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Rang und Bedeutung des EU-Rechts in der nationalen Rechtsordnung

Titel: Rang und Bedeutung des EU-Rechts in der nationalen Rechtsordnung

Hausarbeit (Hauptseminar) , 2009 , 19 Seiten , Note: 2,5

Autor:in: Peter Fabritz (Autor:in)

Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht
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Zusammenfassung Leseprobe Details

Die Rechtsordnungen, deren Verhältnis und Rang zueinander es im Laufe dieser Arbeit zu untersuchen gilt, werden durch das Gemeinschaftsrecht der Europäischen Union (EU) einerseits und durch das nationale Recht der einzelnen Mitgliedsstaaten der EU andererseits gebildet. Der Fokus bezüglich des nationalen Rechts, wird hierbei auf die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland und insbesondere auf die Rechtsprechung des hiesigen Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) gelegt, das bei der unterschiedlichen Interpretation des Rangverhältnisses, mit dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) einen rechtlichen Diskurs bestritt. Die Leitentscheidungen der jeweiligen Gerichtshöfe, sowie die daraus resultierende Entwicklung des Rangverhältnisses der Rechtsordnungen bilden den Ausgangspunkt dieser Arbeit.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

A. Entwicklung des europäischen Gemeinschaftsrechts hin zu einer Verschränkung mit den nationalen Rechtsordnungen

B. Die Abhängigkeit des EU-Rechts vom nationalen Recht

C. Der Vorrang des Gemeinschaftsrechts

I. Die Ausstrahlung des EU-Rechts in die nationale Rechtsordnung unter dem Aspekt des Vorranges

II. Die Ursprünge der Diskussion um den Vorrang in der Entscheidung des EuGH zu Costa/E.N.E.L.

D. Anwendungsvorrang des EU-Rechts gegenüber dem nationalen Verfassungsrecht

I. Die Entscheidung Simmenthal II des EuGH unter dem Aspekt des Geltungs- und Anwendungsvorranges

II. Die Entscheidung IN.CO.GE des EuGH unter dem Aspekt des Geltungs- und Anwendungsvorranges

E. Die Rechtsprechung des BVerfG zu Fragen des Rangverhältnisses

I. Akzeptanz und Vorbehalte in der Rechtsprechung des BVerfG

II. Die Frage nach dem Grundrechtsschutz und deren vorläufige Lösung durch den Solange-I-Beschluss

III. Der Solange-II-Beschluss des BVerfG in Anbetracht einer gefestigten Grundrechtsprechung auf europäischer Ebene

F. Die wesentlichen Vorbehalte des BVerfG

I. Das Maastricht-Urteil und die Entstehung eines Kooperationsverhältnisses mit dem EuGH

II. Der Vorbehalt in Form von Integrationsschranken im Maastricht- und Lissabon-Urteil

G. Zusammenfassende Begründung des Vorrangs des Unionsrechts gegenüber den Mitgliedsstaaten

I. Die Sichtweise des EuGH zur Begründung des Vorranges

II. Die Sichtweise des BVerfG zur Begründung des Vorranges

III. Der aktuell drohende Justizkonflikt und die mit ihm zusammenhängenden Forderungen

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht das komplexe Rangverhältnis zwischen dem europäischen Gemeinschaftsrecht und der nationalen Rechtsordnung, insbesondere unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).

  • Entwicklung der Supranationalität und Verschränkung der Rechtsordnungen
  • Die Dogmatik des Anwendungsvorranges des Unionsrechts
  • Die "Solange"-Rechtsprechung als Instrument des Grundrechtsschutzes
  • Verhältnis von Integrationsschranken und Verfassungsidentität
  • Diskurs um ultra-vires-Akte und Kooperationsverhältnisse

Auszug aus dem Buch

C. Der Vorrang des Gemeinschaftsrechts

Das EU-Recht wirkt intensiv in die nationale Rechtsordnung hinein. Gem. Art. 288 AEU (ex Art. 249 EG) sowohl direkt durch Verordnungen als auch indirekt durch Richtlinien, also Anforderungen die an die Umsetzung des EU-Rechts gestellt werden, welche dann auch andere Rechtsgebiete etwa das Verfahrens- und Prozessrecht erfassen. Der Vorrang des Unionsrechts ist dabei Ausgangspunkt aller Betrachtungsweisen. Die These vom Vorrang des Europarechts ist eine These die richterrechtlich in der Rechtsprechung des EuGH entwickelt worden ist. Im neuen Verfassungsvertrag der EU war es auch ursprünglich vorgesehen, diesen Vorrang ausdrücklich zu verankern, was aber der Korrektur aufgrund des Scheiterns des Verfassungsvertrages im Lissaboner Vertrag zum Opfer fiel. Im Lissaboner Vertrag existiert nach wie vor keine ausdrückliche Vorschrift zum Vorrang des EU-Rechts. Die richterrechtliche Begründung dieses Vorranges bleibt also bestehen. Auf eine ausdrückliche Normierung wollte man aus rechtspolitischen Gründen verzichten.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Entwicklung des europäischen Gemeinschaftsrechts hin zu einer Verschränkung mit den nationalen Rechtsordnungen: Dieses Kapitel erläutert die Entstehung der europäischen Verträge und beschreibt, wie durch den Prozess der Supranationalität eine tiefe Verzahnung von Gemeinschafts- und nationalem Recht entstanden ist.

B. Die Abhängigkeit des EU-Rechts vom nationalen Recht: Hier wird dargelegt, dass das EU-Recht trotz seiner Reichweite unvollständig ist und bei der Umsetzung und Rechtsdurchsetzung maßgeblich auf nationale Behörden und Verfahrensordnungen angewiesen bleibt.

C. Der Vorrang des Gemeinschaftsrechts: Dieses Kapitel analysiert die richterrechtliche Entwicklung des Vorranggrundsatzes durch den EuGH, insbesondere anhand der wegweisenden Entscheidung im Fall Costa/E.N.E.L.

D. Anwendungsvorrang des EU-Rechts gegenüber dem nationalen Verfassungsrecht: Die Ausführungen befassen sich mit der Tragweite des Anwendungsvorranges, der auch das nationale Verfassungsrecht einschließt, ohne dabei die Geltungskraft der nationalen Normen vollständig aufzuheben.

E. Die Rechtsprechung des BVerfG zu Fragen des Rangverhältnisses: Das Kapitel widmet sich der skeptischen Haltung des BVerfG, insbesondere hinsichtlich des Grundrechtsschutzes, und der daraus resultierenden "Solange"-Rechtsprechung.

F. Die wesentlichen Vorbehalte des BVerfG: Hier werden die Kontrollinstrumente des BVerfG wie die Kompetenzprüfung und die Wahrung der nationalen Verfassungsidentität gegenüber EU-Rechtsakten erörtert.

G. Zusammenfassende Begründung des Vorrangs des Unionsrechts gegenüber den Mitgliedsstaaten: Das abschließende Kapitel kontrastiert die gegensätzlichen Begründungsansätze von EuGH und BVerfG und beleuchtet aktuelle Spannungsfelder in der europäischen Rechtsordnung.

Schlüsselwörter

Europarecht, Anwendungsvorrang, Gemeinschaftsrecht, Bundesverfassungsgericht, EuGH, Supranationalität, Grundrechtsschutz, Solange-Rechtsprechung, Verfassungsidentität, Integrationsschranken, Rechtsordnung, Kooperationsverhältnis, ultra-vires, Rechtssicherheit, Vorratsdatenspeicherung

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit primär?

Die Arbeit befasst sich mit dem rechtlichen Rangverhältnis zwischen dem Recht der Europäischen Union und der nationalen Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland.

Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?

Zentrale Themen sind die Entwicklung der Supranationalität, die Begründung des Vorrangs des Gemeinschaftsrechts sowie die verfassungsrechtlichen Vorbehalte des Bundesverfassungsgerichts.

Was ist die Forschungsfrage der Publikation?

Das primäre Ziel ist es, den rechtlichen Diskurs zwischen EuGH und BVerfG zur Frage der Vorrangstellung des EU-Rechts nachzuvollziehen und die hieraus resultierende Entwicklung einer Gesamtrechtsordnung zu analysieren.

Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?

Es wird eine rechtswissenschaftliche Analyse der Leitentscheidungen beider Gerichtshöfe sowie eine Auseinandersetzung mit der europarechtlichen Dogmatik und der deutschen Verfassungslehre durchgeführt.

Was steht im Hauptteil im Fokus?

Der Hauptteil behandelt die historische Entwicklung der Vorrangdoktrin, die verschiedenen "Solange"-Entscheidungen des BVerfG sowie die modernen Instrumente der Kompetenz- und Identitätskontrolle.

Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am stärksten?

Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Anwendungsvorrang, Grundrechtsschutz, Supranationalität und Kooperationsverhältnis charakterisiert.

Wie begründet der EuGH den Vorrang des EU-Rechts?

Der EuGH leitet den Vorrang aus der Eigenständigkeit der EU-Rechtsordnung (sui generis) ab, die für ein einheitliches Funktionieren der Gemeinschaft zwingend erforderlich sei.

Welche Rolle spielen "ausbrechende Rechtsakte" für das BVerfG?

Ausbrechende Rechtsakte (ultra-vires) bezeichnen Maßnahmen von EU-Organen, die die übertragenen Kompetenzen überschreiten; das BVerfG behält sich hier die Prüfung vor, um die Grundfesten der deutschen Verfassung zu schützen.

Ende der Leseprobe aus 19 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Rang und Bedeutung des EU-Rechts in der nationalen Rechtsordnung
Hochschule
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Note
2,5
Autor
Peter Fabritz (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2009
Seiten
19
Katalognummer
V163804
ISBN (eBook)
9783640792665
ISBN (Buch)
9783640792948
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Gemeinschaftsrecht Europarecht Rangordnung Rang
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Peter Fabritz (Autor:in), 2009, Rang und Bedeutung des EU-Rechts in der nationalen Rechtsordnung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/163804
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Leseprobe aus  19  Seiten
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