Die Regionalgeschichte von Dülmen und Umgebung, Teil 2

Von der Stadtgründung an mit besonderer Berücksichtigung der Wirtschaftsentwicklung


Trabajo de Investigación, 2011

691 Páginas


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1.0 Vorwort
1.1 Allgemeines zur Wirtschaftsgeschichte
1.2 Handlungshintergrund f. d. einzelnen Menschen
1.2.1 Untertänigkeit als Gesellschaftsform
1.2.2 Der Mensch als Glied im Wirtschaftssystem Entstehen von Grundbesitz, Eigentum, Vermögen Vermögen
1.3 Geschäftsbeziehungen in einer Wirtschaftswelt
Geschäfte mit Krediten, Sparkassen und Banken
Das geldhistorische Faktum
1.4 Reale Geschäfts- und Wirtschaftswelt im Laufe der Jahrhunderte
1.5 Verwaltung als Bestandteil des Wirtschaftsmanagement
1.5.1 Getreideausfuhr-Überwachung als Amtsmaßnahme
1.5.2 Die Stadtwirtschaft
Die Stadtsparkasse Dülmen
Investition und Stadthaushalt
Der Geldengpaß der Stadtkasse
Inflation und Schulden
Die Alternativen - Städtisches Management
Kommunale Wirtschaft
1.6 Absatz und Markt als Kräfte der Wirtschaft
1.7 Motor/Schmiermittel der Wirtschaft:
1.7.1 Geld und Geldwesen
1.7.2 Arbeit und Arbeitslohn
Der Merfelder Protest
Örtliches Aufbegehren 1918
1.8 Die Ethik in der Wirtschaft
1.9 Region/Individuum im Feld der Wirtschaft

2.0 Folgerungen
2.1 Umbruch in den Landen des Fürstbistums

3. Wirtschaftsentwicklung in der Region
3.1 Umfassende Beurteilung
3.2 Wirtschaftsbegriff und Wandel der Wirtschaftsbedeutung
3.3 Ermittlung historischer Wirtschaftsentwicklung
3.4 Neuere Überlegungen

4. Ausgewählte Branchen
4.1 Landwirtschaft
4.1.1 Grundlage zu einer Wirtschaftlichkeit
4.1.2 Die Bauernvertretung
4.1.2.1 Herzog von Croy, Management
Als neuer Landesherr, darin Säkularisation
Rheinbund-Conscription
Als Maire von Dülmen
Ende napoleonischer Herrschaft in der Region
als preußischer Standesherr
4.1.2.2 Land- und Forst/Teichwirtschaft
Feudalismus – Kapitalismus
4.1.2.3 Grunderwerb von Croy, Gutsankäufe [Tabelle]
Der Kaufvertrag Herzog von Croy – Stadt Dülmen
Grund und Boden, Eigentum
Pachtverhältnisse und Pachtergebnisse
4.1.3 Die Partikularzelle Dülmen
4.1.4 Die technologische Dimension
4.1.5 Parzellengröße als Funktion der Eigentumsgeschichte
4.1.6 Die Ackerbürgerstadt Dülmen
4.2 Viehhaltung mit Tabellen
4.3 Pferdezucht und Wildpferde (Herzog von Croy)
4.4 Häuser in der Stadt, Art, Sozialgeschichte
4.5 Milchwirtschaft/Molkerei
4.6 Mühlen
4.6.1 Aufbereiten von Getreide durch Mahlen

5. Listen, 5.1 Hausbewohner 1806
5.2 Berufe in Dülmen 1778/1759
5.3 Berufe , s. auch 6.6
5.4 Zunftzwang, Dokumente
5.5 Warenverzeichnis/Zoll

6. Handwerk und Gewerbe (Tabellen)
6.1 Leinenweber/Wandmacher, Vorgeschichte
Der spezifsche Handel
Städtische Wirtschaftspolitik, Zunft, Wand-/Tuchmacher
Fabrikwesen – Technologie in Textilien
6.2 Regionale Wand- und Tuchmacher
6.2.1 Streuung von Qualitäten
6.2.2 Ursachen davon
Die Herstell-Techniken
6.2.3 Arbeitsmethodik, Verbesserungen
6.3 Kräfte auf die regionale Wirtschaft
6.3.1 Handwerk, Gewerbe, Gilde
Die Gewerbefreiheit
Arbeitsschutz als Aufgabe
Manufakturen – Fabrik
6.3.2 Meister – Gesellen; Schicht darunter
Soziale Frage bei der Arbeitnehmerschaft
Regierungsverhalten
Das Klima im Unternehmen und in der Bevölkerung
Bürgerwehr, die Kampagne der Steuerverweigerung 315/316
6.3.3 Soziale Fragen
6.4 Die Region als Textilregion
Visitation als Überwachungsmittel von Anordnungen
Die landesherrliche Wirtschaftsförderung
Manufakturen und Fabriken in der Region
Walkmühle als Technologie-Bestandteil im Textilwesen
6.5 Menschen in der Region und ihre Arbeitsplätze
Die Gesellschaft in ihrem Verhalten
6.6 Handwerker und Berufe der Region, vgl. 5.2/3
6.6.1 Die Berufe, Liste vgl. 5.2/5.3
Handel und Unternehmen
Handwerkskammer und Ausbildung zum Beruf
Die gesellschaftliche Struktur, die Bestimmenden (Patrizier)
Die Sonderbelastungen einer Stadt
Ein Störelement, ein Kaufmann als Hexer
Das Modell gesellschaftlicher Schichtung
Das Handelsgeschäft und die Gilde
6.6.2 Handwerke und Zunftzwang, Beispiele 1805
6.6.3 Handwerker, Handel, Markt
Warenverzeichnis und Wegezoll, Tabelle. vgl.5.5 386/387
Die Organisation der Gewerbe (Kammern)
Wandergewerbe
6.6.4 Auswanderer und -geschäft
Auswanderer aus Dülmen 19. Jahrhundert 405-408

7. Gewerbewirtschaft/Industrialisierung
7.1 Die Eisenhütte, der Anfang
7.1.1 Die Technologie
7.1.2 Die Dampfmaschine
Im Park des Herzogs
7.1.3 Die Zuckerfabrik von Croy Weddern
7.1.4 Die Eisenhütte als Unternehmen
7.1.5 Die Transport-Rationalisierung/Eisenbahn
7.1.6 Als unselbständiges Unternehmen, n.1.Weltkrieg
Geschäftsdaten von 1957-1975
Unter der Regie von Konzernen/Familien
Der Weg von EPR in die Minderbedeutung
7.2 Textilwirtschaft, Bendix
eigenständiges Unternehmen in Textil-Branche
die Führung
die Produktion von Textilien
die Unternehmensbewertung
der Nachvollzug des Geschäftsganges
Verantwortung
die kritische Zeit
Wahrnehmung des Standes der Technik
7.3 Weitere Textil-Unternehmen:
7.3.1 Ketteler
7.3.2 Leeser
7.4 Ein Unternehmen in Dülmen, Gebrüder Löbbert
Das Unternehmen
Die Finanzierungen
Die Steigerung zum weltweiten Konzern
Geschichten vor dem Gerichtsprozess
Der Prozess
Die Zerschlagung des Imperiums, Chronologie
7.5 Die Wirtschaftsunternehmen der Region
Die regionale Betrachtung im generellen
Die Unternehmen: Kirschner
Der regionale Wettbewerb in der Baubranche
Schücking
Schlieker
Laumann
Hergeth
Andere Branchen als Unternehmen Textilwirtschaft
Limberg/Sternemann
Göllmann/Löhning 626/627
Busch/van Horn
Heymann/Baumeister 628/629
Seifenfabriken
Firmensituation in Dülmen im Wandel der Zeit
Weitere Firmen: Wang
LIDU/Kordel

8. Die Lehren aus den Geschichtsvorgängen
8.1 Funktionale Zusammenhänge:
Umweltschutz, Marktwirtschaft
8.2 Sammeln von Fakten , Statistik
Stadt/Bürgerrecht, soziale Schichten
8.3 Teilaspekte der Wirtschaft
Bevölkerungsentwicklung
8.4 Soziale Schichtung. Ober- und Unterschicht
8.5 Maschineneinsatz
8.6 Unternehmungen als Wirtschaftstriebkraft
8.7 Schlußbetrachtung
8.7.1 Das arbeitende „Volk“
8.7.2 Der arbeitende Mensch
8.7.3 Zusammenfassende Anmerkungen
8.7.3.1 rechtlicher und gesellschaftlicher Hintergrund
8.7.3.1.1 Rechtsordnung
8.7.3.1.2 Gesellschaftsordnung
8.7.3.2 Die Ackerbürgerstadt
8.7.3.3 Das Arbeitsleben
8.7.3.4 Unternehmertum

9. Stichwortverzeichnis

10. Quellenverzeichnis (Autoren, Fußnoten)
11.a Archiv als eine Informationsquelle
11.b Verzeichnis der benutzten Archiv-Dokumente Dülmen

12. Kurzfassung – Abstract

1.0 Vorwort

Eine Regionalgeschichte unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu schreiben, bedingt Überlegungen, in welcher Art diese analysiert und dargestellt werden können und sollen, beispielsweise kulturgeschichtlich oder unter der Zielführung, dass letztlich das kuirsierende Geld für das Wirtschaftssystem[1] – auch das einer Kleinstadt wie Dülmen mit seinem umliegenden Land – der gewichtige Faktor ist. Oder – und das wird meist vernachlässigt, soll sie einmal aus dem Blickwinkel eines Untertanen, gesehen werden, der fragt: was habe ich von all dem, was über mich beschlossen und angeordnet wird? Wo bleibe ich als Mensch?

Es sind immer bei einem solchen Vorhaben Rahmenbegrenzungen zu setzen, was unterschiedlich geschehen kann. Z.B. können die verfügbaren und aussagefähigen Unterlagen aus den Archiven hier von Belang sein. Die meisten Ablagen sind aber dort gelandet, weil man Platz haben muss für neue Akten – und manchmal wohl auch, weil man sie an gewisser Stelle für die Nachwelt für erhaltenswert hält. Es gibt dort und dabei sicher die unterschiedlichsten Maßstäbe – und ein kleines Archiv kann aus Platzmangel nur begrenzt aufnehmen und für eine Sucherei aufbereiten. schon gar nicht, wenn die Bestände auch digital auf dem Bildschirm zugriffserleichtert anzusehen sein sollen. Und für eine Themenstellung, die nicht von der Daten-Dichte ausgeht, wird es dann eben besonders schwer, wenn krasse Datenlücken und Begriffsverwirrungen bestehen, je weiter man auf der Zeitskala zurückgeht. Und das scheint hier bei der Betonung auf Wirtschaftsgeschichte der Fall zu sein, denn ein Ordnungssystem bis in die neueste Zeit fehlt hier fast gänzlich.

Bekanntlich ist eine größere Menge an thematischen Datenfragmenten nur zu bewältigen, wenn der Computer zu Hilfe genommen wird – allerdings unter einem systematischen Recherchierprogramm, d.h. unter einer Begriffshierarchie gemäß der zu lösenden Aufgabe. Wenn nun die Geschichtsmaterie arg verstreut vorliegt und die Arbeitszeit begrenzt ist, dann kann das Ergebnis nicht über den von außen vorgegebenen Rahmen hinausgehen. Daher bleibt es hier bei einem Ansatz bzw. dem Versuch, den kommenden Historikern einen Weg zur Vervollkommnung aufzuzeigen.

Immerhin scheint es möglich, einige grundsätzliche Folgerungen über das Wirtschaftsgeschehen in Dülmen zu treffen, jedoch beginnt die auswertefähige Archiv-Dokumentation erst im 17. Jahrhundert, sie umfasst also nur 2 bis 3 Jahrhunderte. Es wird aber gezeigt, dass wesentliche Grundzüge der Haltung der bestimmenden Schicht in Stadt und Gewerbe sich nicht geändert haben; der Mensch ist also seinen inneren Trieben gefolgt. Die arme Schicht lebt nach wie vor in Abhängigkeit, die kurze Zeit der Hoffnung, eine größere Freiheit im Leben zu erreichen, erfüllte sich nicht, das existenzielle Minimum ist jedoch angehoben, weil die Ausgliederung aus den Menschen der Region, des Kontinents kulturell nicht zumutbar zu sein scheint. Früher schaute man zu dem nächsten Ausland in der Zeit der Feudalstaaten, das soll heute Europa sein. Auch Historiker machen sich anheischig, die Region als Teil Europas darzustellen, ja sie übertragen manche Entwicklungsstufe andernorts in Europa auf hiesige Gegend – aber das ist wegen der unterschiedlichen Entwicklungsgeschwindigkeit faktisch nicht möglich, wie man auch heute noch täglich in den Nachrichten erfahren kann.

Der Rückblick auf eigene und lokale Vergangenheit ermöglicht dann, die Verhältnismäßigkeit abzuschätzen und das Ergebnis zu verinnerlichen.

1.1 Allgemeines zur regionalen Wirtschaftsgeschichte.

Das Geschehene ist Teil der Vergangenheit, in der der Mensch gewirkt hat. Die einstigen Vorgänge können als Lehrbeispiele benutzt werden für das Handeln der Menschen bzw. von Gruppen in Abhängigkeit von den herrschenden Umständen, die sich jedoch fortlaufend ändern. Für eine nutzbringende Erkenntnis können die betrachteten Ereignisse daher nur im Zusammenhang mit ihrer funktionalen Abhängigkeit zueinander und nach der Umwelt analysiert und ggf. auf einfachere Funktionsabläufe abstrahiert werden[2][3]. Aus dem Wort „wirtschaften“ kennt man noch den Begriff des „eine Wirtschaft führen“[4], wobei gerade in den letzten beiden Jahrhunderten der Zusammenhang mit einem Wirt vollständig gelöst ist und neu interpretiert wird, jedoch bis heute wissenschaftlich nicht eindeutig und klar, weil viele unter Wirtschaft und insbesondere Volkswirtschaft schon etwas anderes als vor Jahrhunderten die Universitäten unter Nationalökonomie begreifen. Im Laufe der Entwicklung der Region entstanden wirtschaftliche Einheiten, die in geographischer Hinsicht benachbart waren, aber noch ohne besonderen Zusammenhang räumlicher Kooperations- und Interaktionsbeziehungen standen, und insofern begrifflich zu einer Regionalwirtschaft gedacht wurden, deren Klammer die Kommunalwirtschaft war.[5]

Ist z.B. die regionale Wirtschaft nun ein Teil der Volkswirtschaft oder eine eigenständige, in der sich die einzelnen Individuen im „Geschäft“ mit den Ressourcen, Arbeit und Kapital verwirklicht? Jedenfalls funktioniert ein solches System nicht so wie der Straßenverkehr, wo bis auf Ausnahmen sich jeder an die Regeln hält, um keinen Unfall zu bauen. Eines wissen wir jedoch heute: das „Soziale“ in der „Marktwirtschaft“ verdanken wir einer gewollten oder angeordneten„Abgabeintensität“ einer Menschengruppe[6] und die ethischen Verhaltensregeln hindern die Markt-Kräfte nicht, sich nicht daran zu halten. Das lokale „Wirtschafts-System“ kann nicht auf die Volkswirtschaft hoch-skaliert werden, da die Regionen heterogene Eigenheiten haben und die Menschen sich z.B. im ländlichen Raum nicht wie Massen dichter Bevölkerung und Industriedichte irrational verhalten, jedenfalls gegenwärtig noch nicht.

In der Disziplin der wissenschaftlichen Wirtschaftsgeschichte engt man die Erkenntniswerkzeuge oft ein auf gesammelte und ausgewählte empirische Daten, denen man eine statistische Aussagefähigkeit zutraut. Dabei verwendet man auch Finanz-Werte, denen man einen realen Wert zuschreibt, aber die aus einem abgespaltenen Geldkreislauf stammen.[7]

Da sich in einem geschichtlichen Wirtschaftsprozess sich sowohl die Wertanschauungen als auch die beteiligten Sub- und Objekte ändern und eine unkontrollierte Datenlücke existiert, geht man bei der Benutzung von schriftlichen Quellen von der – zumindest teilweise fragwürdigen - Annahme aus, dass die beteiligten Menschen planvoll handeln und dass die in den Dokumenten fixierten Vorgänge auch den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen. Nach Schmoller ist es erforderlich, auf Grundlage der beobachteten Tatsachen vorurteilsfrei und gewissenhaft durchzuforschen. Das statistische Material muß kritisch beleuchtet und sorgsam das Zusammenwerfen ungenügender und unvergleichbarer Zahlen vermieden werden. Bei verwickelten sozialen Fragen ist die Methodik auf vielfältige Ursachen zurückzuführen.[8]

Nicht selten kennt man die begleitenden Umstände, Beziehungen und Beweggründe jedoch nicht, weshalb es schwierig ist, den Geschichtsablauf wirklichkeitsgetreu zu rekonstruieren. Mancher Historiker hilft sich damit, dass er vermutlich vergleichbare Verhältnisse aus anderen Regionen Europas heranzieht, um wenigstens ansatzweise eine zusammenhängende regionale Wirtschaftsgeschichte darstellen zu können, wobei er konzediert, dass sowohl zeitliche Verschiebungen in der Abfolge als auch solcher funktionaler andersartige Einflüsse als vernachlässigbar angesehen werden können.

Die regionale Wirtschaftsgeschichte ist auch nicht die Zusammenfassung von Geschichtsdarstellungen von Firmen, Unternehmen, denn diese sind den mannigfachsten Zwecken – so auch der Selbstdarstellung – gewidmet. Diese Firmen- oder Mitarbeiter-Jubiläen dienen zumeist auch zu Produkt-Werbezwecken.[9] In der hiesigen Region ist man stolz auf eine längere Firmenzugehörigkeit, aber nicht jedermann kommt gleichermaßen dort zur Sprache. Auch manch andere Handlungen von Unternehmensführungen sollen eher die Verbundenheit nach unten demonstrieren, es sind nicht immer rein idealistische.

Es ist nach moderner Auffassung von Management, Wirtschaftsführung und Markt-Wettbewerb unstrittig, dass es Unterschiede in der Entwicklungsgeschwindigkeit einer örtlichen Wirtschaft[10] gibt, die auf die unterschiedlichsten Einflüsse zurückzuführen sind, insbesondere auf das allgemeine umgebende politisch-staatliche Klima von Wirtschaftsförderung und Offenheit zu innovativen Prozessen und andererseits das Vorhandensein kreativer Kräfte in den Individuen der Region. Nicht unerheblich wirken da die als Bremsung neuer Gedanken existierenden christlichen Vorstellungen von einer Störung einer göttlichen Ordnung. Es ist bezeichnend, dass eine fortschrittliche Kameralistik im Fürstbistum Münster erst relativ spät zu anderen Regionen Eingang findet gegenüber der auf das Notwendigste reduzierten städtischen Finanzadministration, in der der jeweilige Amtsinhaber sein Können und seine Findigkeit beweisen kann[11].

In der speziellen historischen Wissenschaft und seiner Nachbardisziplinen herrschen unterschiedliche Ansätze der Aufklärung der Entwicklung von technischen „Fortschritten“ durch Erfindungen oder Weiterentwicklungen, in der Führung von Unternehmen (Management) und eben je nach Analysator verschiedene Deutungen. Weitere Beispiele für Themen-Herangehensweisen sind das Herausarbeiten der Motivsituation für Unternehmer bei der Gründung von Firmen und das geschickte Zustande-Bringen der notwendigen monetären Mittel sowie der Herausfilterung der Ursache eines Zusammenbruchs von Unternehmen mit begleitenden Gerichtsprozessen. Die heutige Wirtschaft mit dem gewaltigen Aufblähen der Mengen und Wirksamkeit von Buchgeldern zum Zwecke der Reichtums-Innovation[12] ist nicht vergleichbar mit dem Kreditwesen im Mittelalter, wo die Kredite wenig für technologische Verbesserungen ausgegeben werden, sondern Zwecken wie der Sicherung von Macht und der Befriedigung von Lust auf Luxusgüter dienen. Wirtschaftlich wird vieles dem Zufall oder der zufälligen Genese überlassen, oft weiß die eine Hand nicht, was die andere tut. Die Schwierigkeit einer historischen Regionalgeschichte liegt aber gerade darin, die Effizienz eines Vorgangs auf die Gesamtheit der Regionalwirtschaft und ihre Repräsentativität bei Wiederholvorgängen herauszuarbeiten; vielfach bleibt man eben im Auffinden von Einzelvorgängen hängen. Es scheint aber folgende Feststellung zuzutreffen:

* Das Charakteristische des Mittelalters ist das Vorhandensein einer Unzahl in sich abgeschlossener und sich genügender Lebenskreise.
* Der unendlich dürftige Zustand des öffentlichen Verkehrs schloß jede, auch die kleinste Stadt mit den sie zunächst umschließenden paar Meilen zu einem industriellen und kommerziellen Gebiet ab.[13]
* Es gibt keinen Güterumlauf. Ausgenommen sind die wenigen Artikel des auswärtigen Handels und die Pfennwerte, nur sie werden Waren.[14]

Es ist eine elementare Weisheit, dass man theoretische Wirtschafts-Modelle nur bedingt als für die wissenschaftliche Untersuchung von regionalen Wirtschaftsgeschehnissen als geeignet ansehen kann, denn sie nehmen eine Gültigkeit der Anwendbarkeit vorweg, die es dann zu beweisen gilt. Kausalitäts-Konstruktionen im Nachhinein sind besonders anfällig für subjektive Interpretationen. Eine nicht gerade kleine Unsicherheit ergibt sich bei der Analyse durch den Gebrauch von kontrafaktischen Wenn-Sätzen, die meist individual-spekulativ geprägt und in Gerichtsprozessen höchst zweifelhaft sind. Im regionalen Betrachtungsraum ist die Einbettung in überregionale Wirtschaftseinflüsse besonders delikat, denn es fehlen die hierfür hinreichenden Daten, besonders regionaler historisch auswertbarer Statistiken, die ohnehin durch die Übernahme der Preußen dieser Region Anfang des 19. Jahrhunderts lückenhaft im Sinne heutiger wirtschaftlicher Folgerungen sind, aber auch archivarisch einst als wertlos angesehen wurden. Ähnliches gilt für die Übernahme von Aktenbeständen der Verwaltungen von Firmen und Verwaltungen, sie haben hier keine Ablage in einem Kommunalarchiv gefunden.

Damit muss sich der Forscher mit den spärlichen überkommenen Datenmengen begnügen und kann nur wesentliche Kernzüge herausmodellieren. Besonders kritisch sind die Dateninhalte, z.B. zu den Begriffen in den Gewerbezweigen, die z.B. während der Zeit des Aufbaues der Daten aus der preußischen Provinz Westfalen wechselte, aber auch nach dem ersten Weltkrieg nicht konstant blieb[15].

Die regionale Geschichtsforschung reduziert sich auf die als Indikatoren brauchbaren „Fakten“ wie in einem kriminalistischen Prozess, wo der Richter dann zu einer Überzeugung der „richtigen“ Deutung gelangt. Der Zugriff auf alle Register-Daten ist auch heute nicht ohne weiteres gewährleistet; er würde gewährleisten, dass man wenigstens die Wirtschaftsgeschichte anhand der Eintragungen verfolgen kann.

Es soll nicht verschwiegen werden, dass die unmittelbaren nachbarlichen Wirtschaftsräume eine vergleichende Betrachtung gestatten über die Geschwindigkeit des Nachahmens von wirtschaftlichen Erfolg versprechenden Vorhaben, insbesondere auch in der Begleitungsfrage des fachlichen Unterbaues vom Management; es lässt sich eine Zuckerfabrik oder Hütte nicht ohne Fachleute dauerhaft führen. Geld ist zwar ein Mittel, Führungskräfte anzuwerben, aber die Kreativität verlangt Erfüllung von Mindest-Anforderungen des jeweiligen Individuums, insbesondere bei den überdurchschnittlich Begabten. Aufgepfropfte Bildung schafft keine Intelligenz und Kreativität, Ausschalten kritischer Denkweisen hemmt freies Denken und damit Innovationen.

1.2 Der Handlungs-Hintergrund für den einzelnen Menschen.

1.2.1 Untertänigkeit als Gesellschaftsform.

Es wird in dieser Abhandlung der Ausdruck „ Untertan “ für einen Menschen gebraucht, der im Wesentlichen als im Verhältnis zu einer „Obrigkeit“ zu sehen ist, wobei das Verhältnis sowohl sittlich als auch verpflichtend u.a. gesehen werden kann. Wenn „ alle Obrigkeit von Gott “ ist, also auch z.B. die durch einen Regenten oder Herrscher dargestellte, so darf der „Untertan“ manches wohl als ungerecht empfinden, aber er kann wegen dieses Faktes daraus kein Recht des Aufstandes, der Aufruhr, des Widerstands gegen seine „Obrigkeit“ ableiten, da dies die Untertänigkeit ausschließt.[16] Selbst eine repräsentativ gegründete gesetzgebende „Volksregierung/Parlament“ ist danach eine Art juristische „Obrigkeit“, da zugleich die den Rahmen für eine wirtschaftliche Betätigung gesetzgebende. Im Mittelalter unterschied man das Unterwerfensein unter die Herrschaft eines anderen von dem Fakt der persönlichen Freiheit, ohne konkret zu wissen, was das ist. Auch ein Adliger war, wenn einerseits Herrscher, so auch Untertan dem Landesherrn. Erst in der Frühen Neuzeit gab es eine Möglichkeit der Klage gegen Willkürakte ihrer Obrigkeiten.

Es gibt Historiker, die die General-Linie innerhalb einer Stadtadministration zu erkennen wähnen und demgemäß ihren Eindruck summieren wie hier beispielhaft für Coesfeld:[17]

Die Geschichte Coesfelds in der Kaiserzeit war die Geschichte von Beharrung und Hausforderung. Im alltäglichen und politischen Leben dominiert das katholische Milieu, obwohl sich nach der Jahrhundertwende mit inneren Konflikten und Ansätzen für andere Milieuformen eine Öffnung andeutete. Diese Grundhaltung könnte man regional auch für Dülmen anwenden – und für die Folgezeit.
Wir können nicht erkennen, in wieweit das menschliche Verhältnis zwischen Gutsherren und den „niederen“ Landwirten getrübt ist, aber es steht nicht immer zum Besten, wie ein Fall klar machen soll:[18]

.. müssen Bürgermeister zu Dülmen gehorsamst anzeigen, dass die Eingesessenen der Bauerschaft Dernekamp ihre Pferde und Hornvieh ohne dieselbe beim Strick zu führen, auch die Schweine das gantze Jahr hierdurch im Dernekämper Holtz hüten lassen und die liebe Kornfrüchten augenscheinlich verdorben werden.

An Eu. Hochwürd. Hochwohlgeb. Excellence und übrigen Herren GuthsHerren ergebenst des andes derer Bürgermeisteren inständiges Begehren, da ganz ohn erlaubnis Schweine hüten bei Sommerzeit gäntzlich zu inhibiren auch allen und jeden bey straf anzubefehlen, dass die Pferde und Hornvieh alle Zeit beim Strick gefüret werden sollen. Aus der Akte geht leider nicht hervor, was sich denn da nun getan hat und ob die Betroffenen nun – wie häufig so – nichts weiter unternehmen, weil sie frustriert sind wegen ihrer Machtlosigkeit.

Bewohner einer befestigten Siedlung, einer Stadt waren Bürger, wenn sie ein solches Recht beantragten. Kriterium für den Erwerb solchen Rechtes war Besitztum (grundsteuerpflichtiger Immobilienbesitz), der ohne Besitz war nur Inwohner (Einwohner), Beisasse, Hintersasse mit Wohnsitzrecht. Diese Einteilung ist jedoch mehr rechtsfiktiv, denn tatsächlich war die Bevölkerung einer Stadt gesellschaftlich mehrschichtig, neben der Oberschicht wies sie noch eine Unterschicht und eine darunter liegende auf. Jeder Bürger muß ein freier Bürger sein, wenn man nicht den Staat mit einer despotischen Gesellschaft verwechseln will.[19] Regent und Untertan sind relativische Begriffe, die Kräfte aller Bürger und Untertanen sind in der Person des Regenten vereinigt, weshalb das Wort Majestät ein würdiger Beiname des höchsten Oberhauptes ist.

Auf der anderen Seite wird noch im 18. Jahrhundert Untertänigkeit als Tugend gepriesen, weil nur sie zur eigenen Glückseligkeit, also zu einer inneren Ruhe beitrage. Wir sind Unterthanen; wir erkennen unsere Verbindlichkeit zu gehorchen, und richten uns in unsern Handlungen nach dem Willen unserer Befehlshaber. Ein „richtiger“ Untertan nimmt an der Betrübnis seiner Obern Theil.[20]

Falsch ist es, wenn die Grund-Herrschaften glauben, dass sie in Kriegs-Zeiten den Unterthanen in allen Stücken nachgeben und sie auf die glimpflichste Art behandeln müssten. Er kann dadurch um so aufsätziger werden. Ein vernünftiger Guts-Herr, wenn Hülfe von ihm verlangt wird, hat zuvörderst die Gründe davon, ob sie zureichend sind oder nicht, zu untersuchen, Ursache. Es versteht sich von selbst, dass sowohl in Ansehung der ohne, als auch der mit Eigenthum angesessenen Unterthanen, eine von der Herrschaft geleistete Hilfe nur als ein barer Vorschuß, der zu seiner Zeit in verhältnismäßigen Terminen wieder zurück gezahlt werden muß, anzusehen sei.[21]

Auf der anderen Seite stehen diejenigen, die in der französischen Revolution so etwas sehen wie einen Befreiungsschlag von jeder Art von Ungerechtigkeit, von Abhängigkeit und sie vertrauen auf die Einsicht und Vernunft auch der „niederen Klassen“. Ja Thier versteigt sich in der Rede vor der französischen Deputiertenkammer am 20.08.1842 zu dem Satz[22]:

Es ist nicht das erste Mal, dass sich die Minister des allgemeinen Wohlstandes rühmen. Sie sprachen immer so unter der Restauration und seit der Juli-Revolution. Aber nicht ihnen hat das Land seinen Wohlstand zu verdanken, sondern der Verständigkeit und den Anstrengungen der arbeitenden Klassen. (Diese Worte werden mit stürmischem Beifall aufgenommen).

Diese Einstellung trifft auf Ablehnung in vielen Kreisen der Bevölkerung Westfalens, denn sie sind mindestens ein halbes Jahrtausend die Obrigkeit in Münster gewohnt, an deren Stelle dann eine Preußische Regierung sitzt. Und was die Arbeiterschaft in Dülmen zu dieser Zeit Mitte des 19. Jahrhundert in Dülmen betrifft, so ist aus den Dokumenten kein rechtes Bild zu gewinnen. Mancher ist wohl eher froh, einen Arbeitsplatz mit Bezahlung inne zu haben.[23]

Ein Sonderproblem sind die Soldaten und Milizen und Staatsbeamten, denn diese gelten in einem Wirtschaftssystem als unproduktiv und auch als finanzielle Belastung der Allgemeinheit, denn sie werden mit von den Abgaben der „arbeitenden“ Bevölkerung ernährt.

Was die Soldaten nicht arbeiten, thun die übrigen Produzenten desto mehr, als trifft das Argument nicht zu, das Land sei durch sie gedrückt, weil es die Soldaten ernähren müsse.[24]

Gewöhnlich unterstellt man dieser Gruppe bedingungslose Loyalität, sie gehorcht auch, wenn sie gegen eigene Landsleute handeln muss. Das dürfte aber ein über die Jahrhunderte durchgängiges Problem der Gewissens-Einstellung sein.

1.2.2 Der Mensch als Glied eines Wirtschafts-Systems.

Die Wirtschaft gestalten in vielfältiger Form und Art Menschen, sei es als Arbeitskräfte an der Fertigung von menschlichen Erzeugnissen für die verschiedensten Anwendungszwecke, meist als Elemente eines Vertrauens-Systems, insbesondere im Bereich der Finanzen, des Kreditwesens und der Erfüllung von Verträgen bzw. dem textlichen Inhalt von Verträgen, zu gewissen Zeiten und Epochen menschlicher Geschichte gestützt durch Rechtssysteme mit einer Kontrolle des Vollzugs und der Bewehrung von Ahndungen bei Fehlverhalten. Wenn das Vertrauen zueinander und in das System schwindet, sichtbar am korrupten Handeln von Personen und dieses Geschwür sich ausbreitet, einmündet in einen Sittenverfall[25], dann helfen Regulierungen, Anordnungen und Weisungen nicht mehr. Das System weist keine Selbstregulierung mehr auf. Es bricht in sich zusammen. Manche Historiker nennen das die Dekadenz in der Gesellschaft, was bei Karl dem Großen noch durch die Bande der Religion verhindert werden sollte, aber hier setzen die Zweifel an Aufrichtigkeit und Tugendsamkeit ein, bereits in der kleinsten Zelle einer örtlichen Wirtschaft beobachtbar.

Menschen erledigen auch Dienstleistungen jeder Art, d.h. die Arbeitskräfte führen Arbeiten aus für einen anderen oder verarbeiten beispielsweise einen Rohstoff zu einem Fertigprodukt wie der Müller das Korn zu Mehl, der Bäcker das Mehl zu Brot usw. Dabei vertraut der Auftraggeber dem anderen in der ordnungs- und qualitätsgemäßen Erfüllung, wenn auch sehr bald Kontrollen eingebaut werden durch Überprüfen von Maßen, Massen (Gewichten), des Gehaltes eines Edelmetalls in einer Münze usw. Beim Militär ist der Erfolg Maßstab, beim Arzt der Gesundheitsbefund. Auf dem Markt gilt der direkte oder vermittelte Eindruck der Ware als Kontrolle, aber die Erfahrungen lehren die Bedingtheit dieses Werturteils. Was die erste Form des Credites, das Vertrauen in die Stärke, Ehrlichkeit und Unparteilichkeit des Individuums ist, haben Banker oder Banken, Personen oder Anstalten, welche den Credit als Ware behandeln, naturgemäß mit dem Geschäft begonnen. Sie organisierten ihr Geschäft, die Eigenschaften zu verbürgen, welchen der Besitz solchen Vertrauens gewährt.[26]

Die Vertrauenswürdigkeit ist die zentrale Eigenschaft, auf der jede Tätigkeit der Menschen und das Miteinander in einer Gesellschaft aufbaut. Sie beginnt beim einfachsten zweiseitigen Vertrag und durchwirkt selbst große Versammlungen wie z.B. das Concil zu Rheimes im Oktober 1119, an dem 15 Erzbischöfe und mehr als 200 Bischöfe teilnehmen. Auf keiner Seite war redliches Vertrauen, man suchte sich mit unaufrichtigen Verhandlungen hinzuhalten, zu täuschen und überlisten.[27] Schon die Germanen maßen dem Gott Loki auch Eigenschaften des Lügens, von List und Tücke zu, mit denen man zu rechnen hat.[28] Der Bauer des Mittelalters ist oft den falschen Versprechungen seiner Herren aufgesessen, er ist im zweiseitigen Gespräch der Unterlegene, er ist derjenige, der Lasten zu ertragen hat. Daraus entsteht ein dauerhafter Ingrimm, den man in zahlreichen Archivdokumenten spürt[29]. Als städtischer Bürger, als Lohnarbeiter muss er sein Schicksal hinnehmen oder mit den Unbilden hadern. Diese Art Unzufriedenheit lässt sich nicht in Zahlen fassen. Auch die Streiks sind dafür kein historischer Maßstab.

Besonders, wenn die Lasten auf den Untertanen, den Bauern in ungewohntem Maße erhöht werden, z.B. Extradienste zu leisten, an Aktionen zum Deichbau teilzunehmen usw., dann tritt eine Verschlechterung für ihn ein, verstärkt durch den Fakt „ Arbeit ohne Vergütung[30].

Der Bauer fühlt nun die Bande, die ihn umschlossen, plötzlich schärfer angezogen, d.h. er wird sich seiner Abhängigkeit bewusst und will diesen Zustand ändern. Alle Schichten der bäuerlichen Bevölkerung fühlen sich angegriffen. Es ist die landesherrliche Gewalt. „Sie fassten ihre landesherrliche Stellung so auf, als ob ihr Territorium eine private Grundherrschaft wäre“. Es sind hier die Kürzungen der bäuerlichen Rechte an Wald und Weide, an Wasser und Jagd. Sie hätten die Gehölze sich angeeignet, so dass der arme Mann seinen Bedarf an Holz um Geld kaufen muß.

Nicht ohne weiteres kann man diese allgemeine Aussage eines Historikers auf die Region um Dülmen übertragen, zumindest gibt es keine Archiv-Dokumente, die dies „beweisen“. Man nimmt an, dass selbst der Aufstand am 22.05.1525[31] nur für Münster selbst eine gewisse lokale Bedeutung hat, dass aber ansonsten im Konfessionsstaat keine Radikalisierung stattfand. Die handelnden Personen sind in den Bereichen der bäuerlichen und handwerklichen Ebene eben Menschen, die aus dem hiesigen Raum stammen und somit genealogisch den repräsentativen Typus münsterländischer Mentalität aufweisen, ohne dass das genau bewiesen ist, denn die über Jahrhunderte aufgeprägte Gesinnungshaltung eines Untertanen im katholischen Fürstbistum scheint mindestens hier mitbestimmend zu sein.

Diese „Einheimischen“ leben gern im Münsterland[32]. Hier im Münsterland redet man nicht so viel, man arbeitet eher und trägt auch das Herz nicht auf der Zunge. Man beobachtet und überlegt etwas länger als anderswo, geht dann aber entschieden auf die Sache zu und hält auch in Krisen länger aus.[33] Für einen Außenstehenden, so einen Franzosen oder einen „Preußen“ kommen die Menschen der Ackerbürgerstadt Dülmen um 1800 allerdings vergleichsweise zu Menschen in anderen lebhaften Regionen träge und lethargisch Neuerungen gegenüber vor. Jedoch ist weder der autoritäre Charakter eines Westfalen oder Münsterländers untersucht, lediglich Ableitungen aus einigen Merkmals-Unterscheidungen werden produziert[34], die jedoch keinen Schluss auf die Einengung des geistigen und schöpferischen Denkens eines Individuums durch Vorurteile und vorgegebene Denkmuster gestatten. Im 19. Jahrhundert wird geurteilt: Der Charakter des Westfalen besteht im Festhalten an Gewohntem und Bestehendem, einem scharfen Rechtssinne, große Vaterlandsliebe und Hang zum Partikulären. Der eigentliche Sitz des stärksten Conservatismus ist das Münsterland mit eine reichen, mächtigen, vom Bürgerthum sich streng absondernden Aristrokratie.[35] Damit ist der bremsende Einfluss der Gesellschaft auf Reformen und Neuerungen – auch in der Wirtschaft - bis in die Frühe Neuzeit gekennzeichnet.

Der Wandel der inneren Einstellung des Münsterländers, soweit man ihn in der Region um Dülmen als durch die genetische Verwandtschaft mit den germanischen Brukterern bestimmt annehmen darf, ist von außen durch die Umwandlung des „freien“ Germanen in einen abhängigen, kirchen-konformen „Bauern“ induziert und durch den Aufbau eines adlig-kirchlichen Herrschaftssystem als beständige Einrichtung erhalten worden.[36] Diese Änderung wurde begleitet durch die Aufteilung des Landes, vornehmlich des für Ackerbau, auf die adligen Herrschaften, die wiederum eng mit der landesherrlichen Verwaltung kooperierten bzw. deren Handel dirigierten. Diese Eigentums-Entwicklung[37] reicht in ihren Nachfolgen bis in die heutige Zeit. Der Adel bemüht sich, seine Pfründen im Fürstbistum Münster auszubauen und mit den sich ergebenden Beziehungen auch seine Herrschaft und Macht zu erweitern[38]. Die ersten Schwierigkeiten entstehen durch das aufstrebende Bürger- und Kaufmannstum in Münster selbst, aber die Adligen werden keine Stadtbürger.[39] Erst die durch die französische Revolution und die durch die napoleonische Besetzung ausgelöste Enteignung und die preußische Umsetzung bis zum Erwerb von Bürgern, Bauern und Pächtern des adlig-kirchlichen Besitzes veränderte diese Grundaufteilung des Landes im Eigentum etwas.[40]Die Aufhebung des Obereigentums an Bauernland, fortschreitende Ablösung der Dienste und der Verlust der einträglichen Ämter verweisen den Adel auf die Eigenwirtschaft als sichere Einkommens-Grundlage. Der Adel hat (allerdings) in der Ablösungsfrage versucht, die staatlich verordnete Pflicht der Bauern zu Abgaben und Ablösungszahlungen optimal zu seinen Gunsten zu nutzen.[41] Im Allgemeinen zeigen sich jedoch im aufkommenden Industrie- und Maschinen-Zeitalter „ adlige Unternehmer weniger operativ tätig, offenbaren nicht so viel Risikobereitschaft und Instinkt bei Investitionen; die Solidität der Finanzen ist oberstes Gebot. Ab 1860 verlieren adelige Unternehmer mit zunehmender Professionalisierung von Unternehmensstrukturen und des Kreditwesens mehr und mehr an Gewicht.[42] Die auf Grundbesitz und Immobilien beruhenden Vermögen der herrschenden Adels-Klasse bilden jedoch weiterhin ein Bedeutungs-Image – und das gilt auch für Adelige wie die Familie des #standesherrn Herzog von Croy in Dülmen[43].

Für das Überleben des einzelnen, der Familie gilt über Jahrtausende die Verfügbarkeit von Nahrung (Naturalien), die Trutzmöglichkeiten gegenüber den Unbilden der Natur als die elementare Handlungsanweisung. Die Germanen spüren von der gewaltigen Veränderung in den Siedlungen und Städten des Orients und in den antiken Ländern nichts, erst mit dem Römischen Imperium lernen sie in den angrenzenden Regionen Kultur- und Administrations-Einflüsse von Herrschern, Militär und das Untertanentum zu erahnen. Die Nachfolger der Römischen Herrschaft in Gallien und am Niederrhein unterwerfen auch das Bruktererland mit dem heutigen Münsterland und übertragen ihr Herrschafts-System auf den okkupierten Bereich. Der einfache „Bauer“ hat gar nicht die Mittel, sich Eigentum und Vermögen anzueignen, er bleibt im Schutzbereich des Nießbrauchs, ja er muss sogar helfen, der „neuen“ Adels- und klerikalen Schicht ihren Besitz durch Zehnt und Abgaben zu vermehren. Das Geld findet deshalb im Mittelalter - leicht einsehbar - nur langsam Eingang in den Tausch- und Handelsverkehr der gewöhnlichen Bewohner der Region über Märkte und Händler. Diese Veränderung ist jedoch regional nicht genau nachvollziehbar, denn diese Vorgänge waren nicht einer Schriftlichkeit „würdig“. Selbst die Klöster führen nur gelegentlich Rechnungsbücher über (monetäre) Eingänge und Ausgaben.

Die Lage des (gewöhnlichen) Bauern gerät – nach der Okkupation und der Installation neuer Herren - infolge der Einengung seiner Handlungsfreiheiten als Untertan zunehmend in die völlige Abhängigkeit in der Abforderung seiner Arbeitsleistung. In der Zeit außerhalb der Arbeit zur Existenzsicherung muss er sich mit den verordneten religiösen Riten beschäftigen, für eine kulturelle Weiterbildung zum Zwecke der Befreiung aus seinem Untertanen-Status und Verarbeitung einer solchen Erkenntnis bleibt wenig Zeit und Raum. Es ist verständlich, dass nur naheliegende Problembewältigung existiert und auch nur geringe Verbesserungen seiner wirtschaftlichen Situation ergriffen werden können, z.B. in der Ausübung eines Handwerks, einer Zupachtung von größeren Ackerflächen, dem Anbau von handelsfähigen Pflanzen mit anschließender Heimarbeit (Spinnen, Weben), Ledergerben und –verarbeiten, Töpfern u. ä. Er kann sich bei Besitz von Spanntieren verdingen und Speditionsaufträge abarbeiten. Im ländlichen Gebiet um Dülmen gibt es eben fast nur Landwirtschaft, wenn man nicht in den Dienst als Söldner ausweicht.

Es ist daher im Mittelalter kaum zu erwarten, dass hier Erfindungen mit weitreichender Wirkung auf die regionale Wirtschaft entstehen, wo ohnehin „ technische Artefakte im Mittelalter kein Gegenstand besonderer Aufmerksamkeit waren. Handwerkliche und technische Neuerungen gehören zum Bereich der Praxis.“[44] Es gibt auch keinen Anlass für einen einzelnen Erfinder, sich hier zu betätigen, denn das örtliche Klima steht dem entgegen, technischer Fortschritt ist wenig lobenswert, die Ablehnung von Neuerungen allgegenwärtig, das Milieu gelehrter Kleriker und des hochständigen Adels hat zu dieser Zeit kein Ohr für so etwas.. Wenn ein Transfer der Methodik wie z.B. der Dreifelderwirtschaft in die Region stattfindet, so ist es der wirtschaftliche Vorteil, der den einzelnen wie die Masse überzeugen. Allerdings gibt es erhebliche Zeitverzögerungen von Region zu Region, insbesondere jedoch bei wirtschaftlichen Erfolgen durch den Handel, denn der Markt muss erst sichtbar honorieren, ehe man etwas Besonderes leistet und sich dafür aufopfert. Gewisse begrenzte Wirtschaftsunternehmen wie Salinen und Klöster sind jedoch darauf angewiesen, Rationalisierungen und Fortschritte wahrzunehmen und umzusetzen. Dabei ist Rendite eingesetzten Kapitals anfänglich wohl kaum die tragende Motivation.

Vermögen und Einkommen.

Aus dem Blickwinkel eines „modernen“ Menschen ist es wenig verständlich, wenn für lange Zeiten bis weit in das Mittelalter hinein, für die meisten Menschen die Schaffung ausreichender Lebensbedingungen Grundlage ihrer Arbeit, ihrer Tätigkeit war. Dabei muss man jedoch bedenken, dass für die Mehrheit einer Untertanen-Gemeinschaft unter einem Landesherrn Gelderwerb an sich und das Bilden von Vermögen leere Begriffe waren. Diese waren den Besitzern von Grund und Boden sowie errichteten oder erlangten Sachwerten vorbehalten, die demgemäß daraus „Renten“[45] beziehen konnten. Die Mehrheit der Stadtbevölkerung – so auch in Dülmen – verrichteten in den letzten Jahrhunderten unselbständige „ Lohnarbeit “, deren Tageslohn-Höhe sich statistisch nicht genau ermitteln lässt, weil oft geldunabhängige Bestandteile hinzutreten wie Unterkunft, Essensgewährung usw. Die einzige Aussage, die möglich isst, lautet: das Gesamteinkommen dieser Löhner unterschied sich deutlich von dem der Oberschicht und den selbständig Gewerbetreibenden, z.B. Kaufleuten und Handwerkern, wenn auch ein Gleichmachereffekt in Innungen und Gilden zu erreichen gesucht wurde. Dieser Schicht war es möglich, durch Kalkulation der Gewinnspannen in ihren Umsätzen eine Eigenkomponente ihres Einsatzes festzulegen, zumal die Kundenmehrheit auf die Leistung von ihnen angewiesen sind: Bäcker, Metzger, Schankwirte, ja für Gewerke-Leistungen von Schmieden, Webern oder Schneidern.

Deshalb treffen wir in den Schatzungs- und Steuerlisten auch Vermögens-Einschätzungen je nach Berufsart und Stellung in der Stadt-Gesellschaft. Während die niedersten Bediensteten wie Wächter, Zolleinnehmer usw. als „Beamtete“ der Stadtverwaltung ebenfalls zur Gruppe derjenigen zählen, die ihr Grundgehalt durch Nebenverdienst aufbessern müssen, konnten die höheren Amtsträger[46] – unabhängig von der Erlangung dieser Eigenschaft – über Nebeneinkünfte wie Kapital- und Rentengeschäften, Grundbesitz usw. eine bedeutende Einkommensquelle erschließen. In den Schuldenakten der Stadt wird dies an der Eigenschaft als Kapitalgeber an die Stadt sichtbar. Man kann also von einem Beziehungsgeflecht von „Patriziergeschlechtern“[47] sprechen, denn dieser Teil der Oberschicht zeichnet über Jahrhunderte das Strukturbild der Stadt. Die Beziehungen sind vielfältig zu dem regionalen Adel, zu den bischöflichen Würdenträgern oder dem Domkapitel.[48]

Es gibt im Laufe des auslaufenden Mittelalters bis in die Neuzeit Verschiebungen der Anteile in der Schichtstruktur der Stadt-Gesellschaft, des Bürgertums. Das lässt sich zurückführen auf den Handel, der wirtschaftstheoretisch im 17. Jahrhundert mit dem Begriff „Merkantilismus“ charakterisiert wird, der wiederum ohne Geldleihe und Kredite nicht flüssig funktioniert.

Aber so entsteht eine Schicht mit „arbeitsfreiem“ Dasein, der in unterer Ebene Pensionäre aus Amts- und Solddiensten zuzurechnen sind. Aber der Anteil der „armen“ Schichten schwindet nicht, im Gegenteil, manchmal bis zu 2/3 der Stadtbevölkerung.[49] Einige Wirtschaftstheoretiker machen diesen Umstand sich zum Ruf nach Sozialisierung zunutze, andere versuchen in der Praxis auch dem „geringen Personal“[50] die Chance zu eröffnen, mit kleinsten Geldbeträgen am gewinnbringenden „Geldgeschäft“ teilzunehmen, wozu die Sparkassen gegründet werden.[51] Es bleibt aber der Fakt:

Die aus unselbständiger Lohnarbeit erwirtschafteten kleinen Einkommen städtischer und ländlicher Unterschichten reichten angesichts der sprunghaften, auf Ernteausfälle oder Seuchen empfindlich reagierenden vorindustriellen Wirtschaftsentwicklung kaum aus, um den Lebensunterhalt zu sichern. Da die Löhne nominal relativ stabil blieben, wurde es schlimmer. Dies führte zu Verschuldung und Verarmung breiter Bevölkerungsschichten.[52]

Die Bevölkerung musste also alle Möglichkeiten, das Familieneinkommen zu verbessern, sei es durch eigene Gartenprodukte, durch Arbeit der Kinder und Jugendlichen, z.B. in den Webereien oder als Saisonarbeiter im Landwirtschaftsbetrieb, oder schließlich durch ungewohnte Tätigkeiten im Hausirer- oder Versicherungsgewerbe. Die Armenfürsorge dieser Zeiten zeichnet darüber hinaus noch das Schicksal armer Witwen und sonstiger „Armer“.

Entstehen von Grundbesitz, Eigentum[53]. und Vermögen.

Die Quellen für die Aufschlüsselung der Verteilung von Grund und Boden und der Zuspruch von Sachwerten zum Eigentum eines Individuums sind nicht nur spärlich für eine generelle Aussage, sondern die wenigen sind sogar ungenau und vor allem durch das Interesse derjenigen, die diese Quellen verfasst haben und aus ihnen Rechte ableiten, geprägt[54]. Man kann sich daher nur an evidente Überlegungen halten, z.B. der Art, dass mit der kulturellen Evolution moralische Prinzipien entstanden sind[55]:

Es läßt sich nicht ernsthaft bezweifeln, dass die Beschränkung des Instinktes, alles, was gefällt, sich anzueignen, die Evolution der Zivilisation ermöglicht hat.

Seit altersher leben die Menschen auf Grund und Boden dieser Erde, der gleichzeitig ihre Nahrung hervorbringt. Demnach partizipieren alle am Nutzen des Bodens. Wenn wir heute meinen, dass die Menschen in Gruppen für ihre Existenz sorgten, dann musste sie ihre abgesteckten Areale gegen die, die ihr diese Nahrungsquelle streitig machen, wehren. So stellt man sich sogar den Wettbewerb zwischen dem homo sapiens und den Neandertalern vor. Zudem gab es wohl Eigentum, das man respektierte, nämlich zumindest das, was einer selbst erzeugt hat und es ständig benutzt. Diese moralischen Grundsätze sind dann in eine Tradition übergegangen und von dort zur Grundherrschaft und weiter zur Gerichtsherrschaft.

Jedermann ist geläufig, dass es Unterschiede im Reichtum, ja im Vermögen gibt, wobei man einmal an das Grundvermögen[56] und des Weiteren an das geldliche Kapital[57] denkt. Nicht wenige sind auch überzeugt, dass die Unterschiede zu Recht bestehen und dass sie geschichtlich nicht willkürlich entstanden sind, wenn dies auch von Menschen unserer Erde auch völlig anders gesehen werden kann. Für die Menschen im Steinzeitalter und heute noch für Naturvölker ist der Individualbesitz, d.h. das Recht eines einzelnen an einem Stück Boden, unverständlich[58]. Die heutige historische Wissenschaft hält die exklusive Zuordnung zu je einem Eigentümer für eine Ausnahme. In der geschichtlichen Frühzeit waren Träger besonderer Herrschaft über Grund die Familien und Dorfgemeinschaften.[59] Einzelne Rechte blieben bis in das Mittelalter und Separation gemeinschaftlicher Nutzung vorbehalten, die Veräußerbarkeit bedurfte der Zustimmung, womöglich auch die der Kinder. Erst im 19. Jahrhundert verfestigte sich die Dominanz von Individualeigentum, 1896 wurde es im Deutschen Reich als Bürgerliches Recht verankert, allerdings mit der Einschränkung, dass das Gemeinwohl noch höher steht, wobei dieses dann die jeweilige Behörde definiert.

Die Eigentumsverfassung[60]ist das Herzstück jeder Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung. Von ihr hängt die Leistungsfähigkeit der Volkswirtschaft in besonderem Maße ab. Die Bedingung für die rationelle Nutzung knapper Ressourcen ist die Möglichkeit des Ausschlusses vom Gebrauch einer Sache.[61] Und man kann sogar noch weiter gehen: der entscheidende Antriebsmotor für die Wirtschaft ist die Erzielung von Gewinnen für die Aktivitäten der Unternehmen[62]. Hier liegt jedoch zugleich ein grundlegender Unterschied zu einer im 19. Jahrhundert aufkeimenden sozialistischen Auffassung von den Rechten der Menschen an den Gütern der Erde vor, deren Ideale jedoch bisher an der Realität der menschlichen Charaktere in einer „neuen“ Gesellschaft scheiterte.[63]

Unabhängig von solchen Vorstellungen und Rechtsinterpretationen ist für die Region Dülmen wichtig: wie kam es zu einer speziellen realen Grundbesitz-Verteilung, zu einer Differenzierung von sozialen Schichten? Die schriftliche Dokumentierung eines Rechtsanspruches im Mittelalter z.B. eines Klosters auf Grund und Boden hat dann keinen allgemeingültigen „Wert“, wenn die Formulierung aus einem Machtverhältnis entspringt[64]. Landnahme und Tributpflichtigkeit ist ohnehin seit den Römern ein Ausdruck der Verwirklichung von Machtanspruch und diese Art wird in der Form von Kriegen und Inbesitznahmen bis in die jüngste Zeit fortgeführt.

Es gibt Entwicklungs-Hypothesen von Individualeigentum an Haus und Hof. Im alten deutschen Recht bestand eine unauflösliche Bindung des Bodens an die Familie nach dem Grundsatz: Das Gut rinnt wie das Blut.[65] Rein rechtlich war seit Ende des 13. Jahrhunderts der Eigentumsbegriff in zunehmenden Maße auf das dingliche Recht an Grundstücken und Fahrnissen erstreckt. Eigen war ein Synonym zum Begriff Allod. Die herrschende Kirche machte Verfügungen über Grundstücke möglich[66], so wurde das Grundstück Handels-Objekt.

Erst die tatsächliche Beherrschung der Sache bekundet nach außen hin, wer Inhaber des dinglichen Rechtes war.[67] Und dieser Fakt musste bei wechselnden Machtverhältnissen sogar verteidigt werden, zuweilen wurde der Rechtsanspruch nicht realisierbar. Die Unterschiede zwischen den regionalen Grundherrschaften einerseits als auch das Recht des darüber stehenden Machtherren (Landesherrn) bestimmten die reale Besitz- und Vermögenswelt. Das mittelalterliche Eigentum an Grund und Boden wäre mit der Bezeichnung Privateigentum nicht genügend charakterisiert. Es enthielt ein öffentlich-rechtliches Element, da die rechtliche Stellung des einzelnen von seinem Grundeigentum bestimmt wurde. In einem Dorf, wo feudalistische Strukturen herrschten, war die soziale Stellung abhängig von dem Umfang des Grundbesitzes.[68] Eine soziale Rangordnung wurde also durch das Erringen von Grundbesitz – und im Mittelalter dann auch durch Kapitalbildung ermöglicht.

In der Frühgeschichte geschaffene Rangordnungen waren die ersten Verfestigungen von Machthierarchien. Man kann sich nun fragen, wer in der damaligen Gesellschaft verfügte über Land – und letztlich Leute? Im Fürstbistum Münster steht unzweifelhaft die Kirche obenan.

In der ersten Phase der Okkupation durch die Heere Karl des Großen[69] werden einige Ländereien als Besitztum abgesteckt, in der Tatsächlichkeit sind die bereits entstandenen Gehöftansammlungen ursprünglicher „Bauern“ davon ausgenommen einschließlich ihrer angestammten gemeinschaftlichen Nutzungsrechte. Die Entstehung von Kapital in der Hand einzelner stellen sich Historiker in sogenannten „Städten“ in folgenden Varianten vor[70]:

- Handels- und Kreditprofite
- Handwerkerleistungen (besonderer Art)
- alter Stammbesitz aus den Anfangszeiten fränkischer und kirchlicher Herrschaft.

Die Einwohner der alten Städte, die über großen Grundbesitz verfügten, konnten bei dem schnellen Wachstum der Gemeinden, wie wir es im 12. und 13. Jahrhundert vorfinden, mühelos zu Reichtum gelangen.[71] So könnte es auch in Dülmen gewesen sein, jedoch können wir dies nicht mehr nachvollziehen.

Über die Immobilien-Verteilungen in der Stadt, auf die Stadt selbst, die kirchlichen Institutionen und Einzelpersonen, ist im Einzelnen nichts bekannt. Erst die Erfassung aus der Zeit der Säkularisation gestattet einen Einblick in den kirchlichen Besitz (des Fürstbistums) bei dem Antritt der Herrschaft von Herzog von Croy[72], gleichzeitig über die Sammlung von Nachrichten der Eigentümer von kirchlichen Institutionen (inklusive Klöstern), z.B. aus Liegenschaften, Archiv-Akten (Urbare etc.) usw. (der französischen Zeit). Eine Übersicht aus dem Häuser-Register von 1674 und Feuerstätten von 1805 gibt einen Anhalt für Besitzer, kommt aber einer späteren Eintragung in das Amtsbuch des Amtsgerichtes[73] nicht gleich[74]:

- in den Belastungen und Rechten
- der genauen Lage und Größe nach sorgfältiger Vermessung[75]
- in die Grundbuchvorgänge als geschichtlicher Ablauf.

Damit lassen sich aber weder die jeweiligen Anteile des Grundbesitzes über Stadt, Großgrundbesitzer[76], Patrizierfamilien usw. errechnen noch die soziale Schichtung und Wirtschaftskraft quantifizieren[77]. Der normale Erbgang ist z.B. dann nicht gewährleistet, wenn der Erbe durch Krieg, Prozesse usw. sein Leben lässt. Dadurch treten nicht kontrollierbare Veränderungen in den organisch gewachsenen Besitzverhältnissen ein.

Die Besitzlosen fallen ohnehin aus der Schichtung über das Grundbuch heraus. Die sogenannte bürgerliche Mittelschicht – die ebenfalls grundbesitzlos sein kann. aber über Vermögen verfügt – ist nicht genau zu fassen. Die Wirtschafts-Strukturgeschichte wird über die Wandlungen der Eigentumsordnung ständig umgeformt hinsichtlich

- der Ungleichheit der Verteilung von Besitz und Vermögen
- sozialer Gerechtigkeit als Problem von Einkommen und Vermögen, arbeitsloses Einkommen
- Vermögensübergänge durch Vererbung je nach Herkunft des Vermögens durch Arbeitseinkommen, Einkommen aus Vermögen usw., Mehr-Generationen Konflikte.

1.3 Die Geschäftsbeziehungen in einer Wirtschaftswelt.

In der Wirtschaft dieser Welt gelten die handelnden Personen oft als Exponenten von Wirtschaftseinheiten, von denen sie zugleich die Rechts- und Verantwortungsvertretung sind. Selbst der Bauer fasst in der Konsequenz in seinen Wirtschaftsbetrachtungen Eigenbesitz von Ackerboden mit dem von gepachtetem Land zusammen, für sein Vieh gilt auch das in fremden Ställen oder auf der Weide als das Gut, über das er verfügt. Ähnliches gilt für das Potential an Arbeitskräften oder Maschinen, dabei zählt der reale Einsatz unabhängig vom rechtlichen Status, z.B. sind mithelfende Familienangehörige mit einbegriffen. Eine Zeitlang im Mittelalter gilt also die Summe der Arbeitskräfte einschließlich der Hörigen oder voll Abhängigen als Gesamtheit an verfügbarer (menschlicher) Leistung. Deshalb sind auf Personenzahlen bezogene Wirtschaftswerte nur dann tatsächliche, wenn die Statistiken diese Größen auch offenbaren[78]. So zeigen sich in der Frühen Neuzeit oft einzelne Bauern in den Bauerschaften als anderen überlegen allein aus der Kennziffer der einsetzbaren Arbeitskräfte, deren Lohn wiederum abhängig ist vom jeweiligen Arbeitsverhältnis.

Schon vom Boden her haben die einzelnen Bauerschaften unterschiedliche Ertragspotenz, was in späterer Zeit durch die Bodenqualität/güte zu erfassen gesucht wird und selbst im 19. Jahrhundert haben die preußischen Landvermesser Schwierigkeiten, bei der Reform der Rückführungen der Landzersplitterung auf die verschiedenen Landbesitzer das rechte Maß zu finden. Immerhin gibt das Verzeichnis der Bauerschaften nach ihrem Flächeninhalt eine Rangordnung[79]:

Ackerland:

Stadt Dülmen 5011

Rödder 3049

Dernekamp 2516

Mittwick 2424

Daldrup 1992

Merfeld 1 950

Börnste 1769

Welte 1698

Wedderden 1686

Emte 647

Leuste 585

Hausdülmen 128.

Wiesen:

Stadt Dülmen 582

Dernekamp 526

Mittwick 486

Daldrup 431

Rödder 308

Merfeld 300

Wedderden 261

Börnste 205

Hausdülmen 139

Emte 149

Leuste 73

Welte 42

Ob es sinnvoll ist, danach die Bauerschaften zu bewerten, dürfte zu bezweifeln sein, weil Flächengröße allein kein Wirtschaftsmaß ist, was ohnehin in den deutschen Landen von großer Verschiedenheit war. Dafür sei als Beispiel für die Umstellungsanweisung von 1820 durch die Preußische Regierung in den Kreisen Coesfeld usw. auf das nunmehr genormt Maß Scheffel[80] genommen:

Sie haben dieserhalb bei den betreffenden Bürgermeistern und Eichämtern sorgfältige Erläuterungen einzuziehen, diese in der Folge, wie sie eingehen, sofort einzureichen, in den Fällen aber, wo eine nähere Prüfung der Mutter Normale für nötig erachtet werden möchte, davon ein richtiges Exemplar der Eichungs-Comission zur näheren Vergleichung mit dem Preuß. Scheffel übermachen zu lassen, und dass solches geschehen, anzuzeigen.

Jedoch kann man aus obiger Flächen-Aufstellung erkennen, zu welcher Leistungskraft sich die Stadt gegenüber ihrem Umland entwickeln könnte – landwirtschaftlich betrachtet. Aber es müssen noch andere Betrachtungsweisen angestellt werden, insbesondere hinsichtlich der Produktivität und Ertrags-Situation. Man versucht den Ertrag für die Ablösung, z.B. von Naturalien, die geschichtlich als Ertragsäquivalent aus der Landwirtschaft entstanden sind, durch die Durchschnittspreisbildung zu quantifizieren, wobei man auf durch Wahlen hervorgegangene Schiedsleute sich abstützen musste[81].

In diesem Zusammenhang muss eine Kuriosität genannt werden, die aus dem Anfang des 20. Jahrhunderts stammt und Bezug nimmt auf eine mittelalterliche Abgaben-Last[82]:

Es geht um die Ablösung der im Grundbuch eingetragenen Lieferung von 2 Hühnern an den Bürgermeister der Stadt Dülmen jährlich gemäß Antrag vom 15. August 1908 des Magistrats bis zum Bescheid der königlichen Generalkommission für die Provinz Westfalen vom 05.03.1909. Der am 27.10.1908 abgeschlossene Rezeß besagt: Wir haben das königliche Amtsgericht zu Dülmen ersucht, die abgelöste Verbindlichkeit im Grundbuche zu löschen. Der von den Regulierungskosten-Pauschsatz ist auf 1 M 50 Pf. festgesetzt. Der hiervon der Stadt Dülmen zur Last fallende Betrag – 45 Pf. ist bis zum 31. März1909 an die Königliche Regierungshauptkasse zu Münster einzusenden. Es ist hierbei jedoch nicht klar, von wann die Eintragung von Colon Johann Theodor Saalmenn, genannt Lammerding zu Bauerschaft Empte stammt, jedenfalls fand die Naturalabgabe schon lange nicht statt, stattdessen zahlte er 0,78 M jährlich ein. Das städtische Collekum hat nunmehr die Ablösung der Rente beschlossen, daher sei ein entsprechender Verwaltungsgang zu veranlassen.

Zwei elementare Grundüberlegungen entstehen bei der Geschichtsbetrachtung aus heutiger Sicht: Welches Arbeiten ist produktiv[83] z.B. im Sinne einer rationellen Stadtwirtschaft und dann: gibt es vielleicht Störelemente im Wirtschaftsprozess[84], wie z.B. der Seuchen- und Pestbekämpfung, militärische oder Kriegs-Lasten usw., d.h. solche Leistungen, die außerhalb des Zweckes einer ordnungsgemäßen Wirtschafts- und Unternehmensführung liegen? Jede Epoche hat ihre eigene begriffliche Arbeitswelt, wenn sie „produktiv“ Güter erzeugt oder Dienstleistungen verrichtet, sie hängt auch von dem ab, was wir unter Zeitgeist zusammenfassen und unter „Nutzen“ und „Zufriedenheit“ rubrizieren.

Als Demonstrationsbeispiel sei eine Vorgang aus der französischen Zeit Dülmens 1811 hergenommen[85] Hier ein Brief vom 1.08.1811 an den Präfekten zu Münster mit dem Inhalt, dass eigentlich angewiesen sei, dass keine Militärtransporte mehr ihrer Art über Dülmen gehen sollten, aber neuerdings wider diese Ordres gehandelt wird:

sehen Sie mein Herr wie Sie es jetzt am besten arrangieren können, es ist uns unmöglich auf eine solche Ungewissheit Magazine zu halten. Zudem haben wir auch die Ordre vom hiesigen Herrn Com. Ordoneateur Salverete, dass wir jetzt in Dülmen nicht mehr zu liefern brauchen – wir wollen von Ihnen deshalb aber doch gerne behilflich sein, indem es immer unser angenehmstes Geschäft war, Ihnen unsere Dienste anbiethen zu können, sollte also wider allem vermuthen ir noch Train dort eintreffen, so werden wir Ihnen herzlich gerne gegen die Marktpreise die Bares übernehmen, so wie wir auch gern der schon von Ihnen erhaltenen Bons umberechnen werden. Unterschrift Talesloot,

Sie können sich aber darauf verlassen, dass nunmero keine Durchmärsche durch Ihre Stadt kommen, es ist auch heute von hier aus nach Wesel deshalb geschrieben worden, keine Truppen mehr durch die Stadt passieren zu lassen – es hat nun bestimmt ein Ende…[86].

Übereinstimmend – und auch logisch - vertritt man derzeit die Auffassung, dass Kriege unnütz seien[87]. Da aber waren die früheren Landesherren der Region ganz anderer Meinung, denn ihrer Ansicht nach war die Herrschaftserweiterung z.B. „normal“, das Untertanentum legal und zwingend, die heutige Menschenwürde ein leerer Begriff.[88] Bei den christlichen Autoren sind seinerzeit ohnehin dominierend die Gottebenbildichkeit der Menschen und seine unmittelbare Beziehung zu Gott, hinter der die Geistlichkeit steht. Im 19. Jahrhundert wird die Befreiung des Menschen von Untertänigkeit von Vertretern der arbeitenden Klasse propagiert. In der Bundesrepublik ist schließlich im Gesetz und der Allgemeinheit das universalistische Verständnis von Menschenwürde verankert. In der EU-Grundrechtecharta vom 07.12.2000 schließlich heißt es in Artikel 1: In dem Bewusstsein ihres geistig-religiösen und sittlichen Erbes gründet sich die Union auf die unteilbaren und universellen Werte der Würde des Menschen, der Freiheit, der Gleichheit und der Solidarität. Unter diesem Marsch-Ziel ist dann auch eine Einordnung der jeweiligen Stadt- und Wirtschaftsgeschichte denkbar.

Als Typus einer Wirtschaftseinheit kann auch eine Ackerbürgerstadt gesehen werden, die dadurch charakterisiert wird, dass sie selbständig[89] und autark ist, oft ein Irrtum, weil schon die Nahrungsmittel nicht nur selbst (im Garten oder kleinem Acker) erzeugt, sondern aus dem Umland über den Markt beschafft[90] werden. Hinzu kommt, dass die (ärmeren)„Bürgerfrauen“ oft das Einkommen der Familie, des Haushalts aufbessern, indem sie gewerblich arbeiten, sei es im Textilgewerbe, sei es in nebenamtlicher Tagelöhner-Arbeit. Die Wirtschaftseinheit des Gewerbes ist nicht nur eine reine Technologiestufe, sondern sie besteht für das Fertigprodukt aus Vorfertigungen und Lieferungen, z.B. in Schafschur, Aufbereiten der Wolle, Kämmen, Spinnen[91], Walken, Färben, Aufrauhen, woraus die Tuchbreite, -qualität und der –preis resultiert.[92] Aus diesen Gründen sind Vergleiche mit dem Zustand einer späteren Zeit über einen technologischen Fortschritt oft nicht nur gewagt, sondern möglicherweise auch irreführend.

Die wirtschaftspolitische Wirksamkeit städtischer Maßnahmen zum Heben des Realeinkommens der Stadtbürger beruht letztlich auf der Zusammenfassung von Gewerben zu Fabriken – auch, wenn damit das Absinken in einen Status eines „Fabrikarbeiters“ verbunden ist. Gerade die Zusammenfassung von unterschiedlichen Einkommen (aller Beteiligten) in einem Haushalt und die Ausgabenführung des einzelnen familiären Haushalts macht in manchen Zeiten das Überleben erst möglich, besonders in einer Zeit von militärischen Zerstörungen, wie Mitte des 17. Jahrhunderts in Dülmen.[93]

Ohne gewisse Verhaltensregeln für den Wert von Sachen und Dienstleistungen in einer von Menschen dominierten Welt ist eine Wirtschaftsorganisation nicht „vernünftig“ denk- und führbar. Allerdings ist dabei nicht ausgeschlossen, dass einzelne im System sich eben abweichend und entgegen den moralisch begründeten Normen verhalten, allerdings muss das Verhältnis niedrig und störungsfrei bleiben. Dabei sind im Geschäftsverkehr Grenzen gesetzt, die zumeist auf sachlich begründbaren Bedingungen beruhen. So erlaubt das Waren- oder Sachgeld (Naturalien) nur, begrenzte Mengen zur Leistung von Abgaben eines Untertans zu bewältigen oder gegen etwas anderes zu tauschen. Die Abspaltung des Geldflusses in einen spekulativen, hortenden zum Zwecke anderen Einsatzes hat noch nicht oder erst viel später eingesetzt. Hier fehlen allerdings die entsprechenden Statistiken, zum Aktienkurse kein Maßstab für das Florieren von „Wirtschaft“ sind, sondern nur das spekulative Verhalten der Börsenteilnehmer widerspiegeln.

Das Geschäft mit Krediten.

Ein nicht unwesentlicher Bestandteil der Wirtschaft und auch der regionalen ist nach dem Aufkommen von Geld das Kreditgeschäft als Dispositions- und Handlungsmittel, was neue Funktionen in das Wirtschaftsleben einführt

- arbeiten mit Geld, wenn man selbst nicht über eigene Kapitalien verfügt
- Zahlen mit Geld für Ausleih-Gebühren von Geld
- Bereitstellen bzw. Haften mit materiellen Sicherheiten (Grundbesitz).

Die Gräflich-Lippische Leihekasse zu Detmold weist als Sparkasse 1786 bereits wichtige Merkmale einer solchen Institution im ländlichen Bereich auf[94], die dann nachfolgende städtische Sparkassen aufgreifen, wozu auch Dülmen gehört:

- Finanzierung über Sammlung von Spargeldern aus der (allgemeinen) Bevölkerung[95]
- Kredite zu tragbaren Zinssätzen
- Zweckbindung, Gewerbe, Landwirtschaft die Möglichkeit der Bewältigung von Zeiten wirtschaftlicher Not, von Krisensituationen, gewissermaßen regionale Vorsorge.

Bereits am 05. Januar 1832 wird auf Anraten des Oberpräsidenten in Münster eine „ Hülfskasse“ für die preußische Provinz Westfalen mit der Aufgabe gegründet[96], die Gewerbeförderung in Gang zu bringen, Strukturmaßnahmen der Städte zu finanzieren bzw. Wohltätigkeitszwecken zu dienen. Nach den Bestimmungen des Status konnten sich Provinz und Kommunen hinsichtlich der Darlehnszwecke praktisch unbeschränkt um Darlehn bemühen.[97] In der Zeit von 1832-1840 werden die meisten Kommunal-Darlehen zur Schuldentilgung eingesetzt, in den Jahren 1840 bis 1872 sind es in der Reihenfolge Zwecke der Vekehrsinfrastruktur, dann Schul- und Kirchenbauten, an dritter Stelle von Sparkassen, die 344 Tsd. Taler auf 2,46 Millionen Taler ausmachen. Erst im Statut von 1890 können neben Darlehen für Kommunen u.a. auch an gewerbliche Privat-Unternehmer Darlehen gegeben werden. Das Kreditbedürfnis der Kommunen ist sodann bis 1914 groß.[98]

Die Landesbank darf ab 1834 Darlehen gewähren, natürlich gegen „Vergütung“, d.h. das Darlehen kostet und ist an Konditionen geknüpft wie z.B. vereinbarte Laufzeit, Art der Tilgung, Zahlung der Zinsen. Das wiederum wird zu einer Einnahmequelle für die jeweilige Kasse, denn die Spareinlagen werden mit einem niederen Zinssatz belohnt als der der vom Darlehensnehmer zu zahlen ist, beispielsweise mit einer Differenz von 5 %. 1890 wird diese Kasse zur Landesbank der Provinz Westfalen[99] und taucht als solche vielfach in den Akten des Stadtarchivs Dülmen auf. 1908/1910 beginnt für die Sparkassen der Provinz hier der bargeldlose Zahlungsverkehr als Girozentrale[100]. Das Geschäft mit kurzfristigen Krediten[101], hauptsächlich für klein- und mittelständische Handels- und Gewerbetreibende, aber auch in größerem Umfang z.B. der Stadt Dülmen, wird Hauptträger. Infolge der Aushöhlung der Werte des Papiergeldes durch die Kriegsanleihen 1914 ff. muss die Landesbank im Oktober 1918 Notgeld ausgeben[102]. 1919-1923 beanspruchen die Kommunalkörperschaften zwischen 46 bis 74 % aller langfristigen Darlehen.[103] Man musste da auch wegen der ungeheuren Anspannung durch die inflationären Tendenzen handeln: daher wurden Darlehen nur an solche Darlehnsnehmer abgegeben, die mit dem Darlehnskapital Sachwerte schafften, deren Erträgnisse sich dem wechselnden Kohlenpreis anpassten.[104]

1924 schließt sich die Bank dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband an und gelangt so in das Spargironetz des Deutschen Reiches. Das kurzfristige Kreditgeschäft der westfälischen Landesbank in der Zeit von 1924 bis 1930 war geprägt von einem großen Geldbedarf der westfälischen Kommunen. Aber: Nicht alle Sparkassen hatten nach 1924 die erforderliche Liquiditätshaltung durchgeführt, der Kapitalmangel hatte vielmehr dazu geführt, dass sehr viele Sparkassen – im April 1924 waren es 80 % - bei der Girozentrale Vorschüsse erhielten.[105]

In der folgenden Zeit gerät auch die Landesbank selbst in schwierige und kritische Verhältnisse. 1931 erklärt sie ihre Zahlungsunfähigkeit und ein Staatskommissar übernimmt die Leitung zwecks finanzieller Sanierung[106]. Wie bei Sparkassen, so stand auch hier das Prinzip der Kreditschöpfung unter dem Motto der Liquidität, d.h. die fälligen Zahlungsverpflichtungen jederzeit erfüllen zu können[107], was durch die Nachkriegsinflation und auch infolge der fatalen Diskontpolitik in der Berliner-Regierung (Reichsbank) zerstört wurde, wenn auch der Reichsbankpräsident Hjalmar Schacht dann alles versuchte, die Mark zu stabilisieren.[108]

Der Einbruch in das Vertrauen der Sparer zeigt sich im Verlauf der Spareinlagen mit Kriegsende, nicht nur bei der Stadtsparkasse Dülmen, sondern insgesamt:

1913 19,689 MrdRM, 1924 608, 1925 1 694, 1926 3 182, 1932 10 164 MrdRM.[109]

Wesentlich scheint, in wessen Hand es steht, den Wert von „Geld“ zu bestimmen oder auch den Umlauf in der Gebrauchswelt zu beeinflussen. Da kann der Historiker im Allgemeinen nur Fakten aus dem Geld-Transfer bzw. die Funktion vom Geld bei einer Handlung an Hand von Dokumenten (Urkunden) ermitteln, die Motive und Geldflüsse außerhalb des Ermittelbaren bleiben ihm verschlossen. In der bankenhistorichen Forschung wird seit langem über die tatsächliche Macht der Banken in modernen Industriegesellschaften diskutiert.[110] Jedoch ist es müßig, in Krisen-Zeiten von Inflation oder Geldknappheit auf dem regionalen Wirtschafts-Sektor von „Macht“ und von wirtschaftspolitischer Beeinflussung zu sprechen, wenn die Stadt sich nicht einmal über ihre Sparkasse oder die Landesbank über Zeiten der Zahlungsfähigkeit hinwegretten kann. Es ist klar: Lehren kann man nur in Handlungen umsetzen, wenn man weiß, weshalb die Krise eintrat.

Es ist bei einer historischen Aufklärung nicht damit getan, den Vorgang selbst zu erkennen, sondern es gehören zum ganzen Wissen auch die funktionellen Rahmenbedingungen. Wenn auch die Fragen naiv klingen: wo ist das Geld her, welche Begleitmusik beim Geschäft wurde gespielt? So zeigen die Krisen der Geldwirtschaft und des Bankenwesens im Laufe der Jahrhunderte immer wieder, dass kriminellen Handlungen nur teilweise begegnet werden kann, wenn man nichts um die Ursachen, nichts näheres um die handelnden Personen weiß.

Das geldhistorische Faktum.

Nach dem Untergang des Römischen Reiches, in dem Münzgeld in allerlei Arten, Größen und Funktionen wie zum Handel und Finanzierung von Vorhaben wie Kriegen notwendig und üblich war, erholte sich die Geldwirtschaft über Jahrhunderte erst langsam. Beispiel für die erneute größere Finanzierung ist die der Kreuzzüge im Mittelalter.[111] Im Münsterland benötigt der Bischof (als Landesherr) ebenfalls Mittel für seine Fehden und Machtbestrebungen, die nicht allein aus den Verpfändungen und anderen Geschäften herbeigeschafft werden können. Er benötigt dazu das Mittel der Märkte in Städten, also Handel und eine Institution, die Geldmünzen prägte[112] oder die ihm Geld für eine gewisse Zeit leiht, wobei dieses Leihen Geld kostet.[113] Das Recht Münzen zu prägen markiert die Zeit, von der ab regional Münzen z.B. in einer Stadt wie Coesfeld[114] oder Dülmen geprägt werden „durften“. Allerdings hatten diese Münzen unterschiedlich regionale Gültigkeit bzw. Wert, erst die Eichmünzordnung 1559 suchte den Wirrwarr aufzulösen und zu vereinheitlichen.

Trotz des religiös-moralischen Verbots einer Zinsnahme sah man darüber hinweg und duldete es, insbesondere, wenn es sich um Geld von Heiden wie den Juden[115] handelte. Vielfach meinte man, dass der gewöhnliche Bauer sich aus Not einer Geldleihe habe bedienen müssen, aber es gab auch andere Gründe, z.B. das Eröffnen eines Handelsgeschäfts oder die Gelegenheit eines Handwerkers, günstigen Rohstoff einkaufen zu können. Mit dem Aufkommen von Münzen verändern sich die Abgaben von Naturalien zu Zahlungen mit Münzen, eine Geldwirtschaft entsteht, derer sich auch die Städte und der Handel vermehrt bedient, deren Basis Vertrauen ist, denn der Argwohn in die Beständigkeit des Wertes wird erschüttert durch die kurzzeitige Gültigkeitsdauer wie bei den dünnen Pfennigen des Erzbischof Wichmann von Magdeburg im 12. Jahrhundert (Brakteaten), denn mit dem Umtausch in „neue“ Münzen war gleichzeitig eine Art „Steuer“ fällig. Meist wandert dabei der Währungsabschlag in die Schatulle des Münzherrn.[116] Die Umlaufgeschwindigkeit des Geldes ist durch eine solche Maßnahme des Verrufes des Münzwertes erhöht, das Geld arbeitet. Jedoch hält sich diese Steuerungsmethode nicht lange, die Bankhäuser bringen das Geschäft zum Erliegen.

Das sogenannte einfache Handels-Geschäft per Handschlag, wie es auf Rossmärkten bis in die jüngste Zeit geschah, ist nicht das Geschäft eines Händlers z.B. in der Frühzeit mit textiler Handelsware, denn hier muss der größere Handel gewährleistet sein für große Mengen an Waren und einen entsprechenden Geldverkehr. Dabei geht es auch um Vorauszahlungen, um das Wagen von Risiken im Transport-Geschäft usw. Selbst wer diese Dinge jahrzehntelang studiert hat, versteht kaum, wie der Handel hat bestehen können, wie man es mit Abgaben und Zinsen gehalten hat, die doch oft jahrhundertlang auf Grund derselben Verschreibungen bezahlt wurden, ja wie man auch nur auf dem Markt hat kaufen und verkaufen können.[117]

Der Wirrwarr mit dem kleinräumigen Denken in Geldwerten, Zöllen, Angriffen von Raubgesindel usw. verlangte nicht nur Kenntnisse, sondern ein besonderes Gespür für Landes- und Sachkunde, ja über Stapel- und Transport-Rechte. Im heutigen Sinne waren dort schon gewisse Eigenschaften eines modernen Management s nötig wie Transport-Sicherheit, Risiko-Versicherungen und schließlich auch Eigenschaften des Aufbaues von Beziehungen zu Partnern, Banken, zu anderen Unternehmern zwecks Kooperationen[118]. Das meiste davon findet man aber wohl nicht in einer kleinbürgerlichen Stadt – auch wenn man in der Nachbarschaft einer Stadt wie Münster lebt. Zur Hanse kommt man aber nicht ohne einen Grundstock davon im Gepäck zu haben – und sich auch mit Korruptionen auszukennen. So hielten sich einige Städte in dieser Organisation nicht an die Beschlüsse, falls sie ihren Interessen und Vorteilen widersprachen.

1.4 Die reale Geschäfts- und Wirtschaftswelt im Laufe der Jahrhunderte.

Wir sind es heutzutage gewohnt, in einem festen Rechts-Ordnungs-System zu leben, der Bürger kann sich darauf abstützen und die Wahrung „seiner Rechte“ mit Hilfe der Justiz einfordern. Dieser Rechtsrahmen ist nicht für alle Fälle vorhanden, denn sonst benötigten wir – wie schon früher – keine Gerichte. Deshalb und trotzdem ist die Wirklichkeit häufig anders. Im Bereich des Fürstbistums Münster finden wir in Urkunden und Gerichtsakten, welche Regelungen der Leibeigenschaft und damit grundherrlich-bäuerlicher Verhältnisse betreffen, sehr häufig Wendungen wie „wie es der Gewohnheit oder althergebrachtem Brauch entspricht“. Hier handelt es sich um Rechtsgewohnheit oder Observanzen mit teilweise sehr unterschiedlichen und lokal abweichenden Regelungen. In einem Herrschaftsbereich über mehrere Kirchspiele hinweg gab es durchaus unterschiedliche Bräuche und Regelungsgewohnheiten.[119] Die Überschreitungen maßvoller und gerechter Ausnützung der Herrschaft sind nicht erfasst, es gibt Einzelfälle, von denen man nicht sagen kann, ob sie typisches Verhalten wiedergeben. Das gilt auch für Verhandlungen, Vereinbarungen usw., wo der Untertan meist einem Rechtsgewaltigen der Herrschaft gegenüber tritt. Man weiß nicht, ob die obrigkeitlichen Vorgaben immer in die Realwelt übersetzt werden.[120]

Geschäftsbeziehungen benötigen einen Vorlauf, es muss der Bedarf für ein Geschäft bestehen und handelnde Personen, die das Geschäft ausführen. So hängt die wirtschaftliche Ausgangsposition von Klöstern stark ab von der Ansammlung landwirtschaftlichen Besitzes bzw. des Rechtes, diesen Besitz als „Eigentum“ zu betrachten beispielhaft infolge einer „Schenkung“, wofür das Kloster Werden ein Muster sein kann. Nur effizient wirtschaftende, im ökonomischen Sinne Mehrwert schaffende Klöster waren in der Lage, das Überleben ihrer Mitglieder zu sichern. Die Kombination aus der Notwendigkeit materiellen Überlebens und der Erfüllung ihres Auftrages bildet das Fundament monastische Stabilität, zumindest eines Ordens. Warum sind sie nun über die Jahrhunderte so stabil geblieben? Klöster waren im Grunde die Erfinder der (effizienten) Arbeitsteilung.[121] Nicht zu unterschätzen ist dabei die Tatsache niedriger Lohnkosten, denn der Rest ist im Glauben abgegolten.

In der menschlichen Gemeinschaft werden Aktivitäten meist durch einzelne initiiert, sei es nun die Anlage einer Siedlung, das Einsetzen eines Pfluges und dessen Verbesserung für den Ackerbau oder das Anbahnen von Geschäftsbeziehungen, d.h. das Eröffnen einer Verbindung zwischen einem der etwas für einen anderen oder einen Markt anzubieten hat. Der Bauer liegt zunächst im Vorfeld, er bietet in seinem regionalen Nahmarkt das, was im Bereich seiner Arbeitsergebnisse liegt an, seien es Eier, Backwaren o.dgl. Im Laufe der Jahrhunderte ändern sich die Umstände; die Bevölkerung wächst, der Ursprung der Anlässe ist in frühen Zeiten der Geschichte meist nur pauschal sichtbar, der einzelne ist bei der Verkettung und Vernetzung der Wirtschaftsbeziehungen nicht von Bedeutung. Die Machthaber, die Führer von Kriegen profitieren vom Rampenlicht. Einen gesetzlichen Individual-Schutz eines Rechtes an seiner geistigen und innovativen Leistung gibt es im Mittelalter, ja sogar in der Frühen Neuzeit, nur in Wirtschafts-Teilbereichen; man zollt dem (vermeintlichen) Erst- Erfinder die gebührende gesellschaftliche Achtung. Im Zunftwesen[122] wird eine Neuerung jedoch „Gemeinschaftserfindung“. Der Übeltäter einer kriminellen Wirtschaftstat kommt nur selten vor das öffentliche Gericht, der Nutzer oder die Nutzer sind nicht daran interessiert, öffentlich zu erscheinen. So ist es möglich, dass gerade der Geldverkehr oder das Beschaffen von Geldmitteln in Monarchien oder absolutistischen Systemen unerwähnt bleibt.

Die Konzentration einer Siedlung in einer Stadt, z.B. über einen Zuzug aus dem Umland eines Oberhofes, und die Ausstattung dieser Stadt mit Rechten, d.h. Machtbefugnissen über gewisse Handlungs- und Verwaltungs-Bereiche ermöglicht Handwerkern, infolge der wachsenden Zahl von Abnehmern ein befriedigendes Einkommen über seine Arbeitsergebnisse zu erzielen, die nicht nur auf Sicherung der Nahrung für Familien gerichtet sind. Allerdings sind Städte im Laufe der Geschichte nicht typisierbar; die Wahrnehmung der Stadt innerhalb der Bevölkerung ist unterschiedlich, gerade unter den Kleinstädten (geringer Bürgerzahl) gibt es erhebliche Differenzen. Diese Vielfalt erschwert die Verwendung eines Norm-Begriffs, wobei entscheidend die tatsächlich ausübbaren Bürgerrechte und Einengungen des handwerklichen Gewerbes durch Zünfte etc. sind.[123] Meister sind oft nicht qualitativ gemeint, sondern gelten als Herren von Gesellen, deren Abwanderung und umgekehrt das Eindringen von fremden in die Stadt aus konservativen Selbstschutz-Instinkt er zu verhindern trachtet.[124] Die Einstellung zur Arbeitswilligkeit ändert sich in Abhängigkeit vom Arbeitsverhältnis und dem Wettbewerb in Quantität und Qualität.

Im städtischen Wettbewerb bemühen sich die Städte, neue Gewerbe zum Beleben ihrer Wirtschaftskraft von außen anzuwerben[125], aber auch fremde Neuerungen zu imitieren wie z.B. in der Färberei von Textilien. Manchmal geben Religionsverdrängte aus anderen Ländern die Möglichkeit, neue Gewerbe im Ort zu installieren. Holland ist führend in der Textilwirtschaft mit Leinwand und Tuchen, zeitweise sogar in der Papiermacherei. In Einzelfällen ist z.B. für Coesfeld ein Wettbewerb mit der Stadt Münster nachgewiesen, aber das Bemühen fruchtet nicht immer oder das Neue Gewerbe geht bald wieder ein. Ein Sonderfall ist sicher der Tuchhändler Bernard Knipperdolling, der „Catalina Münsters“, der 1525 sogar die webenden Nonnen oder buchdruckenden Mönche als Gewerbe zum Nachteil der bürgerlichen Gewerbetreibenden ansah.[126]Kein Geistlicher sollte sich fernerhin mit Handel befassen, Ochsen mästen, Garn- oder Kornhandel treiben; der Clerus solle mit den Bürgern gleiche städtische Lasten tragen.[127] Unruhe, Aufruhr gegen das bestehende Verhältnis sehen viele als Gefahr ihrer Gewohnheiten an. Beständigkeit ist sicher eine Notwendigkeit zu einer dauerhaften Arbeitsgelegenheit für die Bevölkerung. Dabei betreiben im Münsterland (im Mittelalter) eben z.B. nicht nur die Bauern und Inhaber von klösterlichen Besitzungen Landwirtschaft – zu ungleichen Bedingungen, sondern die Interessen im Land werden durch die Herrschaft, den Bischof bzw. das Domkapitel mit seinen interpersonellen Verflechtungen zum Adel vertreten und die liegen nicht nur im Ertrag aus der Landwirtschaft, sondern in einer Art Macht erhaltung und –erweiterung.[128]

Die bestimmenden Kräfte im Bistums Münster kennen nicht nur ihren Religionsauftrag, sondern sie versuchen ihre Machtansprüche zu realisieren und von daher müssen sie die erwirtschaftbaren Möglichkeiten zur Finanzierung ihrer Machtverhältnisse berücksichtigen. Diese beruhen zumeist auf der Erwirtschaftung handelbarer Güter[129] und werden durch die bestehenden Verkehrs-Handelswege begünstigt, insbesondere für die Funktion des Fernhandel s, wie z.B. den Produkten aus den aus Flachs und Hanf gewonnenen Leinwänden. Dabei liegt Coesfeld relativ günstig am Transfer von West nach Ost bzw. umgekehrt, insbesondere für den eigenständigen Handel mit Flandern und Holland, besonders Deventer. Dülmen dagegen ist untergeordnet und charakterisierbar als Nahhandels-Ort, d.h. für Lebensmittel, Vieh- und Walderzeugnisse. Die Händler sind „Bauernhändler“, möglicherweise im Wandergewerbe. Eine Kaufmannsschicht wie in Coesfeld findet man hier nicht. Dies bestätigt sogar noch ein Magistratsbericht aus dem Jahre 1849[130]:

es sind in hiesiger Stadt zwar noch mehrere Kaufleute wohnhaften, die lebhaft Colonial- und Manufactur-Waarengeschäfte haben, indess hier selbe weder en gros Händler noch betreiben sie Wechselgeschäfte, weshalb wir sie als nicht in die Kategorie der Handlungshäuser von Erheblichkeit gehörend, in der gewünschten Nachweise nicht aufgeführt haben.

Man kann die gezielte Stadtgründung durch den Bischof an der Zeitfolge, so als erste 1168 in Lippstadt (ohne vorherige Siedlung), aber bereits 1197 Coesfeld[131], während Dülmen erst im 14. Jahrhundert an der Reihe ist. Die Städte im Münsterland sichern sich gegenseitig vertraglich zur Verteidigung und zum Handel ab, wobei im 12. Jahrhundert auch hier bereits Coesfeld Städtekreis dabei ist; die Interessen der handeltreibenden Bürger sind konform mit denen der Herrschaft.[132] Unter dem Teiloberhof Coesfeld organisieren sich dann später Städte wie Dülmen Haltern im hansischen Städtebund.

Es ist historisch kein Geschäft zwischen zwei Institutionen ohne gegenseitigen Nutzen zu erkennen, die ideal-moralische Version ist erfahrungsgemäß nicht realistisch. Das Marktrecht stellt nur die formale Rechtsstellung her, die seit jeher existiert, denn sie ist notwendig im Handel mit Korn und Vieh, mit textiler Bekleidung für jedermann usw. Weiterhin sind Abgaben über Jahrhunderte ein Leistungs-Äquivalent eines Untertanen oder gar einer Stadtbürgerschaft. Und viele strukturelle und vom Landesherrn geforderte Arbeiten, sind im Mittelalter nicht in monetäre Gegenleistungumrechenbar. Manche Vermögen sammeln sich – so kann man aus den Schatzungen ableiten usw. - in den Händen weniger, die das Privileg der Oberschicht festigen. Aber auch sie geben der Stadt kein Kapital ohne Gegenleistung, allerdings ist hierüber noch keine Untersuchung bekannt geworden. In der frühen Neuzeit haben wir für Dülmen Beispiele.

Über die Höhe der Abgaben der Untertanen in einer Region zu bestimmten Zeiten besteht keine Klarheit. Man kann sich mit qualitativen Angaben wie „hoch, übermäßig“[133] behelfen, aber in eine Wirtschaftsbilanz kann das nicht münden. Bislang werden nur Einzelbeispiele dargestellt. Selbst die im historischen Schrifttum verbreiteten Angaben[134] ermöglichen nicht, den wirtschaftlichen Gesamt-Wert im Verhältnis zum bisherigen Vermögen eines Grundherrn abzuschätzen und damit Relationsgrößen zu bestimmen. Das liegt offenbar aber nicht nur an der Unvollkommenheit der Abgaben-Listen, sondern auch an deren Ungenauigkeit, denn die Abgabenhöhe liegt meist nicht dauerhaft fest[135] und kann auch z.T. einseitig willkürlich geändert werden, abgesehen vom Risiko, dass die Realität anders aussieht als was schriftlich festgehalten ist. Die Steuern größerer Höfe bleiben seit 1500 eine gewisse Zeit annähernd konstant, aber man kann aus den Angaben nicht erkennen, warum eine Größenabhängigkeit der Last-Verteilung über die Höfe besteht. Besteht oder bestand hier eine Norm?[136]

1.5. Die Verwaltung als Bestandteil des Wirtschaftsmanagement, insbesondere der Stadt.

Je weniger das Aufeinanderangewiesensein im Zusammenleben von Menschen in einer Stadt notwendig ist, desto mehr treten die Interessen von andersartig miteinander verbundenen Menschen hervor, z.B. als Händler, als Handwerker oder als Armer. Nach der Okkupation des Münsterlandes durch die Karolinger und der Einführung des Christentums als Einheitsreligion zeigte sich, dass die Religion ein Bindemittel der Gesellschaft und damit Grundlage einer politischen Ordnung bildet, die im Zusammenwirken von kirchlichem Dienst und frommer Recht-Gläubigkeit das öffentliche Heil der Stadtgemeinde verbürgte. Die Gemeinschaft ist in ihrem alltäglichen Leben sehr von christlichen Vorstellungen durchdrungen.[137] Ob das, was Philosophen der Antike als erstrebenswert in der Art des Zusammenlebens vorschwebte, nicht erst durch das energische Wirken einzelner ihre Realität fand – und dann sicher noch mit Mängeln, denn Tugenden und Anschauungen bei den Menschen sind arg verschieden.

Es ist müßig, herausfinden zu wollen, ob die Bürger ein wahres demokratisches Mitspracherecht an den politischen Entscheidungen hatten, unzweifelhaft entwickelte sich eine nach Tradition und Bedeutung im Wirtschaftsanteil einer Stadt eine Stadtadministration, die formal über Wahlvorgänge das Sprachrohr aller Bürger war bzw. sein sollte und ihre Legimitation durch die landesherrliche Zustimmung erhielt. Es ist allgegenwärtig, dass auch damals der „kleine Mann“ sich nicht zu Gehör bringen konnte und sich durch Verordnungen und Vorschriften kein Gemeinsinn erwecken lässt, die Religion offenbart hier ihre Grenzen. So ist auch zu verstehen, dass es keine Wirtschaftsplanung, keine Vorratshaltung für Notzeiten, keine Qualitätskontrolle der in der Stadt erzeugten Produkte usw. gibt, dass Partikularinteressen von Zünften, Gilden oder anderen Interessensgemeinschaften wirken und nur hin und wieder in Archiv-Dokumenten sich wiederfinden lassen.[138] So weigern sich einige Tuchhersteller/Wandmacher 1772, ihre Ware mit Qualitäts-Siegel versehen zu lassen und demzufolge schreibt die Regierung zu Münster unter Maximilian Friderich am 03.06.1773 an das Amt Dülmen[139]:

So habt ihr die Wandmacher Gilde daselbst hierab gehörig verwissigen, und die angefügte Halbscheid solcher Strafgelder ad 2xt rth 14 Sch verabfolgen lassen. …. 1.07.1773 wie sich bei der ersten Ablieferung befunden hat, daß die Stücke theils nicht gehörig gewebet, gewalcket und geschoren sind, und wir durchaus auf die Probemäßige güte bestehen.
So habet ihr den Wandmacher zu bedeuten, dass dijenigen, so gute und tüchtige der Probe gemäß gleichförmig Arbeit machen wollen, sich den 4ten künftigen Monats um 10 Uhr in der frühe vor der geheimen Ratsstube einfinden sollen.
Weitere Schreiben vom 5.8.1773, 11.10.1773 zu ähnlichen Kontrollen und Kontrollbesprechungen.

Eine sorgfältige Untersuchung über Stadthygiene[140], Brandschutzbedürfnisse und Gleichberechtigung bei Verpachtung von städtischem Grundbesitz etc. ist fast nicht auszumachen, allerdings ist wegen des Fehlens in Archivalien nicht auf den tatsächlichen Zustand schließbar.

Man kann sich nun zunächst fragen, ob es wenigstens im Lande bei der Regierung s-Administration anders war, ob dort eine zielgerichtete Planung vorhanden, die Effizienz und die Rationalisierung Kriterien der Verwaltungs arbeit zum Wohle des Landes waren, denn die Rahmenbedingungen im Lande und damit der heimischen Wirtschaft hängen stark davon ab.

Seit altersher sind bei einem Regieren mit Hilfe einer Verwaltung und den Objekten der Verwaltung Menschen beteiligt – und diese arbeiten nicht immer aufgaben- und zielgetreu, weshalb schon früh ein Überwachen – wiederum durch Beamte – vorgesehen war, die meist mit einer Gerichtseinrichtung korrespondieren.[141] Aus dem Verhältnis der Untertänigkeit ergibt sich, dass einerseits die Gesamtheit von Menschen, z.B. einer Stadtbürgervertretung[142] und andererseits auch das einzelne Individuum für Fehler haftbar gemacht wird, wobei das Maß der Effektivität und der Organisations-Wirtschaftlichkeit erfasst werden kann.

1.5.1 Überwachung als Amtsmaßnahme; Getreideausfuhr.

Es gibt eine Reihe von Maßnahmen einer regionalen Zentral-Regierung, um ihre wirtschaftliche Bilanz im Lande zu erhalten, wozu seit alters her das Verbot von Getreideausfuhr gehört, was wiederum zwei Gründe hat: Schutz der eigenen produzierenden Landwirtschaft als Basis für das Einkommen der Zentral-Regierung, insbesondere gegenüber dem Äquivalent eines Importes über Händler und des Wettbewerbs sowie die Sicherung der Versorgung der eigenen Bevölkerung, denn Missernten, Versorgungsengpässe haben Hunger und Teuerungsunruhen zur Folge. Hinsichtlich der Kontinuität, der Verbotsdauer und über die Zeiträume hinweg ist wegen der Datenlücken[143] jedoch keine durchgängige Rekonstruktion im Fürstbistum Münster möglich.

In Münster gab es unter dem Kurfürst Max Friedrich (1762-1784) einen speziellen Staatsminister, den Freiherrn von Fürstenberg, der die Landesadministration leitete, der aber 1780 austrat und von da wurde die Stelle nicht wieder besetzt. Die Münstersche Geheime Hofkanzlei nahm die Dienste – wie vordem – weiter wahr.[144] Unklar ist, wer eigentlich für eine Wirtschaftspolitik des Landes den Ton angab oder ob die Finanzpolitik Vorrang hatte, d.h. es gab keine gerade Linie einer Wirtschafts- oder Landwirtschaftsförderung. Gegen Ende des 18. Jahrhunderts wird durch das französische Modell im Großherzogtum Berg deutlich, welcher Abstand zum benachbarten Fürstbistum Münster bestand[145], denn hier führte man statistische Methoden zur Analyse eines Landes ein.

Es genügt nicht, Pläne durch eine Kommission oder ein Kollegiat erarbeiten zu lassen und dann in Verordnungen zu gießen, man muss sowohl vorher als auch nachher wissen, ob das gesetzte Ziel erreicht wird, ob die Beamtenschaft das bis in die kleinste Region auch überwacht, ja die Erfüllung der Anordnungen überwachen kann. Als Demonstrationsbeispiel diene die Durchführung des Getreideausfuhrverbot der Landesregierung in Münster Ende des 18. Jahrhunderts nach dem Ausland, insbesondere nach der Grafschaft Mark in Zeiten der militärischen Auseinandersetzungen aus dem Deutschen Reich, besonders Preußen mit Frankreich[146].

Preußen unter dem König Wilhelm II. schließt am 05.04.1795 in Basel mit den Franzosen einen separaten Friedensvertrag[147], in dem Nordwestdeutschland als Neutralitätsgebiet und dieses durch eine Demarkationslinie[148] festgelegt wird, wobei die Preußen militärisch den Schutz übernehmen und dem späteren Generalleutnant Blücher Münster als Standort zugewiesen wird.[149]Die Einwohner von Münster waren gegen die Preußen schon der verschiedenen Religion wegen und dann, wie alle Untertanen geistlicher Fürsten, gegen den Kriegesstand überhaupt eingenommen, und die katholischen Priester, die es verdroß, um nicht mehr den ersten allein geachteten Stand auszumachen, strebten nicht, die ungünstige Stimmung gegen die preußischen Krieger zu mildern, sondern zeigten sich selbst widerwillig gegen sie.. In der Regierung des Landes selbst herrschte Zwiespalt und Verwirrung, und die französischen Ausgewanderten, die sich zahlreich in Münster aufhielten, und über den Baseler Frieden erbittert waren, erwiesen sich auch nicht freundlich gegen die Preußen gesinnt.

Bereits im Februar 1795 wird eine Verordnung von Münster an den Rentmeister (in Dülmen Mersmann) herausgegeben, in Frucht und Mehl rationiert und ein Ausfuhrverbot verhängt wird.[150] Am 21.05.1795 folgt unter der Ägide von Maximilian Franz eine Verordnung von Münster mit einer Ausnahme vom Kornausfuhr-Verbot [für die angrenzende Gebiet der preußisch-brandenburgischen Grafschaft Mark[151] ] auf Ersuchen vom Preußischen Generalleutnant von Kalkreuth und dieser auf Befehl von Feldmarschall von Möllendorf[152]. Der Handel wird an eine Certifikats- bzw. Ausweispflicht gebunden.[153]

Bereits am 08.06.1795 wird bemängelt, dass die Beamten beim Transport von Getreide über die Lippe beim Haus Ostendorf nicht informiert gewesen seien. Jetzt sind in der Archiv-Akte eine Reihe von Korrespondenzen und Vorschriften, Bestimmungen enthalten, die sich mit der Grenzüberwachung, der Missachtung von Anzeigepflichten usw. beschäftigen. Dabei geht es um das Verfahren, wie man an den speziellen Ausweis kommt, ob und wie der Schiffs-Transport auf der Lippe kontrolliert werden kann, wie sich die Einheimischen in der Nähe der Grenze verhalten sollen. Am 15. Oktober 1795 erbittet die Regierung in Münster (Maximilian Franz) um Auskunft, um welche Arten von Getreide, des Rindviehes und der Schweine sowohl in dem Fall, wenn es stückweise verkauft wird als auch, wenn es ausgehauen und pfundweise verkauft wird es sich handelt und man solle sich doch eine Quittung geben lassen.

Am 12.12.1795 wird davor gewarnt, sich zu weigern, Korn auszuführen, denn das sei gesetzwidrig. In der Zeit von Januar bis Juli 1796 werden immer wieder Berichte angefordert, spezifische Handlungsvorschriften erteilt, wie die Beamten zu verfahren haben, insbesondere haben sie über Vorfälle bei Zurückhaltungen, Unwilligkeiten usw. zu berichten. Am 1. August 1796 heißt es: sie haben gutachterlich zu berichten, wie bei Aufhebung der Landessperre am füglichsten zu bewirken sei, dass in dem.. der erforderliche Vorrat an Getreide vorrätig bleibe. Die verschiedenen Einzelheiten erinnern uns heute an die Erfahrungen aus jüngster Zeit mit der Lebensmittelrationierung und dem Bemühungen, den Wall der Vorschriften zu überwinden, zu umgehen, um sich selbst ausreichend zu versorgen. Vom 30.10.1796 liegt ein Erfahrungsbericht von Feldwebel Holpenhenn vor, der die Überwachung im südlichen Münsterland an der Lippe innehat - infolge des Ausfuhrverbotes vom 17.04.1795 über Victualien u.a[154].:

Die anfangs dieses Monats zurückgebliebene öffentliche Austeilung der Kornfrüchte und entstandene etwaige Erhöhung der Preise sind nicht so durch die Ausfuhr außerhalb Landes als durch den starken Ankauf der Händler, ein solches auf Haufen zu bringen, von dem Einwohnern selbst verursachet worden, indem fast jeder Bauer ein Handelsmann selbst ist, und nebst diesem von folgenden mir einen starken Ankauf des Getreides bekannt ist.

Die innere Haltung der Bewohner des Landes dürfte eine entscheidende Rolle bei einem solchen totalen Verbot bzw. einer besonderen Ausnahme spielen; es ist der passive Widerstand gegen eine Ordnungs- oder Besatzungsmacht, auch wenn der Befehlshaber in Münster selbst um einen gütlichen Ausgleich besorgt ist[155]. Man kann einfach nicht alles kontrollieren oder kontrollieren lassen, zumal die Beamten selbst Menschen sind.

In dieser Situation wird der Zusammenhang über die Preisentwicklung deutlich, über den die Regierung Bescheid wissen will – aus welchem Grunde ist unklar. Bereits am 28.10.1795 fordert man einen Bericht über bezahlte Preise an, dem dann Anforderungen vom 06.10.1796, 16. Mai 1799[156] und 19.10.1799 folgen – bei Korn für einen gültigen Malter:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Wirtschaft des Landes und die Befriedigung der Ernährungsbedürfnisse hängt so – wie demonstriert – von solchen äußeren Ereignissen in starkem Maße ab, gegen die der einzelne Mensch anscheinend machtlos ist. Und in solchen Zwangssituationen greift er zu allen Mitteln, um seine Existenz zu sichern, Kontrollen wirken da nur sehr begrenzt.

Eine höher angelegte Beamtenhierarchie sucht den Beamten-Apparat seit jeher durch Vergünstigungen arbeitswillig zu halten, aber selbst da ist dieser nicht vor einer Korruptionsanfälligkeit gefeit. Auch in Dülmen wird man stutzig, ob die städtischen Beamten nicht ausgewählte Personen sind, die nicht ohne weiteres repräsentativ zur Bevölkerung sind, also überhaupt die Armut der Unterschicht zu würdigen wissen. Die Vertrauenswürdigkeit gründet sich eher nicht auf den Stand, den Reichtum, sondern auf den Persönlichkeits-Charakter – und dieser beruht weder in der Wirtschaft noch in der Verwaltung auf der Vermögenshöhe. Beweis dafür sind die fortlaufenden uns erhaltenen Rügen der Regierung und die Beschwerden an die Landesregierung – auch von Seiten der Bauern und Bürger.

Als Begründung kann die kümmerliche statistische Erhebung im Land genommen werden, beispielhaft mit Schreiben vom 04.08.1800 durch den Landesherrn Maximilian Franz[157]:

Die im Frühjahr vorigen Jahres auf einmal eingetretenen unerhört hohen Preise des Getreides nötigten uns in Ansehung der Ausfuhr derselben die Einschränkungen zu verordnen, welche in der Verordnung vom 29.Mai enthalten sind. Da wir aber auch nicht auskennen, dass diese Einschränkung einem großen Teile unserer Untertanen sehr beschwerlich ist, und daher entschlossen, sind dieselbe, sobald es nur die der eigenen Selbsterhaltung unserer Untertanen schuldigen Rücksichten es gestatten, wieder aufzuheben. So werden wir hierdurch bewogen, diesen Gegenstand bei der jetzt bevorstehenden und zum Teil schon angefangenen Erndte abermals genau von allen Seiten in Erwägung zu nehmen. Wir finden zu diesem Ende nötig, von sämtlichen Beamten des Hochstifts den Bericht darüber abzufordern: ob abgemeldete Verordnung nicht dermahlen ohne Nachteil wider aufgehoben, und ob nicht auch ein uneingeschränktes Brandwein brennen und die Ausfuhr des Brandweins wieder gestattet werden können. Zur Meldung werden 14 Tage Zeit gelassen und in dem Bericht sind zugleich die Preise aller Orten des Getreides zu bemerken.

Am 07.09.1801 wird von höchster Stelle erneut Bericht angefordert, ob wirklich Brodmangel und hochsteigende Getreide-Preise herrschen, und es sei die diesjährige Ernte zu beobachten und wie die Erwartung wäre: gut, mittelmäßig oder schlecht. Auch sei anzugeben, ob Brodkorn hinlänglich oder mehr als hinlänglich vorhanden sei. Dann möchten – der Präsident und die geheimen Räte – wissen, wenn Brodmangel und Preissteigerung zu befürchten seien, welche und in welchem Maße Vorkehrungen deshalb zu treffen sind. Von einer monatlichen Berichterstattung wird am 17.09.1801 abgesehen. In den Akten findet sich dann ein Bericht vom 19.10.1801:

Die Ausfuhr des Korns nach Holland hat zwar noch gäntzlich aufgehört, es hat sich aber nach dem Wirthaus Che hinter Coesfeld ..gezeigt, dass die Preise des Korns merklich gestiegen, Malter Weitzen auf 23, Roggen auf 13 ½, Gerste auf 8 ½ und Buchweitzen auf 11 Schilling. Da wir bei Anhalten solcher Ausfuhr noch großes Wachsen an Preisen des Korns und endlich eine Teuerung befürchten, so halten wir es für Eure Pflicht, dieses gehorsamst mitzuteilen und zu fragen, ob es nicht ratsam und nötig seyn sollte, solche Ausfuhr gnädig zu unterfangen und…besetzen zu lassen.

Am 26.01.1801 fordert man die Beamten des Landes auf, hinsichtlich des Ausfuhrverbotes der Victualien zur Berichterstattung auf, ob Schlachtvieh außer Landes transportiert wird, welche Preise aktuell sind und ob der Export weiterhin verboten bleiben solle. Der Sekretär M.A. Möllmann, von Dülmen antwortet im Namen des Magistrats am 04.02.1801 und schildert die außerordentlich hohen Preise für Fleisch, Speck, Schmalz, Butter usw. 3 Eier kosten 1 Pfennig.[158] Im Einzelnen führt er aus:

Wie teuer anderswo, weiß man nicht, indeß man glaubt, dass alles alda im Durchschnitt nicht wohlfeiler gekauft werden könne. - Das verflossene Jahr wegen der hohen Kornpreise sowohl als auch wegen hoher Preise des mageren Viehes kaum die Halbscheid des Viehes wie in vorigen Jahre gemästet und geschlachtet werden

…, dass die mittelmäßige Klasse der Einwohner hiesiger Gegend, welche sonst immer jährlich für ihre Haushaltung durchgehend ein Stück Vieh geschlachteten, ob berührte Artikel von der Waage kaufen müssen, aus welchen Grunde sich schließen läßt, dass jene außerordentlich hohen Preise für diesem Jahre nicht fallen, sondern vielmehr steigen werden.

Allein die Kriegsumstände und der überall herrschende Kornmangel kann bald dem [gewinnsüchtigen] Gelegenheit dazu darbieten. Aus welchen Ursachen man für rathsam findet, dass die Exportierung dieser Gegenstände anjetzo noch bei Zeiten verboten werde.

Am 12.12.1802 richtet Herzog August Philip von Croy an die Beamten des Landes Dülmen, Land-Droste M.v. Droste zu Senden – Landrentmeister C.A. Mersman, B. Kerkering (Freiherr von Kerkerinck-Berg als Hochfürstliche Herzogliche Croysche Regierung) folgendes Schreiben mit spezifischen Anweisungen[159]:

Ehrsame liebe Getreue! Wegen der meist durchgehend geringe ausgefallenen diesjährigen Erndte ist in mehreren benachbarten Ländern aller den GetreidePreiß zu hoch steigender Aufkauf und Verkauf des Getreides bereits gänzlich untersagt.

Da solches dem sicheren Vernehmen nach auch im Lande Düllmen schon die Folge gehabt, dass die angränzenden, zum Schaden der Eingebohrenen da Getreide aufzukaufen fortgefahren, und den Kornpreiß derselben noch mehr zu steigen droht, so haben wir, nachdem Beyspiele der benachbarten, auf für das Land Düllmen die ähnliche Maßregel eintreten zu lassen gnädigst beschlossen. Es wird daher

1. alle Auf- und Verkauf von Getreide und Lebensmittel sowohl in Städten, als auf dem platten Lande, und auch bei Gelegenheit des Transports alderselben nach den Städten, sowohl von Einländern als Ausländern a dato publicationis durchaus, und bey Strafe der Confiscatio verbothen.
2. Da unter solchen Aufkauf und Verkauf der behuf eigner Haushaltungs Consumption einen jeden Landes Eingesessenen erforderliche Vorrath nicht mit begriffen ist, so fallen doch, damit von dieser Freiheit kein Missbrauch gemacht werde, alle diejenigen, welche nach Verkündigung dieser Verordnung nun größeren eignen privat-Consumption in der Haushaltung behuf eines 4tel Jahres und so viel die Bäcker, Bierbrauer und Schildwirthe betrift, zu eigner privat Comsumption in ¼ Jahr und zu fortsetzung ihres Gewerbes in einem Monate jedesmahl erfordert wird als Übertreten dieser Verordnung angesehen und bestraft werden.
3. Damit allen einreden, als wenn der An- und Verkauf vor publication dieser Verordnung schon geschehen, vorgebeugt werden soll nach der publication keine Ablieferung weiter als in so weit sie abgemelten Maaßen behuef der privaat-Consumption und des Gewerbes erlaubt bleibt – gestattet werden, und jede größere Ablieferung als veordnungswidrig der Confication unterliegen.
4. Jedem wir uns wegen der Fortsetzung des Brantweinsbrennens überhaupt und mit dem schon beim Brantweinsbrennen im Hauße wirklich vorräthigen inländischen Korns insbesondere, das weitere zu verfügen annoch vorbehalten – so soll dennoch vorerst in Rücksicht dieses Gewerbes kein weiterer Auf- und Verkauf von einländischen Roggen oder dessen Ablieferung a dato publicationis bey obgemelter Strafe, mehr statt haben.
5. Insoweit benachbarte Länder unseren Eingesessenen annoch erlauben, das zu ihrer privat Consumption erforderliche Korn dorten anzukaufen und auszuführen, soll solches ebenfalls diesen Ausländern, im Lande Düllmen, nach den abbemelten erlaubten quantitäten zur Zeit nicht verbothen sein, jedoch sollen dieselbe, um Unterschleife zu verhüten, schuldig seyn, über den 4teljährigen Bedarf ihrer Haushaltung mit Bemerkung der darin befindlichen Anzahl Personen, ein obrigkeitliches attest beyzubringen, selbiges im Lande Düllmen dem Ortrichter, an der Verkäufer wohnt, vorzuzeigen, geschehen, ein Verkauf zu melden, und eine Erlaubnißschein der Ausfuhr zu begehren, widrigenfalls ist die Ausfuhr als unerlaubt, nach gegenwärtiger Verordnung zu bestrafen.
6. Ein jeder wirklich erwiesener Versuch, edictwidrig aufzukaufen, oder zu verkaufen soll ebenso wie der Auf- und Verkauf bestraft werden.
7. Der Transito Handel mit ausländischen Getreide, so wie das Branntweinbrennen mit Holländischen, und ostseeischen Roggen bleibt einstweilen gegen Einholung und production der vormals nach Landesherl. Verordnungen erforderlichen, jedesmahl vom Ortsrichter zu inscribis an der Atteste, völlig frei, damit nun
8. constirn wirklich Vorrath jeder Branntweinbrennen zur Zeit der publication dieses am in- oder ausländischen Korne wirklich vorrätig habe, und wie lange damit noch gebrannt werden könne, soll mit Vorbehalt dem Ortsgerichte, bey zu großen verdächtigen quantitäten, vorbehalten max local Besichtigung jeder Branntweinbrenner, schuldig seyn binnen 3 Tagen nach der publication, unter seiner eignen Hand und Unterschrift, ein specielles Verzeichniß seines wirklichen Vorraths sowohl von in- als ausländischen Korne, mit der Bemerkung, was er davon zu Consumption, und was zum Brennen bestimme, und in welcher Zeit letzteres nach der Anzahl und Größe der Lasses(?) gebrannt seyn werde, das Ortsgericht einzuliefern.
9. Eben solche Verzeichnisse sollen auf diejenige demselben einliefern, welche als Bäcker, Brauer, Schildwirthe ein großes Gewerbe treiben, und unter dem vorwande des 4teljährigen und monathlichen Bedarfs, verdächtige große quantitäten aufzukaufen versuchen, in welchen Fällen ebenfalls die gerichtliche local Besichtigung bey jedem ohne Unterschied ausdrücklich vorbehalten wird.

Schließlich werden jedes OrtsRichtern, Receptoren, Führer, Vögte, Frohnen, Bauernrichter und Ortsvorsteher ausdrücklich angewiesen, auf alle contraventionen aufs genaueste zu invigilien, und selbe sofort auf Amtspflicht, des Ortsgerichte zur Bestrafung anzuzeigen.

Ihr habt gegenwärtige Verordnung baldigst in Unserem Höchsten Namen per publicandum beamtlich bekannt zu machen, sodann nach von den Brantweinbrennern eingelieferten Verzeichnissen ihrer Vorräthe, nebst deren Einsendung, über den völligen oder bedingten Verboth nach Maaßgabe des etwa vorgefundenen auerordentlich großen Vorrath von inländischen Korn, dann des steigernden Kornpreißes und der, des Verboths halber in den angränzenden Landen schon ergangenen Verordnungen, weiter gutachterlich zu berichten, indem Wir zur Zeit wegen des zu errichtenden Magazins noch einige Bestände finden, worüber Wir uns gelegentlich zu äußern nicht entstehen werden.

[...]


[1] Tilly, Richard H. Geld und Kredit in der Wirtschaftsgeschichte. Stuttgart: Franz Steiner. 2003.

[2] Vom gleichen Verfasser: Regionalgeschichte des Gerstunger Beckens. ISBN 978-3-640-55660-1. books.google.de. 2010. Vorläufer davon: Herda und das Geschlecht derer von Herda.

[3] im Gegensatz zu einer beschreibenden Geschichtsdarstellung, die die überlieferten Daten-Fakten in eine relevante Ordnung bringt und nicht unbedingt die daraus folgende Teilaussage in einen Zusammenhang stellt.

[4] noch aus dem voralthochdeutschen, worin die wirtscaft (Wirtschaft) so etwas wie ein „Amt, Tätigkeit des Wirtes“ verstand. http://germazope.uni-trier.de:8080/Projekte/WBB2009/DVW/wbgui-py?lemid=GW22573

[5] Weiß, Katrin. Der Mehrwert des regionalen Wettbewerbsansatzes. Dissertation Universität Dortmund. http://eldorado.tu-dortmund/de/bitstream/2003/24715/1/Diss.pdf S. 21/22.

[6] www.philosophieundwirtschaft.de/blog/2009/12/21/was-ist-eigentlich-wirtschaft/

[7] Rabich, Adalbert. Der Wirtschaftsprüfer und seine Datenbasis. GRIN-Verlag. 2006. – Das Geld- und Wertproblem. GRIN-Verlag 2009..

[8] Schmolle, Gustav. Zur Geschichte der deutschen Kleingewerbe im 19. Jahrhundert. Statistische und nationalökonomische Untersuchungen, Halle. 1870. Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik, Hrsg. Bruno Hildebrand, 13. Band. Jena: Friedrich Mauke. 1869. S. 405.

[9] Hierzu eine zusammenfassende und mit Belegen untermauerte Beschreibung dieser Situation in: Knabe, Susanne. Firmenjubiläen, Geschichtsbewusstsein deutscher Unternehmen 1846 bis 1997. Dissertation, Universität München. 2004. http://edoc.ub.uni-muenchen.de/4268/1/Knabe_Susanne.pdf mit einem Überblick über die hierzu und dem Problem der Sachverhaltsschöpfung gegebene Literatur.

[10] Typbildung für das Mittelalter mit dem Begriff „Stadtwirtschaft“. Örtlich ist ein unbestimmter Begriff in Bezug auf Gebiete, Regionen, Dörfer, Gemeinden, Städte. Örtlich bezieht sich auf einen strukturell gedachten Mittelpunkt, da die verwaltungsmäßigen Grenzen sich im Laufe der Zeit verschoben wurden aus unterschiedlichsten Gründen. Reekers, Stephanie. Die Gebietsentwicklung der Kreise und Gemeinden Westfalen 1817-1967 (in Zahlen). Veröffl. Provinzialinst. f. Westf. Landes- und Volksforschung, Reihe 5, Haft 18. Münster: Aschendorff. 1977.

[11] Fouque, Gerhard. Universität Kiel. Innovation in der Verwaltung. Tagungsbericht „Aufbruch im Mittelalter“ – Innovation in Gesellschaften der Vormoderne. 04./05.07.2008. Bern, H. Soz-u-Kult, 29.09.2008

http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/tagungsberichte/id=2275.

[12] Elsenhans, Hartmut. Globalisierung als Wachstumsblockade – Redynaminiserung durch Entwicklungspolitik. In: Politik und Gesellschaft online, International Politics and Society 1/2001 www.fes.de/ipg/ipgl_2001/artelsenhans.htm

[13] Kulischer, Josef. Allgemeine Wirtschaftsgeschichte des Mittelalters und der Neuzeit. München: R. Oldenbourg. 1958, 1. Buch, S. 97 Fußnote 1. Hildebrand, Zur Geschichte der deutschen Wollenindustrie (in seinen Jahrbüchern VII, S. 85f.

[14] Kulischer, S. 98, Fußnote 1: Bücher, Karl. Entstehung der Volkswirtschaft, Tübingen: Laupp. 1898, 2. Auflage.

[15] Die Zahlenangaben sind ohnehin ein problematisches Kapitel, denn manche Bearbeiter nahmen es offensichtlich mit der Richtigkeit nicht so genau.

[16] Immanuel Kant, Werke in 6 Bänden. Hrsg. Weischel, Wilhelm. Schriften zur Ethik und Religionsphilosophie. Bd. IV, Metaphysik der Sitten, Riga: J.Fr. Hartknoch. 1785/1786. S. 439/440. – Der bäuerliche Widerstand wird zu typisieren versucht, ist er gerechtfertigt? s. Blickle, Peter. Unruhen in der ständischen Gesellschaft 1300 -1800. München: Oldenbourg. 1988, S. 90-92. – Schulze, Winfried. Bäuerlicher Widerstand und feudale Herrschaft in der Frühen Neuzeit. Stuttgart-Bad Cannstadt: Frommann-Holzboog. 1980.

[17] Walter, Bernd. Kettbaum Kirche und Kaiser. Coesfeld im Zeitalter der Hochindustrialisierung (1860-1918). Bd. I. S. 359 In: Coesfeld 1197-1997. Münster, 1999.

[18] Stadtarchiv Dülmen, Akte A 208. Schreiben vom 14.07.1766 Bürgermeister C.A. Schlichten, Gerard Fras Grevinck an den Amtsdrost Freiherr von Schmising und übrige Gutsherren.

[19] Scheidemantel, Heinrich Godfried. Das allgemeine Staatsrecht überhaupt und nach der Regierungsform. Jena: Joh. Rudolph Cröckers seel. Wittwe. 1775, S. 29.

[20] Proben der Beredsamkeit, welche in einer Gesellschaft guter Freunde, unter der Aufsicht Sr. Hochedl. Herrn Prof. Gottscheds, sind abgelegt worden. Leipzig: Bernhard Christoph Breitkopf. 1738, S. 150/151.

[21] Krünitz, Johann Georg. Oekonomisch-technologische Encyklopädie oder allgemeines System der Stats-Stadt-Haus- und Land-Wirthschaft. 53. Teil. Berlin: Joachim Pauli. 1791, ‚S.134, 136, 137.

[22] Bibliothek politischer Reden aus dem 18. und 19. Jahrhundert, Vierter Band. Berlin: Voß.1844, S. 251.

[23] Müller-Wille, Wilhelm – Elisabeth Bertelsmeier. Beharrung und Wandel in ländlich-agraren Siedlungen und Siedlungsräumen Westfalens. In: Festschrift 40 Jahre geografische Kommission für Westfalen. Westfalen und Niederdeutschland, Bd. II. Beiträge zur allgemeinen Landesforschung, Münster, 1977, S. 437-483. – Exner, Peter. Beharrung und Wandel, Landwirtschaft in ländlicher Gesellschaft in Westfalen 1919-1969. Dissertation Universität Münster. 1995. Ferdinand Schöningh. 1997.

[24] In: Gerd Dethlefs – Jürgen Kloosterhuis, Justus Karl 1802-1803. auf kritischer Wallfahrt zwischen Rhein und Weser. Köln-Weimar-Wien: böhlau 2009. Enrollementsistems, S. 98. – Siehe auch: Dethlefs, Gerd, Soldaten und Bürger. Münster als Festung und Garnison. Dokumente. Fragen – Erläuterungen – Darstellung. Münster: Aschendorff. 1983.

[25] Meiners, Christoph. Historische Vergleichung der Sitten, Verfassungen, der Gesetze und Gewerbe des Mittelalters. Hannover: Helwing. 1793, S. 214

[26] Hübner, Otto. Die Banken. Leipzig: Heinrich Hübner. 1854, S. 54.

[27] Weber, Georg. Allgemeine Weltgeschichte: mit besonderer Berücksichtigung des Geistes- und Culturlebens der Völker. 6. Bd. Leipzig: Wilhelm Engelmann. 1866, S. 426.

[28] Weinhold, Karl. Die Sagen von Loki. Leipzig: Breitkopf u. Härtel. 1848. = VII. Bd. Zschr. F. Deutsches Alterthum, S. 86.

[29] So berichtet Bielefeld, 1911, S. 26 (Merfeld) von einem Protest 1735 gegenüber der Münsterischen Regierung, weil sie nicht zahlen wollten. Die Regierung aber schickt ein Militärkommando von 30 Mann und einen Gerichtsbeamten, läßt 1 Pferd, 3 Kühe, 8 kupferne Kessel, Vieh, Möbel beschlagnahmen im Wert von 764 Taler, dann erst zahlen sie, diesmal jedoch einschließlich der Strafen, dann erhalten sie ihr Gut zurück. Bielefeld berichtet weiter, S. 41ff. über den Streit über Hoheitsrechte (v. Merode – Münster), z.B. über die seit undenklichen Zeiten ungestörte Holznutzung. Die Untertanen sind keineswegs immer friedlich!

1811 verweigern die Kolonen (in Merfeld) die Zahlung des Erbgewinns, Spann- und Handdienste sowie das Hedespinnen – denn die Franzosen haben die „Freiheit“ verkündet. Da in Merfeld eine besondere Schwere mit Frohndiensten existiert, pflichtet Napoleon dieser Verweigerung zu. Das aber duldet der Freiherr von Merode nicht und klagt seine „Rechte“ ein. Erst 1832 entscheidet das Oberlandesgericht in Münster bzw. das Geheime Obertribunal 1834 Berlin, wo die Grenzen des Privateigentums liegen. Bielefeld, 1911, S. 46/47 (Merfeld).

[30] Kulischer, 1958, S. 155 und 156.

[31] wird als lokale Aktion dem Großen Bauernaufstand zugerechnet.

[32] www.bezreg-muenster.nrw.de/startseite/presse/Vortraege_Reden_Grussworte/Download/Rede_Kreishanderwerkerschaft. 6.11.2008, S. 8 Das Münsterland – was sind wir, was können wir wirklich? Vgl. hierzu: Meuter, Anja. Studie – Wirtschaftskraft des Münsterlandes von Menschen in der Region unterschätzt. 25.02.2009 Pressemitteilung von Meuter & Team Werbeagentur. OpenPR, das offene PR-Portal.

[33] Bezirksregierung Münster, Vortrag 06.11.2008 S. 12.

[34] Bödeker, Hans Erich – Ernst Hinrichs (Hrsg.). Preußisch-gewerblicher Vorsprung und katholisch-ländliche Rückständigkeit? In: Alphabetisierung und Liberalisierung in Deutschland in der Frühen Neuzeit. Tübingen. 1999. S. 69-93.

[35] Pierers Universal-Lexikon, Bd. 19, Altenburg, 1865, S. 127. Stichwort „Westfalen“, Ähnlich in anderen Lexika.

[36] Teil 1, relevante Stichworte Okkupation, Christianisierung.

[37] Teil 1, Abschnitt 1.4.3

[38] Der katholische Adel des Münsterlandes besitzt erheblichen Anteil im bestimmen Domkapitel. Zwischen 1700 und 1803 sind von 203 Söhnen des Stiftsadels 67 Domherren. Manche Familien entsandten im Laufe des 18. Jahrhunderts mehr als 5 Söhne in das Domkapitel, so Droste-Vischering 8, Ketteler 7, Galen 6 und Merveldt 6. Endres, Adel in der Frühen Neuzeit. = Enzyklopädie Deutsche Geschichte, Bd. 18. München, Oldenbourg. 1993, S. 45. – Behr, Hans-Joachim. Ritterschaftlicher Adel und öffentliches Finanzwesen in Westfalen um 1800. In: Krise, Reformen und Finanzen (Hrsg. J. Kloosterhuis). Berlin. 2008, S. 193-211

[39] Weidner, Marcus, Landadel in Münster 1600 – 1760. Münster 2000.

[40] Warkentin, Julia-Maria. Versuch einer kritischen Auseinandersetzung mit den „Westphälischen Schilderungen aus einer westphälischen Feder“ von Annette von Droste-Hülshoff. GRIN-Verlag. 2004. ISBN 978-3-640-23043-3 S. 4/5. – In dem Edikt vom 10.05.1770 werden hinsichtlich des Eigentumsüberganges bei Verkauf von Grundbesitz mit Abhängigen Grundregeln verkündet, wie Ablösung von Pflichten usw. Sammlung der Gesetze und Verordnungen…, 1842, Nr. 476, S. 112/113, 126, 130, 134. Die Interessen des Besitzenden bleiben gewahrt, es tritt noch kein grundsätzlicher Wandel mit Befreiung von Leibeigenen etc. ein.

[41] Reif, Heinz. Erhaltung adligen Stamms und Namens, Adelsfamilie und Statussicherung im Münsterland 1770-1914. = Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft, 48; Familie zwischen Tradition und Moderne. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht. 1981, S. 280

[42] Tagungsbericht Adelige als Unternehmer im bürgerlichen Zeitalter. 28.07.2004-30.07.2004, Bad Driburg. H-Soz-u-Kult, 27.09.2004. <http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/tagungsberichte/id=570>.

[43] Engelmann, Bernt. Das ABC des großen Geldes. Köln. Kiepenheuer & Witzel. 1985. Die Familien-Dynastie.

[44] Der berühmte Gegensatz: Theorie – verächtlich von der Praxis geprägt, Praxis als minderwertig von den Intellektuellen. Dorn-van Rossum, Gerhard. Novitas. In: Tradition, Innovation, Invention. Fortschrittsverweigerung und –Bewusstsein im Mittelalter. (Hrsg. Schmidt, Hans-Joachim). Berlin: W. de Gruyter, 2005, S. 27-49, hier S. 28.

[45] im Sprachgebrauch der Wirtschaft Einkommen ohne direkte Gegenleistung, z.B. aus Besitz von Grund oder Kapital. Ist im Mittelalter Unterscheidungsmerkmal für Gesellschaftsschichten für besitzende und besitzlose.

[46] mit unterschiedlichen Machtbefugnissen, Gerichtsherrlichkeiten usw.

[47] im Sinne mittelalterlicher Reichsstädte, jedoch nur ähnlich in der Ackerbürgerstadt Dülmen wie beispielsweise Handwerksmeister u. Gildevorsteher mit Grundbesitz, unabhängig von der Herkunft dieses Besitzes. Isenmann, Eberhard. Die deutsche Stadt im Spätmittelalter. Stuttgart. Ulmer, 1988, S. 276. Es gilt der Spruch: man kann sich dieses Amt leisten.

[48] Das müsste noch untersucht werden.

[49] Beispielhaft: Zwickau. Bräuer, Helmut. Wider den Rat. Der Zwickauer Konflikt 1616/1517. Leipzig: Universitätsverlag. 1999. S. 46.- Zimmermann, Nicole. Von der Armenstatistik zur Sozialhilfestatistik. Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen. In: 175 Jahre Amtliche Statistik in Sachsen. S.114-125. www.statistik.sachsen.de/22/1_06Zimmermann.pdf

[50] Klein- und Kleinstverdiener. Ausdruck Ende des 18. Jahrhunderts in Hamburg für solche.

[51] 1778 Hamburg, 1786 Detmold, 1856 Dülmen.

[52] Landolt, Oliver. Einkommen. http://hls-dhs-dss.ch/textes/d/D16217-1-1.php. Siehe auch: Hippel, Wolfgang. Armut, Unterschichten, Randgruppen in der frühen Neuzeit. München. 1995. und: Meinhardt, Matthias. Dresden im Wandel: Raum und Bevölkerung der Stadt im Residenzbildungsprozess. Berlin: Akademie-Verlag. 2009.

[53] Negro, Franco. Das Eigentum, Geschichte und Zukunft. München-Berlin: Beck. 1963. – Hecker, Damian. Eigentum als Sachherrschaft, zur Genese und Kritik eines besonderen Herrschaftsanspruchs. Dissertation: Universität Freiburg. 1990. Paderborn. Schöningh. 1990.

[54] Achilles, Walter. Agrargeschichte. In: Albers, Willi. Handwörterbuch der Wirtschaftswissenschaft, Bd. 1 S. 69. Stuttgart-New York: Gustav Fischer. 1977.

[55] Hayek, Friedrich August von. (1899-1992). Mit dem Eigentum begann der Fortschritt der Menschheit. www.konservativ.de/epoche/141/epo_141o.htm

[56] im engeren Sinne Grundstück nach § 94 BGB, Grund und Boden als dauerhaftes und das fest damit verbundene Gebäude als abnutzbares Wirtschaftsgut. Grundbesitz Oberbegriff für alle Rechte an Grund Boden sowie an dessen Bestandteilen und Zubehör.

[57] als Wert, z.B. im Handel. In Wirtschaftskrisen ist der Wert das, was „man“ dafür an Geld hergibt. Eine Bewertung kann auch durch eine Steuerbehörde erfolgen, deren Regeln jeweils festgesetzt werden, z.B. durch den Landesherrn, durch eine Regierung, oft durch Gesetz oder Verordnung als gültig verkündet. Überkommen ist die Verwebung mit dem Geschlecht über die Familie bis heute in Erbschafts-Regeln.

[58] www.nwo-stiftung.ch/geschichteoden.htm.

[59] www.uni-augsburg.de/de/akademische-frage/4_Becker.html.

[60] http://de.wikipedia.org/wiki/Eigentum. Hier auch Quellen-Angaben.

[61] Kaminski, Hans. Handelsblatt vom 02.07.2003. IÖB Universität Oldenburg.

[62] mit sehr unterschiedlichen moralischen Regeln, manchmal gar ohne solche.

[63] Trinkus, Jürgen. Eigentum in der genossenschaftlich-sozialistischen Landwirtschaft- Dissertation. Universität Greifswald. 1983. Hier auch Hinweis auf die Umwälzung der Grundbesitzverhältnisse unter Merowingern und Karolingern (Engels, F. in: Marx-Engels-Werke, 19, S. 474-485.]. Realitätsbeispiel: Rabich, Adalbert. Enteignung in der DDR, Fallbeispiel einer Spedition in Weißenfels 1953. GRIN-Verlag. 2007.

[64] Der Fakt des kirchlichen Grundbesitz ist seit dem Einsetzen eines Bistums als Landesherrschaft elementar, s. Teil 1. Hengst, Karl (Hrsg.). Westfälisches Klosterbuch. Lexikon der vor 1815 errichteten Stifte und Klöster

von ihrer Gründung bis zur Aufhebung. In: Quellen und Forschungen zur Kirchen- und Religionsgeschichte, 3. Bände. Münster: Aschendorff (1992, 1994, 2003).

[65] Hattenhauer, Freiheit und Pflicht in der Geschichte des Bodeneigentums, S. 255: In: Die neue Ordnung, Jahrgang 29, 1975. Zitiert in: Bebankova, Natalia. Die Grundstücksveräußerung nach deutschem und russischem Recht. Dissertation Universität Würzburg.. Jur. Fakultät. 2007. Abschnitt: Geschichtliche Grundlagen der Modernisierung des Bodenrechts in Deutschland. www.opus-bayern.de/uni-wuerzburg/volltext/207/2069/pdf/DissII.pdf S.3, Fußnote 23.

[66] Die Schätze des Bodens unter der Oberfläche konnten noch im Besitz des Landesherrn verbleiben, daraus leitet sich ab der Handel mit Mutungs-Rechten, z.B. Raseneisenerz in Dernekamp für den Herzog von Croy.

[67] Bebankova, S. 5.

[68] Bebankova, S. 9

[69] siehe: Rabich, Adalbert. Ragionalgeschichte Dülmen, Teil 1.

[70] Kulischer, Josef. Allgemeine Wirtschaftsgeschichte des Mittelalters und der Neuzeit. Bd. 1. München: Oldenbourg. 1988 (6. Auflage). S. 296/297

[71] von Below, Georg. Das ältere deutsche Städtewesen und Bürgertum. Bielefeld –Leipzig: Velhagen & Klasing. 1925, S. 116.

[72] Stadtarchiv Dülmen, SB 404. Sicking, Karl. Bodenreform und vorstädtische Siedlung und der Großgrundbesitz des Herzogs von Croy. Dülmen, Oktober 1947. Auch: Kreuz, August. Der Grundbesitz des Standesherrn Carl Herzog von Croy und seine Verwaltung in den letzten 40 Jahren. 1947Sammlung Brathe, 218

[73] ‘Amtsgericht in Preußen 1879. Keine genaue Überleitung früherer Besitzstände in das Grundbuch. Beispiel für alte Fassungen: Stadtarchiv Dülmen, A 208k, Städtischer Grundbesitz, Verpachtung städtischer Grundstücke etc.

[74] www.genealogienetz.de/verein/wggf/PDF/hoefe.de S. 117ff.

[75] 1835 wird ein Grundsteuer-Kataster in Dülmen angelegt. Es folgt die Vermessung der Grundstücke, 51 Fluren, die Parzellen werden nummeriert. Weskamp, 1911, S. 146

[76] Natürlich ist aus den Schenkungen von Großbesitzern zu vermuten, dass der Grundbesitz entweder durch einmalige Landergreifung/Schenkung einst oder durch Aufbau von Grundbesitz aus Einzelkäufen entstanden sein könnte. Der „Bürger Eßewich“ z.B. schenkt 1866 dem Vollarmenhaus der Stadt Dülmen 1 100 Morgen mit mehr als 1 Tsd. Taler Reinertrag und dazu 4 Kotten. Bielefeld, L. 1911, S. 32. Nur durch systematische Erfassung sämtlicher Grundbesitze und Sortierung wäre wohl möglicherweise ein Durchblick zu erreichen.

[77] das gilt auch für den Wirtschaftserfolg von Unternehmen, denn es sind die Meßgrößen wie Umsatz (beispielsweise Brauerei in Hektolitern), Rendite, Wachstum usw. meist nicht archivarisch bekannt.

[78] Das vor- und protostatische Zeitalter hat hinsichtlich der begründeten Deutbarkeit viele Facetten.

[79] Stadtarchiv Dülmen, Akte Bp 1, 02.07.1817 als Ersterhebung für die Preußischen Behörden. Das Land wird hier in Scheffeln angegeben, ist aber kein amtliches Flächenmaß mehr nach Preußischer Maß- und GewichtsO: 17 ar ≈ 1 Scheffel. Scheffel als Saatmaß gibt eigentliche nur ein Maß, wenn gleiche Fruchtbarkeit vorliegt.

[80] Stadtarchiv Dülmen, Akte Bh 83. Münster 12.11.1820.

[81] Stadtarchiv Dülmen, Akte Bp 7. Hier 09.01.1845 Coesfeld und Dülmen 20.02.1845. sowie später, z.B. 1850 Durchschnittspreise von Getreide usw. In einem Verzeichnis vom 15.02.1834 sind diejenigen Grundeigentümer der Bürgermeisterei Dülmen enthalten, welche noch – nach wie vor – im gutsherrlichen Verband stehen (in der Summe 318 Personen). Darunter auch alle diejenigen, die für den Herzog von Croy „arbeiten“.

[82] Stadtarchiv Dülmen, Akte Bp 7. Der Vorgang ist im Original in der Akte enthalten.

[83] Kalmring, Stefan. Produktive und unproduktive Arbeit vom Standpunkt des marxschen Kapitals. www.swopos.org/aufsaetze/4D94fae6cb3b6/1.phtml Abschnitt II/III.

[84] eine Statistik oder eine zusammenfassende Darstellung der Ereignisse und ihrer Wirtschaftsfolgen gibt es nicht, nur einzelne sind in Archiven festgehalten. Vielfach ist die Darstellung allgemein und lässt sich nicht quantifizieren. Deshalb ist dieses Aufgabe zukünftiger Forscher.

[85] Stadtarchiv Dülmen, Akte A 144. Vorläufer für Forderungen nach Verpflegung, Unterbringen usw. und Beschwerden über Auszahlungen in schleppender oder gar keiner Art usw. sind dokumentiert.

[86]Unklar, wer geschrieben, ob Entwurf oder? Aber existiert als „Anhang“.

[87] mit der Ausnahme „gerechter“ Feldzüge, Terrorbekämpfung usw.

[88] Reiter, Johannes. Menschenwürde als Maßstab. www.bpb.de/publikationen/E758U5,1,0,Menschw%FCrde_als_Ma%DFstab.html.

[89] Max Weber – Wilfried Nippel (Hrsg.): Wirtschaft und Gesellschaft: die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen, Teil 5. Die Stadt. Tübingen: J.C.B. Mohr. 1999, S. 13, Fn. 63

[90] Achilles, Walter. Landwirtschaft in der frühen Neuzeit. München: Oldenbourg. 1991, S. 89.

[91] 7 Spinnerinnen kommen im ausgehenden Mittelalter auf einen Webstuhl.

[92] Reinighaus, Wilfried. Gewerbe in der frühen Neuzeit. München: Oldenbourg. 1990, S. 24 bis 26.

[93] Die Personenschatzung zu dieser Zeit ist in verschiedenen Akten des Stadtarchivs Dülmen enthalten. Daraus geht hervor, dass der Stadtbürger auch Vieh hält siehe Nr. 178 zu A 460 (1675) und No. 284 (1676).. Dass die Tarif-Einstufung zur Steuer nicht immer als gerecht empfunden wird, ist verständlich. Allerdings ist nicht ganz ersichtlich, ab wann ein Bürger vom Schatzungsbeamten als „arm“ eingestuft wird, denn die Materialien weisen auf Korrekturen hin. Vgl. hierzu die Relativität des Begriffes im Zusammenhang mit Befreiung von Steuer oder in Abgrenzung zur Bettelei. Ennen, Edith. Die europäische Stadt des Mittelalters. Göttingen: Vandenhoeck u. Ruprecht. 1987, S. 246. – Bei der Schatzung ist man versucht, auch Begünstigungen anzunehmen.

[94] in hiesiger Region ist 1841 der Sparkasse Vreden. Dülmen folgt erst 1856.

[95] im Gegensatz zum mittelalterlichen Verhalten, einige Kapital-Inhaber stellen der örtlichen oder regionalen Behörde Geldmengen zur Verfügung gegen Rechte, z.B. von Grundrenten, Ansprüchen usw.

[96] Statut genehmigt durch den König Friedrich Wilhelm III. am 04.08.1831, Kurator wird der Oberpräsident Freiherr von Vincke. Kredite konnten gewerbliche Unternehmer erhalten, wenn sie nachweisen konnten, dass ihr geplantes zu finanzierendes Projekt der Wirtschaft diente und darum gemeinnützig war.

[97] Pohl, Hans. Von der Hülfskasse von 1832 zur Landesbank. Westdeutsche Landesbank, Girozentrale Düsseldorf/Münster. 1982, S. 25./26.

[98] Pohl, 1982, S. 89

[99] aktiv im Geschäft jedoch erst ab 31.12.1894. Die Betriebsmittel bekommen sie über die Ausgabe von Provinzialschuldverschreibungen. Die Landesbank ist damit ein mit Rechtspersönlichkeit ausgestattetes Provinzialinstitut, ihr Vermögen ist nicht unmittelbar Eigentum des Provinzialverbandes. Sie erhält das Recht zur Aufnahme von Lombard-Darlehn bei der Reichsbank oder anderen öffentlichen Kassen. [Lombard-Kredit = gegen Verpfändung beweglicher Sachen oder Rechte]

1969 Fusion mit der Rheinischen Provinzialbank in Düsseldorf zur Westdeutschen Landesbank.

www.westlb.de/cms/sitecontent/westlb_de/de/wlb/ueber_uns/chronologie.html Stammbaum.

[100] Einbeziehung in das Reichsscheckgesetz..

[101] Die Landesbank arbeitet auch im langfristigen Kreditgeschäft als Geldvermittlungsstelle, erst ab 1921 übernehmen dieses die Tochter-Institute.

[102] Topp, Jochen Jos. Das Papiernotgeld von Westfalen. ISBN 3-00-003050-6. 1998. Stadtarchiv Dülmen A I h 7. Darin S. 213-219. Schecks auf Stadtsparkasse Dülmen 11.08.1923, Amt Dülmen 11.08.1923, außerdem Ausgaben der Stadt 2.12.1921, 11.08.1923, Herzog von Croysche Domänenverwaltung 31.08.1923, Paul Bendix 24.10.1923. Gültigkeit verschieden, z.T. nur 1 Monat.

[103] Pohl, 1982, S. 122.

[104] Pohl, 1982, S. 123.

[105] Pohl, 1982, S. 137 und S. 139.

[106] Notverordnung vom 06.10.1931, SparkassenVO v. 20.07.1932 und Mustersatzung 04.08.1932 > rechtlich selbständig als Körperschaft öffentlichen Rechts. Stadtarchiv Dülmen, Manuskript 12, S. 61. - 1931 wird das Girozentralgeschäft an die Provinzial-Hauptkasse Münster, Abt. B, Girozentrale Westfalen übertragen, 1935 in Landesbank und Sparkassenzentrale für Westfalen, die 1943 in die Landesbank für Westfalen (Girozentrale) Münster übergeht

[107] Feifel, Hermann. Die Anwendbarkeit der modernen Kreditschöpfungslehre auf die besondere Art des Sparkassengeschäfts. Im: Untersuchungen über das Spar-, Giro- und Kreditwesen. Berlin: Duncker & Humblot. 1959 S. 198.

[108] Beckers, Thorsten. Bankenlobbyismus. Bankhistorisches Archiv, Zeitschr. zur Banken- und Finanzgeschichte, Beiheft 44. Stuttgart: Franz Steiner. 2004, S. 37/38. Lansburgh, Alfred. Die Banken in der Inflation. Die Bank 13(1920) S. 555-564.

[109] Feifel, 1959, S. 188, Tab. XI. Spareinlagen der deutschen Sparkassen, Dülmen nur winziger Teil.

[110] Beckers, 2004. S. 31.

[111] Bellieno, Axel. Entstehung des modernen Geldwesens. Universität Münster. 2006. (Fach Geschichte der Wirtschaftstheorie. www.wiwi.uni-muenster.de/Hausarbeit%20von%20Axel%20Bellieno.pdf

[112] Ilisch, Peter. Die mittelalterliche Münzprägung der Bischöfe von Münster. Münster. 1994. Sie auch Geldumlauf in Westfalen 16.bsi 17. Jahrhundert. Dissertation Universität Münster. 1974. ebda. 1982. Veröff. Provinzialinstitut f. Westf. Landes 1, H. 25, 1980.

[113] Es ist nicht bekannt, welche da eingeschaltet wurden. Banken wie in Italien gab es wohl hier nicht.

[114] Fischer, Kurt. Die Münzprägung der Stadt Coesfeld. Geschichtsblätter des Kreises Coesfeld 4 (1979) S. 51-57.

[115] Walther, Sonja. Die Juden im Wirtschaftsleben, jüdische Geldleihe im 14. Jahrhundert. Universität Trier. 1999. ISBN 978-3-640-01091-2.

[116] Wollny, Volker. Wirtschaftswunder im Mittelalter. http://mittelalter.suite101.de/article.cfm/wirtschaftswunder-im-mittelalter.

[117] Kulischer, 1958, S. 328. Hier auch Fußnoten 3 und 4 (Münzkunde). – Bookmann, Hartmut. Die Stadt im späten Mittelalter. München: Beck. 1986, S. 94 ä- Weber, Max. Zur Geschichte der Handelsgesellschaften im Mittelalter. Stuttgart: Enke. 1889.

[118] Kulischer, 1958, S. 280ff.

[119] http://wiki-de.genealogy.net/Freibrief. 17.07.2007.

[120] ganz zu schweigen von Militär-Geworbenen/Gepressten etc.1665 unterhielt Bischof Christoph Bernhard von Galen 4000 Soldaten, obwohl er mit 1500 ausgereicht hätte. Was wurde mit den Überzähligen? Bröckling, Ulrich – Michael Sikora (Hrsg.). Armeen und ihre Deserteure. Göttingen. Vandenhoeck & Ruprecht. 1998, S. 73 Fußnoten 11 und 12. Soll auch entsprechend Subsidienverträgen 7000 Soldaten „verkauft“ haben. Siehe auch Kapitel 39. Münstersche Truppen in Dänischem Sold. In: Alpen, Johann von. Leben und Thaten Christoph Bernhard von Galen. Bischofs und Fürst von Münster. Münster: Friedrich Christian Theissing.1790. .

[121] Kloepfer, Inge. Unternehmer in göttlicher Mission. FAZNET, 20120. (Reihe: wie wir reich wurden, 23).

[122] Im Mittelalter blühen z.B. in Coesfeld die Zünfte, andererseits entwickeln sie Wirtschaftsaktivitäten im europäischen Ausland, wovon die Handelsbeziehungen zeugen. 1579 empfiehlt der Hansetag die Förderung der Tuchmacherei, s. Holbach, Rudolf. Zum Austausch von Personen und Wissen im Handwerk des niederländischen und norddeutschen Raumes im Mittelalter und zu Beginn der Neuzeit. S. 379/380. http://oops.uni-oldenburg.de/volltexte/2001/646/pdf/austausch.pdf.

[123] Schmieder, Felicitas. Städte im mittelalterlichen Reich als Ort und Motor gesellschaftlichen Wandels. In: Schwinges, Rainer Christoph – Christiane Hesse – Peter Moraw (Hrsg.). Europa im späten Mittelalter. Historische Ztschr., Beiheft 40. München: Oldenbourg. 2006, S. 352 Fußnote 29 und S. 353.

[124] Skuballa, Markus. Wandernde Handwerksgesellen. Universität Duisburg-Essen. 2000. ISBN 978-3-640-38618-5. – Baden, Klaus J. Altes Handwerk, Wanderzwang und gute Policey. Gesellwanderung zwischen Zunftökonomie und Gewerbereform. VSWG 69(1982) S. 1-37.

[125] Manchmal muss man die Fremden „kaufen“, z.B. für Meliorationen sumpfigen Geländes.

[126] Steinmann, Friedrich. Pauperismus und Communismus, ihre Ursachen und die Mittel zur Abhülfe. Mülheim: Fr. Amberger. 1846, S. 41.

[127] Steinmann, 1846, S. 42.

[128] Hemann, F.-W. Zwischen Seelsorge und Machtpolitik. Aspekte bischöflicher Landespolitik am Beispiel St. Viktor-Stift in Dülmen. Westfalen, Hefte für Geschichte, Kunst und Volkskunde, 83/2005, S. 154.

[129] Das Abschöpfen dieser Warenflüsse in ihrer geldwirtschaftlichen Wertigkeit ist Bestandteil eines Machthabers.

[130] Stadtarchiv Dülmen, Akte Bh 2 hier vom 20.04.1849.

[131] Teiloberhof im Quartier Up´m Braem.

[132] Wikipedia „Oberstift Münster“ mit Nachweisen, Quellen und Literatur.

[133] für die eine Seite des Leistenden. Das Wort „Gerechtigkeit“ ist aus dem Grundprinzip der Gewalten-Hierarchie für damalige Zeiten kein Maßstab – höchstens für Philosophen u.a.

[134] So gibt Bielefeld, 1911, S. 25ff. eine Liste 1596 von Abgaben wie Blut-, Kornzehnte, Geldabgaben usw. und Mühdienste an, weiter noch (für den Richthof) Obstanteile, Salzzoll, Hausstättengeld usw. an. Die fallweisen Dienste zur Instandhaltung von Gebäuden, zu Transportgängen usw. sind ohnehin allgemeinen Dienstprogramm. Ein weiteres Beispiel sind S. 30ff. der Schulzenhof, der nimmt ein, gibt u.U. weiter, z.B. an das Amtshaus usw.

[135] und dann kann der Eigentümer wechseln und dieser löst alte Verpflichtungen auf oder wandelt um.

[136] Bielefeld, 1911, S. 50ff. hier kann man aber keine Abhängigkeit von der Hofgröße erkennen und man weiß auch nicht, wonach ein Hof zu bemessen ist, etwa nach der Ackerflächen-Größe, Zahl des Viehs, Anzahl und Art der Gebäude.? Unter Norm ist hier eine landesherrliche oder andere Vorschrift zu verstehen, sie hat aber mit dem, was man heute unter einer Bemessungs-Norm versteht, so gut wie nichts gemein.

[137] Heinzmann, Guido. Gemeinschaft und Identität spätmittelalterlicher Kleinstädte Westfalens (Dorsten-Haltern-Hamm-Lünen-Recklinghausen-Werne). Dissertation Universität Münster. 2004. Books on Demand. 2006. ISBN 3-8334-4634-X. S. 245, Fußnoten 1480/1481.

[138] Heinzmann, 2006, S. 351, S. 352 Fußnote 2032 und S. 353, Fußnote 2094. Bemerkung zur Ackerbürgerstadt Fußnote 2096 und zur Homogenisierung von Bürgern ebda. S. 354.

[139] Stadtarchiv Dülmen, Akte A 745. Es gibt im Stadtarchiv eine Reihe von Rechnungen für Qualitätskontrolle (Stempelung von textiler Ware), deren Nachvollzug wegen der z.T. liederlichen Handschriften äußerst schwierig ist, Beispiel A 209/2 1788 die Berechnung der Gebühren nach der Anlieferung von importierter Laken-Ware aus der Stadt Dülmen (Möllmann Blaulaken 12 Ellen, Strietholt ebenfalls 12, Isaac 37) nach Abzug von 6 Gebühren-Stufungen. So werden aus 30 dann 35 Rthler.

[140] Bookmann, H. Die Stadt im späten Mittelalter, 1986, S. 84.

[141] Klose, Dagmar – Marco Ladewig (Hrsg.). Freiheit im Mittelalter am Beispiel der Stadt. Universitätsverlag Potsdam 2009, S. 178/179. Ein Hierarchie-Schema auf S. 180.

[142] Seit etwa dem 13. Jahrhundert wird eine Vertretung in der Form von Magistrat, Stadtrat, Bürgermeister etc. verwirklicht. Die Gemeindeordnung für die Provinz Westfalen vom 19.03.1856 (bis 1935 in Kraft) erlaubte den Städten, sich zwischen einer Magistrats- und einer Bürgermeisterverfassung zu entscheiden. Es ist schwer zu sagen, welche Art der kommunalen Selbstverwaltung die effektivere ist bzw. sie die optimal mögliche ist.

[143] Ohne Betriebspaneldaten aus statistischen ‚Berichten ist kein stichhaltiger Zusammenhang z.B. von Betriebsgröße und Beschäftigungswachstum herauszuarbeiten. oder sind gar wirtschaftspolitiswche Folgerungen zu ziehen, insbesondere auch im regionalen Bereich der Mikrodaten. Wagner, Joachim. Die Forschungspotenziale der Betriebspaneldaten des Monatsberichts im Verarbeitenden Gewerbe. Universität Lüneburg, Working Paper Series in Economics No. 51, Mai 2007. ISSSN 1860-5508. S.12/13 www.leuphana.de/fileadmin/user-upload/Forschungseinrichtungen/ifvwl/WorkingPapers/wp_51_Upload.pdf.

[144] Landesarchiv NRW, Findbuch A 60 Fürstbistum Münster, Kabinettsregistratur. Bericht des Geheimen Referendar Druffel für die preußische Spezialorganisationskommission Münster 1802 verfaßter Bericht.

[145] Mahmoud Kandil. Sozialer Protest gegen das napoleonische Herrschaftssystem im Großherzogtum Berg 1808-1813. Friedrich Ebert-Stiftung, Report, März 2000, S. 116-134. www.fes.de/fulltext/hisstoriker/00671004/htm.

[146] Erster napoleonischer Krieg.

[147] Im sogenannten 1. napoleonischen Krieg. 1804 ernennt sich Napoleon zum französischen Kaiser.

[148] Die Linie könnte zwischen Buldern und Appelhülsen gelegen haben, denn die Franzosen betrachten die Gesamtheit der Lande um Buldern noch zu ihrem Einflußsphärenbereich Anfang des 19. Jahrhunderts. In den Verträgen vom 17.05.1795 und 05.08.1796 festgeschrieben. Lancizolle, Carl Wilhelm. Übersicht der deutschen Reichsstand- und Territorialverhältnisse. Berlin: Ferdinand Dümmler. 1830, S. XXXVI.

[149] Rauschnick, Gottfr. Peter. Marschall Vorwärts. Leipzig-Iserlohn-Barmen: W. Langewiesche.1836, S. 46

[150] Stadtarchiv Dülmen, Akte A 4, Paket 1. an Rentmeister Carl Friederich von Droste und Cl.Aug.Mersmann

[151] 1807 von Frankreich annektiert, 1808 zur Grafschaft Berg geschlagen, 1813 zu Preußen.

[152] Seit Februar 1794 Oberbefehlshaber der preußischen Truppen im Feldzug gegen Frankreich am Rhein.. Siehe: Lühe, Hans Eggert Willibald von der. Militair-Conversations-Lexikon, Bd. 5. Adorf: Verlagsbureau.1836 S. 410/411.

[153] Stadtarchiv Dülmen, A 4, Paket 2. Es folgen in den weiteren Paketen Ausführungsbestimmungen.

[154] Stadtarchiv Dülmen, Akte A 3, Spezielles Verbot des Austreibens des Viehes und der Ausfuhr Heus und Strohs, Schinken, Speck, Butter, Schmaltz und Talg. Im Anschreiben vom 03.08.1795 wird darauf gedrungen, jedes Unterschleifen des Ausfuhrverbotes zu unterbinden, diese Ermahnung wird fast monatlich erneuert. Es werden Erlaubnisscheine eingeführt und Kontrollen. Außerdem ist im Schreiben vom 26.11.1796 die Aufklärung und Berichterstattung gefordert. Zur Bestrafung ist es notwendig, zu berichten, w enn eine geschehene Übertretung entdeckt wird. Im Erfahrungsbericht werden einige Fälle des Schmuggelns geschildert .- Das Verbot wird 09.10.1797 erneuert und ab 1798 überlegt man, ob dieses Ausfuhrverbot aufgehoben werden kann.

[155] Am 10.02.1803 wird Generalleutnant Blücher Gouverneur der Provinz (Münsterland).

[156] Am 29.03.1799 wird das Getreide-Ausfuhrverbot aufgehoben, am 25.02.1800 Antrag mit Repressalien-Androhung bei Verstoß gegen diese Verordnung durch regierenden Herzog von Braunschweig als auch benachbarten Preußischen Kriegs- und Domainen-Kammer. Die Beamten sollen berichte, ob Ihr die ferneren Beibehaltung dieser Verordnung, so viel das Euch gnädigst anvertraute Amt betrifft, nötig finden, und ob ihr vermeint, dass die Aufhebung derselben beträchtlich nachteilige Folgen haben könne. In Stadtarchiv Dülmen, A 4.

[157] Stadtarchiv Dülmen, Akte A 4,

[158] in einem Schreiben der Stadt Haltern werden höhere Preise als in Dülmen dargestellt, Akte A 3.

[159] Stadtarchiv Dülmen, Akte A 4, muss nach Datum gesucht werden, ohne Paginierung bzw. Aktenzeichen. Ähnlich am 17.01.1806 Herzog von Croy hinsichtlich des Victualien-Ausfuhrverbot. Stadtarchiv Dülmen, Akte A 3. Auch hier kommt der Antrag von der preußischen Ministeriale).

Final del extracto de 691 páginas

Detalles

Título
Die Regionalgeschichte von Dülmen und Umgebung, Teil 2
Subtítulo
Von der Stadtgründung an mit besonderer Berücksichtigung der Wirtschaftsentwicklung
Curso
Jubiläumsfeier Stadt Dülmen 700 Jahre
Autor
Año
2011
Páginas
691
No. de catálogo
V165104
ISBN (Ebook)
9783640805815
ISBN (Libro)
9783640805846
Tamaño de fichero
4237 KB
Idioma
Alemán
Notas
Palabras clave
Fürstbistum Münster, Landesherr v. Croy, Preußische Herrschaft, Unternehmen der Region, Der Niedergang von 'Firmen, Stadtwerke
Citar trabajo
Dr.-Ing. Adalbert Rabich (Autor), 2011, Die Regionalgeschichte von Dülmen und Umgebung, Teil 2, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/165104

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