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Der Widerspruch zwischen Erfahrung und Wunderglauben in Humes Erkenntnistheorie

Title: Der Widerspruch zwischen Erfahrung und Wunderglauben in Humes Erkenntnistheorie

Seminar Paper , 2020 , 22 Pages , Grade: 5,5

Autor:in: Thomas Grossenbacher (Author)

Philosophy - Philosophy of the 17th and 18th Centuries
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Die Arbeit zeigt, dass Humes Ausschluss von Wundern und religiöser Erfahrung zwar auf seiner Idee der „beweiskräftigen, beständigen Erfahrung“ beruht, er sich damit aber selbst in Schwierigkeiten bringt: Nach seinen eigenen Kriterien – dass ein Wunder glaubwürdig wäre, wenn dessen Falschheit noch wunderbarer wäre, und dass eine ernsthafte Zeugenschaft möglich sein muss – müssten bestimmte Wunderberichte, wie das Sonnenwunder von Fatima, durchaus akzeptiert werden. Damit untergräbt Hume seine eigene Skepsis: Seine Theorie erklärt jedes erstmalige Ereignis zunächst als Wunder und macht Wunderberichte prinzipiell möglich, hält sie aber gleichzeitig für unglaubwürdig. Die Arbeit arbeitet genau diesen inneren Widerspruch heraus und kommt zum Schluss, dass Roger Bacons offenerer Erfahrungsbegriff den Umgang mit religiöser Erfahrung letztlich besser erklären kann.

Excerpt

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Einleitung

1. Der Begriff der Erfahrung bei Hume

2. Der Widerspruch zwischen Erfahrung und Wunder

3. Kritischer Rückblick anhand eines Wunders

Fazit

Literaturverzeichnis


Einleitung

 

Der englische Spätscholastiker und Franziskaner Roger Bacon war ein Kritiker der scholastischen Methode, welche als einzige Quelle des Wissens die Deduktion aus autoritären Texten enthielt. Bacon hingegen entdeckte die direkte Erfahrung als eine Quelle des Wissens. Damit begann der Einzug der Beobachtung und des Experimentes in die Wissenschaft. An Roger Bacons Begriff der Erfahrung ist hervorzuheben, dass er auch die göttliche Inspiration umfasst (Störig 2011, S. 302-303). Dass Roger Bacon eine empirische und experimentelle Wissenschaft vertrat führte dazu, dass ihn sein Namensvetter Francis Bacon als einen Empiristen verstand (Mensching 2009, S. 13). Der Unterschied zwischen Roger und Francis Bacon war, dass Letzterer die Erfahrung und das Experiment zur alleinigen Quelle des Wissens erhob (Störig 2011, S. 394). David Hume zitiert Francis Bacon in seinem Traktat «Über Wunder». Hume identifiziert Bacons Prinzipien der Vernunft mit seinen Eigenen. Denn auch Francis Bacon hielt religiöse Wundererzählungen für verdächtig, die Verfasser solcher Geschichten seien gierig nach Märchen und Unwahrheit (Hume 2015, S. 145).

 

Anhand dieses Überblicks zur Entwicklung des Empirismus aus der empirischen Philosophie zeigt sich eine Veränderung des Begriffs der Erfahrung. Ursprünglich inkludierte der Begriff beim Empiriker Roger Bacon die göttliche Inspiration, er enthielt damit also einen religiösen Aspekt. Bei den Empiristen Francis Bacon und David Hume wird das Religiöse verdächtigt und hat keinen Platz mehr in der Erfahrungswissenschaft. Das Ziel dieser Hauptseminararbeit ist es, herauszufinden weshalb Hume die Religion von der Erfahrung entkoppelt, bzw. wegen welchen Aspektes seines Erfahrungsbegriffes er die religiöse Erfahrung aus seinem Philosophischen Konzept ausschliesst und wie plausibel dieser Ausschluss ist. Die Methode um dieses Ziel zu erreichen gliedert sich in drei Schritte. Zuerst wird im ersten Kapitel der humesche Begriff der Erfahrung analysiert und mit Roger Bacons Erfahrungsbegriff verglichen. Der Vergleich dient der Darstellung der Eigenheit des humeschen Konzeptes, wie auch der Darstellung eines alternativen Erfahrungsbegriffes. Im zweiten Schritt, bzw. im zweiten Kapitel, geht es um den Widerspruch von Erfahrung und Glauben, wie Hume ihn im Traktat «Über Wunder» eröffnet. Hier wird Humes Argumentation analysiert. Das dritte und letzte Kapitel dient der Anwendung von Humes These an einem konkreten und gut belegten Wunderbericht. Die Gegenüberstellung von Humes Thesen und dem Wunderbericht dient der kritischen Rückschau auf Humes These zu den Wundern. Ebenso soll damit Klarheit darüber gewonnen werden, ob ein areligiöses Erfahrungskonzept wie das von Hume oder ein religiöses Erfahrungskonzept wie das von Roger Bacon plausibler ist.

1. Der Begriff der Erfahrung bei Hume

 

1.1. Die Rolle der Erfahrung im menschlichen Geist

 

Hume unterscheidet im zweiten Abschnitt seiner Untersuchung zwei Arten von Auffassungen oder Wahrnehmungen des Geistes. Die eine Art besteht aus den Eindrücken. Diese sind lebhafte Wahrnehmungen, die durch die Sinne und die Erfahrung vermittelt werden. Sinneseindrücke wie das Sehen oder Tasten gehören in diese Art von Auffassung, aber auch Affekte wie das Wünschen, Hassen oder Wollen.

 

Die andere Art umfasst die Gedanken oder Vorstellungen. Die Gedanken sind Abbilder der Eindrücke und werden im Gedächtnis zurückgerufen, wenn man sich auf gemachte Wahrnehmungen besinnt. Neben dem Gedächtnis nennt Hume die Einbildungskraft als ein weiteres Vermögen, welches Gedanken hervorbringt. Mit dieser Kraft werden die Abbilder der Wahrnehmung vorhergesehen.

 

Weil die Einbildungskraft scheinbar unbegrenzt ist, schreibt Hume dem menschlichen Geist eine Schöpferkraft zu. Die Kreativität des menschlichen Geistes zeigt sich daran, dass der Mensch sich etwas vorstellen kann, das er noch nie gesehen oder gehört hat. Nur was einen Widerspruch enthält lässt sich nicht vorstellen oder denken. Diese denkerische Freiheit des Geistes ist jedoch begrenzt. Denn das freie Denken besteht darin, dass der Geist Eindrücke neu kombiniert. Diese werden von der Erfahrung und den Sinnen vermittelt. Das heisst, dass der Geist zwar willentlich etwas bisher Ungesehenes denken kann. Diese Denktätigkeit ist jedoch bloss eine Kombination von Eindrücken, die man über die Sinne erfahren hat. Etwas vollständig Neuartiges kann sich der Geist nicht ausdenken (Hume 2015, S. 18-20).

 

Schon an dieser Stelle, in der Hume seine Lehre grundlegt, weist Hume der Erfahrung eine besonders wichtige Rolle zu. Denn ohne die Erfahrung würden dem Gedächtnis und der Einbildungskraft die Urbilder fehlen, die durch diese zwei Vermögen zu Abbildern und Vorausbildern weiterverarbeitet werden. Erfahrung und Sinne scheinen bei Hume die Vermögen der ersten Auffassung des Geistes zu sein. Denn die Vermögen der zweiten Auffassung, also Gedächtnis und Einbildungskraft, vermitteln Abbilder oder Vorausbilder der Erfahrung, bzw. kombinieren die Bilder neu. Die direkten Wahrnehmungen oder Eindrücke werden durch Sinne und Erfahrung vermittelt. Damit scheint es an dieser Stelle, dass Hume unter dem Begriff der Erfahrung nicht die Summe aller gemachten Erfahrungen versteht, sondern eher die geistige Fähigkeit, welche die konkreten Erfahrungen ermöglicht.

 

Ohne Erfahrung würde dem Gedächtnis ein massiver Bereich an Erinnerung fehlen. Damit wäre auch die Einbildungskraft mehr als beschränkt in ihrer Tätigkeit, denn sie könnte nicht auf die Abbilder der Erfahrung zählen, denn diese Abbilder wären gar nicht im Gedächtnis enthalten, wenn die Erfahrung fehlen würde. Auch dem Willen würden die Gegenstände fehlen, über die er entscheidet. Ein Wesen, das kein Erfahrungsvermögen hat und dessen Geist nur aus Gedächtnis, Einbildungskraft und Willen besteht, würde sich wahrscheinlich ausschliesslich daran erinnern, wie es ohne sich etwas ausser sich selbst vorzustellen existiert und es könnte nur diese Art von blosser Erinnerung an die eigene Existenz voraussehen. Der Wille würde möglicherweise vollständig ruhen, denn der Geist hätte nichts ausser seiner eigenen Existenz, über die er mit seinem Willen entscheiden könnte. Eine Willensentscheidung gegen die eigene Existenz ist kaum vorstellbar, denn der Wille setzt eine Vorstellung dessen voraus, wofür er sich entscheidet. Und die eigene Nicht-Existenz lässt sich nicht wirklich vorstellen. Daher könnte dieses Wesen möglicherweise keine Willenstätigkeit vollziehen, während Gedächtnis und Einbildungskraft sich andauernd nur auf sich selbst beziehen. Fehlt die Erfahrung, ist der Geist farblos. Denn ein grosser Teil der geistigen Inhalte gelangt nur durch die Erfahrung in den Geist.

 

Auch Roger Bacon konstruierte ein Grundkonzept der Erfahrung. Bacon unterschied zwei Arten von Erfahrungen. Die erste Art ist die Erfahrung, die der Mensch mit seinen natürlichen Gaben vollzieht. Die Sinneserfahrung ist ein Beispiel für diese Art. Auch intellektuelle Tätigkeiten wie astronomische Berechnungen oder das Philosophieren werden dazugezählt. Die zweite Art ist die innere Erleuchtung. Diese geht vom Geist Gottes aus und bewirkt beim Menschen eine intellektuelle Spontanität, mit welcher Erkenntnisse ausserhalb eines methodischen Vorgehens gesammelt werden (Mensching 2009, S. 55-56).

 

Das gemeinsame an diesen Konzepten der Erfahrung ist, dass beide die Erfahrung mit den Sinnen in Verbindung bringen. Ein Unterschied ist, dass Bacon intellektuelle Tätigkeiten auch als Erfahrung einordnet. Bei Hume wäre diese Tätigkeit wahrscheinlich ein Modus der Betätigung der Einbildungskraft, welche zur zweiten Auffassung des Geistes gehört, während die Erfahrung in der ersten Auffassung verortet wird. Der grösste Unterschied zwischen den Konzepten liegt in der zweiten Art der Erfahrung. Ein ähnliches Konzept, das ein Moment der göttlichen Inspiration oder des Glaubens im weiteren Sinn enthält, gibt es bei Hume an dieser Stelle nicht. Trotzdem lässt sich ein geistiges Geschehen mit Bezug zum Glauben möglicherweise in Humes grundlegender Lehre des Geistes einordnen. Die göttliche Inspiration oder innere Erleuchtung könnte in Humes Lehre als ein Eindruck verstanden werden. Die Eindrücke kommen bei Hume durch Sinne und Erfahrung zustande. Damit eine Inspiration überhaupt eine Erfahrung ist, bräuchte es gemäss der humeschen Lehre eine sensorische oder affektive Komponente der Inspiration. Die Erfahrung der Inspiration oder göttlichen Wirkung kann auch sensorisch sein, bspw. bei einer Stigmatisation gibt es körperliche Wundmale, die auch mit den Sinnen erfahren werden. Daher kann man argumentieren, dass es mit der Stigmatisation eine Glaubenserfahrung gibt, die auch über die Sinne erfahren wird und diese Erfahrung in Humes Lehre als einen Eindruck einordnen. Dabei besteht jedoch immer noch das Problem, dass Gott selbst nicht direkt mit den Sinnen erfahren werden kann. Bei einer Stigmatisation wird zwar etwas Religiöses auf sensorische Art erlebt, aber Gott selbst wird auch in einer solchen Erfahrung nicht direkt gesehen, gehört oder ertastet. Anders formuliert: Das was bei der Stigmatisation mit den Sinnen erfahren wird, ist keine direkte Sinneserfahrung Gottes. Interpretiert man diese Erfahrung als durch Gott bewirkt, bzw. als göttlich inspiriert, wäre das gemäss Hume wahrscheinlich eine Deutung einer Sinneserfahrung.

 

Damit liesse sich eine Glaubenserfahrung zwar teilweise als Eindruck in Humes Lehre einordnen, aber nur teilweise und nicht vollständig. Denn was die Glaubenserfahrung auszumachen scheint ist die über die Sinne hinausgehende Deutung der sinnlichen Erfahrung. Somit zeichnet sich an dieser Stelle schon ab, dass eine Glaubenserfahrung bei Hume nicht vollständig in den Bereich der Erfahrung aufgenommen werden kann. Denn bei Hume scheint die Erfahrung nicht über Erfahrungen der Sinne oder Affekte hinauszugehen. Würde man eine Glaubenserfahrung erleben, die sich sinnlich bemerkbar macht, würde Hume nur den sinnlichen oder affektiven Gehalt der Glaubenserfahrung als der Philosophie zugänglich verstehen. Der eigentliche Glaubensgehalt der Erfahrung scheint bereits in Humes Grundkonzept des menschlichen Geistes keinen Platz zu haben. Damit gibt es mit dem religiösen Glauben einen Inhalt oder ein Vermögen des menschlichen Geistes, der sich nicht oder zumindest nicht vollständig in Humes Lehre des Geistes einordnen lässt.

 

1.2. Erfahrung und die Kenntnis der Kausalität

 

Aus der Erfahrung stammen nicht nur die Urbilder bzw. die Grundstoffe von Erinnerungen oder Vorstellungen. Auch die Kenntnis über den beständigen Zusammenhang von Gegenständen, die sich als Ursache und Wirkung zueinander verhalten, stammt aus der Erfahrung. Diese Kenntnis wird nicht apriorisch, also erfahrungsunabhängig und nur durch Vernunft gewonnen. Würde man einem vernünftigen Mann einen ihm unbekannten Gegenstand vorlegen, könnte er nichts über Ursache und Wirkung des Gegenstandes herausfinden. Hume verdeutlicht das mit einem Beispiel in dem er davon ausgeht, dass Adam anfänglich trotz vollkommener Vernunft nicht hätte herleiten können, dass er im Wasser ertrinkt und im Feuer verbrennt (Hume 2015, S. 37).

 

An dieser Stelle zeigt sich die Beschränkung der Vernunft erneut. Zuvor wurde dargelegt, dass der Geist in seiner Schöpfungskraft von der Erfahrung abhängig ist. Nun legt Hume dar, dass auch die Kenntnis über Ursache und Wirkung von der Erfahrung abhängt. Das Beispiel Adams liesse sich zwar kritisieren. Denn man kann argumentieren, dass Adam, vorausgesetzt dass er Kenntnisse über die Funktionsweise seiner Atmung gehabt hätte, sich darüber im Klaren gewesen wäre, dass er im Wasser nicht atmen kann. Dieses Gegenargument funktioniert jedoch nicht richtig. Denn es setzt ein Vorwissen voraus. Das Vorwissen würde Adam zwar mittels der Vernunft anwenden, wenn er die Überlegung anstellt, dass das Wasser seine Lungen füllen würde und er so nicht atmen kann. Aber ausschliesslich durch die Vernunft lässt sich kaum vorstellen, dass Adam diese Überlegung hätte anstellen können. Die Vernunft ist auch in diesem Fall darauf angewiesen, etwas vorzufinden das sie verarbeiten oder anwenden kann. Andererseits kann dem Gegenargument das auf ein Vorwissen aufbaut auch entgegnet werden, dass Adam dieses Vorwissen zu seiner Atmung vielleicht gar nicht geglaubt hätte, wenn er nicht selbst eine Erfahrung gemacht hätte, die das Vorwissen bestätigen würde. Somit scheint man aufgrund der Erfahrung zu entscheiden, ob man das vorausgesetzte Vorwissen auch glaubt.

 

1.3. Kausalität und Erfahrungsschluss

 

Durch die Erfahrungskenntnis der Kausalität werden laut Hume Schlüsse gezogen. Dass von gleichartig erscheinenden Ursachen gleichartig erscheinende Wirkungen erwartet werden, ist für Hume die Summe aller Erfahrungsschlüsse. Denn die Naturgegenstände weisen eine Gleichartigkeit auf. Dies führt dazu, dass man die gleiche Art von Wirkung erwartet, wie man sie als Folge des Naturgegenstandes schon angetroffen hat. Durch die Vernunft kann kein Erfahrungsschluss gewonnen werden, wäre dies doch der Fall könnte man aufgrund einer einzigen Erfahrung einen gültigen Schluss ziehen. Zu einem gültigen Schluss bedarf es jedoch einer längeren Reihe von gleichförmigen Erfahrungstatsachen, die zu fester Sicherheit und Zuversicht führen (ebd., 2015, S. 46).

 

Dieser Gedankengang Humes führt zur Rückfrage, ob es die Vernunft nicht doch braucht um aus der langen Kette von Erfahrungen einen Erfahrungsschluss zu bilden. Im vorherigen Gedankengang mit dem Beispiel Adams schien es, als ob die Vernunft nicht allein einen Erfahrungsschluss ziehen kann und von der Erfahrung abhängt. Was Hume nun schreibt wirkt als ob es die Erfahrung allein wäre, die den Erfahrungsschluss anstellt. Dass die Erfahrung eine notwendige Voraussetzung für den Erfahrungsschluss ist lässt sich nicht bestreiten. Aber kann man die Vernunft aus dem Erfahrungsschluss ausschliessen, so wie es bei Hume den Anschein hat? Anders formuliert: Ist in der Ableitung eines zukünftigen Ereignisses aus bisheriger Erfahrung die Vernunft nicht auch beteiligt, indem sie induktive und deduktive Logik anwendet? Bei Hume scheint es, als ob die Erfahrung von selbst diese Ableitung anstellen würde. Dabei ist es schwierig nachzuvollziehen, wie die Erfahrung das allein vollzieht.

 

1.4. Erfahrung und Naturgesetz

 

Die Naturgesetze werden allein durch Erfahrung erkannt. Denn ohne vorherige Beobachtung kann nicht gesagt werden, welche Wirkung von einem Gegenstand ausgeht. Das liegt daran, dass Wirkung und Ursache voneinander verschiedene Ereignisse sind. Hume verdeutlicht den aposteriorischen Erkenntniszugang zu den Naturgesetzen anhand folgenden Beispiels: Hebt man einen Stein hoch und lässt ihn los, fällt der Stein hinunter. Daran lässt sich apriorisch nicht erkennen, dass der Stein nach unten fällt. Er könnte sich auch nach oben oder zur Seite bewegen. Die Frage, wie der Geist ohne vorherige Beobachtung und Erfahrung die Wirkung einer Ursache angeben kann, bleibt damit offen (ebd., S. 38-40).

 

Es scheint, dass die Naturgesetze gemäss Hume durch Erfahrungsschlüsse zustande kommen. Das Naturgesetz kann als gesetzmässiges Verhältnis zwischen Ursache und Wirkung von Naturgegenständen verstanden werden. Die Sicherheit der Kenntnis dieses Verhältnisses stammt daher, dass der Erfahrungsschluss auf einer Folge gleichartiger Erfahrungen beruht. Dass es eine vorherige Beobachtung benötigt, um von der Ursache her die Wirkung vorherzusagen ist äusserst plausibel. Das Beispiel mit dem losgelassenen Stein veranschaulicht die Plausibilität dieser These. Dieses Beispiel kann durch folgendes Gedankenexperiment verdeutlicht werden: Ein Ausserirdischer besucht zum ersten Mal die Erde, ohne ein Vorwissen über die Verhältnisse der Schwerkraft auf der Erde zu haben. Auf dem Heimatplaneten des Ausserirdischen ist die Schwerkraft so gering, dass Gegenstände in der Luft schweben, wenn man sie hochhebt und loslässt. Der Ausserirdische besucht die Erde in seinem Raumschiff und steigt dabei nicht aus, die Schwerkraft im Inneren des Raumschiffes ist gleich wie auf dem Heimatplaneten. Nun beobachtet der Ausserirdische zum ersten Mal einen Menschen, der einen Stein hochhebt und dann die Hand öffnet. Er kann nicht voraussehen, dass der Stein auf den Boden fällt. Denn seine bisherige Beobachtung hat gezeigt, dass der Stein in der Luft schweben würde, wenn man ihn loslässt. Vollständig apriorisch und ohne bisherige Beobachtung oder Erfahrung dieses Geschehens kann der Ausserirdische nicht darauf kommen, dass der Stein hinunterfällt. Darum ist Humes These in dieser Hinsicht äusserst plausibel. Es benötigt eine längere Kette von regelmässigen Beobachtungen oder Erfahrungen, um die Wirkung einer Ursache vorherzusehen.

 

Andererseits schreibt Hume an dieser Stelle ausdrücklich, dass es allein die Erfahrung ist, welche Ursache und Wirkung, bzw. die Naturgesetze erkennt. Das führt erneut zur Frage, wie die Erfahrung allein darauf schliessen kann, dass etwas so eintritt, wie es bisher eingetreten ist. Der Erfahrungsschluss scheint auch ein Schluss induktiver und deduktiver Logik zu sein. Aus den bisherigen Erfahrungen zieht die Vernunft mittels induktiver Logik einen allgemeinen Schluss. D. h., nach tausend fallengelassenen Steinen wird durch die Vernunft der Schluss gezogen, dass Steine im Allgemeinen hinunterfallen, wenn sie losgelassen werden. Aus diesem allgemeinen Schluss zieht die Vernunft beim erneuten Auftreten einer Ursache, die mittels der Erfahrung dem Gedächtnis bekannt ist, den deduktiven Schluss, dass die Wirkung gemäss dem allgemeinen Schluss eintritt. D. h. man deduziert anhand des allgemeinen Schlusses, der besagt, dass Steine hinunterfallen, wenn man sie loslässt, dass der Stein herunterfallen wird, falls er losgelassen wird.

 

Auch das Kombinieren von unerfahrenen Vorstellungen durch die Einbildungskraft kann als eine Tätigkeit mit Vernunftbeteiligung verstanden werden. Denn die Vernunft betätigt sich gemäss der Logik. Die Einbildungskraft scheint daher Vernunft zu beinhalten, denn auch sie orientiert sich im Kombinieren an der Logik. Im Folgenden wird eine mögliche Beteiligung der vernünftigen Einbildungskraft am Erfahrungsschluss anhand eines Beispiels veranschaulicht: Ein Mensch hat bisher nur Steine hochgehoben und fallengelassen. Damit hat er eine Folge von Erfahrungsbildern im Gedächtnis. Der Mensch hebt nun zum ersten Mal einen Ast hoch und überlegt sich, was geschieht, wenn er den Ast loslässt. Dazu hat er noch keine Folge von Erfahrungen erlebt. Somit könnte er nicht allein mit Erfahrung vorhersagen, dass der Ast hinunterfällt. Denn diesen Sachverhalt hat er noch nie beobachtet. Der Mensch kann jedoch mittels seiner Einbildungskraft Eindrücke neu kombinieren. In diesem Fall würde er sich daran erinnern, wie er etwas Ähnliches mit Steinen gemacht hat. In der Einbildungskraft ersetzt er den Stein mit dem Ast. Enthält dieses neu kombinierte Bild keinen logischen Widerspruch kann der Mensch sich vorstellen, dass der Ast ebenso hinunterfällt wie der Stein. Damit scheint er auch seine Einbildungskraft in Form von logischer Vernunft angewandt zu haben um einen Erfahrungsschluss zu tätigen.

 

Neben der vernünftigen Einbildungskraft scheint auch das Gedächtnis am Erfahrungsschluss beteiligt zu sein. Damit man vorhersehen kann, dass der Stein hinunterfällt braucht es neben der Erfahrung, die den Eindruck vermittelt, auch das Gedächtnis, das den Eindruck als Abbild festhält. Ohne die Speicherung der Abbilder der Eindrücke im Gedächtnis gäbe es keine Folge von Erfahrungen, sondern nur einzelne Eindrücke. Daher ergibt sich die Frage, was Hume genau meint, wenn er schreibt es sei allein die Erfahrung, die Naturgesetze erkennt. Das Prinzip der Gewohnheit, welches Hume im fünften Abschnitt darstellt, gibt eine Antwort auf diese Frage. Denn die Neigung, das Auftreten eines Gegenstandes aus einem anderen Gegenstand aus dem erfahrenen und beständigen Zusammenhang der Gegenstände abzuleiten, wird durch die Gewohnheit verursacht. Die Gewohnheit versteht Hume als das letzte aufweisbare Prinzip des Erfahrungsschlusses, jedoch nicht als dessen letzten Grund. Mit der Gewohnheit werden Schlüsse gezogen, die über das Gedächtnis und die Erfahrung hinausgehen. Obwohl die Gewohnheit die genannten Vermögen übersteigt, nimmt sie von diesen ihren Ausgang. Etwas muss im Gedächtnis oder in der Erfahrung vorhanden sein, sonst kann die Gewohnheit keinen weiteren Schluss ziehen. Die Vernunft ist jedoch nicht an diesem Schluss beteiligt (ebd., S. 52-53). Somit wird der Erfahrungsschluss und damit auch das Naturgesetz gemäss Hume doch nicht ausschliesslich durch die Erfahrung getätigt, sondern auch durch das Vermögen des Gedächtnisses und das Prinzip der Gewohnheit. Dieses Prinzip erklärt er jedoch nicht weiter, er scheint es als einen Punkt zu verstehen über den hinaus man nicht weiterdenken kann. Es wird jedoch auch klar, dass Hume die Beteiligung der Vernunft am Erfahrungsschluss deutlich ablehnt. Daher bleibt ein leichter Zweifel an Humes These bestehen. Denn die ursprüngliche Frage, wie die Erfahrung allein den Erfahrungsschluss tätigt, ist zwar damit beantwortet, dass Hume den Beitrag des Gedächtnisses und der Gewohnheit mitzudenken scheint, wenn er schreibt die Erfahrung allein erkenne die Naturgesetze. Aber die Vernunft schliesst Hume sehr deutlich vom Erfahrungsschluss aus. Dieses Ausschliessen der Vernunft ruft den leichten Zweifel an Humes Erfahrungsbegriff hervor, denn im Erfahrungsschluss lässt sich auch eine Betätigung der logischen Vernunft erkennen.

 

Abschliessend werden die wichtigsten Punkte von Humes Erfahrungsbegriff zusammengefasst:

 

1. Die Erfahrung vermittelt lebhafte, direkte Wahrnehmungen.

 

2. Nimmt man durch die Erfahrung einen beständigen und kausalen Sachverhalt wahr, wird aufgrund dieser beständigen Erfahrung der Erfahrungsschluss gezogen. Am Erfahrungsschluss sind auch das Gedächtnis, die Einbildungskraft, und das Prinzip der Gewohnheit beteiligt.

 

3. Eine Beteiligung der Vernunft am Erfahrungsschluss wird ausgeschlossen.

 

4. Naturgesetze werden durch den Erfahrungsschluss gewonnen.

 

Die kritische Rückfrage an Humes Konzept lässt sich damit zusammenfassen, dass eine Beteiligung der Vernunft am Erfahrungsschluss im Sinn einer Anwendung induktiver und deduktiver Logik, sowie im logisch widerspruchslosen Kombinieren von bisherigen Erfahrungen denkbar ist.

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Details

Title
Der Widerspruch zwischen Erfahrung und Wunderglauben in Humes Erkenntnistheorie
College
University of Luzern
Grade
5,5
Author
Thomas Grossenbacher (Author)
Publication Year
2020
Pages
22
Catalog Number
V1612462
ISBN (eBook)
9783389153949
ISBN (Book)
9783389153956
Language
German
Tags
Wunder Hume Empirismus
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Thomas Grossenbacher (Author), 2020, Der Widerspruch zwischen Erfahrung und Wunderglauben in Humes Erkenntnistheorie, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1612462
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