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Öffentliche Unternehmen

Begriff, Erscheinungsformen, Zulässigkeit, Aufgaben

Titre: Öffentliche Unternehmen

Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours , 2008 , 25 Pages , Note: 1,7

Autor:in: Sarah Dorst (Auteur)

Droit - Droit civil / Droit commercial, Droit des sociétés, Droit des cartels, Droit des affaires
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Résumé Extrait Résumé des informations

Seit es staatliche Gemeinwesen gibt, werden Güter und Dienstleistungen öffentlich erstellt. Jedoch erfolgte erst im 19. Jahrhundert im Rahmen der Industrialisierung ein bedeutender Ausbau öffentlicher Betriebe und Unternehmen. Seitdem waren öffentliche Betriebe und Unternehmen in den verschiedensten Bereichen tätig. Heute gehören beispielsweise Banken und Versicherungen ebenso zu öffentlichen Betrieben und Unternehmen wie Verkehrsbetriebe, Versorgungs- und Entsorgungsbetriebe (Strom-, Wasser- und Gasversorgung, Müllabfuhr und Entwässerung) und Wohnungsbaugesellschaften.

Öffentliche Unternehmen sind ein wichtiger Teil der Eigenwirtschaft der öffentlichen Hand. Zu Zeiten des Merkantilismus (eingeführt vom Finanzminister Ludwig XIV., Colbert) bestand der Zweck von öffentlichen Unternehmen vor allem in der Erzielung von Gewinn, da die wachsenden Aufgaben des Staates, bedingt durch den Ausbau des Behördenapparats und die ständige Unterhaltung eines Heeres, einen großen Finanzbedarf verursachten. Heute ist vielmehr das öffentliche Interesse an Qualität und Kontinuität einer bestimmten Tätigkeit maßgeblich. Dies zeigt sich in den verschiedenen Aktivitätsbereichen, die sich in überregionale öffentliche Unternehmen wie beispielsweise die Deutsche Bahn oder die Deutsche Post AG, aber auch in regionale und kommunale öffentliche Unternehmen wie bspw. die Müllabfuhr einteilen lassen. Öffentliche Unternehmen agieren meist auf verschiedenen Bereichen der Daseinsvorsorge, trotzdem gibt es weiterhin öffentliche Industrie- und Dienstleistungsunternehmen.

Die praktische Bedeutung öffentlicher Unternehmen ist erheblich. Trotzdem stehen öffentliche Unternehmen – wie der öffentliche Sektor insgesamt – in der Kritik. Im öffentlichen Meinungsbild gelten öffentliche Unternehmen meist als unwirtschaftlich, inflexibel und kundenunfreundlich. Es finden sich sogar Forderungen nach der generellen Übertragung öffentlicher Aufgaben auf private Unternehmen und damit nach einer Auflösung öffentlicher Unternehmen. Weiterhin werden sie auch durch die desolate Haushaltssituation ihrer Träger in Frage gestellt. Es ist also diskussionswürdig, ob öffentliche Unternehmen überhaupt noch „zeitgemäß“ sind.

Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. ZUM BEGRIFF „ÖFFENTLICHES UNTERNEHMEN“

2. ERSCHEINUNGSFORMEN ÖFFENTLICHER UNTERNEHMEN

2.1. ÖFFENTLICH-RECHTLICHE UNTERNEHMEN OHNE EIGENE RECHTSPERSÖNLICHKEIT

2.2. ÖFFENTLICH-RECHTLICHE UNTERNEHMEN MIT EIGENER RECHTSPERSÖNLICHKEIT

2.3. ÖFFENTLICHE UNTERNEHMEN IN PRIVATRECHTLICHER RECHTSFORM

3. ZULÄSSIGKEIT ÖFFENTLICHER UNTERNEHMEN

3.1. GESETZESRECHTLICHE GRENZEN

3.1.1. Haushaltsrecht

3.1.2. Kommunalrecht

3.1.3. Wettbewerbsrecht

3.2. VERFASSUNGSRECHTLICHE GRENZEN

3.3. GEMEINSCHAFTSRECHTLICHE GRENZEN

4. AUFGABEN ÖFFENTLICHER UNTERNEHMEN

5. DAS BEISPIEL DER DEUTSCHEN BAHN AG

Zielsetzung & Themen

Diese Arbeit befasst sich mit der Definition, den Erscheinungsformen, der rechtlichen Zulässigkeit und den Aufgaben öffentlicher Unternehmen in Deutschland, wobei die Deutsche Bahn AG als praktisches Fallbeispiel dient und aktuelle Entwicklungen wie Privatisierung und Corporate Governance kritisch reflektiert werden.

  • Begriffliche Abgrenzung öffentlicher Unternehmen und Betriebe
  • Rechtliche Organisationsformen (öffentlich-rechtlich vs. privatrechtlich)
  • Gesetzliche und verfassungsrechtliche Zulässigkeitsgrenzen
  • Die Funktion und Aufgabenstellung in der sozialen Marktwirtschaft
  • Diskurs über Effizienz und Privatisierungstendenzen

Auszug aus dem Buch

1. Zum Begriff „öffentliches Unternehmen“

Gegenstand dieser Seminararbeit sind „öffentliche Unternehmen“. Da dieser Begriff als umstritten gilt und deshalb während der Untersuchung begriffliche Unklarheiten auftreten können, bedarf es zuerst der Klärung dieses Begriffs.

Der Begriff des öffentlichen Unternehmens wird in der Rechtssprache häufig verwendet, er lässt sich jedoch in keinem deutschen Gesetz finden. Im Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag) wird er in Artikel 86 Absatz 1 verwendet. In der daraufhin erlassenen sogenannten Transparenz-Richtlinie (Richtlinie 2000/52/EG) der Kommission vom 26. Juli 2000, zur Änderung der Richtlinie 80/723/EWG über die Transparenz der finanziellen Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten und den öffentlichen Unternehmen, wird der Begriff öffentliches Unternehmen sogar definiert. Danach ist ein öffentliches Unternehmen „jedes Unternehmen, auf das die öffentliche Hand aufgrund Eigentums, finanzieller Beteiligung, Satzung oder sonstiger Bestimmungen, die die Tätigkeit des Unternehmens regeln, unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann“.5 Im Sinne dieser Richtlinie gehören zur öffentlichen Hand „alle Bereiche der öffentlichen Hand, inklusive Staat sowie regionale, lokale und alle anderen Gebietskörperschaften“. Nach § 130 Abs. 1 S. 1 GWB werden Unternehmen der öffentlichen Hand als Einheiten definiert, „die ganz oder teilweise im Eigentum der öffentlichen Hand stehen oder die von ihr verwaltet oder betrieben werden“.

Es lassen sich drei Mindestvoraussetzungen für öffentliche Unternehmen aufstellen: Zum ersten muss eine faktisch oder rechtlich verselbständigte Organisationseinheit vorliegen, weiterhin muss der Gegenstand schwerpunktmäßig eine wirtschaftliche Tätigkeit darstellen und letztendlich ist der Träger eines öffentlichen Unternehmens die öffentliche Hand.

Zusammenfassung der Kapitel

1. ZUM BEGRIFF „ÖFFENTLICHES UNTERNEHMEN“: Dieses Kapitel erörtert die Definition des Begriffs „öffentliches Unternehmen“ im Kontext des europäischen Rechts und nationaler Gesetze sowie die grundlegenden Abgrenzungskriterien.

2. ERSCHEINUNGSFORMEN ÖFFENTLICHER UNTERNEHMEN: Hier werden die verschiedenen Organisationsformen von öffentlich-rechtlichen bis hin zu privatrechtlichen Strukturen detailliert dargestellt.

3. ZULÄSSIGKEIT ÖFFENTLICHER UNTERNEHMEN: Das Kapitel analysiert die gesetzlichen, verfassungsrechtlichen und gemeinschaftsrechtlichen Schranken, die das staatliche wirtschaftliche Handeln regulieren.

4. AUFGABEN ÖFFENTLICHER UNTERNEHMEN: Dieses Kapitel beschreibt die Rolle öffentlicher Unternehmen als Stimulatoren, Regulatoren und Ergänzer in der sozialen Marktwirtschaft.

5. DAS BEISPIEL DER DEUTSCHEN BAHN AG: Abschließend wird die Deutsche Bahn AG als praktisches Beispiel für die Umwandlung von einem Staatsbetrieb in eine privatrechtlich organisierte Kapitalgesellschaft untersucht.

Schlüsselwörter

Öffentliche Unternehmen, Daseinsvorsorge, Rechtsform, Privatisierung, soziale Marktwirtschaft, öffentliches Wirtschaftsrecht, Wettbewerbsrecht, Haushaltsrecht, Deutsche Bahn AG, Corporate Governance, Regiebetrieb, Eigenbetrieb, Kapitalgesellschaft, Gemeinwohl, Staatstätigkeit.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Seminararbeit grundlegend?

Die Arbeit analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen, Organisationsformen und die wirtschaftliche Rolle öffentlicher Unternehmen in Deutschland.

Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?

Die zentralen Felder umfassen die Begriffsbestimmung, die rechtliche Zulässigkeit, die unterschiedlichen Erscheinungsformen sowie die Aufgabenstellung öffentlicher Unternehmen im Gefüge der Daseinsvorsorge.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist es, ein Verständnis für die komplexe Rechtsstellung und die wirtschaftliche Funktion öffentlicher Unternehmen zu vermitteln und die Debatte um ihre Wirtschaftlichkeit und Privatisierung zu beleuchten.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Autorin nutzt eine rechtswissenschaftliche und betriebswirtschaftliche Analyse unter Einbeziehung relevanter Gesetze, EU-Richtlinien und Fachliteratur.

Was wird im Hauptteil der Arbeit schwerpunktmäßig behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Erscheinungsformen, eine detaillierte Prüfung der Zulässigkeitsschranken (gesetzlich/verfassungsrechtlich) und eine Analyse der Aufgabenstellung unter Zuhilfenahme des Modells der Zweck-Mittel-Hierarchie.

Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind unter anderem Daseinsvorsorge, öffentliche Hand, privatrechtliche Rechtsform, Wettbewerbsbeschränkungen und Corporate Governance.

Wie unterscheidet die Autorin zwischen einem Regiebetrieb und einem Eigenbetrieb?

Regiebetriebe sind unselbständige Teile der Verwaltung ohne eigene Rechtspersönlichkeit, während Eigenbetriebe organisatorisch und wirtschaftlich verselbständigte Einrichtungen auf kommunaler Ebene mit eigenem Wirtschaftsplan sind.

Warum wird die Deutsche Bahn AG als Fallbeispiel gewählt?

Die Deutsche Bahn AG illustriert den Wandel von einer staatlichen Verwaltung hin zu einer kapitalgesellschaftlich organisierten Form und verdeutlicht die damit einhergehende Debatte über Teilprivatisierung und Marktorientierung.

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Résumé des informations

Titre
Öffentliche Unternehmen
Sous-titre
Begriff, Erscheinungsformen, Zulässigkeit, Aufgaben
Université
Technical University of Chemnitz
Cours
Seminar: Aktuelle Probleme des öffentlichen Wirtschaftsrechts
Note
1,7
Auteur
Sarah Dorst (Auteur)
Année de publication
2008
Pages
25
N° de catalogue
V161612
ISBN (ebook)
9783640774500
ISBN (Livre)
9783640774456
Langue
allemand
mots-clé
Unternehmen Begriff Erscheinungsformen Zulässigkeit Aufgaben öffentliche Unternehmen Deutsche Bahn
Sécurité des produits
GRIN Publishing GmbH
Citation du texte
Sarah Dorst (Auteur), 2008, Öffentliche Unternehmen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/161612
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Extrait de  25  pages
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