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Richter und Dichter. Zum Verhältnis von juristischer Arbeit und literarischem Schaffen des E.T.A. Hoffmann

Titre: Richter und Dichter. Zum Verhältnis von juristischer Arbeit und literarischem Schaffen des E.T.A. Hoffmann

Dossier / Travail , 2023 , 28 Pages , Note: 1,0

Autor:in: I. Hardt (Auteur)

Philologie Allemande
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Résumé Extrait Résumé des informations

Diese Arbeit möchte zeigen, dass sich zwischen juristischer Tätigkeit Hoffmanns und seinem literarischen Schaffen durchaus Bezüge herstellen lassen. Der Fokus soll dabei zum einen auf dem Entstehungskontext des Werkes "Das Fräulein von Scuderi" liegen, das Hoffmann während seiner Anstellung als Kammergerichtsrat im preußischen Kriminalsenat verfasste

"Ausgezeichnet im Amte / als Dichter / als Tonkünstler / als Maler" – so lautet die Inschrift auf dem von Freunden gestifteten Grabstein E.T.A. Hoffmanns (1776–1822). Darüber steht sein bürgerlicher Name – Ernst Theodor Wilhelm, nicht das von ihm genutzte "Amadeus“ – sowie seine Stellung als Kammergerichtsrat. Die Reihenfolge und Betonung seines Amtes sind kaum zufällig: Sie sollten staatlichen Angriffen auf seine Person entgegenwirken. Denn Hoffmanns Tod war nicht nur von schwerer Krankheit begleitet, sondern auch von einem Konflikt mit der politischen Justiz. Als Mitglied der Immediat-Untersuchungskommission geriet er in ein Disziplinarverfahren. Man bezichtigte ihn des Amtsgeheimnisverrats, der Verleumdung und sogar der Majestätsbeleidigung, nachdem bekannt geworden war, dass seine Erzählung Meister Floh (1822, zensierte Erstfassung) angeblich satirische Anspielungen auf die Demagogenverfolgung und auf hohe Beamte enthalte. Der Prozess kam durch seinen Tod jedoch nicht zum Abschluss.

Seine Freunde Theodor Gottlieb von Hippel und Julius Eduard Hitzig – beide Juristen – bemühten sich, ihn als tüchtigen Kammergerichtsrat darzustellen und zugleich als unpolitischen Künstler abzugrenzen, der keineswegs mit Staatsfeinden sympathisierte. Im Unterschied zu Zeitgenossen wie Goethe oder Eichendorff gelang es Hoffmann, sowohl im Staatsdienst als auch als Künstler eine herausragende Laufbahn einzuschlagen. Lange hielt sich dennoch die Vorstellung einer strikten Trennung von „Brotberuf“ und Berufung – gestützt auf Selbstaussagen, Vorgesetztenberichte und Hitzigs Biographie. Erst die neuere Forschung hat diese Dichotomie in Frage gestellt und verstärkt nach dem Einfluss gefragt, den Hoffmanns juristische Tätigkeit und sein Rechtsverständnis auf seine Werke hatten.

Extrait


Inhaltsverzeichnis

  • 1 Einleitung
  • 2 Beruf versus Berufung?
  • 3 Kammergerichtsrat und Kriminalautor
    • 3.1. Gräueltaten, (Un-)schuld und das letzte Wort des Königs
    • 3.2. Die Frage nach der (Un-)Zurechnungsfähigkeit
    • 3.3. Inquistionsverfahren am Vorabend der Demagogenverfolgung
  • 4 Fazit
  • Literaturverzeichnis
    • Quellen
    • Forschung

Zielsetzung & Themen

Diese Arbeit möchte zeigen, dass sich zwischen E.T.A. Hoffmanns juristischer Tätigkeit und seinem literarischen Schaffen durchaus Bezüge herstellen lassen. Der Fokus liegt dabei auf dem Entstehungskontext des Werkes „Das Fräulein von Scuderi“, das Hoffmann während seiner Anstellung als Kammergerichtsrat im preußischen Kriminalsenat verfasste, und wie juristische Problemstellungen sowie strafrechtliche Neuerungen sich in seinen Werken widerspiegeln.

  • Analyse des Verhältnisses zwischen Hoffmanns juristischer Arbeit und literarischem Schaffen.
  • Untersuchung des Einflusses von Hoffmanns Rechtsverständnis und juristischen Erfahrungen auf sein Werk.
  • Detaillierte Betrachtung von „Das Fräulein von Scuderi“ im Kontext von Hoffmanns richterlicher Tätigkeit.
  • Behandlung der Frage nach der (Un-)Zurechnungsfähigkeit in Hoffmanns juristischen und literarischen Texten.
  • Darstellung der Inquisitionsverfahren und der Demagogenverfolgung am Beispiel von Hoffmanns Rolle.
  • Vergleich von richterlicher Objektivität und künstlerischer Spekulation über das menschliche Innere.

Auszug aus dem Buch

Die Frage nach der (Un-)Zurechnungsfähigkeit

Der fiktive Fall des Goldschmieds Cardillac in Das Fräulein von Scuderi weist bemerkenswerte Parallelen zum historischen Fall Schmolling auf, zu dem Hoffmann 1818/1819 den Großteil des Votums verfasst.115 Vergleichbar ist hierbei, dass Hoffmann einmal als Richter, einmal als Schriftsteller die Straftat eines Verbrechers abhandelt, dessen Zurechnungsfähigkeit in Frage steht. Im Fall Schmolling hatte der 38-jährige Tabakspinnergeselle Daniel Schmolling im September 1817 seine Geliebte Henriette Lehne erstochen, nachdem ihm laut eigener Aussage mehrere Wochen der wiederkehrende entsprechende Gedanke verfolgt hatte, bis er ihn schließlich in die Tat umsetzte. Er trug zu diesem Zwecke schon Tage vor dem Überfall die Tatwaffe mit sich und stellte sorgfältige Überlegungen zu Gelingen seines Vorhabens an. Dass im Falle Schmolling ein Mord vorliegt, ist somit nicht zu bezweifeln, denn nach Gesetz des Allgemeinen Landrechts ist der ein Mörder zu nennen, „der mit vorherüberlegtem Vorsatze zu töten einen Totschlag wirklich verübt“116. Die scheinbare Gefasstheit und der Mangel an Reue seitens des Angeklagten, sowie die Tatsache, dass kein offensichtliches Tatmotiv zu erkennen gewesen ist (ein Umstand, der auch das Fräulein Scuderi in Bezug auf Olivier stutzen lässt¹17), haben jedoch dazu geführt, dass der „Gemütszustan[d]“118 Schmollings, bereits durch das Ausgangsgericht genauer betrachtet wurde. Im Verlauf des 18. Jahrhunderts zeigt sich die Transformation des Strafsystems vor allem darin, dass die Justizbehörden beginnen, nicht nur über die Verbrechen, sondern auch über die Psyche der Verbrecher zu urteilen und sie als Bezugspunkt bei der Festlegung einer Strafe zu berücksichtigen.119 Die Umgestaltung des Strafsystems betrifft insbesondere den Mord, da sich bei Beurteilung dieser schweren Straftat ab 1794 die zwingende Schlüsselfrage auftut: Wie steht es um die Willensfreiheit des Täters zum Zeitpunkt des Verbrechens? Die Unterscheidung von zurechnungs- und unzurechnungsfähigen Straftätern geht auf den Grundsatz zurück: „Wer frey zu handeln unvermögend ist, bei dem findet kein Verbrechen, also auch keine Strafe statt‘“120. Im Fall Schmolling plädiert der Angeklagte selbst für volle Zurechnungs- und somit auch Schuldfähigkeit:

Doch hatte ich dabei beständig meine völlige Besinnung, ich wußte genau alles, was ich tat, oder sprach, und um mich war und vorging, es war eine bloße Beängstlichkeit, die mir der Gedanke an die beabsichtigte Mordtat erregte. Diese Angst dauerte auch immer fort, bis zu dem Augenblick, wo ich die Tat vollbracht habe. 121

Hoffmann, der als Richter prinzipiell von der moralischen Freiheit und also dem Vermögen des Menschen, den Willen der Moral gemäß zu beugen, ausgeht, sieht in dieser Schilderung eindeutig „den Kampf eines bösen Vorsatzes mit dem bessern moralischen Prinzip“122, der sich in der „Beängstlichkeit“ Schmollings geäußert hat. Nur im Falle einer nachweislichen Aufhebung dieses Vermögens, kann dem Angeklagten die Unzurechnungsfähigkeit attestiert werden. Der in erster Instanz untersuchende Arzt Dr. Merzdorff ist dahingehend nach seiner Begutachtung Schmollings zu dem Schluss gekommen, dass der

Inquisit den Totschlag in einem Anfall von amentia occulta beschlossen und vollführt, daß er also im Moment der Entschließung zu der Tat, der Freiheit, sich selbst nach Vernunftsgründen zu bestimmen, völlig beraubt war, ohne sich selbst durch Trunkenheit oder leidenschaftlichem Affekt um diese Freiheit gebracht zu haben.123

Mit anderen Worten stellt Dr. Merzdorff fest, dass Schmolling zum ersten und einzigen Mal in seinem Leben und gerade nur zum exakten Zeitpunkt der Tat wahnsinnig gewesen sein musste. Dies hält Hoffmann für eine Fehleinschätzung, bei der aus dem anscheinend motivlosen Verbrechen auf die Unzurechnungsfähigkeit des Täters geschlossen wird. 124 Auch darüber hinaus nimmt Hoffmann eine gründliche Demontage des medizinischen Gutachtens vor, angefangen beim Urteilsvermögen des Dr. Merzdorff, das er gänzlich in Frage stellt.125 Der knappen Analyse von Schmollings Blick durch den Arzt zieht er beispielsweise jene des juristischen Untersuchungsleiters vor:

Der Blick des Schmolling [...] ist durchaus nicht der schwermütige, licht- und menschenscheue Blick des tiefsinnigen Melancholicus, auch nicht der wilde und zuckende, wie man ihn an entarteten Verbrechern wahrnimmt, und ebenso wenig der bald blitzende, bald starrende, bald unstäte, und ich möchte sagen schweifende Blick, der den Gemüts- und Verstandeskranken eigentümlich zu sein pflegt [...].126

Zusammenfassung der Kapitel

Einleitung: Diese Arbeit untersucht das komplexe Verhältnis zwischen E.T.A. Hoffmanns juristischer Tätigkeit und seinem literarischen Schaffen, indem sie auf die bewusste Intention der Freunde Hoffmanns eingeht, ihn als tüchtigen Juristen und unpolitischen Künstler darzustellen, und Bezüge zu seinem Werk „Das Fräulein von Scuderi“ herstellt.

Beruf versus Berufung?: Dieses Kapitel hinterfragt die Annahme eines strikt getrennten Doppellebens Hoffmanns als Jurist und Künstler, indem es seine eigenen Aussagen sowie Lebensstationen beleuchtet und zeigt, wie sich Frustration über den „Brotberuf“ allmählich in eine fruchtbare Symbiose mit dem künstlerischen Schaffen verwandelt.

Kammergerichtsrat und Kriminalautor: Hier wird Hoffmanns alltägliche Arbeit im Kriminalsenat beschrieben, seine akribische Analyse von Strafsachen sowie sein kritisches Vorgehen bei Beweisführungen betont, wobei Kenntnisse aus medizinischen Diskursen seine Voten bereichern und die Abschaffung der Folter als Verhörmethode begrüßt wird.

Gräueltaten, (Un-)schuld und das letzte Wort des Königs: Dieses Kapitel analysiert „Das Fräulein von Scuderi“ hinsichtlich seines Entstehungskontextes und seiner juristischen Handlungselemente, beleuchtet die Rolle eines speziellen Gerichtshofs (Chambre ardente) und die Königliche Gnadenpraxis als ultima Ratio in Strafverfahren.

Die Frage nach der (Un-)Zurechnungsfähigkeit: Hier werden Parallelen zwischen dem fiktiven Fall Cardillac in „Das Fräulein von Scuderi“ und dem historischen Fall Schmolling gezogen, wobei die Auseinandersetzung Hoffmanns mit der Zurechnungsfähigkeit von Straftätern aus richterlicher und schriftstellerischer Perspektive im Mittelpunkt steht.

Inquisitionsverfahren am Vorabend der Demagogenverfolgung: Das Kapitel beleuchtet Hoffmanns Tätigkeit in der Immediat-Untersuchungs-Kommission, seine Kritik an der politischen Instrumentalisierung der Justiz zur Verfolgung von Oppositionellen und stellt Parallelen zur Chambre ardente in „Das Fräulein von Scuderi“ her.

Fazit: Die Untersuchung kommt zu dem Schluss, dass Hoffmanns juristische und literarische Tätigkeiten sich gegenseitig beeinflussten, seine juristischen Schriften von seiner Wortgewandtheit profitierten und seine literarischen Werke, insbesondere „Das Fräulein von Scuderi“, von seinen strafrechtlichen Erfahrungen und der Auseinandersetzung mit Kriminalpsychologie inspiriert wurden.

Schlüsselwörter

E.T.A. Hoffmann, Juristerei, Literatur, Kriminalpsychologie, Das Fräulein von Scuderi, Fall Schmolling, Rechtsverständnis, Demagogenverfolgung, Chambre ardente, Zurechnungsfähigkeit, 19. Jahrhundert, Preußisches Recht, Schriftsteller, Richter

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit untersucht das komplexe und wechselseitige Verhältnis zwischen E.T.A. Hoffmanns juristischer Tätigkeit und seinem literarischen Schaffen.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Themenfelder sind die juristische Arbeit Hoffmanns, sein literarisches Schaffen, der Einfluss des Rechts auf die Literatur, Kriminalfälle und die Frage der Zurechnungsfähigkeit sowie politische Inquisitionsverfahren seiner Zeit.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Das primäre Ziel ist es zu zeigen, dass sich zwischen Hoffmanns juristischer Tätigkeit und seinem literarischen Schaffen, insbesondere am Beispiel von „Das Fräulein von Scuderi“, deutliche Bezüge und gegenseitige Einflüsse herstellen lassen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit analysiert historische Dokumente wie Briefe und Tagebücher Hoffmanns, juristische Schriften und literarische Werke, um Zusammenhänge zwischen Leben und Werk herzustellen.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Im Hauptteil werden Hoffmanns juristische Laufbahn im Vergleich zu seiner künstlerischen Berufung, seine Tätigkeit als Kammergerichtsrat, die juristischen Implikationen von „Das Fräulein von Scuderi“ sowie die Frage der Zurechnungsfähigkeit anhand des Falls Schmolling und der Demagogenverfolgung thematisiert.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird durch Schlüsselwörter wie E.T.A. Hoffmann, Juristerei, Literatur, Kriminalpsychologie, „Das Fräulein von Scuderi“, Rechtsverständnis, Demagogenverfolgung und Zurechnungsfähigkeit charakterisiert.

Wie wird die Figur des René Cardillac in „Das Fräulein von Scuderi“ im Kontext der Zurechnungsfähigkeit beleuchtet?

René Cardillac wird als ambivalente Figur dargestellt, die tagsüber ein angesehener Kunsthandwerker und nachts ein Dieb und Mörder ist, wobei die Arbeit Parallelen zu historischen Kriminalfällen zieht und seine Taten durch psychische Zustände wie periodischen und partiellen Wahnsinn erklärt.

Welche Kritik übte Hoffmann an den Inquisitionsverfahren seiner Zeit aus?

Hoffmann kritisierte die Instrumentalisierung der Justiz durch Polizei- und Innenministerium, die politische Oppositionelle allein aufgrund ihrer Gesinnung und nicht aufgrund erwiesener Taten verfolgen wollten, und sah darin eine Gefahr für die Rechtsstaatlichkeit.

Inwiefern unterscheidet sich die Vorgehensweise des Fräuleins von Scuderi von der des Richters La Regnie bei der Aufklärung von Verbrechen?

Das Fräulein von Scuderi agiert mit Menschenkenntnis, Intuition und einem „physiognomischem Blick“, während La Regnie eine „detail- und deutungsversessene Materialtreue“ verfolgt, die zu einer Vorverurteilung und willkürlichen Auslegung von Indizien führt.

Welche Rolle spielt der König in der Rechtsfindung bei „Das Fräulein von Scuderi“ und was sagt dies über das damalige Rechtssystem aus?

Der König hat das „letzte Wort“ durch seine Begnadigungsbefugnis (Abolition), die über Richterurteile hinwegsetzen kann. Dies spiegelt die damalige preußische Rechtsrealität wider, in der der Souverän auch willkürlich in juristische Prozesse eingreifen konnte, was Kant als „schlüpfrig“ bezeichnete.

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Résumé des informations

Titre
Richter und Dichter. Zum Verhältnis von juristischer Arbeit und literarischem Schaffen des E.T.A. Hoffmann
Université
Karlsruhe Institute of Technology (KIT)  (Institut für Germanistik: Literatur, Sprache, Medien)
Note
1,0
Auteur
I. Hardt (Auteur)
Année de publication
2023
Pages
28
N° de catalogue
V1623436
ISBN (ebook)
9783389157787
ISBN (Livre)
9783389157794
Langue
allemand
mots-clé
E.T.A. Hoffmann Das Fräulein von Scuderi Meister Floh Dichterjurist Demagogenverfolgung Literatur und Recht Politische Justiz Kammergerichtsrat Satire und Zensur Kunst und Brotberuf
Sécurité des produits
GRIN Publishing GmbH
Citation du texte
I. Hardt (Auteur), 2023, Richter und Dichter. Zum Verhältnis von juristischer Arbeit und literarischem Schaffen des E.T.A. Hoffmann, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1623436
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Extrait de  28  pages
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