Das Lehrbuch richtet sich an Referendare, die sich auf das zweite juristische Staatsexamen vorbereiten. Dieser Band der Lehrbuchreihe beschäftigt sich mit dem notwendigen Wissen für die vollstreckungsrechtlichen Klausuren des zweiten Examens. Das Lehrbuch bemüht sich um einen knappen Stil, um der wenigen Zeit, die in der "heißen Phase" der Examensvorbereitung verbleibt, gerecht zu werden. Trotz dessen wurde auf keine wichtigen Informationen verzichtet, so dass ein erfolgreiches Bestehen des zweiten Examens erzielt werden kann. Es wird sehr viel Wert wird auf die Formalia gelegt, die im zweiten Examen sehr gut eingearbeitet werden müssen, um sich in der Klausur auf die ebenfalls zu beherrschenden materiell-rechtlichen Problem konzentrieren zu können. Daher werden zu jedem Rechtsbehelf zuerst die Prüfungsvoraussetzungen dargestellt. Danach werden, sofern sich dies ergibt, die grundlegenden Unterschiede des Aufbaus der vollstreckungsrechtlichen Entscheidung zum Urteil oder dem Beschluss im Erkenntnisverfahren aufgezeigt. In einem weiteren Kapitel wird auf die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung mit den jeweiligen Unterschieden der verschiedenen Vollstreckungsarten eingegangen.
Inhaltsverzeichnis
1. Teil: Grundlagen
1. Abschnitt: Einzelvollstreckung nach ZPO, ZVG und GBO
I. Vollstreckung wegen Geldforderungen
II. Vollstreckung wegen anderer Forderungen
III. Der Gerichtsvollzieher
IV. Pfändung
V. Verwertung
2. Teil: Formelle Rechtsbehelfe im Vollstreckungsrecht
1. Abschnitt: Allgemeines
2. Abschnitt: Vollstreckungserinnerung § 766 ZPO
A. Auslegung des Antrags
B. Zulässigkeit
I. Statthaftigkeit nach § 766 I 2, II ZPO
II. Zuständigkeit
III. Allgemeine Verfahrensvoraussetzungen
IV. Erinnerungsbefugnis
V. Form/Frist
VI. Rechtsschutzbedürfnis
C. Begründetheit
D. Erinnerungsantrag
E. Beschluss des Gerichts
3. Abschnitt: Sofortige Beschwerde § 793 ZPO bzw. § 11 I RPflG i.V.m. § 793 ZPO
A. Zulässigkeit
I. Statthaftigkeit
II. Zuständigkeit
III. Allgemeine Verfahrensvoraussetzungen
IV. Beschwerdebefugnis
V. Form und Frist § 569 ZPO
VI. Rechtsschutzbedürfnis
B. Begründetheit
C. Aufbau des Beschlusses
4. Abschnitt: Rechtspflegererinnerung § 11 II RPflG
A. Zulässigkeit
I. Statthaftigkeit
II. Zuständigkeit
III. Form und Frist § 569 ZPO
B. Begründetheit
3. Teil: Materielle Rechtsbehelfe im Vollstreckungsrecht
1. Abschnitt: Allgemeines
2. Abschnitt: Vollstreckungsgegenklage § 767 ZPO
A. Zulässigkeit
I. Statthaftigkeit
1. Statthaftigkeit der Klage
2. Abgrenzung zu anderen Verfahren
II. Zuständigkeit
III. Klageantrag
IV. Rechtsschutzbedürfnis
V. Sonstige Prozessvoraussetzungen
B. Begründetheit
I. Sachbefugnis
II. Vorliegen einer materiell-rechtlichen Einwendung
III. Keine Präklusion
C. Urteil
3. Abschnitt: Drittwiderspruchsklage § 771 ZPO
A. Zulässigkeit
I. Statthaftigkeit
II. Zuständigkeit
III. Klageantrag
IV. Rechtsschutzbedürfnis
V. Sonstige Prozessvoraussetzungen
B. Begründetheit
I. Sachbefugnis
II. Interventionsrecht
III. Keine Einwendungen des Beklagten
C. Urteil
4. Abschnitt: Klage auf vorzugsweise Befriedigung § 805 ZPO
A. Zulässigkeit
I. Statthaftigkeit
II. Zuständigkeit
III. Antrag
IV. Rechtsschutzbedürfnis
V. Sonstige Prozessvoraussetzungen
B. Begründetheit
C. Urteil
5. Abschnitt: Widerspruchsklage § 878 ZPO
A Zulässigkeit
I. Statthaftigkeit
II. Zuständigkeit
III. Sonstige Prozessvoraussetzungen
IV. Widerspruch
V. Rechtsschutzbedürfnis
B. Begründetheit
C. Urteil
6. Abschnitt: verlängerte Vollstreckungsabwehrklage § 812 BGB
A. Zulässigkeit
B. Begründetheit
4. Teil: Klauselrechtsbehelfe
1. Abschnitt: Allgemeines
2. Abschnitt: Klauselrechtsbehelfe zum Gläubigerschutz
A. Erinnerung § 573 ZPO B. Sofortige Beschwerde § 11 RPflG, § 567 ZPO
I. Zulässigkeit
1. Auslegung und Abgrenzung der Rechtsbehelfe
2. Statthaftigkeit
3. Zuständigkeit
4. Wirksame Einlegung des Rechtsbehelfs
a) Postulationsfähigkeit
b) Schriftform
c) Frist
5. Beschwer
6. Rechtsschutzinteresse
II. Begründetheit
III. Entscheidung
C. Klauselerteilungsklage § 731 ZPO
I. Zulässigkeit
1. Auslegung und Abgrenzung der Rechtsbehelfe (sofern dies erforderlich ist)
2. Statthaftigkeit
3. Zuständigkeit
4. Sonstige Prozessvoraussetzungen
5. Rechtsschutzinteresse
II. Begründetheit
III. Entscheidung
3. Abschnitt: Klauselrechtsbehelfe zum Schuldnerschutz
A. Erinnerung § 732 ZPO (ggf. i.V.m. § 11 RPflG)
I. Zulässigkeit
1. Auslegung und Abgrenzung der Rechtsbehelfe
2. Statthaftigkeit
3. Zuständigkeit
4. Wirksame Einlegung
5. Form
6. Entgegenstehende Rechtskraft
7. Rechtsschutzbedürfnis
II. Begründetheit
III. Entscheidung
B. Klauselgegenklage § 768 ZPO
I. Zulässigkeit
1. Auslegung und Abgrenzung der Rechtsbehelfe
2. Statthaftigkeit
3. Zuständigkeit
4. Sonstige Prozessvoraussetzungen
5. Entgegenstehende Rechtskraft
6. Rechtsschutzbedürfnis
II. Begründetheit
III. Entscheidung
5. Teil: Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung
1. Abschnitt: Allgemeine Voraussetzungen
A. Allgemeine Verfahrensvoraussetzungen
I. Antrag
II. Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen
III. Rechtsschutzbedürfnis
B. Allgemeine Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen
I. Vollstreckbarer Titel
1. Titel
2. Vollstreckbarer Inhalt
II. Vollstreckungsklausel §§ 724 ff. ZPO
1. Allgemeines
2. Voraussetzungen der Klauselerteilung
a) Zulässigkeit des Klauselantrags
b) Begründetheit des Antrags
aa) Voraussetzungen der einfachen Klausel
bb) Zusätzliche Voraussetzungen der qualifizierten Klausel
α) Titelergänzung nach § 726 I ZPO
β) Titelumschreibung nach den §§ 727 ff. ZPO
γ) Nachweis der qualifizierten Voraussetzungen
III. Zustellung § 750 I ZPO
IV. Besondere Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen
1. Zug-um-Zug-Leistungen
2. bestimmter Kalendertag
3. Sicherheitsleistung
V. Keine Vollstreckungshindernisse
1. Insolvenzverfahren
2. Einstellung und Aufhebung der Zwangsvollstreckung
3. Vollstreckungsvertrag
VI. Ordnungsgemäße Durchführung
2. Abschnitt: Fahrnisvollstreckung §§ 808 ff. ZPO
A. Allgemeines
B. Gegenstände der Pfändung
C. Pfändung
D. Pfändungsverbote
3. Abschnitt: Pfändung und Überweisung
A. Allgemeines
B. Rechtsfolgen
C. Drittschuldner
D. Voraussetzungen einer wirksamen Pfändung
I. Vorliegen eines wirksamen PfÜB
II. wirksame Zustellung an den Drittschuldner
III. Bestehen der Forderung
IV. Prüfung der formellen Rechtmäßigkeit des Verfahrens
1. Allgemeine Verfahrensvoraussetzungen
2. Allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen
3. Besondere Vollstreckungsvoraussetzungen
4. ordnungsgemäße Durchführung
E. Rechtsbehelfe des Drittschuldners bei der Forderungspfändung
F. Einziehungsklage (bzw. Einzugsklage) gegen den Drittschuldner
I. Zulässigkeit einer Klage
1. Klageart
2. Zuständigkeit
3. Prozessführungsbefugnis
4. entgegenstehende Rechtskraft bzw. anderweitige Rechtshängigkeit
5. Streitverkündung
II. Begründetheit
1. Anspruch des Schuldner gegen den Drittschuldner im Zeitpunkt der Zustellung
2. Bestehen eines Einzugsrechts des Gläubiger aus dem PfÜB nach § 836 ZPO
a) Keine Nichtigkeit des PfÜB
b) Unpfändbarkeit gem. § 851 ZPO
3. Einwendungen des Drittschuldners / Untergang des Anspruchs
G. Hinterlegung bei einem Forderungsprätendentenstreit
I. Allgemeines
II. Abzugrenzende Fälle
1.Doppelabtretung
2. Pfändung und Abtretung
3. Doppelpfändung
4. Rechtsbehelfe des Drittschuldners
H. Pfändung im Erbrecht
I. Vollstreckung in den Nachlass
II. Vollstreckung in Eigenvermögen des Erben
I. Pfändungsausschluss
J. Wertpapierpfändung
K. Pfändung in andere als Geldforderungen
L. Pfändung in einen Herausgabeanspruch bzgl. eines Grundstücks
I. Pfändung bei Alleineigentum
II. Pfändung bei Gesamthands- und Miteigentum
1. Gesamthandseigentum
2. Miteigentum
M. Zwangsversteigerung, -verwaltung, -hypothek
I. Zwangshypothek § 864 ff. ZPO
II. Zwangsversteigerung §§ 866 I, 869 ZPO i.V.m. §§ 15, 20, 35 ff. ZVG
III. Zwangsverwaltung §§ 146 ff. ZVG
N. Vollstreckung wegen Herausgabe
O. Vollstreckung bei Titel auf Handlungen
I. Arten der Vollstreckung von Handlungen
II. Rechtsmittel
P. Abgabe einer Willenserklärung § 894 ZPO
6. Teil: Einstweiliger Rechtsschutz
1. Abschnitt: Allgemeines
2. Abschnitt: Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz
A. Statthaftigkeit
B. Zulässigkeit
I. Allgemeine Verfahrensvoraussetzungen
1. Zuständigkeit
2. Sonstige Verfahrensvoraussetzungen
3. Angabe des Rechtsschutzziels
4. Form § 920 III ZPO ggf. i.V.m. § 936 ZPO
II. Berühmen eines Arrest-/Verfügungsanspruchs
III. Bestehen eins Arrest-/Verfügungsgrundes
IV. Rechtsschutzbedürfnis
C. Begründetheit
D. Entscheidung
I. Allgemeines
II. Urteil
III. Beschluss
3. Abschnitt: Vollstreckung
4. Abschnitt: Widerspruchsverfahren § 924 ZPO
A. Zulässigkeit
I. Statthaftigkeit §§ 924, 936 ZPO
II. Allgemeine Verfahrensvoraussetzungen
B. Inhaltliche Prüfung des Widerspruchs
C. Entscheidung
D. Sonstiges
7. Teil: Anfechtungsgesetz
1. Abschnitt: Allgemeines
2. Abschnitt: Voraussetzungen der §§ 9, 11 AnfG
A. Zulässigkeit
I. vollstreckbarer Titel gegen den Veräußerer nach § 2 AnfG
II. Fälligkeit nach § 2 AnfG
III. Unzulänglichkeit des Schuldnervermögens nach § 2 AnfG
IV. kein eröffnetes Insolvenzverfahren nach § 16 InsO
B. Begründetheit
I. Anwendungsbereich
1. Rechtshandlung nach § 1 AnfG
2. Objektive Gläubigerbenachteiligung nach § 3 AnfG
II. Anfechtungsgrund nach §§ 3, 4 AnfG
III. Frist nach §§ 3, 4 AnfG und nach § 7 AnfG
C. Entscheidung
8. Teil: Gesamtvollstreckung nach der InsO
1. Abschnitt: Allgemeines
2. Abschnitt: Anfechtung nach dem Insolventgesetz
Begründetheit
I. Anfechtbare Rechtshandlung vor dem Insolvenzverfahren
2. Objektive Gläubigerbenachteiligung
3. Anfechtungsgrund
9. Teil: Arbeitsrecht
Zielsetzung & Themen
Dieses Lehrbuch dient Referendaren als komprimierter Leitfaden zur Vorbereitung auf die vollstreckungsrechtlichen Klausuren im zweiten juristischen Staatsexamen. Ziel ist es, dem Anwender ein effektives und zeitsparendes Werkzeug zur Wiederholung der notwendigen Verfahrensschritte und Rechtsbehelfe an die Hand zu geben, um diese sicher in der Prüfungssituation anwenden zu können.
- Systematik der Einzelvollstreckung (bewegliches Vermögen, Grundstücke)
- Formelle Vollstreckungsrechtsbehelfe (z.B. Erinnerung § 766 ZPO, Beschwerde)
- Materielle Rechtsbehelfe (z.B. Vollstreckungsgegenklage, Drittwiderspruchsklage)
- Klauselrechtsbehelfe und Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung
- Besonderheiten im einstweiligen Rechtsschutz und im Arbeitsrecht
Auszug aus dem Buch
IV. Pfändung
- es gilt das Prioritätsprinzip nach § 804 III, 826 ZPO; daher richtet sich eine Pfändungsmaßnahme nach ihrem zeitlichen Rang
- nach § 804 I ZPO entsteht ein Pfandrecht an dem gepfändeten Gegenstand
nach § 804 II ZPO gilt das jeweilige Recht über Pfandrechte an Sachen, Forderungen und Rechten nach §§ 1204 ff. BGB
- eine Pfändung erfolgt nach § 808 ZPO grds. durch eine Sigelanbringung
- eine Pfändung ist nur unwirksam und damit nichtig bei einem schweren Fehler:
ein Titel fehlt oder dieser ist zu unbestimmt, ein funktionell unzuständiges Organ nimmt die Pfändung vor, wesentliche Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung werden nicht eingehalten (z.B. wird das Pfandsiegel nicht angelegt § 808 II ZPO), Nichtexistenz von Gläubiger oder Schuldner
- alle anderen Fehler führen nur zur Anfechtbarkeit der Vollstreckungsmaßnahme gem. § 766 ZPO
- eine wirksame Pfändung hat dagegen folgende Wirkungen:
1. Verstrickung (bei Grundstücken heißt es Beschlagnahme)
es tritt die Verstrickung ein, dies ist die staatliche Beschlagnahme und begründet ein öffentlich-rechtliches Gewaltverhältnis mit zivilrechtlichen und strafrechtlichen Folgen (§ 136 BGB behördliches Veräußerungsverbot; § 136 StGB Verstrickungsbruch)
2. Pfändungspfandrecht § 804 ZPO
- nach der öffentlich-rechtlichen Theorie richtet sich die Verwertung und das Pfandrecht ausschließlich nach den öffentlichen Vorschriften und nicht nach den §§ 1024 ff. BGB; daher kann das Pfandrecht auch an schuldnerfremden Sachen entstehen, obwohl auch nach dieser Ansicht der Erlös vom zu unrecht bereicherten Gläubiger herausverlangt werden kann
- nach der gemischt privatrechtlichen-öffentlich-rechtlichen Theorie die Grundlage der Verwertung ist die öffentlich-rechtlich einzuordnende Verstrickung; das Pfändungspfandrecht richtet sich dagegen nach dem materiellen Recht der §§ 1024 ff. BGB; daher kann an schulderfremden Sachen auch kein Pfandrecht bestehen, welches aber gerade der Rechtsgrund für das Behaltendürfens des Erlöses darstellt
Zusammenfassung der Kapitel
1. Teil: Grundlagen: Vermittelt die Basiskenntnisse über die Einzelvollstreckung in bewegliches Vermögen und Grundstücke sowie die Rolle des Gerichtsvollziehers.
2. Teil: Formelle Rechtsbehelfe im Vollstreckungsrecht: Behandelt Verfahren zur Beseitigung von formellen Fehlern durch Rechtsbehelfe wie die Vollstreckungserinnerung oder die sofortige Beschwerde.
3. Teil: Materielle Rechtsbehelfe im Vollstreckungsrecht: Erläutert prozessuale Gestaltungsklagen, wie die Vollstreckungsgegenklage oder die Drittwiderspruchsklage, um materielle Einwendungen geltend zu machen.
4. Teil: Klauselrechtsbehelfe: Detaillierte Darstellung der Rechtsbehelfe gegen die Erteilung von Vollstreckungsklauseln zum Gläubiger- oder Schuldnerschutz.
5. Teil: Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung: Umfassende Analyse der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen, insbesondere Titel, Klausel und Zustellung.
6. Teil: Einstweiliger Rechtsschutz: Erläutert Arrest und einstweilige Verfügung als Sicherungsmittel zur Besicherung eines späteren Titels.
7. Teil: Anfechtungsgesetz: Behandelt die Duldung der Vollstreckung gegen einen neuen Inhaber nach Anfechtung.
8. Teil: Gesamtvollstreckung nach der InsO: Bietet einen Überblick über das Verbot der Einzelvollstreckung während eines Insolvenzverfahrens.
9. Teil: Arbeitsrecht: Fasst spezifische Besonderheiten bei der Vollstreckung im arbeitsrechtlichen Kontext zusammen.
Schlüsselwörter
Zwangsvollstreckung, ZPO, Vollstreckungsgegenklage, Drittwiderspruchsklage, Pfändung, Klauselerteilung, Vollstreckungserinnerung, einstweiliger Rechtsschutz, Arrest, einstweilige Verfügung, Anfechtungsgesetz, Insolvenzverfahren, Forderungspfändung, Vollstreckungstitel, Gläubigerschutz
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Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zwangsvollstreckung, ZPO, Vollstreckungsgegenklage, Drittwiderspruchsklage, Pfändung, Klauselerteilung und einstweiliger Rechtsschutz.
Wann ist eine Vollstreckungsgegenklage gemäß § 767 ZPO statthaft?
Sie ist statthaft, wenn der Kläger materielle Einwendungen gegen den titulierten Anspruch erheben will, die nicht präkludiert sind und sich gegen einen rechtswirksamen Titel richten.
Was unterscheidet die Vollstreckungserinnerung (§ 766 ZPO) von der sofortigen Beschwerde (§ 793 ZPO)?
Die Erinnerung richtet sich gegen Maßnahmen des Gerichtsvollziehers, während die sofortige Beschwerde ein Rechtsmittel gegen gerichtliche Entscheidungen (Richter/Rechtspfleger) darstellt.
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- Sebastian Homeier (Author), 2010, Vollstreckungsrechtliches Lehrbuch für Referendare zur zweiten juristischen Staatsprüfung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/162205