Die Rechtsordnungen, deren Verhältnis und Rang zueinander es im Laufe dieser Arbeit zu untersuchen gilt, werden durch das Gemeinschaftsrecht der Europäischen Union (EU) einerseits und durch das nationale Recht der einzelnen Mitgliedsstaaten der EU andererseits gebildet. Der Fokus bezüglich des nationalen Rechts, wird hierbei auf die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland und insbesondere auf die Rechtsprechung des hiesigen Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) gelegt, das bei der unterschiedlichen Interpretation des Rangverhältnisses, mit dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) einen rechtlichen Diskurs bestritt. Die Leitentscheidungen der jeweiligen Gerichtshöfe, sowie die daraus resultierende Entwicklung des Rangverhältnisses der Rechtsordnungen bilden den Ausgangspunkt dieser Arbeit.
Inhaltsverzeichnis
Literaturverzeichnis
A. Entwicklung des europäischen Gemeinschaftsrechts hin zu einer Verschränkung mit den nationalen Rechtsordnungen
B. Die Abhängigkeit des EU-Rechts vom nationalen Recht
C. Der Vorrang des Gemeinschaftsrechts
I. Die Ausstrahlung des EU-Rechts in die nationale Rechtsordnung unter dem Aspekt des Vorranges
II. Die Ursprünge der Diskussion um den Vorrang in der Entscheidung des EuGH zu Costa/E.N.E.L
D. Anwendungsvorrang des EU-Rechts gegenüber dem nationalen Verfassungsrecht
I. Die Entscheidung Simmenthal II des EuGH unter dem Aspekt des Geltungs- und Anwendungsvorranges
II. Die Entscheidung IN.CO.GE des EuGH unter dem Aspekt des Geltungs- und Anwendungsvorranges
E. Die Rechtsprechung des BVerfG zu Fragen des Rangverhältnisses
I. Akzeptanz und Vorbehalte in der Rechtsprechung des BVerfG
II. Die Frage nach dem Grundrechtsschutz und deren vorläufige Lösung durch den Solange-I-Beschluss
III. Der Solange-II-Beschluss des BVerfG in Anbetracht einer gefestigten Grundrechtsprechung auf europäischer Ebene
F. Die wesentlichen Vorbehalte des BVerfG
I. Das Maastricht-Urteil und die Entstehung eines Kooperationsverhältnisses mit dem EuGH
II. Der Vorbehalt in Form von Integrationsschranken im Maastricht- und Lissabon-Urteil
G. Zusammenfassende Begründung des Vorrangs des Unionsrechts gegenüber den Mitgliedsstaaten
I. Die Sichtweise des EuGH zur Begründung des Vorranges
II. Die Sichtweise des BVerfG zur Begründung des Vorranges
III. Der aktuell drohende Justizkonflikt und die mit ihm zusammenhängenden Forderungen
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