Abstract or Introduction
Die Stellung der Länder in der Bundesrepublik Deutschland wird im Grundgesetz unter dem Punkt zwei „Der Bund und die Länder“ geregelt. Dieser direkt hinter den Grundrechten folgende Punkt umfasst also Regelungen für den Bund und seine Länder. Für die Länder relevante Artikel beginnen ab Artikel 28. In den einzelnen Artikeln werden unter anderem Themen wie die Ordnung in den Ländern, die Kompetenzenverteilung zwischen dem Bund und seinen Ländern, oder auch die Stellung des Bundesrechts im Bezug auf Landesrecht.
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- Udo Krause (Author), 2006, Staatsaufbau und Rechtsetzung am Beispiel der Länder, insbesondere Sachsen Anhalt, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/163220
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