Die Position der türkischen Justiz im Machtkampf der kemalistischen Opposition gegen die Regierungspartei AKP


Thesis (M.A.), 2009

105 Pages, Grade: 1,00


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Themenstellung und Problemhintergrund
1.2 Politikwissenschaftliche Relevanz
1.3 Forschungsstand und Quellenlage
1.4 Vorgehensweise

2. Die grundlegenden Mechanismen für die Positionierung der Justiz im innenpolitischen Machtkampf
2.1 Die zentralen Kompetenzen des Verfassungsgerichts im Machtkampf zwischen Opposition und Regierung
2.1.1 Die abstrakte Normenkontrolle
2.1.2 Das Parteiverbot
2.2 Die Position der türkischen Justiz innerhalb der politischen Ordnung
2.3 Das institutionelle Design des Verfassungsgerichts
2.4 Die Politisierung der Justiz zur Sicherung der kemalistischen Interessen unter veränderten Machtverhältnissen
2.5 Fazit

3. Die Position der Justiz im Machtkampf zwischen der kemalistischen Opposition und der Regierungspartei AKP
3.1 Die Debatte um das Kopftuch an türkischen Universitäten
3.1.1 Aktuelle Entwicklungen
3.1.2 Die ständige Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs
hinsichtlich der Kopftuchdebatte
3.1.3 Diskussion der Grundsatzentscheidung zum Kopftuchverbot
3.2 Das Verfassungsgericht als Hüter des türkischen Säkularismus und der kemalistischen Staatsordnung
3.2.1 Das türkische Laizismusprinzip
3.2.2 Auswirkungen und Bewertung des autoritären Laizismus-
verständnisses des Verfassungsgerichts
3.3 Die Normenkontrolle gegen die Legalisierung des Kopftuchs an
Universitäten
3.3.1 Das Urteil des Verfassungsgerichts
3.3.2 Diskussion der Urteilsbegründungen und Einschätzung
deren Folgen für die politische Ordnung
3.4 Das Verbotsverfahren gegen die AKP
3.4.1 Die Anklage gegen die AKP und ihre führenden Politiker
3.4.2 Die Entscheidung des Verfassungsgerichts
3.5 Fazit

4. Zusammenfassung und Ausblick

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

1.1 Themenstellung und Problemhintergrund

Die türkische Innenpolitik ist auf Grund ihrer sozialen Vielfalt, die in den Rahmen der ke- malistischen Staatsordnung gepresst wurde, von zahlreichen gesellschaftspolitischen Machtkämpfen unterschiedlicher Akteure hinsichtlich verschiedener Themenbereiche ge- prägt. Diese Debatten kann man grob drei unterschiedlichen Konfliktlinien zuordnen: Die erste beschreibt den Kampf der kurdischen Nationalisten gegen die türkischen in der ethni- schen Dimension, die zweite die Auseinandersetzung zwischen den Sunniten und den Ale- witen in der konfessionellen Dimension, die dritte die Debatte zwischen Laizisten und Is- lamisten in der staatsrechtlichen Dimension.1 Diese dritte Dimension ist die entscheidende für diese Arbeit, da der Machtkampf zwischen der regierenden Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung AKP von Ministerpräsident Recep Tayyip Erdoğan und der kemalistischen Opposition entlang dieser staatsrechtlichen Konfliktlinie ausgetragen wird.

Zu den Kemalisten gehört zum einen die Staatselite, die die staatlichen Institutionen, die sich über ihre Kompetenzen als Hüter der kemalistischen Prinzipien der Republik definie- ren, umfasst. Diese sechs Prinzipien, die wenige Jahre nach der Staatsgründung der Türkei von Mustafa Kemal Atatürk als Fundamente des neu erschaffenen Staats verkündet wur- den, sind der Republikanismus, Nationalismus, Populismus, Etatismus, Revolutionismus und Laizismus. Jenes Erbe Atatürks zu bewahren, ist die Aufgabe, zu der sich die Staatseli- te verpflichtet sieht. Ihr gehören als Hauptakteure das Militär, der lange Zeit von diesem dominierte Nationale Sicherheitsrat, große Teile der Justiz, unter ihnen, wie sich im Laufe der Untersuchungen zeigen wird, das Verfassungsgericht und der Generalstaatsanwalt, so- wie große Teile des Staatsapparats an. Nach heutigem Verständnis umfasst der Begriff Ke- malisten neben der Staatselite aber auch nicht-staatliche Institutionen und Individuen, die sich zu den Idealen des Kemalismus bekennen. Zu diesen zählen, um nur einige dieser ke- malistisch orientierten Institutionen zu nennen, die Republikanische Volkspartei CHP, der Industriellenverband TÜSIAD und Teile der Medien, hier insbesondere die Zeitungen Cumhuriyet sowie die auch im Ausland bekannten Hürriyet und Milliyet, die beide der Doğan-Gruppe angehören.

Ziel der Kemalisten ist es, wie schon angedeutet, die streng kemalistisch-laizistische Staat- ordnung gegen Gruppierungen zu schützen, die ein alternatives System verfolgen oder die Liberalisierung des kemalistischen Erbes beabsichtigen. Herbe Verluste in diesem politi- schen Kampf mussten sie hinnehmen, als sie im Jahr 2002 die Parlamentswahlen in überra- schender Deutlichkeit gegen die erst ein Jahr zuvor neu gegründete AKP verloren und die- ser die Regierungsmacht überlassen mussten. Seither befindet sich die CHP neben anderen Akteuren in der Oppositionsrolle, die sie zudem auf Grund ihrer vergleichsweise geringen Anzahl an Parlamentssitzen nur unzureichend auszufüllen vermag. Andere, vormals etab- lierte Parteien scheiterten gar an der Zehn-Prozent-Hürde, die es für den Einzug in das türkische Parlament zu überwinden gilt, sodass die AKP seit den Nationalwahlen 2002 als übermächtige Partei in einer Einparteienregierung den Gesetzgebungsprozess in der Gro- ßen Nationalversammlung (so der offizielle Name des türkischen Parlaments) diktieren kann.

Die AKP gilt den Kemalisten aber als ein illegitimer politischer Akteur, da ihre Wurzeln in der islamistischen Bewegung Necmettin Erbakans liegen, die zahlreiche Parteien hervorb- rachte, die vom türkischen Verfassungsgericht auf Grund antilaizistischer, gegen die staatli- che Ordnung gerichteter Bestrebungen verboten wurden. So übernahm im Jahr 2002 mit der AKP formal eine Nachfolgepartei dieser verbotenen politischen Vereinigungen die Regierungsgeschäfte, die sich zunächst damit befasste, sich im kemalistischen System der Türkei als politischer Akteur zu legitimieren. Trotz ihres gemäßigten Erscheinungsbildes, ihrer ideologischen Hinwendung zu westlichen Werten und der Annäherung an die Euro- päische Union durch zahlreiche demokratiefördernde Reformpakete, wurde die AKP, die sich selbst als konservativ-demokratisch definiert, bis heute von den kemalistischen Kräf- ten nicht vollständig akzeptiert. Sie vermuten hinter sämtlichen Handlungen und Beschlüs- sen der Regierung eine heimliche Agenda mit dem Ziel, unter dem Deckmantel der Integ- ration in die westliche Staatengemeinschaft die Islamisierung der Türkei zu verfolgen und die kemalistisch-laizistische Grundordnung des Landes durch die Scharia ablösen zu wol- len.

Aus dieser Konstellation der Akteure speist sich also die Debatte über Staat und Religion entlang der staatsrechtlichen Spannungslinie. Es stellt sich die Frage, wie sich die durch demokratische Wahlen legitimierte und vormals islamistische Bewegung in Gestalt der AKP in die türkische Politik integrieren lässt, ohne die kemalistisch-laizistische Staatsdokt- rin opfern zu müssen, nach der die Türkei errichtet wurde. Eine derartige Lösung des Konflikts ist für die meisten Kemalisten nur sehr schwer vorstellbar, da sie beide Elemente, die Religion und die staatliche Doktrin, für miteinander unvereinbar halten. So entbrennt aus dieser Haltung der alten Elite ein Machtkampf zwischen kemalistischen Kräften und der Regierungspartei, der sich wohl am erkennbarsten in der Säkularismusdebatte bezie- hungsweise in der Diskussion um das Tragen des Kopftuchs an Universitäten manifestiert. Der AKP gelang es im Februar des vergangenen Jahres in Koalition mit der nationalisti- schen Partei der Nationalen Bewegung MHP, eine Verfassungsänderung im Sinne ihres libertären Verständnisses des Laizismusprinzips zu verabschieden, durch die das bis zu diesem Zeitpunkt offiziell untersagte Tragen des Kopftuchs an Hochschuleinrichtungen legalisiert werden sollte. Auf Grund ihres schwachen parlamentarischen Arms in Gestalt der CHP konnte die kemalistische Elite diese Gesetzesänderung nicht verhindern. Auch das Militär, traditionell ein Garant des restriktiven türkischen Laizismus, das wenige Jahre zuvor noch gegen die Wohlfahrtspartei RP, eine Vorgängerin der aktuellen Regierungspar- tei, direkt intervenierte, um eine Aufweichung dieses strikten Säkularismus zu verhindern, konnte nicht mehr unmittelbar gegen die Verfassungsänderung beziehungsweise gegen die AKP einschreiten, da die politischen und positiven wirtschaftlichen Entwicklungen in der Türkei ein hohes Maß an Sensibilität seitens der Armee erforderten, um diese sozio- ökonomischen Errungenschaften nicht zu gefährden.

Der einzige Weg, den die säkulare Elite noch beschreiten konnte, war der Gang über die Justiz, die auch größtenteils als kemalistisch gilt. So ergab es sich, dass die türkischen Ge- richte, insbesondere das Verfassungsgericht die entscheidende Rolle in der Auseinanderset- zung zwischen der kemalistischen Opposition und der Regierungspartei AKP zugewiesen bekam. Der Oberste Gerichtshof hatte diesen Machtkampf, den die politischen Konkur- renten über die Säkularismus- beziehungsweise die Kopftuchdebatte ausfochten, zu ent- scheiden. Die juristischen Prozesse, die der Säkularismusdebatte entsprangen, waren somit auch in hohem Maße politische Prozesse. Deshalb wird sich die Untersuchung der Position der türkischen Justiz in dieser Arbeit in erster Linie auf die Rechtsprechung und das ideo- logische Selbstverständnis des Verfassungsgerichts konzentrieren, da insbesondere das oberste Gericht der Türkei die Kompetenzen besitzt, solche Verfahren zu entscheiden.

Die Verfassungsrichter hatten sich 2008 also damit zu befassen, ob die Verfassungsände- rung für die Legalisierung des Kopftuchs an Universitäten rechtlich zulässig war. Sie erklär- ten sie unter der Annahme, dass es gegen die kemalistischen, insbesondere die laizistischen, Grundprinzipien der Türkei verstoße, für nichtig und bestätigten somit das Kopftuchver- bot an türkischen Hochschulen. Ein weiteres Verfahren, das den Fortgang der Tagespolitik im vergangenen Jahr sichtlich lähmte, ist in engem Zusammenhang mit dem Kopftuchur- teil zu sehen. Dieser zweite Prozess richtete sich nun direkt gegen die Regierungspartei, da es darum ging, auf Antrag des Generalstaatsanwalts die erst in den Parlamentswahlen 2007 mit knapp 47 Prozent der Stimmen deutlich im Regierungsamt bestätigte AKP zu verbie- ten. Im Urteil des Verfassungsgerichts wurde die restriktive Haltung der türkischen Justiz gegenüber der Partei Erdoğans deutlich. Die Mehrheit der Richter sah es als erwiesen an, dass die AKP sich teilweise zu einem Zentrum antilaizistischer Aktivitäten entwickelt habe und sprach eine ernste Warnung gegen sie aus. Die Partei wurde zwar nicht verboten - es fehlte eine Stimme zur nötigen Mehrheit für eine solche Entscheidung - sie wurde aller- dings mit einer empfindlichen Geldstrafe belegt.

Die Folgen aus jenen gegen die AKP gerichteten Prozessen sind nicht leicht abzuschätzen. Es scheint jedoch so, dass die kemalistische Elite trotz der der Tatsache, dass die politische Macht in der Türkei formal bei der Regierungspartei liegt, den Weg der Politik in den Be- reichen vorgibt, die die staatliche Grundordnung des Landes betreffen. Auch mittlerweile über sechs Jahre Alleinregierung der AKP haben an dieser restriktiven Ordnung nichts Entscheidendes ändern können. Zuletzt hat dies, wie gesehen, die türkische Justiz zu ver- hindern gewusst. Sie hat sich gegen eine libertäre Auslegung des Laizismusprinzips ent- schieden und damit dem Willen der kemalistischen Opposition entsprochen, indem sie den Status quo sicherte.

Es drängt sich der Verdacht auf, dass die herrschende kemalistische Elite die politischen Prozesse gegen die AKP erwirkte, um eine empfundene Bedrohung ihrer Machtressourcen durch die Regierungspartei und deren Politik über den Weg des Obersten Gerichtshofs zu zerstreuen, ungeachtet der Tatsache, ob diese Bedrohung real existiert oder nur als eine solche interpretiert wird. Anders ausgedrückt könnte in der türkischen Justiz ein Akteur vermutet werden, der für eine ihm ideologisch verbundene Gruppierung Partei ergreift, während er deren Wettbewerber mittels seiner Rechtsprechung zu unterdrücken versucht.

Der Untersuchung der Position der türkischen Justiz im innenpolitischen Machtkampf entlang der staatsrechtlichen Spannungslinie wird deshalb folgende Leitfrage zu Grunde gelegt: Welches Interesse verfolgt die türkische Justiz mit ihrer repressiven Haltung gege- nüber der AKP im Machtkampf zwischen kemalistischer Opposition und Regierung?

Die in dieser Arbeit gewonnenen Erkenntnisse über die Position der Justiz führen zu fol- gender Hypothese: Die türkische Justiz versucht in ihrem Selbstverständnis als Hüter eines autoritären Säkularismus die Macht des Militärs im politischen Entscheidungsprozess zu sichern.

Es muss bei den Untersuchungen zwar berücksichtigt werden, dass die Rechtsprechung niemals vollkommen wertfrei sein kann, sie ist immer auch ein Akt der Interpretation der Verfassungsvorschriften. Die Auslegung der Gesetze ist in weiten Teilen aber auch von den politischen Präferenzen der Richter geprägt.2 Diese Annahme wird in der Judikatur des türkischen Verfassungsgerichts in besonderer Deutlichkeit bestätigt, gerade auch dann, wenn man sich die autoritären Verhältnisse nach 1980 vor Augen führt, unter denen das Gericht in seiner heutigen Form vom Militär konzipiert beziehungsweise politisiert wurde. Die Position des Obersten Gerichtshof im Machtkampf zwischen Kemalisten und der AKP trägt, wie die Untersuchungen zeigen werden, diesem Umstand in hohem Maße Rechnung.

1.2 Politikwissenschaftliche Relevanz

Eine Untersuchung der Position der türkischen Justiz im Machtkampf der kemalistischen Opposition gegen die Regierungspartei ist in mehrfacher Hinsicht politikwissenschaftlich relevant. Zum einen liefert sie wichtige Erkenntnisse für den Demokratisierungsprozess in der Türkei, der auch für die Annäherung an die EU von großer Bedeutung ist, und zum anderen berührt die Analyse der türkischen Rechtsprechung fundamentale Fragestellungen hinsichtlich bestimmter grundlegender Elemente demokratischer Systeme, wie der Gewal- tenteilung, der wehrhaften Demokratie und der Bedeutung des Laizismus als Vorausset- zung einer funktionierenden Demokratie. Entscheidende Relevanz kommt der Untersu- chung der Position der türkischen Justiz darüber hinaus dadurch zu, dass durch die hier erlangten Forschungsergebnisse Chancen und Hindernisse in Transformationsprozessen von politischen Systemen aufgezeigt werden, die über die türkische Staatsordnung hinaus auch in anderen politischen Entwicklungsländern zu beobachten sind. So können die hier gewonnenen Erkenntnisse auch für andere Staaten nutzbar gemacht werden.

Die Arbeit kann zwar mit der Betrachtung des Machtkampfs entlang der staatsrechtlichen Spannungslinie nur einen Ausschnitt des türkischen Demokratisierungsprozesses beleuch- ten, jedoch wird mit der Untersuchung der Position der Justiz in dieser innenpolitischen Auseinandersetzung einer der größten Problembereiche auf dem Weg zu einer konsolidier- ten Demokratie in der Türkei in den Mittelpunkt gerückt. Das in hohem Maße politisierte Verfassungsgericht stellt mit seiner ideologischen Ausrichtung und seiner Struktur eines der nachhaltigsten Hindernisse im Annäherungsprozess an europäische Werte und Normen dar. Die in den letzten Jahren vom türkischen Parlament verabschiedeten Reformen, die der Harmonisierung mit den EU-Beitrittskriterien dienten, können ihre volle Wirkung nur dann entfalten, wenn sich die Justiz, in ihrer Funktion als Kontrollorgan im Gesetzge- bungsprozess ihnen nicht in den Weg stellt. Genau das Gegenteil ist aber in der Türkei im vergangenen Jahr im Normenkontrollverfahren gegen die AKP-Initiative zur Legalisierung des Kopftuchs an Universitäten zu beobachten gewesen. Das Verfassungsgericht trat als Konkurrent zur Legislative in Erscheinung. Wie die Untersuchungen ergeben, ermächtigte es sich durch seine Urteilsbegründung zum obersten gesetzgebenden Organ. Diese Tatsa- che allein gilt es schon zu problematisieren, da der Großen Nationalversammlung mit der Justiz ein ihr übermächtiger Akteur erwächst, der im Gegensatz zum Parlament nicht durch demokratische Wahlen legitimiert ist, aber durch die Jurisdiktion zur letztentscheidenden Instanz im legislativen Entscheidungsprozess erhoben wird.

Neben dieser Legitimitätsdebatte ist das zentrale Problem, dass sich das Verfassungsgericht in dieser starken politischen Position auf Grund seines ideologischen Selbstverständnisses als Hüter des Kemalismus gegen die Integration europäischer Werte in das kemalistische System der Türkei sperrt. Dadurch, dass es die Interessen der alten Elite, insbesondere die des Militärs vertritt, wird deutlich, dass die Struktur des Obersten Gerichtshofs, von der seine ideologische Doktrin abhängt, ein Produkt des autoritären Militärregimes zu Beginn der 1980er Jahre ist. Unter diesem Ausnahmezustand wurde das Verfassungsgericht in sei- ner heutigen Form konzipiert. An diesem Punkt wird augenscheinlich, dass sich die Trans- formation eines politischen Systems von einem autoritären Regime zu einer konsolidierten Demokratie in der Regel nicht durch einen plötzlichen Bruch vollzieht, sondern eine lange Zeit in Anspruch nimmt. Die Auswirkungen der Militärherrschaft von 1980 bis 1983 sind über zahlreiche Institutionen, wie eben beispielsweise die Justiz, deutlich spürbar. Sie ste- hen einer vollständigen Demokratisierung des Landes immer noch im Weg und etablieren in der formal existierenden und teilweise auch funktionierenden demokratischen Ordnung gezielt autoritäre Elemente, um die Interessen der alten Eliten zu bewahren. Hinsichtlich dieser Überlegungen werden auch auf andere, sich im Transformationsprozess befindliche Länder übertragbare Erkenntnisse über Demokratisierungsprozesse gewonnen.

Die Untersuchung dieser innenpolitischen Lähmung in der Türkei besitzt eine politikwis- senschaftliche Relevanz auch deshalb, weil sie nicht ohne Folgen für die Beziehungen zum Ausland bleibt. Der erste von zwei diesbezüglichen Aspekten wurde mit den Hindernissen auf dem Weg in die EU schon angesprochen. Von der anderen Seite betrachtet, müssen sich auch die Mitglieder der EU fragen, was ihnen ein Beitritt der Türkei in ihrem aktuellen politischen Entwicklungsstand zum europäischen Bündnis für einen Nutzen stiften könnte. Es ist ungewiss, ob ein Land, in dem das Militär offensichtlich immer noch entscheidenden Einfluss auf den politischen Entscheidungsprozess hat, der durch eine politisierte Justiz zudem geschützt wird, ein zuverlässiger Bündnispartner sein kann. Solange sich diese Be- dingungen nicht ändern, ein Wandel der politischen Landschaft und in der Struktur der Justiz ausbleibt beziehungsweise der Reformkurs, durch den die politische Bedeutung des Militärs abnimmt, nicht fortgesetzt wird, scheint eine weitere Annäherung der Türkei an die EU für diese nicht attraktiv.

Problematisch ist die im Namen des restriktiven Laizismus und der Interessen des Militärs oft willkürlich anmutende Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs auch für die öko- nomischen Beziehungen zum Ausland. Die aus der Rechtsunsicherheit resultierende politi- sche Unvorhersehbarkeit im Land führt zu einem vorsichtigen Verhalten der ausländischen Kapitalgeber und damit zu einem möglichen Abreißen der Kapitalströme in die Türkei, von denen die inländische Wirtschaft aber in hohem Maße abhängig ist. Auf der anderen Seite muss man sich fragen, ob eine Interessenvertretung durch die Justiz für das Militär nicht auch schlimmere Folgen des Machtkampfs zwischen kemalistischer Opposition und der Regierungspartei zu verhindern hilft. Es kann argumentiert werden, dass auf diesem Weg über die Justiz eine direkte Intervention des Militärs abgewendet würde, die unter einem Verfassungsgericht, das auf rechtlicher statt auf ideologischer Basis urteilt, wahrscheinlicher würde. Diese Aspekte werden einer Untersuchung unterzogen werden.

Des Weiteren werden in dieser Arbeit auch grundsätzliche politikwissenschaftliche Kon- zepte problematisiert. Das Konzept der wehrhaften Demokratie wird im Rahmen des Par- teiverbotsverfahrens einer Diskussion unterzogen. In der Türkei besteht die Gefahr, dass dieses Konzept, wenn es in die falschen Hände gerät, wie beispielsweise in die der politi- sierten Justiz, leicht zu einem Instrument wird, das zur Aufrechterhaltung der autoritären Elemente des Staates missbraucht werden könnte. Die wehrhafte Demokratie degeneriert dabei vielmehr zu einem Konzept des „wehrhaften Staates“. Darüber hinaus werden Grundfragen der Gewaltenteilung gestellt, die zwingend eine Legitimitätsdebatte anstoßen. Sie ergibt sich dadurch, dass die Justiz mit der Kontrolle der Legislative das Prinzip der Volkssouveränität teilweise unterläuft.

Insgesamt kommt der Untersuchung der Position der türkischen Justiz im staatsrechtlichen Machtkampf aus genannten Gründen und den daraus folgenden Implikationen für die an- deren, in Verbindung mit der Türkei stehenden, aber auch für die von der Türkei unabhän- gigen Akteure eine bedeutende politikwissenschaftliche Relevanz zu. Im Ergebnis der Un- tersuchungen muss auch hinterfragt werden, ob die Türkei mit ihrer auf autoritär laizisti- schen Prinzipien aufbauenden staatlichen Ordnung, mit der insbesondere die Ausübung der religiösen Freiheiten unterdrückt werden, ein Vorbild für andere muslimisch geprägte Staaten sein kann.

1.3 Forschungsstand und Quellenlage

Die Säkularismusdebatte zwischen kemalistischer Opposition und Regierungspartei AKP ist gut erforscht. Dabei wird häufig der Vorwurf des streng säkularen Lagers diskutiert, die Regierung Erdoğan strebe mit ihrer Politik und ihren Bemühungen um die Legalisierung des Kopftuchs an türkischen Hochschulen eine Islamisierung des Landes und die Einfüh- rung der Scharia als staatliche Grundordnung an. Im Großteil der Forschung wird dieser Vorwurf entkräftet, indem das konservativ-demokratische Selbstverständnis der AKP he- rausgearbeitet und der ideologische Bruch mit ihren islamistischen Vorgängerparteien auf- gezeigt wird. Zahlreiche Studien konzentrieren sich auch rein auf den Kampf um Macht zwischen den Kemalisten und der Regierungspartei hinsichtlich des Einflusses auf politi- sche Entscheidungen und den Kampf um Wählerstimmen. In diesem verzeichnen sie im Ergebnis meist klare Vorteile für die AKP. Aber auch die Schwächen der Regierungspartei werden in Verbindung mit dem Machtkampf erforscht, wie beispielsweise ihr in Teilen undemokratischer Führungsstil im Willensbildungsprozess, durch den sie sich häufig den Unmut der Opposition zugegezogen hat. Nicht so häufig allerdings wird die Säkularismus- debatte mit diesem Machtkampf um das Prärogativ über staatliche Ressourcen in Verbin- dung gebracht, worin der eigentliche Kern der Debatte über die „richtige“ Interpretation des Laizismusprinzips liegt. Es fehlt dabei häufig der Bezug zum utilitaristischen Verständ- nis der Staatselite von Religion, das zu ihrer Sorge vor einem Machtverlust im politischen System führt, da sie die Möglichkeit der Mobilisierung der Massen durch einen zu diesem Zweck instrumentalisierten Islam gegen das alte kemalistische Regime fürchtet.

Genau an dieser Verknüpfung fehlt es auch oftmals den Untersuchungen der ständigen Rechtsprechung des türkischen Verfassungsgerichts, der ein restriktives Laizismusver- ständnis zu Grunde liegt. Der Aspekt der Vermeidung einer Massenmobilisierung gegen das kemalistische Zentrum wird hierbei zwar häufig diskutiert, aber die zweite Säule des Säkularismus als Instrument zum Aufbau einer homogenen Gesellschaft, die nicht gegen das alte Establishment aufbegehrt, wird häufig außer Acht gelassen. Dabei ist dies, wie mit der Magisterarbeit gezeigt wird, eine wichtige Komponente im Laizismusverständnis des Obersten Gerichtshofs. Die Ideologie des Verfassungsgerichts wird hauptsächlich im Zu- sammenhang mit der Kopftuchdiskussion erörtert, da das Gericht hinsichtlich dieses politi- schen Brennpunkts in der Türkei als Hüter des kemalistischen Säkularismus agiert. Auf den diskriminierenden Charakter dieses Verständnisses von Säkularismus wird dabei oftmals auch Bezug genommen. Die Forschung bleibt dabei aber häufig eindimensional, indem sie die nur auf die Unterdrückung der gläubigen Musliminnen verweist. Unberücksichtigt bleibt dabei auf Grund der fehlenden Betrachtung des Laizismusprinzips als soziales Pro- jekt oftmals, dass dieses in autoritärer Weise verstandene Prinzip auch andere Konfessio- nen und religiöse Gruppen diskriminiert, indem es in seinem Streben nach einer homoge- nen Gesellschaft den sozialen Pluralismus zu marginalisieren versucht.

Die Ursachen der ideologischen Ausrichtung der Justiz, die im Militärregime nach 1980 zu suchen sind, scheinen dagegen recht gut erforscht. Auch die Stellung des Verfassungsge- richts innerhalb der politischen Gewalten in der Türkei und die daraus folgende Juridifizie- rung der Politik ist in einigen Studien untersucht worden. Den gegen die AKP gerichteten Verfahren aus dem vergangenen Jahr konnte sich die Forschung aus gegebener zeitlicher Nähe zu den Ereignissen noch nicht ausführlich widmen. Die Analyse der Jurisdiktion des Verfassungsgerichts erfolgt meist an Hand seiner ständigen Rechtsprechung, seiner Grund- satzurteile und im Falle des Verbotsprozesses gegen die AKP an Hand seiner Sichtweise über politische Parteien sowie seines Selbstverständnisses als Hüter des kemalistischen Staats.

Mit der Magisterarbeit sollen die aufgezeigten Lücken in der Forschung geschlossen bezie- hungsweise die einzelnen Forschungsfelder miteinander verknüpft werden.

Als sehr hilfreich erweisen sich für dieses Vorhaben zum einen die überblicksartigen Un- tersuchungen von Ülkü Azrak3 zur türkischen Verfassungsgerichtsbarkeit sowie die ver- schiedenen Aufsätze von Hootan Shambayati4 zur Ideologie, den Kompetenzen und dem Design des Obersten Gerichtshofs der Türkei. In den Darstellungen beider Autoren wird deutlich, auf welche Weise und über welche Mechanismen das Verfassungsgericht zu einem entscheidenden Akteur im politischen System der Türkei wird. Ceren Belge5 liefert darüber hinaus entscheidende Erkenntnisse für die Allianz zwischen Militär und Justiz, die zu dem heute existenten Design des Obersten Gerichtshofs führte und ihn selektiv gegen die Kon- kurrenten der Kemalisten tätig werden lässt.

Die Entwicklung der Kopftuchdebatte und die Diskussion der diesbezüglichen ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichts sowie die im vergangenen Jahr versuchte Legali- sierung des Kopftuchs an türkischen Hochschuleinrichtungen werden in den Aufsätzen von Ece Göztepe6 und Evren Çelik Wiltse7 in übersichtlicher Art und Weise aufbereitet, sodass sie eine geeignete Hinführung zum ideologischen Verständnis des Obersten Ge- richtshofs bieten. Einen Einstieg in die theoretische Diskussion der unterschiedlichen Interpretationen des Laizismusprinzips stellt die im Rahmen einer umfassenden Analyse der AKP im Jahr 2006 erschienene Untersuchung von Ahmet T. Kuru8 dar. Die tieferge- hende Analyse des autoritären Laizismusprinzips als Nation-Building Projekt orientiert sich an den Erkenntnissen von Cemal Karakas9 in diesem Forschungsbereich und jenen von Mustafa Erdoğan10 über die politische Philosophie der vom Militär in Folge des Putsches installierten Verfassung von 1982.

Die Untersuchungen des Urteils im Normenkontrollverfahrens gegen die Verfassungsände- rung des AKP-geführten Bündnisses und im Parteiverbotsverfahren gegen die Regierungs- partei müssen sich teilweise aus oben genanntem Defizit im Forschungsstand auf Diskus- sionen stützen, die vor allem in der Tageszeitung Today‟s Zaman geführt wurden. Wichtige Ansätze für die Analyse der Folgen des Kontrollverfahrens trägt hier vor Allem Ergun Öz- budun11 vor. Neben den Artikeln, die in der Tagespresse erschienen sind, bilden in der Darstellung des Parteiverbotsprozesses gegen die AKP die Aufsätze von Dirk Tröndle12 sowie von Christian Rumpf und Ekrem Akartürk13 den Kern der verwendeten Literatur. Für die Problematisierung des türkischen Parteienverständnisses und des Konzepts der wehrhaften Demokratie beziehungsweise des „wehrhaften Staats“ boten sich als grundle- gende Lektüre die diesbezüglichen Untersuchungen von Oktay Uygun14 sowie Mustafa Koçak und Esin Örücü15 an.

Neben der hier vorgestellten Literatur finden sich zahlreiche weitere deutsch- und eng- lischsprachige Untersuchungen des Konflikts zwischen kemalistischer Opposition und Anhängern der Regierungspartei. Außer in Monographien und Sammelbänden meist türki- scher Autoren erscheinen Analysen des politischen Kräftefelds und der Rechtsprechung der Justiz, insbesondere auch solche, die aktuelle Entwicklungen betreffen, in regelmäßigen Abständen in einschlägigen Fachzeitschriften (zum Beispiel: Turkish Studies; Insight Tur- key; Middle East Journal; Middle Eastern Studies; International Journal of Middle East Studies; Critique: Critical Middle Eastern Studies; South European Society and Politics; Third World Quarterly; Law and Society Review sowie einige weitere). Der innenpolitische Machtkampf in der Türkei ist aber auch Gegenstand der Forschungsarbeit von think tanks beziehungsweise wissenschaftlichen Stiftungen (zum Beispiel: Stiftung für Wissenschaft und Politik SWP; Konrad-Adenauer-Stiftung KAS; Friedrich-Ebert-Stiftung FES; Heinrich Böll Stiftung; Hessische Friedens- und Konfliktforschung HSFK; Turkish Economic and Social Studies Foundation TESEV; Foundation for Political, Economic and Social Re- search SETA und weitere ähnliche).

Zusammengefasst ist die Quellenlage für die Untersuchung der Position der türkischen Justiz im Machtkampf zwischen Laizisten und der AKP mit Ausnahmen, die sich auf die politischen Entwicklungen durch die Urteile des Verfassungsgerichts im vergangenen Jahr beziehen, als recht günstig zu bewerten.

1.4 Vorgehensweise

Die Position der türkischen Justiz innerhalb des staatsrechtlichen Konflikts zwischen AKP und Opposition setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: Zum einen aus der Position des Verfassungsgerichts gegenüber den anderen politischen Gewalten, insbesondere auch der Legislative, an deren Spitze die Regierung steht. Die Stellung im System bestimmt die Möglichkeiten der richterlichen Einflussnahme auf die Politik. Zum anderen bezeichnet die Position der Justiz auch ihr ideologisches Selbstverständnis, das zur Basis der Rechtspre- chung wird.

Unter Rücksichtnahme auf die doppelte Natur der Position der Justiz werden in Kapitel 2 zunächst die Kompetenzen dargestellt, die zur Möglichkeit der Einflussnahme des Verfas- sungsgerichts auf den politischen Entscheidungsprozess führen (2.1). Die Untersuchung konzentriert sich dabei auf die abstrakte Normenkontrolle und das Parteiverbotsverfahren, da dies die entscheidenden Befugnisse des Obersten Gerichtshofs für die Einflussnahme auf den staatsrechtlichen Machtkampf sind. Aus diesen Kompetenzen ergibt sich eine Stel- lung der Justiz innerhalb der Gewalten, die eine umfangreiche Juridifizierung der Politik zulässt (2.2). Entscheidend für die ideologische Positionierung des Verfassungsgerichts ist dessen institutionelles Design (2.3). Die Untersuchung wird sich in diesem Abschnitt, der der zweiten Komponente der Position gewidmet ist, in besonderem Maße auf den Beru- fungsmechanismus des Gerichts konzentrieren, da hier die Wurzeln des Selbstverständnis- ses der Richter liegen. Abschließend wird nach den Gründen gefragt, weshalb das Militär nach dem Putsch 1980 das Verfassungsgericht in der Gestalt, wie sie in den vorhergehen- den Abschnitten gezeigt wurde, konzipierte beziehungsweise positionierte (2.4).

Nach Abschluss des Grundlagenkapitels erfolgt in Teil 3 der Arbeit die konkrete Analyse der Position der türkischen Justiz im Machkampf zwischen kemalistischer Opposition und AKP. Einen guten Überblick über die Positionierung und die Argumentationsweise des Obersten Gerichtshofs gibt die Untersuchung der Debatte um das Kopftuch an türkischen Universitäten (3.1). In diesem Abschnitt richtet sich der Blick auch auf die ständige Recht- sprechung des Verfassungsgerichts hinsichtlich der Kopftuchfrage. Im Folgenden wird das ideologische Selbstverständnis des Gerichts diskutiert, das auf einer diskriminierenden und undemokratischen Interpretation des türkischen Laizismusprinzips beruht (3.2). An diesem Punkt der Diskussion wird auch die richterliche Zielsetzung dieses Verständnisses, die Interessensicherung des Militärs beziehungsweise der Staatselite über die Bewahrung des politischen Status quo, herausgearbeitet. Mit Hilfe der in Abschnitt 3.2 gewonnenen Er- kenntnisse lässt sich die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshof aus dem vergangenen Jahr im Normenkontrollverfahren gegen die AKP-initiierte Verfassungsänderung und im Parteiverbotsprozess gegen die Partei gezielt untersuchen (3.3, 3.4). Es wird deutlich, dass die Justiz auch mit diesen Entscheidungen ihrer Zielsetzung treu blieb, indem sie zum ei- nen der kemalistischen Staatselite einen entscheidenden Einfluss auf den politischen Ent- scheidungsprozess sicherte und zum anderen einen Wandel im politischen System durch die Rechtsprechung blockierte.

Zunächst aber erfolgt nun die Untersuchung der Mechanismen, über die sich die türkische Justiz im innenpolitischen Machtkampf positioniert.

2. Die grundlegenden Mechanismen für die Positionierung der Justiz im innenpo- litischen Machtkampf

Im Machtkampf zwischen der AKP und der kemalistischen Opposition sind die Entschei- dungsbefugnisse und das Design des Verfassungsgerichts von großer Bedeutung. Die Kompetenzen des Obersten Gerichtshofs ermöglichen innerhalb der staatlichen Ordnung der Türkei die Kontrolle der Regierungsbeschlüsse im Gesetzgebungsprozess und eine Überprüfung der politischen Parteien auf deren Verfassungsmäßigkeit. Dies sind die In- strumente, die von der Justiz in der Rechtsprechung, die den innenpolitischen Machtkampf betrifft, angewendet werden. Auf wessen Seite sich die Verfassungsrichter in diesem Kampf stellen, hängt ganz besonders vom Design des obersten türkischen Gerichts ab. Der Berufungsmechanismus, über den die Zusammensetzung des Verfassungsgerichts er- folgt, prägt das ideologische Selbstverständnis des Gerichtshofs. So wird durch die Vorga- ben der Verfassung bestimmt, welche Position die türkische Justiz im Machtkampf der Kemalisten und der Regierungsanhänger bezieht. Im Folgenden richtet sich der Blick im Einzelnen auf die grundlegenden Mechanismen, über die sich das Verfassungsgericht in der Auseinandersetzung zwischen Konservativen und Laizisten positioniert.

2.1 Die zentralen Kompetenzen des Verfassungsgerichts im Machtkampf zwischen Opposition und Regierung

Die Aufgaben und Kompetenzen des Verfassungsgerichts bestimmen sich nach dem Enumerationsprinzip. So sind die Verfahrensarten, für die das oberste Gericht zuständig ist, in der türkischen Verfassung in Artikel 148 aufgezählt. Die entscheidenden Kompeten- zen, durch die der oberste Gerichtshof eine tragende Rolle im Machtkampf zwischen ke- malistischer Opposition und Regierungspartei AKP spielt, liegen im Bereich der richterli- chen Kontrolle von Verfassungs- beziehungsweise Gesetzesänderungen sowie der Verfas- sungsmäßigkeit von politischen Parteien. Im Folgenden konzentrieren sich die Untersu- chungen deshalb auf das abstrakte Normenkontrollverfahren und das Parteiverbotsverfah- ren. Insbesondere durch die Zuständigkeit für diese Verfahrensarten erlangt das Verfas- sungsgericht, wie die anschließenden Untersuchungen zeigen werden, den entscheidenden politischen Einfluss, um den innenpolitischen Machtkampf entlang der staatsrechtlichen Konfliktlinie nachhaltig zu prägen.

2.1.1 Die abstrakte Normenkontrolle

Eine explizit geregelte Normenkontrolle existiert in der Türkei erst seit 1961, zu deren Durchführung das damals neu geschaffene Verfassungsgericht ermächtigt wurde. Die Zu- spitzung des politischen Machtkampfs zwischen der Demokratischen Partei DP unter Mi- nisterpräsident Adnan Menderes und der Opposition, vertreten durch die CHP, vor allem gegen Ende der 1950er Jahre ließ es allerdings schon vor der Konstituierung des Obersten Gerichthofs notwendig erscheinen, von der Regierung verabschiedete Gesetze inzident durch Prozessgerichte zu überprüfen. Es herrschte aber noch weitgehend Uneinigkeit über die Kompetenzverteilung innerhalb der türkischen Gerichtsbarkeit, sodass nicht klar war, welches Gericht für die einzelfallbedingte Kontrolle der Gesetze auf ihre Verfassungsmä- ßigkeit zuständig war.16

Mit zunehmender Dauer ihrer Alleinregierung, die auf Grund ihrer absoluten Mehrheit im Parlament ermöglicht worden war, erschien der Führungsstil der DP autokratischer und die erlassenen Gesetze sowie Verordnungen wurden deutlich freiheitsbeschränkender. Der Machtkampf zwischen den politischen Lagern, in dem die Regierung die Opposition wohl auf immer in diese Rolle zu drängen versuchte, nahm in seiner Intensität zu, sodass die Forderungen nach einem Verfassungsgericht zunehmend lauter wurden, um die politische Macht des Parlaments, die von der DP zu ihren Zwecken missbraucht wurde, in die Gren- zen des Rechts einzuweisen.17 Der zentrale Gedanke der Normenkontrolle liegt also darin, dem politischen Übergewicht der Legislative ein Gegengewicht zu verschaffen, damit ein Machtmissbrauch aufgrund ungleicher parlamentarischer Sitzverteilung nicht möglich ist.

Seit der Konstituierung des Obersten Gerichtshofs in der Türkei hat sich diese Institution als ein effektives Instrument zur Überprüfung der gesetzgebenden Gewalt erwiesen. So sind die Kontrollverfahren nach Verabschiedung der Verfassung von 1982, in der die Zu- lassungsvoraussetzungen für solche Prozesse eingeengt wurden, zu einem überraschend hohen Anteil erfolgreich. Im Rahmen der abstrakten Normenkontrolle werden etwa drei Viertel der überprüften Gesetze von den Verfassungsrichtern für verfassungswidrig und damit nichtig erklärt. Die enorme Erfolgsquote für die Kläger lässt sich zum einen dadurch begründen, dass Politik und Ökonomie in ihrer Annäherung an westliche Standards zum Teil umfassenden Reformprozessen unterliegen, die in der Gesellschaft zu Spannungen führen und bei der reaktionär veranlagten Justiz auf Widerstand stoßen. Zum anderen er- gibt sich diese hohe Quote von Kassationen auch daraus, dass die Regierungen häufig mit Hilfe von Rechtsverordnungen regieren, um den beschwerlicheren Weg des Gesetzge- bungsprozesses nicht gehen zu müssen und die Opposition vom politischen Entschei- dungsprozess auszuschließen. Diese Verordnungen haben besonders in den frühen 1990er Jahren und im Jahr 2000 zu einer Vielzahl von Korrekturen des Verfassungsgerichts ge- führt. Die durchschnittliche absolute Zahl von abstrakten Normenkontrollen pro Jahr ist aber im Vergleich zum Zeitraum von 1962 bis 1980 gesunken.18

Die überwiegende Anzahl von Anträgen auf Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen oder Verfassungsänderungen erfolgt, wie in den meisten Ländern, die eine ab- strakte Normenkontrolle kennen, durch die größte Oppositionspartei im Parlament. So war es auch im Fall gegen die AKP-geführten Änderungsbestimmungen im vergangenen Jahr, in dem die CHP den Prozess vor dem Obersten Gerichtshof erwirkte. Antragsberechtigt sind nach Artikel 150 der türkischen Verfassung neben der größten Oppositionspartei im Parlament überhaupt nur der Präsident der Republik, die Fraktionen der Regierungspartei beziehungsweise aus einer Koalitionsregierung nur diejenige Partei, die im Bündnis über die größte Mitgliederanzahl verfügt sowie ein Fünftel der Gesamtzahl der Parlamentsabgeord- neten.

Das Recht der Regierung zur Klageerhebung erscheint dabei ohnehin in einem zweifelhaf- ten Licht, da sie unter normalen Umständen wohl kaum gegen ein Gesetz vorgehen wird, das sie selbst im Parlament verabschiedet hat. Auch der Präsident der Republik wird von seinem Antragsrecht zunächst eher selten Gebrauch machen, da er in einem ersten Schritt über sein, allerdings leicht zu umgehendes, suspensives Vetorecht19 versuchen wird, verfas- sungswidrige Gesetze zu verhindern. Zudem ist seit 2007 mit Abdullah Gül ein Präsident im Amt, der der Regierung seiner früheren Partei AKP wohlwollend zugewandt ist. Damit sinkt die Wahrscheinlichkeit einer Klageerhebung durch den Staatspräsidenten erheblich. Ein Antragsrecht für Individuen kennt das türkische Verfassungsrecht nicht. So bleibt die Möglichkeit zur Anfechtung nur für die Opposition attraktiv, um den Gesetzgebungspro- zess a posteriori vom Verfassungsgericht kontrollieren zu lassen. Dies war in der Vergan- genheit ein erfolgreicher Weg, der häufig von der parlamentarischen Opposition einge- schlagen wurde, wie auch die hohe Quote von Nichtigkeitserklärungen belegt. Damit wer- den durch das Verfassungsgericht in der Türkei, wie es dessen ehemaliger Präsident Musta- fa Bumin beschrieb, der Senat beziehungsweise eine zweite parlamentarische Kammer er- setzt, die das politische System der Türkei im Gegensatz zu Ordnungen vieler anderer Län- der nicht kennt.20

Prüfungsgegenstand einer Nichtigkeitsklage können nach Artikel 148 der Verfassung ver- schiedene Normen sein. So überprüft das Verfassungsgericht Gesetze und Rechtsverord- nungen mit Gesetzeskraft formell und materiell. Verfassungsänderungen werden nur for- mell kontrolliert.

Prüfungsmaßstäbe, die bei der Kontrolle von Gesetzen, Rechtsverordnungen und Verfas- sungsänderungen zur Anwendung kommen, sind „die ausdrücklichen Verfassungsvor- schriften“ sowie „die dem Geist der Verfassung zu entnehmenden Grundsätze wie ‚allge- meine Rechtsgrundsätze„, ‚Einheit der Verfassungsordnung„, ‚Sicherung eines der Würde des Menschen angemessenen Mindeststandards„, ‚notwendiges Gleichgewicht zwischen öffentlicher Ordnung und persönlicher Freiheit„, ‚Gleichheit in Vorteilen und Nachteilen„ u.a.“21 Darüber hinaus ziehen die Richter bei der Entscheidungsfindung im Normenkont- rollverfahren präpositive Normen und Völkerrechtsnormen, wie beispielsweise die Europä- ische Menschenrechtskonvention (EMRK) in Betracht.

Für eine Nichtigkeitsentscheidung bedarf es der einfachen Mehrheit der Richterstimmen. Um allerdings Verfassungsänderungen im Rahmen eines abstrakten Überprüfungsverfah- rens zu kassieren, müssen mindestens drei Fünftel, also sieben von elf Richtern, für eine solche Entscheidung stimmen. Die Beschlüsse des Obersten Gerichtshofs sind für alle Staatsorgane sowie Behörden und Personen verbindlich und können nicht angefochten werden. Das Verfassungsgericht stellt also die Spitze der Judikative dar und übt damit seine rechtsschöpferische Tätigkeit auf höchster Ebene aus, durch die es insbesondere zur Gro- ßen Nationalversammlung in Konkurrenz tritt.

An diesem Punkt wird augenfällig, dass die Normenkontrolle, die von einem Organ durch- geführt wird, das nicht durch demokratische Wahlen legitimiert wird, mit der Idee der Volkssouveränität, dem zentralen Element der Demokratie, in Konflikt gerät.22 Desweite- ren muss man bei einer Problematisierung des abstrakten Normenkontrollverfahrens fest- stellen, dass eine Juridifizierung der Politik, das heißt die Einflussnahme der Justiz auf poli- tische Entscheidungen, den demokratischen Prozess unterläuft. Mit der Absicht, politische Spannungen zu umgehen, werden kontroverse Themen von der Agenda gestrichen und von den politischen Akteuren dem Verfassungsgericht, in seiner Gestalt als „neutrale“ In- stitution, zur Entscheidung übergeben. Diese Vorgehensweise birgt allerdings zum Teil erhebliche Nebenwirkungen in sich. Durch seine aktive Teilnahme am politischen Ent- scheidungsprozess verliert der Oberste Gerichtshof weitgehend seinen Charakter als unpar- teiischer Wächter über Recht und Verfassung. Darüber hinaus wird durch die Juridifizie- rung politischer Entscheidungen das Gegenteil zur Intention der Spannungsvermeidung in Gesellschaft und Politik, die hinter dieser Handlungsweise steht, erzeugt. Die richterliche Einflussnahme auf den Gesetzgebungsprozess vertieft soziale Gräben oftmals mehr als sie zu überbrücken. Im Gegensatz zum legislativen Prozess, der auf Verhandlung und Komp- romiss beruht, hinterlässt der juristische Prozess, indem er auf der Suche nach „Wahrheit“ und „Schuld“ ist, absolute Gewinner und Verlierer.23 Daraus kann sich ein Machtkampf zwischen unterschiedlichen politischen Lagern noch verschärfen, wie es in der Türkei gut zu beobachten ist. Dennoch ist die abstrakte Normenkontrolle in der Türkei grundsätzlich ein akzeptiertes Mittel, um die Macht der parlamentarischen Mehrheit zu begrenzen, solan- ge diese Verfahrensart nicht so weit missbraucht wird, dass ein demokratisches System zu einer Diktatur der Richter mutiert.

2.1.2 Das Parteiverbot

Auch beim Parteiverbotsverfahren handelt es sich im Rahmen des präventiven Verfas- sungsschutzes um eine Juridifizierung der Politik, durch die das Verfassungsgericht die Grenzen des demokratischen Pluralismus absteckt. Insgesamt wurden in der Türkei bisher 26 Parteien durch das oberste Gericht verboten, allein 20 davon aber erst nach 1980. Von den bisherigen 49 Verfahren endeten allerdings auch 18 mit einem Freispruch. Gegen eini- ge Parteien, darunter die pro-kurdische Gesellschaftspartei DTP laufen aktuell noch Ver- fahren. Mit einer solch hohen Anzahl von Prozessen gegen politische Parteien belegt die Türkei innerhalb Europas die Spitzenposition. Diese Tatsache wirft die Frage auf, ob das türkische Parteiverbotsregime europäischen Standards entspricht oder ob es neben dem Schutz der politischen Ordnung auch der Unterdrückung beziehungsweise der Entmach- tung von politischen Wettbewerbern dient, die auf dem Weg der demokratischen Wahlen nicht bezwungen werden konnten.

Zum Teil ist dieser Verdacht nicht unberechtigt, aber ein Blick auf die politischen Umstän- de in der Türkei lässt auch erkennen, dass es einige entscheidende weitere Faktoren gibt, die zu dieser Entwicklung beigetragen haben. Ein großer Teil der Verbotsverfahren lässt sich darauf zurückführen, dass immer dieselben politischen Akteure durch die Gründung von Nachfolgeparteien, die eine sehr ähnliche Ideologie zum Ziel hatten wie ihre jeweiligen Vorgängerinnen, wiederholte Male solche Prozesse ausgelöst haben.24 Ein weiterer Grund für die hohe Anzahl an Verbotsverfahren ist die teilweise undemokratische Struktur inner- halb der politischen Parteien, durch die auch ein autokratischer Führungsstil nach außen getragen wird. Dieses Phänomen ist teilweise auch bei der AKP zu beobachten. Begünsti- gend für die Eröffnung eines Parteischließungsprozesses kommt eine generell geringe Wertschätzung von Parteien und Politikern unter den Verfassungsrichtern und innerhalb der türkischen Gesellschaft hinzu. Zu dem volatilen Parteiensystem, das seinerseits Ursache und Folge des geringen Prestiges von politischen Vereinigungen in der Türkei ist, konnte die Bevölkerung bislang kein Vertrauen gewinnen.

Den größten Anteil an der Häufigkeit von Parteischließungsverfahren hat aber der Aufbau des Prozesses an sich mit seinen Mechanismen, die erheblich zur Reduzierung möglicher politischer Kosten von Verbotsanträgen beitragen und so nicht in anderen europäischen Ländern zu finden sind.25 Im Gegensatz zu Deutschland spielen die Regierung und das Parlament eine untergeordnete Rolle bei der Initiierung eines Verbotsverfahrens, was dazu beiträgt, die politischen Spannungen in der Gesellschaft und der Politik zu reduzieren. Nur der Generalstaatsanwalt beim Kassationshof kann mit der Einreichung einer Anklageschrift beim obersten Gerichtshof einen Verbotsprozess gegen eine politische Partei einleiten.

Damit weist dieses Verfahren starke Ähnlichkeiten zu einem Strafprozess auf. Unterschiede zu diesem ergeben sich allerdings aus dem politischen Charakter des Parteiverbotsverfah- rens, der dem Strafprozess eben gerade nicht anhaften sollte. So kann der Generalstaatsan- walt ein Suspendierungsverfahren gegen politische Parteien nach Artikel 100 des Parteien- gesetzes26 nicht nur von Amts wegen, sondern auch auf Antrag des Justizministeriums, sofern dafür ein Ministerbeschluss vorliegt, sowie einer politischen Partei in Gang setzen. Auch ist das Parteiverbotsverfahren im Kern nur darauf ausgerichtet, einen verfassungs- widrigen Zustand zu beseitigen, während der Strafprozess im Ergebnis nicht nur die Sühne des Anklagten, sondern auch seine Besserung zum Ziel hat.27 Dennoch drängt sich bei ei- nem vergleichenden Blick auf die Prozessordnungen eine Ähnlichkeit zum Strafverfahren auf, die dem Parteiverbotsverfahren trotz seines eigentlich politischen Charakters in seinem Erscheinungsbild auch unpolitische Eigenschaften verleiht, die der Kostensenkung in Poli- tik und Gesellschaft bei einer Einleitung eines solchen Prozesses zuträglich ist.

[...]


1 Karakas, Cemal, 2007: Türkei: Islam und Laizismus zwischen Staats-, Politik-, und Gesellschaftsinteressen, Frankfurt a. M., online unter http://www.hsfk.de/fileadmin/downloads/report0107.pdf [Stand: 22.03.2009], S. I.

2 Arslan, Zühtü, 2002: Conflicting Paradigms: Political Rights in the Turkish Constitutional Court, in: Criti- que: Critical Middle Eastern Studies 11 (1), S. 10.

3 Azrak, Ülkü, 2007: Die Verfassungsgerichtsbarkeit der Türkei, in: Otto Luchterhand/Christian Starck/Albrecht Weber (Hrsg.): Verfassungsgerichtsbarkeit in Mittel- und Osteuropa, Baden-Baden, S. 213- 236.

4 Shambayati, Hootan, 2004a: Judicial Review in Unconsolidated Democracies: The Turkish Constitutional Court in Comparative Perspective. Working Draft. The Annual Meeting of the Midwest Political Science Association, 15-19 April, Chicago; ders., 2004b: A Tale of two Mayors: Courts and Politics in Iran and Tur- key, in: International Journal of Middle East Studies 36, S. 253-275; ders., 2008: Courts in Semi- Democratic/Authoritarian Regimes: The Judicialization of Turkish (and Iranian) Politics, in: Tom Gins- burg/Tamir Moustafa (Hrsg.): Rule by Law: The Politics of Courts in Authoritarian Regimes, New York 2008, S. 283-303.

5 Belge, Ceren, 2006: Friends of the Court: The Republican Alliance and Selective Activism of the Constitu- tional Court of Turkey, in: Law and Society Review 40 (3), S. 653-692.

6 Göztepe, Ece, 2004: Die Kopftuchdebatte in der Türkei. Eine kritische Bestandsaufnahme für die deutsche Diskussion, in: Aus Politik und Zeitgeschichte B 33-34, S. 32-38.

7 Wiltse, Evren Çelik, 2008: The Gordian Knot of Turkish Politics: Regulating Headscarf Use in Public, in: South European Society and Politics 13 (2), S. 195-215.

8 Kuru, Ahmet T., 2006: Reinterpretation of Secularism in Turkey. The Case of the Justice and Development Party, in: M. Hakan Yavuz (Hrsg.): The Emergence of a New Turkey. Democracy and the AK Parti, Salt Lake City, S. 136-159.

9 Karakas, a.a.O.

10 Erdoğan, Mustafa, 1999: Religious Freedom in the Turkish Constitution, in: The Muslim World 89 (3-4), S. 377-388.

11 Özbudun, Ergun, 26.10.2008: Reasoning for headscarf decision. New constitution is now a must, in: To- day‟s Zaman, online in Internet: URL: http://www.todayszaman.com/tz-web/detaylar.do? load=detay&link=156932 [Stand 11.02.2009].

12 Tröndle, Dirk, 2008: Das Verbotsverfahren gegen die Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung (AKP), die türkische Regierungspartei, in: Konrad-Adenauer-Stiftung/Auslandsinformationen 8/2008, S. 68-96.

13 Rumpf, Christian/Akartürk, Ekrem, 2008: Die rechtlichen Auswirkungen des Parteiverbotsverfahrens der AK Partei in Anbetracht der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Parteiver- bot in der Türkei. Online unter http://www.europarl.europa.eu/activities/committees/studies/ download.do?file=23679 [Stand: 20.02.2009].

14 Uygun, Oktay, 2008: Wehrhafte Demokratie und Parteienverbote, in: Heinrich Böll Stiftung (Hrsg.): Men- schenwürde und Menschenrechte: Garantie für die Demokratie, Istanbul. Online unter http://www.boell- tr.org/images/cust_files/081023150513.pdf [Stand: 28.02.2009], S. 7-29.

15 Koçak, Mustafa/Örücü, Esin, 2003: Dissolution of Political Parties in the Name of Democracy: Cases from Turkey and the European Court of Human Rights, in: European Public Law 9 (3), S. 399-424.

16 Azrak, a.a.O., S. 215 f.

17 Zu den politischen Entwicklungen in der Türkei bis 1961 siehe: Hottinger, Arnold, 2000: Gottesstaaten und Machtpyramiden. Demokratie in der islamischen Welt, Paderborn/München/Zürich, S. 328 ff. und Steinbach, Udo, 2002: Stationen der Innenpolitik seit 1945, in: Informationen zur politischen Bildung 277 (4), S. 11 ff.

18 Shambayati, 2004a, a.a.O., S. 19 ff.

19 Das suspensive Vetorecht des Staatspräsidenten bezeichnet seine in Artikel 104 a der türkischen Verfas- sung geregelte Kompetenz, Gesetze an das Parlament zur erneuten Verhandlung zurücksenden zu können.

20 Shambayati, 2004a, a.a.O., S. 18 f.

21 Azrak, a.a.O., S. 224.

22 Stone Sweet, Alec, 2000: Governing with Judges. Constitutional Politics in Europe, New York, S. 49 ff.

23 Shambayati, 2004b, a.a.O., S. 254 f.

24 Rumpf/Akartürk, a.a.O., S. 5.

25 Siehe zu diesen kostenreduzierenden Mechanismen: Shambayati, 2004a, a.a.O., S. 31-37.

26 Gesetz Nr. 2820, angenommen am 22.04.1983, verkündet im Amtsblatt Nr. 18027 vom 24.04.1983, deutsche Übersetzung von Ernst E. Hirsch, in: Jahrbuch des Öffentlichen Rechts der Gegenwart (JöR) 32, S. 595-623.

27 Rumpf/Akartürk, a.a.O., S. 12.

Excerpt out of 105 pages

Details

Title
Die Position der türkischen Justiz im Machtkampf der kemalistischen Opposition gegen die Regierungspartei AKP
College
LMU Munich  (Geschwister-Scholl-Institut für Politische Wissenschaft)
Grade
1,00
Author
Year
2009
Pages
105
Catalog Number
V162863
ISBN (eBook)
9783640777594
ISBN (Book)
9783640777600
File size
1167 KB
Language
German
Keywords
Position, Justiz, Machtkampf, Opposition, Regierungspartei
Quote paper
Christian Kalbfus (Author), 2009, Die Position der türkischen Justiz im Machtkampf der kemalistischen Opposition gegen die Regierungspartei AKP, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/162863

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