Gottesgericht - Totengericht. Ein Vergleich zwischen christlicher und ägyptischer Religion

"...zu richten die Lebenden und die Toten"


Term Paper (Advanced seminar), 2009

14 Pages, Grade: 2,0


Excerpt


Inhaltsverzeichnis:

1. Einleitende Gedanken

2. Herkunft des Gerichts

3. Gerichtsszene

4. Übergang ins Jenseits
4.1 Jenseitsvorstellungen
4.2 Trennung von Leib und Seele

5. Zusammenfassung

6. Literaturverzeichnis

1. Einleitende Gedanken

Das Verlangen nach Recht und Gerechtigkeit liegt in der Natur des Menschen. Sei es in Politik, Wirtschaft oder in gesellschaftlichem Zusammenleben, überall herrschen Rechtsvorstellungen, die dem Wunsch nach Gerechtigkeit nachkommen sollen. Das bekannteste Bild in diesem Kontext, ist wohl das der römischen Göttin Justitia, die mit ihrer Waage die Taten abwägt und mit dem Schwert bereit ist, das Urteil zu vollstrecken.

Die Idee eines Richters existiert ebenfalls in vielen Religionen, unter anderem in der christlichen und in der Religion der alten Ägypter. Der Unterschied zu unserer heutigen Justiz besteht allerdings darin, dass das Gericht nicht zu Lebzeiten auf der Erde, sondern beim Übergang in ein überirdisches Leben, bzw. in den Tod stattfindet. In beiden Religionen sind die Taten auf der Erde maßgeblich dafür verantwortlich, wie und wo die gerichtete Person nach dem irdischen Tod verweilt und was mit ihr geschieht.

Die folgende Arbeit gibt in vergleichender Darstellung einen Einblick, wie sich das Christentum, sowie die alten Ägypter Recht und Gerechtigkeit über den Tod hinaus vorstellen. Um bei den Wurzeln zu beginnen, wird in einem ersten Punkt dargestellt, wie der Gerichtsgedanke den Weg in diese beiden Religionen gefunden hat. Der nächste Punkt behandelt die Gerichtsszene an sich, deren Inhalt und Durchführung. In den beiden letzten Punkten wird zum einen erörtert, wie die Jenseitsvorstellungen der beiden Religionen aussehen, wie sich der Übergang in dieses vollzieht und welche Riten auf der Erde den Toten zu Ehren durchgeführt werden.

Das methodische Vorgehen wird demgemäß so aussehen, dass zu jedem Punkt eine vergleichende Darstellung der christlichen und der ägyptischen Religion dargestellt wird.

2. Herkunft des Gerichts

In unserem apostolischen Glaubensbekenntnis heißt es: „er sitzet zur rechten Gottes, des allmächtigen Vaters; von dort wird er kommen, zu richten die Lebenden und die Toten.“[1] Doch wie ist der Gerichtsgedanke in das christliche Bekenntnis gekommen? Um herauszufinden, woher die Vorstellung von einem Gericht Gottes kommt, muss zunächst ein Blick in das Alte Testament geworfen werden. In den Prophetenbüchern findet man zahlreiche Texte, in denen vom Gericht Jahwes über sein Volk Israel die Rede ist. Bei Hosea kündigt Gott an, dass vor ihm keine Missetat verborgen bleibt: „Sie bedenken nicht, daß[!] ich all ihr böses Tun im Gedächtnis behalte. Jetzt werden sie umringt von ihren Taten, die mir vor Augen stehen“[2] und im Buch Daniel wird in einer seiner Visionen das Bild des Richters konkret: „da wurden Throne aufgestellt, und ein Hochbetagter nahm Platz. Sein Gewand war weiß wie Schnee […] das Gericht nahm Platz, und es wurden Bücher aufgeschlagen“[3]. Dieser Auszug zeigt das Bild eines Richters, der auf einem Thron sitzt und sämtliche Taten der Menschen in seinen Büchern festhält. In einer nächsten Stelle bei Daniel kommt ein weiterer Aspekte zum Ausdruck: „ […] dein Volk wird in jener Zeit gerettet, jeder, der im Buch verzeichnet ist. Von denen, die im Land des Staubes schlafen, werden viele erwachen, die einen zum ewigen Leben, die anderen zur Schmach, zu ewigem Abscheu.“[4] Hierbei geht es um die Auferweckung der Toten, die vor Gericht gestellt werden und die Aussicht auf ein ewiges Leben bekommen.[5] Da neben dem ewigen Leben auch die Möglichkeit zu ewiger Abscheu existiert, wird an dieser Stelle indiziert, dass das bisherige Verhalten im Leben eine Rolle spielt, ob man Lohn oder Strafe erfährt. Im Neuen Testament wird der Gerichtsgedanke durch die Worte Jesu fortgeführt, indem er häufig das „Gericht“ oder den „Tag des Gerichts“[6] erwähnt. Im Vergleich zum Alten Testament aber, verspricht Jesu den Menschen, dass Gott seinen Zorn zurückstelle und Gnade walten lasse[7], jedoch nur für diejenigen, die das Königreich Gottes auch annehmen. Denjenigen, die es ablehnen, droht der Tod nach dem Gericht: „Zu dieser Zeit kamen einige Leute zu Jesus und berichteten ihm von den Galiläern, die Pilatus beim Opfern umbringen ließ, so daß[!] sich ihr Blut mit dem ihrer Opfertiere vermischte. Da sagte er zu ihnen: Meint ihr, daß[!] nur diese Galiläer Sünder waren, weil das mit ihnen geschehen ist, alle anderen Galiläer aber nicht? Nein, im Gegenteil: Ihr alle werdet genauso umkommen, wenn ihr euch nicht bekehrt.“[8] Wie man sich dieses Gericht, von dem Jesus sprach, vorstellte, zeigt der nächste Punkt. Vorher jedoch wird ein Blick auf die Herkunft des Gerichtsgedankens der alten Ägypter geworfen.

Um sich über die Entwicklung des Totengerichts – wie es die Ägypter nennen – klar zu werden, müssen drei Vorstellungen unterschieden werden. Die erste Vorstellung beinhaltet einen Mythos, demzufolge ein Thronfolgeprozess zwischen Horus und Seth (dem Bruder und Mörder des Osiris) stattgefunden hat.[9] Nach dem Tod des Osiris streiten beide vor einem Göttergericht um die Nachfolge seiner Herrschaft. Da der verübte Mord des Seth offensichtlich hier noch keine Rolle spielt, wird Ägypten zu gleichen Teilen an die beiden vergeben: Seth bekommen Oberägypten, Horus Unterägypten. In einem zweiten Urteil jedoch wird der Mord an Osiris gerächt und sein Tod geheilt, indem Horus nun ganz Ägypten zusteht und Seth sich mit dem Ausland zufrieden geben muss.[10] „Hier liegt der Ursprung der Idee einer Auferstehung durch Rechtfertigung [Hervorh. Im Orig., Anm. S.P.].“[11] Die zweite Vorstellung ist die des jenseitigen Appelationsgerichts, das in Grabschriften des Alten Reiches auftaucht.[12] Hierbei geht es um ein Gerichtsverfahren, bei dem der tote Grabherr Anklage gegen Grabschänder erheben kann. Gewinnt er den Prozess, so darf er allerdings nicht ins Jenseits übergehen, sondern Rache an dem verüben, der seine letzte Ruhestätte geschändet hat.[13] Eine dritte Vorstellung ist die eines Totengerichts. Im Vergleich zum Appellationsgericht, welches nur zustande kommt, wenn es einen Kläger gibt, wird zum Totengericht ausnahmslos jeder geladen. Die beiden Gerichtstypen unterscheiden sich noch in zwei weiteren Punkten. Zum einen gibt es im Totengericht keine Gegenüberstellung von Kläger und Angeklagtem, sondern der Verstorbene, bzw. dessen Taten werden mit der Norm der Ma’at konfrontiert und verglichen. Zu Recht stellt sich Assmann hier die Frage, ob demnach nicht der Ausdruck „Totenprüfung“ anstatt „Totengericht“ angemessener wäre.[14] Der zweite Unterschied zum Appellationsgericht besteht darin, dass ein Freispruch den Weg ins Jenseits eröffnet. Das Totengericht hat demnach die Funktion einer Barriere zwischen Diesseits und Jenseits. Wie dieses Gericht im Einzelnen vonstatten geht, ist Gegenstand des folgenden Punktes. Jedoch sei hier schon einmal angemerkt, dass es sich um eine große Prüfung handelt, bei der der zentrale Gedanke die Differenz zwischen Lebensführung und Ma’at ist, welche entscheidet, ob der Verstorbene die Barriere überwinden wird oder nicht.

3. Gerichtsszene

In beiden Religionen ist das Gericht ein Gericht nach Taten. Das heißt, je nachdem, inwiefern der Verstorbene im irdischen Leben ethisch und moralisch gut oder schlecht gelebt und gehandelt hat, wird entschieden, welches Urteil der Richter fällt. Im Folgenden wird erörtert, wer jeweils dieser Richter ist, bzw. wie die Rollenverteilung in einem solchen Gericht angelegt ist und wie die Vorstellung eines derartigen Gerichtsverfahrens aussieht.

In der christlichen Religion ist der Vorgang des Richtens recht undurchschaubar und vor allem variabel. In den Psalmen beispielsweise findet man Gott als Richter vor, der sein eigenes Gericht ankündigt und erklärt, wie er dieses durchführt: „Ja, zu der Zeit, die ich selbst bestimme, halte ich Gericht nach meinem Recht. […] Ich sage zu den Stolzen: Seid nicht so vermessen!, und zu den Frevlern: Brüstet euch nicht mit eurer Macht! […] Nein, der Richter ist Gott; den einen erniedrigt er, den andern erhöht er. Ja, in der Hand des Herrn ist ein Becher, herben, gärenden Wein reicht er dar; ihn müssen alle Frevler der Erde trinken, müssen ihn samt der Hefe schlürfen.“[15] Im Buch Maleachi hingegen heißt es: „ Denn seht, der Tag kommt, er brennt wie ein Ofen: Da werden alle Überheblichen und Frevler zu Spreu, und der Tag, der kommt, wird sie verbrennen […]. Für euch aber, die ihr meinen Namen fürchtet, wird die Sonne der Gerechtigkeit aufgehen, und ihre Flügel bringen Heilung.“[16] In Psalm 75 ist lediglich die Rede, wie Gott mit Frevlern umgehen und welche Strafe er ihnen auferlegen wird. Bei Maleachi allerdings wird dazu den Guten und Gerechten unter den Menschen ein glückliches Leben in Aussicht gestellt. Ein Blick ins Neue Testament zeigt deutlich eine Verschiebung des Richteramtes von Gott zu Jesus. Im zweiten Korintherbrief steht geschrieben: „Denn wir alle müssen vor dem Richterstuhl Christi offenbar werden, damit jeder seinen Lohn empfängt für das Gute oder Böse, das er im irdischen Leben getan hat.“[17] Hier taucht wieder das Bild des Richterstuhles, bzw. –thrones auf, doch diesmal mit dem Menschensohn Jesus als Vorsitzenden. Auch wird hier, im Gegensatz zu den vorherigen Bibelstellen der Kerngedanke des Gerichtsprozesses deutlich gemacht: ein Gericht nach Taten. Jeder Mensch wird für das, was er verbrochen oder Gutes getan hat, seinen gerechten Lohn empfangen. Mit dieser Stelle wird ausgedrückt, dass es Gott keinesfalls gleichgültig ist, wenn einem Menschen im irdischen Leben Unrecht widerfährt und dass er offensichtlich weiß, dass den Gerechten auf der Erde nicht immer das Recht geschieht, das sie verdient hätten. Etwas anders sieht das Gericht im Johannesevangelium aus: „Auch richtet der Vater niemand, sondern er hat das Gericht ganz dem Sohn übertragen […] Amen, amen, ich sage euch: Wer mein Wort hört und dem glaubt, der mich gesandt hat, hat das ewige Leben; er kommt nicht ins Gericht, sondern ist aus dem Tod ins Leben hinübergegangen. […] Die das Gute getan haben, werden zum Leben auferstehen, die das Böse getan haben, zum Gericht.“[18] Jesus ist an dieser Stelle nicht mehr Stellvertreter Gottes, sondern ihm wurde die richterliche Verfügungsgewalt vollends übertragen. Obgleich im Korintherbrief noch ermahnt wurde, alle Menschen müssten vor Gericht, sieht es bei Johannes so aus, als kämen die Gerechten und Gläubigen ohne Gerichtsverfahren direkt zum ewigen Leben. „Wer an den von Gott gesandten Sohn glaubt, wird nicht gerichtet […]; er ist bereits aus dem Bereich des Todes in die Sphäre des unzerstörbaren Lebens hinübergewechselt“[19]. Diejenigen aber, die nicht an den Menschensohn glauben, haben ihr Urteil bereits empfangen. Es ist also nicht die Rede von einem Gottesgericht, dass erst in der Zukunft sein wird, sondern das bereits im Hier und Jetzt stattfindet. Man könnte demnach meinen, dass Menschen, die im Leben Leid erfahren haben, damit von Gott gestraft wurden. Jürgen Roloff macht aber darauf aufmerksam, dass es ganz anders sein könnte, „daß[!] nämlich hinter glänzenden Fassaden irdischer Erfolge Gott sein Strafurteil bereits gesprochen haben kann.“[20] Ziel des Gerichts ist also nicht, die Sünder zugrunde zu richten oder gleichsam sie zu verurteilen, sondern sie wieder aufzurichten. „Nicht Gott bedarf seiner [d.h. des Gerichts, Anm. S.P.], damit unabhängig vom Geschöpf göttlicher Gerechtigkeit Genüge getan wird. Sondern das Geschöpf bedarf des Gerichts, damit es aus seiner Gottesferne zurechtgebracht wird.“[21] Das Gericht geschieht daher nicht gegen die Menschen, sondern für sie.

[...]


[1] Szekely, Patrick: Fides et Ratio. Symbolum Apostolicum, in: http://www.fides-et-ratio.at/grundgebete/apostolischesglaubensbekenntnis.php [Stand: 23.10.09].

[2] Hos 7,2.

[3] Dan 7,9f.

[4] Dan 12,1f.

[5] Vgl. Vorgrimler, Herbert: „…und das ewige Leben. Amen!“ Christliche Hoffnung über den Tod hinaus, Münster 2007, S. 51 [Kurztitel: Vorgrimler: ewiges Leben].

[6] Vgl. Mt 11,22; Mt 11, 24; Mt 12,41.

[7] Vgl. Brandenburger, Egon: Art. Gericht Gottes III, in: TRE 12(1984), 469f [Kurztitel: TRE: Gericht Gottes].

[8] Lk 13,1-3.

[9] Vgl. Assmann, Jan: Ma’at. Gerechtigkeit und Unsterblichkeit im Alten Ägypten, München 1990, S. 127 [Kurztitel: Assmann: Ägypten].

[10] Vgl. Assmann: Ägypten, S. 127.

[11] Ebd.

[12] Vgl. ebd., S. 128.

[13] Vgl. ebd.

[14] Vgl. ebd., S. 130.

[15] Ps 75,3-9.

[16] Mal 3,19f.

[17] 2 Kor 5,10.

[18] Joh 5,22-29.

[19] TRE: Gericht Gottes, 482.

[20] Roloff, Jürgen: Weltgericht und Weltvollendung in der Offenbarung des Johannes, in: Klauck, Hans – Josef (Hg.): Weltgericht und Weltvollendung. Zukunftsbilder im Neuen Testament, Freiburg/Basel/Wien 1994, S. 88.

[21] Zeindler, Matthias: Gott der Richter. Zu einem unverzichtbaren Aspekt des christlichen Glaubens, Zürich 2004, S. 83.

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Details

Title
Gottesgericht - Totengericht. Ein Vergleich zwischen christlicher und ägyptischer Religion
Subtitle
"...zu richten die Lebenden und die Toten"
College
University of Bamberg  (Katholische Theologie)
Course
Ägypten als biblische Hintergrundkultur
Grade
2,0
Author
Year
2009
Pages
14
Catalog Number
V163847
ISBN (eBook)
9783640791699
File size
536 KB
Language
German
Keywords
Ägypten, Totengericht, Gottesgericht, Jenseitsvorstellungen, Gerechtigkeit
Quote paper
Stefanie Pokorny (Author), 2009, Gottesgericht - Totengericht. Ein Vergleich zwischen christlicher und ägyptischer Religion, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/163847

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