Der Einfluss des Human-Security-Konzeptes auf die Menschenrechte


Mémoire de Maîtrise, 2009

120 Pages, Note: 1,65


Extrait


Inhaltsübersicht

1. EINLEITUNG
1.1 Problemstellung
1.2 Zielsetzung und Vorgehensweise
1.3 Methode

2. HERAUSBILDUNG DES ERWEITERTEN SICHERHEITSBEGRIFFS IM WANDEL DES SICHERHEITSUMFELDES
2.1 Terminus „Sicherheit“.
2.2 Geschichte des Sicherheitsbegriffs
2.3 Sicherheitspolitik während des Kalten Krieges
2.4 Gemeinsame Sicherheit..
2.5 Konsequenzen für die Sicherheitspolitik aus dem Ende des Kalten Krieges
2.5.1 Neue Bedrohungen
2.5.2 Neue Kriege
2.5.3 Neue Sicherheitspolitik im Kontext des neuen Sicherheitsdiskurses.
2.6 Konzept der Erweiterten Sicherheit
2.6.1 Argumente für den Ansatz
2.6.2 Argumente gegen den Ansatz

3. DAS KONZEPT DER MENSCHENRECHTE.
3.1 Geschichtliche Entwicklung
3.1.1 Philosophische Ursprünge
3.1.2 Verbreitung des Menschenrechtsgedankens.
3.2 Drei Generationen von Menschenrechten
3.3 Universalitätsanspruch
3.4 Instrumente des internationalen Menschenrechtsschutzes
3.4.1 Völkerrechtliche Verträge.
3.4.2 Organe des Menschenrechtsschutzes
3.4.3 Verfahren.

4. DAS KONZEPT DER MENSCHLICHEN SICHERHEIT (HUMAN SECURITY)
4.1 Geschichtliche Entwicklung des Konzeptes.
4.1.1 Philosophische Vorläufer
4.1.2 Von der Idee zur Entwicklung des Konzeptes.
4.2 Theoretische Grundlagen des Konzeptes
4.2.1 Konzeptansätze.
4.2.2 Übereinstimmende Eigenschaften beider Ansätze
4.2.2.1 Universalität
4.2.2.2 Interdependenz
4.2.2.3 Prävention
4.2.2.4 Orientierung auf das Individuum
4.2.2.5 Multilateralismus
4.3 Umsetzungsbestrebungen des Konzeptes
4.3.1 Staatliche Initiativen.
4.3.2 Nichtstaatliche Initiativen.
4.3.3 Förderung des Konzeptes.
4.3.4 Umsetzungspraxis
4.3.5 Ergebnisse und Erfolge.

5. DER EINFLUSS DES HUMAN-SECURITY-KONZEPTES AUF DIE MENSCHENRECHTE
5.1 Der Zusammenhang von „menschlicher Sicherheit“ und Menschenrechten
5.2 Wechselwirkungen durch Übereinstimmungen und Unterschiede.
5.3 Konkrete Auswirkungen auf die Menschenrechte…

6. RESÜMEE.

7. LITERATURVERZEICHNIS

1. EINLEITUNG

1.1 Problemstellung

Der grundlegende Wandel des Sicherheitsumfeldes seit Ende des Kalten Krieges gilt inzwischen als allgemein anerkannt.1 Die Strukturveränderungen in den inter- nationalen Beziehungen sowie als neuartig wahrgenommene Bedrohungen wur- den vielfach zum Anlass genommen, das globale Sicherheitssystem neu zu betrachten.

Zahlreiche Faktoren haben diese Veränderung der sicherheitspolitischen Koordi- naten ausgelöst darunter vor allem die zunehmende Verflechtung in vielen Bereichen des Lebens, die unter dem Stichwort „Globalisierung“ in die Literatur eingegangen ist. Sowohl realpolitisch, als auch theoretisch ist dafür ein neuer Bezugs- und Handlungsrahmen notwendig geworden. Wissenschaftliche Literatur und politische Praxis legen dafür verschiedene strategische Ansätze nahe. Am häufigsten werden dabei das Konzept des erweiterten Sicherheitsbegriffs sowie das Human-Security-Konzept erwähnt.

Das Konzept des erweiterten Sicherheitsbegriffs zeichnet sich vor allem durch seine horizontale Erweiterung auf eher entwicklungspolitische Felder von Sicherheit2 aus und hat sich im Selbstverständnis der Verteidigungspolitiker und militärischen Zirkel inzwischen weitgehend durchgesetzt.

Das Human-Security-Konzept3 kennzeichnet sich durch seine Vernetzung von friedens- und konfliktpolitischen Ansätzen mit entwicklungspolitischen, men- schenrechtlichen und völkerrechtlichen Gesichtspunkten. Damit kommt es ver- schiedenen Forderungen nach interdisziplinären Antworten auf die aktuellen, ursachenkomplexen Probleme4 nach.

Beide Konzepte sind eigenständig, weisen allerdings vielfältige Überschneidungen auf. Das Konzept des erweiterten Sicherheitsbegriffs betrachtet Sicherheit aus einer verteidigungspolitischen, das Konzept menschlicher Sicherheit aus einer menschenrechtlichen Perspektive. Beiden Konzepten ist „ eine Erweiterung auf nicht-militärische Sicherheitsbedrohungen5 eigen, wobei beim Human-Security- Konzept zusätzlich „ eine Vertiefung des bisher staatenbezogenen Sicherheitsbe griffs auf die Sicherheit des Individuums6 erfolgt.

Obwohl der Begriff der „menschlichen Sicherheit“ in entwicklungspolitischen Kreisen schon seit den 1980er Jahren dokumentiert ist, erfuhr das Konzept mit der Veröffentlichung des Human Development Report von 1994 auch in der Sicherheitspolitik Beachtung, weshalb es schließlich auch seinen Platz als eigenständiger Forschungsgegenstand fand7.

Das Human-Security-Konzept ist äußerst umstritten und seine Nützlichkeit wird in der wissenschaftlichen Diskussion unterschiedlich gewertet:

Einige Autoren8 stellen den Begriff „Human Security“ grundsätzlich in Frage, weil sich bis jetzt keine einheitliche Auffassung über die Annahmen und seine Bedeutung herausgebildet habe und es (noch) kein kohärentes politisches Sicherheitskonzept darstelle. So schlussfolgert Roland Paris zum Beispiel:

[H]uman security is like ‚ sustainable development ’ - everyone is for it but

few people have a clear idea of what it means.“9

Weitere Kritiker des Konzeptes merken zudem an, dass sich mit dem Human- Security-Konzept die Gefahr einer „Versicherheitlichung“ (Securitization) der Politik verstärken könnte; das heißt, dass immer mehr vormals politische Regelungsbereiche ins Feld der Sicherheitspolitik geführt werden und damit möglicherweise mit „undemokratischen“ Mitteln behandelt werden könnten.

Manuel Fröhlich, einer der Verfechter des Ansatzes in Deutschland, betont hingegen die bereits durch das Konzept erreichten Erfolge, zum Beispiel seine konstitutive Rolle bei der Erarbeitung und Verabschiedung der Anti-Landminen- Konvention sowie die Etablierung des Strafgerichtshofes durch neue Steuerungs- strukturen, und stellt seine positiven Perspektiven für die Zukunft heraus.10 Die beiden Politikwissenschafter Wolfgang Benedek und Matthias C. Kettemann heben hervor, dass menschenrechtlichen Herausforderungen aus einer Perspektive menschlicher Sicherheit heraus effektiver begegnet werden können.11

Die Verbindung zwischen Human-Security-Ansatz und Menschenrechts-Konzept liegt zwar nahe, weil „menschliche Sicherheit“ als völkerrechtliches Konzept im menschenrechtlichen Kontext anzusiedeln ist12, doch spielte diese Verbindung in der wissenschaftlichen Literatur lange Zeit eine untergeordnete Rolle13. Erst seit ca. 2004 beschäftigen sich zunehmend Wissenschaftler mit dieser Verknüpfung.

Die hohe Relevanz des Menschenrechtsthemas geht beispielsweise aus dem Leitbild des Deutschen Instituts für Menschenrechte hervor:

In den Menschenrechten findet die Würde des Menschen politisch-rechtliche

Anerkennung und Schutz. Da alle Menschen in ihrer Würde gleich zu achten sind, haben die Menschenrechte universelle Geltung.14

Auch wenn die Menschenrechte durch ihre Verankerung in zahlreichen internationalen Verträgen global anerkannt15 und etabliert scheinen, sind sie doch in kaum einem Land vollständig garantiert.16

Angesichts der hohen Relevanz der Menschenrechtsthematik und der lückenhaften Umsetzung der Menschenrechte ist es deshalb wichtig, zu untersuchen, ob neue im Bereich der Menschenrechte anzusiedelnde Konzepte eine positive oder auch negative Wirkung auf Menschenrechtskonzeption, -kodifikation und -praxis entfalten können. Kann also das noch nicht etablierte Human-Security-Konzept mit entwicklungs- und sicherheitspolitischem Hintergrund vertragsrechtliche und realpolitische Auswirkungen auf das viel ältere und bereits in großem Maße kodifizierte Menschenrechtskonzept haben? Und wenn ja, welche? Mit diesen Fragen beschäftigt sich die vorliegende Magisterarbeit.

1.2 Zielsetzung und Vorgehensweise

Auf folgende Fragen wird dabei konkreter eingegangen werden:

- Welche Vorteile bringt das Konzept theoretisch und realpolitisch?
- Welche Gefahren birgt das Konzept?
- Welchen Einfluss hat das Konzept menschlicher Sicherheit bis jetzt auf die Menschenrechte gezeigt?

Nach Ende der Untersuchung könnte sich herausstellen, dass das HumanSecurity-Konzept einen positiven Einfluss auf das Konzept und das Instrumentarium der Menschenrechte, beispielsweise durch eine neue Perspektive und Schwerpunktsetzung, besitzt.

Möglicherweise erweist es sich durch die Prüfung aber auch, dass das Human- Security-Konzept tatsächlich überflüssig ist, weil es nicht mehr darstellt als „ alter Wein in neuen Schläuchen17. So ist in Betracht zu ziehen, dass die Anhänger dieses Ansatzes nicht ausschließlich inhaltliche Ziele verfolgen müssen, sondern ihre Absichten primär in der Erschließung neuer finanzieller Ressourcen liegen könnten ohne für die Schaffung neuer Rahmenbedingungen zu sorgen.

Zur Beantwortung der vorgestellten Fragestellungen wird in der Arbeit folgendermaßen vorgegangen:

Das zweite Kapitel nähert sich dem Terminus „Sicherheit“ und seiner Geschichte an und beschreibt anschließend in Kürze die Sicherheitspolitik des Kalten Krieges, um dann auf die Veränderungen nach seinem Ende einzugehen. Auch das Konzept der erweiterten Sicherheit wird dabei vorgestellt. Diese erste Annäherung verdeutlicht den historischen Verlauf der Sicherheitspolitik, die im Zentrum des Human-Security-Ansatzes steht.

Ein kurzer Überblick über das Konzept der Menschenrechte findet sich im dritten Kapitel. Zuerst wird dabei die Entstehung des Menschenrechtskonzepts nachge- zeichnet und anschließend werden die drei Menschenrechtsdimensionen vorge- stellt. Im Weiteren wird dem Anspruch der Menschenrechtsidee auf Universalität nachgegangen. Im Abschluss des Kapitels werden die Instrumente des internatio- nalen Menschenrechtsschutzes knapp erläutert, um dann im späteren Verlauf Ansatzpunkte für den Einfluss des Human-Security-Konzeptes auf die Menschen- rechte zu haben.

Das folgende Kapitel vier widmet sich dem Human-Security-Konzept. Im Zuge dessen wird auf seine geschichtliche Entwicklung eingegangen und werden unter- schiedliche Möglichkeiten, den Ansatz zu verstehen, aufgezeigt. Im Anschluss daran werden die fünf charakteristischen Merkmale des Konzeptes präsentiert, die dann fünften Kapitel noch mal aufgegriffen werden: Universalität, Interdepen- denz, Prävention, Orientierung auf das Individuum und multilaterale Umsetzung. Im letzten Teil des Kapitels wird dann untersucht, ob das Konzept menschlicher Sicherheit bereits in der Realpolitik „Spuren hinterlassen“ hat.

Im Kapitel fünf wird nun mit der Prüfung des Einflusses des Human-Security-

Ansatzes auf die Menschenrechte der eigentlichen zentralen Fragestellung der Arbeit nachgegangen. Dabei wird zuerst der Zusammenhang zwischen den beiden Konzepten dargestellt, im Weiteren werden Übereinstimmungen und Unterschiede in den Blick genommen und abschließend die konkreten Auswirkungen des Konzeptes menschlicher Sicherheit auf die Konzeption und die Praxis der Menschenrechte ermittelt.

1.3 Methode

Die erwähnte Fragestellung soll durch eine historisch-hermeneutische Literaturauswertung geklärt werden. Dies erfolgt mittels einer Analyse der relevanten Literatur aus Sicherheits- sowie Friedens- und Konfliktforschung, die sich vor allem aus Texten in Aufsatzsammlungen und Zeitschriften zusammensetzt. Dabei geht es darum, Antworten auf die oben gestellten Fragen zu finden.

2. HERAUSBILDUNG DES ERWEITERTEN SICHERHEITSBEGRIFFS IM WANDEL DES SICHERHEITSUMFELDES

2.1 Terminus „Sicherheit“

Wird „Sicherheit“ zunächst einmal von seinem lateinischen Ursprungsbegriff securitas hergeleitet, bedeutet er einen Zustand ohne Sorge18. Im Allgemeinen wird darunter ein Zustand relativer Gefahrenfreiheit verstanden, welcher „ stets nur für einen bestimmten Zeitraum, eine bestimmte Umgebung oder unter bestimmten Bedingungen gegeben ist19.

Dieter S. Lutz definiert Sicherheit als:

Abwesenheit von (bzw. der Schutz vor) Gefahren und Bedrohungen [ … ] (negativer Sicherheitsbegriff).“20

Sicherheit bedeutet jedoch nicht, dass Beeinträchtigungen vollständig ausge- schlossen sind, sondern nur ihre hinreichende Unwahrscheinlichkeit. Im Deutschen bündelt das Wort „Sicherheit“ mehrere Bedeutungen, für die im Englischen mindestens drei verschiedene Begriffe existieren: certainty (Gefühl der völligen Gewissheit), security (Gefühl der Geborgenheit/Garantie) und safety (Gefühl der Schutzes).21

Der Sicherheitsbegriff ist durch seine kontextspezifische Mehrdimensionalität geprägt, weil er jeweils in unterschiedliche spezifisch historisch-politische oder kulturelle Zusammenhänge eingebunden ist. Eine Sicherheitspolitik wird sich dem entsprechend anpassen.22 Das Verständnis von Sicherheit und Sicherheitspolitik wandelt sich mit veränderten „ historische[n], sozioökonomische[n], politische[n] militärische[n] und technologische[n] Randbedingungen23 von Bedrohungen.

Einen wichtigen Aspekt benennt Christopher Daase, wenn er den Blick auf subjektive Betrachtungsweisen von Sicherheit lenkt:

Sicherheit ist, was ein politischer Akteur oder eine politische Einheit in einer bestimmten Situation als Sicherheit bezeichnet. Oder anders formuliert: Sicherheitspolitik betreibt, wer Bedrohung definiert.“24

Hierbei spielt also weniger eine Rolle, ob die Sicherheit tatsächlich bedroht ist, sondern vielmehr warum dieser oder jener Akteur diese Sicherheit als bedroht ansieht, was seine Ursachen in den innergesellschaftlichen Verhältnissen des Sicherheit definierenden Akteurs hat.25

In einer engeren Definition von Sicherheit unterliegen die innere und die äußere Sicherheit einer strikten Trennung26, anders als bei einer weiter gefassten Sicher- heitsdefinition, die seit den 1970er Jahren wissenschaftlich diskutiert27 (siehe Kapitel 2.4) wird.

Die Unteilbarkeit von Sicherheit ist demnach dreifach begründbar:

1. „ [I]t must satisfy the human rights of its citizens, otherwise they may sooner or later revolt,
2. it must seek to reassure other states that it poses no threat to their security, otherwise they may wish to eliminate that threat,
3. it must live in peace with nature, otherwise pollution and resource shortage will take their toll.”28

Schon 1973 urteilte Franz-Xaver Kaufmann in seiner Dissertation „Sicherheit als soziologisches und sozialpolitisches Problem. Untersuchung zu einer Wertidee hochdifferenzierter Gesellschaften“, dass Sicherheit einer der wichtigsten Werte westlicher Gesellschaften ist.29

Um Sicherheit realisieren zu können, werden Sicherheitskonzepte erarbeitet und umgesetzt.30 Davon gibt es in der Sicherheitspolitik höchst unterschiedliche. Als nationale Sicherheit wird im Allgemeinen die „ Sicherung der Unabhängigkeit eines Staates vor Eingriffen dritter Mächte31 verstanden. Als notwendige Voraussetzung für die Schaffung von zwischenstaatlicher Sicherheit gilt nach Thomas M. Menk das Bestehen einer effektiven und anerkannten Friedensordnung.32 Die internationale Sicherheit steht in der Charta der Vereinten Nationen von 1948 in enger Verbindung mit dem Weltfrieden.

Sicherheitspolitik wird in einem von der Bundeszentrale für politische Bildung herausgegebenen Buch folgendermaßen definiert:

Sicherheitspolitik umfasst die Willensbildung, die Wahl der Strategie, die Festlegung der Strukturen und die Schaffung und Erhaltung der Mittel zum Schutz der Staats- und Bündnisziele gegen Gefahren von au ß en.“33

Im Zentrum der Wahrnehmung von Sicherheit und Stabilität im zwischenstaat- lichen und internationalen Zusammenhang bedeuten klassischerweise Kriege ihre Bedrohung.34 Beispielsweise definiert Michael Berndt internationale Sicherheit über den negativen Friedensbegriff - das heißt über die Abwesenheit von Krieg - und stellt fest, dass Frieden eine Voraussetzung für Sicherheit darstellt.35

2.2 Geschichte des Sicherheitsbegriffs

In seinem Aufsatz „Von der Globalisierung zur Fragmentierung - Skizzen zum Wandel des Sicherheitsbegriffs und des Kriegsbildes in der Weltübergangsgesell- schaft“ umreißt der Politikwissenschaftler Reinhard Meyers die Entwicklung des Sicherheitsbegriffs von der frühen Neuzeit bis zur Gegenwart: Vom Hobbes’schen Gesellschaftsvertrag, der durch das staatliche Gewaltmonopol den ungezähmten Urzustand beendete, über Thomas Grotius und Immanuel Kant, welche die Herr- schaft des Völkerrechts sowie die Weltbürgerrechte des Individuums vertraten bis zur heutigen „Anti-Moderne“, die nur noch regionale Sicherheit bietet.36 Dabei spielen zwei markante Daten für die Entwicklung des Sicherheitsbegriffes eine besondere Rolle.

Seit dem 14. Jahrhundert entwickelte sich der frühneuzeitliche Staat zum Frie- densverband, worin öffentliche Sicherheit und Rechtsfrieden gewährt wurden:

Erst dieser Zustand garantiert die Unverletzlichkeit der Person und des Eigentums und damit die rationale Berechenbarkeit und Planbarkeit des Wirtschaftshandelns.“37

Der Staat wurde für die in seinen Grenzen lebenden Bürger damit zur Schutzein- heit. Über Jahrhunderte galt er, der sich selbst auch für den Schutz des Indivi- duums verantwortlich sah, als alleiniger Produzent und Garant von Sicherheit. Er legitimierte seine Tätigkeit und Entwicklung über die erfolgreiche Produktion von Sicherheit: Souveränität durch Rechts-, wirtschaftliche und soziale Sicherheit nach innen sowie Gebietshoheit durch nationale und internationale Sicherheit nach außen.38

Erst im 20. Jahrhundert wurde die Undurchlässigkeit des Territorialstaates durch die Entwicklung der Luftkriegsführung aufgehoben.39 Der Aufstieg der inter- nationalen Arbeitsteilung als ein Aspekt der Globalisierung (siehe Kapitel 2.5.1) erhöhte die Durchdringbarkeit von Staatsgrenzen, was zu zahlreichen grenzüber- schreitenden Problemen führte.40 Damit verlor der Staat seine Fähigkeit, alleiniger Garant von Sicherheit zu sein.

2.3 Sicherheitspolitik während des Kalten Krieges

Zur Zeit des Kalten Krieges war die Theorie des Realismus das vorherrschende politikwissenschaftliche Paradigma. Demnach wurde Sicherheit primär national verstanden und als Schutz staatlicher Souveränität definiert. In der internationalen Staatenwelt herrschte ein anarchischer Zustand vor, weil eine weltweite Regulie- rungsinstanz fehlte.41

Demgegenüber entstand mit der Gründung der Vereinten Nationen (UN) 1945 das Konzept der „kollektiven Sicherheit“, welches zu einer gemeinsamen, normativen und rechtlichen Verantwortung der internationalen Staatengemeinschaft für den Erhalt des Weltfriedens führen sollte. Doch der Kalte Krieg überlagerte diese Idee rasch.42 Es standen sich zwei Bündnisblöcke „ waffenstarrend43 gegenüber: Das westliche Militärbündnis NATO (North Atlantic Treaty Organization) sowie der östliche Warschauer Pakt, in dem sich sozialistisch-kommunistische Staaten zusammengeschlossen hatten. Ein „heißer Krieg“ wurde durch eine ausreichende räumliche Abgrenzung44 sowie ein Abschreckungssystem45 mit konventionellen und atomaren Waffen vermieden. Internationale Politik galt deshalb als „Nullsum- menspiel“ und die „balance of power“ als stabiler und erstrebenswerter Zustand.46

Der zu dieser Zeit richtungsweisende Sicherheitsbegriff war „ allein auf die Unverletzlichkeit der Staatsgrenzen “ bezogen.47 Eine Bedrohung der staatlichen Sicherheit ging nach Anschauung der damaligen für die Sicherheitspolitik Verant- wortlichen fast immer von anderen Staaten aus.48 Deshalb galten auch der Erwerb und Erhalt, die Vermehrung und Demonstration von Macht sowie eine Bündnisund Gleichgewichtspolitik als maßgebliches Mittel zur Verwirklichung staatlicher Ziele und des Selbstverständnisses der meisten Staaten. Gewaltanwendung war hierbei nicht ausgeschlossen.49

Aber auch wenn es vielleicht so schien, dass die Sicherheit der Bürger innerhalb des Staates nur durch diesen selbst sowie durch die Verteidigungsbündnisse gewährleistet werden könnte, kamen Wissenschaftler und Politiker zunehmend zu dem Schluss, dass „ sogar erfolgreiche Beispiele von territorialer Sicherheit [ … ] [eben] nicht notwendigerweise die Sicherheit der Bürger innerhalb des Staates sicher[stellen]50: Immerhin starben im 20. Jahrhundert mehr Menschen an den Folgen des Handelns ihrer Regierungen als durch ausländische Armeen getötet wurden, wie der Leiter des Human Security Centre an der British Columbia University Andrew Mack betonte.51

2.4 Gemeinsame Sicherheit

Seit den 1970er und 1980er Jahren veränderte sich die Diskussion. Die Notwendigkeit einer Erweiterung des rein staatlich bezogenen Sicherheitsdenkens wurde zunehmend erörtert, weil - darin waren sich die meisten Wissenschaftler einig - Sicherheit zunehmend auch von nichtmilitärischen Entwicklungen und globalen Bedrohungen beeinflusst wird52:

Spätestens seit dem zivilen Kernreaktorunfall in Tschernobyl ist klar, [ … ] dass Sicherheit nicht länger einseitig erlangt werden kann.“53

Die Unabhängige Kommission für Abrüstung und Sicherheit unter Vorsitz des damaligen Premierministers von Schweden Olof Palme (Palme-Kommission) thematisierte 1982 erstmals offiziell das Konzept der Gemeinsamen Sicherheit auf internationaler Ebene. Folgende Grundsätze Gemeinsamer Sicherheit wurden von der Palme-Kommission formuliert:

- Alle Nationen haben ein legitimes Recht auf Sicherheit.
- Militärische Gewalt zur Lösung zwischenstaatlicher Konflikte ist unzu- lässig.
- Sicherheit ist durch militärische Überlegenheit allein nicht erreichbar.
- Waffensysteme sind zu reduzieren und qualitativ zu beschränken.
- Verknüpfungen zwischen Abrüstungsverhandlungen und politischen Ereignissen sind zu vermeiden.54

Das neue Konzept schaffte damit neben dem der Gemeinsamen Sicherheit auch die Basis für einen neuartigen Dialog zwischen Ost und West55 und kann als Gegenbewegung zum damals vorherrschenden realistischen Ansatz nationaler Sicherheit und der Abschreckungspraxis gesehen werden.

Der Politiker Egon Bahr äußerte sich dazu folgendermaßen:

[D]er potentielle Gegner [ist] der unentbehrliche Partner geworden [ … ]. Die Sicherheit des potentiellen Gegners ist meine eigene und umgekehrt. Beide Seiten werden nur gemeinsamüberleben oder gemeinsam untergehen “.56

Das Konzept Gemeinsamer Sicherheit verlangte, dass die Verteidigungsfähigkeit beider Kontrahenten jeweils größer ist als ihre Angriffsfähigkeiten.57 Das Hauptziel dieser Politik war, den „Rüstungswettlauf“ der beiden Verteidigungsbündnisse zu unterbrechen und einen Krieg auf jeden Fall zu verhindern.

2.5 Konsequenzen für die Sicherheitspolitik aus dem Ende des Kalten Krieges

Das Ende des Ost-West-Konfliktes wurde durch ein Gipfeltreffen zwischen dem Generalsekretär des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei der Sowjet- union Michail Gorbatschow und dem damaligen US-amerikanischen Präsidenten Ronald Reagan auf der Konferenz von Reykjavík im Oktober 1986 eingeleitet.

In der Wissenschaft herrschte nach Ende des Kalten Krieges eine gewisse konzeptionelle Verwirrung58, weil die jahrzehntelang geübte Abschreckungspolitik auf einmal nicht mehr angemessen war und eine neue theoretische Untermauerung der internationalen Beziehungen erforderlich wurde.

Durch die Aufhebung des Blockdenkens veränderten sich die Prämissen von Krieg und Frieden sowie von Bedrohung und organisierter Gewaltsamkeit.59 Der zuversichtlichste Standpunkt im Sicherheitsdiskurs war, dass „ mit der Überwin- dung der ideologisch und machtpolitisch fundierten Systemkonkurrenz Bedingun- gen für eine friedliche, Gewaltsamkeit in der Bearbeitung internationaler Konflik- te beständig reduzierende Zivilisierung der internationalen Beziehungen60 eintre- ten könnten.61 Ziel dieses Prozesses war die nachhaltige Zurückdrängung gewalt- förmiger Konfliktaustragung innerhalb von Gesellschaften und zwischen ihnen durch eine „ erweiternde Verregelung und Verrechtlichung der zwischenstaat- lichen Beziehungen in Europa und der Welt [ … ][und] damit auch die Bereitschaft zur (partiellen) Souveränitätsübertragung und zur Umgestaltung [ … ] der interna- tionalen Politik in Richtung auf die idealtypischen Strukturen und Prozesse demokratischer Innenpolitik62.

Immer wieder wurde in diesem Zusammenhang auch die Hoffnung auf eine so genannten „Friedensdividende“ ausgedrückt. Es wurde erwartet, dass nach Über- windung des Ost-West-Antagonismus die weltweiten Militärausgaben sinken würden. Die dadurch eingesparten Mittel sollten dann zum Beispiel für entwick- lungspolitische Aufgaben und soziale Sicherheit genutzt werden können.63 Doch dieser Optimismus wurde enttäuscht.64 Freiwerdende Mittel wurden statt- dessen zum Beispiel für die Senkung der Netto-Neuverschuldung und in Deutsch- land zur Finanzierung der Kosten der Deutschen Einheit65 verwendet. Auch wurden Anfang der 1990er Jahre gegen nahezu alle Erwartungen weltweit mehr Kriege als je zuvor geführt66. Der 1. Golfkrieg sowie der Balkan-Konflikt began- nen. Schnell wurde somit deutlich, dass zahlreiche Konflikte während des Kalten Krieges durch die beiden Supermächte nur unterdrückt worden waren und jetzt nach seinem Ende mit neuer Stärke hervorbrachen.67 Auf den „Kalten Krieg“ folgte ein „unruhiger Frieden“.68

Verschiedene Staaten und internationale Organisationen suchten nach dem „Fall des Eisernen Vorhangs“ eine neue Legitimation in der Sicherheitspolitik. So beschäftigte sich die NATO auf verschiedenen Gipfeltreffen der 1990er Jahre mit der Erweiterung ihrer Aufgabenbereiche. Auf EU-Ebene markierten der Vertrag von Maastricht (1991) sowie die Petersberger Erklärung (1992) den Beginn einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik. Bei der deutschen Bundeswehr sollte der Bereich der Landesverteidigung zugunsten von Interventionskapazitäten zurückgenommen werden.69

Das Ende des Kalten Krieges war also von „ Umbrüche[n], Strukturveränderun- gen, Kräfteverschiebungen70 geprägt und stellte den Anfang eines „ postmoder- nen Bezugsrahmens der internationalen Beziehungen71 dar. Von einer „ neuen Unübersichtlichkeit72 war die Rede, bei der unklar blieb, ob die veränderten Variablen der internationalen Politik als Ursache oder Wirkung hiervon zu verstehen waren.73

2.5.1 Neue Bedrohungen

Einige politische Gefahren entstanden als direkte Folge der Auflösung des War- schauer Paktes: „ [G]ewaltträchtige Fragmentierungs- und Zerfallsprozesse klas- sischer nationaler Akteure in Klein- und Mikrostaaten sowie Scheitern nach-kolo- nialer Staaten- und Nationenbildung an der ethnisch-kulturellen Heterogenität74. Diese drohten das internationale Staatensystem im Ganzen zu destabilisieren, zumal einige Nationalstaaten „ regionalistisch, separatistisch und ethnisch-natio- nalistisch unterlaufen75 wurden. Analysen bestätigen, dass sich durch eine Zu- nahme innerstaatlicher Konflikte die Verletzung fundamentaler Rechte erhöht.76

Die Internationalen Beziehungen seit Anfang der 1990er Jahre waren geprägt von in sich widersprüchlichen Entwicklungstendenzen77. Der technologische und poli- tische Wechsel wurde oft mit dem umstrittenen Begriff78 „Globalisierung“ erklärt.79

Unter Globalisierung werden „ Prozesse “ verstanden, die von einer „ zunehmen de[n] globale[n] Verflechtung der Ö konomien [ … ] ausgehen und inzwischen etliche weitere Bereiche fortschreitender Modernisierung wie Kommunikation, Produktion von Wissen und Gütern, Transport umfassen, aber auch Problem felder internationaler Sicherheit wie Organisierte Kriminalität, Drogen-, Waffen und Menschenhandel, Krieg und Migration80.

Globalisierung wurde sowohl als Chance als auch als Bedrohung begriffen. Als

Glücksfall für Welthandel, für Gedanken- und Ideenaustausch sowie für weltweite Information und Vernetzung; als Risiko hingegen infolge der Verletzlichkeit abhängiger Geldmärkte, der Anfälligkeit moderner Datennetze, Klimaabhängig- keiten, einer drohenden Kluft zwischen arm und reich sowie Wissenden und Unwissenden. Das Bundesministerium für Verteidigung drückt es in seinem Weißbuch zur Sicherheitspolitik Deutschlands und zur Zukunft der Bundeswehr folgendermaßen aus:

„ Die Kehrseite des freien Austauschs von Informationen und Ideen liegt im Risiko der illegalen Aneignung und des Missbrauchs von sensiblem Wissen, Technologien und neuen Fähigkeiten durch Staaten, nichtstaatliche Akteure, den internationalen Terrorismus oder organisierte Kriminalit ät.“81

Der Vorteil der Globalisierung drohte an den ärmsten Ländern vorbei zu gehen, weil deren Anteil am Welthandel immer weiter sank82 und die materielle Ungleichverteilung vor allem in den Ländern der so genannten Dritten Welt gleichzeitig anstieg83.

Umweltzerstörung und Naturkatastrophen waren von einigen Analysten bereits in den 1960er Jahren als große Risiken der Sicherheit bezeichnet worden.84 In den 1970er und 1980er Jahren wurden zudem drohende Grenzen des Wachstums sowie die grenzüberschreitenden Gefahren moderner Hochtechnologien sicht- bar85: die Erdölkrise aus dem Jahre 1973 und der weißrussische Reaktorunfall vom April 1986.

Die durch den Begriff „Globalisierung“ beschriebenen Veränderungen des inter- nationalen Umfeldes rückten somit nichtmilitärische Bedrohungen der Sicherheit verstärkt ins Zentrum der Aufmerksamkeit.86 Neben den bereits erwähnten wurden folgende Gefahren genannt: organisierte Kriminalität und Drogenhandel, internationaler Terrorismus, Menschenhandel, Klimawandel, die Ausbreitung ansteckender Krankheiten, Zugriffe auf oder über das Internet, armutsbedingte Mangelerscheinungen, zunehmende Flucht- und Migrationsbewegungen vor allem in und nach Bürgerkriegen.87 Unter dem Stichwort „ neue Risiken “ fanden „ glo- bale Herausforderungen88 Eingang in die politikwissenschaftliche Diskussion.89 Diesen Gefahren könne sich „ keine heute existierende politische Gemeinschaft - definiere sie sich nun lokal, national, multi- oder supranational - vollkommen entziehen90.

Die folgenden zwei Beispiele zeigen die Komplexität der Wirkungszusammen- hänge sehr deutlich: Eine unkontrollierte Proliferation von Massenvernichtungs- waffen mündet häufig in globalen Sicherheitsproblemen.91 Staatszerfallsprozesse sind oft mit katastrophalen Auswirkungen für die Menschen vor Ort verbunden. Häufig führen sie zu Flüchtlingsströmen innerhalb des Landes und über Landes- grenzen hinweg, so dass humanitäre Krisen auch Nachbarländer destabilisieren können.92 Diese Bedrohungen stellen also keine spezifischen Probleme der so genannten Entwicklungsländer dar, sondern verteilen sich durch gegenseitige Abhängigkeiten als gemeinsame Verwundbarkeiten im globalen Maßstab.93

Ein weiterer Aspekt neuer Bedrohungen ist, dass Gewalt im zunehmenden Maße von privaten Akteuren ausgeübt wird.94 Aber auch im Bereich Konfliktlösung übernehmen nichtstaatliche Akteure immer mehr Aufgaben.95 Einige Autoren fragen, ob dies mit der „ Krise der staatlichen Organisationsform “ im Kontext von Globalisierungsprozessen zusammenhängt.96 Die Antworten auf diese Frage fallen allerdings sehr unterschiedlich aus.97 Das Forschungsprogramm „Staatlichkeit im Wandel“ der Universität Bremen und der Jacobs University Bremen beispielsweise streitet ein Schwinden staatlicher Souveränität ab:

Die oft zu vernehmende Behauptung vom Zerfall des Staates, gar vom Ende der Politik und von der Übernahme der Macht durch Multinationale Konzerne erweist sich jedoch bei näherem Hinsehen als völligüberzogen. Der Staat zieht sich aus der Bereitstellung einiger Dienstleistungen (Post, Telekommunikation, Elektrizität) zurück. Die politische Letztverantwortung [für die Bereitstellung normativer Güter] verbleibt aber nach wie vor bei ihm.“98

Seit den Angriffen des 11. September 2001 schließen die Bedrohungen auch verstärkt den internationalen Terrorismus und andere asymmetrische Gefahren mit ein. Auch haben die Weiterentwicklung und Proliferation von Massenvernichtungswaffen sowie verschiedene Arten von Informationskriegsführung als Risikopotenzial einen großen Raum erhalten99.

2.5.2 Neue Kriege

Der Begriff der „ neuen Kriege “ wurde international im Jahr 1999 von Mary Kaldor100 und im deutschen Sprachraum von Herfried Münkler101 in die Diskussion eingeführt.

Zahlreiche Autoren führten zusätzliche Beispiele dafür auf, dass sich nach Ende des Ost-West-Konflikts die Formen der bewaffneten Gewalt geändert hatten.102 Merkmale dieser Kriege neuen Typs sind die räumliche und zeitliche Entgren- zung103, die Privatisierung und Kommerzialisierung des Krieges104, das Ver- schwimmen von Kombattanten und Nicht-Kombattanten105, der wachsende Einsatz von Kindersoldaten106, die Zunahme sexueller Gewalt als Strategie des Krieges107, große Flüchtlingsströme108 und der Terrorismus als Form asymmetri- scher Kriegsführung109.

Das Besondere an diesen Kriegen ist, dass sie nicht länger auf Staaten beschränkt waren, sie keine funktionsfähigen Regierungen und reguläre Streitkräfte voraussetzten und nur ein geringes Konfliktniveau besaßen.110

Der Koordinator der Arbeitsgemeinschaft Kriegsursachenforschung kritisierte diesen seit Ende der 1990er Jahre inflationär gebrauchten Begriff der „neuen Kriege“ allerdings nachdrücklich und schlug stattdessen die unproblematischere

Bezeichnung „ innerstaatliche Kriege111 vor. Eine Reihe von weiteren Begriffen steht dem gegenüber, die aber „ im Kern dieselben Formen kriegerischer Ausein- andersetzungen meinen112: „ Bürgerkriege113 oder „ molekulare Bürger- kriege114, „ Kleine Kriege115, „ postmoderne Kriege116 oder „ postnationale

Kriege117 sowie „ ethnische, ethno-nationale oder ethno-politische Kriege118.119

Gemeinsam ist allen diesen Begriffen die Hervorhebung der Unterschiede zum als klassisch betrachteten Typus des zwischenstaatlichen Krieges.120 Die Unterschie- de der Begrifflichkeiten betreffen vor allem die Schwerpunktsetzung. Der „mole- kulare Bürgerkrieg“ beispielsweise entsteht aus dem Zerfall der Territorialität121 und hat nicht die Eroberung von Fläche, sondern eine Massenvertreibung zum Ziel, die zur „ Schaffung eines ethnisch homogenen Gebietes122 führt.123 Bei den „kleinen Kriegen“ gibt es sehr oft „ ü berhaupt keine festen "Fronten" und keine klaren geographischen Abgrenzungen zwischen den Konfliktparteien124, so dass eine Unterscheidung zwischen Guerillas und Zivilbevölkerung nicht oder kaum möglich ist. Ausgangspunkt „neuer Kriege“ sind oft nur formal oder unvoll- kommen existierende staatliche Strukturen oder der Zerfall von Staatlichkeit.125

Ein Grund für das neue Interesse an innerstaatlichen Kriegen ist nach Steven R.

David eine Umorientierung vieler Wissenschaftler nach Ende des Ost-West-Kon- fliktes auf dieses Themengebiet.126 Möglicherweise sind die Kriege des neuen Typs aber auch nur eine „ an veränderte politische, soziale undökonomische Bedingungen127 angepasste Form des alten Typs. Denn wie der Militärtheoretiker Carl von Clausewitz schrieb, ist der Krieg „ ein wahres Chamäleon, weil er in jedem konkreten Falle seine Natur etwasändert128.

2.5.3 Neue Sicherheitspolitik im Kontext des neuen Sicherheitsdiskurses

Angesichts der neuen Konstellationen, Herausforderungen und Risiken wird klar, dass wir es mit einer neuen Welt, einem neuen Begriff von Sicherheit zu tun haben.129

Verfahren und Instrumente des klassischen Völkerrechts, oftmals noch ausgelegt an zwischenstaatlichen Konfliktregelungen, scheinen überholt oder nicht mehr ausreichend zu sein. Die klassische Diplomatie erweckt den Eindruck, an den nur schwer verhandel- und lösbaren Konflikten zu scheitern. Hinzu kommt, dass die Schutzfunktion des Territorialstaates in Frage gestellt wird.130 Zu Beginn der 1990er Jahre handelte die internationale Gemeinschaft im Zuge von bewaffneten Konflikten oft „ atem- und perspektivlos “. Krisen wurden nicht rechtzeitig erkannt und künftigen Bedrohungen konnte nicht ausreichend vorgebeugt werden.131

Mit Sicherheitspolitik nach alten Maßstäben, also Mitteln konventioneller Kriegsführung, sind solche neuartigen Konflikte kaum noch zu lösen132, weil sich sowohl die Akteure als auch Mittel, Taktiken und Funktionsweisen bewaffneter Gewalt geändert haben. Aber auch ein Nichtreagieren kann sich negativ auswirken - mit Folgen wie Flüchtlingsströmen, transnationaler Kriminalität und internationalem Terrorismus133.

In den letzten 18 Jahren hat in der Sicherheitspolitik deshalb ein Paradigmen- wechsel stattgefunden. Internationale Normen und Handlungsmaxime sind im Wandel begriffen. Statt der Fixierung auf den Staat als Bezugspunkt treten heute Individuen, Gruppen und ihre Schutzrechte stärker in den Mittelpunkt der inter- nationalen Sicherheitspolitik.134 Der neue internationale Sicherheitsdiskurs führte im Übrigen auch unter Verteidigungs- und Sicherheitsexperten zur „ Aufwertung der zivilen Konfliktbearbeitung als Standard angemessenen Verhaltens135.

Im Folgenden werden einige Aspekte und Blickwinkel vorgestellt, die für die weitere Betrachtung des Themas von Bedeutung sind:

Im Rahmen einer strukturellen Untersuchung des heute vorherrschenden Sicherheitsverständnisses einschließlich der ihm angeschlossenen Diskurse unterscheidet Michael Berndt eine ebenenbezogene und eine paradigmabezogene Dimension von Sicherheit. Die ebenenbezogene teilte er in

1. eine inhaltliche, die nach Art der Sicherheitsgefährdung und Mitteln der Sicherheitsgewährleistung fragt (militärische, ökologische, soziale und wirtschaftliche Sicherheit),
2. eine räumliche Ebene, die den geografischen Raum der Sicherheitsgefährdung erfasst (globale, innere, internationale, nationale, regionale und territoriale Sicherheit) sowie
3. eine Akteursebene, die den Akteur der Sicherheitsgefährdung und -be- wahrung in den Blick nimmt (gemeinsame, internationale, nationale, kollektive und regionale Sicherheit).

Damit veranschaulicht er nicht nur die perspektivische Neuausrichtung, sondern auch die zunehmende Komplexität des Sicherheitsdiskurses im Anschluss an die Auflösung der klassischen Konfliktstrukturen (siehe Kapitel 2.5.1). Gleichzeitig haben sich in der internationalen Politik die folgenden Paradigmen herausgebildet: Sicherheit als Ziel staatlicher Politik, Sicherheit als Kategorie der Analyse zwischenstaatlicher Beziehungen sowie Sicherheit als Kategorie zur Darstellung globaler Herausforderungen.136

So versuchen Verteidigungsbündnisse wie die NATO den Stabilitätsraum auszuweiten und abzusichern, um so Instabilitäten abzubauen und krisenhafte Entwicklungen im unmittelbaren Umfeld zu reduzieren. Ihr erklärtes Ziel ist es, dass Krisen gar nicht erst auf den eigenen Stabilitätsraum überschlagen können und somit auf Distanz gehalten werden. Deshalb wird Einfluss auch auf Konflikte jenseits der eigenen Grenzen genommen, wie im Balkan, im Nahen Osten, Nordafrika und sogar in Kaschmir und Indonesien.137

Für ein globales sicherheitspolitisches Handeln bedarf es allerdings im Rahmen zwischenstaatlicher Beziehungen einer Legitimitätsgrundlage. Die einzige in der internationalen Gemeinschaft bereits existierende Institution von Gewicht sind die Vereinten Nationen. Um auf internationaler Ebene wirklich demokratisch legitimierte Entscheidungen treffen zu können, sollten sich daher gemäß der deutschen Ministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Heidemarie Wieczorek-Zeul alle Beteiligten auf gemeinsame Verhaltensmaßstäbe verständigen. Dafür ist es allerdings notwendig, den UN-Sicherheitsrat neu zu organisieren und die Vereinten Nationen im Ganzen zu reformieren, was allerdings nicht ohne eine Verhaltensänderung der Weltmacht USA erfolgen kann.138

[...]


1 Vgl. z.B. ALKIRE, SABINA (2003): A Conceptual Framework for Human Security, Working Paper 2, S. 10f. Abgerufen unter http://www.crise.ox.ac.uk/pubs/workingpaper2.pdf am 07.03.2009; NEF, JORGE (1999): Human Security and Mutual Vulnerability - The Global Political Economy of Development and Underdevelopment, 2. Auflage, Ottawa, S. 13ff. sowie BUNDESMINISTER DER VERTEIDIGUNG (2006): Weißbuch 2006 - Zur Sicherheitspolitik Deutschlands und zur Zukunft der Bundeswehr, Berlin, S. 21. Abgerufen unter http://www.bmvg.de/fileserving/PortalFiles/C1256EF40036B05B/W26UYEPT431INFODE/WB_ 2006_dt_mB.pdf?yw_repository=youatweb am 27.10.2007.

2 Vgl. HAUSWEDELL, CORINNA (2006): Das große Versprechen: „Erweiterte Sicherheit“. In: Mutz, Reinhard et al. (Hrsg.) Friedensgutachten 2006, Münster, S. 66ff.

3 Im Weiteren wird Human-Security-Konzept und Konzept menschlicher Sicherheit gleichrangig verwendet.

4 Vgl. hierzu z.B. die Arbeit der AG Human Security an der Philipps-Universität Marburg (unter http://www.humansecurity.de) sowie STEIN-KAEMPFE, JACQUELINE (2008): Human Security - Völkerrechtliche Aspekte eines internationalen Sicherheitskonzeptes zu Beginn des 21. Jahrhunderts. Schriften zum Völkerrecht, Band 180, Berlin, S. 232.

5 STEIN-KAEMPFE 2008:16; sinngemäß auch BOSOLD, DAVID und SASCHA WERTHES (2005): Das „Human Security“-Paradigma und seine Dilemmata, Vortrag präsentiert auf der AFK- Nachwuchstagung: „Krieg, Gewalt und der prekäre Frieden”, 14. bis 16. Januar 2005, Europa- Institut Bocholt, S. 3.

6 STEIN-KAEMPFE 2008:16; sinngemäß auch BOSOLD und WERTHES 2005:3.

7 Vgl. STEIN-KAEMPFE 2008:109.

8 Personen wurden im Text aus Gründen der besseren Lesbarkeit zwar in ihrer männlichen Formulierung genutzt, schließen aber weibliche Personen ebenso mit ein.

9 PARIS, ROLAND (2001): Human Security - Paradigm Shift or Hot air? In: International Security, Band 26, Heft 2 (Herbst 2001), Cambridge, S. 87f. Abgerufen unter: aix1.uottawa.ca/~rparis/Paris. 2001.IS.Human%20Security.pdf am 30.05.2008.

10 Vgl. FRÖHLICH, MANUEL (2007): Human Security - Ein Perspektivwechsel in der Sicherheitspolitik? In: Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e.V. (Hrsg., 2007): Die UN als Friedenswahrer und Konfliktschlichter - Lessons learned, mission (still to be) accomplished?, Blaue Reihe, Heft 97, S. 14f.

11 Vgl. BENEDEK, WOLFGANG und MATTHIAS C. KETTEMANN (2008): Menschliche Sicherheit und Menschenrechte. In: Ulbert, Cornelia und Sascha Werthes (Hrsg.): Menschliche Sicherheit - Globale Herausforderungen und regionale Perspektiven, Baden-Baden, S. 100f.

12 Vgl. STEIN-KAEMPFE 2008:181.

13 Vgl. z.B. ebd., S. 73.

14 DEUTSCHES INSTITUT FÜR MENSCHENRECHTE: Leitbild (abgerufen unter http://www.institut- fuer-menschenrechte.de/webcom/show_page.php/_c-507/_nr-1/_lkm-759/i.html am 10.04.2009).

15 Vgl. ebd.

16 Vgl. z.B. hierzu den jährlichen Jahresbericht von amnesty international.

17 PETRASEK, DAVID (2004): Human rights ‘lite’? Thoughts on human security. In: Disarmament Forum, Thema der Ausgabe: Human Rights, Human Security and Disarmament, Heft 3/2004, S. 61.

18 Vgl. MEYERS, REINHARD (1995): Von der Globalisierung zur Fragmentierung? Skizzen zum Wandel des Sicherheitsbegriffs und des Kriegsbildes in der Weltübergangsgesellschaft. In: Kevenhörster, Paul und Wichard Woyke (Hrsg.): Internationale Politik nach dem Ost-West- Konflikt, Münster, S. 46.

19 STEIN-KAEMPFE 2008:20.

20 LUTZ, DIETER S. (2001): Sicherheit/Internationale Sicherheitspolitik. In: Nohlen, Dieter (Hrsg.): Kleines Lexikon der Politik, Bundeszentrale für politische Bildung, München, S. 445.

21 Vgl. MAHNKOPF, BIRGIT (2002): Zum Konzept der human security und zur Bedeutung globaler öffentlicher Güter für einen gerechten Frieden. In: Dies. (Hrsg.): Globale öffentliche Güter - für menschliche Sicherheit und Frieden, Berlin, S. 14.

22 Vgl. hierzu MEYERS 1995:47.

23 Ebd.

24 DAASE, CHRISTOPHER (1993): Sicherheitspolitik und Vergesellschaftung. Ideen zur theore- tischen Orientierung der sicherheitspolitischen Forschung. In: Ders. et al. (Hrsg.): Regionali- sierung der Sicherheitspolitik: Tendenzen in den internationalen Beziehungen nach dem Ost-West- Konflikt, Baden-Baden, S. 45; vgl. hierzu auch MEYERS 1995:47.

25 Vgl. hierzu BERNDT, MICHAEL (1998): Was bedeutet „Sicherheit“ angesichts der Uneindeutigkeiten? In: Grundmann, Martin und Hartwig Hummel (Hrsg.): Militär und Politik - Ende der Eindeutigkeiten? Zum Wandel institutionalisierter Gewalt, Baden-Baden, S. 69.

26 Vgl. ebd., S. 72.

27 Vgl. MEYERS 1995:47.

28 FISCHER, DIETRICH (1993): Nonmilitary Aspects of Security: A Systems Approach, United Nations Institute for Disarmament Research, Aldershot, S. 3.

29 KAUFMANN, FRANZ-XAVER (1973): Sicherheit als soziologisches und sozialpolitisches Problem. Untersuchung zu einer Wertidee hochdifferenzierter Gesellschaften, 2. Auflage, Dissertation, Stuttgart, S. 177.

30 Vgl. STEIN-KAEMPFE 2008:20.

31 MEYERS 1995:46.

32 Vgl. MENK, THOMAS M. (1992): Gewalt für den Frieden: die Idee der kollektiven Sicherheit und die Pathognomie des Krieges im 20. Jahrhundert, Berlin, S 22-23.

33 WELLERSHOFF, DIETER (1999): Mit Sicherheit - Neue Sicherheitspolitik zwischen gestern und morgen, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn, S. 18.

34 Vgl. FRÖHLICH 2007:11.

35 Vgl. BERNDT (1998): Was bedeutet „Sicherheit“ angesichts der Uneindeutigkeiten? In: Grundmann, Martin und Hartwig Hummel (Hrsg.): Militär und Politik - Ende der Eindeutigkeiten?: Zum Wandel institutionalisierter Gewalt. Baden-Baden, S. 72.

36 Vgl. MEYERS 1995:48ff.

37 Ebd., S. 49.

38 Vgl. ebd., S. 47ff.

39 Vgl. ebd., S. 51.

40 Vgl. z.B. ebd., S. 52.

41 Vgl. z.B. STEIN-KAEMPFE 2008:26.

42 Vgl. HAUSWEDELL 2006:64.

43 VOIGT, RÜDIGER (2002): Entgrenzung des Krieges. Zur Raum- und Zeitdimension von Krieg und Frieden. In: Ders. (Hrsg.): Krieg - Instrument der Politik? Bewaffnete Konflikte im Übergang vom 20. zum 21. Jahrhundert, Baden-Baden, S. 304.

44 Vgl. ebd.

45 Vgl. HAUSWEDELL 2006:65.

46 Vgl. WERNER, ANDREAS (2008): Securitization als Diskurs - Der Kontext Akteur/Publikum am Beispiel der Irakkriege 1991 & 2003, Berlin, S. 6.

47 Vgl. BOSOLD und WERTHES 2005:2f.

48 Vgl. BRZOSKA, MICHAEL (2004): Human Security - mehr als ein Schlagwort? Auszüge aus Friedensgutachten 2004, S. 13. Abgerufen unter www.global- lernen.de/content/download/2501/12767/file/fga_s13.pdf am 22.08.2008.

49 Vgl. MEYERS, REINHARD (1998): Theorien der Internationalen Beziehungen. In: Woyke, Wichard (Hrsg.): Handwörterbuch Internationale Politik, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn, S. 437.

50 KING, GARY und CHRISTOPHER J. L. MURRAY (2001): Rethinking Human Security. In: Political Science Quarterly, Band 116, Heft 4 (Winter 2001-2002), S. 588.

51 Zitiert nach KHONG, YUEN FOONG und S. NEIL MACFARLANE (2006): Human Security and the UN - A Critical History, Bloomington, S. 239. Vgl. hierzu auch KRAUSE, KEITH (2008): Kritische Überlegungen zum Konzept der menschlichen Sicherheit (revidierte und aktualisierte Fassung von „Une approche critique de la sécurité humaine“). In: Ulbert, Cornelia und Sascha Werthes (Hrsg.): Menschliche Sicherheit - Globale Herausforderungen und regionale Perspektiven, Baden-Baden, S. 47.

52 Vgl. z.B. BERNDT 1998:68 sowie STEIN-KAEMPFE 2008:27.

53 LUTZ 2001:446.

54 Nach WITT, GREGOR (1987): Atomwaffenfreier Korridor. Abgerufen unter http://www.uni- muenster.de/PeaCon/wuf/wf-87/8740600m.htm am 24.01.2009.

55 Vgl. HAUSWEDELL 2006:65.

56 BAHR, EGON (1983): Gemeinsame Sicherheit - Perspektiven europäischer Sicherheitspolitik. In: Deutsche Gesellschaft für Friedens- und Konfliktforschung (Hrsg.): Zur Lage Europas im globalen Spannungsfeld, DGFK-Jahrbuch 1982/83, Baden-Baden, S. 568.

57 Vgl. LUTZ 2001:446.

58 Vgl. KING und MURRAY 2001:585.

59 Vgl. MEYERS 1995:71.

60 Ebd., S. 35.

61 Vgl. hierzu auch RITTBERGER, VOLKER und MARTIN MOGLER und BERNHARD ZANGL (1997): Vereinte Nationen und Weltordnung - Zivilisierung der internationalen Politik? Opladen sowie KIRSTE, KNUT und HANNS W. MAULL (1996): Zivilmacht und Rollentheorie. In: Zeitschrift für internationale Beziehungen, Ausgabe 2/1996, 283-312.

62 MAULL, HANNS W. (2004): "Normalisierung" oder Auszehrung? Deutsche Außenpolitik im Wandel. In: Aus Politik und Zeitgeschichte, Ausgabe B 11/2004. Abgerufen unter http://www.bpb.de/popup/popup_druckversion.html?guid=PD3YNB am 27.01.2009.

63 Vgl. z.B. ULBERT, CORNELIA und SASCHA WERTHES (2008): Menschliche Sicherheit - Der Stein der Weisen für globale und regionale Verantwortung? Entwicklungslinien und Herausforderungen eines umstrittenen Konzepts. In: Dies. (Hrsg.): Menschliche Sicherheit - Globale Herausforderungen und regionale Perspektiven, Baden-Baden, S. 13; DEDECK, MICHAEL (1997): Die Friedensdividende: Enttäuschte Hoffnungen? In: Wissenschaft und Frieden, Ausgabe 2/1997 sowie KHONG und MACFARLANE 2006:13.

64 Vgl. SENGHAAS, DIETER (1997): Frieden als Zivilisierungsprojekt. In: Ders. (Hrsg.): Den Frieden denken, Frankfurt/Main, S. 34f.

65 Vgl. z.B. DEDECK 1997.

66 Vgl. z.B. SCHREIBER, WOLFGANG (2008): Kriege und bewaffnete Konflikte 2008. Ein erster Überblick, AKUF-Analysen, Heft 2 (Dezember 2008) sowie MEYERS 1995:35.

67 Vgl. These von der Revitalisierung der Vorvergangenheit von DINER, DAN (1997): These von der Revitalisierung der Vorvergangenheit. Der Krieg der Erinnerung und die Ordnung der Welt, Berlin, S. 7.

68 Vgl. MEYERS 1995:33.

69 Vgl. HAUSWEDELL 2006:66.

70 MEYERS 1995:40.

71 Ebd., S. 44.

72 Ebd., S. 38.

73 Vgl. Ebd., S. 35.

74 Ebd., S. 72.

75 Ebd., S. 44.

76 Vgl. z.B. BECK, ULRICH (2004): Krieg ist Frieden: Der kosmopolitische Blick oder: Krieg ist Frieden, Kapitel V, Frankfurt/Main, S. 213.

77 Vgl. MEYERS 1995:38.

78 Vgl. hierzu z.B. MEYERS 1998:136f.

79 Vgl. KING und MURRAY 2001:585.

80 NUSCHELER, FRANZ (2001): Global Governance. In: Nohlen, Dieter (Hrsg.): Kleines Lexikon der Politik, Bundeszentrale für politische Bildung, München, S. 180.

81 BUNDESMINISTER DER VERTEIDIGUNG 2006:19.

82 Vgl. FRANK, HANS (2001): Sicherheitspolitik in neuen Dimensionen. In: Bundesakademie für Sicherheitspolitik (Hrsg.): Sicherheitspolitik in neuen Dimensionen - Kompendium zum erweiterten Sicherheitsbegriff, Hamburg, S. 24.

83 Vgl. z.B. WORLD INSTITUTE FOR DEVELOPMENT ECONOMICS RESEARCH (2006): Pioneering Study Shows Richest Two Percent Own Half World Wealth. Abgerufen unter http://www.wider.unu.edu/events/past-events/2006-events/en_GB/05-12-2006/ am 05.04.2009.

84 Vgl. z.B. KING und MURRAY 2001:588.

85 Vgl. HAUSWEDELL 2006:65.

86 Vgl. hierzu z.B. TUCHMAN MATHEWS, JESSICA (1989): Redefining Security. In: Foreign Affairs, Heft 68 (Frühling 1989), S. 162ff. sowie BREZINSKI, ZBIGNIEW (1992): The Cold War and its Aftermath. In: Foreign Affairs, Heft 71 (Herbst 1992), S. 31ff.

87 Vgl. z.B. STEIN-KAEMPFE 2008:23ff.; FRANK 2001:25; MAHNKOPF 2002:5 und 13; MEYERS 1995: 40f.; BENEDEK und KETTEMANN 2008:104; WERNER 2008:1 sowie THAKUR, RAMESH (2008): Menschliche Sicherheit, Intervention und die Verantwortung zum Schutz. In: Ulbert, Cornelia und Sascha Werthes (Hrsg.): Menschliche Sicherheit - Globale Herausforderungen und regionale Perspektiven, Baden-Baden, S. 111.

88 Vgl. HAUFF, VOLKER (Hrsg., 1987): Unsere gemeinsame Zukunft. Der Brundtland-Bericht der Weltkommission für Umwelt und Entwicklung, Greven.

89 Vgl. z.B. BUNDESMINISTER DER VERTEIDIGUNG (1992): Verteidigungspolitische Richtlinien für den Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung, Bonn, S. 4. Abgerufen unter www.kampagne.de/media/pdf/VPR1992.pdf am 02.11.2007.

90 HASENCLEVER, ANDREAS und VOLKER RITTBERGER (2000): Universale Risiken entschärfen - Erfordert die Globalisierung einen Weltstaat? In: Internationale Politik, Ausgabe 12/2000. Abgerufen unter http://www.internationalepolitik.de/archiv/jahrgang2000/dezember00/universale- risiken-entscharfen--erfordert-die-globalisierung-einen-weltstaat-.html am 28.01.2009.

91 Vgl. z.B. ebd.

92 Vgl. z.B. FRANK 2001:21.

93 Vgl. KERMANI, PARINAZ (2006): The Human Security Paradigm Shift: From an “Expansion of Security” to an “Extension of Human Rights”. In: Revue de Sécurité Humaine/Human Security Journal, Heft 1 (April 2006), S. 25; MEYERS 1995:38 sowie UNITED NATIONS DEVELOPMENT PROGRAMME (2005): Human Development Report: International cooperation at a crossroads. Aid, trade and security in an unequal world, S. 12. Abgerufen unter http://hdr.undp.org/en/media/HDR05_complete.pdf am 12.03.2009.

94 MEYERS 1995:58.

95 Vgl. z.B. MAHNKOPF 2002:7.

96 Vgl. z.B. ULBERT und WERTHES 2008:15 sowie MAHNKOPF 2002:6.

97 Vgl. z.B. GRANDE, EDGAR SOWIE THOMAS RISSE (2000): Bridging the Gap - Konzeptionelle Anforderungen an die politikwissenschaftliche Analyse von Globalisierungsprozessen. In: Zeitschrift für Internationale Beziehungen, 7. Jahrgang, Heft 2, S. 239ff.

98 UNIVERSITÄT BREMEN SOWIE JACOBS UNIVERSITY BREMEN (Hrsg., 2006): Zerfaserung und Selbsttransformation - Das Forschungsprogramm "Staatlichkeit im Wandel". Abgerufen unter http://www.sfb597.uni-bremen.de/pages/welcome.php?SPRACHE=de am 03.03.2009.

99 Vgl. z.B. BUNDESMINISTER DER VERTEIDIGUNG (2003): Verteidigungspolitische Richtlinien für den Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung, Berlin, S. 8 und 20. Abgerufen unter http://www.bundeswehr.de/fileserving/PortalFiles/C1256EF40036B05B/N264JEUC110MMISDE/ VPR_BROSCHUERE.PDF?yw_repository=youatweb am 02.11.2007 sowie SOLANA, JAVIER (Hrsg., 2003): Europäische Sicherheitsstrategie - Ein sicheres Europa in einer besseren Welt, Brüssel, S. 3f. Abgerufen unter www.consilium.europa.eu/uedocs/cmsUpload/031208ESSIIDE.pdf am 20.03.2008.

100 KALDOR, MARY (2000): Neue und alte Kriege. Organisierte Gewalt im Zeitalter der Globalisierung, Frankfurt/Main.

101 MÜNKLER, HERFRIED (2002): Die neuen Kriege, Reinbek bei Hamburg.

102 Vgl. z. B. BECK 2004:199; VOIGT 2002:296; BENEDEK und KETTEMANN 2008:95; NONNEN- MACHER, MAXIMILIAN und GREGOR SPRINGS (2007): Defekte Demokratien als Bedrohung der Human Security, Occasional Paper 1/2007, AG Human Security a.d. Philipps-Universität Marburg, S. 9 sowie FRECH, SIEGFRIED (2004): Die neuen Kriege. In: Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (Hrsg.): Der Bürger im Staat, Thema der Ausgabe: Die neuen Kriege, 54. Jahrgang, Ausgabe 4/2004, S. 178.

103 Vgl. z.B. BECK 2004:199 sowie ALBERT, MATHIAS und BERNHARD MOLTMANN und BRUNO SCHOCH (Hrsg., 2004): Die Entgrenzung der Politik - Internationale Beziehungen und Friedensforschung, Frankfurt/Main, S. 200.

104 Vgl. z.B. MÜNKLER 2002:33ff.; FRECH 2004:178 sowie MEYERS 1995:74.

105 Vgl. z.B. VOIGT 2002:296, 308 und 323; MEYERS 1995:73 sowie MATTHIES, VOLKER (2004): Kriege haben ihre Gestalt fundamental verändert - Die neuen Kriege. In: Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (Hrsg.): Der Bürger im Staat, Thema der Ausgabe: Die neuen Kriege, 54. Jahrgang, Ausgabe 4/2004, S. 187.

106 Vgl. z.B. VOIGT 2002:327f.; MÜNKLER 2002:36ff. sowie RUSSMANN, PAUL (2004): Kinder- soldaten als Akteure der neuen Kriege - Kindersoldaten. In: Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (Hrsg.): Der Bürger im Staat, Thema der Ausgabe: Die neuen Kriege, 54. Jahrgang, Ausgabe 4/2004, S. 205ff.

107 Vgl. z.B. MÜNKLER 2002:142ff.

108 Vgl. z.B. ebd., S. 153ff.

109 Vgl. z.B. ebd., S. 187ff.

110 Vgl. VOIGT 2002:330.

111 Vgl. SCHREIBER, WOLFGANG (2001): Die Kriege in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts und danach. In: Rabehl, Thomas und ders. (Hrsg.): Das Kriegsgeschehen 2000. Daten und Tendenzen der Kriege und bewaffneten Konflikte, AKUF-Analysen, Opladen, S. 36.112 Ebd.

113 KRUMWIEDE, HEINRICH-W. und PETER WALDMANN (Hrsg., 1998): Bürgerkriege: Folgen und Regulierungsmöglichkeiten, Baden-Baden.

114 ENZENSBERGER, HANS MAGNUS (1993): Aussichten auf den Bürgerkrieg, Frankfurt/Main, S. 51ff.

115 DAASE, CHRISTOPHER (1999): Kleine Kriege - Große Wirkung. Wie unkonventionelle Kriegs- führung die internationale Politik verändert, Baden-Baden. Allerdings bildeten innerstaatliche Kriege nur eine Subgruppe des von Daase als „ Kleiner Krieg “ bezeichneten Typs, der auf die Ungleichheit der Akteure - Staat einerseits und nichtstaatlicher Akteur andererseits - abzielte.

116 KALDOR 2000:9.

117 BECK 2004:203.

118 z.B. GURR, TED ROBERT (1993): Minorizties at Risk. A Global View of Ethnopolitical Conflicts, Washington D.C. sowie SCHERRER, CHRISTAN P. (1997): Ethno-Nationalismus im Zeitalter der Globalisierung. Ursachen, Strukturmerkmale und Dynamik ethnisch-nationaler Gewaltkonflikte, Münster.

119 Zur Kritik an diesen Begriffen vgl. SCHREIBER 2001:36.

120 Ebd.

121 ENZENSBERGER 1993:51ff.

122 UN-Final Report 1992 zitiert nach: VOIGT 2002:321.

123 Vgl. ebd., S. 321ff.

124 HIPPLER, JOCHEN (1993): Krieg und Chaos - Irreguläre Kriegführung und die Schwierigkeiten externer Intervention. In: Matthies, Volker (Hrsg.): Frieden durch Einmischung? - Die Schrecken des Krieges und die (Ohn)Macht der internationalen Gemeinschaft, Bonn, S. 140f.

125 Vgl. BUNDESREGIERUNG (2004): Aktionsplan „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“, Berlin, S. 5. Abgerufen unter http://www.auswaertiges- amt.de/diplo/de/Aussenpolitik/Themen/Krisenpraevention/Downloads/Aktionsplan-De.pdf am 03.02.2009.

126 DAVID, STEVEN R. (1997): Internal War. Causes and Cures. In: World Policy, Heft 49, S.554.

127 FRECH 2004:178.

128 CLAUSEWITZ, CARL VON (1980): Vom Kriege. Hinterlassenes Werk des Generals von Clausewitz, 19. Auflage, Bonn, S. 212.

129 WELLERSHOFF 1999:21.

130 Vgl. MEYERS 1995:72f.

131 Vgl. ebd., S. 41.

132 Vgl. VOIGT 2002:322.

133 Vgl. BECK 2004:212.

134 Vgl. HAUSWEDELL 2006:64.

135 BROCK, LOTHAR (2005): Eine Zwischenbilanz der neuen Sicherheitsdiskurse: Vom „erweiterten Sicherheitsbegriff“ zur globalen Konfliktintervention. In: Wissenschaft und Frieden, Ausgabe 4/2005. Abgerufen unter http://www.uni- kassel.de/fb5/frieden/themen/Aussenpolitik/marischka.html am 17.10.2007.

136 Vgl. BERNDT 1998:68f.

137 Vgl. FRANK 2001:19ff.

138 Vgl. WIECZOREK-ZEUL, HEIDEMARIE (2001): Friedensentwicklung und Krisenprävention. In: Bundesakademie für Sicherheitspolitik (Hrsg.): Sicherheitspolitik in neuen Dimensionen. Kom- pendium zum erweiterten Sicherheitsbegriff, Hamburg/Berlin/Bonn, S. 836, aber auch VOIGT 2002:334, aber auch SCHÜTTE, ROBERT (2006): Bericht zum zweiten Human Security Symposium „Menschliche Sicherheit und fragile Staatlichkeit - Politisch-strategische Herausforderungen für UN, EU und ECOWAS“ am 17.11.2006, AG Human Security a.d. Universität Marburg in Kooperation mit dem Zentrum für Konfliktforschung, Marburg mit Unterstützung des Instituts für Entwicklung und Frieden, Marburg, S. 5; FRANK 2001:24; BEER, ANGELIKA (2007): Human Security - Thesenpapier. Abgerufen unter: www.gruene.de/cms/themen/dokbin/182/182824.human_security_anmerkungen_zum_begriff.pdf am 17.10.2007 sowie OPITZ, PETER J. (2001): Tendenzen des internationalen Menschen- und Minderheitenschutzes nach dem Ende des Ost-West-Konfliktes. In: Bundesakademie für Sicherheitspolitik (Hrsg.): Sicherheitspolitik in neuen Dimensionen - Kompendium zum erweiterten Sicherheitsbegriff, Hamburg/Berlin/Bonn, S. 394.

Fin de l'extrait de 120 pages

Résumé des informations

Titre
Der Einfluss des Human-Security-Konzeptes auf die Menschenrechte
Université
University of Münster  (Institut für Politikwissenschaft)
Note
1,65
Auteur
Année
2009
Pages
120
N° de catalogue
V162001
ISBN (ebook)
9783640761517
ISBN (Livre)
9783640761647
Taille d'un fichier
936 KB
Langue
allemand
Mots clés
Sicherheit, Human Security, Völkerrecht, Menschenrechte, Entwicklungspolitik, Neue Kriege, Erweiterter Sicherheitsbegriff, Menschenrechtsgenerationen, menschliche Sicherheit, Universalitätsanspruch
Citation du texte
Franziska Senze (Auteur), 2009, Der Einfluss des Human-Security-Konzeptes auf die Menschenrechte, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/162001

Commentaires

  • Pas encore de commentaires.
Lire l'ebook
Titre: Der Einfluss des Human-Security-Konzeptes auf die Menschenrechte



Télécharger textes

Votre devoir / mémoire:

- Publication en tant qu'eBook et livre
- Honoraires élevés sur les ventes
- Pour vous complètement gratuit - avec ISBN
- Cela dure que 5 minutes
- Chaque œuvre trouve des lecteurs

Devenir un auteur