Die Institution Jugendgerichtshilfe ist für viele, besonders auch für
Fachfremde, negativ konnotiert. Sie wird häufig verbunden mit
Begriffen wie Jugendkriminalität, Jugendstrafverfahren, soziale Randgruppen
und ‘Fürsorge’. Sie kann als Bestandteil der Jugendhilfe in
den weitläufigen Bereich der Sozialarbeit eingegliedert werden. Die
analytische Abgrenzung der Problematik Sozialarbeit im Hinblick auf
das doppelte Mandat der Jugendgerichtshilfe kann wie folgt
beschrieben werden:
„Sozialarbeit wird auf der Grundlage sozialstaatlich verfaßter Prinzipien
vor allem von öffentlichen und halböffentlichen Institutionen getragen.
Versuche, einzelne analytisch abgrenzbare Dimensionen der Sozialarbeit
einer sozialwissenschaftlichen Betrachtung zu unterziehen, haben
deshalb immer wieder ein für den Sozialarbeiter als grundlegend
erachtetes Spannungsverhältnis thematisiert: das ‘doppelte Mandat’
und die sich für den Einzelnen daraus ergebenden Handlungskonflikte.
Diese gemeinhin als ‘Berufsschicksal’ und ‘zentraler Rollenkonflikt’ des
Sozialarbeiters herausgestellte Problematik, also der mit dem
institutionell-organisatorischen Handlungsrahmen öffentlicher Sozialarbeit
in der Regel implizit gesetzte Zwang, sich in der Divergenz professioneller
und bürokratischer Verhaltenskodizes bewegen und
zurechtfinden zu müssen, scheint im wissenschaftlich vorherrschenden
Verständnis von Sozialarbeit als Paradigma sozialarbeiterischen Tuns
schlechthin zu fungieren und als konstitutiv für spezifische Identitätskonflikte
des Sozialarbeiters angesehen zu werden.“2
Im Verlauf der vorliegenden Arbeit werden zunächst der Begriff
‘Jugendgerichtshilfe’ unter Berücksichtigung der zuständigen Trägerschaft
sowie die gesetzlichen Grundlagen und die Verfahrens rolle im Jugendstrafprozess näher erläutert, um darauf aufbauend tiefer auf
das Hauptthema – Das doppelte Mandat der Jugendgerichtshilfe –
eingehen zu können.
[...]
2 Lothar Böhnisch/ Hans Lösch: Das Handlungsverständnis des Sozialarbeiters und
seine institutionelle Determination, in: Werner Thole/ Michael Galuske (Hg.):
KlassikerInnen der sozialen Arbeit: sozialpädagogische Texte aus zwei Jahrhunderten
– ein Lesebuch. Luchterhand. Neuwied 1998, S. 367
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
1.1 Definition Jugendgerichtshilfe
1.2 Geschichtlicher Hintergrund
2. Die Jugendgerichtshilfe in JGG und KJHG
3. Das Jugendstrafrecht – ein Sondergesetz
4. Der Träger und die Organisation
5. Aufgaben der Jugendgerichtshilfe
5.1 Ermittlungshilfe: Die Persönlichkeitserforschung
5.2 Berichtshilfe: Der Jugendgerichtshilfebericht
5.3 Betreuung und Überwachungshilfe
6. Verfahrensablauf (vereinfachte Form)
7. Die Verfahrensbeteiligten im Strafprozess
8. Die Stellung der JGH im Jugendstrafprozess
9. Der Vertreter der Jugendgerichtshilfe
9.1 Der JG-Helfer als (Sozial-)Anwalt?
10. Das Verhältnis zwischen Justiz und JGH
11. Das doppelte Mandat der Jugendgerichtshilfe
11.1 Die gesetzlichen Ursachen des doppelten Mandats
11.2 Rollenkonflikte in der Beziehung zum Jugendlichen
11.2.1 Der Rollenkonflikt der Beratung
11.2.2 Das doppelte Mandat der Ermittlungstätigkeit
11.2.3 Der Rollenkonflikt im Berichtswesen
11.2.4 Eine Zeugenaussage vor Gericht?
11.3 Der JG-Helfer im staatlichen Kontrollsystem
11.4 Grenzen behördlicher Sozialarbeit
11.5 Rollenkonflikte durch Sparmaßnahmen
11.6 Bedeutung der Rollenkonflikte für den JG-Helfer
12. Perspektiven der Jugendgerichtshilfe
13. Resümee
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht das sogenannte „doppelte Mandat“ der Jugendgerichtshilfe, das aus der dualen Einbindung in das staatliche Kontrollsystem einerseits und der betreuenden Funktion als Teil der Jugendhilfe andererseits resultiert. Die Forschungsfrage fokussiert dabei auf die daraus entstehenden Rollenkonflikte für die in diesem Bereich tätigen Sozialarbeiter und deren Auswirkungen auf die Praxis.
- Die organisatorische und inhaltliche Struktur der Jugendgerichtshilfe
- Das Spannungsfeld zwischen Justiz (Rechtsprechung) und Jugendhilfe (Erziehung)
- Die Analyse der Rollenkonflikte des Jugendgerichtshelfers in der Praxis
- Datenschutzrechtliche Aspekte und Grenzen der behördlichen Sozialarbeit
- Möglichkeiten und Perspektiven zur Verbesserung der institutionellen Arbeit
Auszug aus dem Buch
11.2 Rollenkonflikte in der Beziehung zum Jugendlichen
Ein besonderes Rollenproblem liegt für den JG-Helfer in der Beziehung zum Jugendlichen. Dieses kann er nur meistern, wenn er sich dem Jugendlichen gegenüber in jeder Hinsicht fair verhält und „mit offenen Karten spielt“. Eine Offenlegung seines Rollenkonflikts gegenüber dem Jugendlichen durch ein Konflikteingeständnis könnte dieses Problem entschärfen. Der JG-Helfer sollte zu Beginn des Kontaktes auf seine Rolle sowie auf seine Zeugnispflicht hinweisen und darf sich das Vertrauen nicht ‘erschleichen’. Die beim Doppelverständnis der JGH liegende Problematik wird in der Gefahr gesehen, die betreuende und beratende Komponente zu Ermittlungszwecken zu missbrauchen, was einem ‘Verrat am Jugendlichen’ gleichkäme. Die Konsequenz wäre eine JGH, die für die Zeit bis zur gerichtlichen Entscheidung auf den Aufbau eines Vertrauensverhältnisses zum Jugendlichen aus Gründen der Ehrlichkeit verzichtet. Der Jugendliche ist sowohl vor einer psychologisch wirkenden Beeinträchtigung seiner Verteidigung als auch vor einem Vertrauen verhindernden Äußerungsverfahren der JGH zu schützen. Dies gilt umso mehr, soweit die JGH im Vergleich zu den gerichtlichen Entscheidungen eingriffsintensivere Rechtsfolgen vorschlägt.
Der Sozialpädagoge sollte sensibel mit der Nähe und der erforderlichen Distanz zum Jugendlichen umgehen können, um seine Aufgaben mit der notwendigen Souveränität zu erfüllen. Er muss den Jugendlichen loslassen können. „Diese Grundhaltung bewahrt vor Frustration, vor allem dann, wenn der Klient die in ihn gesetzten Erwartungen und Hoffnungen nicht erfüllt.“ Der JG-Helfer darf nicht das Gefühl haben, versagt zu haben, wenn seine Erwartungen nicht erfüllt werden.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Einführung in die Thematik der Jugendgerichtshilfe und die Problematik des doppelten Mandats im Kontext der Sozialarbeit.
2. Die Jugendgerichtshilfe in JGG und KJHG: Darstellung der gesetzlichen Verankerung der Jugendgerichtshilfe in den relevanten Gesetzeswerken.
3. Das Jugendstrafrecht – ein Sondergesetz: Erläuterung der Grundlagen des Jugendstrafrechts als erziehungsorientiertes Sondergesetz.
4. Der Träger und die Organisation: Untersuchung der organisatorischen Anbindung an die Jugendämter und die daraus resultierenden Handlungsspielräume.
5. Aufgaben der Jugendgerichtshilfe: Detaillierte Beschreibung der zentralen Aufgabengebiete Ermittlung, Berichtswesen sowie Betreuung.
6. Verfahrensablauf (vereinfachte Form): Übersicht über die Rolle der Jugendgerichtshilfe innerhalb eines typischen Jugendstrafverfahrens.
7. Die Verfahrensbeteiligten im Strafprozess: Klassifizierung der verschiedenen Akteure und Rollen im Strafverfahren.
8. Die Stellung der JGH im Jugendstrafprozess: Erörterung der verfahrensrechtlichen Position der Jugendgerichtshilfe.
9. Der Vertreter der Jugendgerichtshilfe: Analyse des Anforderungsprofils und der professionellen Rolle des Jugendgerichtshelfers.
10. Das Verhältnis zwischen Justiz und JGH: Beleuchtung der spannungsreichen Zusammenarbeit zwischen den Akteuren der Justiz und der Jugendhilfe.
11. Das doppelte Mandat der Jugendgerichtshilfe: Intensive Auseinandersetzung mit dem strukturellen Kernkonflikt zwischen Hilfe und Kontrolle.
12. Perspektiven der Jugendgerichtshilfe: Aufzeigen möglicher Reformansätze und zukünftiger Entwicklungsrichtungen für die Institution.
13. Resümee: Zusammenfassende Einschätzung der aktuellen Situation und der Herausforderungen für die Jugendgerichtshilfe.
Schlüsselwörter
Jugendgerichtshilfe, JGH, Jugendstrafrecht, Jugendhilferecht, doppeltes Mandat, Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Erziehungsgedanke, Rollenkonflikt, Persönlichkeitserforschung, Jugendstrafverfahren, Jugendamt, Jugendkriminalität, Resozialisierung, Diversion
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert das sogenannte „doppelte Mandat“ der Jugendgerichtshilfe, das durch die gleichzeitige Verpflichtung zur Hilfe für den Jugendlichen und zur Unterstützung der justiziellen Kontrollinteressen entsteht.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Im Zentrum stehen die gesetzlichen Grundlagen (JGG/KJHG), die Aufgabenbereiche der Jugendgerichtshilfe, die Rolle des Jugendgerichtshelfers sowie die daraus resultierenden Rollenkonflikte.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, das Spannungsfeld zwischen sozialpädagogischem Auftrag und justizieller Vorgabe zu verdeutlichen und die Auswirkungen auf das Handeln der Sozialarbeiter sowie auf den Jugendlichen kritisch zu hinterfragen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert primär auf einer vertieften theoretischen Literaturanalyse unter Einbeziehung relevanter gesetzlicher Grundlagen und ergänzender praktischer Erkenntnisse der Verfasserin.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der gesetzlichen Aufgaben, die Organisation, den Verfahrensablauf, die Einordnung in den Strafprozess sowie eine detaillierte Analyse der Rollenkonflikte in Beratung, Ermittlung und Berichtswesen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Kernbegriffe sind insbesondere Jugendgerichtshilfe, doppeltes Mandat, Erziehungsgedanke, Rollenkonflikt und Jugendstrafverfahren.
Wie unterscheidet sich die Rolle des Jugendgerichtshelfers von der eines Rechtsanwalts?
Während der Rechtsanwalt ein unabhängiges Organ der Rechtspflege ist, das einseitig die Interessen seines Mandanten vertritt, ist der Jugendgerichtshelfer ein Mitarbeiter des Jugendamtes mit einem hoheitlich übertragenen, pädagogisch geprägten Auftrag, der unparteiisch zu agieren hat.
Welche Bedeutung haben Sparmaßnahmen für die Arbeit der Jugendgerichtshilfe?
Sparmaßnahmen führen häufig zu einer Überlastung der Mitarbeiter und der organisatorischen Eingliederung in andere Abteilungen (wie den ASD), was den Stellenwert der Jugendgerichtshilfe mindert und die Qualität der pädagogischen Betreuung gefährden kann.
- Arbeit zitieren
- Miriam Markwart (Autor:in), 2002, Das doppelte Mandat der Jugendgerichtshilfe, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/16350