Die vorliegende Arbeit liefert eine praxisorientierte Übersicht über die Rechtsprechung zur Restschuldbefreiung. Zeitlich umfasst die Übersicht den 10-Jahreszeitraum von der Einführung der Insolvenzordnung bis zum Sommer 2010. Thematisch umfasst die Übersicht die Rechtsprechung zu den §§ 286 - 303 InsO. Gegliedert ist die Übersicht nach den einzelnen Paragrafen, so dass sie sich auch hervorragend als Nachschlagewerk eignet.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einführung
- I. Ziel dieser Arbeit
- II. Herangehensweise
- 1. Recherche & Auswahl
- 2. Zitierweise
- III. Grundlagen
- 1. Das Insolvenzverfahren
- a. anwendbare Verfahrensart
- b. Sinn und Zweck
- c. Vorstufe (nur Verbraucherinsolvenz)
- d. Beantragung
- e. vorläufige Insolvenzverwaltung
- f. Eröffnungsbeschluss
- g. Einstellung des Verfahrens nach § 207 ff. InsO
- h. Schlusstermin und Schlussverteilung
- j. nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens
- 2. Die ursprüngliche Konzeption des Restschuldbefreiungsverfahrens
- a. Eigen- & Restschuldbefreiungsantrag (§ 287 InsO)
- b. (k)eine Gelegenheit für alle?
- c. Versagung nach dem Schlusstermin (§ 289 InsO, § 290 InsO)
- d. Ankündigung der Restschuldbefreiung (§ 291 InsO, § 294 InsO)
- e. Versagung während der Abtretungsphase (§§ 296-299 InsO)
- f. Versagung am Ende der Abtretungsphase (§ 300 Abs. 2 InsO)
- g. Erteilung der Restschuldbefreiung (§ 301 InsO, § 302 InsO)
- h. Widerruf der Restschuldbefreiung (§ 303 InsO)
- 3. Das aktuelle Restschuldbefreiungsverfahren
- B. Hauptteil
- I. Die Insolvenzeröffnungsphase
- 1. Insolvenz- und Restschuldbefreiungsantrag
- a. Insolvenzverfahren bei nur einem Gläubiger
- b. Obliegenheit zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens
- i. Kindesunterhalt
- ii. (Ex-) Partnerunterhalt
- iii. keine Obliegenheit
- c. Eigen- und Restschuldbefreiungsantrag
- i. Zulässigkeit
- ii. Wirksamkeit des Antrags
- iii. Rücknahme durch den Schuldner
- iv. Rücknahmefiktion (nur bei Verbraucherinsolvenz)
- d. Gläubigerantrag
- i. Zulässigkeit
- 1.) rechtliches Interesse
- 2.) Glaubhaftmachung
- 3.) Gegenglaubhaftmachung
- 4.) Rechtsmissbrauch
- ii. Erfordernis des Eigen- und Restschuldbefreiungsantrags
- iii. Hilfsanträge des Schuldners
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit untersucht die Restschuldbefreiung nach §§ 286 – 303 InsO mit besonderem Fokus auf die aktuelle Rechtsprechung. Sie analysiert die rechtlichen Grundlagen und die praktische Anwendung des Restschuldbefreiungsverfahrens im Rahmen des Insolvenzrechts. Die Arbeit beleuchtet sowohl die ursprünglichen Konzeptionen als auch die aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen des Verfahrens.
- Das Restschuldbefreiungsverfahren im Kontext des Insolvenzrechts
- Die Voraussetzungen und Bedingungen für die Erlangung der Restschuldbefreiung
- Die Rolle der Rechtsprechung in der Auslegung und Anwendung des Restschuldbefreiungsverfahrens
- Aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen im Restschuldbefreiungsverfahren
- Der Vergleich zwischen der ursprünglichen Konzeption und dem aktuellen Restschuldbefreiungsverfahren
Zusammenfassung der Kapitel
- Einführung: Diese Kapitel bietet eine Einleitung in die Arbeit und definiert die Zielsetzung, die Herangehensweise und die wichtigsten Grundlagen des Insolvenzrechts und des Restschuldbefreiungsverfahrens.
- Die Insolvenzeröffnungsphase: Dieses Kapitel analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Verfahrensabläufe in der Insolvenzeröffnungsphase, einschließlich der Beantragung des Insolvenzverfahrens, der Prüfung des Insolvenzantrags und der Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Schlüsselwörter
Restschuldbefreiung, Insolvenzrecht, Insolvenzverfahren, Rechtsprechung, Verbraucherinsolvenz, Gläubiger, Schuldner, Eigenantrag, Antrag, Insolvenzantrag, Versagung, Erteilung, Wohlverhaltensphase, Abtretungsphase, Insolvenzordnung (InsO)
Häufig gestellte Fragen
Was ist das Ziel des Restschuldbefreiungsverfahrens?
Das Verfahren ermöglicht es redlichen Schuldnern, nach einer Wohlverhaltensphase von ihren restlichen Schulden befreit zu werden, um einen wirtschaftlichen Neuanfang zu machen.
Welche Paragrafen der Insolvenzordnung (InsO) regeln die Restschuldbefreiung?
Die maßgeblichen Regelungen finden sich in den §§ 286 bis 303 der Insolvenzordnung.
Kann ein Gläubiger die Restschuldbefreiung verhindern?
Ja, Gläubiger können Versagungsanträge stellen, wenn der Schuldner gegen Obliegenheiten verstößt oder bestimmte Straftaten im Zusammenhang mit der Insolvenz begangen hat (§§ 290, 296 InsO).
Was ist der Unterschied zwischen der Abtretungsphase und der Wohlverhaltensphase?
In der Abtretungsphase tritt der Schuldner seine pfändbaren Bezüge an einen Treuhänder ab. Dieser Zeitraum wird oft synonym mit der Wohlverhaltensphase verwendet, in der der Schuldner seinen Erwerbsobliegenheiten nachkommen muss.
Kann die Restschuldbefreiung nachträglich widerrufen werden?
Ja, gemäß § 303 InsO kann die Befreiung auf Antrag eines Gläubigers widerrufen werden, wenn sich nachträglich herausstellt, dass der Schuldner sie durch vorsätzliche Verletzung seiner Pflichten erschlichen hat.
Gilt das Verfahren auch für Privatpersonen?
Ja, die Arbeit berücksichtigt insbesondere die Verbraucherinsolvenz, die für Privatpersonen (Nicht-Selbstständige) vorgesehen ist.
- Quote paper
- Samuel Wiesenmayer (Author), 2010, Die Restschuldbefreiung nach §§ 286 – 303 InsO unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/161589