer Instituts abrufbar, wo es heißt, die enthaltenen Informationen seien erstmals für ein breites Publikum zugänglich.[64]
Doch nur, weil bestimmte Utensilien und Dokumente für größere Menschenmengen einsehbar sind, heißt das nicht, dass sie auch für das Konsumieren durch die breite Bevölkerung geeignet sind. Immerhin fehlen Publikationen wie beispielsweise dem Buch ‚Das Urteil im Frankfurter Auschwitz-Prozess (1963-1965)‘ wichtige Einordnungen, Verweise oder Erklärungen.[65] Und selbst, wenn dem nicht so ist (wie im Falle von ‚Der Auschwitzprozess. Tonbandmitschnitte, Protokolle, Dokumente‘), dauert das vollständige Durcharbeiten von 100 Stunden Hörmaterial oder knapp unter 2.000 Buchseiten vergleichsweise lange. Ein wichtiger Faktor, der in der Zeit sinkender Aufmerksamkeitsspannen nicht zu missachten ist.[66]
Darüber hinaus liefern die genannten Publikationen keinen aktuellen Bezug - der laut Wissenschaftler*innen wie dem Historiker Klaus Arnold essenziell wichtig ist.[67] Anstatt zu erklären, was den Prozess heute noch relevant und damit interessant für die allgemeine Öffentlichkeit macht, sind sie eher als in sich abgeschlossene Werke zu betrachten, die konsumiert werden können, wenn bereits Interesse am Prozess besteht. Der konkrete Nutzen für die breite Masse kann damit in Zweifel gezogen werden.
3.2 Prozessberichte
Abgesehen von Original-Dokumenten, die mit oder ohne zusätzliche Einordnung einhergehen, haben mehrere Autoren auch Prozessberichte über die Verhandlung verfasst. Dabei handelt es sich um Personen, die in Frankfurt vor Ort waren und ihre Gedanken über das Geschehen in schriftlicher Form festgehalten haben. Es existieren zwar auch noch weitere Bücher zu diesem Thema, bei denen es sich nicht explizit zum Prozessberichte handelt[68], diese Masterarbeit konzentriert sich jedoch auf letztere. Das liegt zum einen am begrenzten Umfang dieser Arbeit und zum anderen daran, dass Prozessberichte durch ihren persönlichen Schreibstil einen stärkeren Kontrast zu Original-Dokumenten darstellen als andere rein informative Bücher. Exemplarisch zu erwähnen sind an dieser Stelle zwei Prozessberichte.
3.2.1 ‚Asche auf vereisten Wegen‘
Der erste davon trägt den Titel ‚Asche auf vereisten Wegen. Eine Chronik des Grauens – Berichte vom Auschwitz-Prozess‘ und stammt von Kurt Nelhiebel, der ihn unter dem Pseudonym Conrad Taler geschrieben hat. In einer persönlichen Vorbemerkung geht der deutsche Journalist nicht nur auf seine Chronistentätigkeit bei der Wiener jüdischen Zeitung ‚Die Gemeinde‘ (für die er jeden Monat das Prozessgeschehen zusammenfasste) ein, sondern auch darauf, wie die Idee für sein Buch aus dem Jahr 2003 entstanden ist.[69] Er schreibt:
„Spontan kam mir der Gedanke, diese Chronik des Grauens, die auch die Zeitumstände während des Prozesses widerspiegelt, jungen Menschen zu erschließen, die das Wort Auschwitz vielleicht schon gehört haben, ohne damit eine konkrete Vorstellung zu verbinden. Wozu Menschen fähig waren, die ihre eigenen Vorurteile durch eine skrupellose Führung bestätigt sahen, darf nie in Vergessenheit geraten und muss allen eine Warnung sein.“[70]
Talers nachfolgende Prozessberichte, auf die er etwa 100 Buchseiten verwendet, sind grundsätzlich chronologisch, gleichzeitig aber auch nach thematischen Kapiteln gegliedert. Direkt der erste Abschnittstitel („Sie leugnen und stellen sich dumm – Angeklagte im Auschwitzprozess machen eine klägliche Figur“[71]) zeigt, dass sich der Autor nicht um Objektivität bemüht. Das geschieht jedoch in voller Absicht, wie die persönliche Vorbemerkung verstehen lässt: „Ein neutraler Beobachter war ich nicht. Das lassen die Texte unschwer erkennen. Wenn mir jemand wegen meiner Parteinahme für die Opfer mangelnde Neutralität vorwirft, dann ehrt mich das.“[72]
3.2.2 ‚Um die Endlösung‘
Ähnlich verhält es sich mit dem 1982 erschienenen Buch ‚Um die Endlösung. Prozeßberichte‘ von Rudolf Hirsch. Auf 270 Seiten schildert der deutsch-jüdische Schriftsteller seine Erfahrungen aus dem Lischka-Prozess[73] und dem Auschwitz-Prozess, an denen er als „Reporter aus der DDR, als aktiver Antifaschist“[74] teilnahm. Auch er verbindet mit der Herausgabe seines Buches persönliche Überzeugungen: „Wenn wir die Wurzeln bloßzulegen versuchen, geschieht es nicht, um etwas zu verzeihen oder um zu sagen: Weil die Geschichte so verlaufen ist, mußte es ja so kommen. Nein. Es mußte nicht so kommen.“[75]
Inhaltlich startet der Autor mit einer kurzen (wirtschaftlichen) Geschichte des Judentums, um den Wurzeln des alten und neuen Judenhasses auf den Grund zu gehen. Das Ende der Einführung besteht schließlich aus kurzen Informationen zu beiden behandelten Prozessen. Die Gliederung[76] des Buches ist grundsätzlich gleich aufgebaut, wie die von ‚Asche auf vereisten Wegen‘: chronologisch und gleichzeitig auf die Inhalte der Kapitel bezogen. Wenn es um das Schreiben an sich geht, bedient sich Rudolf Hirsch im Unterschied zu Conrad Taler dem historischen Präsens. Das kann verschiedene Vorteile haben. Der deutsche Sprachwissenschaftler Hans-Werner Eroms beispielsweise spricht davon, dass dadurch die Nachdrücklichkeit der Schilderungen verstärkt wird, während die Verständlichkeit auf Grund kohärenter Textgestaltung erhalten bleibt.[77] In Kombination damit arbeitet Hirsch auch viel mit Zitaten und direkter Rede.[78]
Was ‚Um die Endlösung. Prozeßberichte‘ besonders macht und was das Buch auch von ‚Asche auf vereisten Wegen‘ abhebt, ist die Tatsache, dass Rudolf Hirsch originales Aktenmaterial aus dem jüdischen Dokumentationszentrum Paris beigefügt hat. Allerdings werden die Akten nicht eingeordnet oder als Belege für bestimmte Aussagen im Buch genutzt. Es handelt sich bei der Zusammenfassung des Materials um ein separates, hinten angefügtes Kapitel. Außerdem beziehen sich die Akten ausschließlich auf den Kölner Lischka-Prozess, nicht auf den Auschwitz-Prozess, mit dem sich die vorliegende Masterarbeit beschäftigt.[79] Daher sind sie an dieser Stelle nicht weiter relevant – erhöhen aber die Qualität der Publikation, weshalb sie hier kurz erwähnt wurden.
3.2.3 Bewertung
Grundsätzlich haben Prozessberichte den Vorteil, die Geschichte rund um die Verhandlung sowie den Prozess selbst lebendig darzustellen – besonders im Vergleich zur reinen Präsentation von Original-Dokumenten, ob einordnend oder nicht. Das historische Präsens, wie es von Rudolf Hirsch zuweilen verwendet wird, verstärkt diese Wirkung noch einmal, ist aber kein notwendiges Mittel. Das Geschehen aus den Augen einer beteiligten Person zu sehen, kann dessen Tragweite (besonders auf menschlicher Ebene) verdeutlichen und den Konsumierenden helfen, sich angesprochen zu fühlen. Es verhält sich hier ähnlich wie mit der Psychologie hinter Romanen oder Filmen – der Psychologie des Storytellings.[80]
Die Fernhochschule ‚The Mobile University‘ hat sich in einem eigenen Beitrag mit dem Thema Storytelling als Kommunikationsinstrument befasst. Darin heißt es, dass Geschichten dabei helfen, Informationen lebendig zu vermitteln und die Zuhörer*innen zu fesseln. Eine gute Geschichte könne Emotionen wecken, Wissen vermitteln und Verbindungen schaffen.[81] Auf die Psychologie des Storytellings bezogen schreibt die Hochschule:
„Storytelling hat eine starke psychologische Wirkung, da es die emotionale Bindung und Empathie fördert. Durch Geschichten können Zuhörer:innen und Leser:innen in die Erlebnisse der Charaktere eintauchen und deren Emotionen nachempfinden. Diese emotionale Resonanz hilft, komplexe Botschaften verständlicher zu machen und die Aufmerksamkeit des Publikums zu fesseln. Studien zeigen, dass gut erzählte Geschichten das Gedächtnis und Verhalten positiv beeinflussen können.“[82]
Während Prozessberichte durch ihre Form des Storytellings einen Vorteil gegenüber der reinen Präsentation von Original-Dokumenten haben, haben sie gleichzeitig einige Probleme aufzuweisen. Da es sich bei den Berichten um Verschriftlichungen menschlicher Erfahrungen handelt, ist hier zunächst erneut die Subjektivität zu nennen. Auch, wenn in Bezug auf das Konzentrationslager Auschwitz und den ersten Frankfurter Prozess darüber diskutiert werden kann, ob Objektivität angebracht ist[83], und beispielsweise die Bundeszentrale für politische Bildung davon spricht, dass absolute Objektivität ein reines Ideal ist, das im realen journalistischen Berufsalltag höchstens annäherungsweise erreicht werden kann, ist sie dennoch ein journalistisches Qualitätsmerkmal.[84]
Darüber hinaus kann bei Prozessberichten das gleiche Problem auftreten, das beispielsweise auch Zeitzeugeninterviews oder -gespräche haben. Der deutsche Soziologe und Sozialpsychologe Harald Welzer beispielsweise weist auf die Schwierigkeiten der Methode mündlicher autobiografischer Erzählungen für die historische Rekonstruktion hin. Das Selbstbild älterer Zeitzeugen könne die Erinnerung so stark beeinflussen, dass selbst objektiv Falsches glaubhaft vermittelt würde. Zeitzeugen könnten die Kommunikationsmöglichkeit eines Gespräches für Abschweifungen nutzen oder ihren einstudierten Text zu einer Botschaft für die Späteren umbauen. Sowohl ehemalige KZ-Häftlinge als auch Weltkriegsteilnehmer müssten also sehr kritisch wahrgenommen werden.[85] Daher sollten auch Prozessberichte weniger als akkurate Quellen (vergleichbar mit der Sachlichkeit eines literarischen Werkes) angesehen werden, sondern eher als lebende Erinnerung daran, dass Geschichte immer Auswirkungen auf das hier und jetzt hat.
3.3 Journalistische Werke
Neben Original-Dokumenten und anderer Literatur (beispielsweise Prozessberichten) existiert auch eine Reihe journalistischer Werke, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, über den Prozess zu berichten und zu informieren. Die Autor*innen nutzen dafür ganz unterschiedliche Medien-Gattungen. So reichen die verschiedenen Werke von klassischen Print-Artikeln wie im NDR oder der Tagesschau über dedizierte Video-Reportagen etwa von 3sat oder der ARD bis zu Audio-Beiträgen beispielsweise des HR. Neben vollumfänglichen journalistischen Berichten befassen sich einige Stücke auch ausschließlich mit Ausschnitten aus dem Prozess, beispielsweise mit den Audio-Mitschnitten oder dem Urteil des Prozesses.[86]
Diese Masterarbeit nimmt exemplarisch Bezug auf einige wenige Artikel, ohne dabei den Anspruch zu erheben, einen allumfassenden Überblick über die journalistische Berichterstattung zum ersten Frankfurter Auschwitz-Prozess zu geben. Bei der Menge an Material ist das schlicht nicht möglich. Die ausgewählten Beiträge können jedoch genutzt werden, um inhaltliche Gemeinsamkeiten zu finden und die journalistische Berichterstattung über den Prozess beispielsweise von Büchern darüber abzugrenzen.
Zunächst unterscheidet sich die Länge der verschiedenen Produkte. Die gewählten Print-Artikel belaufen sich auf 950 (NDR) beziehungsweise 1.100 (Tagesschau) Wörter und haben damit einen deutlich geringeren Umfang als beispielsweise das zweibändige Buch ‚Der Frankfurter Auschwitz-Prozess (1963-1965). Kommentierte Quellenedition‘ von Historiker Raphael Gross und Germanist Werner Renz, das eine Gesamtlänge von 1.402 Seiten aufweist. Gleichzeitig beläuft sich das SWR Kultur-Interview mit dem wissenschaftlichen Archivar Johann Zilien über die Mitschnitte des Auschwitz-Prozesses auf 32 Minuten und ist damit wesentlich kürzer als die „100 Stunden Hörmaterial“[87] auf der DVD ‚Der Auschwitzprozess. Tonbandmitschnitte, Protokoll, Dokumente‘.[88] Der vollständige Konsum benötigt also auch weniger Zeit als beispielsweise bei längeren Publikationen wie Original-Dokumenten oder Büchern.
Außerdem binden die Autor*innen der journalistischen Beiträge häufig aktuell lebende Personen ein. Im Beitrag ‚Auschwitz-Prozess 1963: Als Leugnen nicht mehr möglich war‘ des NDR beispielsweise kommt der 1928 geborene, ehemalige Ankläger Gerhard Wiese zu Wort. Der Artikel ‚Die deutsche Vergangenheit vor Gericht‘ der Tagesschau enthält ein Video-Interview mit Sybille Steinbacher vom Fritz Bauer Institut. Diese Personalisierungen sollen der Berichterstattung mehr Relevanz verleihen.[89] Es kann davon ausgegangen werden, dass sich dadurch eine breitere Masse an Menschen angesprochen fühlt und sich so auch die Chance erhöht, die Lehren aus dem Prozess mehr Personen zu vermitteln, als es die reine Präsentation von Original-Dokumenten kann.
Ein Problem bleibt jedoch: Ebenso wenig wie Original-Dokumente und andere Literatur schaffen es die genannten journalistischen Beiträge, ihren Konsument*innen zu vermitteln, warum der erste Frankfurter Prozess (und in einem größeren Ausmaß auch die allgemeine Aufarbeitung der Nazi-Verbrechen) für die heutige Zeit immer noch relevant ist. Journalistische Publikationen liefern zwar häufig auch den Grund ihres Erscheinens. ‚Die deutsche Vergangenheit vor Gericht‘ der Tagesschau zum Beispiel ist am 20.12.2023 erschienen, genau 60 Jahre nach dem Beginn des Prozesses. Die Dokumentation ‚60 Jahre Auschwitzprozess‘ von 3sat hat den gleichen Grund bereits im Titel. ‚Als die Aufarbeitung der Gräuel von Auschwitz anfing‘ von der Hessenschau schreibt „Prozessbeginn vor 60 Jahren“[90] bereits vor der eigentlichen Überschrift.[91]
Der Kommunikationswissenschaftler Walter Hömberg spricht in Fällen wie diesen vom sogenannten Jubiläumsjournalismus. Die Jährung des Urteils als Anlass für eine nachträgliche Berichterstattung zu nutzen, reicht jedoch nicht dafür aus, um die Relevanz des Prozesses für die heutige Gesellschaft einem breiten Publikum zu verdeutlichen. Daher spricht Klaus Arnold auch davon, dass die meisten Angebote – obwohl die Redaktionsleiter*innen ein ebensolches breites Publikum ansprechen wollen – eher ältere und besser gebildete Menschen zu interessieren scheinen.[92]
3.4 Zusammenfassung
Damit wurden nun die wichtigsten Dokumenten-Gattungen aufgelistet, die sich mit dem ersten Frankfurter Auschwitz-Prozess befassen. Neben den hier aufgezählten existieren zwar noch viele weitere Dokumente, Berichte, Bearbeitungen, Aufarbeitungen und Einordnungen des Prozesses – darunter fallen auch fiktionale Werke wie beispielsweise der Spielfilm ‚Die Ermittlung‘, die TV-Serie ‚Das Deutsche Haus‘ oder das Videospiel ‚The Darkest Files‘. Insgesamt sind es allerdings viel zu viele, um sie alle zu nennen. Außerdem reichen diejenigen, auf die hier eingegangen wurde, aus, um einen angemessenen Überblick über die Vor- und Nachteile der verschiedenen Erzeugnisse zu liefern.
Zunächst einmal ist und war es die Errungenschaft der Original-Dokumente, die zum Prozess existieren, überhaupt zugänglich zu sein. Viele dieser Dokumente haben jedoch das Problem, dass sie unübersichtlich sind und nötige Einordnungen fehlen. Das liegt unter anderem daran, dass Materialien (wie beispielsweise die Audio-Mitschnitte des Prozesses) nicht primär mit der Intention entstanden sind, von einer breiten Masse an Menschen konsumiert zu werden.[93] Außerdem benötigt das vollständige Durcharbeiten allein aufgrund der besonderen Menge an Material (beispielsweise 100 Stunden Hörmaterial auf der DVD ‚Der Auschwitzprozess. Tonbandmitschnitte, Protokolle, Dokumente‘) vergleichsweise viel Zeit.
Der gleiche Punkt trifft auch auf Prozessberichte zu, die häufig einen Umfang von mehreren Hundert Seiten aufweisen.[94] Zusätzlich zur Länge ist diese Art der Literatur häufig subjektiv geschrieben, was in Anbetracht des Themas Auschwitz zwar durchaus nachvollziehbar ist, jedoch dem journalistischen Gebot der Objektivität widerspricht. Allein die Tatsache, dass Zeug*innen der Prozesse aus ihren eigenen Erfahrungen und Erinnerungen berichten, macht Prozessberichte außerdem anfällig für das Problem, das auch Zeitzeugengesprächen oft attestiert wird: dass die Erzählungen fehlerhaft sind und wichtige Details außer Acht lassen.[95]
Journalistischen Beiträgen auf der anderen Seite - wesentlich kürzer als Original-Dokumente oder Bücher – fehlt (wie auch allen anderen genannten Werken) häufig die angemessene Verknüpfung zur Gegenwart, um ihren Konsument*innen klarzumachen, was den ersten Frankfurter Auschwitz-Prozess für heute immer noch relevant macht. Zusammenfassend kann daher gesagt werden, dass ein übersichtliches Werk zum ersten Frankfurter Auschwitz-Prozess, das durch abwechslungsreiche Elemente, Hintergrundinformationen sowie aktuelle Verweise die Chance hat, einer breiten Masse an Menschen alle nötigen Informationen zum Prozess zu übermitteln und gleichzeitig plausibel begründet, warum der Prozess bis in die heutige Zeit Bedeutung hat, nicht existiert.
4. Grundlagen für die Multimedia-Reportage
Dieser Tatsache geschuldet hat es sich diese Arbeit zum Ziel gesetzt, ein journalistisches Produkt zu erstellen, das diese Eigenschaften aufweist und ganz klar die Botschaft vermittelt, dass der Auschwitz-Prozess auch heute noch relevant ist und seine Lehren nicht vergessen werden dürfen. Geschehen soll dies in Form einer Multimedia-Reportage, wofür im folgenden Kapitel die Grundlagen gelegt werden: es wird zunächst auf die Gründe für die Wahl dieser speziellen Darstellungsform, der anzusprechenden Zielgruppe und des zu nutzenden Tools Pageflow sowie im Anschluss auf den Forschungsstand zu multimedialen Qualitätskriterien eingegangen.
4.1 Gründe für eine Website
Es gibt mehrere Gründe, die dafür sprechen, das journalistische Produkt über den Prozess in Form einer Multimedia-Reportage beziehungsweise einer Website zu erstellen. Grundsätzlich beschreibt multimediales Storytelling laut Professor Markus Kaiser die Möglichkeit des Journalisten, im Internet innerhalb eines journalistischen Beitrags verschiedenste Medien zu nutzen und zu verbinden. Was diese Art der Berichterstattung so besonders macht, erklärt Jens Radü, Multimedia-Leiter beim Spiegel: „In der Kombination von Text, Audio, Video, Fotos, Grafiken erwachen Storys zum Leben, lässt sich Journalismus unmittelbar erfahren.“[96] Michael Kaes bezeichnet das Zusammenwachsen der einzelnen Medien im Web als ‚Medienkonvergenz‘. Der Online-Redaktionsleiter des WDR weist auf den Fortschritt der technischen Möglichkeiten hin.[97]
Laut ihm gibt es „verstärkt den Wunsch, dass wir Programm machen, das sich ausrichtet an Themen, an Inhalten und nicht so sehr daran, ob man was fürs Fernsehen macht, fürs Radio oder fürs Web. Da sind natürlich die Multimedia-Reportagen eine gute Möglichkeit, das alles zu verschmelzen“.[98] Das Konzept findet auch den Zuspruch des Publikums: Die Multimedia-Reportage ‚Snow Fall‘ der New York Times, die am 20.12.2012 veröffentlicht wurde und zuweilen als Paradebeispiel für diese Gattung gilt, wurde in einer Woche über 3,5 Millionen Mal gelesen. Im Jahr ihrer Veröffentlichung gewann sie den Peabody Award, ein Jahr später den Pulitzer-Preis.[99] Die Erfolgsgeschichte von ‚Snow Fall‘ zeigt damit, dass die Multimedia-Reportage ein adäquates Mittel ist, um komplexe Themen (wie den ersten Frankfurter Auschwitz-Prozess) publikumsfreundlich darzustellen.
Gleichzeitig bietet sich speziell eine Multimedia-Reportage dafür an, um auf eine Entwicklung zu reagieren, die in den letzten Jahren stattgefunden hat: die Abnahme der durchschnittlichen Aufmerksamkeitsspanne eines Menschen.[100] Damit sinkt auch die Wahrscheinlichkeit, dass Hörmaterialien von 100 Stunden oder Bücher mit hunderten Seiten Länge aufmerksam und vollständig durchgearbeitet werden. Die vergleichsweise relativ kurze Zeit, die das komplette Konsumieren einer Multimedia-Reportage in Anspruch nimmt, ist hier von Vorteil.

Abbildung 10: Aufmerksamkeitsspanne im Vergleich[101]
4.2 Zielgruppe der Reportage
Ein weiterer zentraler Grund für die Wahl einer Multimedia-Reportage als Darstellungsform ist die Zielgruppe, die von den Informationen über den ersten Frankfurter Auschwitz-Prozess angesprochen werden soll. Dabei handelt es sich um Personen jüngeren Alters, bei denen Interesse an sowie Wissen über Geschichte und Politik nur bedingt oder gar nicht vorhanden ist. Zwar kann aufgrund des begrenzten Umfangs der Reportage nicht auf alle Hintergründe in dem Umfang eingegangen werden, der nötig wäre, damit auch eine Person, die sich noch nicht mit Geschichte oder Politik beschäftigt hat, den Prozess vollumfänglich versteht.
Allerdings kann davon ausgegangen werden, dass durch die Kombination von Text, Audio, Video, Fotos und Grafiken, in der laut Jens Radü „Storys zum Leben“[102] erwachen und sich „Journalismus unmittelbar erfahren“[103] lässt, das Interesse der jungen Generation am wichtigen Thema des Nationalsozialismus geweckt wird. Denn beim multimedialen Storytelling schöpfen Journalisten laut Markus Kaiser die Möglichkeiten des digitalen Mediums aus, statt klassische Medien wie Zeitungen, Zeitschriften, Radio oder Fernsehen lediglich im Digitalen abzubilden. Und die sozialen Medien haben einen großen Einfluss bei der Meinungsbildung von jungen Wählenden. Auf TikTok zum Beispiel liegt der Account der AfD-Bundestagsfraktion weit vor denen ihrer politischen Mitbewerber, was Follower und Impressions angeht.[104]

Abbildung 11: Bundestagsfraktionen auf TikTok[105]
Allein aufgrund dieser Tatsache kann eine im Internet veröffentlichte Reportage helfen, junge Menschen gerade dort darüber aufzuklären, wie folgenschwer die Verbrechen der Nazis besonders in Auschwitz waren und wie wichtig es ist, aus dieser Zeit die richtigen Schlüsse zu ziehen. Das ist nötig, denn Umfragen lassen erkennen, dass besonders junge Wählerinnen und Wähler ihre Stimme der rechten Alternative für Deutschland (AfD) geben, die mittlerweile als ‚gesichert rechtsextremistisch‘ eingestuft ist. Bei der Europawahl 2024 zwischen dem 6. und 9. Juli beispielsweise (bei der erstmals auch 16- und 17-Jährigen wählen durften) wählten 16 Prozent der 16-24-Jährigen die AfD, nur übertroffen von 17 Prozent für die CDU.[106]

Abbildung 12: Stimmenanteile von 16-24-Jährigen bei der Europawahl 2024[107]
4.3 Gründe für das Tool Pageflow
Für das Erstellen der Website wird die Anwendung Pageflow genutzt, die von der Online-Redaktion des WDR erstellt wurde. Sie bietet eine übersichtliche und gut zu bedienende Benutzeroberfläche sowie viele nützliche Tools, um eine abwechslungsreiche Reportage zu kreieren. Darunter fällt unter anderem das Einbinden von Audio- und Videomaterial sowie von Vorher-Nachher-Vergleichen. Auch sind die Preise der Anwendung, die gerade im Falle einer Veröffentlichung der Website wichtig sind, vergleichsweise überzeugend. Wie auch bei anderen Tools (beispielsweise Shorthand) ist das Erstellen einer Website zwar kostenlos. Sobald das fertige Produkt jedoch veröffentlicht werden soll, verlangen Pageflow und Shorthand das Auswählen eines von je vier unterschiedlich teuren Tarifen, die entweder monatlich oder jährlich zu bezahlen sind. Für das Erstellen der Multimedia-Reportage ‚Der erste Frankfurter Auschwitz-Prozess‘ genügt der günstigste Pageflow-Tarif ‚Personal‘ für 8,50 Euro pro Monat, der alle internen Kreations-Möglichkeiten sowie die Möglichkeit zur Veröffentlichung von drei Beiträgen beinhaltet. Der günstigste Shorthand-Tarif ‚Starter‘ ermöglicht zwar das Veröffentlichen unendlich vieler Stories, kostet aber auch 40 Euro im Monat. Damit ist Pageflow für diese Masterarbeit das günstigere und passendere Tool.[108]
Auf der anderen Seite hat die besagte Anwendung auch einige Nachteile. Beispielsweise ist es nicht möglich, die einzelnen medialen Inhalte komplett frei auf der Website zu verteilen. Die Voreinstellung erlaubt immer nur eine mittige, linke oder rechte Positionierung, weshalb sich das Design eines Projekt-Themas mit dem Umfang von ‚Der erste Frankfurter Auschwitz-Prozess‘ leicht redundant anfühlen kann. Außerdem ist es nur im Editor-Modus möglich, Medieninhalte mit Kommentaren zu versehen. Im Vorschau-Modus, der die Website so zeigt, wie sie nach ihrer Veröffentlichung aussieht, kann man diese nicht mehr sehen. Das macht es schwieriger, dem Publikum Hintergrundinformationen etwa über die Herkunft bestimmter Fotos oder Informationen zu liefern, die beispielsweise für das Garantieren der journalistischen Unabhängigkeit nötig sind.[109] Für diese Arbeit wurde sich jedoch dafür entschieden, dass die Vorteile des Tools seine Nachteile überwiegen.
4.4 Forschungsstand zu multimedialen Qualitätskriterien
Darüber hinaus ist es sinnvoll, über mögliche Qualitätsmerkmale zu sprechen, an denen die Multimedia-Reportage gemessen werden kann. Es gibt zwei verschiedene Arten an Kriterien, die dafür infrage kommen und auf die im Folgenden gesondert eingegangen wird. Zunächst existieren solche, die speziell auf multimediale Projekte bezogen sind. Das Problem dabei ist jedoch, dass sich die Forschung noch nicht ausgiebig mit Multimedia-Reportagen beschäftigt hat. Es kann davon ausgegangen werden, dass dies daran liegt, dass die genannte Darstellungsform – obwohl sie in der Medienwelt bereits weit verbreitet ist[110] - wesentlich jünger ist als beispielsweise die klassische Reportage, deren Wurzeln bis weit in die Antike zurückreichen. So ist die Multimedia-Reportage ‚Snow Fall‘ der New York Times, die als erste das Verweben von Text, Ton, Fotografie, Animation, Grafik und Bewegtbild einem weltweiten Publikum bekanntgemacht hat, erst am 20.12.2012 veröffentlicht worden.[111]
Daher haben sich bisher auch nur wenige Personen ausgiebig mit den Qualitätskriterien multimedialer Produkte beschäftigt – unter anderem Jens Radü. Seine Publikation ‚New Digital Storytelling. Anspruch, Nutzung und Qualität von Multimedia-Geschichten‘ verweist in diesem Kontext auf mehrere Kommunikationswissenschaftler - beispielsweise auf Klaus Meier, der bereits 2003 zu den spezifischen Qualitäten von Online-Journalismus geforscht hat. Der Journalist unterscheidet zwischen auf redaktionelles Handeln bezogenen Qualitäten (Unabhängigkeit und Trennungsnorm, Richtigkeit, Originalität und Recherchequalität, Aktualität, Interaktivität sowie Crossmedialität) und produktbezogenen Qualitäten (Vielfalt der Perspektiven und Informationsgehalt, Verständlichkeit bis Usability, Nutzwert, Spannung, Sinnlichkeit und Anschaulichkeit sowie Transparenz).[112]
Geht es um die Qualitätsforschung speziell zu Multimedia-Geschichten, orientiert sich Radü an Peter Schumacher, dessen Kriterien sich vor allem auf technische Aspekte fokussieren: Modularisierung, Orientierung an Konventionen, Erschließbarkeit, funktionale Gestaltung, Kontrollierbarkeit, lineare Navigationsoptionen, Vermeidung von Modalitätskonkurrenz, ein kohärentes Angebot komplementärer Modi und ein funktional differenzierter Einsatz von Modi. Darüber hinaus hat der Multimedia-Leiter des Spiegel in seinem Artikel ‚Was macht eine gute Multimedia-Reportage aus‘ zehn eigene Qualitätskriterien aufgestellt: Multimedialität, Visualität, Immersivität, Modularität, Überraschung, Emotionalität, Rhythmus, Übergänge, Dramaturgie und Usability.[113] Diese Auflistungen erscheinen zwar schlüssig, haben sich für die vorliegende wissenschaftliche Arbeit jedoch als zu umfassend und unübersichtlich erwiesen, während zu den einzelnen Qualitätskriterien zu wenige Informationen vorliegen, um sich beim Erstellen der Multimedia-Reportage fundiert darauf beziehen zu können.
- Quote paper
- Tobias Wagner (Author), 2025, Wie kann eine geschichtsjournalistische Aufarbeitung des ersten Frankfurter Auschwitz-Prozesses aussehen?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1611516