Welche Entwicklungen und Bedingungen hemmten und hemmen in der Mongolei eine erfolgreiche genossenschaftliche Entwicklung?


Tesis de Maestría, 2009

82 Páginas, Calificación: 1,7


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung
1.1. Einführung in den Problemkreis

2. Begriffsbestimmungen und Abgrenzungen
2.1.1. Voraussetzungen für die Entstehung von Genossenschaften
2.1.2. Voraussetzungen gegen die Entstehung von Genossenschaften
2.1.3. Die Umweltabhängigkeit von Genossenschaften
2.2. Theoretische und konzeptionelle Grundlagen
2.2.1. Theorie der globalen Fragmentierung
2.2.2. Theorie des Rentierstaates

3. Allgemeine Bemerkungen und historischer Abriss zur Mongolei
3.1. Feudal-koloniale Epoche (1691 bis 1921)
3.2. Sozialistische Epoche (1921-1989)
3.3. Kapitalistische Epoche

4. Die Mongolei – eine neue Peripherie?

5. Die Mongolei ein Rentierstaat?

6. Auswirkungen auf die Genossenschaftsentstehung in der Mongolei

7. Zusammenfassung und Schlussbemerkungen

8. Literaturnachweis

Liste der Abbildungen

1. genossenschaftliche Gründungstypen,

2. genossenschaftliche Organisation in Deutschland,

3. Modell der globalen Fragmentierung,

4. Karte de globalen Fragmentierung,

5. Länderkarte – Mongolei,

6. Transsibirische Eisenbahn durch die Mongolei,

7. Art und Zusammensetzung der Einkommensquelle des Familienoberhaupts

8. Vergleich des höchsten Bildungsabschlusses von Ger-Settlement- und Apartmentbewohnern,

9. Berufstätigkeit und Arbeitslosigkeit in zwei ausgewählten sums (2003),

10. Einkommensarmut in zwei ausgewählten sums (2003),

1. Einleitung

Die Fragestellung, die zu dieser Magisterarbeit führte, leitete sich aus dem Besuch einer Delegation des Mongolischen Genossenschaftsverbandes ab, die den Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. (DGRV) Anfang Mai 2008 besuchte. Als organisatorischer und sprachlicher Betreuer erhielt ich dabei interessante Einblicke in das deutsche und mongolische Genossenschaftswesen. Dieser Fachbesuch sollte der Anfang einer intensiveren Zusammenarbeit der beiden Genossenschaftsverbände sein und so erhielt auch die deutsche Seite eine Einladung in die Mongolei, um sich vor Ort umzuschauen und die ersten Ergebnisse zu betrachten, die dieser Fachbesuch hervorgebracht hatte. Bei einem Termin mit einem brandenburgischen Genossenschaftsmitglied, fragte dieser die Delegation, warum das mongolische Genossenschaftswesen nicht so gut ausgebaut sei? Trotz reichlicher Überlegungen, konnte diese Frage seitens der Delegation nicht beantwortet werden.

Deshalb ist die Fragestellung, die in dieser Magisterarbeit bearbeitet werden soll: Welche Entwicklungen und Bedingungen hemmten und hemmen in der Mongolei eine erfolgreiche genossenschaftliche Entwicklung?

Von entscheidender Bedeutung sind die sozialökonomischen Auswirkungen der doppelten (wirtschaftlichen und politischen) Transformation[1] seit 1989, die die Mongolei aus der politischen und wirtschaftlichen Isolation herausholten und die die ländliche Entwicklung und die Lebensbedingungen der dort ansässigen Bevölkerung veränderten, wobei ich mich schwerpunktmäßig mit Problemen des Genossenschaftswesens und der Landnutzungsformen in den ländlichen Gebieten der Mongolei beschäftige. Die Kriterien und Voraussetzungen zur Entstehung von Genossenschaften in Europa entwickelten sich unter spezifischen Verhältnissen und Bedingungen, die allgemein für Entwicklungsländer und insbesondere für die Mongolei unter anderen Gesichtpunkten betrachtet werden müssen, weil Genossenschaften hier unter ganz anderen sozioökonomischen Bedingungen und Zielsetzungen entstanden und entstehen.

Um diese Bedingungen aufzuzeigen, werden die Theorien der globalen Fragmentierung und des Rentierstaates vorgestellt, um eine Verbindung zwischen der globalen und lokalen Ebene zu schaffen. Diese in der Geographie benutzte Perspektive besagt, dass „globale Prozesse in lokale Kontexte hinein [indirekt über eine Zwischenebene] vermittelt“ (Müller-Mahn 2000: S. 327) und transportiert werden. Auf die Mongolei bezogen muss dann aufgezeigt werden, dass die globale Fragmentierung, vermittelt durch den Rentierstaat, eine fragmentierende Entwicklung bedingt, die Genossenschaftsentstehungen in der Mongolei erschweren.

Als Leitfaden sollen in einer kurzen Zusammenfassung seit der Unabhängigkeit der Mongolei 1921 soziale Träger der staatlichen Landwirtschafts- und Agrarpolitik betrachtet werden. Es soll aufgezeigt werden, dass die Entstehung und Entwicklung kollektiver und kooperativer Formen in der mongolischen Landnutzung, die vor 1921 existente Feudaleigentumsform beseitigen konnten, die zu einer wirtschaftlichen und politischen Emanzipation der ländlichen Bevölkerung führten und fast in eine egalitäre Struktur mündeten, sich aber spätestens ab 1989 in einem sozialen Differenzierungs- und Fragmentierungsprozess befand, der sich insbesondere in der Transformationsphase extrem verschärfte. Dazu werde ich empirische Daten aus den Untersuchungen von Hartwig aus dem Jahre 2007 und Taraschewski aus dem Jahre 2008 verwenden, weil sie jeweils detaillierte Daten zu aktuellen Entwicklungen in urbanen und ländlichen Regionen in der Mongolei erhoben haben. Die Datenlage über Genossenschaften in der Mongolei ist gelinde gesagt sehr dünn und hat zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Beantwortung der obigen Fragestellung geführt. Festzuhalten ist, dass in der sozialistischen Zeit mongolische Genossenschaften vor allem dem Staat und seiner Politik dienende und ausführende Organe und Organisationen waren und de facto nicht als soziale Einheiten im genossenschaftlichen Sinne festgehalten werden können. Hier wird dann aufzuzeigen sein, dass die heutige Mongolei im Zeitalter der fragmentierenden Entwicklung und bedingt durch ihre Politik der Rente, „die Entfaltung eines durch freien Wettbewerb geprägten Marktes und einer Partizipation der Gesellschaft an der politischen Steuerung des Entwicklungsprozesses entgegensteht und somit ein entscheidendes Hindernis für wettbewerbsorientierte wie auch für zivilgesellschaftliche Entwicklungen bildet.“ (Müller-Mahn 2000: S. 330). Dieses ist die Hauptursache für eine Nichtetablierung eines Genossenschaftswesens in der Mongolei.

1.1. Einführung in den Problemkreis

Die Genossenschaft als Thema der Arbeit spielt deshalb eine Relevanz, weil die genossenschaftliche Kooperation mit den Prinzipien der Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung laut Genossenschafts-Lexikon nicht nur als Entwicklungshilfeinstrument eine Möglichkeit ist die Massenarmut in Entwicklungsländern zu verringern, sondern auch, weil Genossenschaften Funktionen politischer, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Art zugerechnet werden. Als politische Funktion von Genossenschaften wird vor allem der demokratiefördernde Beitrag hervorgehoben, da Genossenschaften „durch ihre Grundidee und ihre Prinzipien die Voraussetzungen schaffen, um die Bevölkerung systematisch zur politischen Selbstverwaltung und Selbstverantwortung zu erziehen“ (Dülfer 1998: S. 97).

Als gesellschaftliche Funktion von Genossenschaften wird die genossenschaftliche Selbsthilfe betrachtet, die bedingt durch kapitalistische Wirtschaftsstile entstehende Desintegrationsprozesse vor allem bei der ländlichen Bevölkerung zu überwinden vermag und somit für eine soziale Integration benachteiligter Bevölkerungsgruppen in die Gesellschaft sorgt.

Als wirtschaftliche Funktion von Genossenschaften werden die Bildung von Sparkapital und dessen produktiven Einsatz, die Förderung beim Zugang zu Krediten für benachteiligte Gruppen und die Zusammenfassung von Einzelwirtschaften zur Förderung der Produktion betrachtet, da sie die wirtschaftliche Wachstumsbasis eines Landes erst ebnet (Rösner 2000: S. 8).

„Hinsichtlich der prozesspolitischen Bedeutung von Genossenschaften sind vor allem zwei Wirkungsrichtungen zu unterscheiden: In der ersten Wirkungsrichtung dient genossenschaftliche Kooperation dazu, Steuerungsdefizite staatlicher Institutionen auszugleichen, indem sie in sektoralen oder regionalen Bereichen wirksam wird, die von der operativen Reichweite staatlicher Politik entweder gar nicht oder doch nur unzureichend erfasst werden, wie dies insbesondere in Entwicklungsgesellschaften häufig der Fall ist“ (Rösner 2000: S. 15). Durch genossenschaftliche Tätigkeiten im informellen Sektor, die überwiegend in Entwicklungsländern eine große Bedeutung besitzen, können diese rechtlich formalisiert werden und eine enorme Effektivitäts- und Effizienzsteigerung verursachen.

„Durch die Zusammenarbeit werden nämlich nicht nur die Partizipations- und Selbsthilfechancen der direkt Beteiligten begünstigt, sondern die dadurch bewirkte regionale Erweiterung und funktionale Verbesserung sowohl der vertikalen als auch der horizontalen Kooperationsmöglichkeiten erhöht auch die marktwirtschaftliche Systemrationalität insgesamt, weil dadurch, […] sowohl die direkten Transaktionskosten als auch die Risiken ökonomischer Interaktionen verringert werden. Indem kooperierende Wirtschaftssubjekte die ihnen jeweils zugänglichen ökonomisch relevanten Informationen und andere lokalen Insiderkenntnisse austauschen, werden nicht nur informative Defizite ausgeglichen, sondern es entstehen auf Vertrauen gegründete funktionale „Netzwerke“ als kooperative Phänomene zwischen Markt und Hierarchie, welche die Dauerhaftigkeit und Verlässlichkeit in den Vertragsbeziehungen erhöhen“ (Rösner 2000: S. 16).

2. Begriffsbestimmungen und Abgrenzungen

Formal festzuhalten ist, dass es eine Vielzahl von Genossenschaftsdefinitionen mit einer Vielzahl von Aspekten gibt. Die Genossenschaft als wirtschaftliches und soziales Gebilde charakterisiert sich laut Draheim[2] durch seine genossenschaftliche Doppelnatur, d.h. Genossenschaften sind „Unternehmungen, deren Träger als zwischenmenschlich verbundene Individuen freiwillig eine Personenvereinigung = Gruppe im soziologischen Sinne bilden und gleichzeitig als Wirtschaftssubjekte einen Gemeinschaftsbetrieb unterhalten dessen Anteilskapital und dessen Verwaltungsorgane nur auf den nach Köpfen abstimmenden Mitgliedern beruhen und dessen maßgebende Aufgabe darin besteht, bestimmte, unmittelbar aus den Mitgliederwirtschaften erwachsende Bedürfnisse möglichst vorteilhaft für diese zu befriedigen“ (Sälzer 2000: S. 9). Henzler[3] wiederum sieht das genossenschaftliche Förderprinzip im Vordergrund seiner Genossenschaftsdefinition, denn bei ihm ist die Genossenschaft „eine Personenvereinigung mit nicht geschlossener Mitgliederzahl, deren Zweck es ist, entsprechend dem ihr erteilten Grundauftrag die Eigenwirtschaften der Mitglieder mit geeigneten Mitteln und Maßnahmen, namentlich mittels gemeinsam getragener Betriebswirtschaft zu fördern“ (Sälzer 2000: S. 10). Enschenburg[4] dagegen hebt bei seiner Definition das Identitätsprinzip als das bestimmende Wesensmerkmal einer Genossenschaft hervor, welches in „unterschiedlichen Ausprägungen […] zwischen Mitgliedern und Kunden, zwischen Mitgliedern und Lieferanten oder zwischen Mitgliedern und Mitarbeitern der jeweiligen Genossenschaften“ (Häcker 1990: S. 17) auftritt. Dülfer[5] erweitert die Genossenschaftsdefinition, bestehend aus Personenvereinigung, Wirtschaftsbetrieb, Förderungsprinzip und Identitätsprinzip um die Begriffselemente des Demokratie- und Selbsthilfeprinzips. Das Demokratieprinzip beinhaltet das Prinzip des „Ein-Mann-eine-Stimme“[6], d.h. das Mitglied und nicht die Kapitalbeteiligung wird in den Vorgrund gerückt, da das Stimmrecht nicht an die Höhe der Kapitalbeteiligung, sondern an die Person in der Genossenschaft gebunden wird (Schultz/Zerche 1983: S. 15). Im Selbsthilfeprinzip drückt sich laut Dülfer[7] die Förderung der Mitglieder einer Genossenschaft aus, welches „im Rahmen eines Verbundes zwischen den Mitgliederwirtschaften und dem Genossenschaftsbetrieb [erfolgt], wobei die Effizienz eines solchen Förderungs-Verbundes, insbesondere durch die Einbeziehung von Sekundärgenossenschaften in das gesamte Verbundsystem zusätzlich gesteigert werden kann“ (Häcker 1990: S. 18).

Häcker[8] macht bei den Genossenschaftsdefinitionen, die die obigen Prinzipien und Merkmale beinhalten, eine generelle Unterscheidung in juristische und ökonomische Begriffe. Für diese Arbeit ist der ökonomische Genossenschaftsbegriff (im wirtschaftlichen Sinne nach Weisser[9] ) von größerer Bedeutung, da ich nicht untersuchen will, warum sich nicht eine spezifische Rechtsform in der Mongolei durchsetzt und entwickelt, sondern ein Sozial- und Wirtschaftsgebilde. Für Weisser (in Sälzer 2000) gelten frei gebildete Gruppenwirtschaften als Genossenschaften im wirtschaftlichen Sinne, „für die zutrifft, dass sie entweder für die Haushalte bzw. für die Unternehmen (Betriebe) ihrer Mitglieder unter Aufrechterhaltung der Selbstständigkeit der Mitglieder-Haushalte bzw. –Unternehmen hauswirtschaftliche bzw. betriebswirtschaftliche Funktionen übernehmen, welche die Mitglieder nicht je für sich allein wahrnehmen wollen oder können (hilfswirtschaftliche Genossenschaften), oder den Mitgliedern als Grundlage ihrer wirtschaftlichen Existenz durch gemeinsame Beschaffung der Mittel ihres Lebensunterhaltes dienen (Vollgenossenschaften)“ (Sälzer 2000: S. 9-10). Dieser ökonomische Genossenschaftsbegriff bildet eine optimale Grundlage für diese Arbeit, da er auch genossenschaftsähnliche Kooperationsformen erfasst, die auch als traditionelle, autochthone und informelle Genossenschaften in der Literatur gelten.

2.1.1. Voraussetzungen für die Entstehung von Genossenschaften

Nachdem wir die Begrifflichkeit Genossenschaft bestimmt haben, ist nun die Frage zu klären, wie Genossenschaften entstehen. Festzuhalten ist, dass es auf jeden Fall zwei Entstehungs- oder Gründungstypen nach Rheinberg[10] gibt (siehe Abb. 1):

Abbildung 1: genossenschaftliche Gründungstypen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Rheinberg 1990: S. 150.

Bei den von außen initiierten Genossenschaftsgründungen sind der „persönliche Einsatz von Initiatoren, Pionieren und Gründerpersönlichkeiten und deren ökonomische, aber auch außerökonomische Beweggründe“ (Rheinberg 1990: S. 151) notwendig und geben der Genossenschaftsgründung meistens den Anstoß. Im Gegensatz dazu stehen beim zweiten Gründungstyp die „Handlungsmotive der Betroffenen im Vordergrund“ (Rheinberg 1990: S. 151).

Sälzer[11] sagt, dass sich die Genossenschaftstheorie mit „Entstehungsursachen von Genossenschaften und Fragen der internen Organisation von Genossenschaften“(Sälzer 2000: S. 13) beschäftigt. In seinen Ausführungen hält er auch fest, dass die Genossenschaftstheorie keine geschlossene Theorie der Genossenschaftsentwicklung liefert. Sie beschränkt sich vielmehr darauf, einige Voraussetzungen der Vorteilhaftigkeit herauszustellen, kann aber nicht plausibel erklären, weshalb es ausgerechnet zur Entstehung von genossenschaftlichen Kooperationen kommen soll. Zumindest für die Genossenschaftsgründungen in Deutschland im 19. Jahrhundert in der vorgenossenschaftlichen Phase[12] waren laut Rheinberg[13] fünf Voraussetzungen entscheidend, damit Genossenschaften entstehen konnten:

- Notlage,
- Kooperativneigung,
- Genossenschaftskonzeption,
- Genossenschaftsgeist und
- Genossenschaftspromotoren.

Die Notlage ist eine subjektive Wahrnehmung einer Situation, die verbessert werden muss und die durch eine Mangelsituation gekennzeichnet ist, die sich laut Hahn[14] in drei Formen zeigt:

1. Ein bestimmter Bedarf (Kredite, Zugang zu Einzelhandelsgeschäften, Wohnungen oder Beschaffungs- und Absatzmöglichkeiten für Kleinstbetriebe) der Mitglieder kann durch niemanden gedeckt werden. Für den Fall, dass sich ein Anbieter finden lässt,
2. verlangt dieser, bedingt durch seine Monopolstellung, meistens einen zu hohen Preis. Für den Fall, dass sich ein Billig-Anbieter finden lässt,
3. ist die Qualität des Angebots, bedingt durch den niedrigen Preis, meist sehr schlecht.

Kooperativneigung ist laut Hahn[15] ein Hang zur Zusammenschließung und Zusammenarbeit von „gleich oder ähnlich Betroffenen“, verbunden mit der Einsicht in die Notwendigkeit und die Vorteilhaftigkeit einer Kooperation, weil aus der Notsituation geboren und als Bedrohung wahrgenommen, welches „nach rationalen Überlegungen unter primär ökonomischen Gesichtspunkten zu organisieren“ (Klöwer 1981: S. 26) ist. „Die Kooperativneigung der privaten Haushalte ist umso größer, je geringer ihr verfügbares Einkommen ist. Für sie spür- und sichtbar ist die Förderungswirkung in ihrem Haushaltsbudget“ (Blümle 1990: S. 81).

Die Genossenschaftskonzeption beschreibt laut Blümle[16] die vorteilhafte Art und Weise, wie sich die Mitglieder zusammenschließen. Es ist das Konkretisierungsmittel von Selbsthilfe auf kollektiver Basis und bedarf eines eingehenden Verständnisses „der Besonderheiten der genossenschaftlichen Rechts- und Organisationsform“ (Patera 1992: S. 271). Ein wesentliches Merkmal ist „der personale Bezug sowie die Regelung des Stimmrechts [Ein-Mann-eine-Stimme]“ (Blümle 1990: S. 79). Ein weiteres Merkmal ist die Freiwilligkeit des Eintritts und Austritts in und aus dieser Art der Kooperation, beruhend auf der autonomen Entscheidung des Mitglieds. Das Mitglied ist sowohl Financier (durch Zahlung der Geschäftsanteile, durch Übernahme der Haftung oder durch die Nichtverteilung des Gewinns) als auch Entscheidungsträger (durch aktives und passives Wahlrecht). Das Mitglied partizipiert, indem er Zeit, Informationen, Know-how und physische Arbeit zur Verfügung stellt, aber gleichzeitig auch als Benutzer und Kunde von Leistungen profitiert.

Der Genossenschaftsgeist basiert auf der Gerechtigkeitstheorie von Rawls, „die von drei dominanten Faktoren getragen“ (Laurinkari/ Brazda 1990: S. 70) wird: dem Grundsatz der Solidarität, der Freiheit und der Gleichberechtigung.

Demnach erfährt die Gerechtigkeit im menschlichen Handel die höchste Bedeutung im Gegensatz zu wirtschaftlicher Effizienz oder Wohlstandsteigerung (Laurinkari/Brazda 1990: S. 72). Im Zusammenhang mit genossenschaftlicher Kooperation lässt sich damit festhalten, dass „wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen Menschen und solidarisches Verhalten wichtiger sind als das Streben nach Nutzenmaximierung und nach dem eigenen Vorteil“ (Laurinkari/Brazda 1990: S. 72). Der Grundsatz der Solidarität beinhaltet Gemeinschaftsbewusstsein gemeinsamer Handlungsorientierungen, als Wert ausgedrückte gegenseitige Hilfeleistung. So basiert das Prinzip der Subsidiarität in der Verbundstruktur der Genossenschaften in Deutschland (siehe Abb. 2), welches auf drei Ebenen organisiert ist, auf dem Grundsatz der Solidarität.

Abbildung 2: genossenschaftliche Organisation in Deutschland

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Armbruster 2008: S. 7.

Nicht nur das Verhalten der Mitglieder in einer Genossenschaft wird also durch Solidarität gekennzeichnet, sondern die wirtschaftliche Zusammenarbeit im ganzen Genossenschaftswesen ist davon geprägt.

Der Grundsatz der Freiheit nimmt in Rawls Gerechtigkeitstheorie die Rolle des Regulativs der Gerechtigkeit ein (Laurinkari/Brazda 1990: S. 73) und findet seine Umsetzung, wie oben in der Genossenschaftskonzeption schon erwähnt, in der Form der offenen Mitgliedschaft, da der geringe Kapitalbedarf für den Beitritt in Genossenschaften kein Hindernis für die Mitgliedschaft darstellen sollte. „Im Gegenteil[,] gerade durch die Zusammenarbeit möchte man auch finanzielle Abhängigkeiten gemeinsam überwinden“ (Laurinkari/Brazda 1990: S. 73).

Der Grundsatz der Gleichberechtigung ist nach Aristoteles direkt mit der Gerechtigkeit verbunden und findet in Form von absoluter Gleichberechtigung seinen Eingang in den Rechtsverhältnissen der Genossenschaft (Laurinkari/Brazda 1990: S. 73). Dieses wird gewährleistet durch die Prinzipien der demokratischen Verwaltung und der beschränkten Kapitalverzinsung (Laurinkari/Brazda 1990: S. 73). Jedes Mitglied einer Genossenschaft hat die gleichen Rechte in der Verwaltung und besitzt je eine Stimme, somit wird im Allgemeinen für eine Chancengleichheit innerhalb der Personengemeinschaft gesorgt.

Genossenschaftsgeist also bedeutet genossenschaftliche Schicksalsverbundenheit. “Das Bewusstsein der Genossen[schaftsmitglieder] von ihrer Stellung als Träger des gemeinschaftlichen Unternehmens, ihre gleichberechtigte Kontrolle an der Führung des genossenschaftlichen Betriebs und das sich daraus ergebende Gefühl der Genugtuung, der Selbsthilfe, der Selbstverantwortung und der wirtschaftlichen Unabhängigkeit – Vorteile die oft wertvoller sind als die materiellen“ (Bonus 1994: S. 46).

Genossenschaftsgründungen durch Genossenschaftspromotoren sind laut Rheinberg[17] ein „von außen initiierter“ Gründungstyp. Promotoren sind Persönlichkeiten, die real Genossenschaften gründen und somit die Genossenschaftsidee erfolgreich in die Praxis transferieren. Es sind Persönlichkeiten, die der Genossenschaftsbewegung einen nachhaltigen Auftrieb geben und verschaffen. Anders als die „Wegbereiter“ (Utopisten) sind die „Initiatoren“ (Pioniere – Raiffeisen, Schultze-Delitzsch), wie Engelhardt[18] die Promotoren des 19. Jahrhunderts auch nennt, diejenigen, die nicht nur gegen die als „menschenunwürdig und damit als abhilfebedürftig empfundene Umwelt protestieren“ (Engelhardt 1990: S. 10), sondern die, die die Genossenschaftsidee konstruktiv umsetzen. Der persönliche Einsatz und ihre „ökonomischen, aber auch außerökonomischen Beweggründe“ (Rheinberg 1990: S. 151) sind von elementarer Bedeutung für den Gründungsvorgang für Genossenschaften, da sie meist soziale und ökonomische Vorleistungen erbringen, die Handlungsbereitschaft der Betroffenen erst erwecken und als Träger der Genossenschaftskonzeption das vorteilhafte Kooperations-Know-how mitbringen.

2.1.2. Voraussetzungen gegen die Entstehung von Genossenschaften

Laut W. Weber[19] gibt es aber auch Voraussetzungen in Entwicklungsländern und deren vorgegebenen Sozialstrukturen, die „breite solidarische Bewegungen, für Selbsthilfereaktionen [und] für die Bereitschaft zur genossenschaftlichen Kooperationen“(Klöwer 1981: S. 30) behindern und hemmen. So ist die Unterentwicklung oder wie W. Weber sagt, “der Mangel an gesellschaftlicher Reife“(Klöwer 1981: S. 30) eine der Hauptursachen für die „geringe Einsicht in die Vorteilhaftigkeit der genossenschaftlichen Kooperation und die mangelnde Bereitschaft zur solidarischern Selbsthilfe“ (Klöwer 1981: S. 30). Sie wird charakterisiert durch niedrigen Bildungsstand, absolute Armut, extreme soziale Gegensätze, Marginalismus, ungünstige rassistische, lingualistische und ethnisch soziale Heterogenität. Also können die fünf Voraussetzungen zur Entstehung von Genossenschaften von Rheinberg (siehe Kap. 2.1.) durch externe oder interne Faktoren nicht nur verstärkt[20], sondern auch abgebaut oder entgegenwirkt werden. Für Bergmann[21] muss vor allem die „untere Schwelle der Genossenschaftsfähigkeit von Wirtschaftssubjekten“ erreich werden, damit Genossenschaften entstehen können. Die materiellen, sozialen und kulturellen Stufen sind die sozio-kulturellen Mindestvoraussetzungen bei dem Entwicklungsprozess[22]. Denn ohne geeignete Mittel kann man keine Mitgliedsanteile einzahlen, wenn man nur für den Eigenbedarf produziert, dann braucht man keine Vermarktungsgenossenschaft, wenn man zu geringe Einkommen hat, dann bildet diese keine Basis für Konsumgenossenschaften und ohne „soziales Selbstbewusstsein“ (Klöwer 1981: S. 17) kann man die Genossenschaftsdemokratie nicht sichern.

In diesem Sinne hängt laut Rösner die Entstehung von Genossenschaften in Entwicklungsländern von den Gestaltungsspielräumen ab, „die von den landesspezifischen politischen, wirtschaftlichen, sozialen und häufig auch kulturellen Umfeldbedingungen zugelassen werden. Viele Ansätze sind schon allein deswegen gescheitert, weil diese simple

Erfahrungstatsache nicht hinreichend beachtet worden ist“ (Rösner 2000: S. 4).

2.1.3. Die Umweltabhängigkeit von Genossenschaften

Wie man in den Kapiteln 2.1.1. (19. Jh.) und 2.1.2. (Moderne) gesehen hat, beziehen sich die Voraussetzungen auf unterschiedliche wirtschaftlich-gesellschaftliche Entwicklungsphasen. Diese hat Bergmann[23] in drei Entwicklungsphasen des Genossenschaftswesens unterteilt:

- eine vorgenossenschaftliche Phase,
- eine genossenschaftliche Phase und
- eine nachgenossenschaftliche oder spätgenossenschaftliche Phase.

In der ersten Phase bilden sich die Vorbedingungen für spätere Gründungen von Genossenschaften im modernen Sinne. Diese Phase ist charakterisiert durch hauptsächlich informelle, nicht institutionalisierte Formen der Zusammenarbeit oder Kooperationen. Hier entstehen „Genossenschaften als Kinder der Not“ (Klöwer 1981: S. 15), bedingt durch eine Notsituation, verbunden mit dem Willen diese anhand gemeinsamer Arbeit zu ändern und mit konkreten „Vorstellungen über die Art und Weise des gemeinsamen Vorgehens“ (Klöwer 1981: S. 16).

Die zweite Phase, beginnend mit der Gesellschaft der redlichen Pioniere von „Rochdale bis zur beginnenden Ökonomisierung“ (Klöwer 1981: S. 16), charakterisiert sich als eine Phase der Gründung und Konsolidierung von Genossenschaften. Kooperationsvorteile (Betriebsgrößenvorteile, Marktpositionsvorteile bei Beschaffung, Finanzierung, Produktion und Absatz) werden den Mitgliederwirtschaften als Erwerbswirtschaften durch die hilfswirtschaftlichen genossenschaftlichen Kooperationen gesichert.

In der dritten Phase kennzeichnen sich die Genossenschaften „durch einen relativ hohen Stand der Versachlichung, [...] zunehmender Rechenhaftigkeit und immer stärkerer Trennung der genossenschaftlichen Gruppe vom Management“ (Klöwer 1981: S. 16). Hierbei erfahren die „persönlichen“ Elemente einen erheblichen Bedeutungsverlust (Klöwer 1981: S. 16). In dieser Phase scheinen sich viele Genossenschaften in den Industrieländern zu befinden und der überwiegende Teil der Genossenschaften in den Entwicklungsländern befindet sich wohl in den ersten zwei Phasen (Klöwer 1981: S. 16).

Daher werden die fünf Voraussetzungen von Rheinberg für die Entstehung von Genossenschaften im 19.Jahrhundert hinsichtlich der Mongolei zu untersuchen sein, um zu zeigen, welche der Voraussetzungen gegeben waren und sind und vor allem, welche Gewichtung der Voraussetzungen im Falle der Mongolei vorliegen.

[...]


[1] Martin 2005: S. 15-16.

[2] In: Sälzer 2000: S. 9.

[3] In: Sälzer 2000: S. 9.

[4] In: Häcker 1990: S. 17.

[5] In: Schultz/Zerche 1983: S. 15.

[6] Schultz/Zerche 1983: S. 15.

[7] In: Häcker 1990: S. 18.

[8] In: Häcker 1990: S. 18-19.

[9] In: Sälzer 2000: S. 9-10.

[10] Rheinberg 1990: S. 150.

[11] In: Sälzer 2000: S. 13.

[12] Klöwer 1981: S. 15.

[13] In: Rheinberg 1990: S. 151.

[14] In: Hahn 1990: S. 88.

[15] In: Blümle 1990: S. 78.

[16] In: Blümle 1990: S. 79-80.

[17] Rheinberg 1990: S. 151.

[18] Engelhardt 1990: S. 10.

[19] In: Klöwer 1981: S. 30-31.

[20] Klöwer 1981: S. 32.

[21] In: Klöwer 1981: S. 16.

[22] Klöwer 1981: S. 16-17.

[23] In: Klöwer 1981: S. 15-16.

Final del extracto de 82 páginas

Detalles

Título
Welche Entwicklungen und Bedingungen hemmten und hemmen in der Mongolei eine erfolgreiche genossenschaftliche Entwicklung?
Universidad
University of Potsdam
Calificación
1,7
Autor
Año
2009
Páginas
82
No. de catálogo
V164761
ISBN (Ebook)
9783640799725
ISBN (Libro)
9783640800001
Tamaño de fichero
1206 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Mongolei, Genossenschaftssystem, Korruption, Rentierstaat, Nomaden, globale Fragmentierung, rent-seeking, Nepotismus, Bergbau
Citar trabajo
Zaya Davaadorj (Autor), 2009, Welche Entwicklungen und Bedingungen hemmten und hemmen in der Mongolei eine erfolgreiche genossenschaftliche Entwicklung?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/164761

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