An den Grenzen des Mehrheitsprinzips - Die Problematik der Anwendung auf überstaatlicher Ebene am Beispiel der Europäischen Union


Hausarbeit, 2005

14 Seiten, Note: 2,1


Leseprobe

Inhaltsverzeichnis:

Vorwort

Das Mehrheitsprinzip - Grundlagen, Voraussetzungen
Notwendigkeit zur Entscheidung
Lösungsmöglichkeiten
Das Mehrheitsprinzip in der Demokratie
Voraussetzungen
Funktion des Majoritätsprinzips

Die Grenzen des Mehrheitsprinzips am Beispiel der Europäischen Union
Fehlende Identitäten
Fehlende Routinen

Schlussbetrachtung

Literaturverzeichnis

Vorwort

„Der Begriff Mehrheitsprinzip bezeichnet ein demokratisches Prinzip, nach dem sich bei Abstimmungen bzw. Wahlen der Wille der Mehrheit gegenüber der Minderheit durchsetzt und der Wille der Mehrheit für alle Verbindlichkeit erlangt. In diesem Sinne ist das Mehrheitsprinzip auch ein Rechtsgrundsatz, nach dem die Minderheit sich einer Mehrheit unterzuordnen hat.“1

In der heutigen Gesellschaft sind die Begriffe Demokratie und Mehrheitsentscheidung nahezu untrennbar miteinander verbunden. Wie sonst könnten in demokratischen Systemen Regierungen gebildet und für alle verbindlichen Entscheidungen gerechtfertigt werden? Darüber hinaus stellt sich die Frage, wieso das Mehrheitsprinzip allgemein anerkannt wird und das sogar von dadurch benachteiligten Minderheiten? Allerdings sind dem Mehrheitsprinzip auch Grenzen gesetzt, die angesichts der Entwicklung der Europäischen Union deutlich gemacht werden. In dieser Hausarbeit wird von einer Notwendigkeit von Mehrheitsentscheidungen in modernen demokratischen Gesellschaftssystemen ausgegangen und die Grundlagen und Voraussetzungen des Mehrheitsprinzips analysiert. In einem zweiten Teil er Arbeit wird auf mögliche Probleme der Anwendung des Mehrheitsprinzips auf der Ebene der Europäischen Union eingegangen. Dabei wird argumentiert, dass es aufgrund einer nur schwachen Identifikation mit der Europäischen Union und aufgrund fehlender Routinen nur schwer möglich ist, das Mehrheitsprinzip in diesem Rahmen anzuwenden.

Das Mehrheitsprinzip - Grundlagen, Voraussetzungen

Notwendigkeit zur Entscheidung

Da sich viele menschliche Ziele erst durch Kooperationen mehrere Individuen erreichen lassen, bilden Menschen Gemeinschaften mit deren Hilfe gemeinsame Ziele leichter und zu geringeren Kosten erreicht werden können. Darüber hinaus erleichtert die Schaffung verbindlicher Regeln und Sanktionen zu deren Durchsetzung die Entscheidung sich diesem Gemeinwesen anzuschließen, da dadurch dass individuelle Gewinnstreben des Menschen geschützt und bestimmten Verlässlichkeiten ausgesetzt wird. Dennoch ist es notwendig dass die Mitglieder dieser Gemeinschaft Einschränkungen ihrer individuellen Freiheit hinnehmen und übergeordnete Instanzen anerkennen um die Funktionsfähigkeit einer Gemeinschaft gewährleisten zu können. Durch diesen Schritt vollzieht sich der Übergang vom Naturzustand des Menschen in den Gesellschaftszustand. Um diesen aufrechterhalten zu können ist es notwendig gemeinsame Regeln und Ziele festzulegen, die es ermöglichen einen Konsens innerhalb der Gemeinschaft zu schaffen und damit eine Entscheidungsfindung zu ermöglichen.

Eine solche Konsensbildung wird umso schwieriger, je größer eine Gemeinschaft wird und damit die Zahl der unterschiedlichen Interessengruppen und Zielvorstellungen steigt. Zusätzliches Konfliktpotential wird geschaffen durch das individuelle Gewinn- und Vorteilsstreben jedes Einzelnen zu dessen Gunsten Gemeinschaftsvorteile verdrängt werden, insbesondere dann wenn sich ein negatives Kosten - Nutzen - Verhältnis für den einzelnen entwickelt.

Um angesichts dieser Situation Stillstand oder gar das Auseinanderbrechen der Gemeinschaft zu vermeiden ist ein Gemeinwesen darauf angewiesen Entscheidungsprozeduren zu Es kommt dabei gar nicht direkt auf die politische Ordnung oder Regierungsform an, sondern nur auf die Funktionalität. Deswegen muss die Gesellschaft eine Entscheidungsfindung ermöglichen, deren Ergebnisse sowohl Legitimation als auch Akzeptanz genießen.

Lösungsmöglichkeiten

Um der Schwierigkeit einer legitimen Entscheidung zu begegnen kann ein Aufschub der Entscheidung durch Vertagung auf einen späteren Zeitpunkt beschlossen werden, an dem dann ein Konsens wahrscheinlicher ist. Dieser Aufschub soll dann bezwecken, dass sich Kompromisse und Koalitionen ausbilden, führt aber in letzter Konsequenz zur vollständigen Blockade. Eine zweite Möglichkeit stellt die komplette Ausgrenzung bestimmter Interessen aus der Politik dar. Damit werden einzelnen Interessenkonflikten die Grundlage entzogen, so dass das politische System keine Entscheidung fällen muss.2 Dies ist aber in den meisten Bereichen nicht möglich.

Um eine Entscheidung herbeizuführen kann die Zahl der Alternativen reduziert werden. Durch die Zusammenfassung von Interessen, so dass einzelne Ziele zu einem größeren gebündelt werden, soll im Idealfall ein Konsens erreicht werden. Also eine Einigung auf ein allgemeineres Ziel durch Reduktion der Möglichkeiten. Aufgrund der Verschiedenheit der Ziele ist dies aber in der Realität kaum möglich. Die letzte Möglichkeit ist der echte Konsens. Die einfachste und natürlichste Lösung ist die Einsicht aller in die Notwendigkeit der Entscheidung und der Einigkeit über den richtigen Weg. Eine einstimmige Entscheidung wird von allen als legitim betrachtet und auch befolgt werden. Bleibt die Frage wie man Entscheidungen herbeiführt, die einen solchen Kommpromis schaffen, der die Zustimmung aller ermöglicht. Man kann sich das Prinzip der Einstimmigkeit in einer kleinen Gruppe noch vorstellen und gar als sinnvoll erachten, doch mit zunehmender Größe des sozialen Systems scheint diese Vorstellung unrealistisch, man spricht von einer Konsensutopie. Selbst unter Außerachtlassung der astronomischen Kosten3, ist es faktisch unmöglich, eine vollständige Einstimmigkeit zu erreichen. Eine Mehrheitsentscheidung ist deswegen das maximal Erreichbare, und damit die größtmögliche Annäherung an Freiheit und Gleichheit.

Das Mehrheitsprinzip in der Demokratie

Obwohl das Mehrheitsprinzip historisch gesehen bereits vor der Entwicklung demokratischer Gesellschaften Anwendung fand, hat es sich heute, zumindest in westlichen Demokratien, als eines der zentralen Mittel zur Entscheidungsfindung durchgesetzt obwohl normativ gesehen kein Grund zu erkennen ist „warum das Wollen einzelner Menschen oder einer Gruppe, etwa der Mehrheit, mehr gelten soll als das Wollen eines anderen einzelnen oder einer anderen Gruppe. […] Niemand hat das Recht über einen anderen zu entscheiden - es sei denn mit dessen Zustimmung“4. Jedoch liegt dem Mehrheitsprinzip nicht implizit eine Verknüpfung zur Demokratie inne denn „der Grundsatz der Mehrheit hat daher seinen Platz auch in aristokratischen und oligarchischen Regimen, wo diese Versammlungen oder Wahlgremien der Bevorrechtigten oder die gerade in dieser Staatsform so beliebten Kollegialorgane kennen. [...] Das Mehrheitsprinzip erscheint in der mittelalterlichen Welt zunächst als formales Prinzip, noch ohne Verbindung mit einem demokratischen Gedanken"5

Die heute kaum noch entkoppelbare Verknüpfung von Mehrheitsentscheid und Demokratie entstand erst in der Zeit der Aufklärung und im Zusammenhang mit der Idee eines Gesellschaftsvertrages und eines ‚volonté génerale’ nach dem nicht die Summe der Einzelinteressen, sondern das allgemeine Gemeininteresse das Interesse einer politischen Gesellschaft bildet. In diesem Zusammenhang ist es die Mehrheit die den Gemeinwillen vertritt da sie der Gesamtheit der Gesellschaft entspricht und deshalb über die Ziele und den Willen dieser Gesellschaft nicht irren kann6. Trotzdem gehört das Mehrheitssystem, das bereits bei Aristoteles Erwähnung der feststellte dass die Mehrheit am ehesten dazu befähigt ist, richtige und vernünftige Entscheidungen zu treffen7, angesichts mangelnder umsetzbarer oder gewollter Alternativen „so sehr zum selbstverständlichen Inventar westlicher Demokratieauffassung, daß seine Funktion im Rahmen der grundsätzlichen Aufgabe, aus verschiedenen 'Einzelwillen' einen 'Kollektivwillen' zu produzieren, gar nicht mehr problematisiert oder aber ganz unbefangen schon vorneweg als erbrachte Leistung verbucht wird"8.

Dennoch ist es notwendig, einige grundlegende Voraussetzungen zu bestimmen unter denen der Mehrheitsentscheid sich als eine der zentralen demokratischen Entscheidungsfindungen in westlichen Demokratien entwickeln konnte, denn nur durch die Reduktion auf Mehrheitsentscheide „damit wird die Demokratie in ihrem ganzen Bedeutungsgehalt [...] schwerlich erfaßt. Das Mehrheitsprinzip selbst ist lediglich ein Herrschaftsverfahren, durch das Entscheidungen hervorgebracht werden"9

[...]


1 Schubert/Klein (2006): Das Politiklexikon, Entnommen von:

http://www.bpb.de/popup/popup_lemmata.html?guid=QA4O17

2 Religion konnte als Konfliktursache aus der politischen Entscheidung weitgehend ausgegrenzt werden.

3 Dazu zählen sowohl finanzielle Kosten wie auch der unabsehbare Zeitaufwand, der Organisationsgrad und gescheiterte Abstimmungen.

4 Hohmann, Karl (1988): Rationalität und Demokratie, S. 163.

5 Scheuner, Ulrich (1973): Das Mehrheitsprinzip in der Demokratie, S. 23.

6 Schmidt, Manfred (2000): Demokratietheorien, S.

7 Aristoteles: Politik 1281a - 1282a

8 Fach, Wolfgang (1975). Demokratie und Mehrheitsprinzip, S. 205.

9 Heun, Werner (1983): Das Mehrheitsprinzip in der Demokratie. Grundlagen - Strukturen - Begrenzungen,

Ende der Leseprobe aus 14 Seiten

Details

Titel
An den Grenzen des Mehrheitsprinzips - Die Problematik der Anwendung auf überstaatlicher Ebene am Beispiel der Europäischen Union
Hochschule
Ludwig-Maximilians-Universität München
Note
2,1
Autor
Jahr
2005
Seiten
14
Katalognummer
V163697
ISBN (eBook)
9783640785254
ISBN (Buch)
9783640784899
Dateigröße
454 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Grenzen, Mehrheitsprinzips, Problematik, Anwendung, Ebene, Beispiel, Europäischen, Union
Arbeit zitieren
MSc. M.A. Robert Fiedler (Autor:in), 2005, An den Grenzen des Mehrheitsprinzips - Die Problematik der Anwendung auf überstaatlicher Ebene am Beispiel der Europäischen Union, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/163697

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