Die Aussen- und Sicherheitspolitik der rot-grünen Koalition nach dem 11. September


Hausarbeit, 2007

22 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe

Inhalt

1 Einleitung

2 Die deutsche Reaktion auf den 11. September
2.1 „Uneingeschränkte Solidarität“ im Kampf gegen den Terror
2.1.1 Einsatz deutscher Truppen in Afghanistan
2.1.2 Die Beteiligung am Wiederaufbau
2.2 Neue Verantwortung der Bundesrepublik in der Weltordnung

3 Ein Umbruch in den deutsch-amerikanischen Beziehungen
3.1 State of the Union Message vom 29.01.2002
3.2 Die deutsche Antwort: zwischen Wahlkampf und Ablehnung
3.3 Spaltung in „altes“ und „neues“ Europa

4 Fazit

Verzeichnis der verwendeten Literatur

1 Einleitung

Ziel dieser Hausarbeit ist es, die wichtigsten Elemente der Außen- und Sicher­heitspolitik der Bundesrepublik Deutschland zwischen dem 11. September und dem Beginn des Irak-Krieges darzustellen. Zu diesem Zweck erfolgte die Aus­arbeitung weitestgehend chronologisch. Um den Rahmen dieser Arbeit nicht zu sprengen, gehe ich dabei in besonderem Maße auf die militärischen Maß­nahmen der rot-grünen Bundesregierung in Afghanistan sowie auf das deutsch-amerikanische Zerwürfnis in Folge der Vorbereitungen zum Irak-Krieg ein. Zur Veranschaulichung der damaligen weltpolitischen Situation benutze ich neben Material aus wissenschaftlicher Literatur, auch Auszüge aus Regierungserklärungen, Beschlüssen und Resolutionen internationaler Institutionen, sowie aus Reden verschiedener Politiker.

2 Die deutsche Reaktion auf den 11. September

2.1 „Uneingeschränkte Solidarität“ im Kampf gegen den Terror

Die schockierenden Anschläge des terroristischen Netzwerkes al-Quaida führ­ten in Deutschland unmittelbar zu einer Welle der Solidarität. Spontan trafen sich ca. 2000 Menschen zu einer Messe im Berliner Dom. Es folgten zahlreiche Trauergottesdienste sowie Beileidsbekundungen in Form von Schweige­minuten. Ähnlich betroffen reagierte man auch in der Politik. Noch am selben Tag erklärte der damalige Bundesaußenminister Joschka Fischer: „Wir sind fassungslos und entsetzt über die Terrorangriffe auf New York und Washington. Wir fühlen mit den Opfern und ihren Angehörigen und dem ganzen amerikanischen Volk. Deutschland steht angesichts dieses furchtbaren Verbrechens in fester Solidarität an der Seite der USA."[1]

In den folgenden Tagen überschlugen sich dann die Ereignisse. Am 12. Sep­tember kam der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in der Resolution 1368 zu dem Ergebnis, dass die terroristischen Anschläge von New York und Washington eine, wie es in der Erklärung heißt, Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit darstellen.[2] Durch diese Resolution war bereits einen Tag nach den Anschlägen die entscheidende Grundlage für ein militärisches Vorgehen gegen den Terrorismus geschaffen worden. Auch im NATO-Rat kam man fast zeitgleich zu einem ähnlichen Beschluss. Nicht nur einem Angriff oder einer Bedrohung eines Staates, sondern auch Gefahren durch den transnationalen Terrorismus, sollte man mit militärischen Mitteln ent­gegen wirken. Somit erklärte der NATO-Rat seine volle Solidarität auf der Grundlage von Art. 5 des NATO-Vertrages. Dadurch galt der Angriff auf die Vereinigten Staaten offiziell als ein Angriff auf die NATO-Partner. Zum ersten Mal in der Geschichte des Nordatlantikpaktes kam es zu einem Bündnisfall im Sinne des Art. 5. Bundeskanzler Schröder unterstützte die Entscheidungen der beiden internationalen Organisationen. In seiner Rede vom 19. September er­läuterte er, dass die Entscheidungen des NATO-Rates dem Geist und den Buchstaben des NATO-Vertrages entsprächen.[3] Ebenfalls in dieser Rede, sprach Schröder von der „uneingeschränkten Solidarität“ gegenüber den USA, welche notfalls auch in Form einer militärischen Beihilfe zu Stande kommen könne.

Ein erster Schritt zur Terrorismusbekämpfung war der Beschluss eines Anti-Terrorpaketes am 19. September. Durch zusätzliche Mittel in Höhe von drei Mrd. DM sollten Leistungen der Bundeswehr, der Nachrichtendienste, des Bundesgrenzschutzes, des BKA, des Generalbundesanwaltes, sowie der Sicherheitskontrollen erweitert werden.[4] Für einen militärischen Einsatz in Afghanistan war die erforderliche Mehrheit im Bundestag zwar vorhanden, Kanzler Gerhard Schröder wollte sich jedoch bei einer solch wichtigen Frage nicht auf Leihstimmen aus den Reihen der Union und der FDP stützen. Aus diesem Grund verknüpfte er die Abstimmung am 16. November 2001 für das Bundeswehrmandat mit der Vertrauensfrage. Vor dem Bundestag begründete Schröder den Antrag gemäß Art. 68 des Grundgesetzes folgendermaßen: „Für eine Entscheidung von solcher Tragweite, auch für daraus vielleicht noch folgende Beschlussfassungen des Deutschen Bundestages ist es nach meiner festen Überzeugung unabdingbar, dass sich der Bundeskanzler und die Bundesregierung auf eine Mehrheit in der sie tragenden Koalition stützen kön­nen.“[5]

Vor allem Abgeordnete der SPD und den Grünen hatten Vorbehalte gegenüber einem militärischen Einsatz und hielten am bisherigen Rollenkonzept der Bundesrepublik als Zivilmacht fest. Schlussendlich sprachen 336 der 662 Ab­geordneten ihr Vertrauen aus und stimmten gleichzeitig einem Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte in Afghanistan zu. Im Rahmen der Operation Enduring Freedom (OEF) sollten bis zu 3900 Soldaten zur Verfügung gestellt werden. Darunter ca. 800 ABC-Abwehrkräfte, 200 Sanitätskräfte, 100 Spezial­kräfte, 500 Lufttransportkräfte, 1800 Seestreitkräfte einschließlich Seeluftstreit­kräfte, sowie 450 erforderliche Unterstützungskräfte.[6] Der erste militärische Einsatz deutscher Bodentruppen in der Geschichte der Bundesrepublik be­gann.

2.1.1 Einsatz deutscher Truppen in Afghanistan

Die Kampfhandlungen in Afghanistan starteten bereits am 7. Oktober 2001. Unter der Führung der USA sollten britische und amerikanische Streitkräfte, im Namen der OEF, Terroristen bekämpfen, gefangen nehmen und vor Gericht stellen, Führungs- und Ausbildungseinrichtungen ausschalten, sowie Dritte dauerhaft von der Unterstützung terroristischer Aktivitäten abhalten.[7] In einem Antrag der Bundesregierung vom 7.11.2001 heißt es in diesem Zusammen­hang: “Deutsche bewaffnete Streitkräfte tragen dazu mit ihren Fähigkeiten bei. Der Beitrag schließt auch Leistungen zum Zweck humanitärer Hilfe ein.“

Eine der Aufgaben der Bundeswehr im Rahmen der OEF war es, mit Hilfe von 1450 Marineangehörigen, die Seegebiete östlich von Afrika und südlich der Arabischen Halbinsel zu überwachen und Versorgungslinien terroristischer Organisationen zu unterbrechen.[8] Des Weiteren wurde ein kleines Fuchs-Spürpanzerkontingent in Kuwait stationiert, 100 Einheiten des Kommando Spezialkräfte (KSK) in diversen Kampfeinsätzen eingesetzt und nochmals 1300 Soldaten dienten der Stabilisierung Kabuls. Parallel zu diesem Einsatz waren immer noch 7900 Soldaten auf dem Balkan stationiert.[9]

Nach Beginn des Krieges kam es relativ schnell zur Zerschlagung der Strukturen der al-Quaida und des gesamten Taliban-Regimes. Dies gelang den USA, fast ohne der angebotenen Unterstützung der NATO, durch einen intensiven Luftkrieg. Danach koordinierte Berlin die Afghanistankonferenz unter dem Vorsitz der Vereinten Nationen auf dem Petersberg vom 27. November bis zum 5. Dezember 2001. Ziel der Konferenz war es, dem zerfallenden Afghanistan durch umfassende Hilfeleistungen eine Chance zum Wiederaufbau zu gewährleisten.[10] Berlin beteiligte sich zudem substanziell an der Internationalen Friedenstruppe für Kabul (ISAF).[11]

2.1.2 Die Beteiligung am Wiederaufbau

Am 20. Dezember 2001 verabschiedete der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Resolution 1383. In dieser werden die Mitgliedstaaten dazu angehalten, sich an einer Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe („International Security Assistance Force“) in Afghanistan auf Grundlage des Kapitels VII der Satzung der Vereinten Nationen zu beteiligen.[12] Dies geschah von deutscher Seite aus mit der Entsendung von mehr als tausend Soldaten, ferner mit der Übernahme der ISAF-Führung in der Zeit vom 10. Februar bis zum 11. August 2003.[13] Allerdings waren, bzw. sind zum Wiederaufbau Afghanistans weit mehr Maßnahmen notwendig, als die Entsendung bewaffneter Truppen. Knapp ein Jahr nach dem Sturz des Taliban-Regimes hatte Deutschland bereits eine Milliarde Euro in den Wiederaufbau investiert. Besondere Schwerpunkte bildeten dabei Projekte im Bereich der Bildung, der Menschenrechte, sowie dem Polizeiaufbau.[14]

Mehr als fünf Jahre nach dem Sturz des Taliban-Regimes ist die Lage in Afghanistan immer noch kritisch zu beurteilen. Der Aufbau des Landes, von der Infrastruktur bis zum Bildungssystem, läuft immer noch sehr schleppend und ist nur von wenigen Erfolgen gekrönt. Auch die Taliban ist noch nicht endgültig besiegt, wobei besonders der Süden des Landes den Kämpfern als geeigneter Rückzugsort dient. Von dort aus werden weiterhin Hinterhalte vorbereitet und ausgeführt.[15] Tote aus den Reihen der ISAF sowie der Taliban, stellen nach wie vor keine Seltenheit dar. Zu Beginn des Jahres 2007 waren rund 33 000 NATO-Soldaten aus 37 Nationen in Afghanistan stationiert.

2.2 Neue Verantwortung der Bundesrepublik in der Weltordnung

Nach dem 2. Weltkrieg war die deutsche Außenpolitik Jahrzehnte lang vom Rollenkonzept einer Zivilmacht geprägt. Sie orientierte sich in dieser Zeit vor allem an den USA. Erst mit dem Ende des Kalten Krieges, bzw. der Wiederher­stellung der staatlichen Einheit, gewann Deutschland wieder an Souveränität. In einer Rede kurz nach seinem Amtsantritt, verdeutlichte Schröder sein Ver­ständnis von der „neuen“ Rolle Deutschlands in Europa und der Welt: “Er sei überzeugt, dass „unsere europäischen Partner einen selbstbewussten Partner Deutschland haben wollen, weil der berechenbarer ist als ein Partner mit einem Minderwertigkeitskomplex. Dass Deutschland für seine nationalen Interessen eintritt, ist genauso natürlich, wie wenn dies Frankreich oder Groß­britannien tun.“[16]

Die Politik der Bundesrepublik zeichnete sich bis dato durch eine historisch wie normativ begründete „Kultur“ der (militärischen) Zurückhaltung, einer Ausrichtung auf Multilateralismus und internationale Institutionen, sowie einer besonderen Kooperation zwischen Washington und Paris aus.[17] Ausgerechnet eine rot-grüne Regierung sollte es sein, die sich, unter anderem durch ihr Engagement im Kosovo-Konflikt, ein Stück weit von dem Prinzip der militärischen Zurückhaltung trennt.

Die nach dem 11. September von Bundeskanzler Schröder ausgesprochene „uneingeschränkte Solidarität“ (Regierungserklärung vom 12.09.2007) wurde von vielen als weiterer Beleg für die „Normalisierung“, bzw. für die „Militarisierung“ der deutschen Sicherheits- und Militärpolitik gewertet.[18] Aller­dings gab es immer noch Widerstand und auch Kritik in den eigenen Reihen. Doch auch Schröder war nicht vorbehaltlos gegenüber militärischen Einsätzen und so verknüpfte er die „uneingeschränkte Solidarität“ mit warnenden Worten: „dies gelte freilich nicht für Abenteuer.“[19] Insgesamt kann gesagt werden, dass die rot-grüne Koalition die „deutschen Prinzipien“ nicht über Bord geworfen hat. Vielmehr hat Schröders Regierung versucht eine vom Ausland unabhängigere Politik zu betreiben, die den neuen Anforderungen des weltpolitischen Kontextes gerecht wird. Besonders deutlich wird dies in Schröders Rede vor dem Bundestag am 11.10.2001. Dort heißt es: „Nach dem Ende des Kalten Krieges, der Wiederherstellung der staatlichen Einheit Deutschlands und der Wiedererlangung unserer vollen Souveränität haben wir uns in einer neuen Weise der internationalen Verantwortung zu stel­len, einer Verantwortung, die unserer Rolle als wichtiger europäischer und transatlantischer Partner, aber auch als starker Demokratie und starker Volks­wirtschaft im Herzen Europas entspricht. Noch vor zehn Jahren hätte niemand von uns erwartet, dass Deutschland sich anders als durch so etwas wie "sekundäre Hilfsleistungen" - also Zurverfügungstellung von Infrastruktur oder Gewährung von Finanzmitteln - an internationalen Bemühungen zur Sicherung von Freiheit, Gerechtigkeit und Stabilität beteiligt.“[20]

Des Weiteren wies er darauf hin, dass „diese Etappe deutscher Nachkriegspolitik unwiederbringlich vorbei ist.“[21] Deutschlands Verständnis vom weltpolitischen Kontext hatte sich verändert. Die Regierung wollte eine gewichtigere Rolle in der Weltpolitik übernehmen, sowie an „militärischen Operationen zur Verteidigung von Freiheit und Menschenrechten, zur Herstel­lung von Stabilität und Sicherheit“[22] mitwirken. Zu diesem Zweck hatte sich Gerhard Schröder schon früh die Definitionsmacht über die Außenpolitik ver­schafft. Seine Kompetenzen reichten zu dieser Zeit um einiges weiter, als es durch die Richtlinienkompetenz für das Amt des Bundeskanzlers eigentlich vorgesehen war.[23]

Jedoch kann die damalige Haltung der Bundesregierung immer noch als ge­mäßigt bezeichnet werden. Sie passte auch weiterhin zum Rollenkonzept der Zivilmacht. So heißt es z.B. in dem Plenarprotokoll: „Mir ist - ich glaube, da spreche ich den meisten aus den Herzen - die Zurück­haltung einer Gesellschaft, die sich zu Recht etwas auf ihren zivilen Charakter einbildet, allemal lieber als jede Form von Hurrapatriotismus.“[24]

Diese Äußerung zeigte, dass die Bundesregierung nicht bereit war, sich an anderen Einsätzen, bzw. „Abenteuern“ (Schröder), wie z.B. den sich damals anbahnenden Konflikt im Irak, blind zu beteiligen. Im Übrigen erhielt diese An­merkung von Abgeordneten aus allen Parteien Beifall.

[...]


[1] Internetseite http://www.documentArchiv.de/brd/2001/erkl_fischer_0911.html

[2] Internetseite http://www.documentArchiv.de/brd/2001/rede_schroeder_terror-usa02.html

[3] Internetseite http://www.documentArchiv.de/brd/2001/rede_schroeder_terror-usa02.html

[4] Vgl. Maull (2003: S. 1278)

[5] Internetseite http://www.documentArchiv.de/brd/2001/rede_schroeder_1116.html

[6] Vgl. Internetseite http://www.bundesregierung.de/dokumente/Artikel/ix_62015.html

[7] Vgl. Internetseite http://www.documentArchiv.de/brd/2001/bundesregierungantragbun-deswehr.html

[8] Vgl. Internetseite http://www.marine.de/01DB070000000001/CurrentBaseLink/W26TJBP9659 INFODE

[9] Vgl. Maull (2004: S. 185)

[10] Vgl. Maull (2003: S. 1284)

[11] Maull (2003: S. 1285)

[12] Internetseite www.einsatz.bundeswehr.de/C1256F200023713E/vwContentByKey/W265YG ML351INFODE/$File/isaf_bt147930.pdf

[13] Internetseite http://www.einsatz.bundeswehr.de/C1256F1D0022A5C2/vwContentByKey/ W2698P6Q728INFODE

[14] Internetseite http://www.auswaertigesamt.de/diplo/de/Infoservice/Presse/Reden/Archiv/2002

/021202-AfghanistanPetersberg.html

[15] Vgl. http://www.bronline.de/politikwirtschaft/mittagsmagazin/dynamisch/aktuell/stories/2601 afghanistanlage.html

[16] Maull (2001: S. 170)

[17] Vgl. Maull (2003: S. 1273)

[18] Maull (2004: S. 185)

[19] Vgl. Maull (2004: S. 185)

[20] Internetseite www.documentArchiv.de/brd/2001/rede_schroeder_1011.html

[21] Internetseite www.documentArchiv.de/brd/2001/rede_schroeder_1011.html

[22] Internetseite www.documentArchiv.de/brd/2001/rede_schroeder_1011.html

[23] Vgl. Maull (2004: S. 186)

[24] Internetseite www.documentArchiv.de/brd/2001/rede_schroeder_1011.html

Ende der Leseprobe aus 22 Seiten

Details

Titel
Die Aussen- und Sicherheitspolitik der rot-grünen Koalition nach dem 11. September
Hochschule
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg  (Institut für Politische Wissenschaft)
Veranstaltung
Grundzüge der Außen- und Sicherheitspolitik der Bundesrepublik Deutschland
Note
1,3
Autor
Jahr
2007
Seiten
22
Katalognummer
V164122
ISBN (eBook)
9783640791866
ISBN (Buch)
9783640791422
Dateigröße
573 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Politikwissenschaft, internationale Beziehung, irak, 11. september, außenpolitik, sicherheitspolitik, rot-grün, schröder, fischer, bush, berlin, washington, al-quaida, terror, krieg
Arbeit zitieren
Nikolai Schön (Autor:in), 2007, Die Aussen- und Sicherheitspolitik der rot-grünen Koalition nach dem 11. September, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/164122

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