Im folgenden soll untersucht werden, inwiefern die Unterbeteiligung bilanziert
wird. Dafür muss zunächst eine zivilrechtliche Charakterisierung der Unterbeteiligung
erfolgen. Da eine handelsrechtliche Bilanzierungspflicht für die Unterbeteiligungsgesellschaft
als solche nicht besteht, muss dementsprechend auf die steuerliche
Bilanzierung Bezug genommen werden. Steuerrechtssubjekte sind die Akteure
und nicht die Gesellschaft an sich. Die Bilanzierung der Unterbeteiligung
muss also differenziert nach Unterbeteiligtem und Hauptbeteiligtem vorgenommen
werden. Die mitunternehmerische Unterbeteiligung muss entsprechend dem Steueränderungsgesetz von 1992 in ihrem Verhältnis zur Hauptgesellschaft diskutiert
werden.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Gang der Untersuchung
2. Die Unterbeteiligungsgesellschaft im Zivilrecht
2.1 Die Abgrenzung der Unterbeteiligung zu anderen Rechtsinstituten
2.2 Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
3. Die Bilanzierung der Unterbeteiligung im Einkommensteuerrecht
3.1 Die typische Unterbeteiligung
3.1.1 Die steuerliche Bilanzierung beim Unterbeteiligten
3.1.2 Das Zuflussprinzip
3.1.3 Die steuerliche Bilanzierung beim Hauptbeteiligten
3.2 Exkurs: Die Pflicht zum Kapitalertragsteuerabzug
3.3 Die atypische Unterbeteiligung
3.3.1 Die Kriterien der Mitunternehmerschaft
3.3.2 Der Unterbeteiligte als Mitunternehmer der Hauptgesellschaft
3.3.3 Die steuerliche Bilanzierung bei Mitunternehmerschaft
3.4 Die Gewinnfeststellung der Hauptgesellschaft
3.5 Exkurs: Die doppelte gewerbesteuerliche Erfassung
4. Thesenförmige Zusammenfassung
Zielsetzung und Themen
Das primäre Ziel der Arbeit ist die Untersuchung der steuerlichen Bilanzierung von Unterbeteiligungen, da eine handelsrechtliche Bilanzierungspflicht für die Unterbeteiligungsgesellschaft selbst nicht existiert. Die zentrale Forschungsfrage fokussiert auf die differenzierte Behandlung von Unterbeteiligtem und Hauptbeteiligtem unter Berücksichtigung der zivilrechtlichen Grundlagen und der Abgrenzung zwischen typischen und atypischen Beteiligungsformen.
- Zivilrechtliche Charakterisierung und Einordnung der Unterbeteiligungsgesellschaft
- Differenzierung zwischen typischer und atypischer Unterbeteiligung
- Steuerliche Bilanzierung und Gewinnermittlung aus Sicht der Akteure
- Problematik der Mitunternehmerschaft und deren steuerliche Folgen
- Besonderheiten bei der Gewinnfeststellung und gewerbesteuerlichen Erfassung
Auszug aus dem Buch
3.1.1 Die steuerliche Bilanzierung beim Unterbeteiligten
Hält der typisch Unterbeteiligte die Unterbeteiligung im Privatvermögen, so erhält er aus den ihm zufließenden Gewinnanteilen Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG. Sofern die Unterbeteiligung Bestandteil eines Gewerbebetriebes des Unterbeteiligten ist, so erhält er Einkünfte aus Gewerbebetrieb im Sinne des § 20 Abs. 3 EStG und § 15 Abs. 1 Nr.1 EStG.
Diese Einkunftsquelle des Unterbeteiligten wird originär erschlossen, die Dispositionsbefugnisse des Hauptbeteiligten werden nicht beschnitten. Es erfolgt kein Quellensplitting. Die Einkünfte des Unterbeteiligten werden nicht aus gemeinsamer Quelle bezahlt, sie vermindern lediglich den Quellenertrag des Hauptbeteiligten sprudeln dann jedoch aus der Eigenquelle des Unterbeteiligten als originäre Einnahmen.
Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb oder Halten der Unterbeteiligung stehen, stellen für den Unterbeteiligten Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben dar, je nachdem, ob er die Unterbeteiligung im Privat- oder Betriebsvermögen hält. Dies gilt auch für Kosten die anfänglich die Gewinnanteile übersteigen, solange zu erkennen ist, dass ein Missverhältnis von Ertrag und Kosten nicht auf Dauer besteht. Laufende Verluste zählen bis zur Höhe des Einlagekapitals ebenfalls zu den Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben, da die Übernahme des Verlustrisikos im Sinne des § 9 Abs. 1 S.1 EStG „zur Erwerbung der Einnahmen“ dient.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die betriebswirtschaftliche Bedeutung der Unterbeteiligung als Kapitalbeschaffungsinstrument sowie als Mittel der Steuerminimierung und definiert die Problemstellung der bilanzsteuerrechtlichen Einordnung.
2. Die Unterbeteiligungsgesellschaft im Zivilrecht: Dieses Kapitel erläutert den Charakter der Unterbeteiligungsgesellschaft als Innengesellschaft und grenzt diese von anderen Rechtsinstituten wie der stillen Gesellschaft oder der Treuhand ab.
3. Die Bilanzierung der Unterbeteiligung im Einkommensteuerrecht: Der Hauptteil analysiert die steuerliche Behandlung der Unterbeteiligung, differenziert zwischen typischer und atypischer Form und erörtert die Konsequenzen für den Unterbeteiligten und den Hauptbeteiligten.
4. Thesenförmige Zusammenfassung: Dieses Kapitel fasst die wesentlichen Ergebnisse der Arbeit zur steuerrechtlichen Subjektstellung und Bilanzierung zusammen.
Schlüsselwörter
Unterbeteiligung, Unterbeteiligungsgesellschaft, Bilanzierung, Einkommensteuerrecht, Mitunternehmerschaft, Innengesellschaft, Gewinnfeststellung, Quellensplitting, Kapitalertragsteuer, Gewerbesteuer, Hauptbeteiligter, Unterbeteiligter, Betriebsvermögen, Privatvermögen, Steuerrechtssubjekt.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der bilanzsteuerrechtlichen Behandlung der Unterbeteiligung, da für die Gesellschaft als solche keine handelsrechtliche Bilanzierungspflicht besteht.
Welche thematischen Schwerpunkte werden gesetzt?
Zentrale Themen sind die zivilrechtliche Einordnung der Unterbeteiligungsgesellschaft, die Abgrenzung typischer und atypischer Unterbeteiligungen sowie die daraus resultierenden steuerlichen Folgen für die Beteiligten.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie Unterbeteiligungen einkommensteuerlich zu bilanzieren sind, differenziert nach der Funktion und Beteiligungsart der handelnden Akteure.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine rechtsdogmatische Analyse auf Basis aktueller steuerrechtlicher Gesetzeslage sowie einschlägiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) und der Fachliteratur.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die steuerliche Bilanzierung der typischen und atypischen Unterbeteiligung, beleuchtet Informationsrechte, Gewinnfeststellungsverfahren und die gewerbesteuerliche Erfassung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind unter anderem Unterbeteiligung, Mitunternehmerschaft, Quellensplitting, Einkommensteuergesetz (EStG) und Gewinnfeststellung.
Wie unterscheidet sich die atypische von der typischen Unterbeteiligung steuerlich?
Während bei der typischen Unterbeteiligung der Unterbeteiligte als reiner Kapitalgeber gilt, führt die atypische Beteiligung durch eine Beteiligung an stillen Reserven zu einer Mitunternehmerstellung mit Quellensplitting.
Was bedeutet die "doppelte gewerbesteuerliche Erfassung"?
Dies beschreibt das Risiko einer doppelten Belastung bei einer geheimgehaltenen Unterbeteiligung, wenn keine Anwendung der Hinzurechnungsvorschriften im Gewinnfeststellungsverfahren erfolgt.
- Quote paper
- Elke Waterschek (Author), 2001, Die Bilanzierung von Unterbeteiligungen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/16401