Die folgenden Anhangangaben sind das Resultat der Angleichung des deutschen Handelsrechts an die internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS und IAS) und den darauf beruhenden europäischen Richtlinien . Die erste diesbezügliche Vorschriftenänderung für den Anhang fand durch das Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) in 2004 statt, eine weitere durch das in 2009 eingeführte Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG). Insbesondere durch das BilMoG sollte ursprünglich die Zeitwertbewertung von Finanzinstrumenten des Handelsbestands für alle Unternehmen gelten. Aufgrund der weltweiten Wirtschaftskrise, deren Mitverursacher die so genannte „Fair-Value-Bewertung“ ist, kam es zu einer Berufsstand über-greifenden kritischen Haltung gegenüber dieser Bewertung. Der Gesetzgeber reagierte, indem er die Zeitwertbewertung auf Finanzdienstleistungs- und Kreditinstitute beschränkte . Eine weitere Anwendung findet die Bewertung bei verrechneten Vermögensgegenständen.
Auf die Angaben zu § 285 S. 1 Nr. 9 und 28 HGB wird nicht eingegangen, da es sich hier nicht um wesentliche Angaben handelt, die den beizulegenden Zeitwert betreffen. Auf die mit Finanzinstrumenten im Zusammenhang stehenden möglich zu bildenden Bewertungseinheiten (§ 254) und Angaben zu diesen nach § 285 S. 1 Nr. 23 wird ebenfalls nicht eingegangen, da dies im genannten Themenschwerpunkt nicht zweckdienlich ist.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
1.1. Abgrenzung des Themas
1.2. Begriffsbestimmungen
1.2.1. Beizulegender Zeitwert
1.2.1.1. Erste Stufe
1.2.1.2. Zweite Stufe
1.2.1.3. Dritte Stufe
1.2.2. Angaben im Anhang
2. Pflichtangaben im Anhang
2.1. Finanzanlagen
2.1.1. Definition der Finanzinstrumente
2.1.2. Unterbleiben einer außerplanmäßigen Abschreibung
2.2. Derivative Finanzinstrumente
2.2.1. Definition der Derivate
2.2.2. Kategorien
2.2.3. Art und Umfang
2.2.4. Angabe des beizulegenden Zeitwerts
2.2.5. Buchwert und Bilanzposten
2.3. Finanzinstrumente des Handelsbestands
2.3.1. Definition des Handelsbestands
2.3.2. Verwendung einer allgemein anerkannten Bewertungsmethode
2.3.3. Risikoangaben
2.3.4. weitere Angaben nach RechKredV
2.3.4.1. Risikoabschlag
2.3.4.2. Umgliederung von Finanzinstrumenten
2.3.4.3. institutsinterne Kriterienänderung
2.4. Verrechnung von Vermögensgegenständen
2.5. Anteile oder Anlageaktien an Investmentvermögen
2.6. Sanktionen
3. Anwendungsbeispiele
3.1. Finanzanlagen
3.2. Derivative Finanzinstrumente
3.3. Finanzinstrumente des Handelsbestands
3.4. Verrechnung von Vermögensgegenständen
4. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) neu eingeführten bzw. angepassten Anhangangabepflichten im Kontext der Zeitwertbewertung („Fair-Value-Bewertung“) von Finanzinstrumenten. Ziel ist es, die Komplexität dieser Anforderungen zu analysieren und deren Umsetzung in der Praxis anhand von Jahresabschlussbeispielen zu veranschaulichen.
- Regelungen zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value) und dessen Bewertungshierarchie.
- Anhangangaben zu Finanzanlagen und derivativen Finanzinstrumenten.
- Spezifische Anforderungen für Finanzinstrumente des Handelsbestands bei Kreditinstituten.
- Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden im Anhang.
- Anforderungen an Anteile und Anlageaktien an Investmentvermögen.
Auszug aus dem Buch
1.2.1.1. Erste Stufe
Entsprechend der Regierungsbegründung kann der Marktpreis als an einem aktiven Markt ermittelt angesehen werden, wenn er folgende Kriterien erfüllt:
- der Preis ist an einer Börse, von einem Händler, von einem Broker, von einer Branchengruppe, von einem Preisberechnungsservice oder von einer Aufsichtsbehörde
- leicht und regelmäßig erhältlich und
- beruht auf aktuellen und regelmäßig auftretenden Markttransaktionen
- zwischen unabhängigen Dritten.
Ein kumulatives Vorhandensein der vorgenannten Merkmale wird vorausgesetzt. Fehlt eins dieser Merkmale, so ist nicht von einem aktiven Markt auszugehen. Beispielhaft hierfür wird angeführt, dass wegen einer geringen Anzahl umlaufender Aktien im Verhältnis zum Gesamtvolumen der emittierten Aktien nur kleine Volumina gehandelt werden oder in einem engen Markt keine aktuellen Marktpreise verfügbar sind.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Dieses Kapitel erläutert die Beweggründe für die Neuregelungen durch das BilMoG und grenzt das Thema auf die spezifischen Anhangangabepflichten bei der Zeitwertbewertung ein.
2. Pflichtangaben im Anhang: Hier werden die detaillierten gesetzlichen Anforderungen für verschiedene Kategorien von Finanzinstrumenten sowie die Bewertungsphilosophie und Sanktionen bei Verstößen dargelegt.
3. Anwendungsbeispiele: Das Kapitel veranschaulicht die theoretischen Vorgaben anhand von Praxisbeispielen aus Geschäftsberichten renommierter Banken und Unternehmen.
4. Fazit: Die Schlussbetrachtung würdigt die Anhangangaben als Instrument zur Erhöhung der Transparenz, kritisiert jedoch teilweise allgemeine Formulierungen in der Praxis und den hohen Ermessensspielraum bei Bewertungsverfahren.
Schlüsselwörter
BilMoG, Anhangangaben, beizulegender Zeitwert, Fair-Value-Bewertung, Finanzinstrumente, Finanzanlagen, derivative Finanzinstrumente, Handelsbestand, RechKredV, Bewertungshierarchie, Marktpreis, Bewertungsmethoden, Verrechnung, Investmentvermögen, HGB.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit den Anhangangabepflichten für Finanzinstrumente nach dem HGB unter Berücksichtigung der Änderungen durch das BilMoG, insbesondere im Hinblick auf die Zeitwertbewertung.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zu den zentralen Themen gehören die Bewertung von Finanzanlagen, Derivaten, Beständen von Kreditinstituten sowie die Verrechnungsregeln und Angaben zu Investmentanteilen.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist die systematische Darstellung der gesetzlichen Anforderungen an den Anhang und die Analyse, wie Unternehmen diese in der Praxis umsetzen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit stützt sich auf eine Analyse gesetzlicher Vorschriften, Gesetzesmaterialien (Regierungsbegründungen) und Fachliteratur, ergänzt durch eine Auswertung praktischer Anwendungsbeispiele aus Jahresabschlüssen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden die einzelnen Pflichtangaben für Finanzanlagen, derivative Finanzinstrumente, den Handelsbestand sowie die Verrechnung von Vermögensgegenständen detailliert erläutert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
BilMoG, Fair Value, Finanzinstrumente, Anhang, HGB, Bewertungshierarchie und Transparenz.
Wie wird der beizulegende Zeitwert nach HGB ermittelt?
Die Ermittlung erfolgt über eine dreistufige Hierarchie: Marktpreise (Stufe 1), allgemein anerkannte Bewertungsmethoden (Stufe 2) oder fortgeführte Anschaffungskosten bei mangelnder Verlässlichkeit (Stufe 3).
Welche Rolle spielen Kreditinstitute bei den Handelsbestandsangaben?
Für Kreditinstitute gelten verschärfte Anhangangaben gemäß RechKredV, um die Bewertung ihrer Handelsbestände zum beizulegenden Zeitwert transparenter zu gestalten.
- Citation du texte
- Christoph Kläs (Auteur), 2010, Anhangangaben zum beizulegenden Zeitwert im handelsrechtlichen Jahresabschluss, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/161695