Die Problematik der journalistischen Ethik der in der ersten Staffel der Tv-Show Big Brother


Term Paper (Advanced seminar), 2003

26 Pages, Grade: 1,3


Excerpt


Inhaltsverzeichnis:

1. Einleitung

2. Journalistische Ethik in den Massenmedien
2.1. Definition und Abgrenzung Journalistischer Ethik
2.2. Die Bedeutung der Massenmedien in Deutschland
2.3. Bedeutung der Ethik und Medienregulierung und Programmaufsicht in den Massenmedien

3. Die erste Staffel der TV-Show Big Brother und ihre ethische Problematik
3.1. Das Sendeformat Big Brother
3.2. Konzeption, Idee und Regeln von Big Brother
3.3. Chronologie der Reaktionen auf die erste Staffel von Big Brother
3.4. Quotenentwicklung und Erfolg der ersten Staffel von Big Brother

4. Rechtlicher Hintergrund, Chancen und Grenzen des Ethikschutzes im privaten Rundfunk in Deutschland
4.1. Allgemeiner rechtlicher Hintergrund
4.2. Prüfung einer Grundrechtsverletzung in der ersten Staffel von Big Brother
4.3. Die Landesmedienanstalten als Sanktionsgewalt im privaten Rundfunk in Deutschland
4.4. Chancen und Grenzen des Ethikschutzes im Journalismus

5. Zusammenfassung

1. Einleitung:

Die Einhaltung journalistischer Ethik ist in einer Zeit des massiven Einflusses der Massenmedien auf Politik, Kultur und Gesellschaft sehr wichtig.

Andererseits ist die Einhaltung bestimmter ethischer Normen in den Medien schwer durchführbar. Ethik ist ein ungenauer Begriff, der großen Interpretationsspielraum bietet. Die journalistische Ethik findet sich zwar in zahlreichen Rechtsnormen angeordnet, so z.B. den Grund- und Menschenrechten im Deutschen Grundgesetz oder der Charta der Vereinten Nationen und zahlreichen anderen Artikeln und Paragraphen in deutschen und anderen Gesetzbüchern. Dennoch fordern alle diese Normen nur die Einhaltung bestimmter Facetten der journalistischen Ethik. Es gibt in der deutschen Medienwelt nicht einen klaren Gesetzesgrundsatz, der Ethik klar definiert und ihre Überschreitungen sanktioniert. Ethik in den Medien ist also zwar Gebot, aber der Verstoß wird allenfalls geahndet.

Einige Ereignisse der letzten 20 Jahre werden im Zusammenhang mit der Problematik der journalistischen Ethik immer wieder genannt und sie gaben auch den Anstoß die Diskussion um Ethik im Journalismus wieder aufzurollen. Hiermit sind Ereignisse wie das Unglück bei der Flugschau in Ramstein gemeint, das in der deutschen Presse und im Fernsehen mit verheerenden Bildern von Leichenteilen und verzweifelten Angehörigen dokumentiert wurde, die Geiselnahme von Gladbeck, die Journalisten zu einem Medienspektakel umformten und damit massiv die polizeilichen Arbeiten und Ermittlungen blockierten, oder der Tod von Lady Diana bei einem Autounfall in Paris, der maßgeblich durch die Verfolgung von Fotographen verursacht wurde.

Im Jahr 2000 gab es ein erneutes Medienereignis in Deutschland, dass Diskussionen über journalistische Ethik auslöste, die erste Staffel der TV-Show Big Brother. Schon im Vorfeld zeigte sich, dass die Medienwächter in Deutschland nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten zur Beeinflussung des Sendeformats hatten und ein Verbot der Ausstrahlung nicht ansatzweise durchsetzen konnten. Die Problematik der Einhaltung der journalistischen Ethik soll im folgenden am Beispiel der ersten Staffel von Big Brother geschildert werden, außerdem sollen die Möglichkeiten und Grenzen der Sanktionierung einer Überschreitung der Ethik beschrieben werden.

Dieses Thema hat auch heute wieder besondere Aktualität, da Ende März 2003 die vierte Staffel von Big Brother auf RTL 2 begonnen hat. Die Produzenten versprechen eine Verschärfung der Bedingungen, die Sendung trägt den Untertitel „The Battle“ (die Schlacht). Bis jetzt haben weder Vertreter aus Politik oder Medien daran Anstoß genommen, Bedenken geäußert oder gar versucht die Ausstrahlung zu verhindern.

2. Journalistische Ethik in den Massenmedien:

2.1. Definition und Abgrenzung Journalistischer Ethik:

Journalistische Ethik ist die Verpflichtung des medialen und journalistischen Handelns auf sittliche Prinzipien.

Mit Begriffen von Max Weber gesprochen, bedeutet Ethik sowohl Gesinnungsethik, also wertrationales Handeln, als auch Verantwortungsethik oder konsequenzialistische Ethik. Der Journalist soll also wie der Politiker bei Max Weber einerseits aus moralischer Intension heraus andererseits aber auch auf die tatsächlichen Folgen seines Handelns bedacht agieren.[1] Der kommunikationswissenschaftliche Begriff der Individual-Ethik entspricht am ehesten der Definition von journalistischer Ethik, die im folgenden besprochen wird. Individual-Ethik weist die Verantwortung journalistischen Handelns dem einzelnen Journalisten persönlich zu und fordert von ihm ein hohes Maß an Ethik und Moral. Neben einer qualifizierten fachlichen handwerklichen Ausbildung wird eine persönliche berufsethische Fundierung gefordert, die die besondere persönliche journalistische Verantwortung bewusst machen soll.[2] Antworten auf die Frage, von welchen professionellen Normen die Journalisten sich bei ihrer Arbeit leiten lassen sollen, versuchen Grundsatzpapiere bzw. Übereinkünfte in Form sog. Journalistischer Standes-Ethiken zu geben. Diese sind in journalistischen Kodizes festgehalten. Eine Auswahl der wichtigsten Kodizes wird hier aufgeführt:

- Berufsgrundsätze der Internationalen Journalisten Föderation (Bordeaux 1954)
- Europäisches Communiqué der journalistischen Berufsgrundsätze (München 1971)
- Schlusscommuniqué der Internationalen Konferenz der Journalistenverbände (Prag 1983)
- UNESCO-Mediendeklaration (Paris 1978)
- UNO-Konvention über das Internationale Recht der Berichtigung (und Gegendarstellung) New York 1952 bzw. 1962)
- Zahlreiche nationale Pressekodizes, u.a. die Publizistischen Grundsätze ( Pressekodex 1979) des Deutschen Presserates, dessen Empfehlung von Richtlinien für publizistische Arbeit, sowie ständig erweiterte Grundsätzliche Entschließungen des Presserates

Zusammenfassend ist zu diesen Berufskodizes zu sagen, dass sie sehr allgemein formuliert sind, also keine konkreten Anweisungen enthalten und zudem gibt es bei Verstoss gegen ihre Inhalte keine Sanktionierungsinstanz.

2.2. Die Bedeutung der Massenmedien in Deutschland:

Massenmedien gelten im folgenden als „Medien, über die durch Techniken der Verbreitung und Vervielfältigung mittels Schrift, Bild und / oder Ton optisch bzw. akustisch Aussagen an eine unbestimmte Vielzahl von Menschen vermittelt werden“[3]

Die Massenmedien nehmen bestimmte Aufgaben wahrt, die ihr von der Verfassung zugeschrieben sind. In der Literatur werden eben diese Aufgaben unter dem Begriff der „öffentlichen Aufgabe“ subsumiert. In Artikel 5 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ist die Meinungs- und Pressefreiheit festgelegt, die sich auch auf den Rundfunk bezieht.[4] Die Rundfunkfreiheit ist entscheidend für die Realisation eines demokratischen und sozialen Rechtsstaates, sowie für das Gelingen eines offenen Meinungsmarktes.[5]

Infolge dessen haben die Medien danach folgende Aufgaben zu erfüllen.

Das Ermöglichen der Bildung einer öffentlichen Meinung, welche Voraussetzung für die Ausübung staatsbürgerlicher Rechte ist, die Wahrnehmung der Kontrolle gegenüber der Regierung, sowie das Vermitteln zwischen dem Staat und dem Bürger.

Aufgrund dieser Aufgaben bezeichnet man die Massenmedien in Deutschland oft als vierte Gewalt.

Die Funktionen der Massenmedien sind zu unterteilen in die Informationsfunktion, die soziale, politische und ökonomische. Soziale Funktion meint, dass die Medien Leitbilder, Normen und Werte vermitteln andererseits aber auch unterhaltenen. Politische Funktion ist die Informationsfunktion, Artikulationsfunktion, Kritik- und Kontrollfunktion der Medien. Zusätzlich bilden die Medien eine Art Podium für gesellschaftliche Konflikte. Unter Ökonomischen Funktionen versteht man die Leistung, die das Mediensystem für die Gewinnerzielung in einer Gesellschaft erbringt.[6]

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Massenmedien mit Aufgaben und Funktionen, die sie erfüllen, für das Funktionieren eines Rechtsstaates unerlässlich sind. Den Medien kommt also in der modernen Gesellschaft eine enorme Bedeutung zu.

Gleichzeitig wird den Massenmedien in der Demokratie der Bundesrepublik Deutschland durch den verfassungsrechtlichen Schutz der Presse- bzw. Rundfunkfreiheit ein großes Ausmaß an Freiheit zugestanden. Im Gegenzug besteht die Erwartung an die Medien, ihrer öffentlichen Aufgabe gerecht zu werden.

Die Pressefreiheit steht beispielsweise in einem Spannungsverhältnis zu den schützenswerten Interessen einzelner. Da die Freiheit der Medien in der Demokratie der Bundesrepublik Deutschland nicht eingeschränkt werden darf, muss die Abwägung von Fall zu Fall innerhalb dieses Spannungsverhältnisses nach moralischen und ethischen Grundsätzen erfolgen.

2.3. Bedeutung der Ethik und Medienregulierung und Programmaufsicht in den Massenmedien:

Wie schon erwähnt bildet die Presse- bzw. Rundfunkfreiheit in der Praxis eine mögliche Einschränkung der journalistischen Ethik. Hinzu kommen andere Elemente der Massenmedien, die moralische Einschränkungen bedeuten können, wenn sie sich durchsetzen:

Hier ist der verschärfte journalistische Konkurrenzkampf, der damit verbundene Wettbewerbsdruck in den Funkmedien durch private Anbieter und deren Abhängigkeit von Einschaltquoten oder Höhe der Auflagen, zu nennen. Der Aktualitätsdruck des Journalismus spielt in der schnelllebigen heutigen Zeit eine zunehmend wichtige Rolle, hinzu kommen aufgrund des Wettbewerbs niedrige moralische Hemmschwellen und fehlendes Verantwortungsbewusstsein

Wie schon erwähnt besteht häufig ein unbefriedigendes Bildungs- und Ausbildungsniveau einschließlich mangelnder Kenntnis des Berufs und Arbeitsrechts. Nicht zuletzt wird die Aufgabe der Massenmedien als vierte Gewalt oftmals missverständlich ausgelegt.

Diese zahlreichen einschränkenden Elemente der journalistischen Ethik weisen auf die große Bedeutung der Medienregulierung und Programmaufsicht in Deutschland hin.

3. Die erste Staffel der TV-Show Big Brother und ihre ethische Problematik:

Die erste Staffel der TV-Show Big Brother ist ein gutes Beispiel für eine Verletzung der journalistischen Ethik. Das Format Big Brother ist an sich schon problematisch u.a. durch die 24-stündige Kameraüberwachung der zehn Kandidaten. Hinzu kamen in der ersten Staffel die z.T. unabsehbaren Folgen der TV-Show, über die sich die Kandidaten erst nach ihrem Auszug aus dem Container vollständig bewusst werden konnten. Einerseits verletzen also schon die Spielregeln von Big Brother die Grundsätze der journalistischen Ethik, andererseits war die TV-Show ein Experiment mit zehn Kandidaten, die ebenso wie die Produzenten von Big Brother nicht wissen konnten, welche Folgen ihre Teilnahme haben würde. Der Spiegel spricht von einer „TV-Ära, wo Menschen schon für ein paar tausend Mark Rolltreppen Laufbänder ablecken oder ihre Frau bei Bärbel Schäfer für eine Nacht versteigern“ wollen. „Die Würde des Menschen ist antastbar geworden, weil viele Menschen es erlauben, sobald sie eine Kamera sehen“[7]

Im folgenden soll das umstrittene TV-Format Big Brother im Hinblick auf seine Verletzung der journalistischen Ethik vorgestellt werden.

3.1. Das Sendeformat Big Brother:

Das Format Big Brother ist offensichtlich nicht mit bisher ausgestrahlten Sendungen vergleichbar. Vielmehr lassen sich die Charakteristika unterschiedlicher Gattungen wie Soap Opera, Reality -TV und Gameshow feststellen.[8]

Tatsächlich handelt es sich bei Big Brother um eine spezielle Ausprägung des sog. „Performativen Realitätsfernsehens“ in Gestalt einer einfachen situativen Rahmung:[9] Gezeigt wird ein Spiel, die Inszenierung des Lebens im Container im Sinne einer medialen Wirklichkeit, in dem weitere Spiele, z.B. die sog. „Wochenaufgabe“ gespielt werden. Beide Spiele sind Bestandteil einer Show, der abendlichen und sonntäglichen Zusammenfassung in Form einer dramatischen und dramaturgischen Bearbeitung und Montage des aufgezeichneten Ausgangsmaterials und sind damit in Dramaturgie und Darstellungsweise nach dem Vorbild von Soap Operas und Familienserien inszeniert. Der Zuschauer nimmt interaktiv an der Show teil und verursacht wirkliche Folgen, nämlich das Ausscheiden einzelner Kandidaten.

Unabhängig von der hier beschriebenen Einordnung des Sendeformats Big Brother soll dieses im folgenden als Fernseh-Show betitelt werden.

[...]


[1] Weber, Max: a.a.O., S. 70 ff.

[2] Pürer, Heinz: a.a.O., S. 92 ff.

[3] Burkart, Roland: a.a.O., S. 164

[4] Grundgesetz der BRD, a.a.O., Artikel 5

[5] Weischenberg, Siegfried: a.a.O., S. 131

[6] Burkart, Roland: a.a.O., S. 351

[7] Der Spiegel, Nr.9 / 28.2.2000, S.116

[8] Trepte, Sabine / Baumann, Eva / Borges, Kai: a.a.O., S. 550 ff.

[9] Hartwig, Henning: a.a.O., S.968

[10] Mohr, Reinhard: a.a.O., S. 111

Excerpt out of 26 pages

Details

Title
Die Problematik der journalistischen Ethik der in der ersten Staffel der Tv-Show Big Brother
College
LMU Munich  (Recht für Sozialwissenschaften)
Course
Hauptseminar Medienrecht, Schwerpunkt Programmrecht
Grade
1,3
Author
Year
2003
Pages
26
Catalog Number
V16450
ISBN (eBook)
9783638213059
File size
538 KB
Language
German
Keywords
Problematik, Ethik, Staffel, Tv-Show, Brother, Hauptseminar, Medienrecht, Schwerpunkt, Programmrecht
Quote paper
Kathrin Mertens (Author), 2003, Die Problematik der journalistischen Ethik der in der ersten Staffel der Tv-Show Big Brother, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/16450

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