1. Einleitung
Die am 01.01.1999 in Kraft getretene Insolvenzordnung ist am 01.12.2001 geändert worden. Bei einem Schuldner, einer natürliche Person, sind die Vorschriften des Regelinsolvenzverfahrens anzuwenden, wenn er eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausübt. Handelt es sich um einen ehemals selbständigen Schuldner, der mehr als 19 Gläubiger hat oder gegen den Forderungen aus Arbeitsverhältnissen, (Forderungen von (ehemaligen) Arbeitnehmern oder der Bundesanstalt für Arbeit, auf die die Ansprüche der Arbeitnehmer übergegangen sind, von Finanzämtern wegen nicht gezahlter Lohnsteuer oder von Sozialversicherungsträgern wegen nicht gezahlter Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung) bestehen, sind für ihn die Vorschriften des Regelinsolvenzverfahrens anzuwenden. Ansonsten ist er Verbraucher. Ziel des Insolvenzverfahrens ist es, neben einer bestmöglichen Gläubigerbefriedigung dem redlichen Schuldner durch die Restschuldbefreiung einen wirtschaftlichen Neuanfang zu ermöglichen. Das Insolvenzverfahren ist eigenständig geregelt. Soweit Regelungen in der InsO fehlen, ist gem. §4 InsO ergänzend die ZPO (Zivilprozessordnung) heranzuziehen, nicht aber das FGG (Gesetz für die freiwillige Gerichtsbarkeit).
Inhaltsverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis
- Einleitung
- Begriff der Insolvenz
- Insolvenzfähigkeit
- Eröffnungsvoraussetzungen
- Zahlungsunfähigkeit
- Drohende Zahlungsunfähigkeit
- Überschuldung
- Die Verfahrensbeteiligten
- Der Schuldner
- Das Insolvenzgericht
- Die Insolvenzgläubiger
- Der Insolvenzverwalter
- Der Insolvenzverwalter
- Die Formen des vorläufigen Insolvenzverwalter
- Vom vorläufigen- zum endgültigen Insolvenzverwalter
- Die Antragstellung
- Der Ablauf des Verfahrens und die Gerichtstermine
- Die Verfahrenseröffnung
- Eröffnetes Verfahren
- Berichtstermin
- Prüfungstermin
- Schlusstermin
- Verteilung der Insolvenzmasse
- Schluss
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Seminararbeit „Das Regelinsolvenzverfahren“ beschäftigt sich mit den rechtlichen Grundlagen und dem Ablauf des Regelinsolvenzverfahrens in Deutschland. Ziel ist es, ein umfassendes Verständnis für die wesentlichen Aspekte des Verfahrens zu vermitteln und die relevanten rechtlichen Normen und Vorschriften zu beleuchten.
- Insolvenzfähigkeit und Eröffnungsvoraussetzungen
- Die verschiedenen Verfahrensbeteiligten
- Die Aufgaben des Insolvenzverwalters
- Der Ablauf des Insolvenzverfahrens und die wichtigsten Gerichtstermine
- Die Verteilung der Insolvenzmasse
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in das Thema des Regelinsolvenzverfahrens ein und erläutert die Zielsetzung der Seminararbeit. Das zweite Kapitel beschäftigt sich mit dem Begriff der Insolvenz und definiert die Zahlungsunfähigkeit als zentrale Voraussetzung für die Eröffnung des Verfahrens. Kapitel drei befasst sich mit der Insolvenzfähigkeit von natürlichen Personen und Unternehmen. Die Kapitel vier und fünf befassen sich mit den Voraussetzungen für die Eröffnung des Verfahrens und den wichtigsten Verfahrensbeteiligten, wie dem Schuldner, dem Insolvenzgericht, den Gläubigern und dem Insolvenzverwalter. Kapitel sechs behandelt die Aufgaben und die verschiedenen Formen des Insolvenzverwalters. Die Antragstellung wird in Kapitel sieben behandelt. Kapitel acht beschreibt den Ablauf des Insolvenzverfahrens und die wichtigsten Gerichtstermine, wie die Verfahrenseröffnung, den Berichtstermin, den Prüfungstermin und den Schlusstermin. Die Verteilung der Insolvenzmasse wird in Kapitel neun behandelt. Der Schluss zieht eine Zusammenfassung der wichtigsten Erkenntnisse aus der Seminararbeit.
Schlüsselwörter
Regelinsolvenzverfahren, Insolvenzrecht, Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung, Insolvenzverwalter, Verfahrensbeteiligte, Gläubiger, Schuldner, Insolvenzordnung (InsO), Zivilprozessordnung (ZPO)
Häufig gestellte Fragen
Wann wird ein Regelinsolvenzverfahren angewendet?
Es wird bei natürlichen Personen angewendet, die eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben oder ehemals selbständig waren und mehr als 19 Gläubiger bzw. Forderungen aus Arbeitsverhältnissen haben.
Was ist das Ziel eines Insolvenzverfahrens?
Ziele sind die bestmögliche Befriedigung der Gläubiger sowie die Ermöglichung eines wirtschaftlichen Neuanfangs für den redlichen Schuldner durch die Restschuldbefreiung.
Welche Voraussetzungen müssen für die Eröffnung erfüllt sein?
Voraussetzungen sind die Zahlungsunfähigkeit, die drohende Zahlungsunfähigkeit oder die Überschuldung des Schuldners.
Welche Aufgaben hat der Insolvenzverwalter?
Der Insolvenzverwalter sichert und verwaltet die Insolvenzmasse, prüft die Forderungen der Gläubiger und verteilt die Masse am Ende des Verfahrens.
Was geschieht im Berichtstermin?
Im Berichtstermin informiert der Verwalter über die wirtschaftliche Lage des Schuldners, und die Gläubigerversammlung entscheidet über den Fortgang des Verfahrens (z.B. Liquidation oder Sanierung).
Welche Gesetze regeln das Insolvenzverfahren?
Primär gilt die Insolvenzordnung (InsO). Ergänzend wird gemäß §4 InsO die Zivilprozessordnung (ZPO) herangezogen.
- Citation du texte
- Jessica Werle (Auteur), 2010, Das Regelinsolvenzverfahren, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/162762