Nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen ist die Kapitalflussrech- nung seit langem anerkannter Pflichtbestandteil der financial statements und damit des Jahresabschlusses. Seit dem BiRiLiG von 1985 wird auch in Deutschland in den handelsrechtlichen Generalnormen neben dem Einblick in die Vermögens- und Ertragslage der Einblick in die Finanzlage gefordert. Durch das am 1.05.1998 in Kraft getretene KonTraG ist die Kapitalflussrech- nung für börsennotierte Mutterunternehmen ein integraler Pflichtbestandteil des Konzernabschlusses. Die KFR wird auch zunehmend freiwillig von Unterneh- men als zusätzliche Informationsquelle für die Jahresabschlussadressaten zur Verfügung gestellt.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Gang der Untersuchung
2. Die Kapitalflussrechnung
2.1 Die Rechtsgrundlagen der Kapitalflussrechnung
2.2 Der DRS 2 als Mittler
2.3 Allgemeine Struktur- und Gestaltungsgrundsätze
3. Die Kapitalflussrechnung nach DRS 2
3.1 Gliederung
3.2 Der Finanzmittelfonds
3.3 Die „Laufende Geschäftstätigkeit“
3.4 Die „Investitionstätigkeit“
3.5 Die „Finanzierungstätigkeit“
3.6 Die Besonderheiten im Konzernabschluss
4. Der Vergleich des DRS 2 mit international anerkannten Standards
4.1 Die Abgrenzung des Finanzmittelfonds
4.2. Die Abgrenzung der „Laufenden Geschäftstätigkeit“
4.4 Die Besonderheiten im Konzernabschluss
4.5 Der Umfang und Inhalt der erläuternden Angaben des Anhangs
5. Fazit
Zielsetzung und Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Zweckmäßigkeit des DRS 2 als Informationsinstrument für externe Adressaten sowie seine Rolle innerhalb der internationalen Rechnungslegungspraxis durch einen Vergleich mit den Standards IAS 7 und SFAS 95.
- Rechtliche Rahmenbedingungen der Kapitalflussrechnung nach HGB, IAS und US-GAAP
- Strukturelle Analyse und Bewertung des DRS 2
- Kompatibilität des DRS 2 mit internationalen Standards
- Detaillierter Vergleich der Cashflow-Abgrenzungen und Anhangangaben
Auszug aus dem Buch
3.6 Die Besonderheiten im Konzernabschluss
Die Grundsätze für die Aufstellung einer KFR für Einzelunternehmen gelten auch für Konzerne. Die Einheitstheorie ist zu beachten. Innerhalb des DRS 2 wird die originäre Ermittlung für Konzerne nicht erwähnt. Diese Methode ist durch die fehlende originäre Konzernbuchführung unrealistisch. Der Konsolidierungskreis des DRS 2 muss mit den Unternehmen übereinstimmen, die auch in den Konzernabschluss eingegangen sind. Gleiches gilt für die Beteiligungen, die nur quotal oder „at equity“ bewertet werden.
Der Konsolidierungskreis kann sich dadurch verändern, dass während der Berichtsperiode erworbene (veräußerte) Tochterunternehmen erstmalig (letztmalig) in den Konzernabschluss bzw. in die KFR einbezogen werden. Der Erwerb eines Tochterunternehmens stellt aus Sicht der KFR eine Zahlung an Dritte dar; übernommene Finanzmittel sind als Einzahlung auszuweisen. Als Auszahlung für diese Investitionen darf also nur der Kaufpreis abzüglich der erworbenen Finanzmittel ausgewiesen werden. Umgekehrt liegen die Verhältnisse bei der Veräußerung eines Tochterunternehmens. Der Mittelzufluss aus der Veräußerung muss um die abgegebenen Finanzmittel gemindert werden.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung erläutert die Bedeutung der Kapitalflussrechnung als Pflichtbestandteil des Konzernabschlusses und definiert das Untersuchungsziel.
2. Die Kapitalflussrechnung: Dieses Kapitel behandelt die gesetzlichen Grundlagen nach HGB sowie die Rolle des DRS 2 als Mittler zwischen nationalen und internationalen Rechnungslegungsanforderungen.
3. Die Kapitalflussrechnung nach DRS 2: Hier erfolgt eine detaillierte Darstellung der Gliederung, des Finanzmittelfonds und der spezifischen Tätigkeitsbereiche nach den Vorgaben des DRS 2.
4. Der Vergleich des DRS 2 mit international anerkannten Standards: Dieses Kapitel stellt den DRS 2 den Standards IAS 7 und SFAS 95 gegenüber, um Unterschiede in der Abgrenzung und bei Anhangangaben aufzuzeigen.
5. Fazit: Das Fazit beurteilt die Aufwertung der deutschen Rechnungslegung durch den DRS 2 und ordnet seine Rolle im internationalen Harmonisierungsprozess ein.
Schlüsselwörter
Kapitalflussrechnung, KFR, DRS 2, IAS 7, SFAS 95, Finanzmittelfonds, Konzernabschluss, Rechnungslegung, Cashflow, Investitionstätigkeit, Finanzierungstätigkeit, Laufende Geschäftstätigkeit, Bilanz, Meistregelungsprinzip, Harmonisierung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Seminararbeit grundlegend?
Die Arbeit analysiert die Kapitalflussrechnung (KFR) in Deutschland mit Fokus auf den DRS 2 und vergleicht diesen Standard kritisch mit international anerkannten Standards wie IAS 7 und SFAS 95.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Die zentralen Themen sind die Rechtsgrundlagen der KFR, die spezifische Ausgestaltung nach DRS 2, die methodischen Unterschiede zu internationalen Standards sowie die Besonderheiten bei der Konzernrechnungslegung.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, die Zweckmäßigkeit des DRS 2 als Informationsinstrument für externe Abschlussadressaten zu bewerten und die Kompatibilität des deutschen Standards im internationalen Kontext zu prüfen.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Die Arbeit nutzt eine rechtsvergleichende und analytische Methode, um die verschiedenen Standardisierungsansätze von DRS 2, IAS 7 und SFAS 95 gegenüberzustellen und kritisch zu würdigen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Vorstellung der KFR-Grundlagen, eine detaillierte Erläuterung der DRS 2-Vorgaben und einen direkten Vergleich dieser Vorgaben mit IAS 7 und SFAS 95.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Publikation?
Die wichtigsten Begriffe sind Kapitalflussrechnung, DRS 2, Konzernabschluss, Cashflow, Rechnungslegungsstandards und internationale Harmonisierung.
Wie geht der DRS 2 mit dem Konzernabschluss um?
Der DRS 2 orientiert sich an der Einheitstheorie, wobei der Konsolidierungskreis des DRS 2 mit dem des Konzernabschlusses übereinstimmen muss. Besondere Anforderungen bestehen zudem bei Erwerb oder Veräußerung von Tochterunternehmen.
Warum wird im DRS 2 das Meistregelungsprinzip angewandt?
Das Prinzip dient dazu, die Kompatibilität mit IAS 7 und SFAS 95 sicherzustellen, indem sowohl die Anforderungen beider Standards als auch spezifische Zusatzangaben in den DRS 2 integriert wurden.
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- Elke Waterschek (Author), 2001, Vergleich des DRS 2 (Kapitalflussrechnung) mit international anerkannten Standards, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/16400