Die Pflege durch osteuropäische Pflegekräfte wird gerne als kostengünstige Möglichkeit gesehen, um einen pflegebedürftigen Angehörigen weiterhin in seinem zu Hause gut versorgt zu wissen. Infor- miert man sich zu diesen Thema genauer, stellt man jedoch schnell fest, dass eine derartige Beschäftigung mit vielen juristischen Fallstricken verbunden ist.
Für die Beschäftigung einer osteuropäischen Pflegekraft gibt es verschiedene Möglichkeiten. Diese unterscheiden sich allerdings sehr hinsichtlich der jeweiligen Kosten und ihrer Anforderungen. Es ist daher sinnvoll, die möglichen Angebote, aber auch verfügbaren Alternativen, zu vergleichen.
Inhaltsverzeichnis
1. Osteuropäische Pflegekräfte und Alternativen
1.1 Die Familie als Arbeitgeber
2. Entsandte osteuropäische Pflege- und Haushaltskräfte
3. Selbstständig Pflegekräfte aus Osteuropa
4. Alternativen
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit gibt einen detaillierten Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten, osteuropäische Pflege- und Haushaltshilfen zu beschäftigen, und beleuchtet dabei die rechtlichen sowie finanziellen Rahmenbedingungen. Zudem werden alternative Versorgungsmodelle für Pflegebedürftige aufgezeigt, um die Versorgungssituation und Entlastungsmöglichkeiten für betroffene Familien praxisnah zu analysieren.
- Direkte Beschäftigung von Pflegekräften durch die Familie
- Vermittlung und Entsendung von Pflegekräften durch Unternehmen
- Risiken der Scheinselbstständigkeit bei Pflegekräften
- Leistungen der gesetzlichen Pflegekassen und ehrenamtliche Unterstützung
- Mini-Jobs in Privathaushalten als kostengünstige Alternative
Auszug aus dem Buch
Die Familie als Arbeitgeber
Möchten der Pflegebedürftige oder seine Familie selbst eine osteuropäische Pflegekraft beschäftigen, ist das derzeit nur unter sehr schwierigen Bedingungen möglich. Die erste Hürde stellt die erforderliche Arbeitserlaubnis der Bundesagentur für Arbeit dar. Nachdem der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt für viele osteuropäische Länder auf Grund der hohen Arbeitslosigkeit eingeschränkt ist, müssen ausländische Pflegekräfte einige Kriterien erfüllen, um überhaupt in die Auswahl für eine Arbeitserlaubnis zu bekommen. Insbesondere muss die Pflegekraft einen - bezogen auf einschlägige deutsche berufsrechtliche Anforderungen - gleichwertigen Ausbildungsstand besitzen und ausreichende Sprachkenntnisse aufweisen. Voraussetzungen, die oftmals nicht erfüllt werden. Ohne diese Arbeitserlaubnis darf die Pflegekraft in Deutschland jedoch nicht beschäftigt werden. Ansonsten begeht sowohl die Familie als Arbeitgeber als auch die Pflegekraft eine Ordnungswidrigkeit nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung. Neben dem Risiko einer Ausweisung der Pflegekraft drohen des Weiteren empfindliche Geldstrafen.
Grundsätzlich leichter ist es, eine Haushaltshilfe aus Osteuropa einzustellen. Speziell für Haushalte mit Pflegebedürftigen kann man sich - wiederum über die Bundesagentur für Arbeit - eine ausländische Haushaltshilfe vermitteln lassen. Für bis zu drei Jahre kann diese dann hauswirtschaftliche Arbeiten erbringen. Was allerdings nicht übernommen werden darf sind pflegerische Verrichtungen. Während damit z. B. die Essenszubereitung erlaubt ist, darf die Haushaltshilfe das fertige Essen weder zerkleinern noch den Pflegebedürftigen eingeben. Letztgenannte Verrichtungen fallen in die Grundpflege und dürfen deshalb ausschließlich durch eine entsprechend ausgebildete Pflegekraft oder durch die Angehörigen selbst erbracht werden.
Zusammenfassung der Kapitel
Osteuropäische Pflegekräfte und Alternativen: Diese Einleitung beleuchtet die Herausforderungen und Meldepflichten bei der Beschäftigung osteuropäischer Pflegehilfen sowie die finanziellen Auswirkungen auf das Pflegegeld.
Die Familie als Arbeitgeber: Dieses Kapitel erläutert die hohen rechtlichen Hürden, wie die Arbeitserlaubnis und Qualifikationsnachweise, bei der direkten Einstellung von ausländischem Personal und grenzt dies von erlaubten Haushaltstätigkeiten ab.
Entsandte osteuropäische Pflege- und Haushaltskräfte: Das Kapitel beschreibt den Weg über Vermittlungsagenturen, bei denen die Pflegekraft im Ausland angestellt bleibt, und weist auf die damit verbundenen Kostenstrukturen und Weisungsbefugnisse hin.
Selbstständig Pflegekräfte aus Osteuropa: Hier wird vor der Gefahr der Scheinselbstständigkeit gewarnt, die bei einer exklusiven Beschäftigung im Haushalt des Pflegebedürftigen häufig vorliegt und rechtliche sowie finanzielle Risiken birgt.
Alternativen: Dieses Kapitel stellt ergänzende Hilfsangebote der Pflegekassen, ehrenamtliche Dienste sowie die Beschäftigung auf Mini-Job-Basis in Privathaushalten als kostengünstige Optionen vor.
Schlüsselwörter
Osteuropäische Pflegekräfte, Haushaltshilfe, Arbeitserlaubnis, Pflegekasse, Entsendung, Scheinselbstständigkeit, Schwarzarbeit, Bundesagentur für Arbeit, Mini-Job, häusliche Pflege, Pflegebedürftigkeit, Sozialversicherung, Lohnnebenkosten, Vermittlungsagentur, Grundpflege
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit den verschiedenen Wegen, eine osteuropäische Pflegekraft für die häusliche Pflege zu beschäftigen, sowie mit den rechtlichen, finanziellen und administrativen Fallstricken, die dabei beachtet werden müssen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Themenfelder umfassen die direkte Einstellung durch die Familie, die Entsendung durch ausländische Firmen, die Problematik der Scheinselbstständigkeit sowie alternative Versorgungsmodelle wie Mini-Jobs und Leistungen der Pflegekasse.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, Betroffenen einen transparenten Überblick zu verschaffen, damit sie zwischen legalen und illegalen Beschäftigungsmodellen unterscheiden und eine fundierte Entscheidung für die Pflege ihrer Angehörigen treffen können.
Welche wissenschaftliche oder administrative Methode wird verwendet?
Die Arbeit stützt sich auf eine Analyse der bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen, Meldepflichten sowie der Vorgaben der Bundesagentur für Arbeit und der Sozialversicherungen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Prüfung der verschiedenen Beschäftigungsformen: als privater Arbeitgeber, durch Entsendung von Unternehmen oder als selbstständige Kraft, sowie die Vorstellung unterstützender Alternativen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zentrale Begriffe sind Pflegebedürftigkeit, Arbeitserlaubnis, Scheinselbstständigkeit, Entsendung und die Rolle der Pflegekasse bei der Finanzierung.
Worauf muss man bei einer entsandten Pflegekraft achten, um auf der sicheren Seite zu sein?
Man sollte sich vom ausländischen Unternehmen unbedingt die E101-Bescheinigung vorlegen lassen, welche bestätigt, dass die Rechtsvorschriften für eine legale Beschäftigung in Deutschland eingehalten werden.
Warum wird von der Beauftragung selbstständiger Pflegekräfte aus Osteuropa meist abgeraten?
Da diese Pflegekräfte oft ausschließlich für einen Haushalt arbeiten, besteht das hohe Risiko einer Scheinselbstständigkeit, was zu Nachzahlungen bei der Sozialversicherung und zu hohen Geldstrafen führen kann.
Darf eine ausländische Haushaltshilfe auch grundpflegerische Tätigkeiten übernehmen?
Nein, reine Haushaltshilfen dürfen keine grundpflegerischen Aufgaben wie das Zerkleinern von Essen oder Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme übernehmen; diese Tätigkeiten bleiben Fachpersonal oder Angehörigen vorbehalten.
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- Dipl. Verwaltungswirt Robert Hirsch (Author), 2010, Osteuropäische Pflegekräfte und Alternativen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/163911