I. Die Wirtschaftswissenschaften
Die Wirtschaftswissenschaften beruhen auf der Überlegung, dass Individuen Träger von
Bedürfnissen sind und dass diese Bedürfnisse unendlich groß sind, während die Mittel zur ihrer
Befriedigung knapp sind. Zweck allen Wirtschaftens ist es, dieses Spannungsverhältnis so weit
wie möglich zu verringern1. Dabei wird gemäß dem ”ökonomischen Prinzip” jeder wirtschaftlich
denkende Mensch versuchen, einen möglichst großen Erfolg bei möglichst geringem
Mitteleinsatz zu erzielen.
Während die Betriebswirtschaftslehre den Schwerpunkt ihrer Betrachtung auf dem einzelnen
Betrieb und seine Probleme legt, untersucht die Volkswirtschaftslehre vorwiegend
gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge. Die Finanzwissenschaft wiederum wird als Teil der
Volkswirtschaftslehre angesehen. Sie ist die Einzelwirtschaftslehre der staatlichen
Körperschaften2.
Die primäre Aufgabe der Betriebswirtschaftslehre ist es, für die Wirtschaftlichkeit der
Güterprozesse zu sorgen und Güterverschwendung zu vermeiden3. Die Vermeidung von
Güterverschwendung ist auch im Bereich öffentlicher Unternehmen wichtig. Die
Betriebswirtschaftslehre ist daher zu eng interpretiert, wenn man sie lediglich als Lehre der
gewinnmaximierenden Privatunternehmen ansieht.
II. Öffentliche Unternehmen und Betriebswirtschaft
Aus betriebwirtschaftlicher Sicht ist eine gesonderte ”Theorie der öffentlichen Unternehmung”
nicht erforderlich. Die betriebswirtschaftliche Theorie der Unternehmung berücksichtigt bereits
multivariable Zielsysteme, d.h. den Fall, dass ein Unternehmen verschiedene Ziele gleichzeitig
verfolgt. Auch in der privatwirtschaftlichen Realität kann dies durchaus der Fall sein, wie das
Beispiel der in der Praxis oft vorliegenden Oligopole zeigt. Aus diesem Grund ist die Einbeziehung wirtschaftspolitischer Ziele in das einzelwirtschaftliche
Zielsystem kein prinzipiell gegensätzlicher Fall zum neoklassischen Unternehmensmodell,
sondern nur eine realtypische Variante in der Vielfalt von Gestaltungsmöglichkeiten von
Zielsystemen in einer Marktwirtschaft4. [...]
1 Bartling/Luzius S. 4.
2 Bartling/Luzius S. 9.
3 Bauer-Schmalenbach, S. 2; Kosiol, S. 19ff, 264ff.
4 Dülfer-Öffentliche Unternehmen, S. 70.
Inhaltsübersicht
A. Einführung
I. Die Wirtschaftswissenschaften
II. Öffentliche Unternehmen und Betriebswirtschaft
III. Der Begriff des öffentlichen Unternehmens
IV. Die Zwecke öffentlicher Unternehmen
V. Öffentliche Unternehmen und Gewinnerzielung
B. Die Diskussion um die Zweckmäßigkeit öffentlicher Unternehmen
I. Einleitung
II. Die ökonomische Theorie der Unternehmensverfassung
III. Die Theorie des staatlichen Finanzmanagements
IV. Die Theorie der Verfügungsrechte
V. Das Theorie des Subsidiaritätsprinzips
VI. Die gemeinwirtschaftliche Theorie
VII. Die neoklassische Wirtschaftstheorie
1. Der Ansatz
2. Die Folgerung
3. Die Probleme
4. Betriebsfremde Lasten
5. Weitere Argumente
6. Die Praxis
7. Die besondere Situation öffentlicher Unternehmen
8. Die Effizienz
a) Maßgebliche Faktoren
b) Definition
c) Die Messung der Effizienz
(i) Das betriebliche Rechnungswesen
(ii) Der soziale Nutzen
(iii) Die Sozialbilanz
(iv) Der Betriebsvergleich
9. Die Interessengruppen
VIII. Schlussfolgerung
C. Die Privatisierungsdiskussion
I. Das natürliche Monopol
II. Ziele von Deregulierung
III. Marktversagen
IV. Ruinöser Wettbewerb
V. Die Praxis
VI. Die bloße Privatisierung
VII. Schlussfolgerung
D. Gesamtergebnis
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die vorliegende Arbeit untersucht aus wirtschaftswissenschaftlicher Perspektive die Legitimation und Zweckmäßigkeit öffentlicher Unternehmen. Ziel ist es, die Rolle dieser Unternehmen im Spannungsfeld zwischen staatlicher Aufgabenwahrnehmung und marktwirtschaftlichem Effizienzdenken zu analysieren und Kriterien für ihre Existenzberechtigung kritisch zu hinterfragen.
- Theoretische Grundlagen öffentlicher Unternehmen und deren Abgrenzung zu privatwirtschaftlichen Modellen.
- Analyse der ökonomischen Rechtfertigung für den Betrieb öffentlicher Unternehmungen.
- Diskussion von Effizienzmessungsinstrumenten und den damit verbundenen praktischen Problemen.
- Untersuchung der Deregulierungs- und Privatisierungsdiskussion im Kontext von Marktversagen.
Auszug aus dem Buch
IV. Die Theorie der Verfügungsrechte
Die in den USA entwickelte Theorie der Verfügungsrechte (”property rights theory”) sieht die entscheidende Schwäche von öffentlichen Unternehmen in der Unveräußerlichkeit der Anteile an ihnen durch die Bürger. Diese haben keine Möglichkeit, Aktien öffentlicher Unternehmen zu verkaufen, wenn sie der Meinung sind, das Management wirtschafte schlecht.
Mangels Veräußerlichkeit lassen sich auch keine Ausschläge von Börsenkursen beobachten, die Außenstehenden als Indikator für die Qualität des Managements dienen könnten. Es kommt daher auch nicht zur Auswechselung eines schlechten Managements und damit zu einem marktgesteuerten Wettbewerb um Führungspositionen. Vielmehr bleiben ineffiziente Managements im Amt oder Führungspositionen werden nach politischen Kriterien vergeben. In beiden Fällen führt das zur Unwirtschaftlichkeit öffentlicher Unternehmen.
Dazu kommt, dass öffentliche Unternehmen im Allgemeinen nicht in Insolvenz gehen, wenn sie für ihre Verbindlichkeiten nicht mehr aufkommen können. Eine Insolvenz würde nämlich die Erfüllung der öffentlichen Aufgabe gefährden oder gar beenden. Außerdem droht der Verlust von Arbeitsplätzen und Wählerstimmen. Infolgedessen wird der Staat öffentliche Unternehmungen trotz eingetretener Verluste in der Regel weiterführen. Aus diesem Grund brauchen öffentliche Unternehmen die Signale des Marktes nicht in gleichem Maße zu befolgen wie private Unternehmen, was ebenfalls zu ihrer Ineffizienz beiträgt.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einführung: Grundlegende Definitionen und Einordnung öffentlicher Unternehmen in die Betriebswirtschaftslehre und das wirtschaftliche Zielsystem.
B. Die Diskussion um die Zweckmäßigkeit öffentlicher Unternehmen: Analyse verschiedener ökonomischer Theorien zur Begründung und Kritik staatlicher Unternehmenstätigkeit, inklusive Effizienzanalyse.
C. Die Privatisierungsdiskussion: Betrachtung der Argumente für Deregulierung und Privatisierung bei natürlichem Monopol sowie die Rolle des Wettbewerbs.
D. Gesamtergebnis: Synthese der Argumente mit der Schlussfolgerung, dass privatem Wettbewerb der Vorzug gebührt und öffentliche Unternehmen nur subsidiär gerechtfertigt sind.
Schlüsselwörter
Öffentliche Unternehmen, Marktwirtschaft, Privatisierung, Effizienz, Marktversagen, Verfügungsrechte, Betriebswirtschaft, Gemeinwohl, Wettbewerb, Deregulierung, Staatseigentum, Subsidiarität, Unternehmensverfassung, Sozialbilanz.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die Existenz und Rolle öffentlicher Unternehmen aus einer rein ökonomischen Sichtweise, um deren Zweckmäßigkeit innerhalb einer kapitalistischen Marktwirtschaft zu bewerten.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Im Fokus stehen die theoretische Begründung öffentlicher Unternehmungen, die Problematik ihrer Effizienz, die Privatisierungsdebatte sowie der Konflikt zwischen Gemeinwohlzielen und Gewinnorientierung.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die Beantwortung der Frage, ob und unter welchen Bedingungen öffentliche Unternehmen in einer marktwirtschaftlich orientierten Ordnung ihre Daseinsberechtigung besitzen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine theoretisch-analytische Untersuchung, die verschiedene ökonomische Theorien (neoklassische Theorie, Theorie der Verfügungsrechte etc.) gegenüberstellt und durch Praxisbeispiele ergänzt.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die theoretische Diskussion zur Zweckmäßigkeit (inkl. Effizienzmessung) und die detaillierte Analyse der Deregulierungs- und Privatisierungsdiskussion.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit ist maßgeblich geprägt durch Begriffe wie Effizienz, Marktversagen, öffentliches Gut, Privatisierung und Wettbewerbsfähigkeit.
Warum wird die Theorie der Verfügungsrechte kritisch hinterfragt?
Die Theorie postuliert, dass öffentliches Eigentum per se ineffizient sei, jedoch zeigen sich in der Praxis, etwa bei der Subventionierung privater Großunternehmen, ähnliche Problematiken wie bei staatlichen Firmen.
Wie bewertet der Autor den Einsatz von Sozialbilanzen?
Der Autor sieht in Sozialbilanzen zwar ein nützliches Instrument für zusätzliche Informationen, warnt jedoch vor deren Missbrauch als bloßes PR-Werkzeug aufgrund mangelnder Objektivität.
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- Patrick Breyer (Author), 2000, Öffentliche Unternehmen aus ökonomischer Sicht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/16483