Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Entstehung der sozialen Gruppe der
Angestellten im Deutschen Kaiserreich und der Geschichte ihrer sozialpolitischen
Organisation bis zum 1. Weltkrieg. Gemessen an anderen sozialen Gruppen wie den
Bauern, Kaufleuten, Handwerkern und Arbeitern sind die Angestellten eine historisch
junge Gruppe. Ihre Entstehung und Entwicklung im Deutschen Kaiserreich ist ein
Phänomen der entstehenden modernen Industriegesellschaft, die das rasche
Wachstum der Angestelltenschaft ermöglichte und forcierte. Zugleich weist die
Entwicklung jedoch über die industriell geprägte Wirtschaft hinaus. 1987 überstieg
die Zahl der Angestellten in der Bundesrepublik erstmals die der Arbeiter (Schulz
2000, XI). Der quantitative Aufstieg der Angestellten markiert den gegenwärtigen
Wandel von der Industrie- zur Dienstleistungsgesellschaft.
Gegenüber der zukunftsweisenden Wachstumsraten der Angestellten sind diese
jedoch auch immer wieder als eine gesellschaftliche Kraft aufgetreten, die für die
Durchsetzung von berufsständischen, also eigentlich vormodernen Strukturen,
eintrat. Mit dem Angestelltenversicherungsgesetz (AVG) von 1911 wurde die
angestrebte Separation von den Arbeitern gesetzlich verankert. Die Frage nach der
gesellschaftlichen Stellung der Angestellten hat schon die zeitgenössische
Diskussion geprägt und zieht sich durch die sozialwissenschaftliche und historische
Literatur. Die Frage, ob die Angestellten als Schicht, Klasse oder Stand betrachtet
werden sollen konnte nie hinreichend geklärt werden, sei es wegen der Unschärfe
der Kategorien oder der komplexen Struktur „der“ Angestellten im Deutschen
Kaiserreich. Sie soll deshalb in dieser Arbeit weitestgehend ausgeklammert werden.
Vielmehr soll die komplexe und heterogene Struktur der Angestelltenschaft und in
Analogie dazu die unterschiedlichen Berufsverbände und ihre Entwicklung
systematisch dargestellt werden. In wie weit die verschiedenen Richtungen innerhalb
der Angestelltenbewegung erfolgreich agierten, soll nicht zuletzt anhand der
Durchsetzung des AVG dargestellt werden.
Inhalt:
1. Einleitung
2. Entstehung und Entwicklung der Angestellten
2.1 Anfänge der Entwicklung: Kaufmännische und technische Angestellte
2.1.2 Die kaufmännischen Angestellten
2.1.3 Die technischen Angestellten
2.2 Der neue Mittelstand - das Selbstverständnis der Angestellten
2.3 Anzahl und Relation der Angestellten im Deutschen Kaiserreich
3. Die Entwicklung der Angestelltenverbände bis zur Angestelltenversicherung
3.1 Die Anfänge der Angestelltenorganisation. Paritätische Berufsverbände
3.1.1 Verbandsgründungen der kaufmännischen Angestellten
3.1.2 Verbände der technischen Angestellten
3.2 Gewerkschaftliche Ausrichtung der Angestelltenverbände
3.3 Der Deutschnationale Handlungsgehilfen-Verband
3.4 Mitgliederzahlen der Verbände und Organisationsgrad der Angestellten
3.5 Das Angestelltenversicherungsgesetz (AVG) von 1911
4. Schlussbetrachtung
5. Literatur
1. Einführung
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Entstehung der sozialen Gruppe der Angestellten im Deutschen Kaiserreich und der Geschichte ihrer sozialpolitischen Organisation bis zum 1. Weltkrieg. Gemessen an anderen sozialen Gruppen wie den Bauern, Kaufleuten, Handwerkern und Arbeitern sind die Angestellten eine historisch junge Gruppe. Ihre Entstehung und Entwicklung im Deutschen Kaiserreich ist ein Phänomen der entstehenden modernen Industriegesellschaft, die das rasche Wachstum der Angestelltenschaft ermöglichte und forcierte. Zugleich weist die Entwicklung jedoch über die industriell geprägte Wirtschaft hinaus. 1987 überstieg die Zahl der Angestellten in der Bundesrepublik erstmals die der Arbeiter (Schulz 2000, XI). Der quantitative Aufstieg der Angestellten markiert den gegenwärtigen Wandel von der Industrie- zur Dienstleistungsgesellschaft.
Gegenüber der zukunftsweisenden Wachstumsraten der Angestellten sind diese jedoch auch immer wieder als eine gesellschaftliche Kraft aufgetreten, die für die Durchsetzung von berufsständischen, also eigentlich vormodernen Strukturen, eintrat. Mit dem Angestelltenversicherungsgesetz (AVG) von 1911 wurde die angestrebte Separation von den Arbeitern gesetzlich verankert. Die Frage nach der gesellschaftlichen Stellung der Angestellten hat schon die zeitgenössische Diskussion geprägt und zieht sich durch die sozialwissenschaftliche und historische Literatur. Die Frage, ob die Angestellten als Schicht, Klasse oder Stand betrachtet werden sollen konnte nie hinreichend geklärt werden, sei es wegen der Unschärfe der Kategorien oder der komplexen Struktur „der“ Angestellten im Deutschen Kaiserreich. Sie soll deshalb in dieser Arbeit weitestgehend ausgeklammert werden.
Vielmehr soll die komplexe und heterogene Struktur der Angestelltenschaft und in Analogie dazu die unterschiedlichen Berufsverbände und ihre Entwicklung systematisch dargestellt werden. In wie weit die verschiedenen Richtungen innerhalb der Angestelltenbewegung erfolgreich agierten, soll nicht zuletzt anhand der Durchsetzung des AVG dargestellt werden.
2. Entstehung und Entwicklung der Angestellten
Die Bezeichnung „Angestellter“[1] ist in der gegenwärtigen Umgangssprache so geläufig wie „Beamter“ oder „Arbeiter“. Bei näherem Betrachten entzieht sich der Begriff jedoch bis heute einer hinreichenden Definition. „Tatsächlich ist es bis heute nicht gelungen, eine befriedigende Definition zu finden, die alle Angestellten, aber eben nur diese umfasst.“ (Schulz 1979, 225) So wurden die industriellen Angestellten in Anlehnung an den Begriff des Staatsbeamten lange Zeit als Betriebs- oder Privatbeamte bezeichnet. Erst allmählich setzte sich dagegen die Bezeichnung „Angestellter“ durch. Auf der anderen Seite wurden in den Statistiken der Industriebetriebe die Werkmeister, welche beaufsichtigende und planende Aufgaben in der Produktion erfüllten und ursprünglich der Arbeiterschaft entstammten, teilweise den Arbeitern, teilweise den Angestellten zugerechnet. Das Angestelltenversicherungsgesetz von 1911 fasst die versicherungspflichtigen Angestellten in einer Positivliste, dem Berufsgruppenkatalog, zusammen. Seitdem gilt als Angestellter, wer als Angestellter sozialversichert ist. Bis heute konnte das Problem der Definition nicht ausreichend gelöst werden. „Die Definition der Angestellten stellt [...] ein sozialwissenschaftliches Problem ersten Ranges dar“ (Pierenkemper 2000, 207).
Die Übergänge der Angestellten zu den anderen Erwerbsgruppen sind hinsichtlich der ihrer arbeitsrechtlichen Stellung, der Höhe der Entlohnung, der Entscheidungsbefugnisse und Tätigkeitsbereiche fließend. (vgl. Schulz 1979, 228). Diese mangelnde Trennschärfe der sozialen Gruppen liegt jedoch in der Entstehung der Angestelltenschaft selbst begründet: „Die Funktionen industrieller Angestellter [sind] sowohl durch Delegierung von Unternehmerfunktionen als auch durch Abspaltung von Arbeiterfunktionen und schließlich im Verlauf der Entwicklung auch völlig neu entstanden.“ (Schulz 1979, 233) Von den Unternehmern lassen sich die Angestellten als „Gehaltsempfänger in unselbstständiger, relativ fester (Dienst-) Stellung“ (Schulz 1979, 225) noch hinreichend klar durch ihr abhängiges Beschäftigungsverhältnis unterscheiden. Die definitorische Trennung der Angestellten von den Staatsbeamten und den Arbeitern ist dagegen wesentlich schwieriger.
Die Komplexität des Angestelltenbegriffs hat sich aus der Vielfalt der Tätigkeiten der Angestellten entwickelt. Die Angestellten entstammten unterschiedlichen Gewerbezweigen und Berufstraditionen, viele Berufe entwickelten sich erst in den Großbetrieben der Industrialisierungsära. Der Sprachgebrauch war uneinheitlich und wurde lange Zeit von Region zu Region und von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich gehandhabt (vgl. Kocka 1972, 113).
Die höheren Angestellten wurden noch bis in die 1920er Jahre als Betriebsbeamte oder Privatbeamte bezeichnet. „In den Anfängen der Industrialisierung waren die Beamten eine relativ kleine, oft mit weitreichenden Anordnungsbefugnissen ausgestattete und sozial von den Arbeitern abgehobene Gruppe innerhalb des Betriebs.“ (Peissl 1994, S. 16) In der Bezeichnung als „Beamte“ finden sich die besonderen Privilegien, das soziale Prestige und das gehobene Selbstbild der höheren Angestellten wieder. Die höheren Angestellten waren von ihrem Selbstverständnis her und auch durch ihre Stellung im Unternehmen, stark am Leitbild des Staatsbeamten orientiert. In der patriarchalisch geprägten Frühzeit der Industrialisierung nahmen die wenigen Betriebsbeamten tatsächlich eine besonderen Vertrauensstellung gegenüber den Unternehmern ein. Diese honorierten die notwendige Loyalität ihrer Angestellten mit der Vergabe besonderer Privilegien. Aus den individuellen Schlüsselpositionen ergab sich neben anderen finanziellen und sozialen Vorteilen eine relative Unabhängigkeit gegenüber Schwankungen des Arbeitsmarktes, woraus tatsächlich eine den Staatsbeamten ähnlich Stellung erwuchs. Was in den Anfängen der Industrialisierung und auch noch darüber hinaus für eine kleine Gruppe von Angestellten Geltung hatte, blieb einer zunehmenden Zahl von Angestellten verwehrt. Im Verlauf der Industrialisierung verloren die Angestellten ihren exklusiven Status. Innerhalb der Angestelltenschaft entwickelte sich eine wachsende Gliederung. Die stärkere Arbeitsteilung führte zu einer wachsenden Differenzierung innerhalb der Betriebe. (Schulz 1979, 238 f) Diese Differenzierung fand sowohl auf einer horizontalen Ebene, bezüglich dem Beruf oder Tätigkeitsfeld, wie auch auf einer vertikalen Ebene mit Ausbildung verschiedener Positionen statt.
Die besonderen Privilegien, ein besonderes Vertrauensverhältnis zum Unternehmer, günstige Arbeitszeiten und –bedingungen, ein relativer Kündigungsschutz in Zusammenhang mit der individuellen Vertrauensposition im Unternehmen, galten eben nur für die Spitze der Angestelltenpyramide. Dennoch blieb eine spezifische Angestelltenmentalität weit verbreitet, die bürgerliche Hoffnung auf sozialen Aufstieg. Die Orientierung hin zu den Unternehmern und den Beamten bedeutete jedoch für einen wachsenden Teil der Angestellten nichts als „einen ideologischen Identifikationsversuch mit der sozial akzeptierten, prestigebesetzten Gruppe der (Staats-)Beamten.“ (Kocka 1972, S. 114)
2.1 Anfänge der Entwicklung: Kaufmännische und technische Angestellte
Insbesondere durch die Anforderungen der modernen Industrieunternehmen entstanden neue Gruppen von Angestellten. „Mit dem Aufkommen industrieller Unternehmen seit Mitte des 19. Jahrhunderts wurde die Notwendigkeit offenbar, die betriebliche Produktions- und Verwertungsvorgänge schriftlich und rechnerisch zu erfassen. Dies führte dazu, dass auf der einen Seite Buchhalter die Rentabilitätsrechnung für das eingesetzte Kapital übernahmen, auf der anderen Seite technische Angestellte für Spezialaufgaben in der Produktion zur Verfügung standen.“ (Pierenkemper 2000, S. 208)
Die Einteilung in kaufmännische und technische Angestellte ist eines der wesentlichen Unterscheidungsmerkmale innerhalb der Gruppe der Angestellten. Die Ursache liegt in der Doppelnatur der industriellen Unternehmen begründet, nämlich Güter zu produzieren und diese auf dem Markt zu verwerten. Technisches und kaufmännisches Personal wurde in wachsendem Maß benötigt (vgl. Kocka 1972, S. 114). Die Einteilung der Angestelltenschaft in technisches und kaufmännisches Personal liegt in den unterschiedlichen Aufgaben und Ausbildungen und nicht zuletzt in den verschiedenen gruppenspezifischen Selbstverständnissen begründet.
2.1.2 Die kaufmännischen Angestellten
In der vorindustriellen Zeit waren Angestelltentätigkeiten vor allem im Handel zu finden. Die frühen Handelfirmen des 15. bis 17. Jahrhunderts waren meist kleine Betriebe mit patriarchalischer Struktur, ähnlich den zunftständisch organisierten Handwerksbetrieben. Neben dem Prinzipalen, dem selbstständigen Kaufmann, und den Lehrlingen arbeiteten in den deutschen Handelsfirmen die Handlungsgehilfen als Angestellte. Sie waren die „jungen Kaufleute“, die zwischen der Lehrzeit und der eigenen Selbstständigkeit standen. (vgl. Schulz 2000, S. 8) Die Gründung eines eigenen Handlungsgeschäfts war das mittelfristige Ziel der Handlungsgehilfen, ein Umstand, der in der weiteren Entwicklung der kaufmännischen Angestellten eine bedeutende Rolle spielen sollte. Noch im frühen 19. Jahrhundert war dieses Selbstbild durchaus realistisch. Die Einkommensunterschiede zwischen Kaufleuten und Handlungsgehilfen waren gering und die Gründung eines eigenen Geschäfts mit relativ geringem finanziellen Aufwand möglich (Pierenkemper 1987, S. 127). In den größeren Handelkontoren bildeten sich jedoch bereits in vorindustrieller Zeit spezifizierte berufliche Gruppen aus, anhand derer eine dauerhafte Anstellung der Handlungsgehilfen aufzuzeigen ist. „1715 unterschied Paul Jakob Marperger, Herausgeber des ersten deutschen Kaufmannwörterbuchs, Complementarii (Generalhandlungsbevollmächtigte bzw. Prokuristen), Factores (selbstständige auswärtige Vertreter, auch für mehrere Firmen), Reisediener, die im Auftrag einer einzelnen Firma die Geschäftspartner aufsuchten, Buchhalter, die im Geschäft den ersten Platz einnahmen, Kontoristen (Korrespondenten, Kassierer oder angehende Handlungsdiener) sowie Laden -, Gewölb - und Warendiener für den Ein- und Verkauf, das sortieren und den Versand.“ (Schulz 2000, S. 9)
Die aufkommende Industrialisierung veränderte die betriebliche und soziale Situation der Angestellten drastisch. Bevölkerungswachstum und bessere Schulbildung erhöhten den Druck auf dem Arbeitsmarkt der Angestellten. Für die unteren und mittleren Handelsangestellten waren häufig schon allein die Fertigkeiten des Lesens und Schreibens für den Berufszugang ausreichend gewesen, mit der Ausbreitung der allgemeinen Schulbildung erhöhte sich die Zahl der Anwärter stark. Durch die Entstehung größerer Handelsbetriebe und Warenhäuser fand eine Taylorisierung der Angestelltentätigkeiten statt. Vor allem bei den Bürotätigkeiten in den wachsenden Industriebetrieben wurden viele Arbeiten systematisch zerlegt und teilweise mechanisiert (vgl. Kocka 1972, S. 117). Die ehemals hoffnungsvoll der eigenen Selbstständigkeit entgegen sehenden „jungen Kaufleute“ fanden sich zunehmend in einer Situation der dauerhaften abhängigen Beschäftigung wieder.
2.1.3 Die technischen Angestellten
Die Gruppe der technischen Angestellten entwickelte sich mit der Notwendigkeit, die komplexer werdenden technischen Prozesse und Verfahren in der industriellen Produktion zu bewältigen. Mit dem naturwissenschaftlichen Fortschritt vor allem in der Chemie- und Elektroindustrie und der Expansion dieser Branchen waren die Unternehmer verstärkt auf technische Experten angewiesen. Die Techniker waren vor allem in Produktion, Konstruktion und Entwicklung beschäftigt. Im Vergleich zu den kaufmännischen Angestellten stellten die Techniker die neuere Gruppe der Angestellten dar. Die frühen Techniker waren selbstständige Handwerker. Mit dem entstehen der technischen Mittelschulen in den 1830er Jahren entstand die Gruppe der abhängig beschäftigten Techniker praktisch neu. Die herausgehobene Position des Technikers wurde zunächst von den Werkmeistern eingenommen. Die Werkmeister entstammten der Arbeiterschaft und standen nach langen Jahren im Betrieb an der Spitze der Karriereleiter für Arbeiter. Ab etwa 1875 wurde die „Meisterwirtschaft“ abgebaut (vgl. Pierenkemper 1987, 191) In den Betrieben verdrängten die ausgebildeten Techniker die Werkmeister aus ihren leitenden, planenden und überwachenden Positionen. „Die Werkmeister, die bis dahin eine Mittlerstellung zwischen der Unternehmensleitung und der Belegschaft eingenommen hatten, verloren eine Reihe von Vorgesetztenfunktionen, und ihre technische Kompetenz wurde durch die formale Ausbildung der Techniker in Frage gestellt.“ (Pierenkemper 2000, 211). In den Betrieben übernahmen technisch qualifizierte Techniker und Ingenieure die Mittelstellung im Unternehmen.
Die technischen Angestellten waren besser ausgebildet und zahlenmäßig weniger als die kaufmännischen Angestellten. Dadurch waren ihre Arbeitsplätze sicherer und sie erhielten ein vergleichsweise höheres Gehalt. Der qualifizierte Berufszugang war durch die technischen Fachschulen gesichert, die langsam die innerbetriebliche Weiterbildung ablösten. Das technische Ausbildungswesen war in drei Teile gegliedert. Technikerschulen, technische Akademien und Hochschulen boten unterschiedliche Ausbildungsgrade. So entstand eine „Hierarchisierung der technischen Berufe nach Bildungsabschlüssen“ (Fehrmann/ Metzner 1981, 33).
Erst um die Jahrhundertwende kam es durch den verstärkten Zustrom von Bewerbern zu einem Überangebot an Technikern auf dem Arbeitsmarkt, was zu verschlechterten Einkommensverhältnissen und höherer Arbeitslosigkeit führte. (vgl. Pierenkemper 2000, 212). Ähnlich der Entwicklung der kaufmännischen Angestellten tat sich innerhalb der Gruppe der Techniker eine wachsende Kluft auf. Während die Absolventen der technischen Hochschulen sich aufgrund von Status und Bildung den Akademikern zurechneten, „war auf den unteren Hierarchiestufen das technische Personal von den Arbeitern nicht immer scharf getrennt.“ (Fehrmann 1981, 34)
Gegenüber den Arbeitern und nicht zuletzt gegenüber der größeren Gruppe[2] der kaufmännischen Angestellten blieben die Techniker jedoch privilegiert. Das ergaben die Erhebungen des Bundes der technisch-industriellen Beamten von 1907 und des Deutschen Techniker- Verbandes von 1910. „Die Techniker erzielten im Vergleich zu anderen Berufsgruppen ein relativ gutes Einkommen, das mit dem Lebensalter deutlich anstieg und häufig durch Gratifikationen ergänzt wurde. Auch war ihre Arbeitszeit relativ günstig; sie betrug selten mehr als neun Stunden täglich, Nacht- und Sonntagsarbeit sowie Überstunden blieben eine Ausnahme.“ (Pierenkemper 1987, 190).
2.2 Der neue Mittelstand - das Selbstverständnis der Angestellten
In den industriellen Betrieben genossen die Angestellten vor allem zu Beginn der Industrialisierung eine Sonderstellung. Hinsichtlich der Entlohnung, der Arbeitsbedingungen und ihrer sozialen Lage waren die Angestellten gegenüber den Arbeitern besser gestellt. Gegenüber dem ein- oder zweiwöchentlich ausgezahlten Lohn der Arbeiter erhielten die Angestellten ein festes Jahresgehalt, das monatlich ausgezahlt wurde. Das Gehalt eines Angestellten stieg zudem nach dem Prinzip der Anciennitätszahlung mit steigendem Lebens- und Dienstalter. Im Krankheitsfall wurde das Gehalt bis zu sechs Wochen weiter gezahlt. Die Löhne der Arbeiter waren dagegen viel stärker an die unmittelbar geleistete Arbeit gebunden, vor allem im Stück- und Akkordlohn. Zudem kamen Angestellte in den Genuss von betrieblichen Gratifikationen, etwa Weihnachtszahlungen und Vor- und Zuschüssen (vgl. Schulz 1979, 232).
Angestellte in industriellen Betrieben hatten gegenüber den Arbeitern vergleichsweise kürzere Arbeitszeiten und wurden weniger streng kontrolliert. Zudem waren ihre Kündigungsfristen länger. Damit waren die Angestellten im allgemeinen besser gegen Arbeitsplatzrisiken geschützt, die Arbeitsverhältnisse wurden zudem in Einzelverträgen geregelt und nicht wie bei den Arbeitern in kollektiven Arbeitsverträgen. (vgl. ebd.)
[...]
[1] Zum Begriff der Angestellten ausführlich: Lexikonartikel „Angestellter“ von Jürgen Kocka in Otto Brunner 1972, 110 ff
[2] nach den statistischen Zahlen von Fehrmann und Metzner gehörten im Jahr 1907 21,9 Prozent der Angestellten zum technischen Personal, während 78,1 Prozent kaufmännische Angestellte waren. (Fehrmann/ Metzner 1981, 31)
- Arbeit zitieren
- Jan Tilman Günther (Autor:in), 2002, Die sozialpolitische Organisation der Angestellten im Deutschen Kaiserreich, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/16347
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