Alkoholmissbrauch am Arbeitsplatz und Lösungsansätze für Alkoholprobleme von Mitarbeitern

Durch Präventionsprogramme und betriebliche Rehabilitationsmaßnahmen & Therapieformen des Alkoholismus mit Einblick in die Praxis einer Fachklinik


Mémoire (de fin d'études), 1996

227 Pages, Note: 1,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Teil I (Ulrich Winter)

Teil II (Jürgen Paul)

Literaturverzeichnis

Anlagenverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1:Der Weg in die Alkoholkrankheit und zurück - Schematische Darstellung

Abbildung 2:Die Konsumenten in der Arbeitswelt (von je 100 Beschäftigten sind...)

Abbildung 3:Die Beziehungen zwischen den verschiedenen Konsumentengruppen

Abbildung 4:Modellhafte Konstellation von Risikofaktoren für die Entwicklung eines problematischen Umgangs mit Alkohol im Betrieb

Abbildung 5:Verhaltensmuster Alkoholabhängiger im Berufsalltag

Gemeinsame Grundlagen unserer Themen

Intention

Beweggrund dafür, gemeinsam eine Arbeit zum Thema Alkohol zu erstellen, war für uns, daß die Alkoholproblematik in unserem Beruf fast überall ein Thema bildet. Darüberhinaus haben wir beide großes Interesse an der Suchtproblematik allgemein und möchten auch in diesem Bereich später tätig werden.

Wir haben erkannt, daß wir über das Interesse hinaus auch über konkrete Erfahrungen, Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, die als gemeinsame Arbeitsbasis dienten und unserer Arbeit hilfreich und förderlich waren.

Hinzu kommt, daß wir nicht nur zusammen recherchiert sondern auch gezielt alle in der Inhaltsangabe aufgeführten Punkte als Team erarbeitet haben. Daß sich Theorie und Praxis ergänzen, wird nach unserer Ansicht in dieser Gemeinschaftsarbeit sehr deutlich.

Die Bedeutung des Alkohols in unserer Gesellschaft

In unserer Gesellschaft ist der Konsum von Alkohol nicht mehr wegzudenken. Das Konsumieren alkoholischer Getränke ist zur Selbstverständlichkeit geworden. Der Konsum von Alkohol wird in unserer Gesellschaft in ausgesprochen viele soziale Handlungen miteinbezogen. Alkohol wird getrunken aus reiner Gewohnheit, beim Essen und gehört auf Festen und Feierlichkeiten einfach dazu, um eine entspannte Atmosphäre zu schaffen. Der Alkohol wird im allgemeinen in unserer Gesellschaft als Genußmittel betrachtet, welches das Leben verschönern soll.

In diesem Zusammenhang schreiben Herbert Ziegler und Karl H. Wilke (1992, S.5): „Der größte Teil der Bundesbürger kann vernünftig mit alkoholischen Getränken umgehen und prägt durch seine Einstellung zu den alkoholischen Getränken das Gesamtverhalten. Für die Verteilung der Trinkmenge ergibt sich folgendes Bild bei der erwachsenen Bevölkerung: Abstinente oder fast Abstinente = 20 Prozent; schwache Konsumenten = 35 bis 53 Prozent, starke Konsumenten = 16 bis 47 Prozent.“

Alkohol ist ein sozial voll anerkanntes Genußmittel, wobei selbst der wiederholte Mißbrauch in unserer Gesellschaft toleriert und akzeptiert wird. Jedoch ist Alkohol nicht nur ein Genußmittel, sondern auch eine (wenn auch legale) Droge, die eine Abhängigkeit hervorrufen kann. Leider scheint jedoch diese Gefahr in unserer Gesellschaft nicht hinreichend erkannt worden zu sein, obwohl die wachsende Zahl Alkoholkranker eine alarmierende und deutliche Sprache spricht.

Nach Schätzungen der Deutschen Hauptstelle gegen die Suchtgefahren (DHS) sind etwa 2,5 Millionen Bundesbürger und -bürgerinnen behandlungsbedürftig alko­holabhängig. Jugendliche und junge Erwachsene machen etwa zehn Prozent dieser Gesamtzahl aus. Etwa ein Drittel der Betroffenen sind Frauen. (vgl. Deutsche Hauptstelle gegen die Suchtgefahren (DHS) 1995, „Basis-Informationen zu Suchtkrankheiten“).

Das Verhältnis von suchtkranken Männern zu abhängigen Frauen liegt somit bei derzeit ca. 2:1, mit einer Tendenz von 1:1. Dieses Zahlenverhältnis wurde vor 20 Jahren noch mit 7:1 angegeben. Ein Grund für das sich angleichende Zahlenverhältnis ist zweifelsfrei die Angleichung des weiblichen Rollenverhaltens an das männliche. Doch die erkämpfte Gleichberechtigung führt vielfach auch zu einer Doppelbelastung der Frau durch Beruf und Haushalt. Zuviel Streß führt aber, genau wie bei Männern auch, häufig zum Griff zur Flasche oder Tablette. (vgl. Andreas Lehmann u. Wolfgang Gruner 1989, S.21)

Seit 1948 zeichnet sich ein kontinuierlicher Anstieg des Alkoholverbrauchs in der Bundesrepublik ab. Seit 1993 hat sich der Pro-Kopf-Konsum bei 11,5 Litern reinem Alkohol jährlich eingependelt. Das bedeutet, daß jeder Bundesbürger im Monat ca. einen Liter reinen Alkohol konsumiert (statistisch eingerechnet sind dabei auch Säuglinge und alte Menschen). Um eine Vorstellung von der Menge zu bekommen, kann man den einen Liter reinen Alkohol auch in Bier umrechnen: Ein Liter reiner Alkohol monatlich ist gleichzusetzen mit 22,9 Litern Bier monatlich, was wiederum 76 Gläser mit 0,3 Liter Inhalt sind. Damit ergeben sich pro Tag bei dieser Rechnung zweieinhalb Gläser Bier pro Person. (vgl. Deutsche Hauptstelle gegen die Suchtgefahren 1994, S. 9 -29)

Die Bundesrepublik liegt damit weltweit in der Spitzengruppe der ersten drei Länder mit dem höchsten Konsum von Alkohol. In unserer Gesellschaft ist Alkohol somit zum bedeutendsten Suchtmittel geworden und stellt gleichzeitig das größte sozialmedizinische Problem in der Bundesrepublik Deutschland dar. (vgl. Deutsche Hauptstelle gegen die Suchtgefahren 1990, S.5)

Definition Alkoholabhängigkeit

Da der Begriff Alkoholabhängigkeit (Alkoholismus) oft uneinheitlich verwendet wird, gehen wir, wenn wir in unserer Arbeit von Alkoholabhängigkeit (Alkoholismus) sprechen, dabei von der nachfolgenden Definition aus:

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definierte 1952 Alkoholiker als „exzessive Trinker, deren Abhängigkeit vom Alkohol einen solchen Grad erreicht hat, daß sie deutliche seelische Störungen oder eine Beeinträchtigung ihrer körperlichen und seelischen Gesundheit, ihrer mitmenschlichen Beziehungen, ihrer sozialen und wirtschaftlichen Funktionen aufweisen oder Prodrome (Frühsymptome) einer solchen Entwicklung zeigen“. (vgl. Wilhelm Feuerlein 1979, S.6)

Weiterhin wird angesichts unterschiedlicher Ausrucksformen zwischen

- physischer bzw. körperlicher Abhängigkeit und
- psychischer bzw. seelischer Abhängigkeit

vom Alkohol unterschieden. (vgl. Wilhelm Feuerlein 1989, S.5)

Symptome der ersteren, der physischen Alkoholabhängigkeit, liegen vor, wenn bei Absetzen oder auch schon bei Minderung der Alkoholaufnahme Entzugserscheinun-gen auftreten. Solche äußern sich beispielsweise in Schweißausbrüchen und Zittern, Schlafstörungen sowie Angst und Unruhe. Mit auftretenden Entzugserscheinungen eng verknüpft ist eine Steigerung der Alkoholtoleranz. Während vor Beginn der Ab­hängigkeit eine relativ geringe Alkoholmenge ausreicht, um die Stimmung des Trin­kenden deutlich zu beeinflussen, muß der Abhängige später ein erheblich größeres Quantum konsumieren, um die gleiche Wirkung zu erzielen.

Psychische Abhängigkeit, das zweite charakteristische Merkmal von Alkoholismus, äußert sich zunächst in dem Wunsch, später dann in dem unwiderstehlichen Verlangen, Alkohol zu trinken. Der Betroffene verliert mit zunehmender Abhängigkeit allmählich die Fähigkeit, psychische Belastungen ohne Alkohol zu ertragen. Die Droge wird benötigt, um das seelische Gleichgewicht aufrechtzuerhalten. Letztendlich führt diese Entwicklung dazu, daß sich das gesamte Denken und Streben auf den Alkohol richtet und andere Aktivitäten oder Aufgaben vernachlässigt werden.

Ein charakteristisches Merkmal (fortgeschrittener) psychischer Abhängigkeit ist der sogenannte Kontrollverlust, das heißt die Unfähigkeit, mit dem Trinken rechtzeitig aufzuhören. (vgl. Wilhelm Feuerlein 1989, S. 9)

Definition Alkoholmißbrauch

Alkoholmißbrauch liegt vor, wenn Alkohol zu unpassenden Gelegenheiten konsumiert wird. Dies kann ein ungeeigneter Ort (etwa am Arbeitsplatz oder im Straßenverkehr) ebenso sein wie eine ungeeignete Zeit (zum Beispiel schon beim Frühstück oder vor Antritt einer Autofahrt). Als mißbräuchlich gilt ferner der Konsum von Alkohol in einer Menge, die durch gesellschaftliche Normen nicht legitimiert ist. Dies gilt vor allem dann, wenn der Grad der individuellen Verträglichkeit überschritten wird und in der Folge davon deutlich sichtbare psychische und physische Veränderungen auftreten (etwa in Form eines Alkoholrausches). Es liegt ebenfalls Alkoholmißbrauch vor, wenn Alkohol nicht des Genusses wegen, sondern aufgrund seiner anregenden oder entspannenden Wirkungen getrunken wird.

Alkoholmißbrauch begründet noch keine Alkoholabhängigkeit, ist aber häufig die Vorstufe zu dieser. Der Übergang zum Alkoholismus ist fließend - die Grenze kann vor allem nicht an der konsumierten Alkoholmenge festgemacht werden. Dies liegt daran, daß erhebliche individuelle Unterschiede in der körperlichen Verarbeitung des Alkohols bestehen. (vgl. Beck-Wirtschaftsberater 1995, S. 34 - 35)

Die Trinkertypen nach Jellinek

Da die Grobunterteilung nach normalen oder exzessiven Trinkern zu wenig über die verschiedenen Typen der Alkoholiker aussagt, hat E.M. Jellinek versucht, eine Typisierung der Alkoholiker vorzunehmen. Daraus ergibt sich die folgende Unterteilung:

1. Alpha-Trinker: Dieser Trinkertyp wird auch Konflikt- oder Problemtrinker genannt. Er trinkt Alkohol, um sich zu entspannen, um Ängste und Verstimmungen zu beseitigen oder Ärger ‘runterzuspülen. Konflikttrinker entwickeln eine seelische Abhängigkeit vom Alkohol. Sie haben keinen Kontrollverlust, aber ihr Trinkverhalten ist undiszipliniert.
2. Beta-Trinker: Dieser Trinkertyp wird auch Gelegenheitstrinker genannt. Sein Trinkverhalten wird oft vom sozialen Umfeld mitbestimmt. Er sucht und nutzt Gelegenheiten wie Feste zum Trinken, das so zur Gewohnheit werden kann. Er bekommt häufig erhebliche Organschäden, aber erlebt keinen Kontrollverlust und ist weder körperlich noch seelisch abhängig vom Alkohol.
3. Gamma-Trinker: Dieser Trinkertyp ist suchtkrank, weil er seinen Alkoholkonsum nicht mehr kontrollieren kann. Durch das Trinken entwickelt sich zuerst eine seelische, später eine körperliche Abhängigkeit. Er muß trinken, weil sein Körper den Alkohol verlangt. Er ist krank, hat aber noch die Fähigkeit zur Abstinenz.
4. Delta-Trinker: Dieser Trinkertyp wird auch Gewohnheits- oder Spiegeltrinker genannt. Er muß trinken, um einen bestimmten Blutalkoholspiegel aufrechtzu-erhalten, damit keine Entzugserscheinungen auftreten. Er hat keinen Kontroll-verlust. Es fehlt ihm aber die Fähigkeit, alkoholfrei zu leben und er ist von daher körperlich abhängig vom Alkohol.
5. Epsilon-Trinker: Dieser Trinkertyp wird im Volksmund auch Quartalssäufer genannt. Das Trinken erfolgt episodisch und ist dann hemmungslos. Während dieser Trinkphasen hat er den Kontrollverlust. Dazwischen hat er die Fähigkeit, alkoholfrei zu leben. Es besteht eine seelische Abhängigkeit vom Alkohol.

(vgl. Henner Lenfers 1993, S.41)

In der Bundesrepublik Deutschland ist Alkoholismus seit 1968 als Krankheit im Sinne der Reichsversicherungsordnung (RVO) anerkannt. Demnach kommt der Einteilung nach Trinkertypen ebenfalls die Bedeutung zu, sagen zu können, wer nun eigentlich alkoholabhängig ist und damit alkoholkrank im Sinne der RVO. Das spielt eine große Rolle für das Überrnehmen von Kosten von seiten der Rentenversicherungsträger und Krankenkassen.

Zusammenfassend kann gesagt werden: Alpha- und Beta-Trinker sind gefährdet, Gamma-, Delta- und Epsilon-Alkoholiker sind krank im Sinne der RVO. Das entscheidende Kriterium bei der Beurteilung, ob eine Alkoholkrankheit vorliegt oder nicht, ist der Kontrollverlust. Der Kontrollverlust bedeutet das Verlieren über die eigene Persönlichkeit, sobald eine gewisse Menge Alkohol getrunken worden ist und mit dem Trinken nicht mehr aufgehört werden kann. In diesem Stadium erfolgt der innere Umbruch vom Trinker zum Alkoholiker. Es ist der entscheidende Punkt, der den Trinker vom Alkoholiker unterscheidet. (vgl. Henner Lenfers 1993, S. 29)

Verlauf der Alkoholkrankheit

Die Alkoholkrankheit entwickelt sich allmählich und läßt sich in verschiedene Phasen einteilen. Jellinek hat das nachstehende Schaubild entwickelt, das stichwortartig den Weg eines Alkoholikers vom gelegentlich trinkenden „Durchschnittsbürger“ zum alkoholabhängigen Menschen darstellt.

Das Schaubild hat nur eine Bedeutung im Sinne der groben Orientierung. Es läßt keine Einordnung in eine festumrissene Einteilung zu. Es zeigt nur sämtliche Symptome bzw. typischen Verhaltensweisen der Krankheitsentwicklung auf. Der Suchtverlauf folgt aber ab einem bestimmten Zeitpunkt einer gewissen Gesetzmäßigkeit.

Zudem hilft es, den Gefährdungsstand des Alkoholmißbrauchs zu erkennen und zuzuordnen. Gleichzeitig zeigt das Schaubild, daß nicht nur die Suchterkrankung ein viele Jahre dauernder Prozeß ist, sondern auch der Gesundungsprozeß ein langwieriger Weg ist. Es zeigt aber auch, daß es Hoffnung und einen Weg aus der Sucht für jeden Alkoholiker gibt. (vgl. Beck-Wirtschaftsberater 1995, S. 43 - 50)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1:Der Weg in die Alkoholkrankheit und zurück - Schematische Darstellung

Teil I (Ulrich Winter)

Alkoholmißbrauch am Arbeitsplatz und

Lösungsansätze für Alkoholprobleme von

Mitarbeitern durch Präventionsprogramme

und betriebliche Rehabilitationsmaßnahmen

Vorwort

Menschen mit Alkoholproblemen sind überall in der Arbeitswelt und auf allen Hierarchieebenen zu finden. Schon lange gilt die These nicht mehr, daß Alkoholkranke erst „absacken“ und richtig in der Gosse gelandet sein müssen, um endlich zu „erwachen“ und sich ihren Alkoholproblemen zu stellen.

Viele Unternehmen wissen heute, daß sie, wenn sie frühzeitig intervenieren und Hilfe anbieten, Betroffenen eine realistische Chance für den Verbleib bzw. den Wiedereinstieg in ihre berufliche und soziale Umwelt ermöglichen. In der BRD liegen etwa 15 bis 20 Jahre Erfahrungen in der Planung und Durchführung von Präventions- und Hilfsprogrammen vor. Die Programme arbeiten effektiv in der Lösung von Problemfällen, haben aber große Schwierigkeiten, die Probleme zu verhindern.

Ergänzend hierzu sagt Wolfgang Geisbühl (1991, S. 5) „Die Praxis der Vorbeugung, der primären Prävention, ist indes wenig entwickelt. Möglicherweise deshalb, weil Schlüsselpersonen und Führungskräfte der Problematisierung des eigenen Trinkverhaltens Widerstand entgegensetzen, primärpräventive Konzepte oft diffus erscheinen und defizitorientierte Lösungsmodelle insgesamt den Beigeschmack der sozialen Kontrolle haben.“

Desweiteren ist durch den allgemein hohen Konsum alkoholischer Getränke die Bevölkerung Abhängigkeitsproblemen gegenüber nicht sehr sensibel. Daher reagiert das sozialeUmfeld immer erst sehr spät auf die Alkoholprobleme, ca. 70 Prozent der der Abhängigen fallen erst nach ca. 10 Jahren auf.

In der Entwicklungsphase der Präventions- und Hilfsprogramme wurden die wohl wichtigsten Erfahrungen im Umgang mit den betroffenen Mitarbeitern sowie den handelnden Vorgesetzten, den Fachabteilungen und den Betriebs- bzw Personalräten gemacht. Auch in der Rechtssprechung der Arbeitsgerichte trat in dieser Zeit ein entscheidender Wandel ein.

Daß das Ausmaß des Alkoholmißbrauchs im Betrieb, inzwischen zumindest in den Großbetrieben, erkannt worden ist, dafür spricht der Aufbau von Sozial-/
Suchtberatungsstellen, Selbsthilfegruppen und die Anstellung psychologisch und/oder sozialpädagogisch geschulter Mitarbeiter. Klein- und Mittelbetriebe haben, unter dem ökonomischen Gesichtspunkt gesehen, die Möglichkeit, auf überbetriebliche, aber doch sehr eng betriebsbezogene Beratungs- und Behandlungszentren zurückzu­greifen, da für sie interne Sozialdienste nur schwer finanzierbar sind.

Informations- und Aufklärungskampagnen,Vorgesetztenschulungen, Fortbildungs-veranstaltungen und Vorträge zum Thema Alkohol gehören in den meisten Großbetrieben ebenso zum Alltag wie das Angebot sozialpädagogischer Hilfeleistungen.

Über den Erfolg solcher Bemühungen sind in der einschlägigen Literatur nur positive Ergebnisse zu finden, bei unterschiedlichen Methoden:

Als besonders vielversprechend werden von vielen Autoren Betriebsvereinbarungen bezeichnet, die, von Geschäftsleitung und Betriebsrat beschlossen, ein einheitlichens Vorgehen der oft gegeneinander agierenden Stellen gegenüber alkoholauffälligen Mitarbeitern ermöglichen sollen.

Meist handelt es sich dabei um abgestufte Maßnahmen unter Betonung von konsequentem Verhalten, Erzeugen von Leidensdruck bis zur Behandlungsbereitschaft, um der Eigenart der Alkoholkrankheit gerecht zu werden. Zu diesen eigentlich recht restriktiven Schritten gehört immer das Signalisieren eines Hilfsangebotes.

Diese Arbeit versucht, sich mit der Problematik und Bedeutung des Alkoholmißbrauchs am Arbeitsplatz auseinanderzusetzen. Die erarbeiteten Theorie- und Praxisberichte sollen ebenfalls den augenblicklichen Stand der Erfahrung von betrieblichen Programmen wiedergeben, die seit mehr als 15 Jahren erprobt werden. In weiteren Beiträgen ist der Stand der Rechtssprechung im Disziplinarrecht und Arbeitsrecht dargestellt. Damit werden auch die rechtlichen Rahmenbedingungen deutlich, in denen sich die Hilfsmaßnahmen und das Angebot von Problemlösungen bewegen.

Wegen der Komplexität des Themas und der zur Erstellung der Arbeit begrenzt zur Verfügung stehenden Zeit war es notwendig, das Thema einzugrenzen.

So wurde auf die Behandlung des Alkoholmißbrauchs durch Jugendliche und Frauen als eigenständige Kapitel verzichtet, obwohl gerade bezüglich des Alkoholismus diese Gruppen in den letzten Jahren verstärkt in der Literatur in Erscheinung getreten sind. Auch die Problematik in Klein- und Mittelbetrieben wurde vernachlässigt. Da jedoch viele Parallelen zu dem behandelten Kreis der Beschäftigten in industriellen Großbetrieben bestehen, lassen sich Probleme und Lösungsansätze auch auf diese Bereiche übertragen.

Zum besseren Verständnis:

Wenn in dieser Arbeit von dem Alkoholkranken oder -abhängigen und dem Kollegen die Rede ist, dann dies nur, weil es sich so leichter liest. Angesprochen, weil auch beide Geschlechter betroffen, sind Männer ebenso wie Frauen. Auch der Begriff „Betrieb“ ist nicht einengend zu verstehen. Die Thematik betrifft alle Arbeitsplätze, sei es in der freien Wirtschaft, in Behörden, in Werkstätten oder Büros, Institutionen, auch Gewerkschaften, in Klein-, Mittel- und Großbetrieben.

Einleitung

Seit 1970 werden in der Bundesrepublik Deutschland Alkoholprobleme am Arbeitsplatz und mögliche Lösungsstrategien in spürbarem Umfang diskutiert. 1978 führte die Deutsche Hauptstelle gegen die Suchtgefahren (DHS) eine nationale Konferenz durch, die zu einem erheblichen Innovationsschub geführt hat. Von etwa 10 Programmen 1978 entwickelten sich bis 1990 mehr als 1200 Programme in Unternehmen der Wirtschaft und im öffentlichen Dienst. Gründe für die Initiierung und Durchführung verschiedener vorbeugender und helfender Maßnahmen sind:

- Sicherheitsaspekte: Vermeidung von Arbeits- und Wegunfällen;
- Vorschriften der Berufsgenossenschaften;
- Spektakuläre Unfälle unter Alkoholeinfluß;
- Spektakuläre Entlassungen von alkoholabhängigen Mitarbeitern;
- Mittelbare Betroffenheit von Führungskräften oder Betriebs-/Personalräten;
- Diskussion in den Medien;
- Veränderte Rechtssprechung der Arbeitsgerichte bei Alkoholabhängigkeit;
- Zunehmende Sensibilisierung für das Problem Alkohol;
- Entdeckung des Kostenfaktors durch verminderte Leistungsfähigkeit und erhöhte Fehlzeiten

(vgl. Deutsche Hauptstelle gegen die Suchtgefahren 1989, S.25)

Hinzu kommt die Erkenntnis, daß der Arbeitsplatz nicht nur der Ort ist, wo die negativen Auswirkungen des Alkoholmißbrauchs zum Ausdruck kommen, sondern er bietet auch die Möglichkeit, den Abhängigen zur Behandlung zu motivieren und Alkoholabstinenz langfristig zu stabilisieren.

Die Entwicklung in der BRD läßt sich an einem Drei-Phasen-Modell darstellen, welches sich auch auf jeden einzelnen Betrieb übertragen läßt, da die Einführung eines Hilfsprogramms dort ähnlich abläuft. (vgl. Geisbühl; 1991, S. 12 - 14)

In der ersten Phase fangen Mitte der 70er Jahre einzelne Betriebe an, das Thema Alkohol zu enttabuisieren. Diese erste Phase ist die Phase der Sensibilisierung und Erprobung. Hier sind es zunächst die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialen- oder der Arbeitsmedizinischen Dienste, Mitglieder von Selbsthilfe- oder Abstinenzgruppen, die versuchen, Unternehmen davon zu überzeugen, daß alkoholkranken Kolleginnen und Kollegen geholfen werden sollte. Zunehmende Probleme, spektakuläre Unfälle, Entlassungen langjähriger Mitarbeiter, Todesfälle und emotionale Betroffenheit waren Auslöser für diese Aktivitäten.

In dieser ersten Phase machten die Unternehmen der ersten Stunde einen sehr wichtigen Schritt. Sie behielten ihre Erfahrungen nicht für sich, sondern traten damit an die Öffentlichkeit. So ermöglichten diese Unternehmen durch diesen Schritt eine Übertragung und Ausbreitung der Modelle.

In der zweiten Phase entsteht Anfang der 80er Jahre durch einen Fachausschuß der Deutschen Hauptstelle gegen die Suchtgefahren (DHS) ein Konzept der Hilfe für alkoholabhängige Mitarbeiter. In dieser Phase der Übertragung und Ausbreitung steigt das Interesse an Fachtagungen und Weiterbildungen. Diese dienen auch der Zusammenführung von betrieblichen Helfern, Personalsachbearbeitern, Betriebs-/ Personalräten, Sozialarbeitern/-pädagogen und Arbeitsmedizinern. Die Anzahl von Veranstaltungen zu diesem Thema nimmt zu: Arbeitgeberverbände, Unternehmen und Wohlfahrtsverbände nehmen die Thematik auf. Betriebskrankenkassen entwickeln Seminarkonzepte, und in arbeitsmedizinischen Kursen und der innerbetrieblichen Fortbildung wird „Alkohol am Arbeitsplatz“ ein behandelbares Thema.

Vor allem einige Fachkrankenhäuser für Suchtkranke nehmen in dieser Phase Kontakt zu Betrieben und öffentlichen Verwaltungen auf, um diese über ihre Patienten für die Problematik zu sensibilisieren. Später gelingt es auch, die ambulanten Stellen für das Thema „Alkohol am Arbeitsplatz“ zu interessieren. Insbesondere die fachliche Qualifizierung der Beratungsstellen für eine ambulante Behandlung Suchtkranker fördert die Zusammenarbeit mit Betrieben, da gerade die noch über einen Arbeitsplatz verfügenden Alkoholkranken für eine ambulante Behandlung besonders geeignet erscheinen.

Personal-/Betriebsräte und Einzelgewerkschaften haben in dieser Phase große Schwierigkeiten, sich dem Thema zu nähern, da die Suchtexperten von ihnen eine total veränderte Einstellung zu den Problemmitarbeitern verlangen: Sie sollen sich nicht mehr für die Kolleginnen und Kollegen einsetzen, das co-alkoholische Verhalten aufgeben und sich mit der Personalabteilung verbünden. Fast unvorstellbar, daß Betriebsräte sich im Sinne der Hilfe für die Durchführung einer Abmahnung einsetzen, ja sogar einer Kündigung zustimmen sollen. Die übliche Gewaltenteilung im Betrieb scheint damit aufgehoben, und das macht verständlicherweise Schwierigkeiten.

Die dritte Phase, die Phase der Konsolidierung, ist gekennzeichnet durch die zunehmende Ausbreitung erprobter Konzepte. Bestandteile der Konzepte sind:

- Bildung eines Arbeitskreises, der mit Arbeitgeber-/Arbeitnehmervertretern, Fachleuten und Betroffenen besetzt ist;
- Aufbau von Kontakten zu ambulanten Behandlungsstellen, stationären Einrichtungen, Selbsthilfe- und Abstinenzgruppen;
- Planung und Durchführung von Informationsveranstaltungen für die gesamte Belegschaft und bestimmte Zielgruppen;
- Schulung freiwilliger betrieblicher Suchtkrankenhelfer;
- Abschluß einer Dienst-/Betriebsvereinbarung;
- Informationsveranstaltungen in Fachkrankenhäusern für Suchtkranke;
- Zusammenarbeit mit amulanten Beratungs-/Behandlungsstellen für Suchtkranke;
- Bildung regionaler Arbeitskreise „Alkohol am Arbeitsplatz“, um Betriebe und Einrichtungen zusammenzuführen und Konzepte der Zusammenarbeit weiterzuent­wickeln.

Mehr als 1200 Betriebe und Behörden sind sich heute bestehender Alkoholprobleme bei ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bewußt und haben Präventionsmaßnahmen entwickelt. Die geplanten und umgesetzten Maßnahmen hängen davon ab, welche Ressourcen vorhanden sind und welche noch entwickelt werden unter Beachtung von Kosten-Nutzen-Relationen.

Darüberhinaus kommt es natürlich auch darauf an, ob ein Betrieb zunächst nur offensichtliche Problemfälle lösen möchte oder auch präventive oder sogar gesundheitsfördernde Maßnahmen für seine Beschäftigten entwickeln will.

Es gibt jedoch auch große Bereiche der Arbeitnehmerschaft, in denen erst jetzt vorsichtige Ansätze für Hilfsprogramme diskutiert werden oder noch gar nicht vorhanden sind. Dies gilt insbesondere für:

- Landwirtschaftliche Betriebe
- Handwerksbetriebe, Klein- und Mittelbetriebe
- Hotels und Gaststätten und vor allem auch
- Freie Wohlfahrtspflege (Kirche, Krankenanstalten, Altenheime)

(vgl. Deutsche Hauptstelle gegen die Suchtgefahren 1989, S.27)

Stationen der Anerkennung im Sozial- und Arbeitsrecht

Es ist mir hier am Anfang meiner Arbeit wichtig, noch einmal auf die Entwicklung im Sozial- und Arbeitsrecht einzugehen, da die heutigen gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen durch das Einbinden der wichtigsten Stationen in diesem Teil der Rechtsgeschichte verständlicher werden.

Unausweichlich wird an manchen Stellen meiner Arbeit die Thematik der Medikamenten- und Drogenabhängigen berührt aufgrund der Tatsache, daß es zum Teil zum Beispiel in der Rechtsgeschichte einige Überschneidungen gibt, doch grundsätzlich wird es natürlich stets mein Anliegen sein, mich eng an meine Aufgabenstellung zu halten.

Ob Alkoholismus haltloses Saufen, eine selbstverschuldete Krankheit oder ganz einfach eine Krankheit ist, darüber gehen die Ansichten noch heute vielerorts auseinander. Jahrhundertelang galten Trinker im allgemeinen wie auch bei der Ärzteschaft als charakterlos, willensschwach und asozial. Da man mit dem harmlosen betrunkenen „Dorftrottel“ ebensowenig umgehen konnte wie mit den zur Gewalt neigenden „Trunkenbold“, verspottete man den einen und sperrte den anderen in Arbeitshäuser oder Trinkerheilanstalten. „Wohltätige“ und Kirchen nahmen sich dieser gestrauchelten Seelen an, und als erste soziale Einrichtung wurde die Trinkerfürsorge geschaffen. (vgl. Rita Russland 1988, S. 16 - 23 und Industriegewerkschaft Metall 1991, S. 96 - 98)

1954 WHO: Erst 1954 setzte sich bei der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aufgrund der beispielhaften Pionierarbeit von Jellinek die Auffassung durch, daß Alkoholismus eine Krankheit ist: „Alkoholiker sind jene exessiven Trinker, deren Alkoholabhängigkeit einen Grad entwickelt hat, daß sie sich in einer merklichen geistigen Störung äußert oder in einer Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Gesundheit, der zwischenmenschlichen Beziehungen sowie der sozialen und wirtschaftlichen Existenz. Sie bedürfen daher einer medizinischen Behandlung.“

1964 WHO: Experten der WHO versuchten, den Begriff „Sucht“ zu definieren. Sie konnten sich aber nicht einigen, weil der Begriff geschichtlich einen abwertenden und stigmatisierenden Charakter hat. So verständigte sich die WHO auf den Begriff „Abhängigkeit“ im Sinne einer Krankheit, insbesondere die Abhängigkeit von Alkohol, Medikamenten und Drogen.

1968 BSG: In der Bundesrepublik erkennt das Bundessozialgericht mit dem Urteil vom 18.6.1968 Alkoholismus als Krankheit im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung an. So bahnbrechend dieses Urteil war, so unvollkommen war es, machte es doch die Einschränkung, daß Alkoholismus eine selbstverschuldete Krankheit sei. Dementsprechend konnte Alkoholikerinnen und Alkoholikern, die wegen ihrer Trunksucht krank wurden oder eine Entziehungskur antraten, die Lohnfortzahlung vorenthalten werden. Man begründete diese Handlungsweise mit der Auffassung von der Selbstverschuldung im Sinne der Selbsthaftung und Eigenverantwortlichkeit.

1973 LSG: In einem Urteil des Landessozialgerichtes von Nordrhein-Westfalen vom 15. 11. 1973 wurde die Gleichbehandlung der Medikamenten- und Drogensucht mit der Alkoholsucht im Sinne einer Krankheit festgestellt.

1978 BSG: Das Bundessozialgericht stellt in einen Urteil vom 15.2.1978 fest: „Alkoholentziehungskuren gehören sowohl zum Leistungsbereich der Rentenversicherung als auch zu dem der Krankenversicherung. Welcher Versicherungsträger zur Durchführung einer Rehabilitations-(Teil-)maßnahme jeweils zuständig ist, richtet sich nach Art der Maßnahme.“

Dieses Urteil führte zu der Empfehlungsvereinbarung vom 20.11.1978 mit Inkrafttreten zu 1.1.1979 zwischen Kranken- und Rentenversicherungsträgern: § 4 regelt die Zuständigkeit und § 5 das Verfahren, d.h. wer für die Behandlung bzw. für die Übernahme der Kosten zuständig ist. Danach müssen die Krankenkassen die Kosten für die Entgiftung und die Rentenversicherungsträger die Kosten für die Entwöhnung übernehmen, und zwar für Alkohol-, Medikamenten- und Drogenabhängige. So gut diese Empfehlungsvereinbarung gedacht ist, so schwierig ist ihre praktische Handhabung, da zwischen Entzug und Entwöhnung keine starren Grenzen gezogen werden können. Wenn Abhängige zum Zweck der Entgiftung einen sofortigen Krankenhausaufenthalt benötigen, übernehmen die Krankenkassen die Kosten anstandslos. Was nützt aber eine Entgiftung ohne nachfolgende Entwöhnungstherapie, denn die meisten Abhängigen werden nach ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus sofort rückfällig, da sie ungenügend über Abhängigkeitserkrankungen aufgeklärt und nur selten auf den Besuch von Selbsthilfegruppen hingewiesen werden. Sie werden zu „Drehtürpatienten“.

Die Krankenkassen übernehmen natürlich auch die Kosten für die ambulante Behandlung beim Hausarzt oder beispielsweise beim Internisten für eine Entgiftung. Anders sieht es bei einer Entgiftung (oder Entzug) mit anschließender Entwöhnungstherapie in einem Fachkrankenhaus aus: Hier müssen die abhängig Kranken einen Antrag beim Rentenversicherungsträger stellen.

1980 BverwG: Mit Urteil vom 9.1.1980 rückt erstmalig eine oberste Gerichtsinstanz vom Selbstverschuldungsprinzip ab und befindet, daß Alkoholismus eine Krankheit ist. Alkoholiker/innen können jedoch nach diesem Urteil bei Rückfälligkeit mitverantwortlich gemacht werden.

1983 BAG: Mit Urteil vom 1.6.1983 rückt auch das Bundesarbeitsgericht vom ausschließlichem Selbstverschuldungsprinzip ab und konstatiert, daß ein Bündel von Ursachen die Krankheit „Alkoholismus“ verursacht. Der entsprechende Passus lautet: „Maßgebend für die Beurteilung, ob den Arbeiter an der krankhaften Alkoholabhängigkeit ein Verschulden trifft, ist sein Verhalten vor dem Zeitpunkt, in dem die Alkoholabhängigkeit eingetreten ist.“

Laut BAG kann also lediglich von einer Selbstverschuldung bei der Entstehung der Alkoholabhängigkeit gesprochen werden. In einer im Oktober 1983 vom Wissenschaftlichen Kuratorium der Deutschen Hauptstelle gegen die Suchtgefahren veröffentlichten Stellungnahme über die Entstehung der Alkoholabhängigkeit und die Frage des Verschuldens dagegen heißt es unter anderem:

Alkohol ist ein sozial akzeptiertes Genußmittel, auch sein gelegentlicher - nicht nur einmaliger, sondern auch wiederholter Mißbrauch - wird in unserer Gesellschaft weithin toleriert bzw. sogar akzeptiert. Die Beurteilung der Verschuldungsfrage wird durch diese Faktoren wesentlich beeinflußt. Die durch den Gebrauch des sozial akzeptierten Genußmittels Alkohol bedingte Alkoholabhängigkeit wird von vielen Faktoren bestimmt und vor allem durch das vielfältig mögliche Zusammenwirken dieser Faktoren gekennzeichnet. Darin sind sich alle Suchttheorien einig, sie unterscheiden sich lediglich in der Frage, wo der Schwerpunkt der die Alkoholabhängigkeit bedingenden Faktoren liegt.

Die Faktoren, ihr mögliches Zusammenwirken, insbesondere die möglicherweise dispositionelle Ansprechbarkeit für Alkohol, werden vor der Manifestation der Abhängigkeit in der Regel nicht erkannt bzw. nicht vorausgesehen. Vor allem das mögliche Zusammentreffen der zahlreichen eine Alkoholabhängigkeit bedingenden Faktoren in besonderen Lebenssituationen und die damit verbundenen Risiken vermag der Abhängige nicht ausreichend abzuschätzen, insbesondere auch unter dem Eindruck der umfassenden Werbung und der allgemeinen gesellschaftlichen Haltung zum Alkohol. Ist der Alkoholkonsum gesetzlich nicht nur gestattet, sondern auch - einschließlich des gelegentlichen Mißbrauchs - sozial akzeptiert und beruht die Alkoholabhängigkeit auf den für den einzelnen zunächst nicht erkennbaren zahlreichen Faktoren und ihren vielfältigen möglichen Zusammenwirken bei ihm, so kann ihm grundsätzlich an der Entstehung der Alkoholabhägigkeit jedenfalls kein grob fahrlässiges Verhalten angelastet werden.

Dies gilt auch, wenn die Anzeichen eines Überganges vom gelegentlichen Mißbrauch zur Abhängigkeit erkennbar werden. Die Schwierigkeit und unter Umständen schon die Unfähigkeit des Alkoholabhängigen, seine eingetretene Abhängigkeit und die Notwendigkeit einer Behandlung zu erkennen, hängt dann bereits mit seiner Erkrankung zusammen. Vielmehr bedarf es zum Erkennen der Abhängigkeit und für ein entsprechendes Handeln regelmäßig erst einer eingehenden Motivierung für eine Behandlung. Es ist danach davon auszugehen, daß die Frage des Verschuldens an der Akoholabhängigkeit grundsätzlich nicht bejaht werden kann, jedenfalls sofern nicht gravierende Ereignisse bei Beginn der Abhängigkeit vorlagen und dem Abhängigen in ihrer Warnfunktion nachweisbar unübersehbar waren oder sofern sie nicht durch eine Therapie bewußt gemacht wurden.

Die Aussage zum Verschulden an einer Alkoholabhängigkeit zeigt, daß die Frage nach der Verantwortung des einzelnen gegenüber sich selbst und zur Solidargemeinschaft im Zusammenhang mit der Alkoholabhängigkeit nicht immer erst dann gestellt werden darf, wenn der einzelne von der Abhängigkeit erfaßt worden ist, sondern daß die Selbstverantwortung gegen sich selbst und die Verantwortung der Solidargemeinschaft gegenüber, aber auch die Verantwortung der Solidargemeinschaft gegenüber dem möglicherweise durch das sozial akzeptierte Genußmittel Alkohol besonders bedrohten Einzelnen viel früher angesprochen werden müssen. Es entspricht auch rechtlicher Betrachtungsweise, im entscheidenden Leistungsfall nicht nur die Frage der Verantwortung des einzelnen an der Alkoholabhängigkeit und ihrem Verlauf zu stellen, sondern auch zu berücksichtigen, inwiefern die Gesellschaft sich ihrer Verantwortung bewußt gewesen ist und danach gehandelt hat gegenüber Menschen, die durch den Konsum des gleichen sozial akzeptierten Genußmittels Alkohol aufgrund vieler von ihnen nicht beherrschbaren Faktoren abhängig geworden sind.

1986 Schwerbehindertengesetz: Mit der Neufassung des Gesetzes vom 26. 8. 1986

kann die Alkohol- und Drogenabhängigkeit zu einer Schwerbehinderung führen. Die Anerkennung muß beantragt werden, und in den Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit heißt es: „Eine Alkoholabhängigkeit liegt vor, wenn ein chronischer Alkoholkonsum zu körperlichen oder psychischen Schäden geführt hat. Die Bewertung ist vor allem von dem Organschaden und seinen Folgen abhängig (z.B. Leberschaden, Polyneuropathie, organisch-psychische Veränderung, hirnorganische Anfälle). Bei nachgewiesener Alkoholabhängigkeit mit Kontrollverlust und erheblicher Einschränkung der Willensfreiheit ist Alkoholkrankheit in der Regel nicht niedriger als 50 v.H. zu bewerten. Der Nachweis der Abhängigkeit ist erst erbracht, wenn eine sachgerechte Entziehungsbehandlung durchgeführt worden ist und trotz des Bemühens des Betroffenen um Abstinenz keinen bleibenden Erfolg gehabt hat.

Ist bei nachgewiesener Abhängigkeit eine weitere Entziehungsbehandlung durchgeführt worden, muß eine Heilungsbewährung abgewartet werden ( im allgemeinen zwei Jahre). Während dieser Zeit ist in der Regel eine Bewertung um 30 v.H. anzunehmen, es sei denn, daß der Organschaden noch eine höhere Bewertung bedingt.“

1987 BAG: Mit Urteil vom 9.4.1987 legte das BAG fest, daß auch bei Trunksucht die Grundsätze des BAG für kranheitsbedingte Kündigung angewendet werden müssen. Für die Alkoholabhängigen bedeutet das: Erstens kommt es entscheidend darauf an, ob der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Kündigung bereit ist, eine Therapie durchzuführen. Lehnt er dies ab, kann erfahrungsgemäß davon ausgegangen werden, daß er von seiner Abhängigkeit in absehbarer Zeit nicht geheilt wird. Er hat eine negative Zukunftsprognose. Zweitens ist bei krankheitsbedingter Alkoholabhängigkeit zu untersuchen, ob betriebliche Interessen des Arbeitgebers in erheblichem Umfang beeinträchtigt worden sind. Es genügt nicht, wenn der Arbeitgeber pauschal und schlagwortartig behauptet, daß seine betrieblichen Interessen erheblich beeinträchtigt wären. Er muß dies sowohl im Anhörungsverfahren nach § 102 BetrVG gegenüber dem Betriebsrat als auch in einem Kündigungsschutzprozeß gegenüber dem Kläger so konkret wie möglich darlegen.

Drittens muß bei der Awägung der Interessen in jedem Einzelfall festgestellt werden, daß die alkoholbedingte Beeinträchtigung für den Arbeitgeber zu einer unzumutbaren Belastung führt.

Anlaß für diese Entscheidung war die Klage eines 51jährigen, der etwa zwanzig Jahre in einem großen Unternehmen beschäftigt war. Aufgrund seines Alkoholkonsums, durch den er wiederholt auffiel, wurde seine Einsatzfähigkeit immer beschränkter: Während der Mann zunächst als Elektriker mit der Lohngruppe 5 beschäftigt war, war er zuletzt als Kesselwärter mit der Lohngruppe 2 tätig. Nachdem die Firmenleitung die Alkoholabhängigkeit jahrelang „aus sozialen Gründen hinnahm“, so ihr Anwalt vor dem BAG, habe sie schließlich, als der Mitarbeiter wieder unter starker Alkoholeinwirkung gestanden habe, nur noch die Möglichkeit der Entlassung gesehen.

Gegen diese Kündigung zog der Arbeitnehmer, der erst nach seiner Entlassung eine Entziehungskur gemacht hatte, vor Gericht: Seine Abhängigkeit sei arbeitsrechtlich als Krankheit anerkannt und bei einer Kündigung müsse auch der Ausgang der Entziehungskur berücksichtigt werden. Nachdem Arbeits- und Landesarbeitsgericht die Klage abwiesen, unterlag der Mann auch in letzter Instanz.

Er wurde nicht wiedereingestellt, weil er zum Zeitpunkt der Kündigung nicht therapiewillig war. Dieses Urteil macht zweifelsfrei deutlich:

Erstens, daß das BAG auch bei der Alkoholabhängigkeit die strengen Grundsätze des Kündigungsschutzes bei Krankheit anwendet, und zweitens, daß die Betriebsräte im Rahmen einer Betriebsvereinbarung eine Wiedereinstellung nach erfolgter Therapie anstreben müssen.

1987 Empfehlungsvereinbarung für die Nachsorge von Abhängigkeitskranken vom 1.7.1987: Die Spitzenverbände der Kranken- und Rentenversicherungsträger sind übereingekommen, daß Alkohol-, Medikamenten- und Drogenabhängige eine ambulante Nachsorge dann erhalten können, wenn sie an einer stationären Entwöhnungsbehandlung zu Lasten der genannten Versicherungsträger teilgenommen haben und im Anschluß daran nach einem ärztlichen Urteil einer Nachsorge bedürfen.

Die Aufgabe der Nachsorge besteht in der Stabilisierung der Entwöhnung und in der Vermeidung von Rückfällen.

In den geschilderten Stationen haben Gesellschaft und Rechtsprechung ihre Auffassung über Abhängigkeitserkrankungen, insbesondere über Alkoholabhängige, geändert. Sie haben zunächst die These vom haltlosen Saufen aufgegeben, sind dann vom Selbstverschuldungsprinzip der Abhängigen abgerückt, um schließlich die Abhängigkeit von Alkohol, Medikamenten und Drogen als Krankheit anzuerkennen.

Damit ist die Voraussetzung geschaffen, ein neues Verständnis für die sich immer stärker ausbreitenden Abhängigkeitserkrankungen zu entwickeln und ihnen mit Sachverstand entgegenzuwirken.

Die Notwendigkeit innerbetrieblicher Hilfsmaßnahmen

Einen nicht unerheblichen Teil unseres Lebens verbringen wir am Arbeitsplatz. Die Problematik des Alkoholismus hier ignorieren zu wollen, hieße, bewußt Scheuklappen zu tragen. Ebenso wie Schnupfen oder auch Eheprobleme bleibt auch die Krankheit Alkoholismus nicht außen vor. Schlimmer noch: Die Droge Alkohol nimmt am Arbeitsplatz, mit mehr oder weniger Prozenten, sogar einen ungewöhnlich hohen Stellenwert ein. Den gesellschaftlichen Mechanismen mag man sich zu Hause noch entziehen können, auch Freunde kann man sich aussuchen, in der Firma kommt ein Verweigern der traditionellen Trinkrituale (auf die ich noch zum späteren Zeitpunkt eingehen werde) nicht selten dem gesellschaftlichen Aus gleich. Die Gruppendynamik, die bei entsprechendem Umfeld den Drogen-Trip verlangt, kennt hier nur ein Mittel.

In der Kantine steht das „Helle“ wie selbstverständlich neben dem Rollbraten. Zu besonderen Anlässen wie Geburtstagen oder Jubiläen gönnt man sich Sekt oder Hochprozentiges als krönendes Genußmittel, und der Begriff vom „sozialen Schmiermittel“ ist auch nicht aus der Luft gegriffen. Im Betrieb kann der potentiell Gefährdete, der zu Hause noch mit Erfolg den Abstand wahrt, sich nicht des Einflusses erwehren. Auf der anderen Seite sind besonders jugendliche Mitarbeiter mit Blick auf den Leistungs- und Karrieredruck gefährdet. Zudem gibt es Branchen, in denen dem Alkoholgenuß während des Arbeitens und in den Pausen eine besondere, wenn nicht sogar traditionelle Bedeutung zukommt. Dazu zählen die Baubranche und natürlich die Brauereien. Der bei bestimmten Tätigkeiten vom Körper verlangte Durstlöscher wird irrtümlicherweise mit dem Getränk Bier gleichgesetzt. Alternativen werden mit Erfolg übersehen.

Allerdings lassen sich die Trinkgewohnheiten in den Betrieben nicht über einen Kamm scheren. Es gibt Firmen mit absolutem Alkoholverbot, die Höhe des Alkoholkonsums kann aber auch - abhängig von der Einstellung des Vorgesetzten oder der Kollegen - von Abteilung zu Abteilung schwanken. Der Alkoholkonsum wird gefördert bzw. erleichtert durch ein tolerantes Verhalten „von oben“, wenn Vorgesetzte mit schlechtem Beispiel vorangehen oder ein Druck zum Mittrinken von den Kollegen ausgeübt wird. Eine Repräsentativumfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ergab im Hinblick auf das Trinkverhalten am Arbeitsplatz: (vgl. Deutsche Hauptstelle gegen die Suchtgefahren 1988, S. 1)

- 11 Prozent einer repräsentativen Strichprobe von Berufstätigen (n = 2000) erklärten, daß an ihrem Arbeitsplatz täglich getrunken wird.
- 4 Prozent der Befragten mit niedriger Arbeitsbelastung oder 23 Prozent mit sehr starker Belastung am Arbeitsplatz haben bei ihrer Arbeit stets Alkohol in greifbarer Nähe und konsumieren alkoholische Getränke. (vgl. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung 1982)
- Konsum einzelner Alkoholiker am Arbeitsplatz (in Prozent der Erwerbstätigen)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

(vgl. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung 1985)

Es ist sicher nicht die Regel, daß die Alkoholkrankheit des Einzelnen ihren Ursprung im Betrieb haben muß, auch wenn hier oft die Ursache in Form von Frust zu suchen ist, ihrer Förderung steht aber ebensowenig im Weg. Und, wer abhängig ist, wird Mittel und Wege finden, sich auch während der Arbeit mit dem dringend benötigten Stoff zu versorgen, und wer bereits trocken ist, wandelt auf einem dünnen Seil, wenn die Kollegen keine Rücksicht nehmen bzw. nichts unternehmen.

Die Deutsche Hauptstelle gegen die Suchtgefahren geht davon aus, daß 5 Prozent der Beschäftigten in Fabriken und Büros, in Amtsstuben, Banken und Kaufhäusern alkoholkrank sind. Das sind immerhin 1,25 Millionen Beschäftigte. Das ist aber nur die Spitze des Eisberges, denn weitere 10 Prozent der Belegschaft sind als alkoholgefährdet zu betrachten. Das sind 2,5 Millionen Arbeitnehmer/innen. Nur 5 Prozent = 1,25 Millionen Arbeitnehmer/innen leben abstinent. Konkret heißt das, daß jede/r siebte Beschäftigte ein massives Alkoholproblem hat. (vgl. Deutsche Hauptstelle gegen die Suchtgefahren 1988, S.1)

Diese Angaben werden auch durch Einzeluntersuchungen bestätigt:

1986 legte BASIC (Berliner Arbeitsgruppe-Strukturforschung im Gesundheitswesen der Technischen Universität Berlin) eine im Auftrag des Bundesministeriums für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit durchgeführte Untersuchung vor. Die Wissenschaftler hatten anderthalb Jahre lang zwei Verwaltungen mit 5700 Beschäftigten des öffentlichen Dienstes untersucht. Sie stellten fest, daß es dort ca 300 nasse und 150 trockene Alkoholkranke gibt und weitere 500 bis 600 Mitarbeiter/innen alkoholgefährdet sind. Die Wissenschaftler meinen, daß die genannten Zahlen (über 5 Prozent der Beschäftigten alkoholkrank, weitere 10 Prozent alkoholgefährdet) auf jeden anderen Betrieb zu übertragen sind, wobei die Art der Beschäftigten, ob Frauen oder Männer, ob Junge oder Ältere, ob Arbeiter, Angestellte oder Beamte, keine Rolle spielt.

(vgl. Industriegewerkschaft Metall 1991, S. 24 - 25)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2:Die Konsumenten in der Arbeitswelt (von je 100 Beschäftigten sind...)

Der Gruppe der Abhängigen steht eine Majorität der „Normalverbraucher“ gegenüber, jener also, die - auch im Betrieb - Alkohol trinken, ohne (bislang) als abhängig zu gelten. Herbert Ziegler (Geschäftsführer der Deutschen Hauptstelle gegen die Suchtgefahren) nennt sie auch „unauffällige Konsumenten“ und schätzt sie auf 90 Prozent der Mitarbeiter. Er sieht sie zwischen den Abhängigen und der Gruppe der „Nichtkonsumenten“ mit ebenfalls 5 Prozent. Die „Normalverbraucher“ sind es nach Ziegler, die in der Konfrontation mit den beiden Randgruppen weniger mit dem Verstand als vielmehr mit dem Gefühl reagieren. Beide, Abhängige wie Abstinente, werden durch Vorurteile und Fehleinschätzungen ausgegrenzt. Die erforderliche Hilfe wird letztendlich dadurch erschwert.(vgl. Wolfgang Strähler 1993, S.87)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3:Die Beziehungen zwischen den verschiedenen Konsumentengruppen

Die Folgen des Alkoholmißbrauchs für den Betrieb

Arbeitssicherheit

Besonders gravierend sind die Auswirkungen des Alkoholgenusses auf die Sicherheit am Arbeitsplatz. Schon geringe Alkoholmengen haben starke körperliche und seelische Beeinträchtigungen zur Folge, die es den Beschäftigten nicht mehr erlauben, ihre Tätigkeit korrekt und sicher auszuführen. (Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung 1990, S. 22 - 29)

Auswirkungen des Alkohols in den Bereichen Körperfunktionen und Verhalten auf:

- das Reaktionsvermögen
- die Aufmerksamkeit
- das Gleichgewicht
- das Sehvermögen
- den Schlaf

Alkohol hat jedoch nicht nur Auswirkungen auf die Körperfunktionen, sondern auch auf die psychische Verfassung. Eine der gravierendsten Folgen ist der Verlust der Selbstkontrolle, die sich in zunehmender Enthemmung, falscher Selbsteinschätzung und erhöhter Risikobereitschaft äußert. Diese Bereitschaft, Gefahren zu ignorieren, ist schon ab 0,5 Promille deutlich erhöht und führt im Zusammenwirken mit herabgesetzter Kritikfähigkeit und mangelndem Konzentrationsvermögen zu einem völlig unangemessenen und „weltfremden Verhalten“. Dieses Fehlverhalten wird dann noch dadurch in seiner Gefährlichkeit gesteigert, daß auch die Körperfunktionen empfindlich gestört sind. Aber nicht nur in der Produktion führt Alkohol zu einem erhöhten Unfallrisiko. Auch alkoholbedingte Fehlentscheidungen des Managements oder fehlende Sorgfalt in Konstruktionsbüros können weitreichende Folgen für die Sicherheit nach sich ziehen.

Arbeitsweg

Für den Weg von und zur Arbeit gilt gleiches wie für den Arbeitsplatz. Auch hier trägt der Alkohol zu einer immensen Risikosteigerung bei. Besonders häufig sind schwere Unfälle auf dem Heimweg, da der im Betrieb konsumierte Alkohol bis zum Arbeitsende in der Regel nicht vollständig abgebaut wird. Dieser Restalkohol wird viel zu häufig unterschätzt, so daß Beschäftigte oft genug mit einem Blutalkoholspiegel am Straßenverkehr teilnehmen, der sicheres Verhalten nicht mehr zuläßt.

Auch aus diesem Grunde sollten null Promille am Arbeitsplatz für alle Beschäftigten zur Selbstverständlichkeit werden.

Betriebsablauf

Zur Erinnerung: Mindestens 5 Prozent aller Beschäftigten (1,25 Mio.) sind alkoholkrank, weitere 10 Prozent (2,5 Mio.) sind stark gefährdet. Daß Alkoholmißbrauch nicht nur erhebliche betriebswirtschaftliche Kosten verursacht (worauf ich später noch genauer eingehen werde), sondern die Betriebe auch vor beträchtliche Probleme stellt, was den geregelten Arbeitsablauf angeht, verdeutlichen folgende Zahlen:

Alkoholabhängige haben im Vergleich zu Nichtabhängigen

- 16mal häufigere Fehlzeiten,
- sind 2,5mal so oft krankgeschrieben,
- sind 3,5mal häufiger in Betriebsunfälle verwickelt und
- fehlen 1,4mal so lang nach Unfällen.

Das hat unter Umständen zur Folge:

- Schlechte Kalkulierbarkeit der Prokuktion,
- Verspätungen und Unzuverlässigkeit,
- Mehrarbeit und Überstunden für andere Beschäftigte,
- überdurchschnittliche Beanspruchung der Verwaltung und der Betriebs-/ Personalräte,
- höhere Fluktuationsrate unter der Belegschaft,
- neue Arbeitskräfte müssen eingestellt oder angelernt werden, um das Produktionsdefizit aufzufangen,
- Fertigungskapazitäten werden schlecht ausgelastet,
- Fehlentscheidungen auf Führungsebene können zu Produktionsausfällen führen.

Betriebsergebnis

Beschäftigte mit Alkoholproblemen bringen nur etwa 75 Prozent der normalen Arbeitsleistung. Die restlichen 25 Prozent gehen durch Fehlzeiten, zusätzliche Beanspruchung anderer Betriebsangehöriger, überdurchschnittlich hohe Beteiligung an Unfällen und Schadensfällen sowie mangelnde Arbeitsleistung verloren.

Die Deutsche Hauptstelle gegen Suchtgefahren vermutet, daß bei 10 bis 30 Prozent aller Betriebsunfälle Alkohol im Spiel war. Die Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung geht davon aus, daß bei 25 Prozent aller Arbeitsunfälle einschließlich der Wegunfälle Alkohol zumindest eine Rolle spielt.

Aber : Schuld müssen dabei noch lange nicht nur die Abhängigen sein! Auch der als „Normalkonsument“ bekannte Kollege kann nach einem Rausch für einen Unfall verantwortlich sein, wenn auch unter Umständen juristisch nicht verantwortlich gemacht werden. (vgl. Wolfgang Strähler 1993, S. 88 - 89)

Das bedeutet, daß sich das Produktionsergebnis durch alkoholbedingten Leistungsabfall verschlechtert:

- Die Sorgfalt läßt nach.
- Der Ausschuß erhöht sich.
- Reklamationen häufen sich.
- Bearbeitungszeiten verlängern sich.
- Überforderung mit erhöhtem Pausenaufwand tritt ein.
- Die Mehrarbeit der anderen Beschäftigten schlägt sich auf die Leistung der gesamten Arbeitsgruppe nieder.

Betriebsklima

Trinkende Kollegen und Kolleginnen werden erfahrungsgemäß lange Zeit durch ihre Arbeitsgruppe gedeckt. Diese falsch verstandene Solidarität hat jedoch ihre Grenzen, wenn Abhängige zur dauerhaften Belastung werden. Der anfänglichen Unterstützung folgen im Laufe der Zeit Verärgerung über die entstandene Mehrbelastung. Erste Vorwürfe gegen den Betroffenen werden laut, Besserungsversprechen werden gegeben und immer wieder gebrochen, weil sie von Alkoholkranken nicht eingehalten werden können. Das soziale Umfeld reagiert zunehmend gereizter, es kommt zu Streiterein und nicht selten zu gewalttätigen Auseinandersetzungen.

Das Absinken der Gruppenarbeitsleistung führt zur Maßregelung durch die Vorgesetzten. Diese Rüge wird von der Arbeitsgruppe irgendwann nicht mehr hingenommen. Es folgen Schuldzuweisungen, man distanziert sich von dem Kranken, fordert auf dem Höhepunkt der Auseinandersetzung deren Versetzung oder sogar Kündigung (jede sechste Kündigung ist alkoholbedingt).

In diesem Stadium ist das Arbeitsklima auf ein Niveau gesunken, das schon lange keine effektive Zusammenarbeit mehr zuläßt und zu Lasten aller Beteiligten geht.

Betriebsimage

Bei den betrieblichen Folgen des Alkoholmißbrauchs wird ein Punkt häufig übersehen: das negative Image, das ein für hohen Alkoholkonsum bekannter Betrieb nach außen hin hat.

Es läßt sich leicht vorstellen, welchen Eindruck beispielsweise alkoholisierte Führungskräfte auf Kunden und Geschäftspartner machen. Schnell und nicht zu Unrecht wird von der Leitung auf den gesamten Betrieb geschlossen.

Imageeinbußen sind auch bei nicht eingehaltenen Lieferfristen und mangelhafter Produktionsqualität zu erwarten. Kein Kunde will seine Zeit mit Mahnungen oder Regreßforderungen vertun. Aber selbst wenn es objektiv keine Beanstandungen gibt, dürfte in vielen Fällen ein hoher Alkoholkonsum abschreckend auf potentielle Auftraggeber wirken.

Darüberhinaus läßt überdurchschnittlicher Alkoholkonsum negative Rückschlüsse auf Unternehmensstruktur und Arbeitsbedingungen zu, die nicht im Sinne der Unternehmensleitung und auch nicht im Sinne der Belegschaft sein können.

Abschließend sei noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die genannten betrieblichen Einbußen nicht nur durch alkoholkranke Mitarbeiter verursacht werden. Jeder, der am Arbeitsplatz regelmäßig oder übermäßig Alkohol trinkt, gefährdet sowohl Arbeitssicherheit als auch Betriebsablauf, -klima, -ergebnis und -image.

Die Folgekosten durch Alkoholmißbrauch

Welche betriebs- und volkswirtschaftlichen Kosten hinter der Krankheit Alkoholismus und dem Alkoholmißbrauch verborgen sind, wird wohl kaum jemals exakt zu berechnen sein, läßt sich jedoch in Größenordnungen schätzen. Somit gibt es also keine genauen Kosten-Nutzen-Analysen über betriebliche Alkoholprogramme. Es gibt nur Hinweise und Aussagen, daß sich die Durchführung von Alkoholprogrammen lohnt:

So stellte im Oktober 1986 die Betriebskrankenkasse eines Unternehmens mit 2000 Beschäftigten in Bayern fest, daß in der Zeit vor der Einführung des betrieblichen Hilfsprogramms neun alkoholabhängige Beschäftigte bei einer Gesamtarbeitszeit von 16425 Tagen genau 2724 Fehltage hatten. Ihre Fehltage lagen mit 16,6 Prozent deutlich über dem sonstigen betrieblichen Durchschnitt. Nach ihrer Entziehungstherapie brachten sie es bei einer Gesamtarbeitszeit von 9125 Tagen auf 185 Fehltage. Mit einem Anteil von 2 Prozent an den Fehltagen lagen sie nunmehr erheblich unter dem sonstigen betrieblichen Durchschnitt. Hilfsprogramme lohnen sich demnach nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für die Krankenkassen und die Arbeitgeber. (vgl. Landesverband der Betriebskrankenkassen 1991, S. 24)

Den Nutzen betrieblicher Alkoholprogramme anhand der erheblich verminderten Fehltage zu beurteilen ist einleuchtend, weil das Ergebnis so augenfällig ist. Dennoch bleibt es nur eine vordergründige Betrachtungsweise, da viele andere Faktoren bei einer solchen Kosten-Nutzen-Analyse berücksichtigt werden müßten, zum Beispiel Entlastung der Krankenkassen (Beitragssätze) oder besseres und damit produktiveres Arbeitsklima oder Gesundung der Familie. Es ist sogar ein Fehler, würde man Kosten-Nutzen-Analysen nur auf Alkoholabhängigkeit abstellen. Alkohol umfaßt auch andere Krankheitsbilder als „nur“ die Sucht. Daher müßten die neuen Volkskrankheiten wie zum Beispiel Herz-Kreislauferkrankungen in eine Kosten-Nutzen-Analyse miteinbezogen werden.

Kostenbeispiele

- Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums von 1986 beträgt der gesamte volkswirtschaftliche Schaden durch den Genuß des Suchtmittels Alkohol 17 Milliarden DM pro Jahr. Andere Schätzungen, die zum Beispiel zusätzliche Unfall- und Krankheitskosten, Fehlzeiten, erhöhte Kriminalität usw einbeziehen, kommen sogar auf mehr als 30 Milliarden DM jährlich. (vgl. Industriegewerkschaft Metall 1991, S. 134 - 141)
- Die Folgekosten von ernährungsbedingten und mitbedingten Krankheiten werden vom Bundesgesundheitsministerium auf jährlich 40 Milliarden DM veranschlagt.
- Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände hat 1983 die alkoholbedingten betriebswirtschaftlichen Verluste für einen „10000-Mann-Betrieb“ auf 1,5 bis 1,8 Millionen DM geschätzt.
- Dr. Peter Bengelsdorf, Geschäftsführer des Arbeitgeberverbandes Hamburg/ Schleswig-Holstein, schreibt 1986 in der Broschüre „Alkohol im Betrieb“, daß bei einem „1000-Mann-Betrieb“ mit rund 50 bis 80 alkoholabhängigen Kranken (Gefährdete wurden nicht mit einberechnet) die jährlichen zusätzlichen Belastungskosten 625000 DM bis 1 Million DM betragen würden.
- Auf dem Gebiet der „Alkohol am Arbeitsplatz“-Programme wird derzeit eine Studie des Stanford Research Insitutes gehandelt, die als Grundlage für Kostenberechnungen eine einfache Faustformel liefert. Der Richtwert für die durch Alkoholismus im Betrieb verursachten Kosten basiert auf der statistisch gestützten Annahme, daß ein Mitarbeiter mit Alkoholproblemen etwa 25 Prozent seiner Arbeitsleistung nicht erbringen kann. Diese nicht erbrachte Leistung wird für Fehlzeiten, Krankheit, geringere Produktivität, Unfallhäufigkeit etc. verbraucht. Damit ergibt sich folgende Formel:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Da derzeit der durchschnittliche Anteil von Alkoholikern in Unternehmen mit etwa 5 bis 10 Prozent anzusetzen ist, ergibt sich folgende Rechnung: Die Kosten für das Problem Alkohol betragen 1,25 Prozent der Lohn- und Gehaltssumme eines Betriebes.

Beispiel: Ein Betrieb mit 10 000 Mitarbeitern und einem personellen Durchschnitts-gehalt von 50 000 DM hat etwa 500 Alkoholiker in der Belegschaft. Diese erbringen 25 Prozent weniger Arbeitsleistung, das heißt die Lohn- und Gehaltssumme von
50 000 x 500 = 25 000 000 DM wird zu einem Viertel nicht durch Arbeitsleistung aufgewogen. Dieser Verlust beträgt damit 6 250 000 DM. Dieses entspricht 1,25 Prozent der Lohn und Gehaltssumme von 500 000 000 DM. (vgl. Volker Schäfer 1984, S. 15 - 16)

· Das folgende Beispiel basiert auf Angaben und Beobachtungen des werksärztlichen Dienstes eines Betriebes: Danach haben 100 alkoholgefährdete bzw. alkoholabhängige Mitarbeiter/innen in der Zeit von Anfang 1980 bis Ende 1884 - also in fünf Jahren - über drei Millionen DM Kosten verursacht. Sie setzen sich wie folgt zusammen:

Kosten von 100 alkoholgefährdeten Mitarbeitern in fünf Jahren =

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

In den Kosten der Sozialversicherungsträger sind sämtliche Krankheitsfälle erfaßt, gleich, ob eine direkte oder indirekte Verbindung zum Alkoholkonsum hergestellt werden konnte. Indirekte Kosten sind beispielsweise, wenn die ärztliche Diagnose auf Magen- Darmentzündung, Knöchelbruch oder Durchblutungsstörungen lautet. Denn auch diese Krankheitsbilder sind eine Folge des Alkoholmißbrauchs.

Zu den Kosten des Arbeitgebers zählen die Aufwendungen für die Dauer der Lohn- und Gehaltsfortzahlungen einschließlich der auf diese Zeit entfallenden Gemeinkosten. Dabei wurde ein durchschnittlicher Stundenlohn für das Jahr 1984, bezogen auf das ganze Werk, ermittelt. Die Rückrechnung bis 1980 erfolgte anhand der Tariflohnentwicklung.

Die systematische Beobachtung von Einzelpersonen, die wegen ihres starken Alkoholkonsums bekannt waren, durch den werksärztlichen Dienst in der Zeit von Anfang 1980 bis Ende 1984 zeigte für die Betroffenen bedrückende Krankheitsbilder, nennt die Zahl der Arbeitsunfähigkeitstage und führt die Kosten auf.

Die Beispiele werden anonym nach Geburtsjahrgängen nachfolgend dargestellt:

A) Beispiel Jahrgang 1927:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Durchschnittliche Fallkosten von 1980 bis 1984:

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B) Beispiel Jahrgang 1930

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Durchschnittliche Fallkosten von 1980 bis 1984:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

C) Beispiel Jahrgang 1943

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Durchschnittliche Fallkosten von 1980 bis 1984:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

- Im „Betriebsarzt“ Nr. 5/87 berichtet Dr. med Heiko Krefter über ein vier Jahre laufendes Hilfsprogramm für alkoholkranke Beschäftigte in einem „3000-Mann-Betrieb“. Danach sind dem Werksarzt in dieser Zeit 113 Krankheitsfälle bekannt geworden, rund 3,8 Prozent der Beschäftigten. Davon konnte zu 89 Beschäftigten ein Gesprächskontakt aufgenommen werden. 32 Beschäftigte konnten zu einer stationären oder ambulanten Behandlung motiviert werden. 28 sind davon seit knapp drei Jahren trocken. Ihre Fehlzeit ging nach der Therapie um 56 Prozent zurück, und die Unfallhäufigkeit auf Null. Die Betriebszugehörigkeit zum Zeitpunkt der Therapie betrug durchschnittlich 19,5 Jahre. Weitere 27 von den 113 Betroffenen schieden aus dem Betrieb aus: 14 im Durchschnittsalter von 57 Jahren gingen in Rente, neun wurden durch den Arbeitgeber gekündigt, drei kündigten selber und ein Betroffener verstarb.

- In der vom Bundesverband der Betriebskrankenkassen herausgegebenen Informationsschrift „Alkohol im Betrieb“ vom Dezember 1987 wird folgendes Beispiel eines mittleren metallverarbeitenden Betriebes dargestellt:

Der Firma bzw. der BKK waren zum Zeitpunkt der Untersuchungen (1983) 14 Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen mit Alkoholproblemen bekannt. Fünf Personen waren im beobachteten Zeitraum zu einer Entwöhnungsbehandlung, neun Personen haben sich einer solchen Behandlung verweigert.

Für die fünf Versicherten der BKK, die sich einer Entwöhnungsmaßnahme unterzogen, ergab sich folgendes Bild: (vgl. Landesstelle gegen die Suchtgefahren Schleswig-Holstein e.V. 1991, S. 32 - 33)

Fall 1: Entwöhnungsbehandlung ab März 1980. Vor der Behandlung: 1977 bis 1980 - 482 Tage AU (Arbeitsunfähigkeit). In gleichen Zeitraum fielen 54 000 DM für stationäre Krankenhausbehandlung an. Nach der Behandlung: 3,5 Jahre ohne AU-Zeiten .

Fall 2: Entwöhnungsbehandlung ab Mai 1980. Vor der Behandlung: 1977 bis 1979 - 193 Tage AU. Nach der Behandlung: 1981 bis 1983 - 34 Tage AU und ein Heilverfahren.

Fall 3: Entwöhnungsbehandlung ab Oktober 1980. Vor der Behandlung: 1977 bis 1980 - 193 Tage AU. Nach der Behandlung: In drei Jahren vier Heilverfahren je 29 Tage. Keine AU-Zeiten.

Fall 4: Entwöhnungsbehandlung ab Juni 1982. Vor der Behandlung: 1977 bis 1982 - 185 Tage AU. Nach der Behandlung: Keine AU-Zeiten.

Fall 5: Enwöhnungsbehandlung ab Oktober 1982. Vor der Behandlung: 1977 bis 1982 - 201 Tage AU. Nach der Behandlung: 1983: 8 Tage AU.

Für die neun anderen Beschäftigten, die sich bis jetzt nicht zu einer Entwöhnungsbehandlung entschließen konnten, fielen in den Jahren 1977 bis 1983 insgesamt 6976 Arbeitsunfähigkeitstage an, das heißt pro Person und Jahr circa 65 AU-Tage.

Die Konsequenz: Die genannten Beispiele beziehen zwar die durch Alkohol mitverursachten Volkskrankheiten wie zum Beispiel die Herz-/ Kreislauf-Erkrankungen nicht mit ein, gleichwohl machen die Beispiele aber deutlich, daß Vorbeugen nicht nur besser als Heilen, sondern auch billiger ist. Dafür soll eine Modellrechnung entwickelt werden. (vgl. Industriegewerkschaft Metall 1991, S. 141 - 142)

Bei 1000 Beschäftigten beträgt die Zahl der Alkoholabhängigen mindestens 50. Diese kosten - so das Beispiel der Metallarbeitgeber von Schleswig-Holstein - 50 000 bis
80 000 DM. Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt man bei 1000 Beschäftigten mit 50 alkoholabhängigen Personen, wenn folgende Rechnung aufgemacht wird: 50 Beschäftigte erbringen bei einem Durchschnittslohn von 20 DM pro Stunde und 150 Arbeitsstunden im Monat einen Verdienst von 160 000 DM. 50 Alkoholabhängige, die im Durchschnitt nur 75 Prozent der Leistung erbringen, erwirtschaften 120 000 DM im Monat, verursachen also 40 000 DM Verlust an Lohnkosten.

Die Kosten bei 1000 Beschäftigten sind aber viel höher anzusetzen, da weitere 100 Personen als alkoholgefährdet gelten. Diese müssen nicht unbedingt abhängig werden, können aber durch den Suchtmittelmißbrauch eine der Volkskrankheiten erleiden.

All diese Kosten sind nur schwer zu errechnen, aber bei 1000 Beschäftigten betragen sie mindestens zwischen 80 000 und 100 000 DM im Monat.

Ausgehend von dieser Annahme lohnt es sich schon für jeden Betrieb ab 1000 Beschäftigten, eine hauptamtliche, qualifizierte Kraft für Fragen der Gesundheitspolitik einzustellen. Das ist billiger, als die „Reparaturkosten“ für die sozialbedingten Krankheiten aufzubringen.

Anmerkung: Trotz aller sozialen Errungenschaften in der Arbeitswelt ist es nach wie vor so, daß der Betrieb die Verfügungsgewalt über die „Arbeitskraft“ gegen die Zahlung von Lohn erwirbt und dafür eine gewinnbringende Leistung erwartet. Der Betrieb ist in erster Linie eine Produktionsgemeinschaft, die im Wettbewerb den Gesetzen der Marktwirtschaft unterliegt. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit zu betriebswirtschaftlichem Handeln.

In jedem Betrieb werden regelmäßig die vorhandenen Maschinen kontrolliert und gewartet, da Ausfallzeiten negativ zu Buche schlagen. Darüberhinaus ist man bemüht, optimierte Standortverhältnisse sicherzustellen. Ganz anders ist es bei der menschlichen Arbeitskraft: Regelmäßige „Wartungsarbeiten“, das heißt Maßnahmen für das körperliche und seelische Wohlbefinden der Mitarbeiter sowie die Sicherung optimierter Standortverhältnisse in Form der Gestaltung eines guten Betriebsklimas zur Förderung der Leistungsbereitschaft und -fähigkeit sind leider größtenteils unbekannt. Allenfalls bei längeren krankheitsbedingten Ausfallzeiten werden vorhandene Mißstände kurzzeitig beklagt, doch selten konsequent angegangen.

Die menschliche Arbeitskraft ist nicht nur ein Kosten-, sondern auch ein Gewinnfaktor für den Betrieb. Gute Arbeitsbedingungen fördern einerseits das subjektive Wohlbefinden der einzelnen Mitarbeiter, andererseites ihre Leistungsmöglichkeiten und Produktivität.

Ursachen für den Alkoholmißbrauch im Betrieb

Als Ursachen der Alkoholkrankheit des Einzelnen, so konnte ich in der einschlägigen Literatur feststellen, können viele Faktoren geltend gemacht werden. Nicht zuletzt kann die Abhängigkeit ihre Wurzel in den Arbeitsbedingungen haben. Auch 38-Stunden-Woche und Wochenendzuschlag trösten über diese Tatsache nicht hinweg.

Auch heute noch gibt es Arbeiten, die körperlich anstrengend und mit einem Wasserverlust verbunden sind, der aufgefangen werden will - meist halt leider mit Bier. Was aber heutzutage den Arbeitnehmer am meisten belastet, ist meiner Meinung nach der psychische Druck, der auch vor Managern und Führungskräften nicht halt macht. Termindruck, Rationalisierung, Akkordarbeit, Unterqualifikation, Angst vor dem Abstellgleis des Alters, aber auch Überforderung führen zu Versagensängsten, Streßsymptomen, Mißtrauen nicht zuletzt gegenüber den Kollegen. Hinzu kommen ständig drohende Arbeitslosigkeit und Intrigen unter Kollegen.

Nicht immer ist der Arbeitgeber verantwortlich, auch steht ein schlechtes Arbeitsklima sicher nicht generell für die heutige Zeit, doch der verschärfte Wettbewerb mit seinen härteren Bandagen findet nicht selten innerhalb eines Betriebes seine Fortsetzung. Andere Faktoren, die konkret durch die Arbeitsbedingungen ausgelöst werden, lassen sich lokalisieren und beseitigen - auch wenn dies mitunter mit Investitionen verbunden und daher vom Arbeitgeber nicht immer gleich akzeptiert sein wird. Dazu zählt die Monotonie verschiedener Arbeitsprozesse genauso wie die einseitige körperliche Belastung oder ein schlechtes Arbeitsklima (diesmal in der eigentlichen Bedeutung des Wortes) durch Lärm, Hitze und Staub oder die Einwirkung chemikalischer Dämpfe. In diesem Zusammenhang sind die wohlbekannten „Durstberufe“ zu nennen.

Das Ursachenkonzept

Wenn der Verantwortliche für präventive Maßnahmen in einem Betrieb in der Alkoholforschung nicht besonders bewandert ist, wird er mit hoher Wahrscheinlichkeit sagen, daß Ziel und Ansatzpunkt präventiver Maßnahmen offensichtlich seien: Es gehe letzten Endes darum, weniger Alkoholabhängige und alkoholbezogene Probleme im Betrieb zu haben und zu diesem Zwecke müßte man deren Ursachen beseitigen. Aufgabe der Wissenschaft wäre es demnach also, ihm die richtigen Ursachen zu nennen. Lange Jahre ist die Alkoholismusforschung - so nach Knischewski - von ähnlichen Gedanken ausgegangen und hat versuicht, die Ursache der Alkoholabhängigkeit zu finden. (vgl. Ernst Knischewski 1987, S.12)

Es wurde u.a. untersucht, ob es bestimmte genetische Faktoren gibt, die eine Alkoholabhängigkeit bedingen, oder ob es Persönlichkeitsunterschiede sind, wobei über lange Zeit das Konzept der Suchtpersönlichkeit untersucht wurde. Es wurde auch überprüft, ob Umweltfaktoren die Ursache für Alkoholmißbrauch sind, einschließlich der Frage, inwieweit die Verfügbarkeit von Alkohol bei der Entstehung eine Rolle spielt. Fazit aller Untersuchungen ist, daß weder die eine Ursache noch eine kleine Gruppe klar umschriebener Ursachen für die Entstehung einer Alkoholabhängigkeit gefunden wurden. Alle Hypothesen, von denen einige aufgezählt wurden, konnten nicht belegt werden.

Das Risikofaktorenkonzept

Eine Vielzahl von wissenschaftlichen Untersuchungen sprechen dafür, daß man statt mit einem eindimensionalem Ursachenkonzept die Entwicklung von Alkoholproblemen besser mit einem Risikofaktorenkonzept erklärt. Damit ist gemeint, daß es eine Vielzahl von Faktoren gibt, die bei der Entwicklung von Alkoholmißbrauch eine fördernde oder hemmende Rolle spielen. Diese Vielzahl ist insofern auch plausibel, als ziemlich gut belegt ist, daß sich eine Alkoholabhängigkeit über fünf bis 15 Jahre entwickelt, in der ein Mensch den vielfältigsten Einflüssen ausgesetzt ist. (vgl. Ernst Knischewski 1987, S.13 - 19)

Da die Zahl der Faktoren aus der Forschung umfangreich ist, so daß man die Übersicht verlieren kann, wurden sie im folgenden zunächst in vier Bereiche geordnet:

- genetische Faktoren
- lebensgeschichtlich erworbene Kompetenzen im Umgang mit Alkohol und Bela­stungen
- außerbetriebliche Lebenssituation
- innerbetriebliche Situation

Alkoholmißbrauch ist nicht auf eine Ursache zurückzuführen, sondern wird durch zahlreiche Faktoren in der Anlage und der Entwicklung eines Menschen beeinflußt, die man als Risikofaktoren bezeichnet.

Vorteil des Ergebnisses: Neben den genetischen Faktoren wurden eine Reihe von Faktoren in der Umwelt und in der Entwicklung des Menschen gefunden, die es überhaupt ermöglichen, mit präventiven Maßnahmen anzusetzen.

Nachteil des Ergebnisses: Wegen der zahlreichen Faktoren ist es schwierig, die Bedeutung eines einzelnen Faktors oder einer Faktorengruppe wissenschaftlich festzulegen. Dies bedeutet, daß wir im Regelfall immer bei mehreren Faktoren in der Prävention ansetzen müssen, auch wenn möglicherweise ein Teil davon im individuellen Einzelfall weniger wichtig oder unwichtig ist. Prävention heißt deshalb immer, zahlreiche Faktoren im Leben von Personen gleichzeitig zu beeinflussen, um etwas zu erreichen.

Im folgenden möchte ich nähere Informationen zu den einzelnen Faktorengruppen geben. Auf die drei außerbetrieblichen Faktorengruppen wird nur kurz eingegangen, obwohl ihre Darstellung auch wichtig ist: Zum einen gibt es Wechselwirkungen zwischen den Faktorengruppen und zum anderen soll in der Gesamtübersicht deutlich werden, daß die betrieblichen Risikofaktoren nur eine Gruppe unter mehreren darstellen.

Genetische Faktoren:

Die Literatur ist sich heute darüber einig, daß bestimmte genetische Faktoren dafür verantwortlich sind, daß Personen mit dem gleichen exzessivem Alkoholkonsum eine unterschiedliche Wahrscheinlichkeit haben, alkoholabhängig zu werden. Es ist ebenfalls sicher, daß die Toleranzschwelle für die Entstehung von alkoholbedingten Krankheiten zwischen verschiedenen Personen und auch zwischen den Geschlechtern unterschiedlich ist. Biologische Faktoren spielen also mit Sicherheit eine Rolle, aber ihre Bedeutung ist im Laufe der Entwicklung von alkoholbezogenen Problemen unklar. Dazu kommt, daß wir solche genetischen Dispositionen - so nach Knischewski - kaum mit präventiven Maßnahmen beeinflussen können.

Lebensgeschichtlich erworbene Kompetenzen im Umgang mit Alkohol und Belastungen

Mit lebensgeschichtlich erworbenen Kompetenzen im Umgang mit Alkohol ist hier die Summe dessen gemeint, was eine Person bis zum Eintritt in ihr Berufsleben bzw. bis zum Antritt eines neuen Arbeitsplatzes an Wissen, Einstellungen und Verhaltensweisen im Umgang mit Alkohol entwickelt hat. Die Art der Erziehung im Elternhaus, die Einstellung der Eltern zum Alkoholkonsum oder die Bezugsgruppe im Jugendalter spielen bei der Entwicklung des Umgang mit Alkohol eine entscheidene Rolle. Das heißt, daß bereits ein Lehrling mit 15 oder 16 Jahren, erst recht aber der erwachsene Arbeitnehmer, eine ganze Reihe von Kompetenzen erworben oder nicht erworben hat. Knischewski fragt in diesem Zusammnhang: „Welche unzureichenden Kompetenzen müssen wir in der Entwicklung eines Menschen zu verhindern versuchen oder korrigieren, wenn sie bereits bestehen?“ (Ernst Knischewski 1987, S.15)

Das „zu Verhindernde“ scheint für alle, die präventive Maßnahmen ein- oder durchführen, offensichtlich zu sein: nämlich die verschiedenen Folgen des Alkoholmißbrauchs. Doch was Alkoholmißbrauch im einzelnen bedeutet, darüber streiten sich viele Praktiker. Einen Ansatz zur Klärung dieses Sachverhalts geben Bühringer und Klett 1980, Kap. G III - V, die ich an dieser Stelle einfügen möchte, um nicht zuletzt den weiteren Verlauf meiner Arbeit verständlicher zu machen.

Merkmale eines problematischen Umgangs mit Alkohol:

I. Alkoholmißbrauch im engeren Sinn

- Konsummenge
- Konsumsituation
- Konsumfunktion

II. Unzureichende Basiskompetenzen

- Wissen
- Einstellungen
- Alternativen für Trinkfunktionen
- Beeinflußbarkeit

III. Negative Modelle

Zu I.: Alkoholmißbrauch im engeren Sinn: Hier lassen sich nach Bühringer und Klett drei Anhaltspunkte für die Beschreibung eines Mißbrauchs ableiten, nämlich über die Konsummenge, die Konsumsituation und über die Konsumfunktion. Zunächst zur Konsummenge. Große Mengen Alkohol führen über längere Zeit zwar nicht unbedingt zu einer Alkoholabhängigkeit, jedoch auf jeden Fall zu einer Krankheit. Diese Zusammenhänge sind alle relativ genau untersucht. Die Festlegung des Mißbrauchs über die Konsummenge hat den Vorteil, das dies einfach quantifizierbar ist. Der Nachteil liegt darin, daß sich Mißbrauch hier nur auf die Entstehung körperlicher Krankheiten bezieht. Im Alltagsleben geht es jedoch um niedrigere Schwellen, da je nach Situation bereits viel geringere Mengen von Alkohol, die als körperlich verträglich gelten, von Schaden sein können.

Mit der Konsumsituation ist grundsätzlich die Prüfung der Frage gemeint, ob eine Person situationsangepaßt Alkohol trinkt. Beispiel sind bestimmte Arbeitsplätze, die unter Alkoholkonsum unfallträchtig werden, da der Arbeitnehmer dadurch seine Aufmerksamkeit bzw. seine Reaktionsgeschwindigkeit verschlechtert. Neben dem Arbeitsplatz als Situation kommen weiterhin Tageszeiten in Frage. Man würde einen Alkoholmißbrauch konstatieren, wenn Arbeitnehmer bereits unter Alkoholeinfluß morgens ihre Arbeit antreten. Insgesamt ist eine Person mit Alkoholmißbrauch nicht in der Lage, situationsangepaßt mit Alkohol umzugehen.

Der dritte Ansatz zur Abgrenzung eines Alkoholmißbrauchs geht über die Funktion des Trinkens. Es gibt nach Bühringer und Klett einige wissenschaftliche Untersuchungen. Dabei wurde analysiert, welche gedanklichen, emotionalen oder körperlichen Zustände bewußt oder unbewußt durch Alkoholkonsum erreicht werden. Beispiele aus diesen Untersuchungen sind: Die Funktion der Spannungsreduzierung, des Abbaus von Hemmungen zum Beispiel auf Festen oder die Funktion des Genusses, zum Beispiel bei einem guten Essen. Eine bestimmte Funktion des Alkoholkonsums stellt aber noch nicht automatisch ein Mißbrauchskennzeichen dar. Vielmehr müssen zwei zusätzliche Aspekte hinzukommen:

- eine bestimmte Funktion wird über die Zeit mit zunehmender Intensität gewählt (z.B. werden Spannungen immer häufiger mit Alkohol bewältigt);
- eine Person hat zur Erreichung einer bestimmten Funktion - wie z.B. Spannungsreduzierung - keine oder fast keine alternativen Möglichkeiten.

Zu II.: Unzureichende Basiskompetenzen: Wissenslücken und unzureichende Einstellungen bei der Entwicklung von Alkoholproblemen spielen eine nicht unerhebliche Rolle. Es gibt zahlreiche Beispiele dafür. Zum Beispiel den Mythos der Steigerung der sexuellen Fähigkeit nach Alkoholkonsum, was in der Realität genau umgekehrt ist, oder die Einstellung, daß jedes Fest, jedes Ereignis und jede Beförderung sofort und unbedingt mit Alkohol begossen werden muß. Weiterhin haben viele Personen erhebliche Wissenslücken über die Auswirkungen und langfristigen Folgen des Alkoholkonsums, etwa bei schwangeren Frauen. Unzureichendes Wissen und schlechte Einstellungen beeinflussen die Entwicklung eines problematischen Umgangs mit Alkohol.

Unzureichende Basiskompetenzen sind auch dadurch gekennzeichnet, daß Personen wenig Alternativen für bestimmte Trinkfunktionen haben. Zum Beispiel verfügen sie über keine Möglichkeiten, nach betrieblicher Belastung am Abend Entspannung zu finden außer über Alkoholkonsum. Je weniger Alternativen eine Person für bestimmte Trinkfunktionen besitzt, desto anfälliger ist sie dafür, unzulässig häufig Alkohol einzusetzen. Und je höher die Beeinflußbarkeit einer Person ist, desto eher wird sie sich zum Beispiel bei Trinkexzessen nach anderen Personen richten.

Zu III.: Negative Modelle: Nach Bühringer und Klett drückt sich ein problematischer Umgang mit Alkohol auch darin aus, daß man gegenüber Dritten ein negatives Modell darstellt. Dies gilt insbesondere für Personen, die aufgrund ihres Verhaltens oder ihrer familiären oder beruflichen Funktionen Anführer oder Vorgesetzte sind. Ein problematischer Umgang mit Alkohol drückt sich also nicht nur im eigenen Trinkverhalten aus, sondern auch, inwieweit man Dritte beeinflußt, einen ähnlichen Umgang zu erwerben. Dies kann bewußt oder unbewußt durch subtile Erziehung oder über offenen sozialen Druck geschehen.

Anmerkung: Da das Wort Alkoholmißbrauch in der Alltagssprache zu ungenau ausgelegt ist, wird als geeigneter Begriff in der Literatur „problematischer Umgang mit Alkohol“ gewählt. Er deckt die genannten drei Bereiche ab und hat den weiteren Vorteil, daß nicht nur das Trinken selbst einbezogen ist, sondern die gesamte Summe des Wissens, der Einstellungen und des Verhaltens im Zusammenhang mit Alkohol. Wenn ich also in meiner Arbeit den Begriff Alkoholmißbrauch weiterhin verwende, dann dies nur im Sinne der Definition des Begriffs als „problematischer Umgang mit Alkohol“.

Außerbetriebliche Lebenssituation

Knischewski (1987, S. 18) hat zu diesem Bereich folgenden Ansatz: Nimmt man nur die Lebensarbeitszeit und läßt dann die Schlafenszeit unberücksichtigt, so verbringen wir etwa 30 Prozent der restlichen Zeit im Betrieb und 70 Prozent außerhalb des Betriebs. Die prozentuale Verteilung macht deutlich, daß der Zeitanteil im Betrieb zwar absolut gesehen hoch, doch im Vergleich zur außerbetrieblichen Zeit relativ klein ist. Auch im außerbetrieblichen Leben spielen, neben der Verfügbarkeit alkoholischer Getränke, positive oder negative Modelle im unmittelbaren Familien- und Freundeskreis sowie kritische Lebenssituationen eine entscheidende Rolle bei der Entwicklung bzw. Weiterentwicklung eines problematischen Umgangs mit Alkohol. Es kann sich dabei um soziale Krisen handeln, so zum Beispiel um nicht bewältigte Arbeitslosigkeit, um private Lebenskrisen, die nicht adäquat gelöst werden können, sondern mit Alkohol mehr oder weniger „bewältigt“ werden, oder um die mangelnde Bewältigung von arbeitsplatzbedingten Krisen, die auch die außerbetriebliche Situation so beeinflussen, daß Personen zum „Hilfsmittel Alkohol“ greifen.

[...]

Fin de l'extrait de 227 pages

Résumé des informations

Titre
Alkoholmissbrauch am Arbeitsplatz und Lösungsansätze für Alkoholprobleme von Mitarbeitern
Sous-titre
Durch Präventionsprogramme und betriebliche Rehabilitationsmaßnahmen & Therapieformen des Alkoholismus mit Einblick in die Praxis einer Fachklinik
Université
University of Applied Sciences Dortmund
Note
1,0
Auteurs
Année
1996
Pages
227
N° de catalogue
V165112
ISBN (ebook)
9783640823765
ISBN (Livre)
9783640824243
Taille d'un fichier
1258 KB
Langue
allemand
Mots clés
alkoholmissbrauch, arbeitsplatz, lösungsansätze, alkoholprobleme, mitarbeitern, durch, präventionsprogramme, rehabilitationsmaßnahmen, therapieformen, alkoholismus, einblick, praxis, fachklinik
Citation du texte
Jürgen Paul (Auteur)Ulrich Winter (Auteur), 1996, Alkoholmissbrauch am Arbeitsplatz und Lösungsansätze für Alkoholprobleme von Mitarbeitern, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/165112

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