„Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU- entwickelt sie sich tatsächlich nach dem Paradigma des Intergouvernementalismus ?“


Hausarbeit, 2010

26 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der Europäischen Union
2.1. Die GASP heute

3. Der Intergouvernementalismus nach Stanley Hoffmann

4. Analyse der GASP und Beantwortung der Fragestellung

5. Ausblick- wie kann die Zukunft der GASP aussehen?

6. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Bereits kurz nach dem Zweiten Weltkrieg in den späten 1940er Jahren entwickelte sich ein bis heute andauernder dynamischer, europäischer Integrationsprozess. Schon sehr früh gab es Überlegungen, eines Tages ein Staatengebilde nach dem Vorbild der USA zu schaffen und es die „Vereinigten Staaten von Europa“ oder ähnlich zu nennen.

Im Laufe der Jahrzehnte entwickelte sich aus einer anfänglichen, losen Kooperation von einigen wenigen Staaten eine immer enger zusammenrückende Gemeinschaft. Mit der wachsenden Kooperation in vornehmlich wirtschaftlichen Beziehungen, wuchs parallel dazu ein Institutionengefüge heran, welches die notwendige Reglementierung der jeweiligen Bereiche vornahm. Wir finden heute in diesen immer weiter gewachsenen Vernetzungen der europäischen Zusammenarbeit eine Europäische Union (EU) vor, die mittlerweile 27 Mitgliedstaaten vorweisen kann und eine eigene Währung besitz. Mehr noch: Die Europäische Union kann auch konstitutionell vor allem in den letzten Jahren, jüngst durch den Vertrag von Lissabon, einen dynamischen Prozess vorzuweisen. So besitzt die EU mit dem Vertrag über die Europäische Union (EU- Vertrag) und die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEU) zwei Grundlagenverträge und bildet in der Gesamtheit ein politisches System „sui generis“.

Neben den bereits angesprochenen wirtschaftlichen Bereichen, von denen die Mitgliedstaaten rasch gegenseitig von einander profitieren konnten, entwickelten sich auch Kooperationen in anderen Politikbereichen, wie der Justiz- und Innenpolitik, Energie- und Umweltpolitik oder der Kulturpolitik. Um zukünftig in allen Bereichen der Weltpolitik als einheitlicher Akteur auftreten zu können, entwickelte sich seit dem Vertrag von Maastricht im Jahre 1992 auch eine „gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik“ (GASP) der EU.

Parallel zur Entwicklung des europäischen Staatenbundes entwickelten sich sogenannte Integrationstheorien, welche die unterschiedlichen Bereiche und deren Integrationsfähigkeit darstellen und bewerten sollten. Eine dieser Integrationstheorien ist die des „Intergouvernementalismus“ von Stanley Hoffmann.

Kernaussage dieser Theorie ist, dass die Nationalstaaten sowohl in der Weltpolitik als auch in der europäischen Integration die zentralen Einheiten bilden. Daher müssten ihre politischen Strategien analysiert werden, um eine Aussage zur Integrationsfähigkeit geben zu können.[1]

Ausgehend von dieser These müsste man somit davon ausgehen, dass der weiteren europäischen Integration der GASP Grenzen gesetzt sind, da sobald ein Nationalstaat nicht mehr „mitspielt“ eine weitere Integration verhindert wird.

Doch ist diese nun mittlerweile über 40 Jahre alte Theorie noch auf die in der letzten Dekade stattgefundenen Integration im Bereich der GASP erklärend?

Zwar wurde die Theorie von ihm selbst und seinen Kollegen mehrmals modernisiert und modifiziert, doch ist sie in Zeiten von „Gemeinsamer Sicherheits- und Verteidigungspolitik“ (GSVP) mit gemeinsamen militärischen Einsätzen im Zuge der GASP oder auch der Einsetzung eines hohen Vertreters der EU für Außen- und Sicherheitspolitik überhaupt noch anwendbar?

Diese zentrale Frage soll vorliegende Arbeit beantworten.

Um eine Beantwortung der Fragestellung vornehmen zu können ist es notwendig, dass in einem ersten Schritt zunächst eine Übersicht zur Entwicklung der GASP von der ersten Idee bis zur heutigen Form dargestellt wird, um den kontinuierlichen Prozess der Integration darstellen zu können und den derzeitigen Status quo aufzuzeigen.

Im zweiten Schritt soll die Theorie des Intergouvernementalismus nach Stanley Hoffmann in seinen Grundfesten erläutert werden um im dritten Schritt eine Beantwortung der Fragestellung vornehmen zu können..

Ein Fazit, bzw. Ausblick soll Möglichkeiten der weiteren Entwicklung der GASP in der EU fokussieren.

2. Die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der Europäischen Union

Die GASP der Europäischen Union in ihrer heutigen Form ist keineswegs eine selbstverständliche Entwicklung innerhalb eines Staatenbundes. Die „zweite Säule“ der EU ist Resultat eines langen und zum Teil auch nicht immer im Konsens entstandenen Integrationsprozesses.

Dieses Kapitel soll zunächst aufzeigen, wie aus anfänglichen Intentionen einzelner Nationalstaaten und institutionellen Ausarbeitungen eine konstitutionelle Verankerung und letztendlich eine intergouvernementale Säule der heutigen EU geworden ist.

Bereits nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges begannen Staaten in Europa nach Kooperationsmöglichkeiten untereinander zu suchen. Primäres Interesse der Nationalstaaten lag zunächst im Wiederaufbau der Ökonomien und der Abwehr des nun in Europa präsenten Kommunismus, um Sicherheitsbedürfnisse befriedigen zu können. Außerdem sollte ein Integrationsgeflecht der ehemaligen Kriegsgegner entstehen.

Der Beginn der sicherheitspolitischen Zusammenarbeit ist somit in der Gründung des Brüsseler Paktes im Jahre 1948 zu finden, den Frankreich und die Benelux- Staaten unterzeichneten.

Der erste tiefgreifende Integrationsschritt erfolgte bekanntermaßen im Jahre 1951 mit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS).[2]

Bereits ein Jahr später entwickelte der damalige französische Premier Pleven neue Ansätze im Bereich der Sicherheitspolitik, welche in der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) zusammengefasst werden sollten.

Dieses Vorhaben scheiterte allerdings am Veto der französischen Nationalversammlung im Jahre 1955.[3]

Stattdessen initiierte der damalige französische Präsident Charles de Gaulle den Vorschlag des Fouchet Plans, der eine Europäische Politische Union (EPU) anstrebte. Die EPU sollte die bereits bestehende EG in eine übergeordnete Union aufnehmen. Die EG- Staaten sahen weiterhin eine Trennung von politischer und wirtschaftlicher Integration als unumgänglich an. Frankreich akzeptierte diese Forderungen nicht, wodurch die EPU scheiterte.[4]

Auch eine parallel zur EVG konzipierte Europäische Politische Gemeinschaft (EPG), die wirtschaftliche, außen- und sicherheitspolitische Elemente in die EGKS integrieren sollte, wurde von französischer Seite abgelehnt.[5]

Stattdessen wurde die sogenannte Westeuropäische Union (WEU) gegründet. Diese hatte aber nicht die Integration einer europäischen Institution, sondern die Implementierung von rüstungspolitischen und militärisch- strukturellen Regelungen zum Ziel.

Erst zum Ende der 60er Jahre, genauer 1969 beim Gipfel in Den Haag erkannten die Staats- und Regierungschefs, dass ein an Bedeutung gewinnendes Europa künftig bei außen- und handelspolitischen Fragen mit einer gemeinsamen Stimme sprechen müsste. Sie beauftragten daher die Außenminister mit der Prüfung von Möglichkeiten, eine solche Stimme zu installieren.

1970 unternahmen die Außenminister der EG- Staaten mit der Europäischen Politischen Zusammenarbeit (EPZ) einen neuen Anlauf zur Durchsetzung einer Außenpolitik. Sie sollte dazu beitragen, bei außenpolitischen Fragen, Stellungnahmen zu formulieren.

Dieses Forum zur Koordinierung der einzelnen nationalen außenpolitischen Strategien sollte hierbei nicht ein Teil der EG, sondern eine unabhängige Einrichtung werden. Sie traf sich zweimal jährlich mit Beteiligung aller Außenminister der EG- Staaten. Die EPZ wurde dadurch intergouvernemental angelegt und auf Einstimmigkeit ausgelegt, wobei die EG als Präsident die Richtliniengeber fungierte.[6] Ein institutioneller Ausbau fand hierbei nicht statt. Aus Sorge vor Souveränitätsverlust drängte Frankreich auf eine strikte rechtliche Trennung von EPZ und EG.[7]

Die EPZ startete so als unverbindliche Form intergouvernementaler Konsultationen ohne vertragliche Basis. Trotzdem entstanden Verfahrensweisen und Inhalte, die später institutionalisiert wurden. Anfang der 80er Jahre wurde der EPZ einen festen Platz beim Prozess der politischen Einigung eingeräumt und somit der Status verbessert.

Allerdings wurde die Sicherheitspolitik von Anfang an aus dem Bereich der EPZ ausgeklammert. Die EPZ wurde aus völkerrechtlicher Sicht auch keine neue internationale Organisation.[8] Im Jahre 1987 wurde die EPZ im Zuge der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) in das Vertragswerk der EG aufgenommen und erhielt somit eine völkerrechtlich- sowie auch vertragliche Grundlage. Außerdem wurde sie inhaltlich um den bisher fehlenden Themenkomplex der Sicherheitspolitik erweitert, da man eine klare Trennung zwischen den Politikbereichen der Außen- und Sicherheitspolitik für unrealistisch erachtete.

Ebenfalls wurden erstmalig Bestimmungen über eine europäische Zusammenarbeit in der Außenpolitik festgeschrieben. Demnach war die Präsidentschaft (jeweils abhängig von der Ratspräsidentschaft) für Initiativen, Koordinierung und Vertretung der Mitgliedstaaten gegenüber Dritten verantwortlich. In Artikel 2 wurde ebenfalls rechtlich verankert, dass der Europäische Rat für die EPZ zuständig ist. Institutionell war die Schaffung eines Sekretariats für die jeweilige Präsidentschaft eine Neuerung.

Außerdem wurde die Kommission und auch das Europäische Parlament an den Arbeiten der EPZ beteiligt.[9] Gemeinsame Standpunkte im Rahmen der EPZ wurden weiter auf Basis des Konsensprinzips festgelegt, da weiterhin keine materielle Verpflichtung zur Kooperation bestand.[10] Es handelte sich letztendlich lediglich um Absichterklärungen, wodurch es große Differenzen zwischen dem Vertrag und der EPZ- Praxis gab. Viele sicherheitspolitische Fragen wurden weiterhin in anderen Foren, wie der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) kommuniziert.[11]

Der Fall der Mauer 1989 und die Irak- Krise 1990 stellten die EG vor neue Rahmenbedingungen und Herausforderungen.

Die eigentliche Geburtsstunde der GASP war das Inkrafttreten des Vertrages von Maastricht (EUV) im Jahre 1993. Mit ihm wurde die Europäische Union (EU) gegründet, sowie die tragenden Säulen dieser Union festgelegt. Die GASP wurde hierbei als „zweite Säule“ konstituiert. Sie löste die EPZ ab und in ihrem Wirkungsbereich durch das Ziel einer gemeinsamen Außenpolitik erweitert. Außerdem umfasste der Vertrag erstmals eine verankerte Verantwortung der EU in allen Fragen der Sicherheit, sowie eine verteidigungspolitische Perspektive.

Erstmals wurden auch materielle Ziele formuliert, wie die Wahrung der gemeinsamen Werte, grundlegenden Interessen und Unabhängigkeit der EU, die Wahrung des Friedens, Stärkung der internationalen Sicherheit entsprechend den Grundsätzen der UN- Charta, sowie die Förderung der internationalen Zusammenarbeit.

Neben den aufgezählten Neuerungen gab es im Wesentlichen drei weitere, nämlich die Möglichkeit von Mehrheitsentscheidungen im Rahmen der GASP, den Verzicht auf Trennung zwischen Gemeinschafts- und Außenpolitik, sowie die Erweiterung der GASP um eine verteidigungspolitische Dimension.[12]

Institutionell verblieb es dabei, dass der Europäische Rat die Richtlinienkompetenz inne hat. Die Kommission und das Parlament wurden im Rahmen der sogenannten Troika mit beteiligt.[13] Aus praktischer Sicht war es nun im Rahmen der GASP möglich, bei internationalen Krisen Personal oder finanzielle Unterstützung einzusetzen, Wahlbeobachter, Polizei oder sogar Militär zu entsenden. Die zentrale Rolle neben diesen konkreten Handlungen haben hierbei diplomatische Beziehungen inne.[14]

Der Vertrag von Amsterdam aus dem Jahre 1997 brachte ebenfalls einige Neuerungen. So wurden Inhalte der Petersberger Erklärung aus dem Jahre 1992 in die GASP aufgenommen, wonach es nun möglich sein sollte, „humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze, friedenserhaltende Aufgaben sowie Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung einschließlich friedenserhaltender Maßnahmen“[15] durchzuführen. Diese Missionen sollten von der Union beschlossen und von der WEU umgesetzt werden.

Institutionell brachte der Vertrag ebenfalls Neuerungen. So wurde das Amt eines „Hohen Vertreters für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik“ geschaffen, welches ab Mai 1999 Javier Solana inne hatte. Primäre Aufgabe dieses Vertreters sollte es sein, den Europäischen Rat in die Angelegenheiten der GASP zu integrieren und in den politischen Dialog mit Dritten zu treten. Ein politischer Stab bildet hier seine unterstützende Einheit.

[...]


[1] Vgl. Bieling, Hans Jürgen: Intergouvernementalismus, in: Bieling, Hans- Jürgen/ Lerch, Marike (Hrsg.): Theorien der europäischen Integration, S.94

[2] Vgl. Schröder, Stephanie: Zwischen Anspruch und Wirklichkeit: Krisenprävention in der europäischen Außen- Sicherheits- und Verteidigungspolitik- Konzepte, Kapazitäten, Kohärenzprobleme, Berlin, 2006, S. 122 ff

[3] Vgl. http://www.europa-digital.de/dschungelbuch/polfeld/gasp/chrono.shtml

[4] Vgl. http://www.bmvg.de/portal/a/bmvg/sicherheitspolitik/internationale_organisationen/europaeische_union? yw_contentURL=/C1256F1200608B1B/W26RFBNZ737INFODE/content.jsp

[5] Vgl. Schröder, Stephanie: Zwischen Anspruch und Wirklichkeit: Krisenprävention in der europäischen Außen- Sicherheits- und Verteidigungspolitik- Konzepte, Kapazitäten, Kohärenzprobleme, Berlin, 2006, S. 123

[6] Vgl. ebd. S. 125

[7] Vgl. Allen, David J./Wallace, William: Die europäische politische Zusammenarbeit. Modell für eine europäische Außenpolitik?, Bonn, 1976, S.11

[8] Vgl. Schröder, Stephanie: Zwischen Anspruch und Wirklichkeit: Krisenprävention in der europäischen Außen- Sicherheits- und Verteidigungspolitik- Konzepte, Kapazitäten, Kohärenzprobleme, Berlin, 2006, S. 126

[9] Vgl. http://www.europa-digital.de/dschungelbuch/polfeld/gasp/entwickl.shtml

[10] Vgl. Schröder, Stephanie: Zwischen Anspruch und Wirklichkeit: Krisenprävention in der europäischen Außen- Sicherheits- und Verteidigungspolitik- Konzepte, Kapazitäten, Kohärenzprobleme, Berlin, 2006, S. 128

[11] Vgl. ebd., S. 129

[12] Vgl. Schröder, Stephanie: Zwischen Anspruch und Wirklichkeit: Krisenprävention in der europäischen Außen- Sicherheits- und Verteidigungspolitik- Konzepte, Kapazitäten, Kohärenzprobleme, Berlin, 2006, S.130-131

[13] Vgl. http://www.europa-digital.de/dschungelbuch/polfeld/gasp/entwickl.shtml

[14] Vgl. Schröder, Stephanie: Zwischen Anspruch und Wirklichkeit: Krisenprävention in der europäischen Außen- Sicherheits- und Verteidigungspolitik- Konzepte, Kapazitäten, Kohärenzprobleme, Berlin, 2006, S.132- 133

[15] Ebd., S.133

Ende der Leseprobe aus 26 Seiten

Details

Titel
„Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU- entwickelt sie sich tatsächlich nach dem Paradigma des Intergouvernementalismus ?“
Hochschule
Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg  (Professur für Politikwissenschaft, insbesondere das politische System der Bundesrepublik Deutschland )
Veranstaltung
Seminar: European Governance
Note
1,7
Autor
Jahr
2010
Seiten
26
Katalognummer
V163007
ISBN (eBook)
9783640785100
ISBN (Buch)
9783640784783
Dateigröße
663 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, GASP, ESVP, GSVP, Intergouvernementalismus, Europäische Integration, Theorien zur europäischen Integration, Theorie, Stanley Hoffmann, Entwicklung der GASP, EU seit 1945, Vertrag von Lissabon, Europäische Union, EU, Souveränität der Nationalstaaten, Europäische Sicherheitsstrategie, ESS, Zukunft der GASP
Arbeit zitieren
Sascha Tiedemann (Autor:in), 2010, „Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU- entwickelt sie sich tatsächlich nach dem Paradigma des Intergouvernementalismus ?“, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/163007

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