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Vollstreckungsrechtliches Lehrbuch für Referendare zur zweiten juristischen Staatsprüfung

Band 2 der Skriptenreihe zum Assessorexamen

Title: Vollstreckungsrechtliches Lehrbuch für Referendare zur zweiten juristischen Staatsprüfung

Textbook , 2010 , 121 Pages

Autor:in: Sebastian Homeier (Author)

Law - Civil Action / Lawsuit Law
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Summary Excerpt Details

Das Lehrbuch richtet sich an Referendare, die sich auf das zweite juristische Staatsexamen vorbereiten. Dieser Band der Lehrbuchreihe beschäftigt sich mit dem notwendigen Wissen für die vollstreckungsrechtlichen Klausuren des zweiten Examens. Das Lehrbuch bemüht sich um einen knappen Stil, um der wenigen Zeit, die in der "heißen Phase" der Examensvorbereitung verbleibt, gerecht zu werden. Trotz dessen wurde auf keine wichtigen Informationen verzichtet, so dass ein erfolgreiches Bestehen des zweiten Examens erzielt werden kann. Es wird sehr viel Wert wird auf die Formalia gelegt, die im zweiten Examen sehr gut eingearbeitet werden müssen, um sich in der Klausur auf die ebenfalls zu beherrschenden materiell-rechtlichen Problem konzentrieren zu können. Daher werden zu jedem Rechtsbehelf zuerst die Prüfungsvoraussetzungen dargestellt. Danach werden, sofern sich dies ergibt, die grundlegenden Unterschiede des Aufbaus der vollstreckungsrechtlichen Entscheidung zum Urteil oder dem Beschluss im Erkenntnisverfahren aufgezeigt. In einem weiteren Kapitel wird auf die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung mit den jeweiligen Unterschieden der verschiedenen Vollstreckungsarten eingegangen.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Teil: Grundlagen

1. Abschnitt: Einzelvollstreckung nach ZPO, ZVG und GBO

I. Vollstreckung wegen Geldforderungen

II. Vollstreckung wegen anderer Forderungen

III. Der Gerichtsvollzieher

IV. Pfändung

V. Verwertung

2. Teil: Formelle Rechtsbehelfe im Vollstreckungsrecht

1. Abschnitt: Allgemeines

2. Abschnitt: Vollstreckungserinnerung § 766 ZPO

A. Auslegung des Antrags

B. Zulässigkeit

I. Statthaftigkeit nach § 766 I 2, II ZPO

II. Zuständigkeit

III. Allgemeine Verfahrensvoraussetzungen

IV. Erinnerungsbefugnis

V. Form/Frist

VI. Rechtsschutzbedürfnis

C. Begründetheit

D. Erinnerungsantrag

E. Beschluss des Gerichts

3. Abschnitt: Sofortige Beschwerde § 793 ZPO bzw. § 11 I RPflG i.V.m. § 793 ZPO

A. Zulässigkeit

I. Statthaftigkeit

II. Zuständigkeit

III. Allgemeine Verfahrensvoraussetzungen

IV. Beschwerdebefugnis

V. Form und Frist § 569 ZPO

VI. Rechtsschutzbedürfnis

B. Begründetheit

C. Aufbau des Beschlusses

4. Abschnitt: Rechtspflegererinnerung § 11 II RPflG

A. Zulässigkeit

I. Statthaftigkeit

II. Zuständigkeit

III. Form und Frist § 569 ZPO

B. Begründetheit

3. Teil: Materielle Rechtsbehelfe im Vollstreckungsrecht

1. Abschnitt: Allgemeines

2. Abschnitt: Vollstreckungsgegenklage § 767 ZPO

A. Zulässigkeit

I. Statthaftigkeit

1. Statthaftigkeit der Klage

2. Abgrenzung zu anderen Verfahren

II. Zuständigkeit

III. Klageantrag

IV. Rechtsschutzbedürfnis

V. Sonstige Prozessvoraussetzungen

B. Begründetheit

I. Sachbefugnis

II. Vorliegen einer materiell-rechtlichen Einwendung

III. Keine Präklusion

C. Urteil

3. Abschnitt: Drittwiderspruchsklage § 771 ZPO

A. Zulässigkeit

I. Statthaftigkeit

II. Zuständigkeit

III. Klageantrag

IV. Rechtsschutzbedürfnis

V. Sonstige Prozessvoraussetzungen

B. Begründetheit

I. Sachbefugnis

II. Interventionsrecht

III. Keine Einwendungen des Beklagten

C. Urteil

4. Abschnitt: Klage auf vorzugsweise Befriedigung § 805 ZPO

A. Zulässigkeit

I. Statthaftigkeit

II. Zuständigkeit

III. Antrag

IV. Rechtsschutzbedürfnis

V. Sonstige Prozessvoraussetzungen

B. Begründetheit

C. Urteil

5. Abschnitt: Widerspruchsklage § 878 ZPO

A Zulässigkeit

I. Statthaftigkeit

II. Zuständigkeit

III. Sonstige Prozessvoraussetzungen

IV. Widerspruch

V. Rechtsschutzbedürfnis

B. Begründetheit

C. Urteil

6. Abschnitt: verlängerte Vollstreckungsabwehrklage § 812 BGB

A. Zulässigkeit

B. Begründetheit

4. Teil: Klauselrechtsbehelfe

1. Abschnitt: Allgemeines

2. Abschnitt: Klauselrechtsbehelfe zum Gläubigerschutz

A. Erinnerung § 573 ZPO B. Sofortige Beschwerde § 11 RPflG, § 567 ZPO

I. Zulässigkeit

1. Auslegung und Abgrenzung der Rechtsbehelfe

2. Statthaftigkeit

3. Zuständigkeit

4. Wirksame Einlegung des Rechtsbehelfs

a) Postulationsfähigkeit

b) Schriftform

c) Frist

5. Beschwer

6. Rechtsschutzinteresse

II. Begründetheit

III. Entscheidung

C. Klauselerteilungsklage § 731 ZPO

I. Zulässigkeit

1. Auslegung und Abgrenzung der Rechtsbehelfe (sofern dies erforderlich ist)

2. Statthaftigkeit

3. Zuständigkeit

4. Sonstige Prozessvoraussetzungen

5. Rechtsschutzinteresse

II. Begründetheit

III. Entscheidung

3. Abschnitt: Klauselrechtsbehelfe zum Schuldnerschutz

A. Erinnerung § 732 ZPO (ggf. i.V.m. § 11 RPflG)

I. Zulässigkeit

1. Auslegung und Abgrenzung der Rechtsbehelfe

2. Statthaftigkeit

3. Zuständigkeit

4. Wirksame Einlegung

5. Form

6. Entgegenstehende Rechtskraft

7. Rechtsschutzbedürfnis

II. Begründetheit

III. Entscheidung

B. Klauselgegenklage § 768 ZPO

I. Zulässigkeit

1. Auslegung und Abgrenzung der Rechtsbehelfe

2. Statthaftigkeit

3. Zuständigkeit

4. Sonstige Prozessvoraussetzungen

5. Entgegenstehende Rechtskraft

6. Rechtsschutzbedürfnis

II. Begründetheit

III. Entscheidung

5. Teil: Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung

1. Abschnitt: Allgemeine Voraussetzungen

A. Allgemeine Verfahrensvoraussetzungen

I. Antrag

II. Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen

III. Rechtsschutzbedürfnis

B. Allgemeine Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen

I. Vollstreckbarer Titel

1. Titel

2. Vollstreckbarer Inhalt

II. Vollstreckungsklausel §§ 724 ff. ZPO

1. Allgemeines

2. Voraussetzungen der Klauselerteilung

a) Zulässigkeit des Klauselantrags

b) Begründetheit des Antrags

aa) Voraussetzungen der einfachen Klausel

bb) Zusätzliche Voraussetzungen der qualifizierten Klausel

α) Titelergänzung nach § 726 I ZPO

β) Titelumschreibung nach den §§ 727 ff. ZPO

γ) Nachweis der qualifizierten Voraussetzungen

III. Zustellung § 750 I ZPO

IV. Besondere Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen

1. Zug-um-Zug-Leistungen

2. bestimmter Kalendertag

3. Sicherheitsleistung

V. Keine Vollstreckungshindernisse

1. Insolvenzverfahren

2. Einstellung und Aufhebung der Zwangsvollstreckung

3. Vollstreckungsvertrag

VI. Ordnungsgemäße Durchführung

2. Abschnitt: Fahrnisvollstreckung §§ 808 ff. ZPO

A. Allgemeines

B. Gegenstände der Pfändung

C. Pfändung

D. Pfändungsverbote

3. Abschnitt: Pfändung und Überweisung

A. Allgemeines

B. Rechtsfolgen

C. Drittschuldner

D. Voraussetzungen einer wirksamen Pfändung

I. Vorliegen eines wirksamen PfÜB

II. wirksame Zustellung an den Drittschuldner

III. Bestehen der Forderung

IV. Prüfung der formellen Rechtmäßigkeit des Verfahrens

1. Allgemeine Verfahrensvoraussetzungen

2. Allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen

3. Besondere Vollstreckungsvoraussetzungen

4. ordnungsgemäße Durchführung

E. Rechtsbehelfe des Drittschuldners bei der Forderungspfändung

F. Einziehungsklage (bzw. Einzugsklage) gegen den Drittschuldner

I. Zulässigkeit einer Klage

1. Klageart

2. Zuständigkeit

3. Prozessführungsbefugnis

4. entgegenstehende Rechtskraft bzw. anderweitige Rechtshängigkeit

5. Streitverkündung

II. Begründetheit

1. Anspruch des Schuldner gegen den Drittschuldner im Zeitpunkt der Zustellung

2. Bestehen eines Einzugsrechts des Gläubiger aus dem PfÜB nach § 836 ZPO

a) Keine Nichtigkeit des PfÜB

b) Unpfändbarkeit gem. § 851 ZPO

3. Einwendungen des Drittschuldners / Untergang des Anspruchs

G. Hinterlegung bei einem Forderungsprätendentenstreit

I. Allgemeines

II. Abzugrenzende Fälle

1.Doppelabtretung

2. Pfändung und Abtretung

3. Doppelpfändung

4. Rechtsbehelfe des Drittschuldners

H. Pfändung im Erbrecht

I. Vollstreckung in den Nachlass

II. Vollstreckung in Eigenvermögen des Erben

I. Pfändungsausschluss

J. Wertpapierpfändung

K. Pfändung in andere als Geldforderungen

L. Pfändung in einen Herausgabeanspruch bzgl. eines Grundstücks

I. Pfändung bei Alleineigentum

II. Pfändung bei Gesamthands- und Miteigentum

1. Gesamthandseigentum

2. Miteigentum

M. Zwangsversteigerung, -verwaltung, -hypothek

I. Zwangshypothek § 864 ff. ZPO

II. Zwangsversteigerung §§ 866 I, 869 ZPO i.V.m. §§ 15, 20, 35 ff. ZVG

III. Zwangsverwaltung §§ 146 ff. ZVG

N. Vollstreckung wegen Herausgabe

O. Vollstreckung bei Titel auf Handlungen

I. Arten der Vollstreckung von Handlungen

II. Rechtsmittel

P. Abgabe einer Willenserklärung § 894 ZPO

6. Teil: Einstweiliger Rechtsschutz

1. Abschnitt: Allgemeines

2. Abschnitt: Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz

A. Statthaftigkeit

B. Zulässigkeit

I. Allgemeine Verfahrensvoraussetzungen

1. Zuständigkeit

2. Sonstige Verfahrensvoraussetzungen

3. Angabe des Rechtsschutzziels

4. Form § 920 III ZPO ggf. i.V.m. § 936 ZPO

II. Berühmen eines Arrest-/Verfügungsanspruchs

III. Bestehen eins Arrest-/Verfügungsgrundes

IV. Rechtsschutzbedürfnis

C. Begründetheit

D. Entscheidung

I. Allgemeines

II. Urteil

III. Beschluss

3. Abschnitt: Vollstreckung

4. Abschnitt: Widerspruchsverfahren § 924 ZPO

A. Zulässigkeit

I. Statthaftigkeit §§ 924, 936 ZPO

II. Allgemeine Verfahrensvoraussetzungen

B. Inhaltliche Prüfung des Widerspruchs

C. Entscheidung

D. Sonstiges

7. Teil: Anfechtungsgesetz

1. Abschnitt: Allgemeines

2. Abschnitt: Voraussetzungen der §§ 9, 11 AnfG

A. Zulässigkeit

I. vollstreckbarer Titel gegen den Veräußerer nach § 2 AnfG

II. Fälligkeit nach § 2 AnfG

III. Unzulänglichkeit des Schuldnervermögens nach § 2 AnfG

IV. kein eröffnetes Insolvenzverfahren nach § 16 InsO

B. Begründetheit

I. Anwendungsbereich

1. Rechtshandlung nach § 1 AnfG

2. Objektive Gläubigerbenachteiligung nach § 3 AnfG

II. Anfechtungsgrund nach §§ 3, 4 AnfG

III. Frist nach §§ 3, 4 AnfG und nach § 7 AnfG

C. Entscheidung

8. Teil: Gesamtvollstreckung nach der InsO

1. Abschnitt: Allgemeines

2. Abschnitt: Anfechtung nach dem Insolventgesetz

Begründetheit

I. Anfechtbare Rechtshandlung vor dem Insolvenzverfahren

2. Objektive Gläubigerbenachteiligung

3. Anfechtungsgrund

9. Teil: Arbeitsrecht

Zielsetzung & Themen

Dieses Lehrbuch dient Referendaren als komprimierter Leitfaden zur Vorbereitung auf die vollstreckungsrechtlichen Klausuren im zweiten juristischen Staatsexamen. Ziel ist es, dem Anwender ein effektives und zeitsparendes Werkzeug zur Wiederholung der notwendigen Verfahrensschritte und Rechtsbehelfe an die Hand zu geben, um diese sicher in der Prüfungssituation anwenden zu können.

  • Systematik der Einzelvollstreckung (bewegliches Vermögen, Grundstücke)
  • Formelle Vollstreckungsrechtsbehelfe (z.B. Erinnerung § 766 ZPO, Beschwerde)
  • Materielle Rechtsbehelfe (z.B. Vollstreckungsgegenklage, Drittwiderspruchsklage)
  • Klauselrechtsbehelfe und Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung
  • Besonderheiten im einstweiligen Rechtsschutz und im Arbeitsrecht

Auszug aus dem Buch

IV. Pfändung

- es gilt das Prioritätsprinzip nach § 804 III, 826 ZPO; daher richtet sich eine Pfändungsmaßnahme nach ihrem zeitlichen Rang

- nach § 804 I ZPO entsteht ein Pfandrecht an dem gepfändeten Gegenstand

nach § 804 II ZPO gilt das jeweilige Recht über Pfandrechte an Sachen, Forderungen und Rechten nach §§ 1204 ff. BGB

- eine Pfändung erfolgt nach § 808 ZPO grds. durch eine Sigelanbringung

- eine Pfändung ist nur unwirksam und damit nichtig bei einem schweren Fehler:

ein Titel fehlt oder dieser ist zu unbestimmt, ein funktionell unzuständiges Organ nimmt die Pfändung vor, wesentliche Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung werden nicht eingehalten (z.B. wird das Pfandsiegel nicht angelegt § 808 II ZPO), Nichtexistenz von Gläubiger oder Schuldner

- alle anderen Fehler führen nur zur Anfechtbarkeit der Vollstreckungsmaßnahme gem. § 766 ZPO

- eine wirksame Pfändung hat dagegen folgende Wirkungen:

1. Verstrickung (bei Grundstücken heißt es Beschlagnahme)

es tritt die Verstrickung ein, dies ist die staatliche Beschlagnahme und begründet ein öffentlich-rechtliches Gewaltverhältnis mit zivilrechtlichen und strafrechtlichen Folgen (§ 136 BGB behördliches Veräußerungsverbot; § 136 StGB Verstrickungsbruch)

2. Pfändungspfandrecht § 804 ZPO

- nach der öffentlich-rechtlichen Theorie richtet sich die Verwertung und das Pfandrecht ausschließlich nach den öffentlichen Vorschriften und nicht nach den §§ 1024 ff. BGB; daher kann das Pfandrecht auch an schuldnerfremden Sachen entstehen, obwohl auch nach dieser Ansicht der Erlös vom zu unrecht bereicherten Gläubiger herausverlangt werden kann

- nach der gemischt privatrechtlichen-öffentlich-rechtlichen Theorie die Grundlage der Verwertung ist die öffentlich-rechtlich einzuordnende Verstrickung; das Pfändungspfandrecht richtet sich dagegen nach dem materiellen Recht der §§ 1024 ff. BGB; daher kann an schulderfremden Sachen auch kein Pfandrecht bestehen, welches aber gerade der Rechtsgrund für das Behaltendürfens des Erlöses darstellt

Zusammenfassung der Kapitel

1. Teil: Grundlagen: Vermittelt die Basiskenntnisse über die Einzelvollstreckung in bewegliches Vermögen und Grundstücke sowie die Rolle des Gerichtsvollziehers.

2. Teil: Formelle Rechtsbehelfe im Vollstreckungsrecht: Behandelt Verfahren zur Beseitigung von formellen Fehlern durch Rechtsbehelfe wie die Vollstreckungserinnerung oder die sofortige Beschwerde.

3. Teil: Materielle Rechtsbehelfe im Vollstreckungsrecht: Erläutert prozessuale Gestaltungsklagen, wie die Vollstreckungsgegenklage oder die Drittwiderspruchsklage, um materielle Einwendungen geltend zu machen.

4. Teil: Klauselrechtsbehelfe: Detaillierte Darstellung der Rechtsbehelfe gegen die Erteilung von Vollstreckungsklauseln zum Gläubiger- oder Schuldnerschutz.

5. Teil: Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung: Umfassende Analyse der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen, insbesondere Titel, Klausel und Zustellung.

6. Teil: Einstweiliger Rechtsschutz: Erläutert Arrest und einstweilige Verfügung als Sicherungsmittel zur Besicherung eines späteren Titels.

7. Teil: Anfechtungsgesetz: Behandelt die Duldung der Vollstreckung gegen einen neuen Inhaber nach Anfechtung.

8. Teil: Gesamtvollstreckung nach der InsO: Bietet einen Überblick über das Verbot der Einzelvollstreckung während eines Insolvenzverfahrens.

9. Teil: Arbeitsrecht: Fasst spezifische Besonderheiten bei der Vollstreckung im arbeitsrechtlichen Kontext zusammen.

Schlüsselwörter

Zwangsvollstreckung, ZPO, Vollstreckungsgegenklage, Drittwiderspruchsklage, Pfändung, Klauselerteilung, Vollstreckungserinnerung, einstweiliger Rechtsschutz, Arrest, einstweilige Verfügung, Anfechtungsgesetz, Insolvenzverfahren, Forderungspfändung, Vollstreckungstitel, Gläubigerschutz

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in diesem Lehrbuch?

Das Lehrbuch ist ein praxisorientierter Leitfaden für Referendare zur Vorbereitung auf die vollstreckungsrechtlichen Klausuren im zweiten juristischen Staatsexamen.

Welche zentralen Themenfelder werden abgedeckt?

Das Buch deckt die Grundlagen der Zwangsvollstreckung, formelle und materielle Rechtsbehelfe, Klauselrechtsbehelfe, die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung sowie den einstweiligen Rechtsschutz und spezifische Anfechtungsmöglichkeiten ab.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Das Ziel ist eine effiziente und knappe Darstellung des Wissens, um Referendaren eine zeitsparende Wiederholungsmöglichkeit für das Examen zu bieten.

Welche wissenschaftliche Methode verwendet das Buch?

Es handelt sich um ein didaktisch strukturiertes Skript, das die relevanten Normen der ZPO und des BGB anhand der herrschenden Meinung (h.M.) und der Rechtsprechung erläutert.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in verschiedene Teile, die von den Grundlagen über die zahlreichen Rechtsbehelfe (formell und materiell) bis hin zu den spezifischen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung und dem einstweiligen Rechtsschutz reichen.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Zwangsvollstreckung, ZPO, Vollstreckungsgegenklage, Drittwiderspruchsklage, Pfändung, Klauselerteilung und einstweiliger Rechtsschutz.

Wann ist eine Vollstreckungsgegenklage gemäß § 767 ZPO statthaft?

Sie ist statthaft, wenn der Kläger materielle Einwendungen gegen den titulierten Anspruch erheben will, die nicht präkludiert sind und sich gegen einen rechtswirksamen Titel richten.

Was unterscheidet die Vollstreckungserinnerung (§ 766 ZPO) von der sofortigen Beschwerde (§ 793 ZPO)?

Die Erinnerung richtet sich gegen Maßnahmen des Gerichtsvollziehers, während die sofortige Beschwerde ein Rechtsmittel gegen gerichtliche Entscheidungen (Richter/Rechtspfleger) darstellt.

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Details

Title
Vollstreckungsrechtliches Lehrbuch für Referendare zur zweiten juristischen Staatsprüfung
Subtitle
Band 2 der Skriptenreihe zum Assessorexamen
Author
Sebastian Homeier (Author)
Publication Year
2010
Pages
121
Catalog Number
V162205
ISBN (eBook)
9783640762903
ISBN (Book)
9783640763306
Language
German
Tags
Vollstreckungsrecht Assessorexamen Jura Drittwiderspurchsklage einstweiliger Rechtsschutz Vollstreckungsabwehrklage Vollstreckungserinnerung Klauselerteilung Einzelvollstreckung Gesamtvollstreckung
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
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Sebastian Homeier (Author), 2010, Vollstreckungsrechtliches Lehrbuch für Referendare zur zweiten juristischen Staatsprüfung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/162205
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