Die Reorganisation der Sturmabteilung (SA) nach dem Hitlerputsch im Zeichen der Legalitätstaktik der NSDAP


Trabajo de Seminario, 2010

18 Páginas, Calificación: 1,3


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Legalitätstaktik der NSDAP ab 1924

3. Die SA zwischen Hitlerputsch und Neugründung
3.1 Die SA während ihrer Verbotszeit
3.2 Der Anspruch an die SA nach der Wiedergründung der Partei

4. Franz Pfeffer von Salomon als Oberster SA-Führer
4.1 Wesentliche Züge der Neuorganisation
4.2 Verhältnis zur Reichswehr

5. Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

Quellen

Sekundärliteratur

1. Einleitung

Nach dem gescheiterten Putschversuch vom 9. November 1923, dem sogenannten Münchner Landfriedensbruch, und der darauffolgenden Verhaftung einiger beteiligter Akteure stand die nationalsozialistische Bewegung vor einem Scheiterhaufen. Es war offensichtlich geworden, dass die militärischen Ressourcen der NSDAP und ihrer Kampftruppe nicht ausreichten, um auf diesem Weg die Macht im Staat zu übernehmen. In der Folge brach ein innerparteilicher Streit aus, mit welcher Strategie die Machtübernahme glücken konnte.

Nach seiner Festungshaft bekräftigte Adolf Hitler nun offen, dass sich auch eine republikfeindliche Bewegung wie seine Partei mit dem bestehenden System auseinandersetzen und als Konsequenz daraus die legale Machtübernahme über Parlamentswahlen und somit im gesetzlichen Rahmen anstreben müsse. Aber wie kam es überhaupt dazu? Wie entstand diese Legalitätstaktik, wie sie in der Literatur oft genannt wird, und gab es auch nach Hitlers Rückkehr noch innerparteiliche Spannungen um die richtige Strategie? Wie waren die offiziellen Begründungen zu diesem Schritt? Welche Rolle nahm Hitler überhaupt in diesem Kurswechsel ein?

Um diese Fragen klären zu können, beginnt diese Hausarbeit in Kapitel 2 mit einer näheren Erklärung, wie und warum diese Taktik entwickelt wurde. Es soll dabei verstärkt darauf eingegangen werden, welche Rolle Hitler dabei spielte und welche anderen Meinungen es parallel in der Partei gab.

Im dritten Kapitel wird näher auf die Sturmabteilung1 eingegangen. Zuerst soll dargestellt werden, was mit der SA nach dem Hitlerputsch und somit während ihres Verbots passierte und wie ihre Kampfkraft erhalten werden konnte. Es folgt eine Erklärung, welche Konsequenzen die Legalitätstaktik für die SA hatte. Im Zuge dessen wird eine Quelle herangezogen, welche die wesentlichen Merkmale der Richtlinien enthält, die im Zuge der neuen Strategie für die SA festgelegt wurden. Diese Quelle wurde als Anordnung von Hitler an die SA weitergegeben und als „Satzung der Sturmabteilung der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei“ bezeichnet. Sie ist symptomatisch für alle Anordnungen Hitlers an die SA nach 1924 und damit sehr wertvoll für diese Untersuchung.

Das vierte Kapitel beschäftigt sich mit der Zeit unter Franz Pfeffer von Salomon als SA- Führer und das Verhältnis zwischen Parteiführung und SA-Führung zu dieser Zeit. Die Frage nach der Ausgestaltung der Legalitätstaktik bleibt hierbei im Zentrum der Untersuchung.

Die Hausarbeit schließt mit einem Fazit, in dem die gewonnen Erkenntnisse zusammengefasst und die Fragestellung abschließend beantwortet werden soll.

2. Die Legalitätstaktik der NSDAP ab 1924

Das Jahr 1924 war für die nationalsozialistische Bewegung ein Schicksalsjahr. Nach dem Hitlerputsch wurden die NSDAP und alle ihre Untergliederungen verboten. Während der Festungshaft Hitlers veränderte sich die Bewegung im Deutschen Reich damit erheblich. Während seiner Abwesenheit mussten aufgrund der - nach Ländern unterschiedlich ausgesprochenen - Parteiverbote neue Taktiken festgelegt werden. Die Bewegung entzog sich zum großen Teil dem Einfluss Hitlers, da er während seiner Haft nicht gerade Entscheidungsfreude an den Tag legte. Zwar wurde immer wieder beteuert, dass der Führerkult nicht aufgegeben werden solle. Die wirklichen Entscheidungen trafen zu dieser Zeit aber andere Akteure.2

Nach dem erfolglosen Putschversuch stellte sich nun die Frage, wie eine weiterführende Strategie der Machtübernahme aussehen sollte. Sollte man nun bei Wahlen antreten und versuchen, in die Parlamente zu kommen, nachdem die Putschtaktik nicht mehr erfolgversprechend war? Wollte man sich also an dem System beteiligen, das man doch so vehement ablehnte, um es zu unterwandern? Diese Entscheidung fiel den meisten Faschisten nicht leicht, lehnte man doch den Parlamentarismus strikt ab. Aussagen, die den Reichstag als „den Krebsschaden Deutschlands“ (Alfred Rosenberg)3 oder als „Grundübel unserer jetzigen Lage“ (Erich Ludendorff)4 diffamierten, zeigen, wie eindeutig diese Meinung war.

Der Putsch war die militärische Lösung gewesen. Sie war offensichtlich gescheitert. Die politische Lösung musste nun eine Beteiligung an Wahlen vorsehen. Es kristallisierten sich zwei Flügel heraus, die um diese Frage stritten. Das Umfeld um Erich Ludendorff und Gregor Strasser setzte sich für eine Beteiligung der NSDAP an Parlamentswahlen im Rahmen eines völkischen Wahlblocks ein. Ebenso auch Alfred Rosenberg, den Hitler vom Gefängnis aus mit der Führung der verbotenen Partei beauftragt hatte. Die andere Seite bestand aus Teilen der bayerischen Nazigruppe um Julius Streicher und Hermann Esser, die sich entschieden gegen solche Wahlbündnisse aussprachen, weil sie die Existenz eines Parlaments an sich nicht anerkannten.5

Dieser Zwiespalt sollte die nationalsozialistische Bewegung noch lange beschäftigen. Es herrschte bei den Faschisten natürlich Einigkeit darüber, dass die Republik kein zukunftsträchtiges Konzept zu sein vermochte. Aber wenn es gelingen würde, das System auf demokratischem Wege auszuhöhlen, könnte niemand der NSDAP juristisch etwas vorwerfen, weder im In- noch im Ausland, so die Überlegung.

Hier darf die Entscheidungskraft Hitlers nicht überbewertet werden. Auch wenn im Nachhinein die Nazi-Geschichtsschreibung die legale Machtübernahme als Grundidee Hitlers darstellte, kann dies doch sehr bezweifelt werden. Diese Meinung wurde zwar auch in der bürgerlichen Geschichtsschreibung während der frühen Bundesrepublik noch vertreten, kann aber aufgrund neuerer Befunde nicht aufrechterhalten werden. Viel sicherer ist, dass Hitler während seiner Haft eine solche Unentschlossenheit zeigte, dass seine Führerposition in der Partei durchaus gefährdet war. Von ihm kamen derart widersprüchliche Äußerungen, dass sich sowohl die Gegner als auch die Befürworter einer Wahlbeteiligung in den Aussagen Hitlers bestätigt sahen.6 Er wurde zwischenzeitlich zur Marionette der Flügelkämpfer, die sich allesamt auf ihn beriefen.

Gegen Ende der Haftzeit konnte Hitler allerdings erste Erfolge bei Wahlen beobachten, weswegen er sich nun endgültig für eine Seite zu entscheiden schien:

„Wenn ich meine Tätigkeit wiederaufnehme, werde ich eine neue Taktik befolgen müssen. Statt die Macht mit Waffengewalt zu erobern, werden wir zum Verdruß der katholischen und marxistischen Abgeordneten unsere Nasen in den Reichstag stecken. Zwar mag es länger dauern, sie zu überstimmen als sie zu erschießen, am Ende aber wird uns ihre eigene Verfassung den Erfolg zuschieben. Jeder legale Vorgang ist langsam.“7

Interessant ist jedoch, wie schnell Hitler trotz seiner offenen Führungsschwäche nach seiner Haft Ende 1924 wieder als Führer der Partei angenommen wurde und die Querelen zumindest vorerst beendet schienen.8 Die Entscheidung für den künftigen Legalitätskurs war also offiziell gefallen. Wenn die Privilegien einer im Parlament vertretenen Partei in Anspruch genommen werden wollten, musste natürlich jemand an der Spitze stehen, der das Volk von sich überzeugen konnte. Als brillanter Rhetoriker war Hitler unter den Voraussetzungen der Legalitätstaktik deshalb nahezu unumstritten geworden.

Anfang 1928 bezeichnete sich Hitler in einer Rede sogar als „Pazifist“, stellte aber gleichzeitig dar, dass es in Deutschland „zweierlei Recht und zweierlei Ehre“ gebe, da die Verfolgung der Nationalsozialisten eine rein politische, willkürliche Entscheidung sei. Da er aber eine erneute Haft fürchte, sehe er den Pazifismus als „momentan bestes Kampfmittel“.9

Eine spätere Aussage Hermann Görings fasst die Begründung der Strategie noch besser zusammen:

„Wir bekämpfen diesen Staat und das heutige System, weil wir ihn ausrotten wollen mit Stumpf und Stiel, aber auf legalem Weg - für die langohrigen Kriminalbeamten! Wir hassen diesen Staat, so sagten wir ohne Republikschutzgesetz, unter dem Republikschutzgesetz sagen wir: Wir lieben ihn, und jeder weiß doch, was wir meinen.“10

Somit kann man die Legalitätstaktik nicht gerade eine Herzensangelegenheit nennen. Sie war nach dem Putsch nötig geworden und hatte schon früh Erfolge gezeigt. Es wurde nie geleugnet, dass im Falle einer Machtübernahme große Umwälzungen im Staatswesen anstehen würden. Auch wurde nicht verschwiegen, dass Totalitarismus und Antiparla- mentarismus wesentliche Fundamente des Nationalsozialismus waren. Nur der Weg hatte sich geändert, nicht das Ziel: die Republik abzuschaffen und ein autoritäres, totalitäres Regime aufzubauen und die Nation ins Dritte Reich zu führen.

Was diese Umstände nun für die SA bedeuteten, deren vorrangiges Ziel zuvor bloße Agitation gewesen war, wird im folgenden Kapitel analysiert.

3. Die SA zwischen Hitlerputsch und Neugründung

3.1 Die SA während ihrer Verbotszeit

Die nationalsozialistische Bewegung war während ihrer Verbotszeit in viele kleine Gruppen mit unterschiedlichen Bezeichnungen zersplittert, wodurch sich die Protagonisten vor Ort ein juristisches Hintertürchen für die Fortführung ihrer Arbeit erhofften. Die Folge war ein Spießrutenlauf mit den Behörden, der aufgrund der juristischen Voraussetzungen allerdings so schleppend voranging, dass man de facto die Auflösung der nationalsozialistischen Bewegung an vielen Orten kaum spüren konnte.11

In besonderem Maße galt dies für die SA, deren Mitglieder sich ebenfalls in Nachfolgeverbänden organisierten und den Terror auf der Straße weiterführten. Dies belegen einige Prozesse gegen ehemalige SA-Mitglieder zu dieser Zeit.12 Im Fall der SA war es aus nationalsozialistischer Sicht zumindest vorerst ein Glücksfall, dass Ernst Röhm, der nach dem Hitlerputsch ebenfalls zu einer Haftstrafe verurteilt worden war, schon Anfang April 1924 entlassen wurde. Er wurde von Hitler umgehend mit der „militärischen Leitung“ von SA und Kampftruppe beauftragt, was gewährleistete, dass diese nicht im Sand verliefen.13

Röhms Bestrebung galt nun zum einen der Gründung eines möglichst reichsweiten Verbandes mit oberster Führung, zum anderen der Eingliederung aller Verbände und Vereinigungen, die sich in der Zwischenzeit gebildet hatten. Das Ergebnis war ab August 1924 der „Frontbann“, ein Wehrverband mit bald 30.000 Mitgliedern, dessen alleiniger Führer Röhm war.14 Es zeichnete sich jedoch bald ab, dass dieses Konzept Röhms nicht tragfähig war. Röhm war überzeugt von dem alten Wehrverbands-Konzept, das ab Februar 1923 implementiert worden war, welches die Bewegung ins Verderben, sprich ins Verbot, geführt hatte. Ein neuerlicher Putschversuch war zwar noch weit entfernt, doch die Absicht, durch eine rein militärische Herangehensweise Weichen dafür zu stellen, war deutlich erkennbar. Dies führte zu einem Konflikt zwischen dem konterrevolutionären Flügel und dem sich immer stärker herausbildenden „pragmatischen“15 Teil der Bewegung. Hinzu kam, dass die bayerische Staatsregierung im Oktober 1924 ein Verfahren gegen den Frontbann eröffnete und Röhm sich gezwungen sah, in die Defensive zu gehen. Er nahm dazu in einer Weisung an die Untergliederungen Stellung:

„Die nationalsozialistische Wehrbewegung wird bei der augenblicklichen Zusammensetzung der Regierungen stets mit dem Widerstand und der Verfolgung der Behörden rechnen müssen. Es ist daher notwendig, unsere Arbeit so zu gestalten, daß sie den Behörden keine Angriffsflächen zum Eingreifen und zum Verbot bietet“.16

Der Wehrverband sah sich also in der Zwickmühle, zum einen den Anspruch einer Parteitruppe, die sich der Parteiführung unterzuordnen hatte und legal handeln musste, zu behalten und zum anderen den revolutionären, putschistischen Bestrebungen Ausdruck zu verleihen. Dass sich Hitler ab Juli 1924 aus der Führung der nationalsozialistischen Bewegung völlig zurückgezogen und Ludendorff die Oberaufsicht überlassen hatte, schürte diesen Konflikt nur noch viel mehr. Er hatte zwar Bedenken gegen Röhms Vorgehensweise geäußert, jedoch nicht entsprechend gehandelt.17 Diese Führungsschwäche Hitlers führte dazu, dass die geschilderte Kontroverse bis zu seiner Wiederkehr in der Luft hing. Ludendorff, der denselben Kurs wie Hitler vertrat, versuchte zwar, auf Röhm einzuwirken, konnte sich jedoch nicht durchsetzen. Eine der bedeutendsten Fragen bei der Wiedergründung der Bewegung schien also folgende zu sein: Soll die SA ein selbstständiger Wehrverband oder eine Schutz- bzw. Propaganda- truppe der Partei werden?

[...]


1 Im Folgenden mit „SA“ abgekürzt.

2 vgl. Longerich, S. 47.

3 Petzold, S. 10.

4 Werner, S. 284.

5 vgl. Petzold, S. 14.

6 vgl. ebd., S. 10.

7 ebd., S. 12.

8 vgl. ebd., S. 17.

9 Hitler: Reden, Schriften, Anordnungen, Bd.2, Dok. 218.

10 BArch R43 I/2682 Denkschrift, S. 147.

11 vgl. Rüffler, S. 158-160.

12 vgl. ebd., S. 161f.

13 vgl. Longerich, S. 45.

14 vgl. ebd., S. 46.

15 Der Ausdruck „pragmatisch“ bezieht sich nur auf die Machterlangungsstrategie der Bewegung, nicht auf ihre Inhalte und Ziele.

16 vgl. Werner, S. 280f.

17 vgl. Longerich, S. 47.

Final del extracto de 18 páginas

Detalles

Título
Die Reorganisation der Sturmabteilung (SA) nach dem Hitlerputsch im Zeichen der Legalitätstaktik der NSDAP
Universidad
University of Constance  (Fachbereich Geschichte und Soziologie)
Curso
Geschichte der SA
Calificación
1,3
Autor
Año
2010
Páginas
18
No. de catálogo
V165488
ISBN (Ebook)
9783640811007
Tamaño de fichero
436 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
SA, Sturmabteilung, Sturmabteilungen, Adolf Hitler, Ernst Röhm, Franz Pfeffer von Salomon, Franz von Pfeffer, Hitlerputsch, Münchner Landfriedensbruch, NSDAP, Nationalsozialismus, Alfred Rosenberg, Erich Ludendorff, Gregor Strasser, Julius Streicher, Hermann Esser, Legalitätstaktik, Legalitätspolitik
Citar trabajo
Andreas Lins (Autor), 2010, Die Reorganisation der Sturmabteilung (SA) nach dem Hitlerputsch im Zeichen der Legalitätstaktik der NSDAP, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/165488

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