SEPA-Überweisung und SEPA-Lastschriftverfahren - Möglichkeiten und juristische Ausgestaltung

Unter der Berücksichtigung der EG–Richtlinie 2007/64


Studienarbeit, 2009

18 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

Abstract

Abkürzungsverzeichnis

1. Definition Zahlungsverkehr

2. Der europäische Zahlungsraum

3. Single European Payments Area - SEPA
3.1 Zielsetzung von SEPA
3.2 Identifikation anhand der IBAN
3.3 Teilnehmerländer

4. Änderung durch die EG-Richtlinie 2007/64
4.1 Rechtsbeziehung im Überweisungsverkehr
4.1.2 Bewirkung der Überweisung
4.1.3 Zahlungsvorgang
4.1.4 Fehlerhafte Überweisung
4.2 Das SEPA - Lastschriftverfahren
4.3 Rechtsbeziehung beim SEPA - Lastschriftverfahren
4.3.1 Zahlungsvorgang
4.3.2 Widerspruchsrecht
4.3.3 Haftung bei fehlerhafter Ausführung der Zahlungsvorgänge

5. Fazit

Literaturverzeichnis

Abstract

In dieser Studienarbeit wird sich der Schwerpunkt auf den einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraum fokussieren. Mit Umsetzung der neuen Zahlungs - Richtline EG 2007/64 zum 01. November 2009 soll ein gemeinsamer Rechtsrahmen zur Harmonisierung der rechtlichen Grundlagen beim so genannten SEPA - Zahlungsverkehr geschaffen werden. Zuerst wird der Begriff des Zahlungsverkehrs sowie der europäische Zahlungsverkehrsraum definiert. Anschließend werden die essentiellen Änderungen im Zahlungsverkehr genauer betrachtet. Im Hauptteil wird speziell die SEPA - Überweisung und dem SEPA - Lastschriftverfahren und deren juristische Ausgestaltung beschrieben. All dies erfolgt unter der Berücksichtigung der neuen EG - Richtlinie 2007/64, welche in nationales Recht aufgenommen worden ist.

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Definition Zahlungsverkehr

Der Zahlungsverkehr stellt einen unverzichtbaren Bestandteil einer funktionierenden Volkswirtschaft dar. Im Rahmen des Zahlungsverkehrs werden Verbindlichkeiten zwischen Parteien eines Währungsgebietes (nationaler Zahlungsverkehr) oder zwischen denen verschiedener Währungsgebiete (internationaler Zahlungsverkehr) beglichen. In der Regel bestehen die Verbindlichkeiten aus einer Zahlungsverpflichtung der einen Partei und einer Lieferverpflichtung der anderen Partei. Die Zahlungsströme bilden hierbei das Gegenstück zu dem Strom aus Gütern, Dienstleistungen und Vermögenswerten. Diese Übertragung von Verbindlichkeiten führt schließlich zu einer Vermögensverrechnung zwischen den Beteiligten.1 Wird die Vermögensverrechnung durch ein gesetzlich anerkanntes Zahlungsmittel vorgenommen, spricht man von einem baren Zahlungsverkehr, der durch Austausch von Banknoten und Geldmünzen gekennzeichnet ist. Bei einer Begleichung von Zahlungsverbindlichkeiten per Überweisung, Kartenzahlung, Lastschrift oder Scheck wird hingegen von einem bargeldlosen Zahlungsverkehr gesprochen, wobei lediglich Buchgeld im Rahmen des Giroverkehrs übertragen wird. Hierbei ist der Besitz eines Girokontos erforderlich, wodurch Kreditinstitute für diese Form des Zahlungsverkehrs unabdingbar sind.2 Unter einem Girokonto wird ein (Bank- bzw. Sparkassen-) Konto zur Abwicklung des laufenden Geschäfts- und Zahlungsverkehrs verstanden. Die der Kontoführung zugrunde liegende vertragliche Beziehung ist der Girovertrag zwischen Kreditinstitut und den Kunden.3 Der Inhalt und die Rechtsnatur des Girovertrages ist im § 676f BGB geregelt, welcher besagt, dass das Kreditinstitut verpflichtet ist, für den Kunden ein Konto einzurichten und zu führen.

2. Der europäische Zahlungsraum

Beim europäischen Zahlungsraum handelt es sich um einen Markt mit etwa 456 Mio. Menschen, 25 Mio. Unternehmen und ca. 9.000 Kreditinstituten. Außerdem existieren insgesamt über 20 verschiedene ACH-Schemata (Verrechnungsstellen für den Massenzahlungsverkehr) und 18 unterschiedliche Kartenzahlungssysteme. Mit etwa 6,7 Mio. Kartenakzeptanzstellen und 339.000 Geldautomaten (ATMs) handelt es sich ebenfalls um einen sehr modernen und automatisierten Zahlungsraum.4

Die europäische Zahlungsverkehrslandschaft befindet sich in einer Phase des Umbruchs.5 Aufgrund der Verknüpfung der Länder und ihrer verschiedenen Märkte und Zahlungsschemata stoßen die vorhandenen Zahlungsinstrumente bei einem grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr oft an ihre Grenzen. Vor allem, da sich in jedem europäischen Land eine andere nationale Lösung zur Zahlungsabwicklung entwickelt hat. Es existieren demnach verschiedene Standards und rechtliche Bestimmungen, wodurch die nationalen Verfahren oft mit den ausländischen Methoden inkompatibel sind. Widerrufsrechte und Haftungsgrenzen werden unterschiedlich aufgefasst und geregelt, auch Laufzeiten und Gebühren sind in fast jedem Land grundverschieden. Ein entscheidendes Projekt hin zu einem einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraum ist die SEPA - Initiative. SEPA ermöglicht es dem Kunden, bargeldlose Euro-Zahlungen unter Verwendung eines einzigen Bankkontos und einheitlicher Zahlungsinstrumente an jeden Begünstigten im gesamten Euroraum zu tätigen. Als Folge der Umsetzung der SEPA - Initiative soll es innerhalb des Eurogebietes keinen Unterschied mehr zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen geben.6 Aus diesem Grund müssen bei der Vereinheitlichung eines gemeinsamen europäischen Zahlungsverkehrs zunächst die der rechtliche Rahmen harmonisiert werden. Außerdem müssen die unterschiedlichen Datenformatierungen, wie beispielsweise bei der Überweisung, vereinheitlicht werden, damit unter anderem Zahlungsrückläufe reduziert werden. Neben der Einführung neuer Gesetze, welche für alle teilnehmenden Länder gleichermaßen gelten, wird auch eine technische Anpassung der Zahlungssysteme vorgenommen.

3. Single European Payments Area - SEPA

3.1 Zielsetzung von SEPA

Schon lange existiert die Vision eines einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraums, in dem alle getätigten Zahlungen einen inländischen Charakter erhalten sollen. Zudem soll ein Effizienz- und Sicherheitsniveau erreicht werden, dass mindestens gleich hoch wie bei nationalen Systemen ist. Hierbei sollen einheitliche Zahlungssysteme verwendet werden, um so noch einfacher und sicherer Zahlungen vorzunehmen, wie es derzeit auf nationaler Ebene der Fall ist.7 Die SEPA - Initiative baut auf drei Säulen auf: Die Europäische Kommission, die Europäische Zentralbank sowie dem European Payments Council (EPC), welche den politischen Grundstein zur Harmonisierung des Zahlungsraums gelegt hat. Seit der Realisierung des gemeinsamen Binnenmarktes 1992 nimmt die europäische Integration weiter zu. Ein wichtiges Ereignis hierbei war die Einführung des Euros als gemeinsame Währung im Jahr 1999 sowie die Einführung der Euro - Banknoten und Münzen im Jahr 2002. Damit wurde zugleich eine wichtige Grundlage des europäischen Zahlungsverkehrs geschaffen. Der europäische Markt war (bzw. ist nach wie vor) jedoch sehr zersplittet, da jedes Land über eigene Zahlungsverkehrsinfrastrukturen, Geschäftsbedingungen, Konditionen und rechtliche Rahmenbedingungen verfügt. Gerade die hohen Gebühren für grenzüberschreitende Zahlungen war für die Europäische Kommission ein Problemfeld.8

Aus diesem Grund sollten moderne Rahmenbedingungen für Zahlungsinstitute auf Gemeinschaftsebene geschaffen werden. Der gemeinsame Rechtsrahmen soll auch sicherstellen, dass die Mitgliedsstaaten ihre aufsichtsrechtlichen Anforderungen aufeinander abstimmen und die Rechte und Pflichten der Zahlungsnutzer und Zahlungsinstituten eindeutig definiert werden.9

Mit der EG-Richtlinie 2007/64, besser bekannt als „Payment Service Directive“ (PSD) werden die bestehenden EU-Rechtsvorschriften 97/5/EG, 97/7/EG, 2002/65/EG, 2005/60/EG sowie 2006/48/EG abgelöst. Bei den Richtlinien wird allerdings nur das zu erreichende Ziel festgelegt und den Mitgliedsstaaten die Wahl der Mittel zur Umsetzung in nationales Recht überlassen.10 Gemäß Art. 94 Abs. 1 der EG-Richtlinie 2007/64 musste diese bis zum 01.11.2009 in das nationale Recht der Mitgliedstaaten der Europäischen Union umgesetzt werden.

Durch SEPA bzw. PSD sollen letztenendes die nationalen Strukturen und Regelungen aufgebrochen werden. In den Teilnehmerländern wird es künftig neue Verfahren und Standards geben, so dass Lastschriften, Überweisungen und Kartenzahlungen im ganzen SEPA - Raum ohne Probleme getätigt werden können; gleichzeitig soll, wie schon erwähnt, die Sicherheit und der Service für den Kunden verbessert werden. Bei der SEPA - Überweisung spricht man in der Regel vom SEPA Credit Transfer, die SEPA - Lastschrift wird zukünftig SEPA Direct Debit genannt.

3.2 Identifikation anhand der IBAN

Für die Erreichung der Ziele der Zahlungsdienstrichtlinie spielt der Kundenidentifikator eine wesentliche Rolle.11 Mit dem SEPA Credit Transfer sollen demnach Überweisungen im gesamten SEPA - Raum so einfach und bequem wie nie zuvor werden. Diese Neuerung bedeutet allerdings auch, dass bisher verwendete Daten - insbesondere die nationale Kontonummer und Bankleitzahl- durch einheitliche Daten ersetzt werden müssen, welche im gesamten SEPA - Raum gültig sind. Aus diesem Grund wurde die IBAN als genormte internationale Kontonummer eingeführt. Auch die Bankleitzahl wurde durch eine internationale Bankleitzahl (BIC) ersetzt.12

3.3 Teilnehmerländer

Insgesamt nehmen 31 Staaten an der Vereinheitlichung des europäischen Zahlungsverkehrsraums teil. Die Mitgliedschaft wurde auch auf Staaten ausgedehnt, die den Euro (noch) nicht als Landeswährung verwenden. Teilnehmerländer sind alle 27 Mitglieder der Europäischen Union (inklusive der französischen Überseedepartements Guadeloupe, Französisch-Guayana, Martinique und Réunion, der zu Spanien gehörenden Kanarischen Inseln sowie der Exklaven Ceuta und Melilla sowie der portugiesischen Inseln Azoren und Madeira). Ferner gehören der SEPA die drei übrigen Länder des Europäischen Wirtschaftsraums, Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Schweiz und Monaco an. Nicht zur SEPA gehören die britischen Kanalinseln Jersey und Guernsey sowie die Isle of Man, ebenso wenig wie die dänischen Färöer-Inseln und Grönland.13 Desweiteren sind die Kleinstaaten Andorra, San Marino und Vatikanstadt keine Teilnehmerländer, obwohl sie den Euro als Landeswährung verwenden. Es sind Überlegungen im Gange, die SEPA - Prinzipien für den arabischen und den asiatischen Raum in einem eigenen System zu übernehmen.14

[...]


1 Vgl. Becker, H. / Peppmeier, A.: Bankbetriebslehre , Ludwigshafen 2006, S.161

2 Vgl. Ebenda, S. 162-163

3 Vgl. Toussaint, G.: Das Recht des Zahlungsverkehrs im Überblick, Berlin 2009, S. 39

4 Vgl. European Payment Council 2007 - Making SEPA a Reality, S. 11

5 Vgl. Löber, K., Grenzüberschreitender Zahlungsverkehr, in: Bankgeschäfte mit Auslandsbezug, hrsg. von Blesch, G. / Lange, C., Heidelberg 2007, S. 345

6 Vgl. Ebenda, S. 346

7 Vgl. European Payment Council 2009 - About SEPA

8 Vgl. Europäisches Parlament 2007 - EG-Richtlinie Nr. 2007/64, Artikel 1

9 Vgl. Europäisches Parlament 2007 - EG-Richtlinie Nr. 2007/64, Artikel 4-5

10 Vgl. Europäisches Parlament 2007 - EG-Richtlinie 2007/64, Artikel 5

11 Vgl. Scheibengruber / Breidenstein: SEPA - Eine Zumutung für den Verbraucher, in: WM 2009, Heft 30, S.1393

12 Vgl. http://www.mittelstandswiki.de/Single_Euro_Payments_Area

13 Vgl. http://www.sepa-fit.de/downloads/sepa_liste_teilnehmerlaender.pdf

14 Vgl. http://www.sepainternational.com/research/monocle_0907.pdf

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten

Details

Titel
SEPA-Überweisung und SEPA-Lastschriftverfahren - Möglichkeiten und juristische Ausgestaltung
Untertitel
Unter der Berücksichtigung der EG–Richtlinie 2007/64
Hochschule
Hochschule für Technik Stuttgart
Note
1,3
Autor
Jahr
2009
Seiten
18
Katalognummer
V164373
ISBN (eBook)
9783640798070
ISBN (Buch)
9783640798315
Dateigröße
506 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
SEPA, Single Euro Payment Area
Arbeit zitieren
Andreas Müller (Autor:in), 2009, SEPA-Überweisung und SEPA-Lastschriftverfahren - Möglichkeiten und juristische Ausgestaltung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/164373

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Im eBook lesen
Titel: SEPA-Überweisung und SEPA-Lastschriftverfahren - Möglichkeiten und juristische Ausgestaltung



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden