Verschiedene Konzentrationsformen mit Schwerpunkt Konzernbildung: Der Versicherungskonzern


Term Paper, 2003

30 Pages, Grade: 2,3


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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Überblick über die Konzentrationsformen
2.1. Fusion
2.2. Versicherungsgruppen
2.3. Kooperation
2.4. Kartelle
2.5. Versichererverbände
2.6. Mitversicherung und Versicherungspool

3. Konzernbildung – Versicherungskonzern
3.1. Definition
3.2. Voraussetzungen
3.3. Ziele
3.3.1. Bedarfsdeckungsziel
3.3.2. Gewinnziel
3.3.3. Umsatzziel
3.3.4. Kostenziel
3.3.5. Wachstumsziel
3.3.6. Erhaltungs- und Sicherheitsziele
3.4. Rechtstypen
3.4.1. Rechtstypen nach §§ 15-19 AktG
3.4.2. Konzerntypen in der Praxis
3.5. Wirtschaftliche Erscheinungsformen von Konzernen
3.5.1. Idealtypische Formen
3.5.2. Realtypische Formen
3.5.3. Allfinanzkonzern
3.6. Versicherungskonzern und Versicherungsaufsicht
3.6.1 Konflikte mit der Versicherungsaufsicht bei der Konzernbildung
3.6.2. ‚Outsourcing’

4. Die Allianz als Beispiel für einen Konzern

5. Schlussbetrachtungen

Anhang

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Konzentration von Versicherungsunternehmen bedeutet die „Zusammenfassung von Verfügungsmacht in einer Entscheidungsinstanz“[1]. In Deutschland bestand schon immer die Tendenz zur Konzentration, zum einen weil Versicherer wegen des Spartentrennungsprinzips[2] als Konzern mit mehreren Rechtseinheiten auftreten, zum anderen weil sich bestimmte technische Grundlagen des Versicherungsgeschäfts, wie z. B. die Erstellung von Statistiken zur Schätzung von Schadenerwartungswerten, überbetrieblich besser bestimmen lassen.[3]

Insbesondere seit der Öffnung des Europäischen Binnenmarktes hat ein wirtschaftlicher Globalisierungswettbewerb eingesetzt, der von modernen Kommunikationsmöglichkeiten wie dem Internet unterstützt wird. Die Unternehmen haben dabei erkannt, dass sie eine gewisse Größe haben müssen, um in diesem Wettbewerb Erfolg zu haben.[4]

Aus betriebswirtschaftlicher Sicht dient Konzentration vor allem dazu, Unternehmensziele zu erfüllen.[5]

In dieser Hausarbeit wird nun zuerst in Kapitel 2 ein Überblick über verschiedene Konzentrationsformen gegeben. Anschließend wird in Kapitel 3 intensiv auf die Konzernbildung eingegangen, die den Schwerpunkt dieser Arbeit darstellt. Dabei wird zunächst definiert, was ein Konzern ist, dann wird auf Voraussetzungen eingegangen, die bei der Konzernbildung beachtet werden sollten und daraufhin werden einzelne Ziele näher betrachtet, die mit der Konzernbildung verfolgt werden. Im Anschluss daran werden verschiedene Rechtstypen verbundener Unternehmen vorgestellt und danach wirtschaftliche Erscheinungsformen von Konzernen, wobei besonders der Allfinanzkonzern Beachtung findet. Schließlich wird die Versicherungsaufsicht thematisiert, und zwar wird einmal auf Konflikte eingegangen, die bei der Konzernbildung mit der Versicherungsaufsicht entstehen können und dann, was bei Funktionsausgliederungen oder sonstigen Dienstleistungsbeziehungen im Konzern zu beachten ist. In Kapitel 4 wird noch die Allianz als Beispiel für einen Versicherungskonzern vorgestellt, wobei auf die Struktur sowie auf einzelne Aspekte, die in dieser Arbeit erläutert werden, eingegangen wird. Danach folgen noch einige Schlussbetrachtungen.

2. Überblick über die Konzentrationsformen

2.1. Fusion

Bei einer Fusion schließen sich zwei oder mehr Versicherungsunternehmen zu einer Rechts- und Wirtschaftseinheit zusammen. Möglich ist dies aber nur, wenn diese ein Programm haben, das nicht der Spartentrennung unterliegt. Das Ziel einer Fusion ist vor allem externes Wachstum und damit verbunden die Erweiterung der Unternehmensgröße in Erwartung von Synergieeffekten, wie z. B. höhere Gewinne (zu Synergieeffekten siehe 3.3.).

Die Ziele, die mit einer Fusion verfolgt werden, lassen sich meist auch durch Konzernbildung oder Bestandsübertragungen erreichen (d. h. der gesamte oder ein Teil der Versicherungsbestandes eines Versicherers wird auf einen anderen Versicherer übertragen)[6].

2.2. Versicherungsgruppen

Die Bildung von Versicherungsgruppen stellt eine schwächere Form der Konzentration dar. Dabei unterhalten rechtlich und wirtschaftlich selbständige Unternehmen oder Konzerne lockere Beziehungen untereinander. Es gibt keine einheitliche Leitung der „befreundeten Unternehmen“[7]. Gruppenbildung dient dazu, die jeweils gesteckten Ziele durch „Informationsaustausch, durch eine gewisse Koordination strategischer Entscheidungen und durch Zusammenarbeit in Teilbereichen“[1] besser zu erreichen. Beispielsweise nutzen diese Unternehmen dann Gebäude gemeinsam oder vermitteln wechselseitig Versicherungen in den nicht selbst betriebenen Versicherungszweigen.

2.3. Kooperation

Eine schwache Form der Konzentration ist auch die Kooperation von zwei oder mehr rechtlich und wirtschaftlich selbständigen Versicherungsunternehmen, bei der die Zusammenarbeit zwischen- oder überbetrieblich ist. Eine einheitliche Leitung gibt es nicht; die Entscheidungsautonomie wird nur dort aufgehoben, wo es die Kooperation mit den anderen Unternehmen in den Teilbereichen erfordert.

Mit der Kooperation sollen die jeweiligen Ziele der einzelnen Unternehmen besser erfüllt werden. In diesem Zusammenhang bedeutet das, dass Aufgaben mit besseren Ergebnissen oder geringeren Kosten gelöst werden. Es werden z. B. Erfahrungen oder Informationen ausgetauscht oder Produktionsfaktoren gemeinsam genutzt.

2.4. Kartelle

„Kartelle sind vertragliche Vereinbarungen zwischen rechtlich und wirtschaftlich selbständigen Versicherungsunternehmen, in denen bestimmte Entscheidungen aus der Autonomie der einzelnen Unternehmen herausgenommen und kollektiv getroffen werden.“[9] Dabei geht es meist um marktbezogene Sachverhalte, die sich dann wettbewerbsbeschränkend auswirken.

Kartelle werden u. a. gebildet, wenn es um die Prämien- und Produktgestaltung oder das Verhalten auf Absatz- und Beschaffungsmärkten geht.

2.5. Versichererverbände

Wenn sich Versicherungsunternehmen in Verbänden zusammenschließen, besteht die Aufgabe darin, die Interessen der Mitglieder und des gesamten Wirtschaftszweigs zu fördern. Die auf die Mitglieder, d. h. nach innen gerichteten Aufgaben, sind u. a. „Unterrichtung und Beratung der Mitglieder in allgemeinen und besonderen Sachverhalten“[10] und „Erfüllung von Gemeinschaftsaufgaben in einzelnen Abteilungen der Verbände oder in Spezialverbänden“[11]. Zu den nach außen gerichteten Aufgaben gehören die „Interessenvertretung der Mitglieder gegenüber Behörden, darunter vor allem der Aufsichtsbehörde“[12] und „Öffentlichkeitsarbeit für den Wirtschaftszweig“[13]. Der Zusammenschluss zu Verbänden dient auch dazu, nur überbetrieblich erfüllbare Aufgaben zu übernehmen, wie z. B. die Führung von Schadenstatistiken oder der Betrieb von Auskunftsdiensten.

2.6. Mitversicherung und Versicherungspool

Mitversicherung kommt dann zustande, wenn mehrere Erstversicherer zusammen für ein Risiko Versicherungsschutz gewähren, vor allem für Großrisiken.

Im Versicherungspool sind rechtlich und wirtschaftlich selbständige Versicherungsunternehmen als Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts (GbR) zusammengeschlossen. Er ist selbst kein Versicherer, sondern organisiert nur „die Versicherung bestimmter Risiken durch gemeinsame Mit- oder Rückversicherung bei den Poolmitgliedern“[14]. Der Versicherungspool kommt bei „der Versicherung seltener, schwer schätzbarer und mit Groß- oder Kumulschadenspotentialen belasteter Risiken“[15] vor, wenn die Verteilung auf mehrere Versicherer sinnvoll ist.[16]

Auf die Konzentrationsform ‚Konzern’ wird im folgenden Kapitel 3 eingegangen.

3. Konzernbildung – Versicherungskonzern

3.1. Definition

Im Versicherungskonzern sind mehrere Rechtseinheiten von Versicherungsunternehmen zu einer Wirtschaftseinheit zusammengeschlossen. Das wesentliche Merkmal dieser Wirtschaftsform ist, dass mehrere Unternehmen einheitlich geleitet werden. Entscheidungen werden für alle Unternehmen zusammen getroffen.

Um Versicherungsunternehmen zu einem Konzern zusammenzufassen, kann sich ein Versicherungsunternehmen an einem anderen mit Kapital beteiligen, es können Verträge untereinander abgeschlossen werden oder es muss „ Identität in den Organen der Versicherungsunternehmen“[17] herrschen.

Wenn es ein Versicherungskonzern ist, kümmert er sich nur um Versicherungsgeschäfte und die damit verbunden[1] Kapitalanlage, wenn es ein gemischter Konzern ist, sind auch versicherungsfremde Geschäftsbereiche wie z.B. Banken mit im Konzern enthalten.[18]

3.2. Voraussetzungen

Damit eine Konzernbildung erfolgreich verläuft, sollten bestimmte Voraussetzungen beachtet werden.

Vor allem müssen die Ziele, die mit der Konzernbildung verfolgt werden, eindeutig festgelegt sein. Die Vorstände der beteiligten Unternehmen müssen übereinstimmen, vorhandene Rahmenbedingungen müssen beachtet werden, der Konzentrationsprozess sollte wohl strukturiert sein und sich eventuell in eine Vorbereitungs- und eine Umsetzungsphase unterteilen. Weiterhin müssen das Projekt sach-, termin- und aufwandsgerecht durchgeführt werden. Wichtig ist insbesondere, dass man alle Mitarbeiter über die Vorgänge informiert. Ebenso sollten Informationen über die Vorgänge den Medien mitgeteilt werden.

Um eine verbesserte Marktposition zu erreichen, muss den Vertriebswegen Beachtung geschenkt werden: Um die bestehenden Kundenbeziehungen zu sichern, muss man die vorhandenen Vertriebskanäle pflegen. Aber auch eine Ausrichtung des Vertriebs über bisher nicht genutzte Kanäle, z. B. über das Internet, ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor. Außerdem müssen die Strukturen und Geschäftsprozesse sowie die Datenverarbeitung in Einklang gebracht werden, damit der Konzern funktionsfähig ist.[19] Auch nicht unerheblich für das Gelingen einer Konzernbildung ist die menschliche Seite. Die Mitarbeiter der verschiedenen Unternehmen müssen also miteinander auskommen können[20], die Unterschiede in den Unternehmenskulturen müssen überbrückt und insgesamt eine neue Kultur geschaffen werden. Schließlich ist auch die schnelle Besetzung aller Führungspositionen auf allen Ebenen sehr wichtig, damit die dafür ausgewählten Führungskräfte dem Konzern erhalten bleiben.[21]

3.3. Ziele

Es gibt viele verschiedene Gründe, die für und gegen die Konzernbildung sprechen, wobei die Vorteile in der Realität überwiegen. Im Konzern, als Mittel zur Verfolgung von Unternehmenszielen, werden die Ziele besser erreicht als im Einzelunternehmen. Es werden insbesondere Größen– und Verbundvorteile erwartet (siehe Abbildung 1, Anhang). Durch den Kauf oder die Übernahme von anderen Versicherungsunternehmen, die dann in einen bestehenden Konzern eingefügt oder mit bestehenden Unternehmen fusioniert werden, erhofft man sich beispielsweise

- Wachstum,
- höhere Gewinne,
- eine größere Unternehmenssicherheit[22],
- „Stärkung der Wettbewerbsposition,
- Vergrößerung der Betriebskapazität und
- bessere Liquidität“[23].

Zusammenfassend kann man also sagen, dass der Konzernwert gesteigert werden soll.

Diese Vorteilseffekte bezeichnet man als Synergien. Drei Synergiefelder sind dabei von besonderer Bedeutung: Kosten-, Umsatz- und Kompetenzsynergien[24]. Bei den Kostensynergien geht es darum, durch die Konzernbildung Kosten vor allem im Bereich der allgemeinen Abteilungen einzusparen, z. B. bei gemein-samen EDV-Systemen, im Personalbereich oder der Revision[25]. Umsatzsynergien entstehen, wenn neue geografische Absatzmärkte, Kundengruppen und Vertriebswege erschlossen werden, sowie die Produktpalette erweitert wird. Wenn es sich um einen Allfinanzkonzern handelt, wird es im Versicherungs- und Bankenmarkt kaum Überschneidungen im Kundenkreis geben, also werden wirklich Neukunden gewonnen, wodurch sich der Umsatz erhöht. Kompetenzsynergien treten auf, weil durch die Konzernbildung auf einen größeren Datenbestand über die gezeichneten Risiken zurückgegriffen werden kann. Dadurch hat man eine höhere Informationsdichte, wodurch sich eine Verbesserung des für die Tarifierung erforderlichen know-hows ergeben kann.[26]

In der Realität hat man beobachtet, dass die erwarteten Synergieeffekte, wenn überhaupt, erst sehr langfristig auftreten. Diese Verzögerungen können mit den unterschiedlichen Unternehmenskulturen zusammenhängen.

[...]


[1] Farny, 2000, Seite 233

[2] Das Spartentrennungsprinzip sagt aus, dass nicht gleichzeitig in einem Unternehmen die Versicherungszweige Lebens- und Krankenversicherung betrieben werden dürfen zum Schutz der Kunden. Sie müssen in rechtlich selbständigen Unternehmen betrieben werden. (Vgl. Koch, P. (Hg.), 1996, Seite 788)

[3] Vgl. Farny, 2000, Seite 233

[4] Vgl. Dollinger, N., Abruf 10.06.03

[5] Vgl. Farny, 2000, Seite 234

[6] Vgl. Farny, 2000, Seite 235

[7] Farny, 2000, Seite 268

[8] Farny, 2000, Seite 268

[9] Farny, 2000, Seite270

[10] Farny, 2000, Seite 273

[11] Farny, 2000, Seite 273

[12] Farny, 2000, Seite 273

[13] Farny, 2000, Seite 273

[14] Farny, 2000, Seite 275

[15] Farny, 2000, Seite 275

[16] Vgl Farny, 2000, Seite 268 ff

[17] Farny, 2000, Seite 237

[18] Vgl Farny, 2000, Seite 236 f

[19] Vgl. Zeidler, H.-W.,2002, Seite 1924-1925

[20] Vgl. O. V.,2002, Seite 1890-1891

[21] Vgl. Schmidt, C./ Reckhenrich, S., 2002, Seite 1964-1965

[22] Vgl. Farny, 2000, Seite 237 f

[23] O.V., 2002, Seite 1890

[24] Vgl. Zeidler, H.-W., 2002, Seite 1924

[25] Vgl. Kluge, H., 2003, Seite 236

[26] Vgl. Zeidler, H.-W., 2002, Seite 1924

Excerpt out of 30 pages

Details

Title
Verschiedene Konzentrationsformen mit Schwerpunkt Konzernbildung: Der Versicherungskonzern
College
University of Göttingen  (Seminar für Versicherungswirtschaft)
Course
Versicherungsbetriebslehre
Grade
2,3
Author
Year
2003
Pages
30
Catalog Number
V16201
ISBN (eBook)
9783638211161
File size
485 KB
Language
German
Keywords
Verschiedene, Konzentrationsformen, Schwerpunkt, Konzernbildung, Versicherungskonzern, Versicherungsbetriebslehre
Quote paper
Tatjana Teichmann (Author), 2003, Verschiedene Konzentrationsformen mit Schwerpunkt Konzernbildung: Der Versicherungskonzern, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/16201

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