Prinzipal-Agent-Theorie in Franchising-Verträgen


Diploma Thesis, 2003

154 Pages, Grade: Gut


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Der Bezugsrahmen
1.2 Das Problem
1.3 Die Bedeutung von Franchising-Verhältnissen in der Wirtschaft

2 Die Prinzipal-Agent-Theorie
2.1 Theoretische Grundlagen und Modellierung
2.1.1 Basismodell
2.1.2 Einfluss externer Faktoren auf das Basismodell
2.1.3 Risiko und Unsicherheit
2.1.4 Verhaltensformen unter Risiko
2.1.5 Informationsasymmetrie
2.2 Opportunistische Verhaltensformen
2.2.1 Moral Hazard und Shirking
2.2.2 Hold up
2.2.3 Adverse Selektion
2.2.4 Opportunistisches Verhalten und Informationsasymmetrie
2.3 Abbau der Informationsasymmetrien
2.3.1 Von Seiten des Prinzipals durch vorvertragliche Selbst-Selektionsmechanismen
2.3.2 Von Seiten des Prinzipals durch nachvertragliche Selbst-Selektionsmechanismen
2.3.3 Von Seiten des Agenten durch vorvertragliche Selbst-Selektionsmechanismen
2.3.4 Informationsasymmetrie und mehrperiodigen Verträgen
2.4 Praktische Relevanz von Franchising in der österreichischen Wirtschaft

3 Franchising-Verträge
3.1 Allgemein
3.1.1 Die Bedeutung der Marke
3.1.2 Die Geschäftsidee
3.1.3 Die Bedeutung des Produktes
3.1.4 Die Bedeutung des Franchisepaketes
3.2 Vertragsarten
3.3 Eignung von Franchising-Verträgen für den Vertriebs- und Dienstleistungsbereich
3.4 Informationsasymmetrien
3.4.1 Das Produkt betreffend
3.4.2 Den Markt betreffend
3.4.3 Den Franchisenehmer betreffend

4 Das Prinzipal-Agent-Problem in Franchising-Verträgen
4.1 Die Ressourcenverteilung
4.1.1 Materielle Ressourcen
4.1.2 Immaterielle Ressourcen
4.1.3 Fristigkeit der Ressourcenbindung
4.1.4 Ausgewogenheit der Ressourcenallokationen
4.2 Marktstruktur
4.2.1 Das Monopoltheorem
4.2.2 Gebietsschutz
4.2.3 Preispolitik
4.2.4 Mengenpolitik
4.3 Zusammenfassung

5 Schlusswort

Literaturlisteverzeichnis

Ein Papst, der weil er in der gr öß ten Stille der Klöster gelebt hatte ganz erstaunt warüber die Menschen, die er am Tag seiner Erhöhung vor sich sah, fragte:

"Wovon leben diese alle?"

Worauf ein Kardinal antwortete:

"Ihro Heiligkeit, sie bescheißen einander."

(Film: "Das Kapital" von Walter Wippersberg, Österreich 1995)

1 Einleitung

Die, in Produktions-, Vertriebs- und Dienstleistungssystemen immer weiter fortschreitende Arbeitsteilung bringt eine Vielzahl von kostenreduzierenden Vorteilen aus der Spezialisie- rung der einzelnen Glieder der "Leistungserstellungskette". Mit der zunehmenden Spezialisierung sind jedoch Nachteile durch überproportional steigende Koordinations- und Informationskosten verbunden, die eine nicht vernachlässigbare Größe darstellen dürften. Insbesondere diese Kosten sind es, die Unternehmen dazu veranlassen wichtige Glieder ihrer "Leistungserstellungskette" an sich zu binden. Weitere Gründe für die Anbindung von vor- und/oder nachgelagerter "Unternehmen" kann die Notwendigkeit zur Entwicklung von Beziehungen sein, aus denen erst langfristig für die beteiligten Unter- nehmen Nutzen entstehen kann, der auf dem Spotmarkt, auf dem Unternehmen ihren Nutzen aus den Einzeltransaktionen zu lukrieren versuchen, nicht erzielt werden könnte. Dies betrifft vor allem die Zusammenarbeit in den Bereichen der Produkt- und Markt- entwicklung, aber auch insbesondere in der Forschung.

Die Anbindung von Unternehmen kann über ein eher loses Rahmenkooperationsab- kommen erfolgen, aber auch - im Extremfall - den Kauf ganzer Unternehmen oder Unter- nehmensteile bedeuten bis hin zur Internalisierung derselben durch Fusion. Die gerade in letzter Zeit in einigen Bereichen der Wirtschaft (Banken, Versicherungen, Medien, Handel) zunehmenden Konzentrationstendenzen führen zu einer gesamtwirtschaftlich unerwünschten Marktmacht einiger Großunternehmen und einer zunehmenden Aus- dünnung des Mittelstandes durch verstärkten Marktdruck einerseits - weshalb Klein- und Mittelbetriebe zum Marktaustritt veranlasst werden - und der Schaffung realer und psychologischer Markteintrittsbarrieren andererseits. Franchising scheint vielfach ein gangbarer Weg zu sein, diesem Druck der "Großen" bei der Gründung bzw. Neuorientie- rung eines Unternehmens teilweise zu entgehen.

1.1 Der Bezugsrahmen

Diese Arbeit bezieht sich vornehmlich auf die in der verwendeten Literatur aufgezeigten Ansätze zur Lösung des Prinzipal-Agent-Problems im Allgemeinen und dessen Thematisierung im Bereich Franchising im Speziellen. Neben der Agent-Theorie wird im Hinblick auf das mögliche opportunistische Verhalten der Systempartner auch auf Ansätze der Spieltheorie zurückgegriffen.

Ziel dieser Arbeit ist es, in Franchising-Verträgen übliche Vertragsklauseln unter dem Blickwinkel eigennütziger Kooperationspartner unter Zuhilfenahme der Agent-Theorie zu untersuchen und zu diskutieren.

1.2 Das Problem

Wie bereits oben erwähnt ist ein Franchise-Verhältniss eine Form der Kooperation die zwischen den beiden Extremen Markt und Institution (Organisation) liegt. Eine genaue Lokalisation der Franchising-Verträge innerhalb dieses Intervalls dürfte wohl aufgrund der Vielzahl und Heterogenität der Franchising-Verträge kaum möglich sein. Ein Relation, die zwischen Markt und Organisation angesiedelt ist - also eine hybride Organisation -, wirft angesichts des hohen Abstraktionsgrades der neo-klassischen Mikroökonomie - in der diese Kooperation über die Märkte koordiniert wird - aber auch in der Teamtheorie - in der die Nutzenstiftung einer Kooperation unter Ausschluss der Eigeninteressen der Kooperationspartner untersucht wird - keine schwerwiegenden Probleme auf. Bei zunehmender Reduktion des Abstraktionsgrades und der damit verbundenen Annäherung an die Realität kann der Einfluss von Eigeninteressen der Kooperationspartner nicht mehr übergangen werden. Während in der neo-klassischen Mikroökonomie derartige Eigeninteressen aufgrund der unendlich hohen Informationsgeschwindigkeit (d.h. der voll- ständigen Information der "Kooperationspartner") unmittelbar bemerkt wird und zur Sub- stitution dieses "Kooperationspartners" durch einen anderen Marktteilnehmer führt und in der Teamtheorie dieses Verhalten per Definition ausgeschlossen ist, geht es nun darum, dass eben diese unendlich hohe Informationsgeschwindigkeit in der Realität nicht gegeben ist; auch müssen "Informationen" als eine Art Produktionsfaktor angesehen werden, der Kosten verursacht und deren Grenznutzen abnimmt. Vollständige Information - wie sie die neo-klassische Mikroökonomie annimmt - kann daher nur unter Aufwendung unendlich hoher Kosten erreicht werden und dürfte somit unökonomisch sein.1

Die Agent-Theorie (oder auch Prinzipal-Agent-Problem genannt) greift diese Problematik auf und untersucht die ökonomischen Auswirkungen von

- Opportunismus und
- Informationsasymmetrien

Nach der Erörterung dieses Problemkreises wird das Franchising als Kooperationsform in seinen Grundelementen und Wesen beschrieben, um anschließend daraus die in der mir vorliegenden Literatur diskutierten Möglichkeiten für opportunistisches Verhalten und damit ein Auftreten des Prinzipal-Agent-Problems abzuleiten und zu diskutieren.

1.3 Die Bedeutung von Franchising-Verhältnissen in der Wirtschaft

Die in den vergangenen Jahrzehnten stetige Zunahme sowohl der Zahl der Franchising- Systeme, als auch die der Franchising-Nehmer - insbesondere bei den Existenzgründern - deutet auf die wachsende Bedeutung dieser "Betriebsform" hin. Was unter dem Begriff "Franchising" im Sinne dieser Arbeit verstanden werden kann, wird im Kapitel 3 näher ausgeführt. "Franchising bietet die Chance zum Aufbau eines eigenen Unternehmens [...]. Die Existenzgründung wird insofern erleichtert, als durch dieübertragung von Know- How durch den Franchise-Geber Marktzutrittsbeschränkungen reduziert werden. [...] Die mittelständische Bedeutung des Franchising liegt somit in seinem Beitrag, mittelständische Strukturen in der Wirtschaft zu erhalten bzw. sogar auszubauen [...]." 2 "Franchising kann die Wettbewerbsbedingungen einer Volkswirtschaft verbessern, indem es der Konzentration entgegenwirkt. Als eine Form der Kooperation bildet es ein Gegen- gewicht gegen die Vermachtung der Märkte durch Stärkung der kleineren Marktteil- nehmer." 3

2 Die Prinzipal-Agent-Theorie

Wie bereits eingangs angemerkt wird durch die Zergliederung der Leistungserstellung aus- gehend von der Förderung von Rohstoffen über deren Verarbeitung bis hin zum Vertrieb eines marktfähigen Produktes an den Endverbraucher oder -verwender eine ganze Leistungserstellungskette durchlaufen; dies erfolgt sowohl über Märkte als auch innerhalb von Institutionen (Organisationen). Im Zuge dieser Leistungserstellung werden eine Viel- zahl von Auftragsverhältnissen begründet bei denen der Auftraggeber nicht vollständig über den Leistungserstellungsprozess als solches, den Auftragnehmer selbst und dessen Qualifikation oder die Qualität der erstellten Leistung vollständig informiert sein wird, deren Ergebnisse aber mehr oder weniger direkt auf den Auftraggeber zurück wirken.

"Gegenstand der Prinzipal- und Agententheorie sind Situationen, in denen ein Wirtschaftssubjekt (der Agent) beauftragt wird, im Interesse von einem oder einer Gruppe anderer Wirtschaftssubjekte (der Prinzipal) Entscheidungen zu treffen und Handlungen durchzuführen. Die Ergebnisse dieser Handlungen beeinflussen die Vermögenssituation oder das Wohlergehen des Prinzipals." 4

2.1 Theoretische Grundlagen und Modellierung

2.1.1 Basismodell

Das Basismodell beschreibt eine Situation, bei der ein Prinzipal P einen Agenten A beauftragt, für ihn eine bestimmte Leistung unter Einsatz der Ressourcen des Prinzipals K (mit K = {0, 1}5 ) - also dessen Vorleistungen - und der Arbeitsleistung des Agenten L (mit L = {l1, l2, l3, ... , ln}6 ) zu erbringen.7 Der Prinzipal gesteht dem, im Bezug auf die Leistungserstellung allgemein besser informierten Agenten durch die Auftrags- erteilung implizit einen gewissen Entscheidungsfreiraum bzw. eine relative Entscheidungsautonomie zu, wodurch der Agent zum Entscheidungsträger wird. Die Arbeitsleistung des Agenten kann dabei sowohl als Arbeit an sich, als auch als Bei- stellung eigener Ressourcen (zumeist schwer oder nicht transferierbare Human- ressourcen) verstanden werden.

Die Nutzenfunktionen der beiden Kooperationspartner mögen sich wie folgt darstellen:

- für den Prinzipal: UP = f(K, YP) und
- für den Agenten: UA = f(L,YA)

Das Gesamteinkommen Y sei eine Funktion der vom Agenten erbrachen Arbeitsleistung L und der Vorleistungen des Prinzipals K (also Y = g(L, K).

Die Aufteilung des erzielten Gesamteinkommens zwischen dem Agenten und dem Prinzipal kann als

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

dargestellt werden, wobei des Weiteren angenommen wird, dass die Grenzproduktivität bzw. der Grenzertrag der Arbeitsleistung des Agenten bei steigendem Arbeitseinsatz abnimmt, sodass gilt:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Dem Agenten stehen nun, unter der Voraussetzung, dass es zu einer Kooperation kommt und er somit die Vorleistungen des Prinzipal erhält, in einem einführenden (ein- fachen) Beispiel zwei Möglichkeiten zur Verfügung die vereinbarte Leistung zu erstellen. Er kann hohe Anstrengungen aufwenden, um einen möglichst hohen Gesamt- ertrag - und damit ein für den Prinzipal optimales Ergebnis zu erzielen, oder er kann sich auf ein niedrigeres Leistungsniveau beschränken. Allgemein wird sich der Agent für das, seinen persönlichen Nutzen maximierendes und damit (lokal) optimales Leistungs- und Einkommensniveau entscheiden. Der Arbeitseinsatz L wird folglich als Menge verschiedener Arbeitsleistungs- oder Anstrengungsniveaus (hier: L = {l1,l2}) beschrieben. Wobei angenommen wird, dass l1 < l2 ist. Daraus folgt, dass angenommen werden darf, dass, wenn der Agent sich anstrengt, das generierte Gesamteinkommen und damit verbunden der Gesamtnutzen hoch sein wird8 und, wenn der Agent sich diese Mühe nicht auferlegt, er ein geringeres Gesamteinkommen erarbeiten wird, sodass gilt:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Weiters sei an dieser Stelle festgehalten, dass die durch den Agenten aufzuwendende Arbeitsleistung von ihm als "Schlecht" - also als Belastung oder „negativer“ Nutzen - angesehen wird, sodass er isoliert betrachtet jeweils ein niedrigeres Arbeitsleistungs- niveau strikt einem höheren vorziehen wird, also l1 < l2. Dieses "Schlecht" muss daher, um den Agenten zur Arbeitsleistung zu bewegen, durch den Prinzipal in entsprechender Form kompensiert werden, um seine Bereitschaft zur Arbeitsleistung zu erlangen. Als derartige Kompensation wird regelmäßig ein Anteil am erwirtschafteten Gesamtein- kommen angesehen werden.

Um der Willkür eines Prinzipal nicht völlig ausgeliefert zu sein, wird angenommen, dass der Agent Alternativen hat, um sich zu verdingen. Daraus ergibt sich ein Reservationsnutzen UA0, der vom Agenten jedenfalls erzielt werden kann, unabhängig davon, ob er einer etwaigen Kooperation mit dem Prinzipal beitritt oder nicht (d.h., UA ≥ UA0).

Der Prinzipal hat hingegen die Alternative, sich aus der Menge von "Bewerbern" denjenigen herauszusuchen, der das höchste Einkommen aus seiner Vorleistung zu erzielen verspricht.

Aufgrund der Teilungsregel (Y = YP + YA = (1-α)Y + αY = g(L, K)) ist offensichtlich, dass das Leistungsniveau des Agenten nicht nur dessen eigenes Einkommen YA determiniert, sondern auch das des Prinzipal YP. Da den Agenten jedoch nicht die vollen Konsequenzen seines Tuns treffen, und er zudem die Einbringung seiner Arbeitsleistung als „notwendiges Übel“ sieht, erscheint es im ökonomischen Sinne verständlich und rational, dass er sein eigenes Leistungsniveau, um seinen Nutzen zu maximieren, derart anpasst, dass mit steigendem Anteil des Prinzipal am erwirtschafteten Gesamteinkommen sein Anstrengungsniveau tendenziell sinken wird.9

Diese Aussage begründet sich darin, dass das Einkommen des Agenten YA in der Lage sein muss, das mit der Arbeitsleistung verbundene „Arbeitsleid“ derart zu kompensieren, dass zumindest der Vorbehaltsnutzen UA0 erreicht wird. Daher wird bei

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und daher die Leistungsbereitschaft vermindert.

Diese Eigenschaft der Teilungsregel führt weiters dazu, dass der Agent - falls sich eine Möglichkeit dazu eröffnet - mit zunehmendem Anteil des Prinzipals am (verteilbaren) Gesamteinkommen ein gesteigertes Interesse daran hat, opportunistisch zu handeln.

Bis zu diesem Punkt dürfte es noch kein Problem darstellen, das Verhalten des Agenten aus dem erzielten Gesamteinkommen abzuleiten und diesem direkt zuzurechnen, da - bis jetzt - alle Variablen direkt vom Verhalten (über das später noch zu diskutieren sein wird) der beiden Beteiligten abhängen wird, also:

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d.h., sofern der Prinzipal eine Kooperation mit dem Agenten eingeht, also ki = 1 ist, hängt das Ergebnis der Kooperation alleine vom Verhalten des Agenten, folglich von L, ab. Das Ergebnis ist demnach im Falle einer Kooperation dem Agenten direkt zurechenbar.

Zusammenfassend kann also gesagt werden, dass, wie bereits oben ausgeführt wurde, das Prinzipal-Agent-Problem nicht aufgrund der relativen Entscheidungsfreiheit des Agenten im Rahmen der Kooperation entsteht, sofern das Ergebnis der Kooperation beobachtbar und direkt dem Verhalten des Agenten zurechenbar ist.

2.1.2 Einfluss externer Faktoren auf das Basismodell

Nun gibt es jedoch bei zunehmender Annäherung an die Realität weitere Faktoren, die auf das Gesamteinkommen und damit verbunden den Gesamtnutzen einwirken, jedoch weder vom Prinzipal, noch vom Agenten beeinflusst werden können. Zur Darstellung dieses Umstandes wird nun eine Zufallsvariable Θ (mit Θ = {θ1, θ2, θ3, ... , θk}, sowie

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∑ θ = 1 ) eingeführt, die unabhängig von L und K ist, jedoch das Gesamteinkommen

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beeinflusst. Die Zufallsvariable θk ∈ Θ ist somit als exogen gegeben anzusehen, wobei

Θ alle möglichen Umweltzustände abschließend repräsentiert, d.h., Y = g(L, K, θk) bei Eintreffen eines konkreten Umweltzustandes θk ∈ Θ.

Θ kann demnach - der Einfachheit wegen - als endliche Menge angesehen werden, die alle möglichen Umweltzustände θk beinhaltet.10

Vor Vertragsabschluß besteht zwischen Prinzipal und Agenten Einigkeit darüber, mit welcher Wahrscheinlichkeit pk der Umweltzustand θk eintreten wird, und welche Ertragserwartungen Ye die Kooperation (insgesamt) annehmen wird, sodass

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Es sei hier unterstellt, dass die Wahrscheinlichkeit pk des Eintretens eines Umweltzustandes θk aufgrund mehrerer Beobachtungen aus der Vergangenheit als Erwartungswert einer normalverteilten Zufallsvariablen (mit µk für den Mittelwert und σk für die Standardabweichung) abgeleitet werden kann, sodass pk = µk, und dass diese Wahrscheinlichkeit auch tendenziell in die Zukunft projiziert werden kann. Diese vorbezeichneten Beobachtungen können als Erfahrungswissen, also als Wissen durch Lernprozesse, die durchaus über mehrere Generationen hinweg andauern können, aufgefasst werden.11

Nachdem der Agent den Vertrag abgeschlossen, jedoch noch bevor er selbst über seinen Arbeitseinsatz endgültig entschieden hat, erkennt er aufgrund seines speziellen Wissens die realen Ausprägungen von θk, bzw. es verbessert sich dessen Wissen über die wahrscheinlichen Ausprägungen von θk.12 Diese Informationsasymmetrie ermöglicht es dem Agenten nun seine Eigeninteressen (wohl innerhalb gewisser Grenzen) durchzusetzen, ohne dass der Prinzipal diese unmittelbar aus den erwirtschafteten Gesamteinkommen abzuleiten vermag.

Der Prinzipal hat nunmehr folgende Alternativen:

a) Er kann sich weiterhin anteilig am erwirtschafteten Einkommen beteiligen und nimmt damit hin, dass er aufgrund seiner mangelnden spezifischen Kenntnisse ggf. übervorteilt wird;

b) Er nimmt das zu erwirtschaftende Einkommen anhand der Ertragserwartungen beim gewünschten Leistungsniveau li (li ∈ L) vorweg und bestimmt mit

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die vom Agenten zu zahlende "Pacht" für seine Vorleistung K entsprechend der bisherigen Verteilungsregel (UP = f((1-α)Y) und UA = f(L, αY) mit UA ≥ UA0),13 oder

c) Er maximiert seinen Nutzen derart, dass der Agent unter der Berücksichtigung der

Summe der Ertragserwartungen YAe zwischen seinen Alternativen UA und UA indifferent sein wird, also

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Nun, zu Alternative a) ist zu sagen, dass kein wirtschaftlich denkender Prinzipal sich darauf einlassen würde, zumal der aufgrund der Teilungsregel die Absenkung des Anstrengungsniveaus durch den Agenten "mitfinanziert".

Diese Tatsache zeigt sich wie folgt:

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Wenn der Agent nun ein Anstrengungsniveau von l1 anstelle von - wie vom Prinzipal präferiert - l2 wählt, so bekommt er nicht die vollen Auswirkungen seines Tuns zu spüren. Die Ergebnisdifferenz zwischen seinen beiden Anstrengungsniveaus beträgt:

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Da der Agent jedoch am Gesamteinkommen nur mit einem Anteil α beteiligt ist, muss

sich der Prinzipal mit dem Faktor (1-α) an dieser Differenz beteiligen, wovon auch der Nutzen des Prinzipals tangiert wird.

Was Alternative b) betrifft, so kann sie zwar als Fair betrachtet werden, sie genügt jedoch keineswegs dem Bestreben der Nutzenmaximierung, im Sinne der Paretoeffizienz.

Wenn vor Realisierung des Ergebnisses folgende Ergebnisverteilung vereinbart wird, und der Prinzipal seinen Teil bereits bei Hingabe seiner Vorleistung erhält, so ergibt sich vorläufig folgende Nutzenverteilung:

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wobei UA ≥ UA0 sein muss, damit der Agent überhaupt an der Transaktion teilnimmt.

Nach Erkennen der wahren Ausprägung von θi Umweltzustandes, kann das erzielbare Ergebnis als

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dargestellt werden.

Der Agent wird somit zum Empfänger des Residualeinkommens. Es ist nicht die Tatsache, dass der Agent den Rest des Einkommens bekommt die Ursache für die mögliche Paretoineffizienz. Vielmehr ist die Teilungsregel jener Ansatzpunkt, worin die ökonomischen Ineffizienzen begründet sein werden, da hier noch immer angenommen wird, der Agent bekomme ein Nutzenniveau von UA ≥ UA0 zugesprochen. Er wird also möglicherweise durch die Teilnahme an dieser Allokation auf Kosten des Prinzipals besser gestellt, als würde er an der Kooperation nicht teilnehmen.

Der Prinzipal hingegen kann seine Ressourcen K unter allen möglichen Agenten "versteigern", um seinen Nutzen zu maximieren, sodass die "Tauschrente" jedenfalls ihm zuzurechen sein wird. Alleine die Alternative c) erscheint aus dieser Sicht die paretoeffiziente und somit die optimale Lösung zu sein. Der Agent bekommt hier vor bekannt werden der wahren Ausprägungen von θi einen Anteil Į vom erwarteten Einkommen zugesprochen, der dem Nutzen aus seiner alternativen Tätigkeit entspricht. Der restliche Ertrag wird dem Prinzipal als "Pacht" für die Überlassung seiner Vorleistungen zugesprochen. Es ist folglich nicht der Ansatz, der b) ineffizient macht, sondern die Verteilungsregel. Wird α entsprechend dem erwarteten Einkommen derart angepasst, dass UA § UA0 (wie das bei der Alternative c) passiert) ist eine derartige Lösung paretoeffizient. Der Agent ist nach wie vor Empfänger des Residualeinkommens, wodurch er einen Ansporn hat, ein hohes Anstrengungsniveau zu erreichen. Schließlich ist der Agent zwischen seinem Engagement für den Prinzipal tätig zu werden oder einer alternativen Tätigkeit indifferent und der Prinzipal hat sich - unabhängig von den Intuitionen des Agenten - seinen maximalen Anteil am Ertrag - und damit seinen maximalen persönlichen Nutzen - gesichert.

Van Ackere geht bei ihrer Untersuchung des Prinzipal-Agent-Problems zwar von einer Manager/Eigentümer-Beziehung aus, sie kommt aber ebenfalls zu obigem Schluss und führt dazu aus: "[...] it is optimal to write a contract such that the agent receives all the benefits from the job (e.g. the sales revenue) less a fixed amount. The principal selects this amount to be as large as possible, while still ensuring that the agent accepts the contract. This incentive scheme induces the agent to select the effort-level that maximizes total revenue and principal does as well as when effort is not observable. This situation is referred to as the first-best solution."14 Die "erst-beste Lösung" ist von den "zweit-besten-Lösungen" insofern zu unterscheiden, als bei letzteren, der Prinzipal dem Agenten Zugeständnisse machen muss (d.h. sogen. "Prämien" zahlen muss), um von ihm ein zielkonformes Leistungsniveau bzw. Verhalten zu erhalten. Auf diese Prämien wird im Abschnitt 2.2 näher eingegangen werden.

Wie in den obigen Ausführungen deutlich wird, setzt das Entstehen eines Prinzipal- Agent-Problems voraus, dass Faktoren existieren, die dem Verhalten des Agenten nicht unmittelbar zurechenbar sind. Erst diese nicht direkt zurechenbaren Faktoren und die bessere Kenntnis über diese Faktoren seitens des Agenten erweitern den Entscheidungsspielraum des Agenten und ermöglichen opportunistisches Verhalten.

An dieser Stelle ist jedenfalls anzumerken, dass es in realen Leistungsbeziehungen nicht immer ganz klar ist, wer Prinzipal und wer Agent ist. Schließlich ist auch die Qualität bzw. der Wert der Vorleistung nicht immer eindeutig und ebenfalls mit Ungewissheit behaftet. Diese Thematik wird vor allem in Abschnitt 2.2 näher zu beleuchten sein.

2.1.3 Risiko und Unsicherheit

Sowohl im allgemeinen Sprachgebrauch, wie auch in der sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Literatur wird der Begriff "Risiko" höchst uneindeutig verwendet; und dies obwohl in der wissenschaftlichen Diskussion zumeist von einem Konsens, den Inhalt und die Abgrenzung zu anderen Begriffen bzw. Konstrukten der Ungewissheit betreffend - wenn nicht explizit, so dennoch implizit - ausgegangen wird. Diese nicht eindeutige Handhabung des Risiko-Begriffes beschreibt Wolfgang Bonß sehr anschaulich in seinem Buch "Vom Risiko"15, auf das sich u.a. die folgenden Ausführungen stützen werden.

Ausgangspunkt bei der Thematisierung von Risiko bzw. Unsicherheit ist die Tatsache, dass zukünftige Entwicklungen zwar u.a. durch Entscheidungen, die in der Vergangenheit oder Gegenwart getroffen wurden bzw. werden, determiniert sind, die realen Ausprägungen dieser Entwicklungen jedoch ungewiss sind. Die Unwissenheit über die Zukunft alleine lässt jedoch das hier behandelte Thema nicht aufkommen. Erst das Wissen darüber, dass die Zukunft ungewiss ist, also Unwissenheit bzw. nur unvollständiges Wissen darüber besteht, erlauben es, diesen "Mangel" zu thematisieren. Auch muss man sich in diesem Zusammenhang gewahr werden, dass diese Ungewissheit mit ständiger Veränderung der relevanten Umwelt einhergeht - also einen gewissen Grad an Instabilität in sich birgt - bzw. darin begründet ist. Instabilität - oder besser gesagt Dynamik - ist jedoch nur dann möglich, wenn der Aspekt der Zeit bzw. jener der zeitlichen Abfolge mehrerer Perioden in die Betrachtungen einbezogen wird. Die Uneindeutigkeit des Begriffes "Risiko" mag wohl auch aus den verschiedenen Blickwinkeln der Diskutanten herrühren.

So wird unter der "Handlungsperspektive" von der Bewertung zu treffender Entscheidungsalternativen ausgegangen, sodass der Begriff "Risiko" ex ante sowohl positiv, als auch negativ behaftet sein wird; mögliche Gewinne und Verluste werden hier gegeneinander auf- und abgewogen.

Von der Systemperspektive ausgehend ist der Begriff "Risiko" jedoch eindeutig negativ besetzt. Unter diesem Blickwinkel werden die (möglichen) Folgen ex post - also nach einer bereits getroffenen (nicht mehr umkehrbaren) Entscheidung - betrachtet. Es wird unterstellt, dass sich diese Folgen bereits unmittelbar nach der Entscheidung verselbständigen und als Risikosystem darstellen. Die Strukturen derartiger Risikosysteme, deren Komplexität von Kopplung und Rückkopplung der einzelnen Strukturelemente zu- und untereinander, sowie deren Grad der Abgeschlossenheit bzw. Offenheit zur jeweiligen Systemumwelt, wie auch die Probleme der Grenzziehung zwischen den einzelnen Systemen und Systemumwelten allgemein führen dazu, "daßRisikosysteme handlungs- und entscheidungsbezogen (re)produziert, aber durch die einzelnen Entscheidungen in ihrem Output nicht vollständig determiniert sind. Denn es geht nicht mehr um eine einzelne Entscheidung unter Unsicherheit, sondern um unsichere 'Handlungsnetze', die als solche nur in eine nicht abschließend definierbare Abhängigkeit voneinander treten können"16, wodurch die Gefahr von Fehlern und nicht vorhersehbaren Folgen steigt. Dies mag wohl auch der Grund sein, weshalb aus der Systemperspektive der Begriff "Risiko" eine - wenngleich auch undefinierte und undifferenzierte - Art von Bedrohung impliziert.

Frank H. Knigth grenzt das diskutierte Begriffspaar wie folgt voneinander ab: "The essential fact is that "risk" means in some cases a quantity susceptible of measurement. [...] It will appear that a measurable uncertainty, or "risk" proper, as we shall use the term, is so far different from an unmeasurable one that it is not in effect an uncertainty at all. We shall accordingly restrict the term "uncertainty" to cases of the non- quantitative type." 17 Für Knigth sind es folglich "Risiko" und "Unsicherheit" nicht nur völlig unterschiedliche Erscheinungsformen der Ungewissheit, vielmehr handelt es sich für ihn um gänzlich verschiedene "Einflussfaktoren" auf den Leistungserstellungs- prozess.

Um nun zum Ausgangspunkt dieses Diskurses zurückzukehren halte ich fest, dass "Risiko" vorerst als eine (unechte) Teilmenge der uns umgebenden Ungewissheit aufgefasst werden kann, die aus unserer Unwissenheit über die Zukunft herrührt. Da es für den Prinzipal bei der Auswahl seines bzw. seiner Agenten um ein Entscheidungsproblem unter Unsicherheit geht, dürfte die ex post Betrachtungsweise wohl kaum zielführend sein. Es muss hier also von einer "Handlungsperspektive" und damit einem ex ante Gesichtspunkt ausgegangen werden, der unter "Risiko" sowohl Chancen als auch Bedrohungen versteht.

Hierbei ist zu beachten, dass das Eingehen eines Risikos eine subjektive Entscheidung voraussetzt, wodurch Risiko auch mit dem Wort "Wagnis" mehr oder weniger gleichgesetzt werden kann. "Aus diesem Blickwinkel werden Risiken durchaus folgerichtig als 'Entscheidung unter Unsicherheit' definiert, die als solche ganz anders zu bewerten sind als die entscheidungsunabhängigen Gefahren. Während Gefahren als subjektunabhängige Bedrohungen prinzipiell negativ bewertet werden, sind die handlungsabhängigen Risiken [...] nicht nur Bedrohung, sondern auch Chance."18 Weiters ist festzuhalten, dass Risiko eine, wie oben bereits angedeutet, subjektive Entscheidung und somit einen oder mehrere Entscheidungsträger voraussetzt, die diese Entscheidung auch zu verantworten haben.

Auf die Uneindeutigkeit von Risiko wird auch in der Folge noch einzugehen sein, zumal ein Franchising-Vertrag, wie alle "Verträge", die unter dem Prinzipal-Agent- Problem subsummiert werden, vor der Entscheidung der Entscheidungsträger ein Risiko darstellt, doch sobald die Entscheidung getroffen und die Ressourcen zugeteilt wurden durchaus auch als Risikosystem angesehen werden kann - mit allen (möglichen) Folgen für die Systemteilnehmer und deren Umwelt.

2.1.4 Verhaltensformen unter Risiko

Bei der Betrachtung der Prinzipal-Agent-Modelle wird zumeist Risikoneutralität bei den beteiligten Personen bzw. Unternehmen unterstellt. Diese Annahme verkürzt die Problemstellung und erleichtert deren Analyse da sie den verfügbaren Lösungsraum auf eine Dimension beschränkt und damit auf Fallunterscheidungen verzichten kann. Grundsätzlich können jedoch mehrere Verhaltensformen aufeinander treffen. Es ergibt sich daher folgendes Bild:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Wird der Grad der Risikofreudigkeit durch einen Parameter ρ (ρ ∈ {-1, 0, 1}) symbolisiert, wobei ρ die Werte -1 für Risikoaversion, 0 für Risikoneutralität und 1 für Risikofreudigkeit annehmen kann, dann erlaubt er, das Prinzipal-Agent-Problem allgemeiner zu formulieren.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Da das Ergebnis der Nutzenallokation durch die Verhaltensformen determiniert wird, sind hier jedenfalls Fallunterscheidungen zu treffen, wozu vorerst folgende Frage zu klären ist: Was bedeuten Risikofreudigkeit, -neutralität und -aversion?

Nachdem bereits in Punkt 2.1.3 der Unterschied zwischen Risiko und Unsicherheit erläutert wurde, wird hier das Verhalten eines Wirtschaftssubjekts unter Risiko - also unter quantifizierbarer Ungewissheit - betrachtet. Um dieses Verhalten zu beurteilen wird angenommen, dass ein sicher realisierbares Ergebnis Y', oder in diesem Fall ein bestimmtes Nutzenniveau U0 (der Index steht hier für verschiedene, zeitliche Perioden, also allgemein Ut), mit dem Erwartungswert eines zukünftigen, mit Risiko behaftetem Ergebnisses E(U1) verglichen wird.

Ist das Wirtschaftssubjekt risikofreudig, so zieht es ein risikobehaftetes, also ungewisses Ergebnis dem sicher realisierbaren selbst dann vor, wenn der Erwartungswert des zukünftigen Ergebnisses gleich oder gar kleiner als das sicher realisierbare Ergebnis (also: U0 < E(U1) wenn E(U1) ≤ U0) ist. Da dieses Verhalten eher als nicht rational eingestuft werden dürfte, kann dieses "Spielerverhalten" bei der weiteren Diskussion als nachrangig angesehen werden und wird daher nicht weiter behandelt. Eine wesentlich bedeutendere Rolle spielt der gegenteilige Fall.

Risikoaversion li6egt vor, wenn das sicher realisierbare Ergebnis jedenfalls präferiert wird, selbst wenn der Erwartungswert eines zukünftigen (unsicheren) Ergebnisses dem des sicheren entspricht (also: U0 ≥ E(U1) wenn E(U1) ≥ U0).

Letztlich ist Risikoneutralität gegeben wenn das Wirtschaftssubjekt zwischen einem sicher realisierbaren Ergebnis und dem Erwartungswert eines möglichen zukünftigen Ergebnisse indifferent ist (also: U0 ≈ E(U1) wenn E(U1) = U0).

Da sowohl Risikoneutralität als auch Risikoaversion sowohl beim Prinzipal, als auch beim Agenten vorliegen können, werden diese Fälle in der Folge gesondert betrachtet. Der Parameter ρ (ρ ∈ {-1, 0, 1}) wird aufgrund obiger Ausführungen jedoch auf ρ' ∈ {-1, 0} verkürzt, sodass sich das allgemeine Prinzipal-Agent.-Problem auf

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umformulieren und somit sich der Lösungsraum von ursprünglich neun auf vier mögliche Fälle beschränken lässt. Diese vier Fälle sollen in der weiter Folge abgehandelt werden.

2.1.4.1 Beidseitige Risikoneutralität

Dieses allgemein diskutierte Verhaltensmuster dürfte zwischen Unternehmern - und damit auch im Verhältnis Franchisegeber und Franchisenehmer - den Standardfall darstellen. Sowohl der Prinzipal, als auch der Agent sind zwischen den Erwartungswerten und den sicher realisierbaren Werten indifferent, sodass sich folgende Situation ergibt:

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Um diese Diskussion nicht unnötig zu verkomplizieren wird hier angenommen, dass der Vorbehaltsnutzen UtA sich im Verlaufe der Zeit nicht verändert, weshalb in den weiteren Ausführungen der Zeitaspekt auch in der Notation dieses Vorbehaltsnutzens unterbleibt und dieser wie bisher mit UA0 bezeichnet wird. Auch wird in bzw.

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Wie oben ersichtlich ist, ließe sich sowohl der Erwartungswert des Prinzipal, als auch jener des Agenten als Erwartungswert aus dem Residualeinkommen abzüglich des Anteiles des jeweils anderen Vertragspartners darstellen. Offensichtlich dürfte es im Sinne beider Vertragspartner sein, den Gesamtnutzen zu maximieren. Doch wie bereits im vorigen Abschnitt ausgeführt, besteht für den Agenten aufgrund der mangelnden direkten Zurechenbarkeit seines Arbeitseinsatzes zum Ergebnis so lange ein Anreiz dafür, ein zwar für den Agenten optimales Ergebnis zu erzielen, das jedoch vom paretoeffizienten Ergebnis in der Regel abweichen wird, bis er seinen Nutzen maximiert hat, oder der Prinzipal aufgrund seiner Opportunitätskosten die Kooperation verlässt. Dies führt nun zu der Frage, wer welchen Anteil vom Gesamteinkommen bekommen soll, um ein paretoeffizientes Ergebnis zu "erzwingen". dieser Arbeit angenommen, dass es keine Verzinslichkeiten gibt, sodass eine Abzinsung der erwarteten Zukunftserträge unterbleiben kann.

Es darf wohl davon a usgegangen werden, dass der Prinzipal an einem paretoeffizienten Ergebnis interessiert sein wird, zumal er keinerlei Veranlassung hat, ein anderes, von ihm im Rahmen dieser Allokation durchsetzbares Ergebnis zu präferieren, während - wie bereits ausgeführt - der Agent durchaus Anreize sieht, für sich andere Gesamtergebnisse anzusteuern. Folglich dürfte es zielführend sein, diese Betrachtung vom Standpunkt des Prinzipal aus durchzuführen. Der Nutzen des Prinzipal wurde oben wie folgt definiert:

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Andererseits wurde bereits ausgeführt, dass der Agent bereit ist, in diesen Vertrag einzusteigen, sofern die Bedingung UtA ≥ UA0 erfüllt ist. Es geht darum, dem Agenten so viel vom Gesamtnutzen zukommen zu lassen, dass er gerade noch bereit ist, in den Vertrag einzusteigen. Dies ist jedoch nur bei einem Anteil, der UA0 entspricht gegeben, also kann die Nutzenfunktion des Prinzipal auf folgende Form gebracht werden:

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Es liegt also am Prinzipal, das zu vereinbarende Leistungsniveau des Agenten festzulegen und zwar derart, dass der Agent gerade noch dazu bereit sein wird, in den Vertrag einzusteigen und das gewünschte Leistungsniveau zu erbringen. Zu diesem Zweck verlangt der Prinzipal bei Vertragserrichtung jene "Pacht" für die Hingabe seiner Ressourcen, die dem maximalen Erwartungswert seiner Nutzenfunktion entspricht. Es dürfte jedoch eine entsprechende Festlegung der Teilungsregel bei vorvertraglicher Informationssymmetrie zum gleichen Ergebnis führen wie der oben skizzierte Verkauf des Bruttoergebnisses. In diesem Fall wird α derart festgelegt, dass

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womit das Ergebnis dieser Teilungsregel dem der Pacht entspricht, obwohl das Ergebnis selbst erst nach Ende der Periode t (t > 0) "ausbezahlt" wird. Die genaue Festlegung von α hängt von den jeweiligen Nutzenfunktionen der Vertragspartner und der Produktionsfunktion von L sowie der Höhe des Vorbehaltsnutzens UA0 ab.

2.1.4.2 Risikoneutralität auf Seiten des Prinzipal und -aversion auf Seiten des Agenten

Dieser Fall tritt in der Realität ebenfalls sehr häufig auf. Der Prinzipal ist zwischen den Erwartungswerten und den sicher realisierbaren Werten indifferent, während der Agent die sicher realisierbaren Werte bevorzugt, sodass sich folgende Situation ergibt:

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Grundsätzlich kann hier von zwei Überlegungen ausgegangen werden. Da der Agent risikoscheu ist, muss ihm der Prinzipal einen Mindestnutzen fix zusichern, der dem Vorbehaltsnutzen UA0 bei dem vom Prinzipal gewünschten Leistungsniveau entspricht oder - falls der Agent doch am Risiko beteiligt werden soll - ihm eine sogenannte Risikoprämie zugestehen, welche die "Kosten" des vom Agenten zu tragenden Risikos abdeckt.

Vorerst wird der erstere Fall betrachtet. Legt der Prinzipal ein Leistungsniveau li fest,sodass li > lj ist, so wird er den Agenten, dessen Nutzenfunktion UA = f(L, YA, -1) lautet derart entschädigen müssen, dass U0A ≈ UA0, weshalb für die Erbringung des Leistungsniveaus li eine höhere Entschädigung verbunden sein wird, als es für das Leistungsniveau lj wäre. Hat der Agent jedoch diese sichere Entschädigung erhalten, kann er seinen persönlichen Nutzen durch die Variation des Leistungsniveaus, d.h. durch Absenken seines Arbeitseinsatzes, weiter optimieren. Diesfalls hat der Prinzipal nicht nur das Risiko aus der ungewissen Zukunftsentwicklung zur Gänze zu tragen, er muss darüber hinaus auch noch die "Kosten" die durch die Variation des Leistungsniveaus des Agenten entstehen tragen, sodass aus seiner Sicht kein befriedigendes Ergebnis zu erwarten sein wird, es sei denn, er entscheidet sich bei der Entschädigung des Agenten für das niedrigste Leistungsniveau, sofern dieses das für ihn angesichts der Nutzenallokation bestmögliche, erzielbare Ergebnis darstellt. Entscheidet sich jedoch der Prinzipal für irgend ein höheres Leistungsniveau, so wird er dem Agenten am Ergebnis über die Entschädigung für UA0 hinaus teilhaben lassen müssen oder entsprechende Kontroll- und Weisungsinstrumentarien im Vertrag berücksichtigen, womit ebenfalls entsprechende Kosten verbunden sein dürften.

Um die so eben beschriebene Situation zu verhindern wird der Prinzipal vor Vertragsabschluß tunlichst darauf drängen, die Auszahlung der vereinbarten Entschädigung des Agenten auf das Ende der Periode t zu legen und mit der Einhaltung des jeweiligen Leistungsniveaus zu verknüpfen.

Nun betrachten wir die zweite Alternative. Der Prinzipal zahlt dem Agenten für die Tragung eines Teiles des Risikos eine "Prämie", sodass E(UtA) ≥ UA0. Die Höhe der jeweils zu zahlenden Prämie dürfte vom Grad der Risikoaversität des Agenten abhängen. Demnach kann die Nutzenfunktion des Agenten auch als

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angesehen werden.

Wird also das Risiko derart in die Nutzenfunktion integriert, so kann die zu zahlende Risikoprämie als E(UtA') - E(UtA) > 0 beschrieben werden, sodass E(UtA) ≥ UA0 ≈ E(UtA') gilt. Da diese Risikoprämie vom Prinzipal zu bezahlen ist und damit "[...] die verhaltensabhängige Entlohnung geringere Lohnkosten als die ergebnisabhängige [verursacht]"20 , bevorzugt der Prinzipal die sichere Entlohnung, sofern die Kosten der Kontroll- und Weisungsinstrumentarien nicht höher sind als die zu zahlende Risikoprämie.

2.1.4.3 Risikoaversion auf Seiten des Prinzipal und -neutralität auf Seiten des Agenten

Bei diesem eher seltenen Fall zieht der risikoscheue Prinzipal den Verkauf des Anrechts auf das Bruttoergebnis an den (risikoneutralen) Agenten jeder anderen Allokation vor, da

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Der nutzenmaximierende Prinzipal erhält also den Erwartungswert des von ihm präferierten Leistungsniveaus als "Pacht" bereits bei Vertragsabschluß und überläßt das gesamte Risiko dem Agenten. Dieser wird das vom Prinzipal durch die Pacht implizit festgelegte Leistungsniveau erbringen, da nur dieses Leistungsniveau es ihm ermöglicht, seinen eigenen Erwartungswert derart zu maximieren, dass E(UtA) ≈ UA erfüllt sein wird. Eine derartige Nutzenallokation ist paretoeffizient.

2.1.4.4 Beidseitige Risikoaversion

Bei beidseitiger Risikoaversion wird keiner der beiden Vertragspartner dazu bereit sein, das Residualeinkommen zu beziehen und dem anderen Partner einen fixen Betrag, der seinem Vorbehaltsnutzen entspricht, auszubezahlen, da ein derartiges vorgehen die Übernahme des gesamten Risikos durch den Residualeinkommensempfänger bedeuten würde.

"Sind sowohl der Agent als auch der Prinzipal risikoavers, vereinbaren Agent und Prinzipal eine ergebnisabhängige Entlohnung, die beide am Risiko beteiligt." 21

Voraussetzung für die Teilnahme an der Allokation dürfte jedenfalls sein:

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Diese Darstellung dürfte den Leser insofern verwundern, als auch für den Prinzipal ein Vorbehaltsnutzen angesetzt wird. Eingangs wurde angenommen, dass der Prinzipal in der Lage sei, die Nutzung seines Ressourceneinsatzes K an den bestbietenden Agenten "zu versteigern". Sofern sich wenigstens ein Agent als risikoneutral erweist, wird der Prinzipal in der Lage sein, seinen Nutzen durch "Pacht" in der oben beschriebenen Form zu maximieren. Sieht er sich jedoch nur risikoaversen Agenten gegenüber, so muss er zur Kenntnis nehmen, dass diese immer in der Lage sein werden, einer alternativen Tätigkeit nachzugehen, um so ihren Vorbehaltsnutzen zu erzielen. Der Prinzipal hingegen ist bei der Nutzenerzielung an die "Bewirtschaftung" seiner Ressourcen gebunden. Folglich steht er vor der Alternative, seine Ressourcen brach liegen zu lassen, und so einen Nutzen von null zu erzielen, d.h. UP = f((1-α)g(0, K, θk)) = 0, oder einen Agenten mit der Bewirtschaftung seiner Ressourcen zu beauftragen, um so einen Nutzen von mindestens null erwarten zu dürfen. Folglich dürfte UP0 ≈ 0 der Vorbehaltsnutzen des Prinzipal sein, weshalb für das Zustandekommen einer Allokation

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"Teilnahmebedingung" erfüllt, so ist noch die Frage der pareto-optimalen Risikoteilung zu stellen.

Auch Laux zeigt in diesem Zusammenhang, dass bei beidseitiger Risikoaversität beide Partner das Risiko gemeinsam tragen müssen, da bei beiden Partnern in ihren Ertragsanteilen die Grenznutzen streng monoton fallen und somit keiner ausschließlich ein Fixum (oder eine Pacht) erhalten darf.22

2.1.5 Informationsasymmetrie

Informationsasymmetrie ist dann gegeben, wenn einer der (potentiellen) "Vertragspartner" vor, während oder nach Vertragsabschluß über "private Informationen" verfügt, d.h., dass für die optimale Vertragsgestaltung relevante Informationen nicht allen Vertragspartnern in gleichem Ausmaß zugänglich, interpretierbar oder für diese verfügbar sind. Scholtis definiert Informationsasymmetrie wie folgt: "Verfügen nicht alle Beteiligtenüber die gleichen Informationen, so ist die Information asymmetrisch unter den Beteiligten verteilt. Es liegt Informationsasymmetrie vor. Die Informationen,über die ein Beteiligter im Vergleich zu einem anderen Beteiligten verfügt, nennt man dessen private Informationen." 23 Auch beschreibt Scholtis vier Dimensionen mit deren Hilfe sich der Terminus "Informationsasymmetrie" näher darstellen lässt.

- So setzt die "personelle Dimension" voraus, dass es unter den Vertragspartnern (auch) welche gibt, die über private Informationen verfügen - also zumindest teilweise besser informiert sind als der oder die anderen.
- Die "inhaltliche Dimension" beschreibt, welcher Art die privaten Informationen sind. So kann etwa das Wissen über die Eigenschaften eines Vertragspartners ebenso von der inhaltlichen Dimension umfasst werden, wie Informationen über den Wissensstand, oder die Ausstattung, Leistungsfähigkeit etc. des selben.
- Die "zeitliche Dimension" beschreibt den Zeitpunkt, ab wann die Informationsasymmetrien auftreten. Demnach können sie bereits vor oder bei Vertragsabschluß bestehen und somit den Vertrag selbst in dessen Gestaltung einseitig beeinflussen, oder sie können sich aber auch erst nach Vertragsabschluß
- aber vor Leistungserstellung - ergeben, da erst zu diesem Zeitpunkt die entsprechenden Informationen verfügbar werden.
- Letztlich ist für die Vertragsgestaltung die "Dimension der Verifizierbarkeit" von entscheidender Bedeutung, da nur Ausprägungen von derartigen Indikatoren bzw. Daten "von Drittenüberprüfbar sind und die Beteiligten dies auch wissen [...]"24 vertraglich vereinbar und ggf. sanktionierbar sind. An dieser Stelle sei angemerkt, dass nur verifizierbare Daten vom jeweils anderen Vertragspartner bewusst wahrgenommen und alsdann durch Androhung der vertraglichen Sanktionen beeinflusst werden können.

In der Folge sollen die Formen dieser Informationsasymmetrien beschrieben und anschließend in einen Raster gebracht werden, um sie für die weitere Analyse zu kategorisieren. Allen Erscheinungsformen der Informationsasymmetrie ist gemein, dass sie sich für zumindest einen Vertragspartner "versteckt" halten. In der Literatur wird dieser Umstand durch den Zusatz "hidden" ausgedrückt.25

2.1.5.1 Hidden Action

Der neo-klassische Ankerpunkt der Prinzipal-Agent-Theorie sind die "verborgenen Aktivitäten" (Hidden Action bzw. Hidden Effort) des Agenten. Es handelt sich hierbei um das Verhalten eines Vertragspartners nach Vertragsabschluß. Die Informationsasymmetrie entsteht dadurch, dass es dem Prinzipal nicht möglich ist, die Art der Aufgabenerfüllung durch den Agenten zu beobachten. Der Prinzipal kann (ex post) zwar die Ergebnisse der Vertragsbeziehung sehen, er kann jedoch nicht unterscheiden, ob diese Ergebnisse aufgrund der Aktivitäten des Agenten erzielt wurden, oder ob und in wie weit sie auf Umwelteinflüsse (Externalitäten) zurückzuführen sind.

2.1.5.2 Hidden Knowledge

Hidden Knowledge - also verdecktes Wissen - liegt dann vor, wenn der besser informierte Vertragspartner bereits vor, in bestimmten Fällen aber auch nach Vertragsabschluß, jedoch bevor er seine eigenen Entscheidungen trifft, über ergebnisrelevante Informationen verfügt, die dem anderen Partner nicht, oder nur mit hohem Aufwand zugänglich sind. Dieses Wissen kann bestehen aus Informationen

- über die Aufgabe bzw. deren Lösungsmöglichkeiten selbst (hidden information), oder
- über die Eigenschaften der besser informierten Seite (hidden characteristics).

Entscheidend beim verdeckten Wissen ist, dass sowohl die verdeckten Informationen als auch die verdeckten Eigenschaften kurzfristig nicht beeinflussbar sind.

2.1.5.2.1 Hidden Information

Hat einer der Vertragspartner Informationen über die Aufgabe selbst, oder über entscheidungsrelevante Daten, die den anderen Vertragspartnern nicht zugänglich sind, also diese Daten selbst oder die Zugangsmöglichkeiten zu diesen ungleich zwischen den Partnern verteilt sind, spricht man von "Hidden Information". Sie stellen somit einen Teilaspekt des „Hidden Knowledge“ dar. In diesem Fall sind zwar die Aktionen des Agenten grundsätzlich beobachtbar, doch sind die Entscheidungen des Agenten, die den jeweiligen Aktionen vorangehen für den Prinzipal aufgrund dessen Informationsmangels nicht (vollständig) nachvollziehbar. Die Hidden Information- Situation kann regelmäßig sowohl vor- als auch nachvertraglich eintreten.

2.1.5.2.2 Hidden Characteristics

Im Gegensatz zu den Hidden Information handelt es sich hier um die Verteilung der Informationen über die Eigenschaften bzw. Merkmale des Entscheidungsträgers - also des Agenten - selbst. Dem Prinzipal sind in diesem Fall vor Vertragsabschluß wesentliche Charakteristika über seinen Agenten nicht (vollständig) bekannt. Dieser Umstand wird in der Literatur auch als "Qualitätsunsicherheit" beschrieben.

2.1.5.3 Hidden Intention

Bei dieser Ausprägung des opportunistischen Verhaltens verschweigt der spätere Entscheidungsträger (also der Agent) dem Prinzipal dessen wahre Absichten zur Teilnahme an der Vertragsbeziehung. Der Agent macht vor bzw. bei Vertragsabschluß Zusagen, bei denen der Prinzipal nicht in der Lage ist, den Wahrheitsgehalt eindeutig zu beurteilen. Diese versteckten Absichten können u.a. auf die Aneignung bestimmter Ressourcen abzielen. "Bei Hidden Intention handelt es sich im Gegensatz zu Hidden Action um Verhalten nach Vertragsabschluß, das beobachtbar ist. [... Die] delegierende Instanz [...] wird [...] durchaus erfahren, ob der Entscheidungsträger seine Versprechungen einhält oder nicht." 26

2.1.5.4 Systematisierung nach den Dimensionen der Informationsasymmetrie

Die oben beschriebenen Ursachen für Informationsasymmetrien sollen nunmehr anhand der eingangs erwähnten Dimensionen in einen Raster gebracht werden. Die personelle Dimension kann dabei insofern ausgeklammert werden, da sie sich selbstredend aus dem Problem der Informationsasymmetrie ergibt, d.h. zumindest ein Part muss über private Informationen verfügen, da es sich andernfalls um Informationssymmetrie handelte, die nicht weiter untersucht zu werden bräuchte.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

2.2 Opportunistische Verhaltensformen

Rationale Wirtschaftssubjekte sind stets darauf bedacht ihren persönlichen Nutzen zu maximieren. Diese offensichtliche Grundannahme der Wirtschaftstheorie zeigt, dass opportunistisches - also vorrangig eigennütziges - Verhalten ein systemimmanenter Teil jeder Marktwirtschaft ist, ja, deren Triebfeder sein dürfte, die aus diesem Verhalten immer neue Ideen gebiert und so die dieses System stets weiterentwickelt. Es werden hier Verhaltensweisen deren Systemumwelten beschrieben, die typisch für eigennütziges Handeln sind.27

2.2.1 Moral Hazard und Shirking

Jeder Leser dieser Arbeit dürfte mehr oder weniger diese Verhaltensweisen miterlebt oder auch selbst gelebt haben. Während der Begriff "Shirking" mit "Drückebergerei" übersetzt werden kann, kommt der Begriff "Moral Hazard" regelmäßig in der Diskussion über den optimalen Versicherungsschutz vor.

- "Shirking" beschreibt einfach eine Situation, in der der Agent als Entscheidungsträger aufgrund mangelnder Beobachtbarkeit die ihm übertragenen Aufgaben nicht in dem Maße erfüllt, wie sie vom Prinzipal (als übertragende Instanz) erwartet wird, sonder der Agent seine Entscheidungsfreiräume dafür nutzt, seine eigenen Ziele zu verfolgen, um so seinen persönlichen Nutzen zu maximieren.
- Bei "Moral Hazard" wird von Verhaltensformen ausgegangen, bei denen der Entscheidungsträger die Konsequenzen seines Tuns bzw. Unterlassens nicht zur Gänze selbst tragen muss, und daher anders agiert, als würden im diese Folgen voll aufgebürdet.28

[...]


1 Ich will an dieser Stelle jedoch anmerken, dass ich die Erkenntnisse der neo-klassischen Mikroökonomie schätze, denn sie vermitteln grundsätzliche, weitgehend allgemeingültige Einblicke in wirtschaftliche Zusammenhänge, weshalb ein derart hoher Abstraktionsgrad notwendig erscheint.

2 Jungwirth Birgit, 1994, Seite 61

3 Clemens Reinhard, 1988, Seite 113f

4 Schmidt Ulrich/Theilen Bernd, 1995

5 Es sei hier angenommen, dass bei K = 1, der Prinzipal die Kooperation mit dem Agenten eingeht und ihm seine Vorleistungen zur Verfügung stellt, während bei K = 0 keine Kooperation zu Stande kommt. In der Folge sollen also nur jene Fälle untersucht werden, bei denen K = 1 ist. In einem allgemeineren Modell könnte K als analoger Wert im Intervall [0 .. 1] als Zeichen der relativen Kooperationsbereitschaft gesehen werden, oder aber auch ein Wert für den relativen Kapitaleinsatz (z.B. ein Numeraire) eingesetzt werden.

6 L beschreibt, dass es dem Agenten möglich ist, seine Anstrengungsniveaus (Ausmaß der Arbeitsleistung) zum Zwecke der eigenen Nutzenmaximierung zu variieren. Es ist theoretisch in einem allgemeineren Modell möglich, dass auch der Prinzipal seine Vorleistung K in Abhängigkeit vom erwarteten Nutzen in ähnlicher Weise variiert, doch mit Abschluss des „Kooperationsvertrages“ legt der Prinzipal das Ausmaß seiner Vorleistung fest, während der Agent auch nach Vertragsabschluss die Möglichkeit zur Variation seines Kooperationsbeitrages hat.

7 Es sei hier angemerkt, dass beide versuchen im Rahmen dieses Kooperationsverhältnisses ihren jeweiligen Einzelnutzen zu maximieren.

8 Also Ymax = gmax (l2, K) und folglich Umax = UP + UA = f((1-α)Y) + f(L, αY) mit UA > 0 UA0 ≥, 0

9 Wenn, wie eingangs erwähnt, UP = f(YP) bzw. UP = f((1-α)Y) und damit UP = f((1-α)g(L, K)), sowie UA = f(L, αg(L, K)) ist, dann wird mit sinkendem α (also dem senkenden Anteil des Agenten) seine Motivation zum Einsatz von Arbeit ebenfalls sinken, zumal der Grenznutzen der Arbeit ebenfalls sinkt.

10 Als Umweltzustand wird hier eine Kombination vom m relevanten Merkmalen und deren Ausprägungen (also Umwelt-Parametern) Mo ∈ {M1 ... Mm} angenommen, deren Eintrittswahrscheinlichkeit voneinander unabhängig ist. Folglich ist die Eintrittswahrscheinlichkeit eines bestimmten Umweltzustandes θk das Produkt der Eintrittswahrscheinlichkeiten Mo ∩ Mp (∀ Mo,p ∈{M1 ... Mm} o ≠ p). Geht man nun davon aus, dass der Möglichkeitsraum zukünftiger Ereignisse unendlich sei, so ginge die Eintrittswahrscheinlichkeit einer bestimmten Ausprägung eines relevanten Merkmales (also eines Umwelt- Parameters) gegen Null und ebenso die Eintrittswahrscheinlichkeit eines bestimmten Umweltzustandes θk. Daraus ließe sich aber auch schließen, dass ein, aus vergangenen Ereignissen und Erfahrungen abgeleitetes Wissen aufgrund der Aussichten, dass relevante Parameter wieder eintreten würden (diese seien wie oben ausgeführt Null), keinen Informationsgehalt beinhalte und somit irrelevant sei. Folglich sei kein "Lernen" aus der Vergangenheit möglich. Nur eine Beschränkung des Möglichkeitsraumes auf das Denkmögliche, d.h. auf eine endliche Menge von möglichen Umweltzuständen - so unbefriedigend das auch sein mag - erlaubt es überhaupt Wahrscheinlichkeiten zu berechnen bzw. aus vergangenen Erfahrungen sinnvolle Schlüsse zu ziehen und somit zu "lernen". Erst durch diese Beschränkung erhält ein Umwelt-Parameter Informationsgehalt und damit Gewicht für eine etwaige Entscheidung.

11 Die dabei regelmäßig auftretenden, durch σk repräsentierten Schwankungen, sind meiner Ansicht nach als systematisches - also marktliches und damit versicherbares - Risiko aufzufassen.

12 Es besteht zwar die Möglichkeit, daß der Agent bereits vor Vertragsabschluß über dieses Wissen verfügte und es dem Prinzipal - aus welchen Gründen auch immer - nicht frei gegeben hat, doch soll dieser Fall vorerst nicht betrachtet werden.

13 Dem Einwand von Laux im Hinblick auf das Einkommen als Zielgröße und dem daraus ableitbaren Nutzen (vgl. Helmut Laux, 1998, Seite 4ff), nämlich, "[...], daßeine Zielgr öß e im allgemeinen keinen "Wert an sich" besitzt [... da] der "Nutzen" dieser Gewinne wiederum abhängt vom "Nutzen" der Gewinnverwendungsmöglichkeiten [...]" sei insofern Rechnung getragen, als die Menge der Umweltzustände Θ explizit in die Nutzenfunktion aufgenommen wurde.

14 Van Ackere Ann, 1993, Seite 88

15 Bonß Wolfgang, 1995

16 Bonß Wolfgang, 1995, Seite 63

17 Knight Frank H., 1971 (1921), Seite 19f

18 Bonß Wolfgang, 1995, Seite 53

20 Sewing Eva, 1994, Seite 92

21 Sewing Eva, 1994, Seite 95

22 vgl. Laux Helmut, 1998, Seite 32

23 Scholtis Thomas, 1998, Seite 12

24 Scholtis Thomas, 1998, Seite 14

25 vgl. Scholtis Thomas, 1998, Seite 14ff; Bergen Mark/Dutta Shantanu/Walker Orville C., 1992, Seite 3ff; Karmann Alexander, 1992, Seite 558ff

26 Scholtis Thomas, 1998, Seite 17

27 vgl. Williamson Oliver E., 1990, Seite 34ff

28 vgl. Dnes Antony W., 1996; Dnes bezieht sich in seinem Artikel insbesondere auf die Anstrengungen des Agenten im Hinblick auf die abzuführende „Royalety“ (Lizenzgebühr) bei Vorliegen eines einseitigen bzw. zweiseitigen Moral Hazard.

Excerpt out of 154 pages

Details

Title
Prinzipal-Agent-Theorie in Franchising-Verträgen
College
University of Vienna  (FB Wirtschaftswissenschaften)
Grade
Gut
Author
Year
2003
Pages
154
Catalog Number
V16459
ISBN (eBook)
9783638213134
File size
1353 KB
Language
German
Notes
Keywords
Prinzipal-Agent-Theorie, Franchising-Verträgen
Quote paper
Josef Leitner (Author), 2003, Prinzipal-Agent-Theorie in Franchising-Verträgen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/16459

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