Die RAF-Prozesse Mitte der 1970er Jahre und die Weiterentwicklung der Terrorismusszene


Term Paper (Advanced seminar), 2002

20 Pages, Grade: 1,0


Excerpt


Inhaltsübersicht:

1. Einleitung

2. Bombenanschläge im Mai 1972 und die Verhaftung der ersten Generation der RAF

3. Die erste Generation der RAF im Gefängnis
3.1. Haftbedingungen
3.2. Kommunikation trotz Distanz
3.3. Der Hungerstreik als Mittel des Widerstandes

4. Prozess von Stammheim
4.1. Der Staat bereitet sich auf den Prozess vor
4.2. Prozessverlauf und das Urteil

5. Die zweite Generation der RAF und ihre Aktivitäten zur Gefangenenbefreiung
5.1. Die „Gruppe 4.2.“
5.2. Der Überfall auf die deutsche Botschaft in Stockholm
5.3. Die „Haag-Mayer-Bande“
5.4. Die „Offensive 77“

6. Tod in Stammheim: Das Ende der ersten RAF-Generation

7. Zusammenfassende Beurteilung

8. Anhang: Fußnoten

9. Literaturverzeichnis

1.) Einleitung

Eine Terrorwelle erschütterte im Mai 1972 die Bundesrepublik Deutschland. Innerhalb von knapp zwei Wochen explodierten elf Bomben. Die RAF, also die so genannte BaaderMeinhof-Gruppe, bekannte sich zu diesen Aktionen, die als Antwort auf die amerikanische Vorgehensweise im Vietnamkrieg gelten sollten.

Nach intensiver Fahndung wurden die führenden Köpfe der RAF gefasst. Etwa fünf Jahre später fand man sie tot in ihren Zellen. Sie hatten Selbstmord begangen. Die Frage ist nun: Was war in diesen fünf Jahren passiert?

Wie ging es mit der RAF weiter? Bedeutete die Verhaftung das Ende der RAF? Wie ging man mit den Inhaftierten um, die in den vergangenen Wochen zum gefährlichsten Staatsfeind wurden? Wie sah der Prozess gegen die Terroristen aus? War nach der Verhaftung bzw. nach der Verurteilung „endlich Ruhe“ in Deutschland? Kapitulierten Baader, Meinhof und die anderen Inhaftierten, oder kämpften sie - in welcher Art auch immer - im Gefängnis weiter? Wie gingen Anhänger der RAF mit der Situation um? Gab es Aktionen zur Befreiung der Inhaftierten? Wenn ja, was waren das für Aktionen und mit welchem Zweck wurden sie durchgeführt? Und wie ging die Bundesregierung mit eventuellen Befreiungsversuchen um? Warum begingen Baader und die anderen Selbstmord?

Um diesen Katalog von Fragen zu beantworten und zu analysieren, beschreibe ich zunächst die Ereignisse im Mai 1972 bis hin zur Verhaftung der Baader-Meinhof-Gruppe. Anschließend erläutere ich die Bedingungen, unter denen die RAF-Mitglieder inhaftiert waren, und die Versuche, mit denen Baader und die anderen versuchten, sich diesen Haftbedingungen zu widersetzen. Dann werde ich mich mit dem Prozess gegen die Baader-Meinhof-Gruppe befassen. In diesem Zusammenhang werden auch die Verteidigungsstrategien der Anwälte und die Haltung des Staates zu diesem Prozess erläutert. Danach untersuche ich die Bildung der so genannten „Zweiten RAF-Generation“ und analysiere deren Aktivitäten zur Gefangenenbefreiung. Im vorletzten Kapitel geht es um die Selbstmorde der inhaftierten Köpfe der RAF im Jahre 1977. Hierbei gilt mein besonderes Augenmerk der Untersuchung, ob es sich tatsächlich um Selbstmorde handelte oder ob es Fremdeinwirkungen gab. Im letzten Kapitel werde ich die Ergebnisse zusammenfassend darstellen und untersuchen, ob und inwieweit die RAF innerhalb dieser fünf Jahre ideologische Veränderungen erlebte.

Die Hauptwerke zu dem Thema dieser Seminararbeit sind: Der Baader-Meinhof-Komplex (Stefan Aust), RAF: Terrorismus in Deutschland (Butz Peters) und Stammheim: Die notwendige Korrektur der herrschenden Meinung (Pieter Bakker Schut).

2.) Bombenanschläge im Mai 1972 und die Verhaftung der ersten Generation der

Die Terrorwelle der RAF begann am 11. Mai 1972, als sie einen Bombenanschlag auf das Hauptquartier des V. Armeekorps der US-Streitkräfte in Frankfurt am Main verübte. Diese Aktion war sehr spontan und stellte eine Antwort auf die Verminung der nordvietnamesischen Häfen durch die Amerikaner dar.

Am darauf folgenden Tag explodierten zwei Autobomben im Augsburger Polizeipräsidium und im bayerischen Landeskriminalamt in München. Eine Autobombe im Wagen des Bundesrichters Buddenberg, der als Ermittlungsrichter für den Baader-Meinhof-Komplex zuständig war, wurde am 15. Mai 1972 gezündet. Am 19. Mai explodierten zwei Rohrbomben im Springer-Verlagshaus in Hamburg und am 24. Mai eine Autobombe im Hauptquartier der US-Streitkräfte in Heidelberg.

Die Bilanz dieser dreizehntägigen Terrorwelle waren vier Tote, 74 Verletzte und elf Bomben. Die Fahndung nach den Tätern lief auf Hochtouren.

Am 1. Juni 1972 wurden Andreas Baader, Jan-Carl Raspe und Holger Meins verhaftet. Gudrun Ensslin konnten die Ermittler am 7. Juni, und Ulrike Meinhof am 15. Juni festnehmen. Damit war die Baader-Meinhof-Gruppe inhaftiert. „ Der Terror-Spuk, [ … ], scheint beendet. Doch nicht für immer, [ … ], sondern nur fürs erste. “ 1.

3.) Die erste Generation der RAF im Gefängnis

3.1. Haftbedingungen

Nach ihrer Verhaftung wurden die Mitglieder der RAF aus Sicherheitsgründen in verschiedenen Gefängnissen untergebracht: Essen, Wittlich, Rastatt, Schwalmstadt und Köln. Sie waren somit voneinander und auch von anderen Gefangenen isoliert. Ulrike Meinhof befand sich zum Beispiel vom 16. Juni 1972 bis 9. Februar 1973 in der JVA Köln-Ossendorf. Ihre Zelle hatte weiße, kahle Wände und wurde rund um die Uhr durch Neonröhren beleuchtet.

Die Gefangenen widersetzten sich jeglicher Einordnung in den Gefängnisalltag. Jan-Carl Raspe schrieb hierzu: „ Als ich hier reinkam, hatte ich nur einen Gedanken im Kopf: Widerstand leisten, wo es geht. “ 2.

Die Angeklagten und ihre Anwälte bezeichneten die Haftbedingungen von Anfang an als „ Isolationsfolter “ 3. „ Ihre Interaktionsmöglichkeiten blieben auf Verteidigerbesuche, Angehörigenbesuche und Gesprächsmöglichkeiten mit Anstaltsbediensteten beschränkt. “ 4.

Diese Formen der RAF-Inhaftierungen werden in der Literatur mit folgenden Begriffen definiert: „ interne Isolation “ 5 bezeichnet die Trennung der RAF-Häftlinge untereinander, „ externe Isolation “ 6 bezeichnet die Trennung von der Außenwelt.

Die Vertreter der Behörden sahen diese Haftbedingungen jedoch als notwendig an. Der BKA-Beamte Klaus reagierte auf die Einwände: „ Jedem, der die Haftbedingungen der inhaftierten Terroristen aus eigener Anschauung kannte, mussten die erhobenen Vorwürfe unsinnig und böswillig erscheinen. “ 7.

Die Gefangenen der RAF legten gegen die Haftbedingungen sogar Beschwerde bei der Europäischen Kommission für Menschenrechte ein. Aber „ [d]ie ‚ außergewöhnlichen Haftbedingungen ’ seien aus Gründen der Sicherheit geboten gewesen. “ 8 hieß es im Beschluss der Kommission.

3.2. Kommunikation trotz Distanz

Von Anfang an hatten die Gefangenen der RAF untereinander Kontakt über ihre Verteidiger. Z.B. hatte Ulrike Meinhof bei ihrer Verhaftung eine mit Schreibmaschine getippte Mitteilung bei sich, die eindeutig von Gudrun Ensslin aus der Haft stammte.

Ensslin, die eine Woche vorher verhaftet worden war, hatte zu diesem Zeitpunkt gar keine Schreibmaschine zur Verfügung.

Ein wichtiges Ziel der Inhaftierten war der Aufbau einer Kommunikationsmöglichkeit untereinander. Ab Anfang 1973 wurde das „Info-System“ aufgebaut. Es sollte dem Informationsaustausch dienen. Die Rechtsanwälte transportierten die Papiere als Verteidigerpost aus den Gefängnissen. Als Zentrale diente das Büro des Rechtsanwaltes Kurt Groenewold in Hamburg. Hier wurden die einzelnen Papiere gesammelt und zu einer Mappe zusammengestellt, die dann wieder über die Verteidiger in die Gefängnisse gebracht wurde.

Nach Untersuchungen des Büros Groenewolds im Dezember 1975 kam das „Info-System“ vorerst zum Erliegen. Später wurde die Kommunikation über das Büro des Rechtsanwaltes Croissant in Stuttgart aufrechterhalten.

3.3. Der Hungerstreik als Mittel des Widerstandes

In den fünf Jahren, in denen die Köpfe der ersten RAF-Generation inhaftiert waren, gab es insgesamt fünf Hungerstreiks. Sie richteten sich immer gegen die Haftbedingungen. Der erste Hungerstreik dauerte vom 17. Januar bis zum 16. Februar 1973. In der Hungerstreikserklärung hieß es: „ Die Existenz von Folter ist Ausdruck des schleichenden Faschismus, der sich in das Gewand der Rechtm äß igkeit zu hüllen sucht. Unsere Forderung ist: Gegen Folter helfen Rechtsmittel nicht. Unsere Forderung ist: Aufhebung der Isolation der Folter für politische Häftlinge in der Bundesrepublik Deutschland. “ 9.

Nennenswert ist der dritte Hungerstreik (13. September 1974 bis 5. Februar 1975), bei dem die Behörden nach zwei Wochen für die Häftlinge Zwangsernährung anordneten. Die Zwangsernährung hatte heftige Diskussionen zur Folge. Die Verteidiger Schily und Croissant erstatteten gegen die verantwortlichen Anstaltsärzte Strafanzeige. Am 9. November 1974 starb Holger Meins an den Folgen des Hungerstreiks. Er wog nur noch 39 kg bei einer Körpergröße von 1,83m. Meins´ Tod führte zu Protestzügen von RAF- Sympathisanten in Frankfurt am Main, Köln, Hamburg, Berlin und Stuttgart. Für die Anhänger der RAF galt: „ Er war ermordet worden, um den Hungerstreik der Gefangenen brechen und die Vernichtungshaft unverändert fortsetzen zu können. “ 10.

4.) Prozess von Stammheim

4.1. Der Staat bereitet sich auf den Prozess vor

Im Hinblick auf das anstehende Verfahren gegen die führenden Köpfe der RAF in Stuttgart-Stammheim sollte verhindert werden, dass die Verteidiger, die den Terroristen näher standen, als man sich vorstellen konnte (vgl. Kapitel 3.2.), die Strafprozessordnung ausschöpften. Aus diesem Grund wurden vor Prozessbeginn mehrere Gesetzesänderungen verabschiedet. Am 1. Januar 1975 wurde der §139a der Strafprozessordnung erlassen, der dem Gericht die Möglichkeit einräumt, die Verteidiger von der Verhandlung auszuschließen.

Man befürchtete, dass die Angeklagten durch die Hungerstreiks verhandlungsunfähig sein könnten. Deshalb wurde der §231a StPO erlassen. Man kann nun auch ohne Angeklagten verhandeln, wenn dieser sich „ [ … ] vorsätzlich und schuldhaft in einen seine Verhandlungsfähigkeit auszuschließenden Zustand versetzt hat. “ 11.

4.2. Prozessverlauf und das Urteil

Am 21. Mai 1975 begann das Verfahren gegen die Köpfe der ersten RAF-Generation in Stuttgart unter höchsten Sicherheitsvorkehrungen. In der Justizvollzugsanstalt im Vorort Stammheim wurde eigens für den Prozess eine Mehrzweckhalle gebaut. Im Mittelpunkt der Anklage standen die Bombenanschläge vom Mai 1972 (vgl. Kapitel 2). Nach Prozessauftakt beantragte Baader, der keinen Verteidiger hatte, die Verhandlung so lange zu vertagen, bis er einen Verteidiger gefunden habe, mit dem er sich ohne Überwachung besprechen könne. Diese Äußerung, dass Gespräche zwischen den Angeklagten und ihren Verteidigern überwacht würden, hielt die Öffentlichkeit für unwahr. Aber am Tage der Lorenz-Entführung (vgl. Kapitel 5.2.) wurde im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz geplant, Abhöranlagen in Stammheim zu montieren. Diese Abhöraktionen konnten bis März 1977 geheim gehalten werden.

Im Laufe des Verfahrens verhärteten sich die Fronten zwischen dem Gericht und den Verteidigern. Bei der zentralen Streitfrage ging es um die Verhandlungsfähigkeit der Angeklagten. Das Gericht hielt die Angeklagten für verhandlungsunfähig und lehnte Anträge auf unabhängige Gutachten ab. Erst im Sommer 1975 wurden Gutachter zugelassen. Diese sahen die Angeklagten als eingeschränkt verhandlungsfähig an, und zwar nur an drei Tagen pro Woche für jeweils drei bis vier Stunden. Das Gericht beschloss daraufhin, gemäß §231a StPO (vgl. Kapitel 4.1.), ohne die Angeklagten zu verhandeln. Auf eigenen Wunsch durften die Angeklagten jedoch an der Verhandlung teilnehmen. Baaders Verteidiger Heldmann protestierte: „ Verhandlungsunfähig hat die Justiz sie gemacht, durch diese Haftbedingungen. “ 12.

Rechtsanwalt Schily stellte am 4. Mai 1976 den Antrag, folgende Zeugen zu vernehmen: den früheren US-Präsidenten Nixon, den früheren US-Verteidigungsminister Laird und den früheren Oberbefehlshaber der US-Streitkräfte in Vietnam, General Abrams.

[...]

Excerpt out of 20 pages

Details

Title
Die RAF-Prozesse Mitte der 1970er Jahre und die Weiterentwicklung der Terrorismusszene
College
University of Flensburg  (Institut für Geschichte und ihre Didaktik)
Course
Die terroristische Herausforderung der 1970er Jahre und deren Rezeption
Grade
1,0
Author
Year
2002
Pages
20
Catalog Number
V16283
ISBN (eBook)
9783638211789
ISBN (Book)
9783638758451
File size
533 KB
Language
German
Notes
überarb. Juli 03
Keywords
RAF-Prozesse, Mitte, Jahre, Weiterentwicklung, Terrorismusszene, Herausforderung, Jahre, Rezeption
Quote paper
Stefan Andresen (Author), 2002, Die RAF-Prozesse Mitte der 1970er Jahre und die Weiterentwicklung der Terrorismusszene, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/16283

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