Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1 Einleitung
2 Öffentliche Verwaltung als Untersuchungsobjekt
3 Grundlagen und Ziele des Verwaltungscontrollings
4 Controllinginstrumente der öffentlichen Verwaltung
4.1 Prozessorientierte Kostenrechnung
4.1.1 Definition
4.1.2 Ziele und Aufgaben
4.1.3 Kritische Würdigung
4.2 Balanced Scorecard
4.2.1 Definition
4.2.2 Ziele und Aufgaben
4.2.3 Perspektiven nach Kaplan und Norton
4.2.4 Übertragung auf öffentliche Verwaltungen
4.2.5 Kritische Würdigung
5 Abschließende Betrachtung
Literaturverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Prozesshierarchie der Prozesskostenrechnung.
Abbildung 2: Aufbau der Balanced Scorecard mit vier Perspektiven
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Einleitung
Aufgrund anhaltender Haushaltsdefizite von Bund, Ländern und Gemeinden und der damit verbundenen Finanzsituation steigt der Kostendruck in öffentlichen Verwaltungen an. Die Anforderungen an Kostenrechnungssysteme steigen. Ein Instrument, welches Planung, Steuerung und Bewertung des öffentlichen Handelns unter Effizienzgesichtspunkten ermöglicht und zugleich das Fundament für eine Gebühren- und Entgeltkalkulation bildet, wird benötigt.
Auf der Suche nach neuen Steuerungsmöglichkeiten, die der öffentlichen Verwaltung aus der bestehenden Krise führen, werden Instrumente der privatwirtschaftlichen Steuerung auf deren Eignung in der öffentlichen Verwaltung überprüft.
In der vorliegenden Hausarbeit, motiviert durch diese Problematik, werden die prozessorientierte Kostenrechnung und die Balanced Scorecard als Controlling-instrumente der öffentlichen Verwaltung untersucht und deren Eignung festgestellt.
Dabei beschränkt sich das methodische Vorgehen auf die Literaturanalyse der einschlägigen Fachliteratur. Die Quellen wurden mit Blick auf ihre Geeignetheit zur Bearbeitung des Problems gesichtet, zusammengefasst und kritisch bewertet.
Der Aufbau der Hausarbeit gestaltet sich wie folgt. Zu Beginn soll die öffentliche Verwaltung als Untersuchungsgegenstand im Kapitel zwei analysiert werden. Dazu werden unterschiedliche Abgrenzungsansätze in Form von Zielen und Aufgaben betrachtet und verfassungsmäßige Grundsätze dargestellt.
Das dritte Kapitel thematisiert die Grundlagen und Ziele des Verwaltungscontrollings anhand der charakteristischen Merkmale der Verwaltungsbetriebe.
Im vierten Kapitel werden ausgewählte Controllinginstrumente vorgestellt und auf die öffentliche Verwaltung übertragen. Im ersten Teil des vierten Kapitels wird die prozess-orientierte Kostenrechnung vorgestellt, wozu das Modell skizziert wird, sowie Ziele und Aufgaben dieses Kostenrechnungssystems aufgezeigt werden. Abschließend wird die Eignung der Prozesskostenrechnung für die öffentliche Verwaltung untersucht. Im zweiten Teil wird die Balanced Scorecard als Controllinginstrument vorgestellt. Es werden ebenfalls die Ziele und Aufgaben dieses Instrumentes dargestellt. Neben dem Grundkonzept werden die vier verschiedenen Perspektiven nach Kaplan und Norton vorgestellt und auf die öffentliche Verwaltung übertragen. Im Anschluss erfolgt eine Beurteilung des Systems als Controllinginstrument für die öffentliche Verwaltung.
Abschließend werden die zentralen Inhalte der Hausarbeit zusammengefasst und die Perspektiven für die wissenschaftliche Forschung aufgezeigt.
2 Öffentliche Verwaltung als Untersuchungsobjekt
Um im Folgenden mit dem Begriff der öffentlichen Verwaltung zu arbeiten und davon ausgehend die Eigenheiten der öffentlichen Verwaltung aufzuzeigen, muss deutlich gemacht werden, was unter dem Begriff öffentliche Verwaltung zu verstehen ist.
Öffentliche Verwaltungen der Bundesrepublik Deutschland sind die Verwaltungen der Gebietskörperschaften des Bundes, der Bundesländer, der Gemeindeverbände und der Gemeinden.[1]
Eichhorn und Friedrich charakterisieren öffentliche Verwaltungen als wirtschaftende Einheiten, welche öffentliche Ziele verfolgen und sich im öffentlichen, d.h. staatlichen Eigentum befinden.[2]
Die Ziele der öffentlichen Verwaltungen sind stets auf das Gemeinwohl ausgerichtet.[3] Häufig stellen die Ziele Zustände oder Ereignisse dar, dich sich mengenmäßig schwer erfassen lassen, wie z.B. die Gesundheit der Bürger oder die Wettbewerbsfreiheit.[4] Das oberste Ziel des öffentlichen Verwaltungsbetriebes besteht darin, die übernommenen öffentlichen Aufgaben effektiv und effizient zu erfüllen.[5]
Öffentliche Aufgaben sind Tätigkeiten, die aufgrund von Rechtsnormen oder von politischen Willensäußerungen von der öffentlichen Verwaltung erbracht werden. Eine weitere öffentliche Aufgabe ist es, politische Entscheidungen vorzubereiten.[6]
Einen Rahmen für alle Bestrebungen der Verwaltungsmodernisierung stellen die verfassungsmäßigen Grundsätze dar, die im Folgenden erläutert werden.
Laut Demokratiegebot sollen die Bürger an öffentlichen Entscheidungen beteiligt sein. Die Leistungsangebote der öffentlichen Verwaltung sollen sich an den Wünschen der Bürger orientieren. Das Rechtsstaatlichkeitsprinzip fordert von der öffentlichen Verwaltung, dass die Rechtsnorm nach Inhalt, Gegenstand, Zweck und Ausmaß ausreichend bestimmt und eingeschränkt ist. Der Eingriff soll messbar und für den Bürger berechenbar und vorauszusehen sein. Das Sozialstaatgebot beeinträchtigt sowohl das Leistungsangebot als auch die Gebührengestaltung für die Leistungen.[7] Die Gewinnmaximierung verkörpert in Verwaltungsbetrieben kein Zielkriterium, denn dies würde dem Sozialstaatsprinzip entgegenwirken. Der Gleichheitsgrundsatz sagt aus, dass jeder Bürger unter gleichen Bedingungen gleich behandelt wird.[8] Aus dem Grundsatz der Bürgerfreundlichkeit ergibt sich, dass die Bürger als Zielgruppe des Verwaltungshandelns in die Abläufe und Entscheidungen zu integrieren sind. Dem Bürger sollen die Verwaltungsvorgänge durchschaubar gemacht werden, erklärt und begründet werden, wobei die Verwaltungen möglichst freundlich und hilfsbereit gegenüber dem Bürger auftreten sollen.[9]
Da öffentliche Verwaltung sehr vielseitig ist, ist eine umfassende und eindeutige Definition nicht möglich.[10] Aus diesem Grund wird Folgenden eine controllingrelevante Charakterisierung der öffentlichen Verwaltung vorgenommen. Diese Charakterisierung veranschaulicht grundlegende Sachverhalte, die ein Controllingansatz für die öffentliche Verwaltung berücksichtigen muss. Die Beachtung dieser Eigenheiten der öffentlichen Verwaltung ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor bei der Übertragung von betriebs- und privatwirtschaftlich entwickelten Controllinginstrumentarien und Controllingkonzeptionen.[11] Hierzu ist es erforderlich die relevanten Besonderheiten von Führungs- und Leistungssystem des Verwaltungscontrollings zu analysieren.
3 Grundlagen und Ziele des Verwaltungscontrollings
Es lassen sich Spezifikationen des Führungssystems der Verwaltungsbetriebe ermitteln. Die charakteristischen Merkmale der Führungsteilsysteme Zielsystem, Planungssystem, Kontrollsystem und Informationssystem werden dazu aufgezeigt.[12] Auf die Berücksichtigung weiterer Führungsteilsysteme wie z.B. das Organisations- und Personalführungssystem wird verzichtet, um eine Koordinationskonzeption zu vermeiden.
Das Zielsystem einer Organisation umfasst den Zielinhalt, das Zielausmaß und den zeitlichen Bezug der Ziele.[13] Wobei sich Besonderheiten der öffentlichen Verwaltung gegenüber erwerbswirtschaftlichen Unternehmen in Zielstruktur und Zielinhalte ergeben. Private Unternehmen bedienen sich häufig an Zielen, die gut messbar und ausdrücklich formulierbar sind, z.B. das Ziel Gewinnmaximierung. Das Zielsystem öffentlicher Verwaltungen gilt als heterogen. Aus einem schrittweisen Zielbildungs-prozess, an dem verschiedene Machtzentren beteiligt sind, ergibt sich ein komplexes, häufig unklares Zielsystem.[14]
Zielinhalte, welche die Ergebnisse des Handelns benennen, können in Leistungs-, Erfolgs- und Finanzziele klassifiziert werden.[15] Teilweise werde Zielinhalte auch in Sach- und Formalziele differenziert, wobei Sachziele mit Leistungszielen[16] und Formalziele mit Erfolgszeilen[17] gleichgesetzt werden können. Die meisten Zielinhalte der öffentlichen Verwaltung werden durch die Aufgaben oder Leistungen der einzelnen Bereiche festgelegt. Leistungsziele bestimmen welche Leistungen in welcher Qualität und Quantität angeboten werden.[18] Sie werden unterteilt in intern orientierte Leistungsziele, welche sich auf Leistungen innerhalb der Verwaltungsbetriebe beziehen, und in extern orientierte Leistungsziele, welche sich auf den primären Zweck der öffentlichen Verwaltung beziehen. Der Leistungsinhalt extern orientierter Leistungsziele verkörpert den Output der Verwaltungsbetriebe an Bürger und gesellschaftliche Gruppen. Sie unterscheiden sich gegenüber erwerbswirtschaftlichen Unternehmen, wenn es sich um rein öffentliche Güter handelt, welche ausschließlich von Verwaltungsbetrieben angeboten werden können, wie z.B. die Bereitstellung von Sicherung, Recht und Ordnung. Bei Leistungen, welche auch von erwerbswirtschaftlichen Unternehmen angeboten werden können, bestehen keine Unterschiede.[19]
Erfolgsziele werden unterschieden in gewinnorientierte, kostenorientierte, politische, verwaltungsorientierte und rechtliche Erfolgsziele. Gewinnorientierte Erfolgsziele sind für die öffentliche Verwaltung nicht von Bedeutung, denn in der Regel werden Entgelte, Gebühren und Abgaben so erhoben, dass maximal eine 100%ige Kostendeckung der Verwaltungsbetriebe erreicht wird.[20] Somit stellt der Gewinn bzw. die Gewinn-maximierung keinen bedeutenden Zielinhalt für die öffentliche Verwaltung dar. Kostenorientierte Erfolgsziele können mit der Budgeteinhaltung, dem Kostendeckungs-prinzip oder dem Sparsamkeitsprinzip in Verbindung gebracht werden.[21] Kostendeckungsgrade werden entweder durch gesetzliche Vorgaben oder durch politische Entscheidungen festgelegt, indem z.B. die Höhe der Abgaben und Gebühren politisch diskutiert wird. Des Weiteren werden den Verwaltungsbetrieben durch die Haushaltsgrundgesetze der Landes- und Bundeshaushaltsordnungen kostenorientierte Handlungsmaximen auferlegt. Somit sollen sich öffentliche Verwaltungsbetriebe an die Maximen Notwendigkeit, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit halten. Das Notwendigkeitsprinzip besagt, dass nur erforderliche Aufgaben und Projekte verwirklicht werden sollen. In Bezug auf das Sparsamkeitsprinzip sollen die Ausgaben dabei möglichst gering gehalten werden. Das Wirtschaftlichkeitsprinzip besagt, dass das günstigere Verhältnis zwischen Aufwand und Ertrag anzustreben ist.[22]
Neben den gewinn- und kostenorientierten Erfolgszielen sind politische, verwaltungs-orientierte und rechtliche Erfolgsziele von Bedeutung. Politische Ziele sind auf die Stimmenmaximierung der Politiker und damit verbunden auf den Machterwerb oder dem Machterhalt der Parteien gerichtet. Sie dienen ebenfalls der Förderung des Gemeinwohles.[23] Die öffentliche Verwaltung verfolgt administrative (verwaltungs-orientierte) Erfolgsziele. Das Streben nach Budgetmaximierung spielt ebenso eine Rolle, wie die positive Anerkennung der Tätigkeit durch die Öffentlichkeit. Des Weiteren werden Kosten mehr als notwendig erhöht. Das Gemeinwohl wird bei den Erfolgszielen vernachlässigt. Rechtliche Erfolgsziele berufen sich auf den Grundsatz der Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns Die Verwaltung darf i.d.R. nur aufgrund einer gesetzlichen Ermächtigung agieren.[24]
Finanzielle Zielinhalte haben die Sicherung der Liquidität zum Gegenstand. Einnahmen und Ausgaben sollen ausgeglichen sein.
Das Planungssystem ist ein Teil des Führungssystems, indem alle Planungsfunktionen gebündelt werden. Die Verwaltung kann das Planungssystem nicht selbstständig formulieren, es ist wie das Zielsystem größtenteils fremdbestimmt. Politische Instanzen regeln die Programmplanung, die Infrastrukturplanung und fachspezifische Planungen.[25]
Das Kontrollsystem ist ein Subsystem des Führungssystems, welches die Kontroll-funktionen des Verwaltungsbetriebes gruppiert. Da die Verwaltung über einen wesentlichen Teil der erhobenen Steuern verfügt, existiert ein ausgeprägtes Interesse die Mittelverwendung zu kontrollieren. Zumal die öffentliche Verwaltung in vielen Bereichen eine Monopolstellung innehat. Ebenfalls ist eine interne Kontrolle erforderlich.[26] Während die interne Kontrolle meist von einer übergeordneten Instanz übernommen wird, erfolgt eine externe Kontrolle durch das Parlament, die Gerichte und die Öffentlichkeit.[27]
Die öffentliche Verwaltung hat auf der einen Seite die richtigen Leistungen in entsprechender Qualität zu erbringen und auf der anderen Seite den Prozess der Leistungserstellung möglichst effizient zu erstellen. Es ist die Aufgabe des Controllings öffentlicher Verwaltungsbetriebe beide Gesichtspunkte zu begünstigen.[28]
4 Controllinginstrumente der öffentlichen Verwaltung
4.1 Prozessorientierte Kostenrechnung
4.1.1 Definition
Die Prozesskostenrechnung ist eine Vollkostenrechnung mit der Untergliederung in Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung.[29]
Ursprünglich wurde die Prozesskostenrechnung entwickelt um eine verursachungs-gerechte Zuordnung der Gemeinkostenbereiche in einem Produktionsunternehmen umzusetzen.[30] Sie ist ein Instrument zur Planung, Steuerung und Verrechnung von Gemeinkostenbereichen, welches unter anderem auf die im Folgenden beschriebenen Sichtweisen Bezug nimmt:
Aktivitäten des Leistungsprozesses werden definiert und deren Ressourcen-inanspruchnahme ermittelt. Somit entsteht Transparenz hinsichtlich Kostenhöhe und Kostenanteile der Prozesse eines Unternehmens. Des Weiteren werden mittel- und langfristige Einflussgrößen des Ressourcenbedarfes kenntlich gemacht. Die Prozess-kostenrechnung stellt Kosten- und Kapazitätswirkungen veränderter Ablaufstrukturen, einer veränderten Anzahl der Prozessdurchführungen sowie einer rationellen Prozessgestaltung. Für den Fall, dass Ursache-Wirkungs-Zusammenhänge existieren, sind Prozesskosten auf Produkte, Aufträge, Kunden oder Marktsegmente zurechenbar, um den Ressourcenverzehr aus dem indirekten Bereich sichtbar zu machen.[31]
Die prozessorientierte Kostenrechnung wurde für Unternehmensbereiche mit hohem Gemeinkostenanteil entwickelt und soll die Nachteile der traditionellen Vollkosten-rechnung welche die Gemeinkosten anhand von Verteilungsschlüsseln über die Kostenstellen bis auf die Kostenträgerverrechnet, bei der Gemeinkostenverrechnung ausgleichen.[32]
Die Prozesskostenrechnung verrechnet die Gemeinkosten über Prozessbezugsgrößen und Prozesskostensätze auf die Kostenträger.[33] Ausschlaggebend für die Prozesskostenrechnung ist die Annahme, dass Produkte Kosten verursachen, indem sie Prozesse bzw. Aktivitäten beanspruchen. Prozesse, auch bezeichnet als Aktivitäten, Tätigkeiten oder Transaktionen, sind Vorgänge innerhalb einer Kostenstelle, die Ressourcen verbrauchen.[34]
Im Rahmen einer Tätigkeitsanalyse werden die einzelnen Tätigkeiten bzw. Aktivitäten der zu untersuchenden Kostenstelle dokumentiert und analysiert. Im Anschluss werden sachlich zusammenhängende Tätigkeiten innerhalb einer Kostenstelle zu Teil-prozessen zusammengefasst, welche jeweils einer Kostenstelle zugeordnet werden können. Danach werden die kostenstellenbezogenen Teilprozesse zu kostenstellen-übergreifenden Hauptprozessen zusammengeführt.[35] In der folgenden Abbildung ist die so genannte Prozesshierarchie dargestellt.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 1 Prozesshierarchie der Prozesskostenrechnung
http://www.finanzchef.de/files/prozess-opt-pro-kostenrechnung5.jpg
Im Anschluss werden die Prozessbezugsgrößen ermittelt, welche für die Höhe der Kosten maßgeblich sind und die bei der zahlenmäßigen Erfassung von Prozessleistungen benötigt werden. Sie bilden die Basis für die Verrechnung der Gemeinkosten. Um geeignete Bezugsgrößen auswählen zu können, ist es relevant ob es sich um leistungsabhängige oder leistungsunabhängige Prozesse handelt. Es folgt die Planung der Prozessmengen im nächsten Arbeitsschritt. Prozessmengen sind messbare Leistungen, die einer Bezugsgröße zugeordnet werden und auf deren Basis für jeden Prozess die jeweiligen Kosten zu planen sind. Indem man die Prozessmenge durch die jeweiligen Prozesskosten dividiert, können die Prozesskostensätze errechnet werden. Diese können auf der Stufe der Kostenstellen und bei den kostenstellenübergreifenden Hauptkostenstellen zur Kontrolle der Kosten und der Wirtschaftlichkeit ihre Verwendung finden.[36]
4.1.2 Ziele und Aufgaben
Größere Betriebe arbeiten meist mit der Bezugsgrößenkalkulation. Seit den sechziger Jahren wurde verstärkt die Grenzplankostenrechnung eingesetzt. Sie sind vorwiegend fertigungsorientiert. Deshalb weisen sie gravierende Mängel in Bezug auf das Kostenmanagement der sogenannten administrativen bzw. indirekt-produktiven Bereiche auf und sind somit kein ausreichendes Instrumentarium der Planung, Steuerung und Kontrolle der Kosten. An diesem Punkt setzt die Prozesskosten-rechnung an. Im Rahmen der Prozesskostenrechnung erhofft man sich eine Optimierung der Kalkulationsgenauigkeit. Eine bedeutende Rolle spielt ebenfalls ein leistungsfähiges Gemeinkostenmanagement.[37]
Des Weiteren soll mit Hilfe der Prozesskostenrechnung die Leistungs- und Kosten-transparenz erhöht werden. Dies ist sowohl ein primäres Ziel als auch Voraussetzung für die Verwirklichung nachrangiger Zielstellungen. Die Unterteilung der Leistungs-stellung einer Kostenstelle in Prozesse und deren ablauforientierte Zusammenführung zu Hauptprozessen soll den Leistungserstellungsprozess einsichtiger machen. Darauf baut die Kostenermittlung für die Durchführung eines Prozesses auf, welche eine Kostentransparenz ermöglicht, die mit traditionellen Rechnungssystemen in indirekt-produktiven Bereichen zuvor nicht erreicht werden konnte.
Die Effizienz des Ressourcenverbrauches zu optimieren ist ein weiteres Ziel der Prozesskostenrechnung. Mayer versteht hierunter eine genauere Planung, Steuerung und Kontrolle der Gemeinkosten und Budgets, welche sich am tatsächlichen Werte-verzehr orientiert.[38] Die Prozesskostenrechnung soll durch eine analytische Planung und Kontrolle des Ressourcenverbrauches von kostenstelleninternen und kostenstellenübergreifenden Prozessen die Wirtschaftlichkeitskontrolle und -steuerung optimieren. Des Weiteren soll die Produktkalkulation optimiert werden. Die Prozesskostenrechnung soll die Gemeinkosten indirekt-produktiver Bereiche verursachungsgerecht verteilen. Außerdem soll unter Zuhilfenahme der Prozesskostenrechnung Zahlenmaterial für mittel- und langfristige Entscheidungen bereitgestellt werden. Die Informationslücke der traditionellen Rechnungssysteme in Hinsicht auf entscheidungsrelevante Kosten der indirekt-produktiven Bereiche soll geschlossen werden.[39]
[...]
[1] Vgl. Lüder, K., (Verwaltungen 1989), S. 1152
[2] Vgl. Eichhorn, P., Friedrich, P. (Verwaltungsökonomie 1976), S. 56
[3] Vgl. Eichhorn, P. (Betriebswirtschaftslehre 1997), S. 111
[4] Vgl. Brede, H., (Ziele 1989), S. 1868
[5] Vgl. Richter, M., (Controllingkonzeption 2000), S. 2 f.
[6] Vgl. Richter, M., (Controllingkonzeption 2000), S. 19
[7] Vgl. Richter, M., (Controllingkonzeption 2000), S. 26
[8] Vgl. Seifert, K., (Prozessmanagement 1998), S. 15
[9] Vgl. Richter, M., (Controllingkonzeption 2000), S. 27
[10] Vgl. Richter, M., (Controllingkonzeption 2000), S. 13
[11] Vgl. Rupp, T., (Controlling 2002), S. 106
[12] Vgl. Horváth, P., (Controlling 2009), S. 91 ff.
[13] Vgl. Heinen, E., (Entscheidungen 1971), S. 59 ff.
[14] Vgl. Berens, W., Hoffjan, A. (Controlling 2004) S. 700
[15] Vgl. Braun, G.E., (Ziele 1988), S. 96 ff.
[16] Vgl. Siems, C., (Public 2005), S. 18
[17] Vgl. Richter, M., (Controllingkonzeption 2000), S. 20 f.
[18] Vgl. Seifert, K., (Prozessmanagement 1998), S. 23
[19] Vgl. Braun, G.E., (Ziele 1988), S. 100 f.
[20] Vgl. Braun, G.E., (Ziele 1988), S. 102 ff.
[21] Vgl. Richter, M., (Controllingkonzeption 2000), S. 22
[22] Vgl. Seifert, K., (Prozessmanagement 1998), S. 25
[23] Vgl. Braun, G.E., (Ziele 1988), S. 107 ff.
[24] Vgl. Braun, G.E., (Ziele 1988), S. 117 ff.
[25] Vgl. Rupp, T., (Controlling 2002), S. 110
[26] Vgl. Sieben, G., Ossandnik, W. (Revision 1989), S. 691 f.
[27] Vgl. Rupp, T., (Controlling 2002), S. 114 f.
[28] Vgl. Richter, M., (Controllingkonzeption 2000), S. 1
[29] Vgl. Homann, K., Verwaltungscontrolling 2005), S. 95
[30] Vgl. Schwarze, J., Koß, T., (Kosten- und Leistungsrechnung 1996), S. 63
[31] Vgl. Mayer, R., (Prozesskostenrechnung 1998), S. 5
[32] Vgl. Stelling, J.N., (Kostenmanagement 2009), S. 155
[33] Vgl. Homann, K., Verwaltungscontrolling 2005), S. 95
[34] Vgl. Stelling, J.N., (Kostenmanagement 2009), S. 155 f.
[35] Vgl. Homann, K., Verwaltungscontrolling 2005), S. 95 f.
[36] Vgl. Homann, K., Verwaltungscontrolling 2005), S. 95 f.
[37] Vgl. hierzu und zu den folgenden Absatz: Seifert, K., (Prozessmanagement 1998), S. 167 ff.
[38] Vgl. Mayer, R., Anwendungsfelder der Prozesskostenrechnung zur Center Steuerung, in: Horváth, P.,
(Hrsg.): Effektives und schlankes Controlling, Stuttgart 1992, S. 113-126 zitiert nach Seifert, K. (Prozessmanagement 1998), S. 167
[39] Vgl. Seifert, K., (Prozessmanagement 1998), S. 167 ff.