Lebenswelten von Kindern in Familien im Transferleistungssystem SGB II


Bachelor Thesis, 2010

73 Pages, Grade: 1,3


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1 Armut in Deutschland

2 Hartz IV und seine Auswirkungen auf den Lebensstandard und die Lebenswelt der Kinder

3 Lebenswelt und Lebenslage

4 Lebenslagen von Armut betroffener Kinder
4.1 Materielle Lage der Kinder
4.2 Gesundheitliche Lage der Kinder
4.3 Soziale Lage der Kinder
4.4 Kulturelle Lage der Kinder

5 Vererbte Armut

6 Fazit

Literaturverzeichnis

Anhang

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis

Abb. 1: Armutskonzeptionen

Abb. 2: Kindbezogenes Armutskonzept der AWO-ISS-Studien

Abb. 3: The intergenerational transmission process: a schematic summary

Tab. 1: Regelleistungen nach Gütergruppen

Einleitung

Die Medien führen es uns täglich vor Augen. Kinderarmut ist ein Thema, welches an Aktualität derzeit kaum übertroffen werden kann. Die Super-Nanny ist in aller Munde, Spiegel-TV thematisiert wöchentlich die Chancenlosigkeit der Kinder und Jugendlichen in sozialen Brennpunkten als Schwerpunkt ihrer Sendungen und Journalisten finden durch die gängigen Tageszeitungen eine Lobby für ihre Ansicht, dass Transferleistungen die Armut nur noch weiter verstärken, weil das Geld letztendlich nicht den Kindern zugutekommt. Eltern, die Transferleistungen nach SGB II1 beziehen, seien nicht in der Lage, ihre Kinder adäquat zu erziehen. Die Kinder hätten schlechtere Bildungschancen, Stress im Familiensystem stelle sich als Belastung der Entwicklung dar, die finanziellen Mittel reichten nicht zur Anteilnahme an einem „normalen“ gesellschaftlichen Leben (vgl. z.B. Heinsohn 2010, Hollstein 2007, Meyer-Timpe 2007).

Im Zuge einer Diskussion um die „Infantilisierung der Armut“ (Hauser 1997, S. 76), die sich mit den steigenden Zahlen von Armut betroffener Kinder in Deutschland beschäftigt, wird deutlich, dass Kinderarmut in Deutschland ein sich verfestigendes Phänomen darstellt (vgl. Holz/Hock 2006, S. 77). Die Zahlen der betroffenen Kinder sind seit Anfang der Neunzigerjahre stark angestiegen und gehen erstmals seit 2004 wieder leicht zurück (vgl. BT-Drs. 16/9915, S. 183 und Corak/Fertig/Tamm 2008, S. 551). Neben Kindern von Alleinerziehenden sind Kinder aus Erwerbslosenhaushalten am häufigsten betroffen (vgl. Chassé/Zander/Rasch 2010, S. 12), und auch in der Öffentlichkeit wird Kinderarmut zunehmend mit Hartz IV in Verbindung gebracht, weswegen sich folgende Arbeit mit den kindlichen Lebenswelten in Familien mit Transferleistungsbezug beschäftigen soll.

Ziel soll es sein, die Lebenslagen und die daraus resultierende Lebenswelt von Kindern in von Armut betroffenen Familien, zu denen auch Hartz IV-Empfänger gehören, zu untersuchen und Auskünfte zu geben über deren Einschränkungen und Handlungsmöglichkeiten in Bezug auf verschiedene Lebensbereiche. Dazu werden einleitend in Deutschland gängige Definitionen und Konzepte von Armut vorgestellt. Im darauffolgenden Kapitel soll geklärt werden, worum es sich bei Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II bzw. Hartz IV handelt und wie der Lebensstandard der betroffenen Familien und deren Kinder aussieht. Das Hauptaugenmerkt der vorliegenden Arbeit liegt auf dem sich anschließenden Kapitel und beschäftigt sich mit den Lebenslagen der Kinder, die unter Armutsbedingungen aufwachsen. Nach einer Klärung der Begriffe „Lebenswelt“, „Lebenslage“ sowie einer Einführung in das kindbezogene Lebenslagenkonzeptes der AWO-ISS-Studien2 sollen, basierend auf Kinderbefragungen, subjektive Empfindungen herausgearbeitet sowie Lebensumstände und Einflüsse deutlich gemacht werden, durch die die Kinder vom Kleinkindalter an in den Nachteil geraten und die deren Zukunft nachhaltig beeinflussen. Anliegen ist dabei, die Ist-Situation der betroffenen Kinder darzustellen und Einschränkungen, Bedingungen und subjektive Empfindungen aus kindlicher Perspektive zu beleuchten. Dazu werden, dort wo es sich anbietet, auch Ausschnitte aus einem im Zuge dieser Arbeit durchgeführten Interview mit den jüngsten beiden Kindern und der Mutter einer achtköpfigen Familie aus Z-Stadt wiedergegeben. Die interviewte Familie lebt in einem typischen, in der DDR errichteten Neubaugebiet in einer ostdeutschen Stadt. Die Mutter der sieben Kinder ist alleinerziehend und bereits seit mehr als 20 Jahren arbeitslos. Die Integration der Interviewergebnisse soll dabei keinen wissenschaftlichen Anspruch erheben, sondern lediglich als Einzelfallvergleich mit den gewonnenen Ergebnissen dienen. Langfristige Folgen von Armut z.B. psychischer, psychosozialer oder gesundheitlicher Art wurden bereits vielfach untersucht und veröffentlicht (vgl. z.B. Butterwege/Klundt/Belke-Zeng 2008;

Dragano/Lampert/Siegrist 2010) und sollen hier nicht vertiefend dargestellt werden. Nichtsdestotrotz soll in einem weiteren Kapitel analysiert werden, welche Folgen und Prozesse von Armut dazu führen, dass Kinder in den Kreislauf der vererbten Armut hineingeraten und so deren Zukunftschancen bereits ab dem Kindesalter beeinflusst werden.

1 Armut in Deutschland

Im Folgenden soll geklärt werden, wie Armut definiert wird und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um in Deutschland als „arm“ zu gelten. Gleichwohl muss darauf hingewiesen werden, dass es einen von der Allgemeinheit akzeptierten Begriff nicht gibt. Stattdessen existieren mehrere Konzepte von Armut, die den Blick auf verschiedene Aspekte richten (vgl. Andreß 1999, S. 71). Im Lexikon der Sozialpädagogik und der Sozialarbeit wird Armut als Indikator für funktionale Mängel im sozialen Sicherungssystem deklariert, der in einem funktionierenden Sozialstaat nicht existieren sollte (vgl. Stimmer 2000, S. 51). Die „Schere zwischen Arm und Reich“ (Iben 2008, S. 273) öffnet sich immer weiter, auch weil sich in den letzten Jahren grundlegende Rahmenbedingungen, gesellschaftlicher oder politischer Natur, entscheidend verändert haben und so Einfluss auf die Quantität und Qualität von Armut hatten. Die strukturellen Prozesse, die seit drei Jahrzehnten die Entwicklung von Armut beeinflussen, sind das Phänomen der Massenarbeitslosigkeit, strukturelle Veränderungen im Bereich der Familie oder anderer Lebensformen sowie sozialstaatliche Strukturprobleme in Bezug auf die sozialen Sicherungssysteme (vgl. ebd., S. 273f.).

Das relative Armutsrisiko wird in Deutschland hauptsächlich mit Hilfe der Armutsrisikoquote beschrieben. Diese gibt Auskunft über den „Anteil der Personen in Haushalten, deren bedarfsgewichtetes Nettoäquivalenzeinkommen weniger als 60 Prozent des Mittelwertes (Median) aller Personen beträgt“ (BT-Drs. 16/9915, S.37).3 Darunter gibt es weiterhin die 50-Prozent-Schwelle, die hingegen „dauerhaft strenge Armut“ (ebd., S.41) kennzeichnet. Die Definition der relativen Armut bezieht sich also auf die mittlere Einkommenssituation und kann so statistisch gemessen werden (vgl. ebd., S. 37ff.).

Relative Armut geht einher mit sozialer Ungleichheit und hat sozialen Ausschluss zur Folge. Bei der Orientierung an gültigen gesellschaftlichen Standards ist feststellbar, dass die betroffenen Familien ein zu knappes Einkommen haben (vgl. Chassé/Zander/Rasch 2010, S. 12).

Relative Armut kann noch weiter differenziert werden. Dazu dienen das Lebenslagen und das Ressourcenkonzept. Durch den Lebenslagenansatz kann beschrieben werden, inwieweit die Versorgung in unterschiedlichen Bereichen auf einem gewissen Niveau sichergestellt ist. Dazu gehören z.B. Einkommen an sich, Gesundheit, Wohnraum, Bildung aber auch Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, woraus sich letztendlich Aussagen über Versorgungs- bzw. Unterversorgungsniveaus treffen lassen. Um Messprobleme zu kompensieren, die sich aus diesem mehrdimensionalen Ansatz ergeben, nutzt man auch den eindimensionalen Ressourcenansatz, der sich wie zuvor bereits erwähnt, darauf bezieht, welche Mittel einer Person finanziell zur Verfügung stehen (vgl. Holz/Richter/Wüstendörfer/Giering 2006, S. 32f.).

Neben dieser statistischen Definition gibt es das soziokulturelle Existenzminimum als ein anderes Konzept von Armut. In Deutschland ist dies im Sozialhilferecht abgesichert. Menschen, die auf dieses Mindestmaß an Transferleistungen angewiesen sind, zeigen damit, dass sie den vom Staat zugesicherten, zur Erhaltung der physischen Existenz befähigenden und zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben notwendigen Mindeststandard nur mit Unterstützung des staatlichen sozialen Sicherungssystems erreichen können. Diese Bedürftigkeit, die sich hier an Mindestsicherungsleistungen orientiert, wird allgemeinhin auch als „Armut“ bezeichnet. Je höher die Bedarfssätze hierbei vom Staat definiert werden, umso mehr Bedürftige gibt es dementsprechend (vgl. BT-Drs. 16/9915, S. 38).

Abbildung 1 zeigt eine Konzeption von Roland Merten aus dem Jahr 2002, in der das im Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung formulierte Konzept des soziokulturellen Existenzminimums in das Konzept der relativen Armut integriert ist und als Sozialhilfebedürftigkeit betitelt wird, die sich aufspaltet in bekümpfte und verdeckte Armut (vgl. Merten 2002, S. 361).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Armutskonzeptionen

Quelle: Merten 2002, S. 361.

Die dritte Möglichkeit, Armut zu beschreiben, nutzt den Terminus absolute bzw. primüre Armut. Bei dieser Definition von Armut in Form einer existentiellen Notlage reichen die verfügbaren finanziellen Mittel nicht aus, einen Minimalstandard durch grundlegende Güter zum physischen Überleben (z.B. Nahrung und Unterkunft) sicherzustellen. Abgesehen von einem geringen Anteil wohnungsloser Menschen liegt der Lebensstandard in Deutschland über diesem Existenzminimum, weswegen die beiden erst genannten Konzepte eher relevant sind.

Für eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie der Möglichkeit zur Selbstverwirklichung bedarf es neben dem Einkommen auch anderer Faktoren. Dazu gehören beispielsweise der Bildungsgrad, der Gesundheitszustand oder auch der Status der Erwerbstätigkeit. Es ist daher unzureichend davon auszugehen, dass soziale Gerechtigkeit nur allein über materielle Aspekte zu erlangen ist. Vielmehr ist dafür ebenso eine Ausgeglichenheit in Bezug auf Teilhabe- und Verwirklichungschancen existentiell, die betroffenen Personen ganz unabhängig von ihrem Einkommen ermöglicht werden müsste (vgl. BT-Drs. 16/9915, S. 38).

Um Armut besser aus der Perspektive der Kinder begreifbar zu machen, wurden auf der Grundlage der AWO-ISS-Studien ein eigener Armutsbegriff sowie ein Armutskonzept entworfen, welche kindgerecht und mehrdimensional sind. So wird mit dem Armutsbegriff nicht nur die materielle Lage des betroffenen Haushalts erfasst, sondern auch die Situation und Lage der Kinder (vgl. Holz/Richter/Wüstendörfer/Giering 2006, S. 34). Angelehnt an den Lebenslagenansatz wird hierbei nicht ausschließlich die materielle Situation betrachtet, sondern vielmehr die Situation des Kindes, welches von Armut betroffen ist. Ein Kind ist demnach arm, wenn seine Familie arm ist, dass heißt, wenn das Einkommen der Familie bei maximal 50 Prozent des bedarfsgewichteten Nettoäquivalenzeinkommen liegt. Die Einschränkungen, denen das Kind durch die entsprechende Familienzugehörigkeit unterliegt, werden dann mit Hilfe von vier Lebenslagendimensionen erfasst, die in dieser Arbeit zu einem späteren Zeitpunkt näher erläutert werden (vgl. ebd., S. 34ff.).

2 Hartz IV und seine Auswirkungen auf den Lebensstandard und die Lebenswelt der Kinder

Im 3. Armuts- und Reichtumsbericht heißt es: „Kinder sind insbesondere dann armutsgefährdet, wenn ihre Eltern arbeitslos sind oder wenn ihre Eltern zwar arbeiten, aber das Arbeitsentgeld nicht ausreicht, um den Unterhalt der gesamten Familie zu sichern“ (BT-Drs. 16/9915, S. 76).

Kinderarmut in Deutschland ist nach Ansicht des Bundesjugendkuratoriums im Wesentlichen Folge von Erwerbslosigkeit der Eltern, weswegen sie auch verstärkt in Arbeitslosenhaushalten vorkommt (vgl. Hübenthal 2009, S. 18).

Was es für ein Kind in finanzieller Hinsicht bedeutet, in einem Erwerbslosenhaushalt aufzuwachsen, der auf staatliche Transferleistungen angewiesen ist, soll im Folgenden erläutert werden.

Das nach Peter Hartz benannte „‘Vierte[n] Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt‘ (Hartz IV)“ (Butterwege 2009, S. 6) ersetzte ab 01. Januar 2005 die bisherige Arbeitslosenhilfe durch das Arbeitslosengeld II. Für diese staatliche Fürsorgeleistung galt ab In-Kraft-Treten nicht mehr der bis dahin geltende Maßstab des Lebensstandards, wodurch die Leistungsgewährung für Langzeitarbeitslose verändert wurde und es zu Einkommenseinschnitten bei Millionen Menschen kam. Sozialhilfeempfänger wurden nun differenziert betrachtet und in zwei Gruppen aufgeteilt: die Erwerbsfähigen, die Anspruch auf den Bezug von Arbeitslosengeld II4 haben und die nicht Erwerbsfähigen, für die der Staat die Grundsicherung in Form von Sozialgeld bzw. -hilfe sicherstellt. Somit wurden bestimmte Personenkreise von nun an „nach dem Grad ihrer Nützlichkeit bzw. ihrer ökonomischen Verwertbarkeit“ (ebd., S.6) stigmatisiert (vgl. ebd., S. 5f.).

Diese Grundsicherung für Arbeitssuchende, welche rechtlich im SGB II verankert ist, zielte darauf ab, Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zu einem Hilfesystem zu vereinheitlichen, um so frühere Schnittstellenprobleme in Bezug auf Langzeitarbeitslose zu überwinden.

Kinder bis 15 Jahre galten von nun an als nicht erwerbsfühige Hilfebedürftige und haben demnach Anspruch auf Sozialgeld nach SGB II.

Laut §28 SGB II stellt das Sozialgeld eine Geldleistung dar, die den Lebensunterhalt von Angehörigen und Partnern sicherstellen soll, die selbst nicht erwerbsfähig sind und in einer Bedarfsgemeinschaft mit einem ALG II-Bezieher leben.

Kinder im Haushalt, die das 15. Lebensjahr bereits erreicht haben, gelten als erwerbsfühige Hilfebedürftige und erhalten ALG II, sofern sie generell in der Lage wären, einer Erwerbstätigkeit mit mindestens 3 Stunden pro Tag nachzugehen (vgl. Martens 2005, S. 9).

Derzeit liegt der Regelsatz für einen Alleinstehenden bzw. Alleinerziehenden bei 359 Euro, das sind 100 Prozent (vgl. BMAS 2010, S 67).5 Den anspruchsberechtigten Erwachsenen stehen zusätzlich Unterkunfts- und Heizungskosten zu, die von dem Leistungsbewilliger auf Angemessenheit geprüft werden (vgl. ebd., S. 77f.). Kinder im Haushalt bis 6 Jahre erhalten von dieser Regelleistung 60 Prozent, was einen Anspruch auf Grundsicherung in Höhe von 215 Euro monatlich ergibt. Kinder zwischen 7 und 14 Jahren haben einen Anspruch auf 70 Prozent der Regelleistung und erhalten somit 251 Euro im Monat (vgl. ebd., S. 67)6. In Deutschland sind es derzeit ca. 20 Prozent der Kinder in dem Alter, die mit diesen Regelsatz auskommen müssen, wobei der Anteil zwischen den neuen und den alten Bundesländern stark variiert (vgl. Meiner 2010, S. 115). Kinder in der Bedarfsgemeinschaft, die zwischen 15 und 25 Jahre alt sind, stehen 80 Prozent dieser Regelleistung (287 Euro monatlich) zu (vgl. BMAS 2010, S.67).

Für bestimmte Personengruppen, zu denen u.a. auch Alleinerziehende zählen, ist es möglich, zusätzlich zum Regelsatz einen so genannten Mehrbedarf zu beantragen. Dabei sind das Alter und die Anzahl der Kinder ausschlaggebend für die Bewilligung und die Festsetzung der Höhe des Mehrbedarfs. Im Höchstfall wird von der Arbeitsagentur ein Mehrbedarfszuschlag von 60 Prozent der Regelleistung gewährt (vgl. BMAS 2010, S. 130f.).

Von den Regelleistungen in Höhe von 60, 70 oder 80 Prozent (zuzüglich eventuellem Mehrbedarf) sollen nun alle Kosten des kindlichen Bedarfs gedeckt werden. Hierbei sind Wohnkosten aus-, doch alle anderen Aufwendungen für sämtliche kindlichen Bedürfnisse eingeschlossen. Dazu zählt u.a. Bekleidung für das Kind, Nahrungsmittel, Spielsachen, Schulmaterial sowie sämtliche Ausgaben für Kultur- und Freizeitaktivitäten (Eintrittsgelder für Kinobesuche, Theater, Zoo, Musikunterricht etc.). Die Bundesregierung bzw. die Beamten, die die Verordnungen des SGB II schreiben, sind der Meinung, dass all diese Aufwendungen von den geltenden Regelsätzen bezahlt werden können und somit einerseits das Existenzminimum an physischem Wohlbefinden sowie die generelle Teilhabe an Kultur, Sport und Bildung sichergestellt sei. Im Alltag der betroffenen Familien allerdings zeigt sich, dass damit eine befriedigende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben nur schwer möglich ist. Für Kinder in Hartz IV-Familien ist es problematisch, gesellschaftliche Normalität zu erleben und adäquate Bildung zu genießen. Ausgrenzung ist die Konsequenz dieser materiellen Armut.

Dabei fällt vor allem ins Gewicht, dass den Regelleistungen für Kinder bis heute keine eigenständigen Bedarfsberechnungen zugrunde liegen. Die Datengrundlage für die Eckregelsätze der erwachsenen Leistungsbezieher bildet die aller fünf Jahre vom statistischen Bundesamt durchgeführte Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS). Zur Berechnung der Regelsätze werden aus dieser Stichprobe die einkommensschwächsten, unteren 20 Prozent betrachtet. Allerdings ist es nicht so, dass deren Ausgaben vollständig übernommen werden, sondern es werden von insgesamt ca. 130 Positionen, diejenigen Beträge, die laut Bundesregierung irrelevant für einen Leistungsbezieher nach SGB II sind, gestrichen (z.B. Urlaub und Bildung). Andere Posten werden mit oben genannter Begründung willkürlich gekürzt. Die 359 Euro Regelleistung für einen erwachsenen Leistungsbezieher sind das Ergebnis dieser Rechnung. Wie Tabelle 1 zeigt, steht Kindern davon letztendlich der bereits erwähnte Prozentsatz zu, ohne dass aber berücksichtigt wird, dass ein Kind nicht nur eine kleinere Kopie eines Erwachsenen ist, sondern komplett andere Belange und Bedürfnisse hat (vgl. Schneider 2008, S. Vf.). Auf diesen speziellen und vor allem kindgerechten Bedarf geht der Gesetzgeber nicht ein, sondern er geht davon aus, dass diese rein statistischen Rechnungen für das Kind bedürfnisbefriedigend sind (vgl. Martens 2008, S. 10).

Tab. 1: Regelleistungen nach Gütergruppen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Meiner 2010, S. 117.

Besonders dramatisch scheint diese Tatsache bezogen auf einen gänzlich ausgelassenen Posten: die Bildung. Dies schließt Kosten für Nachhilfeunterricht oder sonstige außerschulischen, bildungsfördernden Aktivitäten ein (vgl. Schneider 2008, S. VI). Nachdem die Arbeitslosen- und die Sozialhilfe im Jahr 2005 zu Hartz IV zusammengelegt wurde, waren 1,7 Millionen Kinder davon betroffen. Insgesamt lebten Mitte 2007 6,16 Millionen Menschen von Transferleistungen nach dem SGB II. Es wird geschätzt, dass sich diese Zahl durch Hinzurechnung der angenommenen Dunkelziffer auf 7,18 Millionen Menschen aufstocken lässt, was 8,7 Prozent der Bevölkerung ausmacht. Im April 2008 betrug die Zahl der von Hartz IV betroffenen Kinder bereits 1,8 Millionen - 16,8 Prozent aller in der Bundesrepublik lebenden Kinder. In den Statistiken, die sich auf den Sozialgeldbezug der unter 15-jährigen Kinder beziehen, zeigen sich starke regionale Unterschiede: „die Kinderarmutsquote in Westdeutschland beträgt 14 %, in Ostdeutschland 30,7 % - nahezu jedes dritte Kind in den neuen Ländern muss als einkommensarm gelten“ (Chassé/Zander/Rasch 2010, S. 15). Die Armut der Eltern, hervorgerufen durch Erwerbslosigkeit, nimmt also direkten Einfluss auf die Lebenswelten der in diesen Familien lebenden Kinder (vgl. ebd., S. 16). Hinzu kommt, dass ab in Kraft treten der Reform vom 01. Januar 2005 die meisten so genannten einmaligen Leistungen weggefallen sind. Diese gaben zuvor Sozialhilfeempfängern die Möglichkeit, besondere Anschaffungen zu tätigen (z.B. Winterkleidung für die Kinder, defekte Haushaltsgeräte zu ersetzen etc.). Obwohl der Eckregelsatz sich seitdem etwas erhöht hat, sind Familien dadurch insgesamt schlechter gestellt als früher (vgl. Butterwege 2009, S. 6).

Seit Beginn des Schuljahres 2009 / 2010 ist es Eltern, die SGB II-Leistungen beziehen, möglich, das so genannte Schulpaket bei der zuständigen Arbeitsagentur zu beantragen. Damit haben diese Anspruch auf eine jährliche Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro zu Schuljahresbeginn, um so Kinder, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, für das kommende Schuljahr mit den benötigten Utensilien auszustatten (vgl. BMAS 2010, S. 67f.).

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die willkürlich festgelegten Regelsätze für Kinder nicht berücksichtigen, dass Kinder heranwachsen (und somit auf höhere Aufwendungen für z.B. Kleidung und Schuhe angewiesen sind) und auch generell andere Bedarfe haben als Erwachsene. Ihre Grundsicherung demnach prozentual vom Eckregelsatz eines Erwachsenen abzuleiten ist nicht nachvollziehbar und kommt den Bedürfnissen der Kinder nicht nach. Eine adäquate Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ist nur begrenzt möglich.

Seit die Arbeitsmarktreform in Kraft getreten ist, ist die Kinderarmut auf Rekordhöhe angestiegen. Neben Migranten gelten Kinder und Alleinerziehende zu den Hauptverlierern dieser Reform. Prof. Dr. Christoph Butterwege ist der Ansicht, dass die Reform Bemühungen zur Armutsbekämpfung gar entgegenwirkt. Hartz IV führe dazu, dass Langzeitarbeitslose, sowie deren Familienmitglieder noch tiefer in den Fürsorgebereich gleiten, was gleichzeitig dazu führt, dass diese Normalisierung schwerer skandalisierbar wird.

Die finanziellen Möglichkeiten für Familien von Langzeitarbeitslosen haben sich seit Januar 2005 verschlechtert, was vor allem negative Auswirkungen, in Form von beträchtlichen materiellen Einschränkungen, auf die Kinder hat. Hinzu kommt erschwerend die Resignation der Erwachsenen, die so als negative Vorbilder auf ihre Kinder einwirken (vgl. Butterwege 2009, S. 6ff.).

Als Ausblick soll darauf hingewiesen werden, dass es aufgrund gestiegener Realkosten noch dieses Jahr zu einer Neuberechnung der Kinderregelsätze kommen wird. So hat es das Bundesverfassungsgericht im Februar 2010 entschieden (vgl. Hurrelmann/Andresen/Schneekloth 2010, S. 355). Ob und wie dann die Kinder tatsächlich davon profitieren werden, bleibt abzuwarten.

3 Lebenswelt und Lebenslage

Hans Mogel bringt es ganz lapidar auf den Punkt: „Lebenswelten sind Welten, in denen man lebt“ (Mogel 1999, S. 113). In seiner Beschreibung vergleicht er Lebenswelten mit Ökosystemen, in denen das Leben vollzogen wird (vgl. ebd., S. 113). Elementare Aspekte dieser so genannten Ökosysteme sind demografische, soziografische sowie ökologische, die den Lebensweg eines Menschen mitbestimmen und seine soziale Wirklichkeit darstellen (vgl. Schütz 1971, S. 237ff.).

Individuelle Lebenswelten, zu denen subjektive und objektive Komponenten gehören, sind ebenso einmalig und außergewöhnlich wie das Individuum selbst (vgl. Mogel 1999, S. 113).

Werner Leitner definiert den Begriff in Bezug auf Kinder folgendermaßen: „Kindliche Lebenswelten sind Umwelten beziehungsweise Lebensbereiche, unter deren Einfluss und in deren Umgebung oder Umfeld sich schulisches und familiäres Leben sowie die Freizeitgestaltung unserer Kinder abspielt und ausgestaltet.“ (Leitner 1999, S. 127). Diese Lebenswelten haben einen hohen Einfluss auf den kindlichen Personalisierungsprozess (vgl. ebd., S. 127).

Da im Verlauf dieser Arbeit die kindliche Lebenslage und deren Gestaltung besondere Erwähnung finden soll, ist es notwendig, den Begriff der Lebenswelt mit dem der Lebenslage zu verknüpfen. Für Christian Callo ergibt sich der Unterschied dieser „durch eine Trennung von Innen- und Außenwelt“ (Callo 2005, S. 91). Das bedeutet, dass die Lebenslage die realen Bedingungen beschreibt, die im Leben auf Menschen einwirken und die Lebenswelt ergibt sich aus der subjektiven Bewertung dieser Wirklichkeit (vgl. ebd., S. 91f.). Oder anders ausgedrückt: „Die Lebensbedingung führt zur Lebenslage und die wiederum zur Lebenswelt […] (ebd., S. 92).“ Für diese Arbeit ergibt sich daraus die Konsequenz, dass die Gesamtheit der Lebenslagen inklusive der herrschenden Bedingungen die Gesamtlebenswelt der Kinder darstellt, die dann auch die subjektiven Bewertungen dieser einschließt.

Der originäre Lebenslagenansatz beruht im Wesentlichen auf der konzeptionellen Erarbeitung von Gerhardt Weisser, Otto Neurath sowie Ingeborg Nahnsen und schließt bei der Beschreibung von menschlichen Lebenssituationen biologische, psychische und soziale Aspekte mit ein. Innerhalb dieser Lebenslage spielen individuelle Interessen (unmittelbare oder mittelbare) und die Chancen auf deren Befriedigung eine Rolle, die letztendlich Einfluss auf das individuelle Wohlbefinden nehmen (vgl. Holz 2006, S. 4).

Im Mittelpunkt steht dabei „die Erfüllung von menschlichen ‚Grundanliegen‘ als Ziel von Gesellschaftspolitik“ (Zander 2009, S. 112). Je nach Beschaffenheit der einzelnen Lebenslagenbereiche werden menschliche Handlungsspielräume konstruiert und ergeben so nach Ingeborg Nahnsen die „Lebensgesamtchance“ (vgl. Holz 2006, S. 4). Weisse, Neurath und Nahnsen formulierten das Konzept der Lebenslagen auf gesellschaftspolitischer Ebene, ohne dies allerdings auf eine bestimmte Zielgruppe zuzuschneiden (vgl. Zander 2009, S. 112).

Auf Grundlage dieses bereits beschrieben Lebenslagenansatzes von Weisser, Neurath und Nahnsen wurde im Zuge der AWO-ISS-Studie ein erweiterter, kindbezogener Lebenslagenansatz formuliert. Zu dem Problem der Unterversorgung und Benachteiligung als Folge von Armut sollte ein mehrdimensionaler Zugang gefunden werden, der die Beschreibung der kindlichen Lebenssituation und Lebenslage einschließt. Der Anspruch an diese Sichtweise war, dass er vom Kind ausgeht, die familiäre Gesamtlage berücksichtigt und die kindliche Situation in ihrer Mehrdimensionalität beschreibt (vgl. Holz/Richter/Wüstendörfer/Giering 2006, S. 34). Abbildung 2 zeigt diesen Ansatz integriert in das kindbezogene Armutskonzept der AWO-ISS-Studien.

In die herausgearbeiteten Lebenssituationen bzw. Lebenslagen eines Kindes werden sowohl Rahmenbedingungen, die die Gesellschaft vorgibt, als auch die Situation innerhalb der Familie, die sich als Problem oder Ressource herausstellen kann, eingebunden. Daneben gilt Augenmerk auf das soziale Netzwerk des Kindes, aber auch auf institutionelle Parameter und Hilfsangebote, die ihm zur Verfügung stehen (vgl. Holz 2007, S. 30).

Die zentrale Frage, die bei der Erarbeitung eines kindbezogenen Lebenslagenansatzes im Mittelpunkt stand, war: „Was kommt (unter Armutsbedingungen) beim Kind an?“ (Holz/Hock 2006, S. 78). Die Definition „arm“ trifft hier auf das Kind zu, wenn das Nettoäquivalenzeinkommen des Haushalts nicht die 50 Prozent des Durchschnitts übersteigt oder wenn das Kind im Haushalt von Transferleistungsbeziehern lebt und damit unter „familiärer Armut“ leidet (vgl. ebd., S. 78; siehe auch Abbildung 2).

Zu der materiellen Lage des Kindes gehören die Grundversorgung (Wohnung, Essen, Kleidung) und die Teilhabemöglichkeiten (definiert z.B. durch den Erhalt von Taschengeld oder verfügbare Konsumgüter). Die gesundheitliche Lage des Kindes wird von der Gesundheitsvorsorge und dem Gesundheitsbefinden beeinflusst. Eine Beschreibung der sozialen Lage ergibt sich aus der Analyse der sozialen Ressourcen und des Sozialverhaltens und die Qualität des vierten Lebenslagenbereiches, dem der kulturellen Lage erschließt sich aus der Betrachtung der Lern- und Erfahrungsmöglichkeiten sowie der Lernkompetenzen und dem Schulerfolg (vgl. Holz/Richter/Wüstendörfer/Giering 2006, S. 42ff.).

Aus diesen Dimensionen lassen sich Lebenslagentypen ableiten, die sich aus den erfahrenen Einschränkungen der Kinder ergeben. Der Lebenslagentyp „Wohlergehen“ weist keine Einschränkungen auf, der der „Benachteiligung“ Einschränkungen in maximal zwei Dimensionen und Kinder, die eine „multiple Deprivation“ erleiden, sind mindestens in drei, wenn nicht gar in vier Dimensionen eingeschränkt (vgl. Holz 2007, S. 30).

Abb. 2: Kindbezogenes Armutskonzept der AWO-ISS-Studien

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Holz/Richter/Wüstendörfer/Giering 2006, S. 35.

4 Lebenslagen von Armut betroffener Kinder

Es wurde bereits beschrieben, wie der Lebensstandard eines Kindes von auf SGB II- Transferleistungen angewiesenen Eltern aussieht bzw. mit welchen finanziellen Mitteln eine Familie und ihre Kinder auskommen müssen. Beschränkte finanzielle Mittel führen im täglichen Leben der Eltern zu einer Begrenzung des Handlungsspielraumes, der Einfluss auf die Entwicklung der Kinder hat. Dauerhafte Wirkungen oder auch Folgen von Armut auf die Entwicklung der kindlichen Person wurden in zahlreichen Längsschnittuntersuchungen nachgewiesen (vgl. Chassé/Zander/Rasch 2010, S. 112). In der vorliegenden Arbeit soll das Hauptaugenmerk allerdings auf folgende Problematik gelegt werden: Wie äußert sich die familiäre Armut im kindlichen Leben, d.h. inwieweit schränkt das geringe finanzielle Einkommen der Eltern die Kinder in ihren Lebenslagen ein bzw. welche kurzfristigen Folgen und Lebensumstände ergeben sich daraus für die Kinder? Auf der anderen Seite soll aufgezeigt werden, wie die Kinder diese Einschränkungen subjektiv wahrnehmen und wie sie deren Wohlergehen beeinflussen. Dafür stehen u.a. mehrere Studien zur Verfügung, die sich dem Thema aus der kindlichen Perspektive annähern und im Folgenden näher beleuchtet werden sollen. Ziel dabei ist, dort wo es sich anbietet, geeignete Ergebnisse miteinander zu verknüpfen. Die Lebensumstände werden so aus der kindlichen Perspektive dargestellt, um das Kind als Experten für die Einschätzung der gegebenen Bedingungen anzuerkennen. Ein wichtiger Faktor ist dabei das subjektiv erlebte kindliche Wohlbefinden. Gerhardt Beisenherz geht davon aus, dass der Grad des subjektiven Wohlbefindens die Entwicklung der Kinder auf verschiedenen Ebenen beeinflusst und Kompetenzen (kognitiv, emotional oder sozial) moderiert. Individuelle Bewältigungskompetenzen und die subjektive Bewertung dieser fließen in das Wohlbefinden ein und sind somit mitbestimmend für eine positive Entwicklung kindlicher Fähigkeiten (vgl. Beisenherz 2007, S. 193).

Chassé, Rasch und Zander schlossen mit ihrer Buchveröffentlichung Meine Familie ist arm - Wie Kinder im Grundschulalter Armut erleben und bewültigen eine Studie ab, die sich nicht nur mit der objektiven Seite (strukturelle Bedingungen, die auf die betroffenen Kinder Einfluss nehmen) der Kinderarmut befasste, sondern eben auch subjektive Aspekte in Frage stellte, bei der es um das persönliche Empfinden und um Strategien der Verarbeitung der Kinder geht (vgl. Chassé/Zander/Rasch 2010, S. 113).

Eine weitere Untersuchung, die u.a. direkt auf der Befragung der betroffenen Kinder basiert, ist die von Antje Richter aus dem Jahr 2000, in der 15 nicht-standardisierte Interviews mit Kindern im Alter von 6-11 Jahren ausgewertet wurden (vgl. Richter 2000, S. 25). In Wie erleben und bewültigen Kinder Armut? : Eine qualitative Studieüber die Belastungen aus Unterversorgungslagen und ihre Bewültigung aus subjektiver Sicht von Grundschulkindern einer lündlichen Region war es Anliegen der Autorin zu erforschen, wie betroffene Kinder ihre Unterversorgung selbst wahrnehmen, hier schwerpunktmäßig bezogen auf die Familie, das Wohnumfeld und die Sozialkontakte (vgl. ebd., S. 13).

Eine dritte Studie, bei der zwar die Eltern der betroffenen Kinder befragt wurden, die aber dennoch ein realitätsnahes Bild der Lebensumstände in Familien von Transferleistungsbeziehern liefert, ist eine von Werner Wüstendörfer im Auftrag der Stadt Nürnberg durchgeführte aus dem Jahr 2008. Die Teilnehmer der Untersuchung Dass man immer nein sagen muss - Eine Befragung der Eltern von Grundschulkindern mit Nürnberg-Pass waren allesamt Transferleistungsbezieher nach SGB II oder SGB XII7 und machten Angaben darüber, wie die Kinder aufwachsen, was Eltern tun, um armutsbedingte Defizite zu kompensieren, um das Wohl ihrer Kinder zu erhalten und wie stark sie sich selbst dabei einschränken müssen (vgl. Wüstendörfer 2008, S. 10). Weiterhin wurden die Ergebnisse einer Untersuchung von Christoph Butterwege, Karin Holm und Margherita Zander herangezogen, die 2003 veröffentlicht wurde. Im sogenannten Münsteraner Projekt wurden neben Experten- und Elterninterviews leitfadengestützte Befragungen mit 25 Kindern durchgeführt. Der Zugang zu den entsprechenden Familien kam dabei über die Sozialämter zu Stande (vgl. Butterwege/Holm/Zander 2003, S. 231). Der Fokus der Arbeit waren die Darstellung der Lebenslagen der Kinder und die Herausarbeitung der subjektiven Lage sowie eventuell vorhandener Bewältigungsmuster (vgl. ebd., S. 225f.).

Die wichtigsten und für diese Arbeit relevantesten Ergebnisse dieser Studien sollen im Folgenden vorgestellt werden, um so einen Eindruck davon gewinnen zu können, wie sich das Leben eines Kindes in einer Transferleistungsbezieherfamilie tatsächlich darstellt.

[...]


1 Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitssuchende

2 Seit 1997 durchgeführte, zusammenhängende Studien des Institutes für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ISS-Frankfurt a.M.) im Auftrag von Arbeiterwohlfahrt Bundesverband (AWO) zum Thema „Kinderarmut und deren Folgen“.

3 2006 lebten nach dieser Definition 17,3 Prozent aller Kinder in relativer Armut (vgl. Schneekloth/Pupeter 2010a, S. 79).

5 Bezogen auf die 50-Prozent-Armutsgrenze, auf die bei der Definition von Armut eingegangen wurde, postuliert Frieder Claus in seiner Veröffentlichung: „Hartz IV-Strategien zur Armutsbekämpfung“, dass der Regelsatz eines Alleinstehenden vor der Erhöhung im Jahre 2009 18 Prozent unter der Armutsgrenze, die im Jahre 2003 782 Euro betrug, liegt. Damit, so Claus weiterhin, sei eine gesellschaftliche Teilhabe sowie generell ein Leben in Würde nicht realisierbar (vgl. Claus 2008, S. 161).

6 In Folge des Konjunkturpakets II wurde der Regelsatz für die 7- bis 14-jährigen Kinder zum 01.08.2009 von 60 auf 70 Prozent erhöht (vgl. BR-Drs. 120/09, S. 27).

7 Sozialarbeit(SGB)Zwolftes Buch(XII) -Sozialhlife

Excerpt out of 73 pages

Details

Title
Lebenswelten von Kindern in Familien im Transferleistungssystem SGB II
College
http://www.uni-jena.de/  (Institut für Erziehungswissenschaften)
Grade
1,3
Author
Year
2010
Pages
73
Catalog Number
V165021
ISBN (eBook)
9783640816569
ISBN (Book)
9783640816637
File size
1026 KB
Language
German
Keywords
lebenswelten, kindern, familien, transferleistungssystem
Quote paper
Stefanie Kilian (Author), 2010, Lebenswelten von Kindern in Familien im Transferleistungssystem SGB II, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/165021

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