Steuerliche Berücksichtigung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten

Deutschland im Vergleich mit ausgewählten OECD-Ländern


Mémoire (de fin d'études), 2010

94 Pages, Note: 1,7


Extrait


INHALTSVERZEICHNIS

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

BEISPIELVERZEICHNIS

EINLEITUNG

I. Problemstellung

II. Zielsetzung und Vorgehensweise

TEIL 1: Grundlegende Begriffe und Richtlinien
I. Überblick
II. Forschung und Entwicklung
A. Allgemein
1. Begriff, Arten und Abgrenzung
a) Allgemein
b) Frascati-Manual der OECD
2. EU-rechtliche Rahmenbedingungen
B. Rechtfertigung staatlicher FuE-Förderung
1. Allgemein
2. Studien zu den empirischen Wirkungen
a) Positive Effekte
b) Negative Effekte
3. Zusammenfassung
C. Mögliche Arten der fiskalischen Förderung
1. Direkte bzw. selektive Förderung
2. Indirekte Förderung
3. Kritischer Vergleich der Förderarten
III. Zwischenergebnis

TEIL 2: Steuerliche FuE-Anreize in ausgewählten OECD-Ländern
I. Überblick
II. Ausgestaltung steuerlicher FuE-Anreize
A. Belgien
1. Lohnsteuerreduktion
2. Investitionsabzug oder Steuergutschrift
3. Bemessungsgrundlagenbezogene Maßnahmen
a) Abzug für zusätzliches FuE-Personal
b) Beschleunigte Abschreibung
c) Minderbesteuerung von Patenteinkünften
4. Verhältnis der Fördermaßnahmen zueinander
B. Frankreich
1. Steuerschuldbezogene Maßnahmen
a) Steuergutschrift
b) Steuerbefreiung in Kompetitivitätsclustern
c) Steuerbefreiung für junge, innovative Unternehmen
2. Spezieller Steuersatz für Lizenzeinkünfte/Patentverkäufe
3. Verhältnis der Fördermaßnahmen zueinander
C. Niederlande
1. Innovation Box
2. Lohnsteuerreduktion
3. Verhältnis der Fördermaßnahmen zueinander
D. Österreich
1. Frascati-Freibetrag oder Forschungsprämie
2. Forschungs-Freibetrag für volkswirtschaftlich wertvolle Erfindungen.
3. Verhältnis der Fördermaßnahmen zueinander
III. Würdigung der Methoden der betrachteten Länder
A. Steuerschuldbezogene Maßnahmen
B. Bemessungsgrundlagenbezogene Maßnahmen
C. Steuersatzbezogene Maßnahmen
IV. Zwischenergebnis

TEIL 3: Forschungsförderung in Deutschland
I. Überblick
II. Status Quo
A. Selektive Förderung
B. Probleme bei der FuE-Förderung
1. Grundsätzliche Hemmnisse für Unternehmen
a) Informationsasymmetrien
b) Bürokratie
2. Steuerliche Hemmnisse für Unternehmen
a) Beschränkter Verlustabzug (§ 10 d EStG)
b) Schädlicher Beteiligungserwerb (§ 8 c KStG)
c) Finanzierungsrestriktionen (§ 4 h EStG i.V.m. § 8 a KStG)
d) Gewerbesteuerliche Hinzurechnung (§ 8 Nr. 1f GewStG n.F.)
e) Funktionsverlagerung
III. Zwischenergebnis

TEIL 4: Reformvorschlag zur steuerlichen Förderung von FuE
in Deutschland
I. Überblick
II. Reformvorschlag zur steuerlichen Förderung von FuE Deutschland
A. Allgemein
B. Reformmodell
1. Förderinstrumente
a) Steuergutschrift
b) Minderbesteuerung von Erträgen aus FuE
c) Steuerbefreiung für junge, innovative Unternehmen
d) Empfehlungen zum Verhältnis der Fördermaßnahmen
2. Anspruchsberechtigte Unternehmen
3. Abgrenzung der begünstigten FuE-Aktivitäten
III. Zwischenergebnis

ERGEBNISSE UND AUSBLICK
Anhang 1: Barwertberechnung der Steuerdifferenz

LITERATURVERZEICHNIS

RECHTSQUELLENVERZEICHNIS

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

Abbildung 1: Nutzenmaximierung der Förderung

Abbildung 2: Höhe des Forschungsfreibetrages für volkswirtschaftlich wertvolle Erfindungen

Abbildung 3: Verhältnis der österreichischen Fördermaßnahmen zueinander

Abbildung 4: Wirkung der Steuergutschrift auf Grenzinvestitionen

BEISPIELVERZEICHNIS

Beispiel 1: Barwertvergleich bei beschleunigter Abschreibung

Beispiel 2: Minderbesteuerung für Einkünfte aus Patenten

Beispiel 3: Französischer Forschungssteuerbonus

Beispiel 4: Niederländische Innovation Box

Beispiel 5: Forschungsfreibetrag für Auftragsforschung

Beispiel 6: Begrenzte Verlustverrechnung gem. § 10 d EStG

Beispiel 7: Minderbesteuerung von Erträgen aus FuE

EINLEITUNG

I. Problemstellung

Forschung- und Entwicklung (FuE) spielt für das wirtschaftliche Wachstum und die Modernisierung eines Landes sowie seine Unternehmen eine Schlüsselrolle. Diese sind daher darauf angewiesen ihre Waren oder Dienstleistungen stetig zu verbessern oder neu zu erschaffen um im Wettbewerb bestehen zu können.1 Deutschland ist bei der Entwicklung innovativer Produkte und der Effizienz seiner Wissenschaftler international führend, nicht jedoch was die Attraktivität als FuE-Standort angeht.2 Häufig werden FuE-Vorhaben gerade von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) nicht durchgeführt, weil verschiedene Faktoren dagegen sprechen. Eine wesentliche Rolle spielt dabei etwa die Finanzierung. Verschiedene Studien belegen, dass die FuE- Aktivitäten eines Unternehmens bei einer steuerlichen Begünstigung der korrespondierenden Kosten deutlich ansteigen.3 Zudem steht der erfolgreichen Durchführung eines kostenintensiven Forschungsprojektes meist das Risiko entgegen, keinen oder einen geringen Ertrag aus der Verwertung der Projektergebnisse erzielen zu können. Dies ist verschiedenen Formen von Marktversagen zuzuschreiben.4 Zwar existieren in Deutschland Förderprogramme für Unternehmen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, jedoch stellen Informationsasymmetrien in Bezug auf bestehende Möglichkeiten sowie die Komplexität der Bedingungen eine große Hürde dar. Als Folge wird das Innovationspotential nicht oder nicht vollends ausgeschöpft. Eine Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen zugunsten der FuE würde gerade für KMU eine notwendige Hilfestellung bei der Umsetzung innovativer Vorhaben bedeuten. Bei großen Unternehmen wird eine Steuerreform weniger Einfluss auf die Intensität von FuE-Aktivitäten haben, wohl aber auf die Standortwahl. Große Unternehmen verlagern ihre FuE-Aktivitäten häufig ins Ausland, weil ihnen die Rahmenbedingungen in anderen Ländern diverse Vorteile bieten.5 Dabei spielen neben einer Reihe anderen Faktoren vor allem steuerliche Belastungen eine wesentliche Rolle.6 So würde Deutschland attraktiver für ausländische Unternehmen werden und auch einer Ansiedlung der FuE-Aktivitäten inländischer Unternehmen im Ausland könnte aus steuertechnischer Sicht vorgebeugt werden.7 Der Lissabon-Vertrag sieht einen FuE-Ausgabenanteil am Bruttoinlandsprodukt (BIP) von 3 % bis 2010 vor. Davon soll die Wirtschaft 2 % und der Staat 1 % aufbringen.8 Deutschland hat im Jahr 2008 nach Angaben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) 2,64 % am BIP erreicht.9 Das 3 %-Ziel von Lissabon wird mit Hilfe der gegenwärtigen innovationspolitischen Maßnahmen voraussichtlich nicht erreicht werden können.10 In den letzten Jahren dazugetretene, teils unsystematische steuerliche Vorschriften bringen zusätzliche Erschwernis. In diesem Zusammenhang sind die Zinsschranke, der § 10 d Einkommensteuergesetz (EStG) und der § 8 c Körperschaftsteuergesetz (KStG) zu nennen.11 Der aktuelle Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP unter dem Titel „Wachstum, Bildung, Zusammenhalt“ sieht unter anderem die Entlastung von innovativen Unternehmen durch eine steuerliche Förderung von FuE-Aktivitäten vor. Bis heute ist dieses Vorhaben jedoch nur auf dem Papier existent und mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz (WaBeschG) zum Bedauern der Industrie nicht umgesetzt worden.12 Mittlerweile haben 21 von 31 Staaten der OECD und 19 der 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) steuerliche Anreize geschaffen um sich als Standort für FuE-Aktivitäten attraktiver zu machen. Daher ist Deutschland dazu angehalten, schnellstmöglich seine steuerlichen Rahmenbedingungen für FuE- Aktivitäten zu verbessern bzw. steuerliche Anreize zu schaffen, wenn es nicht im internationalen Wettbewerb zurück fallen möchte.13

II. Zielsetzung und Vorgehensweise

Ziel der Untersuchung ist es, vor dem Hintergrund einer staatlichen Förderung von FuE die steuerliche Behandlung von FuE ausgewählter OECD-Länder näher zu betrachten, um daraus einen für Deutschland anwendbaren Reformvorschlag abzuleiten. Die vorliegende Arbeit gliedert sich zu diesem Zweck in vier Teile:

Im ersten Teil werden grundlegende Begriffe und Richtlinien vorgestellt, die einerseits für die FuE, andererseits für die Thematik einer staatlichen Förderung und ihrer Wirkungsweise von grundlegender Bedeutung sind.

Anschließend wird im zweiten Teil die steuerliche Berücksichtigung von FuE- Aktivitäten in Belgien, Frankreich, den Niederlanden und Österreich näher betrachtet. Diese Länder decken kumuliert eine breite Auswahl an Möglichkeiten der steuerlichen Begünstigungen der FuE ab und wurden daher als besonders geeignet im Kontext mit der vorliegenden Arbeit erachtet. Dabei werden sowohl Instrumente der Förderung während als auch nach der meist kostenintensiven Innovationsphase berücksichtigt. Die Maßnahmen werden anschließend einer kritischen Würdigung unterzogen.

Die derzeitige Berücksichtigung von FuE-Aktivitäten sowie ihre Förderung in Deutschland wird im dritten Teil zusammengefasst. Dabei soll auf grundsätzliche Probleme der deutschen Innovationsförderung eingegangen werden, aber insbesondere auch auf steuerrechtliche Vorschriften, die sich besonders nachteilig auf die Liquidität von Unternehmen auswirken können.

Mit Hilfe der betrachteten Methoden aus dem zweiten Teil wird im vierten Teil eine Empfehlung zur Umsetzung in eine für Deutschland mögliche Reform abgegeben. Dabei wird neben steuersystematischen Regelungen auch auf die Abgrenzung entsprechender Aktivitäten sowie den Kreis der anspruchsberechtigten Adressaten eingegangen.

Abschließend werden die gewonnenen Erkenntnisse zusammengefasst und eine Prognose für die zukünftige Entwicklung der Thematik abgegeben.

TEIL 1: GRUNDLEGENDE BEGRIFFE UND RICHTLINIEN

I. Überblick

Einleitend wurden die gegenwärtige Thematik und die Hintergründe erläutert, die Anlass zu dieser Arbeit gaben.

Im ersten Teil der Arbeit werden daher einige Grundlagen und Begrifflichkeiten erläutert, die für das Verständnis und die Einordnung der Problemstellung im weiteren Verlauf benötigt werden. Dazu soll zuerst der Begriff der Forschung und Entwicklung genauer determiniert werden. Anschließend sollen zum einen die Rechtfertigung staatlicher Eingriffe in den Innovations- und Marktprozess anhand beobachtbarer Effekte und zum anderen die grundsätzlichen Arten möglicher Eingriffe durch den Staat erläutert und bewertet werden.

II. Forschung und Entwicklung

A. Allgemein

1. Begriff, Arten und Abgrenzung
a) Allgemein

Forschung und Entwicklung dient der wissenschaftlichen Erlangung neuer Erkenntnisse. Dabei kann neues Wissen geschaffen, oder auf vorhandenes Wissen aufgebaut werden.14 Eine scharfe Abgrenzung der einzelnen Bereiche der FuE ist momentan nicht möglich und häufig überschneiden sich Bereiche der FuE innerhalb eines Projektes. Das deutsche Einkommensteuergesetz enthält unter § 51 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe u eine Vorschrift, welche festlegt wann Wirtschaftsgüter der FuE zuzuordnen sind. Danach müssen diese

- der Gewinnung neuer wissenschaftlicher oder technischer Erkenntnisse und Erfahrungen allgemeiner Art (Grundlagenforschung) oder

- der Neuentwicklung oder Weiterentwicklung15 von Erzeugnissen oder Herstellungsverfahren dienen.16

Für ein einheitlicheres, länderübergreifendes Verständnis für FuE enthält das von der OECD ins Leben gerufene Frascati-Manual Definitionen der Teilbereiche der FuE sowie Beispiele entsprechender Aktivitäten.17

b) Frascati-Manual der OECD

Das Frascati-Manual (Manual) ist das Ergebnis der Zusammenarbeit internationaler Spezialisten für die statistische Erfassung von FuE-Aktivitäten. Seine Statistiken und Analysen sind ein wesentlicher Bestandteil zur Verdeutlichung der Bedeutung von Forschung und Technologien für die Innovationskraft eines Landes. Neben der Darstellung von FuE bezogenen Daten und Auswertungen enthält es zudem Definitionen und Abgrenzungen für FuE und seine einzelnen Bestandteile. Der FuE- Prozess ist dabei in drei Phasen einzuteilen. Danach ist die Grundlagenforschung ausschließlich zur Erlangung neuen Wissens bestimmt, ohne dabei die Fokussierung auf konkrete Projekte zu legen. Die Angewandte Forschung hingegen soll neu erworbenes Wissen für die konkretere projektbezogene Arbeit nutzbar machen. Die Experimentelle Entwicklung grenzt sich schließlich durch ihre Fokussierung auf konkrete Forschungsfelder unter Verwendung des/der dafür nutzbar gemachten Wissens und Methoden ab.18 Dabei soll das Manual mit seinen Beispielen und Einzelfallbetrachtungen zwar als einheitlicher Standard für die Länder der OECD fungieren, jedoch hauptsächlich einen Leitfaden zur Orientierung für seine Nutzer darstellen. Bis heute hat sich das Manual über die bloße Nutzung durch die Länder der OECD, UNESCO, EU u.a. regionale Organisationen hinweg zu einem weltweit anerkannten Standard für FuE-Auswertungen entwickelt.19

2. EU-rechtliche Rahmenbedingungen

Grundfreiheiten

Bei der Einführung steuerlicher FuE-Anreize durch EU-Mitgliedstaaten ist darauf zu achten, dass die nationalen Regelungen den Grundfreiheiten des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (Grundfreiheiten) gerecht werden und den Grundsatz der Gleichbehandlung wahren. Die Einführung eines steuerlichen Anreizes muss von der EU-Kommission (Kommission) auf seine Konformität mit der Niederlassungs- sowie der Dienstleistungsfreiheit geprüft werden. Dabei spielen Gebietsbeschränkungen häufig eine Rolle. Diese können expliziten oder impliziten Charakter haben. Eine explizite Beschränkung liegt vor, wenn ein steuerlicher Anreiz nur für im Inland getätigte FuE-Aktivitäten in Anspruch genommen werden kann. Unter impliziten Beschränkungen sind administrative Barrieren zu verstehen, welche z.B. die Antragstellung auf eine steuerliche Begünstigung für ausländische Antragsteller aufwendiger gestalten, als für Inländer. Nach Ansicht der Kommission sind weder explizite noch implizite Gebietsbeschränkungen mit den Grundfreiheiten zu vereinbaren. Bei vertraglich vorgesehenen Ausnahmen20 oder besonderen Fällen, die zwingende Gründe des Allgemeininteresses darstellen, kann der Europäische Gerichtshof (EuGH) jedoch einer Einschränkung des Kreises der Anspruchsberechtigten zustimmen, falls nicht eine weniger restriktive Maßnahme möglich ist.21 Anzumerken ist dabei, dass sich der EuGH aber bisher tendenziell gegen eine Gebietsbeschränkung bei steuerlichen FuE-Anreizen ausgesprochen hat.22

Beihilfenrecht

Einen wichtigen Aspekt im Zusammenhang mit selektiven Fördermaßnahmen stellt das Beihilfenrecht23 dar. Danach bedürfen staatliche Zuwendungen nicht der Genehmigung der Kommission, solange diese als sog. De-Minimis-Beihilfen einzuordnen sind, d.h. die Gesamtsumme der Zuwendungen innerhalb von drei Jahren € 200.000 nicht übersteigen.24 Sollten die Gesamtzuwendungen diese Grenze überschreiten, so hat die Kommission vor dem Hintergrund einer möglichen Verzerrung des Wettbewerbs zu prüfen, ob die Zuwendungen mit dem Beihilfenrecht vereinbar sind. Konformität ist häufig gegeben, wenn der Markt nicht in der Lage ist aus eigener Kraft bestmögliche Ergebnisse zu erzielen.25

B. Rechtfertigung staatlicher FuE-Förderung

1. Allgemein

Das Eingreifen eines Staates in das Innovationsgeschehen der Unternehmen kann nur dann gerechtfertigt sein, wenn Marktversagen vorliegt. Marktversagen äußert sich in der Form, dass z.B. ein Unternehmen Investitionen nicht im optimalen Maße durchführt, da die Erwartungen bzgl. der zukünftigen Erträge aus der Investition für das Unternehmen mit zu hoher Unsicherheit behaftet sind.26 Ursachen können beispielsweise in externen Effekten oder Informationsasymmetrien liegen.27 Große Bedeutung kommt dabei der Grundlagenforschung zu. Deren neueste Erkenntnisse werden oft über verschiedene Medien allen Marktakteuren zugänglich gemacht und tragen somit zu einem Ausbau des allgemeinen Wissensstandes, dem sogenannten Spillover bei. Die mit der Schaffung des Wissens einhergehenden Kosten tragen jedoch nicht seine Nutzer, sondern allein seine Schöpfer.28 Solange Unternehmen von diesen Kosten nicht soweit entlastet werden, als hätten sie das Wissen selber aus Spillovern empfangen, werden sie als Folge FuE- Projekte nicht in einem volkswirtschaftlich optimalen Maße durchführen, wie es ihnen theoretisch möglich wäre.29 Auch in der anwendungsorientierten Forschung sind Spillover langfristig nicht zu vermeiden. So ermöglichen die Anmeldung von Patenten, der Wechsel eines Mitarbeiters in ein anderes Unternehmen oder die Veröffentlichung einer Innovation den übrigen Marktakteuren, sich das bestehende Wissen anzueignen.30 Eine ebenso wichtige Rolle im Zusammenhang mit dem Marktversagen spielen Informationsasymmetrien. Der unterschiedliche Wissensstand zwischen Unternehmen und Banken bzgl. Risiken und Erfolgspotenzialen eines FuE-Projektes führt dazu, dass auch volkswirtschaftlich lohnenswerte Vorhaben an der Finanzierung scheitern können. Der Staat ist dazu angehalten, die Differenz zwischen volkswirtschaftlichem und privatem Nutzen weitestgehend zu schließen um Anreize für privat veranlasste Aktivitäten zu geben.31

2. Studien zu den empirischen Wirkungen

Im Folgenden soll gezeigt werden, welche empirisch belegbaren Auswirkungen ein Eingreifen des Staates in Form einer auf FuE ausgerichteten Förderung haben kann. Die Wirkungsweise wird häufig mit Hilfe von Preiselastizitäten gemessen, welche die prozentuale Veränderung der privaten FuE-Aktivitäten bei der Senkung der korrespondierenden Kosten um einen Prozentpunkt anzeigen. Alternativ werden Kosten-Nutzen Verhältnisse ermittelt. Dabei wird der Zuwachs an FuE-Aktivitäten mit den gesamtwirtschaftlichen Kosten (Steuerausfälle) der Maßnahme in Relation gesetzt. In diesem Fall wird die Reaktion der FuE-Aktivitäten auf eine Geldeinheit dargestellt.32 Die positiven, wie auch negativen Effekte werden im Folgenden anhand verschiedener Studien dargelegt.

a) Positive Effekte

Zur grundsätzlichen Wirkung von Zuwendungen auf das Innovationsverhalten von Unternehmen haben Cornet et al. einige Beobachtungen unter niederländischen Unternehmen gemacht. In den Niederlanden wurde im Jahr 2004 ein Pilotprojekt zur Förderung der Zusammenarbeit öffentlicher Forschungseinrichtungen (z.B. Universitäten) und KMU gestartet. Zu diesem Zweck wurden sog. Innovation Vouchers (Gutscheine) im Wert von jeweils € 7.500 zwischen einer Gruppe KMU verlost. Um die Wirkung einer innovationsgerichteten Politik auf das tatsächliche Innovationsverhalten darzustellen, untersuchten Cornet et al. zum einen, ob die Empfänger des Gutscheins diesen überhaupt einlösten und zum anderen, ob der Gutschein Ausschlag gebend für die Zusammenarbeit mit einer öffentlichen Forschungseinrichtung war. Ergebnis ihrer Untersuchung war, dass von zehn Unternehmen

- acht den Gutschein für Forschungsprojekte genutzt haben, die sonst nicht durchgeführt worden wären.
- eines den Gutschein zwar nutzte, das betroffene Projekt jedoch ohnehin durchgeführt hätte.
- eines den Gutschein nicht nutzte.

Sie schlussfolgerten daraus, dass Gutscheine die Zusammenarbeit zwischen KMU und öffentlichen Forschungseinrichtungen im Zuge von Auftragsprojekten fördern.33

Anhand einer Analyse verschiedener Studien untersuchten Hall und van Reenen die Effektivität steuerlicher FuE-Förderungsmaßnahmen in OECD-Ländern auf die privaten Kosten von FuE. Dabei analysierten sie, wie verschiedene Länder ihr Steuersystem nutzten bzw. gestalteten um die Attraktivität von FuE zu steigern und welche Effekte die jeweiligen Forscher der Studien messbar machten.34 U.S. Amerikanische Studien betrachteten sie aufgrund ihres großen prozentualen Anteils an den gesamten Studien separat.35 Sie hielten fest, dass die Steuer einen beachtlichen Einfluss auf die FuE- Tätigkeit hat. Im Ergebnis deutete die Mehrheit der Studien zwar darauf hin, dass steuerliche Anreize kurzfristig geringe Auswirkungen auf das Innovationsverhalten der Marktteilnehmer haben, die Innovationstätigkeit nahm jedoch mit der Zeit zu, sodass ein kontinuierlicher Anstieg der FuE-Tätigkeiten zu verzeichnen war.36 Langfristig resultierte eine Geldeinheit FuE-Förderung (Staat) sodann in einer Geldeinheit FuE- Ausgaben (Privatebene).37

Zu dem Schluss kamen auch Bloom et al.. Sie untersuchten den Einfluss steuerlicher Anreize auf FuE-Investitionen von Unternehmen in neun verschiedenen Ländern zwischen den Jahren 1979 und 1997.38 Dabei beobachteten auch sie, dass die langfristigen Elastizitäten weit höher ausfielen als die kurzfristigen. Der Zuwachs an FuE ging dabei nahezu Eins zu Eins mit der steuerlichen Maßnahme einher. Ein möglicher Grund dafür ist, dass Unternehmen über eine verbesserte (langfristige) Planungsgrundlage verfügen.39

Ähnliche Ergebnisse dokumentierten Guellec und van Pottelsberghe. Sie zeigten, dass eine Verringerung der Kosten für FuE generell zusätzliche FuE-Aktivitäten impliziert. Dabei haben sowohl direkte staatliche Zulagen als auch indirekte steuerliche Maßnahmen einen positiven Effekt auf unternehmerische (private) FuE-Aktivitäten. Beide wirken dabei besser, wenn sie konstant und damit für Unternehmen einplanbar sind.40 Sie stellten außerdem fest, dass direkte Zuwendungen des Staates meist auf Projekte in der Grundlagenforschung mit Aussicht auf längerfristig hohe gesamtwirtschaftliche Erträge ausgerichtet sind. Unternehmen hingegen nutzen indirekte steuerliche Maßnahmen zur Erzielung hoher privater Erträge in der angewandten Forschung.41

Generell äußert sich eine Kostenreduzierung von FuE-Aktivitäten in einer negativen Preiselastizität. Es wurden Elastizitäten zwischen -0,4 und -2,7 gemessen. Der Durchschnitt der aufgeführten Studienergebnisse liegt bei -0,81. Das bedeutet, dass im Durchschnitt auf einen Dollar verringerte Kosten für FuE 0,81 Dollar für eine Ausweitung der FuE-Aktivitäten verwendet wird. Sechs Studien dokumentierten die kurzfristige Preiselastizität als geringer gegenüber der langfristigen Preiselastizität.42

b) Negative Effekte

Die negativen Auswirkungen einer staatlichen FuE-Förderung betreffen sowohl den öffentlichen wie auch den privaten Bereich. Auf Seiten des Staates hätten die Förderausgaben auch für andere wohlfahrtssteigernde Zwecke verwendet werden können und stellen somit Opportunitätskosten auf öffentlicher Ebene dar. Zudem entstehen dem Staat bedingt durch einen höheren Aufwand für die Überwachung von Projekten und die Prüfung der Aktivitäten Administration Costs (Kosten der Verwaltung).43 Bei zunehmendem Fördervolumen ist speziell bei den Prüfungskosten ein linearer Anstieg zu erwarten, da Anreize bestehen, über bloße Gestaltung an die Förderung zu gelangen.44 Die Höhe der entstehenden Kosten hängt dabei maßgeblich von der Anzahl der Unternehmen ab, welche die Förderung tatsächlich in Anspruch nehmen. Teilnahmequoten anderer Länder liegen in diesem Zusammenhang zwischen 23 % und 87 % aller Unternehmen.45

Auf privater Ebene hingegen entstehen Compliance Costs (Kosten zur Erfüllung und Einhaltung der Anforderungen). Diese beinhalten Kosten der Informationsbeschaffung sowie der Einhaltung von Förderbedingungen. Da es sich dabei jedoch weitestgehend um Fixkosten unternehmensinterner Stellen handelt, ist bei steigendem Gesamtfördervolumen mit einer Fixkostendegression zu rechnen. Dabei sinkt der prozentuale Anteil der Compliance Costs an der beantragten Förderhöhe.46

[...]


1 Vgl. Schlie, I./ Stetzelberger, A.: Steuerliche Förderung (IstR 2008), S. 269.

2 Vgl. Hornig, M.: Steuerliche Förderung (BB 2010), S. 215.

3 Vgl. Spengel, C.: Steuerliche Förderung von Forschung (2009), S. 13 ff.

4 Vgl. Schibany, A./ Leonhard, J.: Instrumente der Technologieförderung (2005), S. 35 f.

5 Vgl. Arbeitsgruppe: Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung (DStR 2009), S. 179.

6 Vgl. KPMG Baltics AS u.a.: Tax Incentives (2010), S. 72 unter: http://www.mkm.ee/public/TA- Maksuuuring-2010-01.pdf (29.07.2010).

7 Vgl. Spengel, C.: Steuerliche Förderung von Forschung (2009), S. 18 f.

8 Vgl. Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Mitteilung (2006), S. 19.

9 Vgl. http://www.bmbf.de/de/12210.php (17.08.2010).

10 Vgl. BITKOM: Impulse (2008), S. 11.

11 Vgl. Scheunemann, M./ Dennisen, A.: Steuerliche Strukturierung (DB 2010), S. 408.

12 Vgl. Hornig, M.: Steuerliche Förderung (BB 2010), S. 215.

13 Vgl. Kessler, W. u.a.: Steuerliche Anreize (DB 2008), S. 1072.

14 Vgl. Schröder, H.: Produktionsfunktion (1973), S. 26.

15 Sofern wesentliche Veränderungen erfolgt sind.

16 Vgl. Kirchhof, P.: Ermächtigungen in: Kirchhof, P.: Einkommensteuergesetz (2010), S. 2002 f.

17 Vgl. Brockhoff, K.: Forschung und Entwicklung (1999), S. 48 ff.

18 Vgl. OECD: Frascati Manual (2002), S. 77 ff.

19 Vgl. OECD: Frascati Manual (2002), S. 3.

20 Vgl. Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften: Vertrag (2002), Artikel 46, 55.

21 Vgl. Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Mitteilung (2006), S. 4 ff.

22 Vgl. Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Mitteilung (2006), S. 7.

23 Vgl. Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften: Vertrag (2002), Artikel 87 f.

24 Vgl. Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Staatliche Beihilfen (2009), C 16/4 f.

25 Vgl. Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Gemeinschaftsrahmen (2006), C 323/19 ff.

26 Vgl. Schibany, A./ Leonhard, J.: Instrumente, S. 35 f.

27 Vgl. Hülskamp, N./ Koppel, O.: Förderung unternehmerischer Innovation (2006), S. 8.

28 Vgl. Harhoff, D.: Behandlung von Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen (1994), S. 11.

29 Vgl. Parsons, M./ Phillips, N.: Evaluation (2007), S. 8.

30 Vgl. Spengel, C.: Steuerliche Förderung von Forschung (2009), S. 5 ff.

31 Vgl. Legler, H./ Leidmann, M.: Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten (2003), S. 20.

32 Vgl. Spengel, C.: Steuerliche Förderung von Forschung (2009), S. 13 f.

33 Vgl. Cornet, M. u.a.: Do innovation vouchers help (2006), S. 3, 9 f., 37 f.

34 Vgl. Hall B./ van Reenen, J.: How Effective are Fiscal Incentives (1999), S. 2; Hall B. / Van Reenen, J.: How Effective are Fiscal Incentives (Research Policy 2000), S. 450.

35 Vgl. Hall B./ van Reenen, J.: How Effective are Fiscal Incentives (1999), S. 19; Hall B./ Van Reenen, J.: How Effective are Fiscal Incentives (Research Policy 2000), S. 460.

36 Vgl. Hall B./ van Reenen, J.: How Effective are Fiscal Incentives (1999), S. 23 f., 26 f.; Hall B./ Van Reenen, J.: How Effective are Fiscal Incentives (Research Policy 2000), S. 463, 466. Zudem war ein internationaler Trend zur Förderung mit Hilfe des Steuersystems, an Stelle von direkter Fördermittel zu erkennen.

37 Vgl. Vgl. Hall B./ van Reenen, J.: How Effective are Fiscal Incentives (1999), S. 27; Hall B./ Van Reenen, J.: How Effective are Fiscal Incentives (Research Policy 2000), S. 467; KPMG Baltics AS u.a.: Tax Incentives (2010), S. 39.

38 Vgl. Bloom, N. u.a.: Do R&D tax credits work ? (JPE 2002), S. 1.

39 Vgl. Bloom, N. u.a.: Do R&D tax credits work? (JPE 2002), S. 20 f.; KPMG Baltics AS u.a.: Tax Incentives (2010), S. 39.

40 Vgl. Guellec, D./ Van Pottelsberghe, B.: The Impact of Public R&D Expenditure (2000), S. 5; KPMG Baltics AS: Tax Incentives (2010), S. 39.

41 Vgl. Guellec, D./ Van Pottelsberghe, B.: Evaluation (2000), S. 5; Hutschenreiter, G./ Aiginger K.: Steuerliche Anreize (2001), S. 4.

42 Vgl. Van Pottelsberghe, B u.a. : Evaluation (2003), S. 9.

43 Vgl. Parsons, M./ Phillips, N.: Evaluation (2007), S. 14 ff.; Hall B./ van Reenen, J.: How Effective are Fiscal Incentives (1999), S. 11 f.; Hall B./ Van Reenen, J.: How Effective are Fiscal Incentives (Research Policy 2000), S. 457 f.

44 Vgl. Herbold, S.: Steuerliche Anreize (2009), S. 38.

45 Vgl. Elschner, C. u.a.: Fiskalische Kosten (2010), S. 16.

46 Vgl. Parsons, M./ Phillips, N.: Evaluation (2007), S. 15.

Fin de l'extrait de 94 pages

Résumé des informations

Titre
Steuerliche Berücksichtigung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten
Sous-titre
Deutschland im Vergleich mit ausgewählten OECD-Ländern
Université
University of Bayreuth  (Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät)
Note
1,7
Auteur
Année
2010
Pages
94
N° de catalogue
V164741
ISBN (ebook)
9783640799084
ISBN (Livre)
9783640799336
Taille d'un fichier
1239 KB
Langue
allemand
Mots clés
Berücksichtigung, Forschungs-, Entwicklungsaktivitäten, Deutschland, Vergleich, OECD, Ländern, Förderung
Citation du texte
Christian Emter (Auteur), 2010, Steuerliche Berücksichtigung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/164741

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