Der Kampf gegen die Schattenwirtschaft. Die Effizienz ökonomischer Modelle und gesetzlicher Regelungen am Beispiel des russischen Transformationsprozesses


Diploma Thesis, 2003

84 Pages, Grade: 2,0


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Einleitung

1 Phänomen Schattenwirtschaft
1.1 Definitions- und Abgrenzungsproblematik
1.2 Zu den Wohlfahrtseffekten der Schattenwirtschaft
1.3 Modell zur Ermittlung des optimalen Umfang der Bekämpfung .
1.3.1 Die individuelle Betrachtung
1.3.2 Gesellschaftliche Wohlfahrt
1.3.3 Optimale Höhe der Geldstrafe
1.3.4 Optimale Dauer der Haftstrafe
1.3.5 Optimale Kombination aus Geld- und Haftstrafe
1.3.6 Einige Modellerweiterungen
1.4 Methoden der Erfassung
1.4.1 Direkte Methoden
1.4.2 Indirekte Methoden

2 Sozialistisches und privates Wirtschaften in der Sowjetunion
2.1 Vorbemerkungen zur Schattenwirtschaft im Sozialismus
2.2 Die Ausgestaltung der Budgeteinnahmen des sowjetischen Staates
2.2.1 Budgeteinnahmen aus dem sozialistischen Sektor
2.2.2 Budgeteinnahmen von der Bevölkerung
2.2.3 Budgeteinnahmen von ausländischen natürlichen sowie juristischen Personen, Joint Ventures und Erlösen sowje- tischer Betriebe aus Exporten
2.3 Zur Bedeutung sowjetischer Steuern für die Schattenwirtschaft .
2.4 Einige Besonderheiten des sowjetischen Schattensektors
2.4.1 Preisbildung
2.4.2 Produktion
2.4.3 Legale Privatwirtschaft
2.4.4 Landwirtschaft
2.5 Sowjetische Forschung
2.5.1 Historischer Abriss
2.5.2 Konzept der “farbigen Märkte”

3 Schattenwirtschaft im Transformationsprozess
3.1 Ursachen und Erklärungsansätze
3.2 Besonderheiten russischer Schatten- wirtschaft
3.3 Korruption
3.4 Enwicklungen im russischen Steuersystem
3.5 Probleme der Erfassung der Schattenwirtschaft .

4 Zusammenfassung und Ausblick

Literaturverzeichnis

Eidesstattliche Erklärung

Tabellenverzeichnis

1.1 Zusammenstellung aller Ansätze zur Schätzung des Umfangs der Schattenwirtschaft

2.1 Anzahl angemeldeter privater Kleinunternehmer 1985

2.2 Umfang der Schattenwirtschaft in der UdSSR

2.3 Charakteristika der “Farbigen Märkte” in der UdSSR

3.1 Einflussfaktoren der inoffiziellen wirtschaftlichen Aktivität offi- zieller Unternehmen

3.2 Befragung zur Korruption in der Polizeibehörde

3.3 Wichtigste Ursachen der Korruption in den Sicherheitsbehörden

3.4 Anteil russischer Schattenwirtschaft am BIP 1996

Abbildungsverzeichnis

1.1 Das Konzept der zweigeteilten Volkswirtschaft

1.2 Grundidee des Ansatzes der “weichen Modellierung”

2.1 Einkommensteuertarife in der UdSSR

2.2 Preisbildung auf dem “sozialistischen” Schwarzmarkt

Einleitung

Der erfolgreiche Wahlkampf des russischen Präsidenten Wladimir Putin im Jahre 2000 lief unter dem bezeichnenden Motto “Diktatur des Gesetzes”. Wie ist dies in einem Land zu beurteilen, dessen Schattenwirtschaft, nach unter- schiedlichen Schätzungen, 40 bis 80% des Bruttosozialprodukts ausmacht? Nach den Berechnungen des Korruptionsindex durch Transparency Interna- tional, belegte Russland mit 2,7 Punkten (wobei 0 Punkte für hoch korrupt, und 10 Punkte für ein sehr niedriges Korruptionsniveau stehen) im Jahre 2002 Platz 74 von 102 untersuchten Staaten - und gehört damit, neben anderen Nachfolgestaaten der Sowjetunion zu den korruptesten Länder der Welt. Seit fast zwei Jahrzehnten beklagen russische Wirtschaft-, Rechts- und Sozialwis- senschaftler, genauso wie der postsowjetische Durchschnittsrusse die Allianz von “Teneviki”, zu deutsch “Schattenmänner” und korrupten Beamten.

Allerdings erfordert die Beurteilung und erst recht die Bekämpfung des Phäno- mens Schattenwirtschaft fundierte Kenntnisse darüber, was genau sich hinter diesem Begriff verbirgt. Nach wie vor stellt die Erfassung der Schattenwirt- schaft ein Problem dar, wobei selbst die Anwendung in westlichen Industrie- ländern erprobter Methoden im Falle Russland häufig nicht oder nur mit Kor- rekturen möglich ist. Hinzu kommt, dass der Bekanntheitsgrad einschlägiger Werke in Russland noch recht niedrig ist, die Erfahrungen in der Anwendung darin beschriebener Methoden fehlen beinahe völlig. Schweigen, Schönfärberei und Verschleierung betrafen in der Sowjetunion nicht nur die schattenwirt- schaftlichen, sondern jegliche wirtschaftlichen Aktivitäten. Umso komplizierter ist es, Klarheit über die herrschenden Verhältnisse zu schaffen.

Soll der russische Gesetzgeber nun die Gesetze verschärfen, mit drakonischen Strafen gegen schattenwirtschaftliche Aktivitäten vorgehen und die Aufwendungen für die Steuerpolizei verzehnfachen? Gibt es eine Möglichkeit, das optimale Niveau der Bekämpfung inoffizieller Wirtschaftsaktivitäten zu ermitteln? Welche Faktoren tragen zur Ausweitung der Schattenwirtschaft bei, was mindert die Attraktivität einer inoffiziellen Zweitbeschäftigung?

Die vorliegende Arbeit soll nun dazu beitragen, etwas Licht in die russische Schattenwirtschaft zu bringen.

Kapitel 1 Phänomen Schattenwirtschaft

1.1 Definitions- und Abgrenzungsproblematik

Um die Schattenwirtschaft im postsowjetischen Russland quantifizieren, ana- lysieren und eventuell bekämpfen zu können, ist zuerst eine Begriffsklärung notwendig.

Die Frage “Was ist Schattenwirtschaft?” wird in beinahe jeder Untersuchung dieses Phänomens aufs neue gestellt. Mehrere unterschiedliche Aktivitäten werden dazu gezählt oder aus dem Begriff ausgeschlossen, je nach Wahl der Definitionskriterien. Auch das Wort “Schattenwirtschaft” selbst wird häufig entsprechend der Auffassung des jeweiligen Autors durch Ausdrücke wie “zweite Wirtschaft”, “Parallelwirtschaft”, “Ausweichwirtschaft”, “Untergrundwirtschaft”, “informelle” oder “inoffizielle Wirtschaft” ersetzt.1

Ulybin (1991, S. 7) weist zwar auf spezifische Eigenschaften und Ausprägun- gen russischer Schattenökonomie hin, sieht aber als Voraussetzung für ihr Verständnis die Kenntnis bereits existierender Theorien und Untersuchun- gen westlicher Ökonomen. Also werden hier zunächst, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, einige Abgrenzungen und Definitionen der Schattenwirtschaft vorgestellt,2 und anschließend die Notwendigkeit der Bekämpfung des Phäno- mens angesprochen. Gretschmann und Mettelsiefen (1984, S. 11ff), der die

Vielfalt der Unterarten und Schattierungen der Schattenwirtschaft beschreibt, kommt zwar zum Schluss, dass die “Definition der Schattenökonomie ... Frage der Zweckmäßigkeit, bestimmt von unterschiedlichen Erkenntnisinteressen” bleibt, versucht jedoch trotzdem die Gemeinsamkeiten dieser Definitionen auszumachen. Demnach können die Kriterien zur Abgrenzung der Schattenwirtschaft in folgenden Kategorien zusammengefasst werden:

statistische Erfassung;

Legalität;

(A-)Moralität;

Leistungsbezogenheit;

Systemzugehörigkeit bzw. Systemverträglichkeit.

Die aufgeführten Abgrenzungskriterien liefern eine Vorstellung davon, wie unterschiedlich die Hintergründe der jeweiligen Untersuchung sein können: so beschäftigen sich mit der Problematik der Schattenwirtschaft Ökonomen und Juristen aber auch Soziologen und Psychologen. Bestritten ist die Einbeziehung krimineller Aktivitäten wie Drogenproduktion, Drogenhandel, Schmuggel u.a. in den Begriff der Schattenwirtschaft.3 In der vorliegenden Arbeit wird davon, der herrschenden Meinung entsprechend, abgesehen. Dass eine genaue Trennung nicht immer möglich ist, soll einleuchtend sein.

Zur Orientierung schlagen Schneider und Ernste (2000, S. 6) eine Unterteilung der Volkswirtschaft in einen offiziellen und einen inoffiziellen Sektor vor. Abbil- dung 1.1 veranschaulicht dieses Konzept der zweigeteilten Volkswirtschaft. Als offizieller Sektor wird dabei (abgesehen von Erhebungsfehlern) der statistisch erfasste und im Bruttosozialprodukt ausgewiesene Teil der wirtschaftlichen Aktivitäten bezeichnet, den inoffiziellen Sektor (oder die Schattenwirtschaft i.w.S.) machen dabei die Aktivitäten aus, die zwar zur gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung beitragen, nicht aber in die Berechnung des BSP eingehen. Die Nichterfassung kann aus unterschiedlichen Gründen erfolgen:

auf die Erfassung wird offiziell verzichtet (die darunter fallenden Aktivitäten werden als Selbstversorgungswirtschaft bezeichnet: dazu zählen haupt- sächlich zur Deckung des Eigenbedarfs sowie im Rahmen der Nachbar- schaftshilfe auf freiwilliger Basis unentgeltlich erbrachte Leistungen);

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1.1: Das Konzept der zweigeteilten Volkswirtschaft nach Schneider und Ernste (2000, S. 6)

die Erfassung ist auf Grund unzureichender Methoden nicht oder nur teilweise möglich;

die Erfassung kann auf Grund der Verheimlichung nicht erfolgen (diese typi- scherweise mit der Hinterziehung fiskalischer oder parafiskalischer Abga- ben verbundene Aktivitäten bezeichnen Schneider und Ernste (2000) als Schattenwirtschaft i.e.S.)

Folgt man also dieser Definition der Schattenwirtschaft i.e.S., so stellt die Schattenwirtschaft einen Beitrag zur gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung dar, dessen Erfassung auf Grund privatwirtschaftlicher Ausweichstrategien nicht gelingt.

Tuchtfeldt (1984, S. 264f) sieht in der Nichteinbeziehung weit verbreiteter For- men individueller und organisierter Selbsthilfe in die engere Umschreibung der Schattenwirtschaft einen Nachteil: diese Aktivitäten, die er unter dem Begriff “autonomer Sektor der Schattenwirtschaft” zusammenfasst, spielen “als Pols- ter zum Auffangen von Spannungen in der offiziellen Wirtschaft eine ständig zunehmende Rolle”.4 Im Folgenden wird hier zwar von der Definition von Schneider und Ernste (2000) ausgegangen, die Abweichungen sind aber kaum vermeidbar, was mit den Besonderheiten für den russischen Schattensektor vorhandener Daten zusammenhängt.

1.2 Zu den Wohlfahrtseffekten der Schatten-

Nun liegt nicht nur die Definition des Phänomens Schattenwirtschaft in Au- ge des Betrachters. Auch die Beurteilung von der Schattenwirtschaft aus- gehender wirtschaftlicher sowie gesellschaftlicher Wirkungen variiert je nach Standpunkt des Forschers von eindeutig negativ bis hin zu positiv.5 Aller- dings liegt der Schwerpunkt auf der Hervorhebung der negativen Aspekte der irregulären Ökonomie.DabeiwerdenderwachsendenSchattenwirtschaft“mas- sive staats-, wirtschafts- und sozialpolitische Gefahrenmomente ... anhand von Wirkungsbetrachtungen auf Allokations-, Distributions- und Stabilisierungs- ebene ... (und) im Rahmen der Analyse von arbeits- und geldmarktpolitischen Auswirkungen sowie ... im Hinblick auf die sozialen, politischen und legiti- matorischen Folgekosten” angelastet, so Gretschmann und Mettelsiefen (1984, S. 38). Einige Argumente pro und contra Schattenwirtschaft werden hier kurz vorgestellt.6

Betrachtet man die allokativen Effekte der Schattenwirtschaft, so fallen zunächst die positiven Wirkungen auf, wie das zusätzliche Güter- und Dienstleistungsan- gebot durch die Schattenökonomie, und, unter Annahme der Homogenität der in der Schattenwirtschaft und in der offiziellen Wirtschaft produzierten Güter, die Intensivierung des Wettbewerbs. Außerdem, so Schneider und Ernste (2000, S. 165), “ist in der Schattenwirtschaft eine wichtige Voraussetzung für den ef- fizienten Einsatz der Ressourcen gegeben: Der Preis sorgt ... für den Ausgleich von Angebot und Nachfrage”, was auf Grund fehlender Interventionen seitens des Staates möglich ist. Nun sind diese Wirkungen nicht eindeutig positiv zu beurteilen: in die Kostenkalkulation der Anbieter des Schattensektors, anders als in der regulären Wirtschaft, gehen normalerweise keine Steuern, Lizenz- gebühren, Kosten für Erfüllung von Betriebsstandards, Sozialabgaben u.ä. ein. Zum einen verzerrt dies den Wettbewerb zwischen den beiden Sektoren zuguns- ten der Schattenwirtschaft, was falsche Signale bezüglich Investitionsentschei- dungen auslösen kann. Die wohl bekanntesten Argumente zu Ungunsten der Schattenwirtschaft, so Gretschmann (1984, S. 110) betreffen die Qualität ihrer Produkte, und die geringe Produktivität als Folge “der hohen Arbeitsinten- sität und geringen Kapitalausstattung sowie der nur bedingten Zugänglichkeit für technischen Fortschritt”. Beide Argumente, so Gretschmann weiter, sind nicht unumstritten.7 Zum anderen kann die Bereitstellung öffentlicher Güter im notwendigen Maße auf Grund der Steuerhinterziehung gefährdet werden, so Schneider und Ernste (2000, S. 164). Insgesamt kommen Schneider und Ernste (2000, S. 172) zum Ergebnis, dass die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen nur begrenzt gegeneinander aufrechenbar sind.

Die von der Schattenwirtschaft ausgehenden Verteilungswirkungen sind noch unübersichtlicher, als die Allokationseffekte, so Gretschmann (1984, S. 111): “da empirische Untersuchungen über die Zahl und die strukturelle Zusammen- setzung der Teilnehmer - etwa nach Einkommensposition, Geschlecht, Alter, Beruf - sowie über die jeweils erzielten Einkommen in der Schattenwirtschaft ausstehen, sind ... nur vorläufige Hypothesen und Plausibilitätsüberlegungen möglich.” Schneider und Ernste (2000, S. 174) unterstreichen, dass auf Grund des weiten Einsatzes distributionspolitischer Instrumente durch den Staat die Ermittlung der Gewinner und Verlierer der Umverteilung nicht mehr möglich ist. Dies führt zur Verbreitung des Gefühls unter der Bevölkerung, durch das System benachteiligt zu werden. Als Folge korrigieren die Individuen, “je nach moralischer Einstellung und Chancenstruktur, selbst die für unfair gehalte- ne Verteilungswirkungen ... sei es durch Steuerumgehung, -vermeidung und -hinterziehung, Subventionsbetrug, Leistungsmissbrauch oder Schwarzarbeit”, so Schneider und Ernste weiter. Wenn die verteilungspolitischen Wirkungen der Abwanderung in die Schattenwirtschaft auch schwer abschätzbar sind, so lässt sich auf Grund des free-rider-Verhaltens von Schwarzarbeitern die Gefahr für die Akzeptanz des Steuersystems feststellen - und die damit verbundene Schwächung der Finanzierungsgrundlage des Staates. Reagiert der Staat auf die Steuerausfälle mit Einsparungen im Sozialbereich, so werden die wirklich Bedürftigen, die nicht über die Beteiligung an der Schattenwirtschaft ihr Ein- kommen aufbessern können, noch mehr benachteiligt.8 Außerdem zeichnen sich Umverteilungswirkungen zugunsten einzelner Berufsgruppen oder Regionen, sofern die Schwarzarbeit branchenspezifische Schwerpunkte aufweist.

In Bezug auf Stabilisierungswirkungen der Schattenwirtschaft kann zwischen indirekten und direkten Effekten unterschieden werden. So kann davon aus- gegangen werden, dass die Existenz der Schattenwirtschaft, die sich ja per Definition statistischer Erfassung entzieht - und deren Schätzung, wie in Ab- schnitt 1.4 aufgezeigt wird, hoch problematisch ist - zu einer Beeinflussung oder gar Verfälschung der Konjunkturdaten (darunter Wachstums- und In- flationsrate, Arbeitslosenquote sowie Größe des Bruttosozialprodukts) führt, deren Kenntnis für die Festlegung zielgerechter wirtschaftspolitischer Maßnah- men besonders wichtig ist. So trägt die Schattenwirtschaft zur Verschärfung der konjunkturellen Lage auf indirektem Wege bei. Andererseits ergibt sich ein direkter positiver Effekt dadurch, dass die in der offiziellen Wirtschaft entstehende Angebots- und Nachfrageüberschüsse von der Schattenwirtschaft aufgefangen werden können, somit kann sie für eine “Abschwächung der kon- junkturellen Schwankungen” sorgen, so Schneider und Ernste (2000, S. 178). Ohne sich weiter in die Wohlfahrtswirkungen der Schattenwirtschaft vertie- fen zu müssen, kann man feststellen, dass sie alles andere als eindeutig sind. Genauso gespalten ist auch die Meinung, ob die Schattenwirtschaft bekämpft werden sollte. Zwar leuchtet es ein, dass die Bekämpfung der Schattenwirt- schaft, falls sie im politischen Entscheidungsprozess für notwendig befunden wird, nicht allein durch Strafe und Verbote, sondern vor allem durch ent- sprechende Korrekturen der Wirtschaftspolitik durchzuführen ist. Nicht desto trotz kann diese ohne Unterstützung durch angemessene Sanktionen jedoch kaum funktionieren.

So wird in Abschnitt 1.3 ein ökonomisches Modell zur Ermittlung des optimalen Umfangs der Bekämpfung unerwünschter Tätigkeit und des optimalen Strafmaß vorgestellt, wobei zunächst davon abgesehen wird, welche Art von Gesetzesverstößen bekämpft werden sollen.

1.3 Modell zur Ermittlung des optimalen Um- fang der Bekämpfung

Wurde die Entscheidung über die Notwendigkeit der Bekämpfung der Schat- tenwirtschaft9 einmal getroffen, so stellt sich für die Ökonomen die Frage nach optimaler Verwendung gesellschaftlicher Ressourcen zu diesem Zweck, sowie der Ermittlung optimaler Sanktionen gegen die erfassten Täter. Im Folgenden wird das von Polinsky und Shavell (2000) entwickelte Modell vorgestellt, das eine Möglichkeit für den Gesetzgeber beschreibt, über die Wahl der Sanktionen die gesellschaftliche Wohlfahrt zu maximieren.10 Das Modell veranschaulicht zuerst Überlegung einzelner Individuen, welche unter vollkommener Information bezüglich der Konsequenzen ihrer Handlungen rationale Entscheidung über die Begehung einer Straftat treffen. Anschließend wird die staatliche Entscheidung bezüglich der optimalen Strafsätze analysiert.

1.3.1 Die individuelle Betrachtung

Nun wird die Entscheidung eines Individuums betrachtet, sich an einer rechtswidrigen Aktivität zu beteiligen. Dadurch kann das Individuum einerseits einen bestimmten Ertrag erzielen, es besteht aber auch die mit Auferlegung einer Strafe verbundene Möglichkeit, ertappt zu werden.

Das Individuum wird sich zugunsten der rechtswidrigen Aktivitäten in dem und nur in dem Fall entscheiden, wenn sein erwarteter Nettonutzen (sowohl unter Berücksichtigung seiner Gewinne als auch der möglichen Ertappung und Bestrafung) seinen Nutzen im Falle der Nichtteilnahme an der Aktivität über- steigt.

Das Individuum sei sowohl gegenüber Geld- als auch Haftstrafen risikoneutral. Folgende Bezeichnungen werden verwendet:

g Ertrag

p Ertappungswahrscheinlichkeit f Höhe der Geldstrafe

t Dauer der Haftstrafe

λ Negativer Nutzen je Zeiteinheit Haftstrafe

Im Ertappungsfall kann es also zu einer Geld-, einer Haftstrafe oder einer Kombination aus beiden Strafen kommen.

Das Individuum entscheidet sich für die Tat dann und nur dann, wenn gilt:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

wenn also sein Ertrag die erwarteten Verluste (durch die Geldstrafe verursach- te finanzielle Einbußen sowie den auf Grund der Freiheitsstrafe entstandenen negativen Nutzen) übersteigt.

1.3.2 Gesellschaftliche Wohlfahrt

Die gesellschaftliche Wohlfahrt wird hier als Summe über die Nutzen aller Individuen definiert. Unter der Annahme, dass alle Individuen risikoneutral sind, kann man die gesellschaftliche Wohlfahrt als Summe deren erzielter Erträge abzüglich erlittener Schäden und abzüglich Kosten der Gesetzvollstreckung beschreiben. Für Geldstrafen wird angenommen, dass sie keine gesellschaftlichen Kosten verursachen. Die Freiheitsstrafen hingegen verursachen gesellschaftliche Kosten, so z.B. die Ausgaben für Instandhaltung der Gefängnisse, Verpflegung und medizinische Versorgung der Gefangenen.

Ein Individuum begeht eine Straftat nur wenn sein daraus erzielter Ertrag oberhalb eines kritischen Ertrages g liegt, sonst ist es “abgeschreckt“ und betrachtet die Tat nicht als lohnend. Die Höhe dieses kritischen Ertragsniveaus hängt von der Entdeckungswahrscheinlichkeit und dem Sanktionsniveau ab. Vom Staat können folgende Parameter variiert werden mit dem Zweck der Maximierung der gesellschaftlichen Wohlfahrt:

Ausgaben für die Fahndung e, um die Entdeckungswahrscheinlichkeit p zu beeinflussen

Höhe der Geldstrafe f Dauer der Haftstrafe t

Folgende Symbole werden verwendet:

z(g) Dichtefunktion der individuellen Erträge

Z(g) Verteilungsfunktion der individuellen Erträge g Kritischer Ertrag

h Durch den Täter verursachter Schaden

α Gesellschaftliche Kosten je Zeiteinheit Haftstrafe e Ausgaben des Staates für die Fahndung

p(e) Ertappungswahrscheinlichkeit bei gegebener Höhe von e mit dpde > 0

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Also wird die gesellschaftliche Wohlfahrt als die aggregierten durch die Begehung der Straftaten erlangten Vorteile bei Individuen abzüglich monetärer Schäden bei den Individuen sowie durch die Haftstrafen verursachte Ausgaben des Staates und negative Nutzen der Häftlinge formuliert.

1.3.3 Optimale Höhe der Geldstrafe

Zur Ermittlung der optimalen Höhe der Geldstrafe f empfehlt es sich, zuerst einige Annahmen bezüglich anderer Parameter zu treffen. Wird die Höhe der Ausgaben e auf einem Niveau (Budget) von e 1 fixiert, so wird dadurch die fixe Ertappungswahrscheinlichkeit in der Höhe von p (e 1) erreicht. Da zuerst ausschließlich die optimale Geldstrafe f ∗ gesucht wird, kann die Dauer der Haftstrafe t = 0 gesetzt werden.

Die optimale Höhe von f ergibt sich, wenn man p (e) = konst, t = 0 in Glei- chung 1.3 einsetzt, diese nach f ableitet, die Ableitung gleich Null setzt und abschließend nach f Lust. Es zeigt sich, dass die erwartete Geldstrafe den ent- standenen Schaden h gerade decken muss, oder anders ausgedrückt, f ∗ = h/p. Verzichtet man auf die Annahme der fixen Ertappungswahrscheinlichkeit, so kann man demonstrieren, dass die optimale Höhe der Geldstrafe die maximal mögliche ist. Man bedenke, dass die Ertappungswahrscheinlichkeit p eine po- sitive Funktion der Ausgaben für die Verbrecherfahndung e ist. Das gleiche Niveau der Abschreckung (über g verdeutlicht) ist mit beliebig vielen Kom- binationen aus p und f erreichbar. Da die Erhöhung der Ertappungswahr- scheinlichkeit p im Gegensatz zur Erhöhung des Strafniveaus f mit zusätzli- chen Kosten verbunden ist, ist es offensichtlich, dass der Einsatz maximaler Geldstrafen in Verbindung mit einer niedrigen Ertappungswahrscheinlichkeit wohlfahrtssteigernd wirkt.

1.3.4 Optimale Dauer der Haftstrafe

Zur Ermittlung der optimalen Haftstrafe wird zunächst die Höhe der Geldstrafe f in Gleichung 1.3 gleich Null gesetzt, und die Ausgaben für die Fahndung auf dem Niveau e fixiert, das die Entdeckungswahrscheinlichkeit p (e) beinhaltet.

Hier muss ein wichtiger Unterschied zwischen der Wirkung von Geld- und Haftstrafen in Bezug auf die gesellschaftliche Wohlfahrt erläutert werden. Da angenommen wurde, dass Geldstrafen reine Geldtransfers sind und keine Kos- ten verursachen, beeinflussen sie die soziale Wohlfahrtsfunktion nur mittelbar, und zwar über die Entscheidung der Individuen, das Gesetz zu verletzen, also über die Wahl der Höhe von g. Durch die Anwendung der Haftstrafen hinge- gen wird eine Reduzierung der gesellschaftlichen Wohlfahrt unmittelbar verur- sacht. Wie aus Gleichung 1.2 ersichtlich, wird die gesellschaftliche Wohlfahrt nicht nur durch den negativen Nutzen der Verurteilten sondern auch über die Ausgaben für die Gefängnisse gemindert. Aus diesem Grund ist es nicht ein- deutig, ob eine optimale Haftstrafe existiert, deren Dauer t > 0 ist. Sollte dies der Fall sein, so kann man keine eindeutige Aussage über ihre Höhe machen. Der negative Nutzen aus der Haftstrafe kann den durch die Tat verursachten Schaden ausgleichen, aber auch kleiner oder größer sein.

1.3.5 Optimale Kombination aus Geld- und Haftstrafe

Aus den in Abschnitt 1.3.4 bereits erläuterten Kostengründen erscheint es sinnvoll, zuerst die maximal mögliche Geldstrafen zu erheben und erst dann Gefängnisstrafen einzusetzen. Die Existenz der maximal möglichen Geldstrafe fm ist mit Fairness und begrenzten Ressourcen der Individuen zu erklären.11 Aus Gleichung 1.3 ist ersichtlich, dass ein bestimmtes Abschreckungsniveau g durch unterschiedliche Kombinationen aus Geld- und Haftstrafen erzielbar ist. Um den gewünschten Abschreckungseffekt mit möglichst niedrigen Kosten zu erreichen, sollte man also f so lange erhöhen bis das maximal mögliche Niveau fm erreicht ist, und erst dann die Haftstrafen einsetzen.

1.3.6 Einige Modellerweiterungen

Strict liability versus fault-based liability

Die vorangegangenen Überlegungen basierten stets auf der Annahme, dass ein Individuum, das durch seine Handlungen Schaden verursacht hat, im Er- tappungsfall auf jeden Fall als schuldig gilt und infolge dessen eine Strafe zu entrichten hat. Solche Vorgehensweise bezeichnet Polinsky und Shavell (2000) als strict liability, oder “strenge“ Entscheidungsregel. Alternativ dazu wird die Verwendung einer “fault-based“ Regel untersucht, die es erlaubt in Abhängig- keit von der Höhe des durch die Tat erzielten Ertrages zu entscheiden, ob der Täter zur Verantwortung zu ziehen ist.

Dabei wird vom staatlichen Entscheider ein “Standardertrag“ĝ als Vergleichsgröße herangezogen: sollte der von dem Individuum durch die Tat erzielte Ertrag g niedriger als dieser ausfallen (g < ĝ), so wird das Individuum für schuldig befunden und bestraft.12

Die Anwendung der fault-based Regel unterstellt, dass es für den staatlichen Entscheider möglich ist, das mit dem “Standardertrag“ zu vergleichende Niveau von g zu ermitteln. Ansonsten wäre es ihm unmöglich, sich ein Urteil über das Verschulden zu bilden.

Da angenommen wird, dass die Individuen über Informationen bezüglich der angewendeten Regel und im Falle der Anwendung der fault-based Regel über die Höhe von ĝ verfügen, können sie in Abhängigkeit davon die Entscheidung bezüglich der Tat treffen:

die individuelle Entscheidung bei der Verurteilung nach der strengen Regel wurde bereits in Abschnitt 1.3.1 geschildert;

sollte die fault-based Regel gelten, so kommt es auch bei der individuellen Betrachtung auf das Niveau von g im Vergleich zu ĝ an:

- wird das Individuum für nicht schuldig gehalten, weil sein Ertrag g über dem “Standardertrag“ liegt, so wird es an der Aktivität teilnehmen;
- sollte sein Ertrag g unter dem Niveau ĝ liegen und es dem entsprechen für schuldig gehalten werden, so wird es, wie bei der Anwendung der strengen Regel, seinen Ertrag g mit dem aus der Strafe erwarteten Nachteil vergleichen. Trifft g > p (f + t λ) zu, so wird es sich an der gesetzwidrigen Tat beteiligen.

Folgende Wirkung der Wahl der fault-based Entscheidungsregel auf die gesell- schaftliche Wohlfahrt kann beobachtet werden: die durch Haftstrafen verur- sachten privaten wie auch gesellschaftlichen Kosten werden in die Wohlfahrts- funktion nicht für alle ertappten, sondern nur für die für schuldig befundenen Täter (für die also gilt: g < ĝ) einbezogen:13

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Es ist nicht möglich, die eindeutig bessere Regel auszumachen: beide sind sowohl mit Vorteilen als auch mit Nachteile behaftet. So spricht für die Verwendung von fault-based liability die verminderte Anwendung kostspieliger Haftstrafen, die Individuen sind aber durch die Existenz des fault standard bereit, mehr gesetzwidrige Taten zu begehen: immer, wenn sie dabei straffrei bleiben. Außerdem gewinnt die strict liability durch die Eindeutigkeit und vergleichsweise Einfachheit in der Anwendung.

Unvollkommene Informationen bei den Individuen

Das Vorhandensein von vollkommenen Informationen bei den Individuen er- scheint eher unwahrscheinlich: es sind lediglich Vermutungen bezüglich solcher Entscheidungsparameter wie Entdeckungswahrscheinlichkeit, Strafhöhe oder der durch die Handlung erzielbare Ertrag. Genauere Daten sind meistens gegen Bezahlung erhältlich. Kaplow (1990) untersucht die Auswirkung der Unkennt- nis bei einem Teil der Individuen darüber, ob ihre Handlungen im Rahmen des Erlaubten liegen, wobei sie über alle anderen nötigen Informationen verfügen, und unterscheidet dabei drei Grundfragen, die der staatliche Entscheider zu berücksichtigen hat:

Sollen gegen die uninformierten Individuen Sanktionen in anderer Höhe als für die informierten verhängt werden? Ist dann das optimale Sanktions- niveau für Uninformierte höher, niedriger oder gleich hoch?

Wenn für beide Gruppen die gleiche Sanktionshöhe gilt, wie wirkt die Existenz

Uninformierter auf die optimale Strafe?

Wann sollten Ressourcen für eine Differenzierung zwischen informierten und uninformierten Individuen verwendet werden?

Dabei kommt Kaplow (1990) zu folgenden Ergebnissen:

Wenn eine Unterscheidung möglich ist, dann beträgt die optimale Höhe der Geldstrafe14 für die uninformierten Personen θ h, wobei θ der Anteil der Individuen ist, die gegen das Gesetz verstoßen. Das heißt, im Optimum gleicht die Geldstrafe auch für die Uninformierten den Schaden gera- de noch aus. Sollten die uninformierten Individuen vermuten, dass ihre Handlung mit der Wahrscheinlichkeit q gesetzwidrig ist, so werden sie die Tat nur begehen, wenn gilt g > pqf. Abhängig von q kann die optimale Strafe für sie höher, niedriger oder gleich (q = θ) der für die informierten ausfallen.15

Bei Unmöglichkeit der Anwendung differenzierter Strafen wird die gesuchte Strafhöhe zwischen der für Informierte und der für Uninformierte im oben beschriebenem Fall liegen, was bedeutet, dass für einen Teil der Individuen (für die die optimale Strafe höher liegt) die Strafen zu niedrig und für den anderen Teil zu hoch ausfallen.

Berücksichtigt man eine Möglichkeit der entgeltlichen Beschaffung von Infor- mation, so können die Individuen in weitere Gruppen unterteilt werden. Somit wird eine weitere Differenzierung der optimalen Sanktionen nach dem gleichen Prinzip möglich.

Veränderung anderer Entscheidungsparameter

Neben den bereits aufgeführten Modifikationen des Grundmodells erweist sich der Verzicht auf einige zur Vereinfachung dienende Annahmen als interessant, einige Möglichkeiten werden in diesem Abschnitt kurz vorgestellt.16 So ergibt sich z.B. aus dem Wegfall der Annahme der fixen Entdeckungswahr- scheinlichkeit p, dass die Strafe auf das maximal mögliche Niveau zu setzen ist. Andernfalls ist durch Reduzierung der Fahndungsausgaben e (und damit der Entdeckungswahrscheinlichkeit p) bei gleichzeitiger Erhöhung des Strafni- veaus f ein höheres Niveau der gesellschaftlichen Wohlfahrt erzielbar. Dabei bleibt der Abschreckungseffekt gleich hoch, also wird sich an der Entscheidung der Individuen gegen das Gesetz zu verstoßen nicht ändern. Die Ausführun- gen bezüglich der optimalen Kombination von Geld- und Haftstrafen bleiben unverändert.

Der Verzicht auf die Annahme kostenfreier Geldstrafen bringt das Modell noch näher an die Realität: in Wirklichkeit verursacht die Erhebung der Geldstra- fen Transaktionskosten, und bei zeitlicher Verzögerung der Zahlung verlorene Zinserträge beim Staat. In Volkswirtschaften mit hoher Inflationsrate wiegen diese Effekte noch schwerer. Also, muss die in Abschnitt 1.3.3 ermittelte op- timale Geldstrafe f ∗ um den Betrag der Kosten der Geldstrafenerhebung k erhöht werden: f ∗ = (h/p) + k.

Verzichtet man auf die Unterstellung der Risikoneutralität der Individuen ge- genüber Geld- und Haftstrafen, so scheint die Risikoaversion in Bezug auf die Geldstrafen nahe-liegend. Die optimale Höhe der Geldstrafe fällt in diesem Fall niedriger aus. Gegenüber Gefängnisstrafen wirken sowohl risikoaverses Verhal- ten (eine Haftstrafe mit sicherer Dauer von t wird einer Haftstrafe, deren Dauer den Erwartungswert t hat vorgezogen) als auch risikofreudiges Verhalten plau- sibel. Für Risikofreude kann in diesem Fall z.B. der Imageverlust durch die Haftstrafe als solche sprechen, der unabhängig von deren Dauer auftritt. Bei der ausschließlichen Betrachtung der Haftstrafe dauert diese tendenziell länger.

1.4 Methoden der Erfassung

Ist sich der gesetzliche Entscheider nun im Klaren, welches Phänomen und in welchem Umfang zu bekämpfen sei, sowie inwiefern die dafür anzuwendende Ressourcen optimal zu bestimmen sind, so hat er sich der Herausforderung zu stellen.

Die Bekämpfung unerwünschter Schattenwirtschaft setzt eine quantitative Er- fassung derselben voraus, die mit erheblichen Schwierigkeiten behaftet ist. Ne- ben der Tatsache, dass, so Schneider und Ernste (2000, S. 11), “die Beteiligten einen Anreiz haben, ihre Aktivitäten zu verheimlichen”, da sonst “große Ge- fahr, verfolgt und bestraft zu werden” besteht, finden Gretschmann und Met- telsiefen (1984, S. 20) nicht überraschend, dass “angesichts zahlreicher Versu- che, die unterschiedlichen Erscheinungsformen der Schattenwirtschaft zu ka- tegorisieren und begrifflich zu vereinheitlichen ... oft Unterschiedliches gemes- sen und miteinander verglichen wird.” Nicht desto trotz wurde eine Vielzahl unterschiedlicher Methoden entwickelt, ein kurzer Überblick wird in den fol- genden Abschnitten gegeben. Keine dieser Methoden liefert hundertprozentig verlässliche Ergebnisse, sie vermitteln alle lediglich eine Vorstellung von der Größenordnung der Schattenwirtschaft im jeweiligen Lande. Da allerdings die unterschiedlichen Messverfahren ihre eigenen Stärken und Schwächen aufwei- sen, empfiehlt sich zum einen der Vergleich zwischen den Ergebnissen verschie- dener Verfahren für eine Schattenwirtschaft, und zum anderen eine Kombina- tion aus mehreren Ansätzen. Dabei darf man nicht außer Acht lassen, dass die für die Durchführung mancher Analysen notwendigen Voruntersuchungen

- wenn überhaupt - nicht für alle Staaten im gleichen Umfang vorhanden sind. Daher ist in jedem einzelnen Fall eine vorgelagerte Überlegung notwendig, wel- ches (oder welche) Verfahren anwendbar ist und die verlässlichsten Ergebnisse liefert.

Bei der Quantifizierung der Schattenwirtschaft können grundsätzlich drei un- terschiedliche Wege eingeschlagen werden, darauf basierend unterscheidet man:

direkte Verfahren, die auf die unmittelbare Gewinnung der Informationen über die schattenökonomische Aktivitäten setzen, indirekte Messansätze, die nach den Spuren schattenwirtschaftlicher Trans- aktionen in den offiziellen Wirtschaftsstatistiken suchen und kausale Methoden, bei denen, so Schrage (1984, S. 15), “ein Erklärungsmo- dell der Schattenwirtschaft entwickelt und über die Quantifizierung der Determinanten auf den Umfang der Schattenwirtschaft geschlossen”17 wird.

In den folgenden Abschnitten werden verschiedene Verfahren mit ihren Vor- und Nachteilen kurz dargestellt, wobei die Möglichkeit ihrer Anwendung im Falle Russlands und die damit verbundene Problematik in Abschnitt 3.5 dis- kutiert wird.

1.4.1 Direkte Methoden

Die direkten Methoden setzen auf der Mikroebene an. Mit Hilfe von Befragun- gen werden Daten über Aktivität der Probanden in der Ausweichwirtschaft sowie Informationen über ihre Kontakte und Erfahrungen mit dem Schatten- sektor gesammelt.

In der Diskussion über die Qualität der Ergebnisse solcher Befragungen wird häufig darauf hingewiesen, dass selbst bei ausgeklügelten Befragungstechniken Verzerrungen auf Grund falscher Angaben oder gar Angabenverweigerung zu erwarten sind. Schneider und Ernste (2000, S. 12) weisen darauf hin, dass “die Ergebnisse stark von der Art der Frageformulierung abhängig” sind. So geben die Probanden selbst bei zugesicherter Anonymität eine eigene Teilnahme an der Schattenwirtschaft nur ungern zu.18 Auch Gretschmann und Mettelsiefen (1984, S. 22) weisen darauf hin, “dass der Anteil derjenigen, die eine passive Teilnahme an der Schattenwirtschaft zugeben19, stets weitaus höher ist als der Prozentsatz der Personen, die erklären, schon selbst Schattenaktivitäten ausgeführt zu haben.”

Trotz erwähnter Nachteile liefert die Befragungsmethode besonders detaillierte Einsichten in die Struktur der Schattenwirtschaft. Sie kann zur Feststellung branchenspezifischer sowie regionaler Besonderheiten und deren Veränderung im Zeitablauf dienen und Einblicke in die Motive der Teilnehmer geben. Allerdings sind die mit Hilfe der Befragungen ermittelten Schätzgrößen als untere Grenze des Umfangs der Schattenwirtschaft zu interpretieren.

Eine schärfere Modifikation der Befragungsmethode wurde mit Erfolg in den USA angewendet. Ermittelt wird die Differenz zwischen dem in der Steuerer- klärung angegebenen Einkommen der Bürger und deren stichprobenweise fest- gestelltem tatsächlichen Einkommen. Obwohl die Ergebnisse solcher Untersu- chungen als verlässlich gelten, so Gretschmann und Mettelsiefen (1984, S. 22f), betreffen sie ausschließlich die Steuerhinterziehung, die nur ein Teilbereich der Schattenwirtschaft ist, wobei auch das “steuerpflichtige Einkommen der Per- sonen, die illegal beschäftigt sind oder die keine Steuererklärung abgeben”, so Weck (1983, S. 65), nicht oder nur teilweise erfasst werden kann. Die ermittel- ten Werte sind außerdem besonders von den “bestehenden bzw. angewandten Methoden der Steuerprüfung, der Struktur des Steuersystems und der Steuer- gesetzgebung abhängig”20, liegen aber laut Weck (1983) oberhalb der Befra- gungswerte, da sie auf unfreiwilliger Basis und unter Strafandrohung ermittelt werden.

1.4.2 Indirekte Methoden

Bei den indirekten Methoden wird nach den von der Schattenwirtschaft in der offiziellen, statistisch erfassten Wirtschaft hinterlassenen Spuren gefahndet. Dafür werden unterschiedliche Indikatorgrößen ermittelt, die in ihrer Verände- rung die Entwicklung des Schattensektors widergeben sollen. Je nach Art der Indikatorgrößen werden der Ansatz der Differenzenbildung zwischen Einnah- men und Ausgaben auf Mikro- und Makroebenen, monetäre Ansätze sowie die auf der Messung des Elektrizitätsverbrauchs basierende physikalische Input- methode unterschieden.

Diskrepanz zwischen Einnahmen und Ausgaben

Wenn die Ausgaben in der offiziellen Statistik die Einnahmen übersteigen, so kann daraus auf schwarz erbrachte Leistungen geschlossen werden. Dies ist sowohl auf der Makroebene über die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung möglich,21 als auch auf der individuellen Ebene mittels Erhebungen über die Ausgaben privater Haushalte für Güter und Dienstleistungen22 im Vergleich zu ihren Einkommen.

Auch der Rückgang der offiziellen Erwerbsquote lässt möglicherweise Schlüsse auf wachsende Schattenwirtschaft zu. Die These lautet, dass “der aus der of- fiziellen Wirtschaft in den Schattensektor überwechselnde Erwerbstätige von der amtlichen Beschäftigten- und Erwerbstätigenstatistik nicht mehr erfasst”

[...]


1 Vgl. z.B. Grossman (1984), Graß (1986). Die von Gretschmann und Mettelsiefen (1984, S. 11) angeführte Aufzählung der Äquivalente in verschiedenen Sprachen machen deutlich, inwiefern die regionalen Besonderheiten der Schattenwirtschaft die Bezeichnung des Phäno- mens beeinflusst haben. So werden im Folgenden auch unterschiedliche Ausdrücke wie “zwei- te Wirtschaft” oder “Ausweichwirtschaft” u.a. benutzt, die sich auf dasselbe Phänomen beziehen.

2 Die hier aufgeführte Abgrenzung basiert zum größten Teil auf den Ausführungen von Schneider und Ernste (2000) und Schrage (1984, S. 12ff). Die Besonderheiten der sowjetischen und postsowjetischen Auffassung der Schattenwirtschaft werden entsprechend in den Kapiteln 2 und 3 erläutert.

3 Tuchtfeldt (1984, S. 265) spricht in diesem Zusammenhang scherzhaft von einer “Unwertschöpfung”.

4 Diese Überlegung sollte insbesondere im Zusammenhang mit den typischen Ausprägun- gen des Schattensektors im sowjetischen sowie postsowjetischen Russland eine wichtige Rolle spielen.

5 Die Skala reicht von dem “Verfall der Sitten und Moral” an einer Seite bis hin zur “reinsten und effizientesten Form des Wirtschaftens”, so Schneider und Ernste (2000, S. 157). 6 Zur tiefer gehenden Darstellung der Wohlfahrtseffekte der Schattenwirtschaft vgl. z.B. Gretschmann (1984).

7 Bezüglich der Qualität in der sowjetischen und postsowjetischen Schattenwirtschaft erbrachter Leistungen vgl. Abschnitt 2.4.

8 Dies gilt insbesondere in dem Fall, wenn die Schwarzarbeiter auch Transferzahlungen vom Staat beziehen - so werden “diese Mittel ... einer anderen Verwendung, und damit den wirklich Bedürftigen, entzogen”, schreibt Gretschmann (1984, S. 113). Insgesamt liegen die negativen Wirkungen der Schattenwirtschaft auf die Einnahmen des Staates auf der Hand: Schneider und Ernste (2000, S. 179) sprechen in diesem Zusammenhang vom “Teufelskreis aus Belastungszunahme und privaten Ausweichreaktionen”.

9 Bzw. bestimmter Ausprägungen davon, vgl. hierzu auch Abschnitt 1.1

10 Das Modell bezieht sich nicht explizit auf die Bekämpfung der Schattenwirtschaft, sondern beschäftigt sich allgemein mit der Ermittlung optimaler Sanktionen zur Verbrechensbekämpfung: also wird in Abschnitt 1.3 davon abgesehen, was bekämpft werden soll. Zu allgemeinen Überlegungen bezüglich der Notwendigkeit der Bekämpfung der Schattenwirtschaft vgl. Abschnitt 1.1, die Parallelwirtschaftsproblematik des modernen Russlands wird im Kapitel 3.1 ausführlich behandelt.

11 Polinsky und Shavell (1999, S. 6f) zeigt, dass die optimale Strafe der Wohlfahrt des zu Bestrafenden gleich ist, d.h. die maximal mögliche Strafe mit dem individuellen Wohlfahrtsniveau vorgegeben ist.

12 In diesem Zusammenhang ist an “mildernde Umstände” zu denken: so wird z.B. eine wegen schwerer Lebenslage begangene Straftat laut Strafgesetz, Art.61d mit milderer Strafe belegt - der Gesetzgeber gibt damit zu erkennen, dass der besonders hohe Nutzen des Individuums aus der Tat mitberücksichtigt wird.

13 Die Anwendung der fault based Regel unter der Annahme einer individualistischer Wohl- fahrtsfunktion hat außerdem eine positive Auswirkung auf die Allokation der Verbrechen. Wird diese Regel so modifiziert, dass die Entscheidung nach einer Art “umgekehrter fault- based Regel” getroffen wird, also der Täter nur zur Verantwortung gezogen wird, wenn g < ĝ zutrifft (das heißt, dass nur die Individuen bestraft werden, die aus ihrer Tat einen beson- ders großen Nutzen ziehen), so kann dies nicht zur erwünschten Wohlfahrtssteigerung führen. Unterstellt man allerdings, wie es in der Sowjetunion der Fall war, eine andere, nichtindi- vidualistische Wohlfahrtsfunktion, um deren Maximierung sich der staatliche Entscheider bemüht, und die die Einhaltung einer Ideologie stärker als Nutzen einzelner Individuen ge- wichtet, so kann die Anwendung der “umgekehrten fault based Regel” zum angestrebten Ziel führen.

14 Von der Anwendung der Haftstrafen wird hier abgesehen.

15 Interessant in diesem Zusammenhang ist zu hinterfragen, welch Wirkung die Unkennt- nis der Gesetzlage bei einem Teil der Individuen im Falle der Korruption zuständiger Er- mittlungsbeamten auf die Höhe des verlangeten Bestechungsgeldes haben kann. Nun, da der Beamte sein Schmiergeldaufkommen maximiert, ist zu vermuten, dass die im Ertappungsfall zu zahlende “Strafe” tendenziell über der optimalen liegt: das Individuum wird, unabhängig davon, ob dies der tatsächlichen Gesetzeslage entspricht, für schuldig gefunden, und sich mittels einer Schmiergeldzahlung “freikaufen” müssen. Hier sind allerdings weitere Falldif- ferenzierungen möglich, je nach dem, ob das Individuum zwar nicht die Gesetze kennt, aber von der Korruption weiß, und daher doch die “richtige” Strafe in seine Überlegung einbe- zieht, sowie welche Auswirkung die Möglichkeit, im Falle der Ertappung (also nachgelagert) zwischen Schmiergeldzahlung und entgeltlicher Informationsbeschaffung zu wählen, auf das Bestrafungsmaß hat.

16 Vgl. Polinsky und Shavell (2000, S. 53ff)

17 Manche Autoren, wie z.B. Giersberg (1988) oder Petry und Wied-Nebbeling (1987) betrachten kausale Methoden als eine Unterart der indirekten Methoden. Einige, wie Popov (2002) ziehen es vor, die dazu gehörigen Methoden gar einzeln zu betrachten, und sehen kein Merkmal, anhand dessen sie zu einer Gruppe zusammengefasst werden können. Hier und im Folgenden wird die Zusammenfassung der Methoden von Schneider und Ernste (2000) übernommen.

18 In diesem Zusammenhang sind einige Ergebnisse einer groß angelegten Studie von Kljamkin und Timofeev (2000b) zur Problematik der Schattenwirtschaft in Russland der letzten Jahre von besonderem Interesse. Ausführlicher zu dieser Studie in Kapitel 3. Hier sollte aber erwähnt werden, dass die Probanden gerne ihr Verständnis für Andere, die sich z.B. der Steuerhinterziehung schuldig machen, aussprechen, fraglich ist allerdings, ob das auch heißt, dass sie selbst Steuern hinterziehen.

19 Das heißt, z.B. “schwarz” produzierte Waren gekauft haben u.ä.

20 Gretschmann und Mettelsiefen (1984, S. 22)

21 Den Messansatz anhand dieses Indikators bezeichnen einige Autoren, wie z.B. Schrage (1984, 16) als VGR-Ansatz.

22 Eine klare Trennung von der Methode der direkten Befragungen, so Weck (1983, S. 66) ist hier leider nicht möglich, da die Daten über die Ausgaben der Haushalte auf freiwilliger Basis preisgegeben werden.

Excerpt out of 84 pages

Details

Title
Der Kampf gegen die Schattenwirtschaft. Die Effizienz ökonomischer Modelle und gesetzlicher Regelungen am Beispiel des russischen Transformationsprozesses
College
University of Passau  (Lehrstuhl Finanzwissenschaft)
Grade
2,0
Author
Year
2003
Pages
84
Catalog Number
V16518
ISBN (eBook)
9783638213509
File size
813 KB
Language
German
Keywords
Bekämpfung, Schattenwirtschaft, Aussagekraft, Modelle, Effizienz, Regelungen, Berücksichtigung, Transformationsprozesses
Quote paper
Maria Maergoiz (Author), 2003, Der Kampf gegen die Schattenwirtschaft. Die Effizienz ökonomischer Modelle und gesetzlicher Regelungen am Beispiel des russischen Transformationsprozesses, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/16518

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