Migrations- und Integrationspolitik im interkulturellen Vergleich Deutschland-Kanada/Québec

Konzeptionen, Integrationsmaßnahmen im Bildungsbereich, Evaluationsansätze


Tesis de Maestría, 2010

159 Páginas, Calificación: 1,5


Extracto


Gliederung

1. Einleitung

2. Migration und Integration in Deutschland
2.1 Definition einer Einwanderungsgesellschaft
2.2 Die Phasen der Zuwanderung
2.2.1 Die Anwerberphase
2.2.2 Die Konsolidierungsphase
2.2.3 Die Abwehrphase
2.2.4 Die Akzeptanzphase
2.3 Migrationspolitik
2.3.1 Gesetzgebung für Zuwanderung bis zur Wiedervereinigung
2.3.2 Gesetzgebung für Zuwanderung nach 1990 bis heute
2.3.3 Einbürgerungspraxis in Deutschland
2.4 Braucht Deutschland Zuwanderung?
2.4.1 Gründe für Zuwanderung
2.4.2 Steuerung der Zuwanderung
2.5 Deutschland - eine multikulturelle (Einwanderungs-)Gesellschaft?
2.6 Integration in Deutschland
2.6.1 Integrationspolitik und Integrationskonzepte
2.6.2 Integration und Bildung
2.6.3 Maßnahmen zur Eingliederung von Zuwanderern
2.7 Kritische Analysen

3. Migration und Integration in Kanada/Québec
3.1 Kanada - ein Mosaik der Kulturen
3.2 Die kanadische Einwanderungs- und Integrationspolitik
3.2.1 Die Entstehung und Entwicklung des Multikulturalismus
3.2.2 Das Punktesystem
3.2.3 Das kanadische Einwanderungsmodell - eine Erfolgsgeschichte?
3.3 Das Bildungssystem in Kanada
3.4 Sonderstatus Québec?
3.4.1 Politische und historische Entwicklung Québecs
3.4.2 Integrative Maßnahmen in Québec
3.4.3 Die Accommodements Raisonnables
3.5 Kritische Analysen

4. Evaluation und kritischer Vergleich zwischen Deutschland und Kanada/Québec
4.1 Migrations- und Integrationspolitik in kontrastiver Betrachtung
4.2 Adaption der kanadischen Maßnahmen für Deutschland?

5. Perspektiven und zukünftige Entwicklung

6. Bibliographie
I. Primärquellen
II. Sekundärliteratur
III. Abkürzungsverzeichnis
IV. Abbildungsverzeichnis

7. Anhang

A Material zur Migration und Integration in Deutschland

B Material zur Migration und Integration in Kanada/Québec

1. Einleitung

Die Geschichte der Migration (lat. migrare, dt. wandern1 ) ist so alt wie die Menschheitsgeschichte selbst: Schon in prähistorischer Zeit haben Menschen ihre Heimatorte verlassen und sind in fremde Gebiete eingewandert. Soweit man die frühsten Wanderungen nachvollziehen kann, zog der Mensch aus seiner afrikanischen Heimat nach Europa und Eurasien und schließlich nach Nord- und Südamerika. Die Entdeckung anderer Kontinente, Weltreligionen und die folgende Kolonialisierung lösten große Migrationsbewegungen zwischen den Kontinenten aus.2 Während es in Europa schon vor Christi Geburt große Völkerwanderungen - wie z.B. die indogermanische Völkerwanderung oder die Wanderungsbewegungen der Kelten - gegeben hatte, erfuhren die USA und Kanada erst in den letzten Jahrhunderten Immigration. Begünstigt wurde die Einwanderung in die neue Welt durch das rasche Wachstum der europäischen Gesellschaft im 19. Jahrhundert, so dass viele Staaten in Europa zu Auswanderungsländern wurden und ein Großteil der fortziehenden Bevölkerung in die USA und nach Kanada zog.3

Jedoch erst seit den neunziger Jahren des letzten Jahrhunderts ist die Alltäglichkeit der Migration verstärkt in das Bewusstsein der Öffentlichkeit getreten. Migration ist ein soziologischer Begriff, der alle Arten von räumlicher Mobilität von Einzelnen, Gruppen, Minderheiten oder Volksgemeinschaften umfasst.4 Im weitesten Sinne bezeichnet es einen längerfristigen Ortswechsel. In den Medien und in der Politik wird Migration zumeist als ein Wandern von Menschen zwischen verschiedenen Ländern und Kulturen verstanden mit der Absicht, an einem neuen Wohn- und Lebensort für eine bestimmte Zeit, die länger als eine befristete Reise dauert, zu verweilen.5 Dabei verlassen Menschen nicht nur von ihre Heimatländer, sondern lassen auch vertraute und stützende Systeme hinter sich. Derartige Wanderungsprozesse haben unterschiedliche Auslöser. Sie können von individueller Mobilität, Binnenmigration, Kettenwanderungen, Massenwanderungen aufgrund von Flucht und Vertreibung, Kriegen sowie ethnischen als auch religiösen Konflikten herrühren. Migrationsbewegungen können freiwillig - gelenkt von persönlichen oder materiellen Beweggründen - oder aufgrund von Zwang und Druck von Außen erfolgen. Durch ihr Umherziehen stoßen Menschen auf neue geographische Räume und auch auf ihnen teilweise unbekannte soziale, kulturelle sowie religiöse Gegebenheiten.

Viele von ihnen bleiben Jahre oder für den Rest ihres Lebens in dem Einwanderungsgebiet. Das Bild des Hinzugezogenen, des Fremden, ist jedoch oft in der Aufnahmegesellschaft fest verankert und kann sich zu assoziationsreichen Klischees zusammenbauen.6 Dem ist eine Integration entgegenzusetzen, die sich mit Empathie und Toleranz gegenüber den Zuwanderern nähert und es ihnen ermöglicht, unter den gleichen Bedingungen und zu den gleichen Chancen wie die Einheimischen zu leben. Unter Integration wird die gesellschaftliche und politische Eingliederung von Individuen und Gruppen verstanden, die eine unterschiedliche Sprache, Religion, ethnische und kulturelle Zugehörigkeit etc. haben.7 Es ist eine Herausforderung für Staat und Gesellschaft, Einwanderer und. Personen mit einem unbekannten kulturellen, ethnischen und religiösen Hintergrund zu integrieren. Politiker müssen Zuwanderungsbedingungen formulieren und Regelungen treffen, die über Dauer und Verbleib im Aufnahmeland entscheiden. Auf der Grundlage einer durchdachten Migrationspolitik sollen umsetzbare Konzepte zur Eingliederung ethnischer Minderheiten entwickelt und der Bevölkerung bei der Umsetzung dieser geholfen werden, anstatt Begrenzung und Abwehr zu zeigen.8

Mit dem neuen Zuwanderungsgesetz im Jahr 2005 ist Deutschland offiziell der Status eines Einwanderungslandes anerkannt worden. Die Konsequenz daraus spiegelt sich in den vermehrten Integrationsmaßnahmen wider, die seit dieser Zeit eingeführt worden sind. Dabei steht im Fokus die Forderung nach verbesserten Sprachkenntnissen der Zuwanderer. Das Erlernen der deutschen Sprache ist unabdingbar für eine volle Partizipation in der hiesigen Gesellschaft. Der Grundstein hierfür müssen Sprachkurse sein, die allen Migranten zugänglich sind. Auf beiden Seiten - auf die der Einheimischen sowie auf die der Neuankömmlinge - muss der Wille gezeigt werden, solche Integrationsmaßnahmen zum Erfolg führen zu lassen.

Kanada wird bei der Diskussion um eine sinnvolle Migrations- und Integrationspolitik oft eine Vorbildfunktion zugeschrieben. So wird eine Adaption der kanadischen Maßnahmen auch für das deutsche System verlangt. Besonders bei Konzepten im Bildungsbereich wird unter anderem das nordamerikanische Land als Modellcharakter beschrieben.

Ziel der vorliegenden Arbeit ist deshalb die Überprüfung, ob eine Übernahme verschiedener Konzepte von Kanada auch in der Bundesrepublik einen Beitrag zur Lösung bei Migrations- und Integrationsproblemen leisten könnte.

Dazu wird ein interkultureller Vergleich zwischen der Migrations- und Integrationspolitik in Deutschland und derjenigen in Kanada/Québec* gezogen.

Um diesen Vergleich zu ermöglichen, wird zunächst im ersten Abschnitt die Migration und Integration in Deutschland näher erläutert. Da erst nach 1945 das Land verstärkt mit Migration konfrontiert wurde, wird erst seit dieser Zeit auf die Zuwanderung eingegangen, auch wenn schon in vergangenen Jahrhunderten Menschen in das Gebiet der heutigen Bundesrepublik zogen. Anschließend wird dem Leser dieser Arbeit die Gesetzessprechung für Zuwanderung vorgestellt. Die erwähnten Maßnahmen vor der Wiedervereinigung beziehen sich dabei ausschließlich auf die Bundesrepublik. Schließlich wird in einem weiteren Abschnitt der Frage nachgegangen, ob Deutschland in der heutigen Zeit Einwanderung braucht. Zuletzt soll die Thematik Migration in der Bundesrepublik mit der Debatte um eine multikulturelle Gesellschaft abgeschlossen und dabei Begrifflichkeiten rund um die Problematik der multikulturellen Gesellschaft erklärt werden. Nachdem ein umfassender Überblick über Zuwanderung gegeben worden ist, soll auf dieser Grundlage als weiterer Punkt in diesem Kapitel die Integration behandelt werden. Angesprochen in dem Abschnitt werden die Integrationspolitik sowie die Konzepte und verschiedene Ansätze zu diesem Bereich. Ferner wird explizit auf die Bildung und ihre Bedeutung im Zusammenhang mit der Integration eingegangen. Schließlich wird in einem letzten Teil die Entwicklung der Migration und die Maßnahmen zur Integration in der Bundesrepublik kritisch hinterfragt. Der Schwerpunkt des nächsten Kapitels ist die Behandlung der Migration sowie der politischen und integrativen Handlungen Kanadas und der frankophonen Provinz Québec. Zunächst wird die Entwicklung der Zuwanderung dargestellt. Dabei werden die Gesetzgebung und die politischen Konzepte erläutert, die ergriffen werden, um den Zuwanderungsströmen zu begegnen. Ein besonderes Augenmerk gilt dem politischen Programm des Multikulturalismus und dem Punktesystem. Anschließend wird die kanadische Migrationspolitik kritisch auf ihren Erfolg hin hinterfragt, bevor in einem weiteren Abschnitt das kanadische Bildungssystem untersucht wird.

Der darauf folgende Abschnitt handelt von der frankophonen Provinz Québec. Hier soll geklärt werden, ob Québec einen Sonderstatus aufgrund seiner historischen, kulturellen und politischen Entwicklung sowie seiner Steuerung von Zuwanderung und Integrationskonzepten innerhalb von Kanada genießt. Als vorletzter Punkt in diesem Abschnitt werden die accommodements raisonnables erläutert, eine Besonderheit der Provinz um Zuwanderern die Möglichkeit zu geben, ihre kulturelle Identität in der * In dieser Arbeit wird für die Provinz Québec sowie Stadtnamen wie Montréal die französische Schreibweise verwendet, ansonsten soll - angesichts der auf Deutsch verfassten Arbeit - die deutsche Schreibweise ohne Akzent verwendet werden. kanadischen Gesellschaft zu wahren. Abschließend soll auch die kanadische Migration und Integration kritisch analysiert werden.

Gegenstand des nächsten Kapitels Deutschland und Kanada/Québec im Vergleich ist ein kontrastiver Überblick der Migrations- und Integrationspolitik der beiden Länder. Dabei werden auch die politischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten berücksichtigt, die einen interkulturellen Vergleich überhaupt möglich machen. Es erfolgt eine Gegenüberstellung der Entwicklung in der Migrationspolitik sowie der Maßnahmen und Konzepte zur Integration von der Bundesrepublik und Kanada/Québec. Durch diese differenzierte Betrachtung kann im folgenden Abschnitt der Frage nachgegangen werden, inwieweit die Migrations- und Integrationspolitik Kanadas eine Vorbildfunktion erfüllt und eventuell auch für Deutschland eine Möglichkeit wäre, Zuwanderung zu steuern und das Bildungssystem zu verbessern. Dabei werden die Schwierigkeiten einer konzeptuellen Übertragung von den kanadischen Lösungsansätzen ins deutsche System genauer vorgestellt. Explizit sollen neben dem Vergleich von Deutschland und Kanada auch die Entwicklung der Migrations- und Integrationspolitik jeweils in dem anglophonen Teil Kanadas und der frankophonen Provinz Québec in dieser Arbeit herausgestellt werden. Eingegangen wird dabei auch auf das kulturelle Verständnis Québecs und seinen Status der societédistincté, demnach einer Gesellschaft, die sich von der im restlichen Kanada unterscheidet. Hierbei sollen die Gründe und Ursachen für den heutigen Status quo der quebecer Gesellschaft deutlich werden.

Der Leser dieser Arbeit bekommt einen fundierten Überblick über die aktuelle Situation der Migrations- und Integrationspolitik Deutschlands und Kanadas/Québecs. Auf dieser Grundlage soll es ihm anschließend möglich sein, sich eine Meinung über die aufgeführte Problematik zu bilden, seine Ansichten zu überprüfen und seine Vorstellungen zu diesem Bereich zu erweitern. Ferner werden ihm die Schwierigkeiten und Hindernisse, die bei der Diskussion um die Thematik auftauchen, näher gebracht. Durch den interkulturellen Vergleich der Länder soll der Leser einen Ausblick auf die zukünftige Entwicklung bezüglich der Migration und Integration bekommen und mögliche politische und integrative Maßnahmen als Lösungsansätze erhalten. Aufgrund des Literaturverzeichnisses kann er sich weiter in den behandelten Bereich vertiefen.

Die Ausführung dieser Arbeit stützt sich auf Gesetzesvorlagen, Veröffentlichungen von Bundesministerien sowie Publikationen der kanadischen Regierung und einzelnen Ministerien in Form von Primärquellen. Sekundärliteratur liegt aufgrund zahlreicher Erscheinungen zu der Thematik um die Integrations- und Migrationspolitik vor. Dazu gehören neben Büchern auch Zeitschriften und Publikationen aus Sammelbänden, Zeitungsartikel, Interviews und Veröffentlichungen z.B. von Bundesämtern. Im Anhang werden zusätzliche Dokumente wie Abbildungen aufgeführt, die weitergehende Informationen zur Thematik liefern können.

2. Migration und Integration in Deutschland

In dem folgenden Kapitel sowie in weiteren Abschnitten dieser Arbeit werden Begriffe wie Ausländer, Asylsuchende, Aussiedler und Flüchtlinge im gleichen Kontext verwendet. Vorab sollen die Bezeichnungen genauer erläutert werden, um Missverständnissen vorzubeugen.

Als Ausländer gelten alle Personen, die nicht die inländische Staatsbürgerschaft besitzen.9 Unter Asyl wird allgemein das Recht verstanden, Verfolgten persönlichen Schutz und ferner Schutz vor Auslieferung zu gewährleisten.10 Zu den Aussiedlern zählen Personen, die die deutsche Volkszugehörigkeit haben und vor 1945 jenseits der gegenwärtigen Ostgrenzen wohnten sowie aufgrund des Krieges ihre Wohnsitze verlassen mussten oder vertrieben wurden.11 Als Aussiedler werden diejenigen bezeichnet, die vor dem 1. Januar 1993 in die Bundesrepublik kamen, alle Zugewanderten nach diesem Zeitpunkt als Spätaussiedler.12 Unter Flüchtlingen werden generell Menschen verstanden, die aus unterschiedlichen Bedingungen wie z.B. Krieg oder ethnischer Verfolgung aus ihren Heimatländern fliehen mussten.13 Die Kontingentflüchtlinge (Flüchtlinge aus Vietnam und Chile), sowie De-facto-Flüchtlinge (Flüchtlinge, die aus humanitären, rechtlichen oder politischen Gründen geduldet werden) zählen ebenfalls zu dieser Gruppe.14 Die Genfer Flüchtlingskonvention, entstanden 1951 als Reaktion auf Stalinismus und Nationalsozialismus, wird als völkerrechtliche Grundlage für Asylgewährung angesehen. Sie definiert einen Flüchtling als eine Person, die sich aus Angst vor Verfolgung außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt. Erweitert werden muss diese Definition allerdings laut Treibel (1999) noch um die Flüchtlinge, die nicht unter die Konventionen fallen, „nämlich Personen, die vor (Bürger)Kriegen, ökologischen Problemen oder Hunger fliehen“.15 Flüchtlinge werden als Konventionsflüchtlinge bezeichnet, wenn sie die Flüchtlingseigenschaft gemäß der Genfer Konventionen erfüllen. Binnenvertriebene, also Personen, die innerhalb der Grenzen eines Staates flüchten, fallen nicht unter die völkerrechtliche Definition von Flüchtlingen.16

Rund 82 Millionen Menschen leben in der Bundesrepublik Deutschland, davon werden etwa 7,3 Millionen Mitbürger als Ausländer*, somit als Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft, aufgeführt (Stand 31.12.2007).17 * Über mehrere Jahrhunderte war das Gebiet der heutigen Bundesrepublik ein Auswanderungsland.18 Zwischen 1800 und 1930 verließen knapp sieben Millionen Menschen aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Lage und der damit einhergehenden Armut sowie aus politischen Gründen Deutschland. Gleichzeitig setzte im späten 19. Jahrhundert ein Zustrom von Emigranten ein, welche es in die sich entwickelnden Industriegebiete zog. Jedoch war die Anzahl der Einwanderer erst seit Mitte des 20. Jahrhunderts höher gewesen als die der Auswanderer. Dies bezieht sich allerdings nur auf Westdeutschland, das die höchste Rate an Zuwanderern in Europa zu verzeichnen hatte.19 Die DDR hingegen wies eine schrumpfende Bevölkerung auf und war somit das einzige Land der Erde, das seit den fünfziger Jahren eine solche negative Bevölkerungsentwicklung zeigte. Auch nach der Wiedervereinigung 1989 sank die Zahl der Bewohner Ostdeutschlands weiter.20 Ende des Jahres 2006 lebten in den neuen Bundesländern rund 13,2 Millionen Menschen, in Berlin 3,4 Millionen.21

In der heutigen Zeit wandern wieder mehr Menschen aus der Bundesrepublik aus, während gleichzeitig eine abnehmende Zuwanderung von Ausländern zu verzeichnen ist. Damit steht Deutschland vor demographischen und ökonomischen Herausforderungen. Trotzdem gehört die Bundesrepublik neben Nordamerika und der Russischen Förderation mit zu den wichtigsten Aufnahmeländern von Migranten der Welt.22 Damit sollte sich das kollektive Selbstbild einer Abstammungsnation der Realität stellen, dass Menschen wandern und dies auch in Zukunft tun werden.

2.1 Definition einer Einwanderungsgesellschaft

In den folgenden Kapiteln wird näher die Migration in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg erläutert. Dabei wird auf die politischen Maßnahmen und die rechtlichen Aspekte eingegangen. Ferner wird die Frage nach dem eventuellen Bedarf an Zuwanderung in Deutschland und ihren möglichen Steuerungsmechanismen beantwortet. Des Weiteren wird versucht zu klären, was unter einer multikulturellen Einwanderungsgesellschaft zu verstehen ist und ob Deutschland als eine solche bezeichnet werden kann. Im letzten Teil wird die Integration in der Bundesrepublik näher erläutert und es werden die angewandten Maßnahmen zur Eingliederung von Migranten vorgestellt. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf dem Bildungsbereich. Als Abschluss dieses Kapitels wird die Migrations- und Integrationspolitik Deutschlands kritisch hinterfragt. In diesem Abschnitt wird zunächst dargestellt, was unter einer Einwanderungsgesellschaft zu verstehen ist. Bade (1990) definiert Einwanderung allgemein als: …die dauerhafte Eingliederung im Bestreben auch Staatsbürger des Einwanderungslandes zu werden, ohne die feste Absicht, jemals wieder auf Dauer ins Auswanderungsland zurückzukehren.23

Er betont allerdings, dass es keine verbindliche Erklärung gebe, was exakt ein Einwanderungsland sei. Dennoch stellt er klar, dass die Bundesrepublik nicht zu den so genannten klassischen Einwanderungsländern gehöre, da ihre Gesellschaft sich nicht erst im Einwanderungsprozess formiert hat. Dies ist nicht der Fall bei den hauptsächlich überseeischen Staaten, wie beispielsweise den USA und Kanada, die zum Typus der klassischen Einwanderungsländer gezählt werden. Laut Statistik war Deutschland im 19. Jahrhundert ein Auswanderungsland, wurde dann jedoch Mitte der fünfziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts mit einer Arbeitswanderung auf Zeit konfrontiert bis hin zu einem „fließenden Übergang […] in eine echte Einwanderungssituation.“24

Damit wurde in den sechziger Jahren die Bevölkerungsentwicklung in Westdeutschland und ab der Wiedervereinigung im gesamten Bundesgebiet entscheidend durch Wanderungsströme von Ausländern geprägt. Der Anteil der Ausländer an der Gesamtbevölkerung stieg von 1,2 Prozent im Jahr 1961 bis auf 8,9 Prozent im Jahr 2003.25 Trotz dieser aussagekräftigen Ergebnisse sah sich Deutschland lange als Rotationsland, das bedeutet, dass die angeworbenen Arbeiter nach einer bestimmten Zeit wieder in ihre Heimatländer zurückkehren sollten.

Das verdeutlicht der eher euphemistische Ausdruck Gastarbeiter für die ausländischen Arbeitskräfte, der sich in der Umgangssprache und Öffentlichkeit etabliert hat. In der Amtsprache lautet der rechtliche Begriff ausländische Arbeitnehmer oder Ausländer.26 Doch die angeworbenen Arbeitskräfte kehrten nicht alle in ihre Ursprungsländer zurück, sondern holten ihre Familien in ihre neue Heimat nach.27 Auch in den letzten Jahren hat Deutschland eine hohe Aufnahmekapazität gezeigt und viele Asylbewerber und Flüchtlinge aufgenommen. Allerdings sind dadurch Begriffe wie Migration und Asyl häufig emotional besetzt:

Denn mit dem Begriff des politischen Asyls wird heute gerade in Deutschland eher die Kategorie des Missbrauchs als Schutz vor Verfolgung assoziiert. Und Zuwanderung suggeriert sowohl eine Einbahnstraße als auch etwas Endgültiges.28

Heute ist unbestritten, dass Deutschland de facto eine Einwanderungsgesellschaft geworden ist, wenn das Land auch versucht hat durch restriktive Politik dieser Realität zu widersprechen.29 Selbst in den letzten Jahren haben Politiker betont, dass Deutschland noch nie ein „Einwanderungsland im engeren Sinne“30 gewesen sei, da die Bundesrepublik nicht gezielt bestimmte Zuwanderer angeworben habe. Ein Widerspruch, da Deutschland seit seiner Gründung kein ungesteuertes Zuwanderungsland war. Die Gesellschaft befindet sich in einem Prozess von alten zu aktuellen Migrationsformen. Dabei müssen veraltete Denkmuster abgelegt werden und die Bereitschaft zu neuen Handlungen angeregt werden. Dieser Übergangsprozess beinhaltet paradoxe Szenarien zwischen der Erkenntnis nach Öffnung und gleichzeitiger Abwehr und Begrenzung.31 Geißler (2004) stellt schlussfolgernd fest:

Es ist also absehbar, dass sich in Deutschland in den nächsten Jahrzehnten die Entwicklung zu einer „Einwanderungsgesellschaft modernen Typs“ aus ökonomischen, demographischen und humanitären Gründen fortsetzen wird.32

Deutschland wird auch in den nächsten Jahrzehnten weiterhin mit Einwanderung und den Herausforderungen von Migration konfrontiert werden. Daher muss eine durchdachte Politik den Neuankömmlingen die Türen in der Gesellschaft öffnen, um ihnen die gleichen Rechte, Chancen und Ziele zu gewährleisten wie den Einheimischen, anstatt den Zuwanderern mit Abwehr und Forderung nach kultureller Assimilation zu begegnen. Um aufkeimende Konflikte einzudämmen, muss mit einer kontrollierten Öffnung für legale Zuwanderung reagiert werden.33 Eine erfolgreiche Integration ist schließlich eine Bereicherung für die gesamte Gesellschaft. In Kapitel 2.6 wird noch genauer auf das Thema Integration eingegangen.

2.2 Die Phasen der Zuwanderung

In diesem Kapitel sollen die vier verschiedenen Phasen der Migration seit 1945 in Deutschland erläutert werden.* Die nachfolgenden Abschnitte handeln davon, welche Migrationspolitik die Bundesrepublik nach dem Zweiten Weltkrieg bis heute verfolgte. Westdeutschland wurde nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges gleichzeitig zu einem Ein- und Auswanderungsland. So wurden bis zu Anfang der sechziger Jahre hohe Auswanderungszahlen aus der Bundesrepublik notiert. Mit einer Anzahl von knapp 880000 bis 1961 zog es den Großteil der Deutschen in die überseeischen Staaten wie die USA, Kanada und Australien34. Bedeutend weniger wanderten in westeuropäische Länder aus, wobei Frankreich mit etwa 75000 an der Spitze lag. Seit Anfang der sechziger Jahre jedoch änderte sich die Situation und Deutschland wurde vor allem zu einem Einwanderungsland dank der einsetzenden Wirtschaftsprosperität, des so genannten Wirtschaftswunders in den fünfziger Jahren. Die Einwanderungsbewegungen wurden zwar 1961 durch den Berliner Mauerbau jäh unterbrochen und gingen während der Zeit des Kalten Krieges weiter zurück, verloren aber ihre allgemeine Bedeutung nicht.35

In den folgenden beiden Phasen über die Zuwanderung wird sich nur auf Westdeutschland bezogen. Die DDR engagierte zwar ebenfalls Ausländer - ausschließlich aus staatssozialistischen Ländern wie Kuba, Mosambik und Vietnam - im Gegensatz zu der BRD spielten die Arbeitsemigranten jedoch eine wesentlich geringe Rolle und deren Anzahl reichte nie über 200000 hinaus. Auch hielten die Verantwortlichen in der DDR strenger am Rotationsprinzip fest, so dass nach dem Ablauf der Frist die meisten Gastarbeiter wieder in ihre Heimatländer zurückkehren mussten.36 Erst in den letzten beiden Phasen der Zuwanderung wird sich auf die Situation in der DDR bzw. in der vierten Phase auf diejenige im vereinten Deutschland bezogen.

2.2.1 Die Anwerberphase

Die erste Periode der Arbeitsmigration nach dem Zweiten Weltkrieg ist die so genannte Anwerbephase, die von 1955 bis 1973 andauerte. 1955 wurde in Rom das deutsch- italienische Abkommen geschlossen, um ausländische Arbeitskräfte in die Bundesrepublik zu holen. Es war das erste Abkommen seiner Art und diente für spätere Verträge mit anderen Ländern als Muster.37 Die Regierungsbehörden stempelten es als ein einmaliges Ereignis ab, als „eine kurzfristige, vorübergehende Maßnahme.“38 Obwohl das Ende des Krieges nur zehn Jahre zurück lag, gab es keine öffentliche Debatte als Reaktion auf die angeworbene Ausländerbeschäftigung. In den fünfziger Jahren war die Zahl der zugewanderten Arbeitskräfte noch gering. Die meisten von ihnen waren in der Landwirtschaft beschäftigt und noch gab es keinen Grund, mehr Personen aus dem Ausland anzuwerben, da mit einer stetigen Zuwanderung aus der DDR gerechnet werden konnte. Damit gab es Reserven auf dem westdeutschen Arbeitsmarkt.39 Erst in den späten fünfziger und frühen sechziger Jahren kam es zu einem Wendepunkt. Waren in der Zeit davor noch mehr Personen arbeitslos, als es offene Stellen gab, so kehrte sich das Verhältnis jetzt um.

Die Zahl der deutschen Erwerbspersonen […] begann seit 1962 zu sinken, zwischen 1959 und 1965 nahm die Zahl der ausländischen Arbeitskräfte um eine Million zu.40

Es folgten weitere Abkommen 1960 mit Griechenland und Spanien, ein Jahr später mit der Türkei und in den folgenden Jahren noch mit Marokko, Portugal, Tunesien und schließlich 1968 mit Jugoslawien.41 Gründe für den steigenden Bedarf an Arbeitskräften waren der Bau der Berliner Mauer 1961, das Anhalten des Wirtschaftswachstums und die geringere Anzahl an deutschen Erwerbstätigen, da die geburtenschwachen Kriegsjahrgänge auf den Arbeitsmarkt traten. Ferner sank die durchschnittliche, wöchentliche Arbeitszeit, die Ausbildungszeit verlängerte sich und durch die bessere Altersvorsorge sank das Eintrittsalter in den Ruhestand. Unstrittig war die Perspektive einer weiterhin prosperierenden Bundesrepublik sowie selbstverständlich der weitere Bedarf an zahlreichen Arbeitskräften aus dem Ausland.42 Die meisten Stellen, die sich in dieser Zeit mit der Ausländerbeschäftigung befassten, beurteilten die Phase als positiv. Die Arbeitgeber waren zufrieden mit der einfachen Beschaffung von weniger qualifizierten Arbeitern und die Bundesregierung erfreute sich an hohen Wachstumszahlen und Preisdämpfung, da die ausländischen Arbeitnehmer eine hohe Sparquote aufwiesen. Dadurch wurde die Konsumgüternachfrage gering gehalten und die Preise blieben stabil.43 Ferner wirkten sich die Zuwanderer positiv auf die deutsche Rentenversicherung aus, da die oft jungen, männlichen Migranten weit mehr in die Kassen einzahlten, als sie zu dem Zeitpunkt an Leistungen bezogen. Das Ziel der überwiegend zwanzig- bis vierzigjährigen Zuwanderer, die ohne Familien nach Deutschland gekommen waren, bestand darin, in kurzer Zeit viel Geld zu verdienen, um einen Teil ihres Gehalts nach Hause schicken oder für die Rückkehr in ihre Heimat sparen zu können. Dementsprechend nahmen sie viele Arbeiten an, die die Deutschen ablehnten und waren bereit, beispielsweise verstärkt im Schichtsystem tätig zu sein. So waren Prozent der ausländischen Männer im Jahr 1966 als Arbeiter beschäftigt, allerdings nur 49 Prozent der deutschen.44

Die Ausländer arbeiteten in dieser Zeit vorwiegend als un- oder angelernte Arbeiter in der Industrie, und zwar in solchen Bereichen, in denen schwere und schmutzige Arbeit […] besonders häufig waren.45

Im Vergleich zu den Einheimischen waren die Migranten bei ihrer Arbeitsstelle benachteiligt. Dass es nicht zu einem Aufstand kam, lag an den weitaus schlechteren Bedingungen in ihrem Heimatländern, die zu der Zeit hohe Arbeitslosigkeit und niedrige Löhne aufwiesen.46 Über mögliche Konsequenzen einer längerfristigen bzw. dauerhaften Beschäftigung der ausländischen Arbeitnehmer machten sich die Verantwortlichen in dieser ersten Phase keine Gedanken. Sie gingen vom so genannten Rotationsprinzip aus. So sollten die angeworbenen Arbeiter nach einer bestimmten Zeit in ihre Heimatländer zurückkehren und möglicherweise durch neue ersetzt werden.47 Der Mitte der sechziger Jahre eingeführte Begriff des Gastarbeiters betonte dies verstärkt: Der Arbeiter ist willkommen, möge aber eben als Gast auch wieder in seine Heimat zurückkehren. Damit wird im Vergleich zum vorher benutzten Terminus des Fremdarbeiters nicht der ethnische Unterschied, sondern der Charakter eines vorübergehenden Aufenthaltes klar definiert.48

Für die Verantwortlichen blieb das Phänomen des Gastarbeiter ein kurzfristiges und zeitlich begrenztes, so dass die Frage nach der Integration der Ausländer nicht gestellt wurde.49

Die Anzahl der ausländischen Arbeitnehmer erreichte schließlich 1973 mit über 2,5 Millionen ihren Höchststand, die Rezession von 1966/67 war rasch überwunden. Seit 1972 bildeten die Türken die größte Gruppe der nationalen Arbeitnehmer. In dieser Zeit kamen allmählich kritische Stimmen aus Unternehmen und Regierung auf. Es war eine Unsicherheit, wie das Bevölkerungsbild der Bundesrepublik in Zukunft geprägt sein würde. Die Aufenthaltsdauer der ausländischen Arbeiter stieg an, trotz hoher Rückkehrquoten. Auch zogen allmählich Familienangehörige in die Bundesrepublik nach. Es entstand eine Debatte über die Vor- und Nachteile der Ausländerbeschäftigung, verstärkt noch durch gelockerte Arbeitserlaubnisverordnung, die es unter bestimmten Bedingungen Ausländern ermöglichte ihren Aufenthalt in Deutschland zu verlängern. Die westdeutschen Arbeitgeber hatten für eine solche Erleichterung der Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen plädiert, da sie nicht ständig neue Arbeitskräfte anlernen wollten.50 Die Frage nach der Aufnahmefähigkeit des Landes stellte Bundeskanzler Willi Brandt in seiner Regierungserklärung im Januar 1973. Die Ölkrise im gleichen Jahr war ein günstiger Anlass, …ohne große Widerstände von Seiten der Entsendeländer und ohne langwierige Diskussionen in der deutschen Öffentlichkeit über die sozialen Folgen die Maßnahmen einzudämmen und die Zahl der Ausländer zu senken.51

Dieser „Ölschock“ drängte die Kosten-Nutzen-Debatte um die fremden Arbeitnehmer in den Hintergrund. Ein Wendepunkt in der Ausländerpolitik schien erreicht. Insgesamt kamen in dieser ersten Phase zwischen 1955 und 1973 etwa 14 Millionen Ausländer nach Deutschland, von denen circa elf Millionen wieder in ihre Heimatländer zurückkehrten.52

2.2.2 Die Konsolidierungsphase

Laut Geißler (2004) kann die zweite Periode der Arbeitsmigration nach 1945 als Phase der „Konsolidierung und ersten Integrationsversuche“53 verstanden werden. Der Zeitraum wird auf 1973 bis 1980 festgelegt. In dieser Zeit sank aufgrund des Anwerbestopps der Zahl der ausländischen Erwerbstätigen, gleichzeitig stieg aber der Anteil der ausländischen Bevölkerung insgesamt, so dass 1982 knapp 4,7 Millionen Ausländer in Deutschland lebten, fast doppelt so viele wie 1970.54

Gründe dafür waren der Familiennachzug, hohe Geburtenraten sowie eine verstärkte Einreise von Asylsuchenden. Immer mehr der so genannten Gastarbeiter entschieden sich, ihren Aufenthalt in der Bundesrepublik auf Dauer einzurichten. Das Ziel des Anwerbestopps, nämlich „die Senkung der Kosten der Ausländerbeschäftigung“55, war nicht erreicht worden. Im Gegenteil: Mit den steigenden Ausländerzahlen und sinkenden Beschäftigungszahlen der Migranten offenbarten sich der Bundesregierung nicht berücksichtigte Folgen. Der Gastarbeiter wandelte sich zum Einwanderer. Es war offensichtlich, dass die Regierung mit politischen Maßnahmen eingreifen musste, zumal Schul und Berufsprobleme, Bildung von Ghettos und das Verhältnis zwischen Deutschen und Ausländern Konfliktpotenzial boten und das Land sich vor soziale Problemen gestellt sah. Eine nicht durchdachte Ausländerpolitik zeigte nun langsam ihre Konsequenzen, das ökonomische Rotationsprinzip hatte die humanen Aspekte nicht miteinbezogen.56 Auch die wirtschaftlichen Probleme für die Ausländer nahmen zu: Sie waren aufgrund ihres im Verhältnis geringen Bildungsstandes deutlich häufiger als ihre deutschen Kollegen von Arbeitslosigkeit betroffen. Waren sie in den sechziger Jahren in einem solchem Fall in ihre Heimatländer zurückgekehrt, so blieben sie in den siebziger Jahren trotzdem in Deutschland.57

Durch den Anwerbestopp aber, der eine erneute Einreise in die Bundesrepublik für Ausländer aus Nicht-EG-Staaten ausschloß, war diese Verbindung zwischen Arbeitslosigkeit und Rückwanderung unterbrochen worden.58

Die Folge war, dass die Ausländer deutlich häufiger von Arbeitslosen- und Sozialhilfe betroffen waren und gefangen in einer fremden Heimat, keine soziale Perspektive hatten. Hinzu kamen verstärkte schulische und kulturelle Probleme der zweiten Generation, also der in Deutschland geborenen Ausländer, die oft auf Ausgrenzung seitens der Deutschen stießen. Ein längst fälliger Schritt war - um die Herausforderungen der Integration zu bewältigen - 1978 die Bildung des Amtes des Integrationsbeauftragten („Beauftragter der Bundesregierung für die Integration der ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen“, wie der vollständige Name des Amtes war) durch die sozialliberale Regierung.59

Dennoch verstärkte sich mit dem Beginn der achtziger Jahre die These, dass Deutschland kein Einwanderungsland sei. Diese Parole gab in den kommenden Jahren die Orientierung für die Ausländerpolitik in der Bundesrepublik.60

2.2.3 Die Abwehrphase

Die dritte Phase der Arbeitsmigration dauerte von 1981 bis 1998 und war gekennzeichnet durch eine Begrenzungspolitik.61 Damit wurden die vorsichtigen Integrationsbemühungen der späten siebziger Jahre zunichte gemacht. Angesicht der schlechten wirtschaftlichen Lage und der steigenden Ausländerzahlen betrieb die Bundesregierung eine restriktive Politik. Sie verschärfte die Einwanderungsbedienungen, indem beispielsweise Ehepartner von Ausländern nur nachziehen sollten, wenn „diese seit mindestens acht Jahren in der Bundesrepublik ansässig waren und die Ehe bereits seit einem Jahr Bestand hatte“.62 Mit solchen Restriktionen hofften die Verantwortlichen, die Anzahl der in Deutschland lebenden Ausländer zu begrenzen. Ferner sollten die angeworbenen Arbeitskräfte in ihre Heimatländer zurückkehren. Dieses Anliegen wurde von der Bundesregierung mit finanziellen Anreizen gefördert.63 Obwohl einige sich zur Rückkehr bereit erklärten, sank die Anzahl der ausländischen Bevölkerung nicht. Besonders Nicht-EG- Angehörige zogen einen Aufenthalt in Deutschland vor, da sie Angst hatten aufgrund des Anwerbestopps nicht mehr in die Bundesrepublik einreisen zu können. Gelockert wurde der Stopp allerdings teilweise, als in den späten achtziger Jahren trotz allgemeiner hoher Arbeitslosigkeit einige Sektoren wie die Landwirtschaft oder das Hotel- und Gaststättengewerbe einen Mangel an Arbeitskräften beklagten.64 Dennoch blieb das Phänomen des nicht dauerhaft in Deutschland bleibenden Ausländers in der Politik bestehen.

Auch in den folgenden Jahren sah sich die Bundesrepublik nicht als Einwanderungsland. An dieser Aussage hielt die Regierung fest, obwohl ein Blick in die Statistik das nicht bestätigte. Bis zum Fall der Mauer 1989 lag der Anteil der ausländischen Bevölkerung mit leichten konjunkturbedingten Schwankungen bei etwa sieben Prozent.65 Die Politiker versäumten in dieser Zeit ein dringend benötigtes Ausländergesetz zu erlassen, obwohl sie es angekündigt hatten.

Anstatt Integrationsmaßnahmen auszubauen und konsequent umzusetzen, wurde am Rückkehrförderungsgesetz festgehalten und somit faktisch nur eine Integration auf Zeit bedacht. Erst 1991 trat das neue Ausländergesetz unter dem damaligen Innenminister Wolfgang Schäuble in Kraft, das ein erster Schritt in die zukunftsweisende Richtung war, die Migranten gesetzgeberisch zu akzeptieren.66

Doch auch außerhalb der Grenzen der Bundesrepublik gab es Veränderungen. Durch die „Vertiefung und Erweiterung der Europäischen Gemeinschaft zur Europäischen Union“67 begann Europa allmählich enger zusammen zu wachsen. Damit wurde „ein Teil der ehemaligen Anwerbeausländer schrittweise zu europäischen Bürgern“.68 So kamen zwei Kategorien von Ausländern zustande, die EU- und die Nicht-EU-Ausländer. Durch die EU-Verträge wurde den in Deutschland lebenden Ausländern aus bestimmten europäischen Ländern unter anderem wirtschaftliche und soziale Gleichstellung zugesichert.69 Daher gewann im Laufe der Zeit die Frage nach einer „vernünftigen“ Ausländerpolitik zunehmend an Schärfe. Auf der einen Seite standen Befürworter von Einwanderung und Förderung der Integration, auf der anderen Seite diejenigen, die sich für eine restriktive Politik einsetzten und die Rückkehr der Ausländer in deren Heimatländer unterstützten.70

Nach dem Fall des Eisernen Vorhangs und den damit verbundenen politischen Umwälzungen erfuhr das frühere Bundesgebiet die stärksten Zuwanderungsraten überhaupt. So kamen verstärkt deutschstämmige Aussiedler vor allem aus der ehemaligen Sowjetunion und ihren Nachfolgestaaten der Russischen Föderation und Kasachstan in die Republik.71 Mit dem Bekenntnis zum Deutschtum, einer kulturellen und politischen Orientierung, hatten die Aussiedler Rechtsanspruch beispielsweise auf die deutsche Staatsangehörigkeit. Die Definition des Deutschtums wurde kritisiert und als Anachronismus verstanden, also als veraltete, nicht mehr zeitgemäße Begriffsbestimmung eines Deutschen.72 Oft aber waren die so genannten Spätaussiedler der Sprache ihrer alten neuen Heimat nicht mehr mächtig, und hatten daher häufig Probleme als Deutsche anerkannt zu werden.

In den neunziger Jahren zogen auch mehr und mehr Asylsuchende und Flüchtlinge in die Bundesrepublik.

Es fehlte jedoch eine klare Regelung zur Aufnahme von Flüchtlingen und ebenfalls eine Einwanderungsgesetzgebung, weshalb viele von den Zuwanderern einen Asylantrag stellten. Neben dem bereits erwähnten Zusammenbruch des politischen Systems in Osteuropa waren Bürgerkriege im ehemaligen Jugoslawien und ökonomische Probleme in der so genannten Dritten Welt für ansteigende Zuwanderungszahlen verantwortlich.73 In dieser Zeit verschärfte sich die Lage in der Bundesrepublik für die Migranten. Nicht selten angeheizt durch polemische Debatten um das Asylrecht, entbrannte ein Fremdenhass aus Angst vor der „Überflutung“, der sich oft in Gewalttaten niederschlug.74 Besonders der Osten Deutschlands war kurz nach der Wiedervereinigung von Anschlägen gegen Asylbewerber betroffen. Die fünf neuen Bundesländer standen unter dem Druck der Anpassung an ein neues politisches System, das ihnen Befreiung bereitete, aber auch ein Gefühl von Fremdheit und Verlorenheit, da sie den Zusammenbruch ihrer Gesellschaft miterlebt hatten.75 Mit diesen Problemen konfrontiert, drängte sich eine Kursänderung der Ausländerpolitik immer mehr auf. Das Erkennen von Konfliktpotenzialen und deren Überwindung, die Akzeptanz der neuen Kulturkreise und die Integration der Zuwanderer wurden immer dringender. Mit dem politischen Wechsel 1998 vereinbarte die rot-grüne Regierung ein längst fälliges Einwanderungs- und Zuwanderungsgesetz in der 14. Wahlperiode.76 Damit begann die Akzeptanzphase.

2.2.4 Die Akzeptanzphase

Die Akzeptanzphase beginnt laut Geißler (2004) mit der Wende vom 20. zum 21. Jahrhundert und dauert bis heute an. Nach der Wiedervereinigung bestand zunächst kein Bedarf an einer Debatte über Zuwanderung, da Deutschland vor dem Hintergrund des Zustroms von Arbeitskräften von Ost nach West und der Arbeitslosigkeit in den neuen Bundesländern keinen Grund zur Steigerung der Zuwanderungsraten sah.77 Erst allmählich änderte sich diese Haltung, da Defizite des Arbeitsmarktes nicht mehr mit deutschen Arbeitskräften behoben werden konnten. Mit dem liberalisierten Staatsangehörigkeitsgesetz, das seit dem ersten Januar 2000 gilt und auf das im Kapitel 2.3.3 näher eingegangen wird sowie mit dem Aufweichen des Anwerbestopps durch die so genannte Greencard für Fachkräfte aus der Computerbranche im selben Jahr zeigte Deutschland, dass es seine Situation als Einwanderungsland anerkannt hatte.78

Breite Teile der politischen Eliten akzeptierten nun […], dass Deutschland aus wirtschaftlichen, demographischen und humanitären Gründen zu einem Einwanderungsland modernen Typs geworden ist.79

Mit dieser Akzeptanz zeigt sich allmählich auch ein Umdenken in der Politik, fort von einer Ausländerpolitik in Richtung auf eine Integrationspolitik. Zunehmend stellte sich die Frage, wie viele Fachkräfte Deutschland aus dem Ausland in Zukunft braucht und mit welchen Konsequenzen bei einer erneuten Anwerbung zu rechnen ist. In Politik und Wirtschaft begriffen die Verantwortlichen mehr und mehr, dass ausländische Arbeitskräfte positive Impulse für die deutsche Volkswirtschaft nach sich ziehen können. In wie weit Zuwanderung durch rechtliche und administrative Schranken begrenzt werden soll, bleibt letztendlich eine politische und ökonomische Frage.80

Es ist schwierig, einen Ausblick auf die zukünftige Entwicklung der Migration nach Deutschland in den nächsten Jahrzehnten zu geben. Berechnungen gehen von Zahlen aus, die zwischen 100000 und 300000 Zuwanderern pro Jahr liegen. Als wahrscheinlichster Wert wird die Mitte von 200000 Migranten angesehen. So wird Deutschland sich auch in Zukunft mehr und mehr zu einer Einwanderungsgesellschaft des 21. Jahrhunderts entwickeln.81

2.3 Migrationspolitik

Dieses Kapitel beschreibt die Zuwanderungspolitik Deutschlands, untergliedert in die Abschnitte von 1945 bis zur Wiedervereinigung und die Politik von 1990 bis heute. Der Grund für diese Unterteilung liegt an dem langsamen Erkennen der Politik in den neunziger Jahren, dass Deutschland sich der Migration nicht entziehen kann und ein Umdenken in der Zuwanderungsdebatte unausweichlich wird.

Zunächst werden in den folgenden Kapiteln die Gesetzmäßigkeiten der Ausländerpolitik vorgestellt. Unter Ausländerpolitik werden nicht nur die Ausländer-, sondern auch die Asyl- und Aussiedlerpolitik verstanden. Anschließend wird die Einbürgerungspraxis erklärt, die seit der Jahrtausendwende in der Bundesrepublik gültig ist.

Die folgende Grafik gibt einen kurzen Überblick über die Entwicklung der ausländischen Bevölkerung seit 1970 bis zum Jahr 2003.

Bis auf leichte Schwankungen während schwacher, ökonomischer Jahre sowie der Rückkehrförderung in den achtziger Jahren, stieg die Anzahl der Zuwanderer kontinuierlich an. 1997 erreichte sie ihren Höhepunkt, bis sie zu Anfang dieses Jahrhunderts leicht zurückging. Durch die Abbildung wird deutlich, dass ein Umdenken in der Asylpolitik dringend nötig war, um sich der steigenden Anzahl an Migranten in der Bevölkerung zu stellen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Anteil der ausländischen Bevölkerung an der Gesamtbevölkerung (1970-2003).

Quelle: Statistisches Bundesamt*82

2.3.1 Gesetzgebung für Zuwanderung bis zur Wiedervereinigung

Schon in der Endphase des Zweiten Weltkrieges kamen als Folge von Flucht und durch Vertreibungen und Deportationen knapp acht Millionen Flüchtlinge und Kriegsvertriebene bis 1949 in die westlichen Besatzungszonen. Rund 3,6 Millionen wanderten in dieser Zeit in das sowjetisch besetzte Ostdeutschland ein.83 So war Deutschland schon kurz nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs mit Migration konfrontiert. Bis Anfang der fünfziger Jahre kamen insgesamt etwa zwölf Millionen Deutsche aus ehemaligen deutschen Ostgebieten und aus Ostmitteleuropa in die Bundesrepublik, die DDR und Österreich.84

Die rechtliche Grundlage dieser ethnisch privilegierten Zuwanderung bildete das Bundesvertriebenengesetz von 1953. Deutschstämmige aus Ostmittel- und Osteuropa sowie teilweise aus Asien konnten damit problemlos nach Westdeutschland einwandern. Zielte das ursprüngliche Gesetz auf Vertreibungen aufgrund des Krieges ab, wurden durch eine Gesetzesnovelle 1957 die Aussiedler den Vertriebenen gleichgestellt. Ferner wurde der Begriff der ethnischen Zugehörigkeit präzisiert. Danach standen den Aussiedlern die deutsche Staatsangehörigkeit sowie sozialstaatliche Leistungen zu, wenn sie sich in ihrer Heimat zum Deutschtum bekannten. Merkmale wie Abstammung, die deutsche Sprache und kulturelle Orientierung waren hierbei von Bedeutung.85

So kam es auch damals zu Spannungen zwischen den Zugewanderten und Einheimischen in der Nachkriegsgesellschaft. Dennoch ist festzuhalten, dass der Status der Flüchtlinge als Vertriebene anerkannt und ihre deutsche Volkszugehörigkeit akzeptiert wurde.

Für die Integration dieser Gruppe und ihre Akzeptanz durch die deutsche Nachkriegsgesellschaft spielte der erkennbar unfreiwillige Charakter dieser Wanderung, also die Vertreibung, eine ebenso wichtige Rolle wie die Tatsache, dass es sich im ethnischen oder rechtlichen Sinne um Deutsche handelte.86

Bis in die späten achtziger Jahre ging der Zuzug von Deutschen aus Ost- und Mitteleuropa weiter, wenn auch auf niedrigem Niveau. Erst danach schnellte die Anzahl der zugewanderten Aussiedler in die Höhe.

Obwohl bereits Mitte der fünfziger Jahre das erste Anwerbeabkommen mit Italien abgeschlossen worden war, begann die eigentliche Periode der so genannten Gastarbeiter erst ein Jahrzehnt später. 1965 kam es endlich zu einer Novellierung des Ausländerrechtes, nachdem bis dahin noch die Ausländerpolizeiverordnung von 1938 gegolten hatte.87 Das Gesetz, das erst zehn Jahre nach dem Abkommen mit Italien in Kraft trat, sah keine gesetzliche Regelung des Familliennachzugs vor, ferner wurde Integration nicht ausdrücklich angesprochen.88 Ein weiterer Kritikpunkt war, dass das Gesetz einen befristeten Aufenthalt von Migranten vorsah, sich also auf das Rotationsprinzip berief. Diese Prämisse traf allerdings nicht ein.

Heinz Kühn, der erste Inhaber des 1978 eingerichteten Amtes des Beauftragten für Integration ausländischer Arbeitnehmer, kritisierte schon Ende der siebziger Jahre die Ausländerpolitik Deutschlands und forderte weitsichtig die Anerkennung der Bundesrepublik als Einwanderungsland mit verbundenen Konzepten zur Integration. Die Politiker hingegen fuhren mit ihren restriktiven Maßnahmen zur Eindämmung des Ausländeranteils in der Bevölkerung fort, womit sie 1973 in Form des Anwerbestopps begonnen hatten.89 1983 trat dann unter der Regierung Helmut Kohls das Rückkehrförderungsgesetz in Kraft. Damit sollte - wie der Name des Gesetzes schon besagt - die Rückkehrbereitschaft von Ausländern forciert werden. Die Folgen sind bereits in Kapitel 2.2.3 Die Abwehrphase erläutert worden. Dieser verzweifelte Versuch der Bundesregierung, das Anwachsen der ausländischen Bevölkerung zu hemmen, schlug fehl.

2.3.2 Gesetzgebung für Zuwanderung nach 1990 bis heute

Nach der Wiedervereinigung Deutschlands wurde der Anwerbestopp kurz aufgeweicht, um die Einreise und Anstellung rotierender bzw. saisonaler Arbeiterkräfte aus Ost- und Südeuropa zu garantieren.90 Schließlich trat nach langen Ringen um eine Reform des Ausländerrechts am 1. Januar 1991 ein neues Ausländergesetz in Kraft. Ausländern und ihren Angehörigen wurde aufgrund einer verbesserten Rechtsstellung bezüglich des Aufenthalts und der Einbürgerung und der daraus folgenden höheren Rechtssicherheit eine längerfristige Lebensplanung in Deutschland ermöglicht.91 Dieses Gesetz war „ein erster Schritt zur gesetzgeberischen Akzeptanz der Einwanderungssituation.“92 Im Zuge der Wiedervereinigung fand das neue Gesetz allerdings wenig Beachtung. Seit dem Jahr 2005 gilt an seiner Stelle das Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet.93

Angesichts der steigenden Asyl- und Aussiedlerzahlen trat 1993 der so genannte Asylkompromiss in Kraft. Dadurch wurde es erschwert, in Deutschland Asyl zu bekommen. Zum einen wurde geregelt, dass diejenigen, die innerhalb der europäischen Union oder in einem sicheren Drittstaat aufgenommen worden waren, keine Berechtigung mehr hatten in Deutschland Asyl zu beantragen.94 Ferner wurde für Antragsteller, die nicht verfolgt wurden, ein vereinfachtes Prüfungsverfahren kreiert, so dass eine sofortige Ablehnung oft die Konsequenz war.

Für Asylbewerber blieb aufgrund der Umrahmung Deutschlands von sicheren Drittstaaten der See-, oder Luftweg, notfalls eine illegale Einreise als Möglichkeit. Des Weiteren schloss die Bundesrepublik mit mehreren Staaten wie beispielsweise Polen, Ungarn und Marokko Abkommen über Rückführung. Diese restriktive Ausländerpolitik zeigte für die Bundesregierung Erfolge: So wurden in den folgenden Jahren sinkende Asylanträge registriert.95

Mit der Reform des Staatsangehörigkeitgesetztes (siehe Kapitel 2.3.3) und der Anwerbung von ausländischen Computerspezialisten durch die so genannte Greencard im Jahr 2000 durch den damaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder zeichnete sich in Deutschland eine Wende in der Ausländerpolitik ab. Forderungen nach gesetzlichen Neuregelungen wurden in der breiten Öffentlichkeit lauter. Parteien, Wirtschaft, Gewerkschaften, Kirchen, Verbände etc. machten dazu Vorschläge. Im Jahr 2001 wurde durch den damaligen Innenminister Otto Schily eine so genannte Unabhängige Kommission Zuwanderung mit 21 Mitgliedern geschaffen.96 Ziel der Kommission war es, die Abwehr gegenüber Migranten in der Bevölkerung zu verringern und Akzeptanz zu fördern sowie die Suche nach Konzepten und Maßnahmen zur wirkungsvollen Integration. Zuwanderung und Integration sollten laut Süssmuth (2006), Leiterin der Kommission, „eine Einheit bilden“.97 Trotz positiver Reaktionen auf die Vorschläge, sah sich die Kommission durch die sich verschlechternde wirtschaftliche Lage mit Ablehnungen ihrer Empfehlungen konfrontiert.98 Mit der steigenden Arbeitslosigkeit Anfang des neuen Jahrtausends änderte sich das Klima um die Zuwanderungsdebatte, so dass die Übereinstimmungen mit der Kommission zu diesem Thema abnahmen und der Dissens stärker wurde. Dennoch forderte Süssmuth konsequent ein Umdenken in der Debatte um Migration, um das Aufstauen von Problemen und Konflikten zu verhindern. Das Wohl der Menschen in der Bundesrepublik, der Deutschen und Nichtdeutschen, habe laut Süssmuth oberste Priorität99 (Vgl. Süssmuth 2006).

Trotzdem lässt sich Anfang 2000 ein Paradigmenwechsel feststellen. Nicht nur die Einsicht, ein Einwanderungsland geworden zu sein, sondern auch die Notwendigkeit eines Zuwanderungsgesetzes zur Steuerung und Begrenzung von Migration zeugt davon. Ferner sieht sich Deutschland gegenüber Flüchtlingen und Asylsuchenden humanitär verpflichtet. Dies zeigt die Bindung an die Genfer Flüchtlingskonventionen von 1951 sowie an das internationale Völkerrecht und nationale Recht. Am 1. Januar 2005 trat dann endgültig nach einem fast vierjährigen parlamentarischen Streit das neue Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz) in Kraft. Dafür hatte die Kommission unter der Führung Süssmuths bereits in den Jahren zuvor den Grundstein gelegt. Maßnahmen zur Integration finden sich erstmals in diesem Gesetz wieder sowie die Anerkennung des Bedarfs von Zuwanderung.

Einige Eckpunkte der Verordnung sind zum Beispiel die Abschaffung der Aufenthaltserlaubnis für EU-Bürger, die zukünftig nur noch der Meldepflicht unterliegen. Des Weiteren müssen Ausländer Integrationskurse besuchen, wenn sie planen dauerhaft in der Bundesrepublik zu verweilen. Ein Nicht-Besuch dieser Kurse kann aufenthaltsrechtliche Sanktionen nach sich ziehen. Allerdings wird der Anwerbestopp bis auf drei Ausnahmen beibehalten. So ist erstens für Hochqualifizierte eine Niederlassungserlaubnis vorgesehen. Diese Niederlassungserlaubnis ist, im Gegensatz zur befristeten Aufenthaltserlaubnis, die von fünf auf zwei Jahre reduziert wurde, unbefristet .100 Mittelmäßig Qualifizierte sollen in einem begrenzen Rahmen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie eine Arbeitsstelle innehaben, für die es keine deutschen bzw. Bewerber aus der europäischen Union gibt. Zweitens bekommen Selbstständige eine befristete Aufenthaltserlaubnis, wenn sie mindestens eine Millionen Euro investieren sowie zehn neue Arbeitsplätze schaffen. Drittens können ausländische Studenten zwecks Arbeitsplatzsuche für ein Jahr in Deutschland bleiben.101

Fazit des neuen Zuwanderungsgesetztes ist, dass kein Paradigmenwechsel stattgefunden hat, damit keine umfassende Richtungsänderung in der Migrationspolitik. Davon zeugt der noch beibehaltene Anwerbestopp, trotz erwähnter Ausnahmeregelungen. Eine Öffnung hin zu qualifizierten ausländischen Fachkräften soll erst dann erfolgen, wenn die Arbeitslosigkeit behoben ist. Angesichts der derzeitigen wirtschaftlichen Lage scheint dieses Vorhaben utopisch. Dennoch ist ein wichtiger Schritt getan. Von Seiten der Politik wurde Deutschland endgültig als Einwanderungsland akzeptiert, damit hat ein Umdenken in der Thematik um Migration und Integration begonnen. Konsens herrscht auch darüber, wie wichtig die deutschen Sprachkenntnisse für Migranten sind sowie die Bejahung und Anerkennung der Werte des Grundgesetzes.102 Das Zuwanderungsgesetz bietet folglich eine Basis, die zwar in den kommenden Jahren weiter ausgebaut werden muss, aber dennoch einige wichtige Grundlagen beinhaltet.

Seit September 2008 müssen Migranten einen Einwanderungstest mit 300 Fragen als Voraussetzung für ihre Einbürgerung bestehen. Das Beherrschen der deutschen Sprache und die Zustimmung zu den Werten des Grundgesetztes stehen im Fokus der Integrationsmaßnahmen, um ein weiteres Abdriften in die mittlerweile entstandenen Parallelgesellschaften zu vermeiden.103 Die mangelhafte Integration der letzten Jahre und Jahrzehnte wurde damit erkannt, ein erster Schritt, um sich aus der Misere zu befreien. Die Folgen dieser Fehlentwicklung sind anhand der erwähnten Parallelgesellschaften sichtbar und schwierig zu beheben bzw. rückgängig zu machen. Doch müssen nicht nur die ausländischen Neuankömmlinge gefördert und integriert werden, sondern auch die schon länger ansässigen Mitbürger, die bereits in einer eigene Gesellschaft mitten in Deutschland leben. Es sind zweifelsohne hohe Hürden, die genommen werden müssen, jedoch ist es ein Versuch wert, Menschen zu erreichen, die den Bezug zu dem Land, in dem sie leben, verloren oder sogar noch nie gefunden haben.

Der Wille ist zu erkennen. So wurde 2006 gemeinsam von Bund, Ländern, Kommunen, Vertretern der Zivilgesellschaft und Zuwanderern ein nationaler Integrationsplan für die zukünftigen Jahre entwickelt. Dieser sieht eine Art Zielsetzung für die Integration der kommenden Jahre vor.104 Dabei wird auf einen Dialog mit den Migranten und eine enge Zusammenarbeit mit ihnen gesetzt. Auch die Rechte der Frau treten dabei verstärkt in den Vordergrund. Bildung wird hierbei als entscheidender Schlüssel zur sozialen und wirtschaftlichen sowie kulturellen Integration gesehen.105

Im Jahr 2008 wurde in Berlin schließlich ein Sachverständigenrat für Migration und Integration eingerichtet.106 Dieser hat als Aufgabe, die Politiker künftig bei Einwanderungsfragen zu beraten. Dazu sollen die von der Politik unabhängigen Experten einmal im Jahr einen Bericht erstellen. Mit einem so genannten „Integrationsbarometer“ sollen in Zukunft die Meinungen sowohl der deutschen als auch der nicht-deutschen Bevölkerung gemessen werden. Ziel ist es, entsprechende Konzepte und Maßnahmen bezüglich Migration und Integration für Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene entwickeln zu können. Im Frühjahr 2010 wird das erste Integrationsbarometer zusammen mit dem Jahresbericht des Sachverständigenrats vorgestellt.

2.3.3 Einbürgerungspraxis in Deutschland

Deutschland weist heute neben anderen europäischen Ländern wie zum Beispiel Belgien und Österreich einen „überdurchschnittlich hohen Ausländeranteil von acht bis neun Prozent“107 auf. Dazu muss allerdings angemerkt werden, dass die Länder verschiedene Einbürgerungsmodelle und Staatsbürgerschaftsrechte haben, was somit eine Vergleichbarkeit erschwert. Die Einbürgerungspraxis in Deutschland ist vergleichsweise streng. Kinder ausländischer Eltern, die vor dem 1. Januar 2000 geboren sind, haben automatisch die Staatsangehörigkeit ihrer Erzeuger, da das Abstammungsprinzip gilt, lateinisch ius sanguinis, also das Recht des Blutes.108 Folglich wurden in der Bundesrepublik wenige Ausländer eingebürgert, so dass die Zahl der ethnischen Minderheiten nicht viel höher als die Zahl der Ausländer ist.

In anderen europäischen Ländern wie beispielsweise Frankreich erhalten im Land geborene Kinder ausländischer Eltern mit vollendetem 18. Lebensjahr automatisch die französische Staatsangehörigkeit.109 Es ist das Territorialprinzip, lateinisch ius soli, das Recht des Bodens. Das bedeutet, dass ein Kind mit der Geburt die Staatsangehörigkeit des Landes erwirbt, in dem es zur Welt kommt. Seit dem Jahr 2000 ist auch in Deutschland ein Gesetz in Kraft getreten, wodurch in der Bundesrepublik geborene Kinder von ausländischen Eltern die deutsche Staatsbürgerschaft - zumindest bis zum 23. Lebensjahr - bekommen können. Dazu muss allerdings ein Elternteil seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht genießen. Zwischen dem 18. und dem 23. Lebensjahr muss sich das Kind entscheiden, ob es die deutsche Staatsangehörigkeit oder die ausländische, durch Geburt erworbene, behalten möchte.110 So wird man erst in einigen Jahren erfahren, wie viele dieser Kinder das ius soli in Anspruch nehmen.

Ferner wurde die Einbürgerung auch für Ausländer erleichtert, die schon länger in Deutschland leben. Sie können seit dem 1. Januar 2000 unter bestimmten Vorraussetzungen, wozu z.B. das erfolgreiche Absolvieren eines Sprachtests gehört, ihr Recht auf Einbürgerung geltend machen, wenn sie acht Jahre in der Bundesrepublik leben und nicht wie bisher nach 15 Jahren Aufenthalt.

Durch dieses Angebot stieg die Zahl der Einbürgerungen im ersten Jahr nach der Reform um 30 Prozent auf 187000 an.111 Wie bereits erläutert, wurde aufgrund des Zuwanderungsgesetzes 2005 Deutschland offiziell der Status eines Einwanderungslandes zugewiesen. Vorher existierte das Selbstverständnis, eine Abstammungsnation zu sein.112 Durch das neue Staatsangehörigkeitsgesetz sollte die Bundesrepublik als Einwanderungsland im kollektiven Gedächtnis der Gesellschaft verankert sein.

2.4 Braucht Deutschland Zuwanderung?

Es besteht weitgehend Konsens darüber, dass Deutschland heutzutage ein Einwanderungsland ist, doch werden bei der Debatte um Zuwanderung häufig Schlüsselbegriffe wie Steuerung und Begrenzung genannt. Es stellt sich die Frage, ob und wie viele Arbeitskräfte Deutschland aus dem Ausland braucht, um den möglichen Bedarf zu decken, welche Folgen die Migration haben würde und wie man sie wirkungsvoll steuern kann. Die Gesellschaft wandelt sich allmählich zu einer Wissensgesellschaft, die andere Erwerbskräfte benötigt als die alte Industrienation. Der strukturelle Wandel zeigt eine Verlagerung vom warenproduzierenden Gewerbe zur Dienstleistungsgesellschaft auf mit einem geringen Anteil an der Landwirtschaft. Auf diese Veränderungen muss Deutschland reagieren und auch seine Migrationspolitik anpassen, um der zukünftigen Entwicklung gerecht zu werden. Im Gegensatz zu der damaligen Anwerbung von Gastarbeitern spielen heute bei der Zuwanderung kulturelle und religiöse Auseinandersetzungen eine bedeutende Rolle. Die Zukunft Deutschland entscheidet sich auch daran, wie das Land mit dieser kulturellen Vielfalt friedlich umgehen und aufkeimende Spannungen lösen kann. In den folgenden beiden Abschnitten wird auf die Gründe für Migration näher eingegangen sowie auf die Maßnahmen einer gesteuerten Zuwanderung, d.h. welche Möglichkeiten sie für Migranten eröffnet bzw. verschließt. Laut Süssmuth (2006) ist Migration mehr und mehr ein Indiz des globalen Wettbewerbs um Humanpotenzial,113 demnach um die Qualifikationen und Begabungen von Menschen. Migration ist somit ein Begriff mit einer großen Bedeutungsvielfalt.

2.4.1 Gründe für Zuwanderung

Die Einwanderung nach Deutschland und die Integration der Neuankömmlinge hierzulande sind seit Jahren ein Thema mit hoher politischer Aufmerksamkeit. Nach langen Phasen restriktiver Politik hat sich Deutschland zu seinem Status als Einwanderungsland bekannt. Unvermeidlich drängen sich Fragen auf, ob das Land noch weitere Zuwanderung benötigt und wenn ja, welche Voraussetzungen Migranten mitbringen sollen. Ein wichtiger Punkt, der in der Anwerbephase ausgeklammert wurde, ist die Frage nach der Integration der neuen Mitbürger, so dass sich ein gelungenes Miteinander von Einheimischen und Fremden verwirklicht. Es steht fest, dass Deutschland Zuwanderung braucht. Laut einer Studie der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) von 2007 muss die Bundesrepublik ihre Regelungen für Fachkräfte lockern, da die Erwerbsbevölkerung bis zum Jahr 2010 geringer wird.

Ohne weitere Zuwanderung in den Arbeitsmarkt würde die Erwerbsbevölkerung hierzulande bis zum Jahr 2020 um 6% zurückgehen.114

Demnach braucht Deutschland wie die meisten Mitgliedsstaaten der Europäischen Union allein schon aus ökonomischen Gründen Zuwanderung, denn trotz der hohen Zahlen von Erwerbslosen können die offenen Stellen nicht besetzt werden, da entsprechende Arbeitskräfte hierzulande fehlen. Solche Engpässe entstehen auf dem Arbeitsmarkt, wenn der Bedarf von Arbeitskräften einer Berufsgruppe nicht mit den vorhandenen Personen befriedigt werden kann. Es fehlen also Arbeitnehmer mit bestimmten beruflichen Qualifikationen, obwohl auf dem Markt genügend erwerbswillige Personen sind. In der Wirtschaftssprache wird dabei häufig von einer mangelnden Übereinstimmung, einem so genannten Mismatch gesprochen.115 Gründe für eine solche mangelnde Übereinstimmung gibt es verschiedene. Es kann z.B. vorkommen, dass Arbeitskräfte nicht die benötigte Ausbildung für eine Stelle vorweisen oder dass eine unzureichende Mobilität von Erwerbstätigen vorliegt, die zwar die erforderlichen Qualifikationen haben, aber ihr gewohntes Umfeld zwecks Arbeit nicht verlassen wollen. Auch kann ein Informationsdefizit vorliegen, demnach Personen zwar die benötigten Anforderungen erfüllen, aber nicht über das betreffende Angebot informiert sind.

Die Arbeitslosigkeit bei ungelernten Deutschen und Personen mit Migrationshintergrund machte im Winter 2005 1,7 Millionen der Erwerbslosen aus, in der Gesamtbetrachtung ist die Arbeitslosenquote bei Migranten doppelt so hoch wie bei Deutschen. Das neue Gesetz zog daraus die politischen Konsequenzen und sprach sich gegen eine Anwerbung von Ungelernten oder Geringqualifizierten aus. Damit kann zwar die Zuwanderung in der Zukunft gesteuert werden, löst aber dennoch nicht die Probleme der aktuell in Deutschland lebenden Ausländer ohne Arbeit.116 In diesen Fällen sind verstärkt Handlungen zur Integration nicht nur der neuen Migranten, sondern der hier bereits seit Jahren oder sogar Jahrzehnten lebenden ausländischen Mitbürgern gefordert. Ein weiteres Argument für Zuwanderung liefern die Zahlen der Auswanderung von deutschen Fachkräften ins Ausland. So sind 2005 laut Statistischem Bundesamt die höchsten Emigrationszahlen seit Beginn der fünfziger Jahre festgestellt worden. Deutschland muss sich demnach nicht nur bemühen, so genannte Spitzenkräfte ins Land zu holen, sondern sie auch zu halten.117 Gleichzeitig sinkt stetig die Zahl der Neuzuwandernden. Auch in den kommenden Perioden kann mit Fluktuation unter den Migranten gerechnet werden. Grund dafür könnte sein, dass Deutschland erst spät mit der konsequenten Durchführung einer Integrationspolitik begonnen hat. Die Migranten neigen dazu, dass Land wieder zu verlassen, „nicht selten nach Durchlaufen des hiesigen Bildungssystems einschließlich einer Ausbildung“.118

Durch Migration kommt ein Austausch von Wissen und Technologien zustande, die für ein Land wie Deutschland in der Globalisierung von hoher Bedeutung ist, wenn es weiterhin eine führende Industrienation im weltweiten Wettbewerb bleiben möchte. Die Bundesrepublik muss den Hochqualifizierten zeigen, dass sie willkommen sind, schließlich gibt es zahlreiche andere Länder, die in Konkurrenz um so genanntes Humankapital stehen. Dieser eher wirtschaftlich anmutende Ausdruck bezieht sich auf gut ausgebildete und (hoch-)qualifizierte motivierte Menschen, die bereit sind, für ein attraktives Arbeitsangebot auszuwandern. Im internationalen Vergleich der neueren Migrationsströme zeigt sich, dass Deutschland weniger qualifizierte Zuwanderer aufweist als andere Länder. Die nicht ausreichende Attraktivität Deutschlands für Hochqualifizierte hat zur Konsequenz, dass die Bundesrepublik am so genannten brain gain, also am Gewinn um die besten Köpfe, nicht teilnimmt, folglich auf ausländische qualifizierte Zuwanderer verzichtet.119

Daher müssen institutionelle Hürden abgebaut werden und eine bessere Integration in den Arbeitsmarkt erfolgen. Das kann gelingen, indem verschiedene ausländische Abschlüsse von Universitäten und Berufen, ebenso Berufserfahrungen, ausreichend anerkannt werden. Diese Inflexibilität kann ein Hindernis für Immigranten darstellen. Daher fordern Experten „eine Steuerung der Zuwanderung nach ökonomischen Kriterien“ sowie die Gewährleistung, „dass die Zuwanderer eine ihrem Qualifikationsniveau entsprechende Stellung im Beruf einnehmen können“.121 Zuwanderung ist auch ein Indikator einer attraktiven Volkswirtschaft, denn durch Migration steigt das Potenzial an verfügbaren Arbeitskräften. Wirtschaftswachstum kann dadurch angeregt werden. Besser ausgebildete Zuwanderer können auch auf weniger qualifizierte Deutsche einen positiven Einfluss haben, sie nämlich motivieren, sich ebenfalls beruflich fortzubilden.122

Dennoch muss angemerkt werden, dass nicht jeder einen persönlichen Vorteil aus der Migration ziehen kann. Laut Straubhaar (2004) ist es „die Krux der Migration“123, denn die Zuwanderungsvorteile sind unterschiedlich verteilt. Dies heißt konkret, dass die Volkswirtschaft zwar insgesamt betrachtet profitiert, aber einige Deutsche aus dem Arbeitsmarkt verdrängt werden können.

Es ergeben sich polit-ökonomische Spannungsfelder zwischen Interessengruppen der Gewinner und der (relativen) Verlierer. Vereinfacht auf den Punkt gebracht […] verlieren alle Deutschen, die im Produktionsprozess dieselben Aufgaben erfüllen, die nun von den Zuwanderern erledigt werden können.124

Gleichzeitig zählen diejenigen Deutschen zu den Gewinnern, die komplementäre Aufgaben, also ergänzende bzw. andere Tätigkeiten als die Migranten, ausführen. Das Problem liegt aber normalerweise nicht an der Zuwanderung, sondern an der Inflexibilität der Deutschen, die sich scheuen räumliche oder berufliche Mobilität in Kauf zu nehmen.

Zusammenfassend kann man für die ökonomische Migration feststellen, dass trotz vieler Erwerbsloser Zuwanderung gebraucht wird, da entgegen der durchgeführten Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen ein Mangel an Fachkräften in Unternehmen herrscht, der durch deutsche Arbeitnehmer nicht abgedeckt werden kann. Positiv zu sehen ist auch, dass durch das angeworbene Potenzial neue Arbeitsplätze entstehen, da sich Hochqualifizierte selbstständig machen und Erwerbstätige in ihren Unternehmen brauchen.

Trotzdem sollte man die ökonomischen Wirkungen der Migration nicht überbewerten. Zuwanderung als Problemlösung kann keinen Verzicht auf überfällige Sozial- und Arbeitsreformen erlauben, sowie Maßnahmen in den Bereichen Bildung und Weiterbildung.

Doch nicht nur wirtschaftliche Gründe sprechen für Migration. Durch Zuwanderung könnten die deutlichsten Auswirkungen des demographischen Wandels abgefedert werden, denn die Bevölkerungspyramide hat sich langsam von einer Zwiebel- zu einer Urnenform verändert: So wird bei diesem konzipierten Gesellschaftsmodell die Basis der jüngeren Generationen immer schmäler, und die breite Schicht älterer Menschen wandert bildlich gesehen allmählich nach oben. Es werden immer weniger Menschen geboren und die älteren Generationen leben dank der verbesserten medizinischen Versorgung länger. In den Entwicklungsländern wächst die Bevölkerung, in den Industrienationen stagniert sie oder schrumpft sogar.125 In Europa verringerte sich seit den sechziger Jahren die Geburtenrate. Die Phase der geburtenstarken Jahrgänge nach den Weltkriegen, die Zeit der „Baby-Boomer“, war Mitte der sechziger Jahre vorbei. In der Bundesrepublik sank die Geburtenrate von 2,37 auf heute 1,37 pro Frau und folgt damit der europäischen Entwicklung. Dennoch weist Deutschland eine der niedrigsten Raten in der EU auf, nur Italien und Spanien verzeichnen noch weniger geborene Kinder pro Frau.126

Nach Berechnungen des Instituts für Bevölkerung und Entwicklung wird im Jahr 2050 Deutschland nicht mehr das bevölkerungsreichste Land innerhalb der Europäischen Union sein. Frankreich und Großbritannien werden die Bundesrepublik überholt haben. So bekommen französische Frauen durchschnittlich mit 1,96 mehr Kinder als ihre östlichen Nachbarinnen. Zwar ist Frankreich ebenfalls eine alternde Gesellschaft, aber die Zahl der unter 65-jährigen wird ungefähr konstant bleiben, während die Anzahl der älteren Menschen wächst. In Deutschland steigt nicht nur die Zahl von Rentnern, sondern die Zahl der Erwerbstätigen wird geringer, so dass immer weniger Menschen für immer mehr Menschen finanziell aufkommen müssen. Deshalb müssen jetzt Lösungen gefunden werden, um dieses Dilemma abzumildern.127

Zu Bedenken ist allerdings, dass mehr Kinder nicht gleichzeitig mehr Wohlstand bedeuten. Deshalb ist es wichtig, der nachwachsenden Generation Zukunftsperspektiven zu bieten, indem sie alle - unabhängig von ihrer Nationalität - eine Chance auf eine gute Ausbildung bekommen.

Jungen Migranten muss besonders gezeigt werden, dass sie in der Gesellschaft gebraucht werden. Ferner könnte Zuwanderung helfen, die Rentenlücke, die der demographische Prozess einer immer älter werdenden Gesellschaft auslöst, zu schließen.

Bei der Debatte um Migration sollten sich die Aufnahmeländer für eine verantwortungsvolle Zuwanderung einsetzen. Um so genanntes brain drain zu vermeiden, also einen Verlust von Fachkräften in den Entwicklungsländern zu Gunsten der Industrieländer, sollten die Arbeitsbedingungen in den Herkunftsländern verbessert werden, um somit Anreize für Auswanderung zu reduzieren. Allerdings ist es fraglich, ob die Industrienationen dieser Forderung nachkommen. Schließlich werben sie um Zuwanderer, da sie selbst dringend qualifizierte Arbeitskräfte benötigen. Es scheint deshalb unrealistisch, dass sich die Industrienationen dafür einsetzen, die Migranten durch Verbesserung der Arbeitsbedingungen in ihren Heimatländern zu halten. Ein Appell an die Moral der Länder dürfte wenig nutzen. Vermutlich müssen durch politische Maßnahmen die Industrienationen stärker dazu gezwungen werden, neben der Abwerbung der Hochqualifizierten aus den Entwicklungsländern gleichzeitig in die Verbesserung der Arbeitsbedingungen vor Ort zu investieren. Denn noch immer zwingen ungleiche wirtschaftliche Entwicklungen und soziale Differenzen Menschen dazu, ihre Heimatländer zu verlassen. So wird der Unterschied zwischen dem Bruttoinlandsprodukt (BIP) der reichen und armen Länder immer größer. War er 1975 in den Industrieländern noch 41 Mal so hoch wie in den Entwicklungsländern, so beträgt der Unterschied heute das 66fache. Menschen aus Ländern mit niedrigen Einkommen verdienen 20-30 Mal so viel, wenn sie ihre Heimat verlassen und in Länder mit höheren Gehältern ziehen.128

Rund 50 Prozent der Beschäftigten in den Entwicklungsländern sind in der Landwirtschaft tätig. Durch marktorientierte Reformen in diesen Ländern hat sich der Wettbewerbsdruck besonders in diesem Sektor noch erhöht. Arbeitsplatz- und Einkommensrisiko steigen bei zunehmendem internationalem Wettbewerb. Folglich wandern viele Menschen in die Städte oder andere Länder aus. Einige Regierungen stehen dieser Abwanderung positiv gegenüber, da so die Arbeitslosenkosten sinken und erwartete Rücküberweisungen erhöht werden. Industrieländer hingegen brauchen aufgrund des weltweiten Kostendrucks billige Arbeitskräfte bei gleichzeitigem Mangel an Qualifizierten in einzelnen Berufsbereichen. Neben diesen ungleichen wirtschaftlichen kommen noch unterschiedliche demographische Entwicklungen hinzu. So wächst die Bevölkerung in den Entwicklungsländern kontinuierlich. Ferner haben diese Länder oft eine instabile politische Lage:

Einhaltung der Menschenrechte, Unbestechlichkeit und Recht anstelle von Willkür sind Faktoren, die unabdingbar wirtschaftliche und soziale Stabilität sowie Lebensqualität bestimmen.129

Es ist eine Herausforderung an die Politik, für Entsende- und Aufnahmeländer eine zufriedenstellende Lösung in diesem Teufelskreis zu finden. Die Industrienationen müssen mit einer guten Außen- und Entwicklungspolitik Flucht- und Wanderungs- ursachen in Krisenregionen energisch bekämpfen. Die zunehmende heterogene Gesellschaft zeigt aber nicht nur Chancen auf, sondern birgt auch Risiken. Es kann zu Spannungen und Auseinandersetzungen um Werte und Normen kommen. Diskussionen um Leitkulturen sind eine Reaktion auf solche Konflikte. Regierungen sollten deshalb Integrationsprobleme ernst nehmen und eine Politik konzipieren und umsetzten, die die kulturelle Vielfalt achtet und ein harmonisches Zusammenleben anstatt Marginalisierung unterstützt.130 Begrenzte und gut gestaltete Zuwanderung ist nötig, um die Alterung der Gesellschaft abzumildern, wirtschaftlich konkurrenzfähig zu bleiben sowie die soziale Sicherung der Gesellschaft beizubehalten.

2.4.2 Steuerung der Zuwanderung

Wie viel Zuwanderung braucht und verträgt Deutschland? Wie vielen Flüchtlingen soll Schutz garantiert werden? Diese und ähnliche Fragen tauchen in der Debatte um Migration immer wieder auf. Dabei sollen Migranten nicht als Auslöser von Zukunftsängsten empfunden werden oder gar als Bedrohung.131 Deshalb ist eine offene und ehrliche Diskussion rund um die Problematik der Zuwanderung gefordert, um Ängste in der einheimischen Bevölkerung zu nehmen und den Migranten das Gefühl zu vermitteln, dass sie nicht nur geduldet, sondern auch erwünscht sind. Durch polemische Aussagen wie die von dem Politiker und Mitglied des Bundesbankvorstands Thilo Sarrazin in einem Interview mit der Zeitschrift Lettre International zur Wirtschafts- und Migrationspolitik Berlins, bekommen Zuwanderer allerdings einen anderen Eindruck. Sarrazin kritisiert in dem Gespräch mit dem Titel Klasse statt Masse die wachsende Migranten- und Unterschichten-Milieus in der Hauptstadt und nimmt Ausdrücke wie „Kopftuchmädchen“ in den Mund.132 Solche und andere diskriminierende und rassistische Äußerungen müssen die Politiker daran erinnern, dass Deutschland seine Migrations- und Integrationspolitik immer wieder neu überdenken und sich fragen muss, worin die Ursache dieser Formulierungen besteht.

Mit dem Inkrafttreten des neuen Zuwanderungsgesetzes zeigt sich, dass sich Deutschland zwar seiner Rolle als Einwanderungsland bewusst ist, aber dennoch auf gesteuerte Zuwanderung setzt. Die Bundesrepublik wendet verschiedene Maßnahmen an, um Migration zu begrenzen und zu kontrollieren. Das zeigt sich nicht nur bezüglich des Arbeitsmarktes, sondern auch durch die in den neunziger Jahren eingeführte Neuregelung des Asylrechtes (Siehe Kapitel 2.3.2), welches heute noch gilt. Im Bereich der Aussiedler und Spätaussiedler wurden ebenfalls in den neunziger Jahren beschränkende Maßnahmen eingeführt. Im neuen Zuwanderungsgesetz ist zudem noch verankert, dass alle Ausreisenden - nicht nur der Antragssteller - deutsche Sprachkenntnisse nachweisen müssen. Folglich reduzieren sich die Zahlen der Spätaussiedler weiter. Ein weiterer Punkt für die gesteuerte Zuwanderung ist die 2006 erneuerte Regelung für jüdische Kontingentflüchtlinge. Demnach können nicht mehr, wie 1991 vereinbart, 20000 jüdische Flüchtlinge zuwandern, sondern sie müssen heute durch ein Punktesystem gewisse Kriterien mitbringen, um die Erlaubnis für einen dauerhaften Aufenthalt in der Bundesrepublik zu bekommen. Für die Zuwanderung muss also eine bestimmte Punktzahl erreicht werden. Ausschlaggebend hierfür sind Sprache, Beruf und Alter. Ein Kriterium für die Zuwanderung ist das Vorweisen von deutschen Sprachkenntnissen sowie ein Nachweis, dass die Neuankömmlinge für ihren Unterhalt sorgen können.133 Ein weiteres Steuerungsinstrument ist der im vorherigen Abschnitt erwähnte Begrenzungsstopp für Ungelernte und Geringqualifizierte.

An diesen angeführten Beispielen wird deutlich, dass Deutschland Migration weiterhin begrenzen wird. Der Kompromiss zur Öffnung für Fachkräfte und Selbstständige ist nötig, kritisiert wird aber von der Wirtschaft, dass die Anforderungen zu hoch angesetzt sind, so dass die Bundesrepublik für diese Migranten nicht attraktiv genug ist. Die Einkommensgrenze für Hochqualifizierte beträgt 84000 Euro, eine hohe Summe für kleine und mittelständische Unternehmen, die sich die Einstellung ausländischer Fachkräfte aus diesem Grund nicht leisten können.134 Mit den in Kapitel 2.3.2 erläuterten Bedingungen für ausländische Selbstständige ist die Hürde für eine Niederlassung mit einer Investition von einer Millionen Euro sehr hoch. Eine Senkung dieser Summe könnte die Attraktivität einer selbständigen Tätigkeit von Zuwanderern in Deutschland steigern.

Die Unabhängige Kommission Zuwanderung hatte bei der Vorbereitung des Zuwanderungsgesetz 2005 für die Einführung eines Punktesystems plädiert, wie es in Ländern wie Kanada bereits praktiziert wird. Denn so könnten je nach Bedarf in jedem Jahr Zuwanderungszahlen festgelegt werden.

Doch die damalige Opposition ließ diesen Vorschlag aus dem Entwurf für das neue Zuwanderungsgesetz streichen, obwohl der damalige Präsident der DIHK (Deutsche Industrie- und Handelskammertag), Ludwig Braun, das Instrument des Punktesystems als „schnell, unbürokratisch und wirtschaftlich“ ansah.135

Es fehlen Regelungen, die flexibler und praxisnaher sind, um Engpässe auf dem Arbeitsmarkt auszuräumen. In einer Befragung des DIHK im Jahr 2005 gaben 16 Prozent der Unternehmen an, trotz verbreiteter Arbeitslosigkeit und zurückhaltender Beschäftigungsplanung offene Stellen in ihren Betrieben teilweise nicht besetzen zu können.136 Doch nicht nur wirtschaftliche Gründe können ausschlaggebend bei der Frage nach Begrenzung und Steuerung der Zuwanderung sein. Wie viel Immigration ein Land braucht, hängt auch von der Einstellung der Gesellschaft ab, von dem Anteil an Ausländern in der Bevölkerung und dem Zusammenhalt einer Nation.

Dennoch scheinen die Gesellschaft und die Verantwortlichen heute wachgerüttelt zu sein und begriffen zu haben, dass man sich Migration und Integration stellen und verantworten muss. Verbesserungen sind auch durch das neue Zuwanderungsgesetz in Kraft getreten, da sich z.B. der Arbeitsmarkt offener gegenüber Migration zeigt als noch in den neunziger Jahren und die Bedeutung einer gemeinsamen Sprache erkannt wurde, um den Migranten die viel gerühmte Chancengleichheit einzuräumen. Damit sind die ersten entscheidenden Schritte in der Zuwanderungspolitik getan. Die Bundesrepublik zeigt sich bereit für eine bedarfsgerechte Steuerung der Migration und eine Integration von Ausländern in die deutsche Gesellschaft. Von der wirtschaftlichen Seite her muss die Bundesrepublik im eigenen Interesse die Anforderungen für Zuwanderung weiter senken, um beim internationalen Wettbewerb um gut ausgebildete Fachkräfte und Selbstständige bestehen zu können. Des Weiteren muss die Bundesrepublik kontinuierlich den Fokus auf das Erlernen der deutschen Sprache richten und seine Integrationsbemühungen überprüfen, anpassen und weiter ausbauen. Sie darf sich den Migranten und der Realität nicht mehr verschließen, wie sie es in und nach der Zeit des Wirtschaftswunders getan hat.

[...]


1 Vgl. Mintzel, Alf: Multikulturelle Gesellschaften in Europa und Nordamerika - Konzepte, Streitfragen, Analysen, Befunde. Passau, Wissensverlag Rothe, 1997, S. 98.

2 Vgl. Ebd., S. 99.

3 Vgl. Ebd., S. 96/97.

4 Vgl. Schubert, Klaus; Klein, Martina (Hg.): Politiklexikon. Bonn, Bundeszentrale für politische Bildung, 4 2006, S. 196.

5 Vgl. Schmidt-Lauber, Brigitta (Hg.): Ethnizität und Migration. Einführung in Wissenschaft und Arbeitsfelder. Berlin, Reimer Kulturwissenschaften, 2007, S. 7/8.

6 Vgl. Schmidt-Lauber, Ethnizität und Migration. Einführung in Wissenschaft und Arbeitsfelder, S. 8.

7 Vgl. Schubert; Klein, Politiklexikon, S. 145.

8 Vgl. Geißler, Rainer: „Lebenssituation ethnischer Minderheiten“. In: Informationen zur politischen Bildung (Hg.): Sozialer Wandel in Deutschland. Bonn, Bundeszentrale für politische Bildung, Nr. 269/2004, S. 39.

* In der vorliegenden Arbeit wird aufgrund des besseren Verständnisses nur die maskuline Form der oben genannten Substantive verwendet, die weiblichen Personen sind selbstverständlich gleichermaßen angesprochen.

9 Vgl. Schubert; Klein, Politiklexikon, S. 28.

10 Vgl. Ebd., S. 26.

11 Vgl. Ebd., S. 11.

12 Vgl. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Hg.): Der Einfluss von Zuwanderung auf die deutsche Gesellschaft. Deutscher Beitrag zur Pilotforschungsstudie „The Impact des Europäischen Migrationsnetzwerks of Immigration on Europe’s Societies “ im Rahmen des europäischen Migrationsnetzwerks. Nürnberg. [Selbstverlag], Forschungsbericht 1, 2005, S. 18.

13 Vgl. Schubert; Klein, Politiklexikon, S. 109.

14 Vgl. Bade, Klaus J.: Ausländer, Aussiedler, Asyl in der Bundesrepublik Deutschland. Hannover, Niedersächsische Landeszentrale für politische Bildung, ³1990, S.9.

15 Vgl. Treibel, Annette: Migration in modernen Gesellschaften. Soziale Folgen von Einwanderung, Gastarbeit und Flucht. Weinheim, Grundlagentexte Soziologie, Juventa, ²1999, S. 161.

16 Vgl. Die Hohe Flüchtlingskommission der Vereinten Nationen (Hg.): „Binnenvertriebene“. Quelle: http://www.unhcr.de/grundlagen/binnenvertriebene.html?PHPSESSID=19ec5781fdc2957eec91542f719f98 6f [29.10.2009].

17 Vgl. Statistisches Bundesamt (Hg.): Datenreport 2008. Ein Sozialbericht für die Bundesrepublik Deutschland. Bundeszentrale für politische Bildung. Bonn, [Selbstverlag] 2008, S. 18.

18 Vgl. Bade, Ausländer, Aussiedler, Asyl in der Bundesrepublik Deutschland, S.11.

19 Vgl. Münz, Rainer; Seifert Wolfgang; Ulrich, Ralf (Hg.): Zuwanderung nach Deutschland. Strukturen, Wirkungen, Perspektiven. Frankfurt a.M. [u.a.], Campus Verlag. ²1999, S. 16/17.

20 Vgl. Geißler, Rainer: „Struktur und Entwicklung der Bevölkerung“. In: Informationen zur politischen Bildung (Hg.): Sozialer Wandel in Deutschland. Bonn, Bundeszentrale für politische Bildung, Nr. 269/2004,

S. 5.

21 Vgl. Statistisches Bundesamt, Datenreport 2008. Ein Sozialbericht für die Bundesrepublik Deutschland,

S. 11.

22 Vgl. Süssmuth, Rita: Migration und Integration: Testfall für unsere Gesellschaft. München, Deutscher Taschenbuch Verlag, 2006, S. 65.

23 Vgl. Bade, Ausländer, Aussiedler, Asyl in der Bundesrepublik Deutschland, S.10.

24 Vgl. Ebd., S.13.

25 Vgl. Statistisches Bundesamt: Strukturdaten und Integrationsindikatorenüber die ausländische Bevölkerung in Deutschland 2003. Wiesbaden, [Selbstverlag]2005, S. 13.

26 Vgl. Geißler, „Lebenssituation ethnischer Minderheiten“, in: Informationen zur politischen Bildung (Hg.), Sozialer Wandel in Deutschland, S. 35.

27 Vgl. Ebd., S. 37.

28 Vgl. Münz; Seifert; Ulrich (Hg.), Zuwanderung nach Deutschland. Strukturen, Wirkungen, Perspektiven, S.182.

29 Vgl. Süssmuth, Migration und Integration: Testfall für unsere Gesellschaft, S. 89.

30 Vgl. Bundesministerium des Inneren (Hg.): „24. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Politikwissenschaft. Schäuble, Wolfgang: Was heißt Integration?“ Quelle: http://www.bmi.bund.de/cln_165/SharedDocs/Reden/DE/2006/11/bm_jahrestagung_deutsche_gesll_politik wiss_neu.html [ Stand: 29.10.2009].

31 Vgl. Süssmuth, Migration und Integration: Testfall für unsere Gesellschaft, S. 56.

32 Vgl. Geißler, „Lebenssituation ethnischer Minderheiten“, in: Informationen zur politischen Bildung (Hg.), Sozialer Wandel in Deutschland, S. 45.

33 Vgl. Süssmuth, Migration und Integration: Testfall für unsere Gesellschaft, S. 13.

* In einigen Werken zu der Thematik wird die Ausländeranwerbung von 1945 bis heute nicht in vier, sondern in acht Phasen unterteilt. Aufgrund der besseren Übersicht wird in dieser Arbeit die Einteilung in vier Phasen vorgenommen.

34 Vgl. Ibrahim, Salim: Die „ Ausländerfrage “ in Deutschland. Fakten, Defizite, Handlungsimperative. Frankfurt/Main, VAS- Verlag für akademische Schriften. 1997, S. 32/33.

35 Vgl. Ebd., S. 32/33.

36 Vgl. Münz; Seifert; Ulrich (Hg.), Zuwanderung nach Deutschland. Strukturen, Wirkungen, Perspektiven, S. 47.

37 Vgl. Ulrich, Herbert: Geschichte der Ausländerpolitik in Deutschland. Saisonarbeiter, Zwangsarbeiter, Gastarbeiter, Flüchtlinge. Bonn, Bundeszentrale für politische Bildung, Schriftenreihe 410. 2003, S. 203.

38 Vgl. Ebd., S. 204.

39 Vgl. Ebd., S. 206.

40 Vgl. Ebd., S. 206.

41 Vgl. Flam, Helena (Hg.): Migranten in Deutschland. Statistiken, Fakten, Diskurse. Konstanz, UVK. 2007, S. 233.

42 Vgl. Herbert, Geschichte der Ausländerpolitik in Deutschland. Saisonarbeiter, Zwangsarbeiter, Gastarbeiter, Flüchtlinge, S. 208.

43 Vgl. Ebd., S. 210/211.

44 Vgl. Herbert, Geschichte der Ausländerpolitik in Deutschland. Saisonarbeiter, Zwangsarbeiter, Gastarbeiter, Flüchtlinge, S. 213.

45 Vgl. Ebd., S. 213.

46 Vgl. Ebd., S. 214.

47 Vgl. Geißler, „Lebenssituation ethnischer Minderheiten“, in: Informationen zur politischen Bildung (Hg.), Sozialer Wandel in Deutschland, S. 37.

48 Vgl. Ulrich, Geschichte der Ausländerpolitik in Deutschland. Saisonarbeiter, Zwangsarbeiter, Gastarbeiter, Flüchtlinge, S. 342.

49 Vgl. Ebd., S. 211.

50 Vgl. Münz; Seifert; Ulrich (Hg.), Zuwanderung nach Deutschland. Strukturen, Wirkungen, Perspektiven, S.48.

51 Vgl. Ulrich, Geschichte der Ausländerpolitik in Deutschland. Saisonarbeiter, Zwangsarbeiter, Gastarbeiter, Flüchtlinge, S. 229.

52 Vgl. Geißler, „Lebenssituation ethnischer Minderheiten“, in: Informationen zur politischen Bildung (Hg.), Sozialer Wandel in Deutschland, S. 37.

53 Vgl. Ebd., S. 37.

54 Vgl. Statistisches Bundesamt (Hg.), Datenreport 2008. Ein Sozialbericht für die Bundesrepublik Deutschland, S. 19.

56 Vgl. Geißler, „Lebenssituation ethnischer Minderheiten“, in: Informationen zur politischen Bildung (Hg.), Sozialer Wandel in Deutschland, S. 37.

57 Vgl. Ulrich, Geschichte der Ausländerpolitik in Deutschland. Saisonarbeiter, Zwangsarbeiter, Gastarbeiter, Flüchtlinge, S. 237.

58 Vgl. Ebd., S. 237.

59 Vgl. Geißler, „Lebenssituation ethnischer Minderheiten“, in: Informationen zur politischen Bildung (Hg.), Sozialer Wandel in Deutschland, S. 38.

61 Vgl. Geißler, „Lebenssituation ethnischer Minderheiten“, in: Informationen zur politischen Bildung (Hg.), Sozialer Wandel in Deutschland, S. 38.

62 Vgl. Ulrich, Geschichte der Ausländerpolitik in Deutschland. Saisonarbeiter, Zwangsarbeiter, Gastarbeiter, Flüchtlinge, S. 247.

63 Vgl. Ebd., S. 248.

64 Vgl. Bundesministerium des Innern (Hg.): Migrationsbericht. Im Auftrag der Bundesregierung. Berlin, [Selbstverlag], 2004, 42.

65 Vgl. Statistisches Bundesamt (Hg.), Datenreport 2008. Ein Sozialbericht für die Bundesrepublik Deutschland, S. 20.

66 Vgl. Bade, Klaus J.; Oltmer, Jochen (Hg.): Normalfall Migration. Bonn, Bundeszentrale für politische Bildung, 2004, S. 128.

67 Vgl. Mintzel, Multikulturelle Gesellschaften in Europa und Nordamerika Analysen, Befunde, S. 473.

68 Vgl. Ebd., S. 473.

69 Vgl. Ebd., S. 473.

70 Vgl. Ulrich, Geschichte der Ausländerpolitik in Deutschland. Saisonarbeiter, Zwangsarbeiter, Gastarbeiter, Flüchtlinge, S. 255.

71 Vgl. Statistisches Bundesamt (Hg.): Strukturdaten und Integrationsindikatorenüber die ausländische Bevölkerung in Deutschland 2003. Wiesbaden, [Selbstverlag]2005, S. 43.

72 Vgl. Ulrich, Geschichte der Ausländerpolitik in Deutschland. Saisonarbeiter, Zwangsarbeiter, Gastarbeiter, Flüchtlinge, S. 276.

73 Vgl. Ibrahim, Die „ Ausländerfrage “ in Deutschland. Fakten, Defizite, Handlungsimperative, S. 35/36.

74 Vgl. Bade; Oltmer (Hg.), Normalfall Migration, S. 108.

75 Vgl. Ebd., S. 110.

76 Vgl. Süssmuth, Migration und Integration: Testfall für unsere Gesellschaft, S. 89.

77 Vgl. Oberndörfer, Dieter: „Zuwanderung und nationale Identität“. In: Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (Hg.): 50 Jahre Behörde im Wandel. 1953-2003. Nürnberg, [Selbstverlag], 2004, S. 110.

78 Vgl. Geißler, „Lebenssituation ethnischer Minderheiten“, in: Informationen zur politischen Bildung (Hg.), Sozialer Wandel in Deutschland, S. 39.

79 Vgl. Ebd., S. 39.

80 Vgl. Straubhaar, Thomas: „Ökonomische Aspekte der Zuwanderung nach Deutschland“. In: Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (Hg.): 50 Jahre Behörde im Wandel. 1953-2003. Nürnberg, [Selbstverlag], 2004, S. 130.

81 Vgl. Geißler, „Lebenssituation ethnischer Minderheiten“, in: Informationen zur politischen Bildung (Hg.), Sozialer Wandel in Deutschland, S. 45.

82 Vgl. Statistisches Bundesamt (Hg.), Strukturdaten und Integrationsindikatorenüber die ausländische Bevölkerung in Deutschland 2003, S. 14.

83 Vgl. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Hg.), Der Einfluss von Zuwanderung auf die deutsche Gesellschaft. Deutscher Beitrag zur Pilotforschungsstudie „The Impac des Europäischen Migrationsnetzwerks of Immigration on Europe’s Societies “ im Rahmen des europäischen Migrationsnetzwerks, S. 18.

84 Vgl. Münz; Seifert; Ulrich (Hg.), Zuwanderung nach Deutschland. Strukturen, Wirkungen, Perspektiven, S.28.

85 Vgl. Ebd., S. 30.

86 Vgl. Ebd., S. 29/30.

87 Vgl. Rosen, Klaus-Henning: „Ausländerpolitik der 90er Jahre: Vorstellungen der SPD“. Quelle: http://library.fes.de/fulltext/asfo/01007002.htm#E10E8. [Stand: 25.07.2009].

88 Vgl. Ponnath, Gabriele: „Integrationsanforderungen beim Familiennachzug“. Potsdam, 2007. Quelle: http://migration.uni-konstanz.de/content/center/events/de/events/potsdam2007/Ponnath.pdf [Stand: 25.07.2009].

89 Vgl. Wollenschläger, Michael: „Deutsche Ausländer- und Asylpolitik in Bewegung“. In: Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (Hg.): 50 Jahre Behörde im Wandel. 1953-2003. Nürnberg, [Selbstverlag], 2004, S. 43.

90 Vgl. Flam (Hg.), Migranten in Deutschland. Statistiken, Fakten, Diskurse, S. 233.

91 Vgl. Wollenschläger, „Deutsche Ausländer- und Asylpolitik in Bewegung“, in: Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (Hg.), 50 Jahre Behörde im Wandel. 1953-2003, S. 43.

92 Vgl. Bade; Oltmer (Hg.), Normalfall Migration, S. 128.

93 Vgl. Bundesministerium des Innern (Hg.): „Ausländergesetz“. Quelle: http://www.bmi.bund.de/cln_165/DE/Service/Glossar/Functions/glossar.html?nn=105094&lv2=105106&lv3 =152496 [Stand: 29.10.2009].

94 Vgl. Süssmuth, Migration und Integration: Testfall für unsere Gesellschaft, S. 113.

95 Vgl. Münz; Seifert; Ulrich (Hg.), Zuwanderung nach Deutschland. Strukturen, Wirkungen, Perspektiven, S. 59.

96 Vgl. Süssmuth, Migration und Integration: Testfall für unsere Gesellschaft, S. 89.

97 Vgl. Ebd., S. 89.

98 Vgl. Ebd., S. 91.

99 Vgl. Ebd., S. 92/93.

100 Vgl. Süssmuth, Migration und Integration: Testfall für unsere Gesellschaft, S. 98ff.

101 Vgl. Steinhardt, Max; Hönekopp, Elmar; Bräuninger, Michael u.a.: „Effekte der Migrationssteuerung bei Erwerbstätigen durch das Zuwanderungsgesetz“. Expertise im Auftrag des Bundesministeriums des Innern. Hamburgisches WeltWirtschaftsInstitut (Hg.) Hamburg, 2005, S. 10.

102 Vgl. Süssmuth, Migration und Integration: Testfall für unsere Gesellschaft, S. 104.

103 Vgl. Brockhaus. Deutsche Geschichte in Schlaglichtern. Sonderausgabe für die Zentralen der politischen Bildung. Leipzig, Brockhaus, ³2009, S. 479.

104 Vgl. Schmid, Albert: „Vorwort“. In: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Hg.): Kanada und Deutschland - Migration und Integration im Vergleich. Fachtagung. Nürnberg. [Selbstverlag], Ausgabe 3/2006, S. 8.

105 Vgl. Die Bundesregierung (Hg.): Der nationale Integrationsplan. Neue Wege - Neue Chancen. Berlin, [Selbstverlag], 2007, S. 62.

106 Vgl. „Sachverständigen Rat deutscher Stiftungen für Integration und Migration“. Berlin, 2009. Quelle: http://www.svr-migration.de/?page_id=25 [Stand: 01.11.2009].

107 Vgl. Geißler, „Lebenssituation ethnischer Minderheiten , in: Informationen zur politischen Bildung (Hg.), Sozialer Wandel in Deutschland, S. 37.

108 Vgl. Ebd., S. 37.

109 Vgl. Engler, Marcus: „Frankreich“. Quelle: http://www.focus-migration.de/uploads/tx_wilpubdb/LP02_Frankreich_v2_01.pdf [Stand: 13.11.2009].

110 Vgl. Bundesministerium der Justiz (Hg.): „Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG). Paragraph drei, Artikel eins“. Quelle: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/rustag/gesamt.pdf [Stand: 01.11.2009].

111 Vgl. Bade; Oltmer(Hg.), Normalfall Migration, S. 129.

112 Vgl. Münz; Seifert; Ulrich (Hg.), Zuwanderung nach Deutschland. Strukturen, Wirkungen, Perspektiven, S. 124.

113 Vgl. Süssmuth, Migration und Integration: Testfall für unsere Gesellschaft, S. 55.

114 Vgl. Bendel, Petra; Kreienbrink, Axel: „Einführung: Migration und Integration in Kanada und Deutschland im Vergleich.“ In: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Hg.): Kanada und Deutschland - Migration und Integration im Vergleich. Fachtagung. Nürnberg. [Selbstverlag], Ausgabe 3/2006, S. 12.

115 Vgl. Boswell, Christina; Straubhaar; Thomas: „Braucht Deutschland die Zuwanderung von Arbeitskräften aus dem Ausland?“ Quelle: http://www.focus- migration.de/uploads/tx_wilpubdb/KD02_Arbeitsmigration.pdf [Stand: 5.1.2010].

116 Vgl. Süssmuth, Migration und Integration: Testfall für unsere Gesellschaft, S. 115.

117 Vgl. Ebd., S. 124.

118 Vgl. Gogolin, Ingrid; Neumann, Ursula; Roth, Hans-Jochim: „Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund“. In: Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (Hg.). Bonn, [Selbstverlag] 2003, Heft 107, S. 29.

119 Vgl. Steinhardt; Hönekopp; Bräuninger u.a., „Effekte der Migrationssteuerung bei Erwerbstätigen durch das Zuwanderungsgesetz“. Expertise im Auftrag des Bundesministeriums des Innern, S. 11.

120 Vgl. Steinhardt; Hönekopp; Bräuninger u.a., „Effekte der Migrationssteuerung bei Erwerbstätigen durch das Zuwanderungsgesetz“. Expertise im Auftrag des Bundesministeriums des Innern, 12.

121 Vgl. Ebd., S. 12.

122 Vgl. Straubhaar, „Ökonomische Aspekte der Zuwanderung nach Deutschland“, in: Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (Hg.), 50 Jahre Behörde im Wandel. 1953-2003 S. 125/126.

123 Vgl. Ebd., S. 126.

124 Vgl. Ebd., S. 126.

125 Vgl. Boden, Martina: Strukturwandel in Europa. Beispiele für Deutschland? Münster, Aschendorf, 2007, S. 19.

126 Vgl. Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung: Zuwanderung zum Zwecke der Erwerbstätigkeit im demographischen Wandel. Berlin, [Selbstverlag], 2006, S. 9.

127 Vgl. Drösser, Christoph: „Fruchtbare Franzosen“. In: Die Zeit. Hamburg, Gerd Bucerius Zeitverlag, Nr. 39/2009, S. 43.

128 Vgl. Süssmuth, Migration und Integration: Testfall für unsere Gesellschaft. München, S. 74.

129 Vgl. Ebd., S. 75.

130 Vgl. Angenendt, Steffen; Cooper, Belinda; Süssmuth, Rita: „Migration und Sicherheit“. In: Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik (Hg.): Internationale Politik. Frankfurt am Main, Frankfurter SocietätsDr., März 2006, S. 19.

131 Vgl. Münz; Seifert; Ulrich (Hg.), Zuwanderung nach Deutschland. Strukturen, Wirkungen, Perspektiven, S. 181.

132 Vgl. Staas, Christian: „Sarrazin-Interview. Schickes Ödland Großstadt“. In: Zeit Online. Quelle: http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2009-10/sarrazin-grossstadt-berlin [Stand: 02.11.2009].

133 Vgl. Süssmuth, Migration und Integration: Testfall für unsere Gesellschaft, S. 113. 134 Vgl. Ebd., S. 117/118.

135 Vgl. Süssmuth, Migration und Integration: Testfall für unsere Gesellschaft, S. 134.

136 Vgl. Ebd., S. 118.

Final del extracto de 159 páginas

Detalles

Título
Migrations- und Integrationspolitik im interkulturellen Vergleich Deutschland-Kanada/Québec
Subtítulo
Konzeptionen, Integrationsmaßnahmen im Bildungsbereich, Evaluationsansätze
Universidad
Saarland University
Calificación
1,5
Autor
Año
2010
Páginas
159
No. de catálogo
V164351
ISBN (Ebook)
9783640795499
ISBN (Libro)
9783640795291
Tamaño de fichero
1462 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Migrations-, Integrationspolitik, Vergleich, Deutschland-Kanada/Québec, Konzeptionen, Integrationsmaßnahmen, Bildungsbereich, Evaluationsansätze
Citar trabajo
Eva-Maria Hengsbach (Autor), 2010, Migrations- und Integrationspolitik im interkulturellen Vergleich Deutschland-Kanada/Québec, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/164351

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