Capabilities & primary goods

Das Problem des Bewertungsmaßstabes in den Gerechtigkeitstheorien von Amartya Sen und John Rawls


Tesis de Maestría, 2010

91 Páginas, Calificación: 1,3


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Inhalt und Thesen der Arbeit - Ein Überblick

3. Die Gerechtigkeitstheorie John Rawls’ und der Capability Ansatz
3.1 Rawls Theorie der Gerechtigkeit als Fairness
3.2 Der Rahmen der Theorie und die Grenzen des eigenen Gerechtigkeitsbegriffs
3.3 Der Rahmen bei John Rawls
3.4 Grundwerte und die zwei Gerechtigkeitsprinzipien
3.5 Der Urzustand und der Schleier des Nichtwissens
3.6 Der Bewertungsmaßstab und das Diversitätenproblem
3.7 Amartya Sen, The Idea of Justice & der Capability Ansatz
3.8 Capability Ansatz versus Theorie der Gerechtigkeit

4. Can The Capability Approach be Justified?

5. Extern bedingte Diversitäten
5.1 Distribution within the family: die Verteilung innerhalb der Familie
5.2 Differences in relational perspectives: Unterschiede in den Perspektiven von Personen in diversen Gesellschaftskreisen
5.3 Variations in social climate: der soziale Kontext in der sich eine Person befindet
5.4 Environmental diversities: Unterschiede im Lebensraum einer Person

6. Menschliche Diversitäten
6.1 Ex post Inklusion menschlicher Diversitäten
6.2 Horizontale versus vertikale Sichtweise und der reale Nachteil von Behinderungen
6.3 Angeborene Diversitäten
6.4 Pogges Inselbeispiel
6.5 Das Operationalisierungsproblem und die vermeintliche Notwendigkeit der Einfachheit
6.6 Die Frage der Notwendigkeit der Berücksichtigung individueller Parameter

7. Nussbaums Liste von grundlegenden Verwirklichungschancen und Sens Unterscheidung der Freiheit

8. Die Notwendigkeit einer komplexen Sensitivität des Bewertungsmaßstabes

9. Synthetischer Ansatz

10. Behinderungen in Deutschland

11. Abschließende Bemerkungen

12. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Im Sommer 2010, in einer Bar in Berlin Kreuzberg, redete ich mit einem Vorarbeiter über das Anliegen moderner Gerechtigkeitsansätze. In unserem Gespräch wurden wir uns schnell darüber einig, dass besonders die Lebensumstände der Menschen in ärmeren Regionen der Welt ungerecht seien und demnach verbessert werden müss- ten. Als wir über die Bedeutung der diversen Gerechtigkeitstheorien im Rahmen westlicher Wohlstandsgesellschaften sprachen, kamen bei meinem Gesprächspartner Walter allerdings Zweifel auf, die er ungefähr wie folgt äußerte: „Wozu soll das alles überhaupt gut sein? Mir geht es doch blendend und mein Kumpel hier hat auch genug Peseten um seinen Bierkonsum zu decken und mit seiner Frau schick in den Urlaub zu fahren. Und wenn du sagst, die Benachteiligten sollten mehr gefördert werden oder einen Ausgleich für ihre schwere Lage erhalten - da ist auch schon der Imbissbudenmann drauf gekommen.“

In der Tat geht es in modernen Gerechtigkeitsansätzen zumeist nicht um die Frage, ob das Leisten gerechter Ausgleiche irgendeiner Art erstrebenswert sei - gewisser- maßen ein Eingreifen oder Handeln (selbst wenn dieses vorerst nur in Form von Überlegungen stattfindet) erforderlich ist - sondern auf welchen theoretischen Grundlagen, das heißt aufgrund welcher Prinzipien und Bewertungsmaßstäbe den „Ungerechtigkeiten“ effektiv begegnet wird beziehungsweise diese im Vorhinein bereits abgewendet werden können.

Amartya Sen stellt in seinem 2009 erschienenen Buch „The Idea of Justice“1 die Beobachtung an:

„Equality was not only among the foremost revolutionary demands in eighteenth-century Europe and America, there has also been an extraordinary consensus on is importance in the post-Enlightenment world. […] every normative theory of social justice that has received support and advocacy in recent times seems to demand equality of something - something that is regarded as particularly important in that theory.”2

Demnach streben die meisten anerkannten Gerechtigkeitstheorien eine gewisse

Form der Gleichheit an3. Somit liegt Walter durchaus richtig mit seiner Einschät- zung, dass eine annähernde Übereinkunft sowohl in den grundsätzlichen Zielen der meisten Gerechtigkeitsansätzen als auch im allgemeinen Gedankengut4 besteht - eine Übereinkunft hinsichtlich westlich-demokratischer Grundwerte, gleichen Rech- ten und Freiheiten sowie der Notwendigkeit auch den vermeintlich Benachteiligten der Gesellschaft ein gutes Leben zu ermöglichen. Unterschiedlich sind jedoch die methodischen Wege zu diesen Zielen und die damit zusammenhängende Perspektive nach der die Bewertung der Ungleichheiten vorgenommen wird. Eine Bewertung ungerechter Zustände ist wiederum notwendig für jegliche Art der Kompensation. Der verwendete Bewertungsmaßstab ist demnach entscheidend für die Umsetzung der Gerechtigkeitsbestrebungen. Im Eingangsbeispiel denkt Walter lediglich an mo- netäre Güter, die ihm und seinem Freund Bierkonsum und Urlaub finanzieren. Aber nicht alle Dinge im Leben lassen sich mit Geld aufrechnen und Geld und Wohlstand sind alleine kein Garant für ein gutes Leben. Demnach ist es entscheidend über die monetäre Perspektive hinauszugehen und nach der tatsächlichen Möglichkeit einer Person zu fragen ein nach ihren Vorstellungen gutes Leben zu führen. Diese Frage drängte sich meinem Gesprächspartner, eingebettet in den Rechten und Freiheiten einer demokratischen Wohlstandsgesellschaft, nicht zwingend von alleine auf - er ist gesund und führt nach seinen Maßstäben ein glückliches Leben. Unter diesen Bedingungen ist es für Walter und seinen Freund völlig ausreichend genug Geld zur Verfügung zu haben, um sich das Leben angenehm gestalten zu können. Was aber passiert, wenn Krankheit, Behinderung, Stigmatisierung, Freiheitsbeschneidungen oder andere Unglücke in ihre Leben treten? In diesen Fällen bedarf es mehr als Geld, Bier und Urlaub um das vermeintlich glückliche Leben aufrecht zu erhalten. Spätes- tens hier wird ersichtlich, dass ein ausgiebiges Nachdenken über Gerechtigkeit und auch speziell über einen Bewertungsmaßstab, welcher der Komplexität des Themas und der diversen menschlichen Bedürfnisse gerecht wird, auch für Walter und sei- nen Freund von höchster Relevanz sein kann.

2. Inhalt und Thesen der Arbeit - Ein Überblick

Der einleitenden beispielhaften Darstellung soll nun eine klar umrissene Ausführung der in dieser Arbeit behandelten Gerechtigkeitsdiskussion folgen. Diese wird das Vorgehen sowie Inhalt und Thesen der Arbeit genau beschreiben und die im Beispiel angedeuteten Fragestellungen konkretisieren.

Vorerst soll an dieser Stelle ein kurzer Einschub zur Eingrenzung des Themas erfol- gen. Der positive Wert im Streben nach einem guten Leben, nach mehr Gerechtig- keit und weniger Ungerechtigkeit wird in dieser Arbeit vorausgesetzt. Es wird nicht darum gehen, Fragen der Moral oder Begründungen für die Sinnhaftigkeit nach ei- nem solchen Streben zu beantworten oder à la Nietzsche ein derartiges Vorhaben in seinem ganzen Wesen zu hinterfragen. So werden beispielsweise Fragen danach, ob eine gerechtere Gesellschaft die Menschheit und deren Leben an sich verbessert oder ob es sie eventuell sogar ins Langweilige, Berechenbare und Stumpfsinnige abdrif- ten lässt, in dieser Arbeit nicht diskutiert.

Die nachfolgende Abhandlung wird sich in ihren Untersuchungen insbesondere auf zwei Gerechtigkeitsansätze konzentrieren: den Capability Ansatz5 Amartya Sens und die Theorie der Gerechtigkeit John Rawls’. Dabei sollen speziell die unter- schiedlichen Bewertungsperspektiven der beiden Ansätze6 in den Mittelpunkt der Betrachtung gerückt und der Frage nachgegangen werden, mit Hilfe wessen Bewer- tungsmaßstabes sich Ungerechtigkeiten am besten erfassen lassen und welche Aus- wirkungen beziehungsweise Probleme bei der Verwendung des jeweiligen Bewer- tungsmaßstabes entstehen.

Der Begriff des Bewertungsmaßstabes wird im Rahmen dieser Arbeit - über die verwendete Perspektive der Bewertung der beiden Ansätze hinaus - im weiteren Sinne gebraucht (gleichsam Pogges Verständnis der Wendung „criterion of social justice“; die Kritik Pogges am Capability Ansatz wird ab Kapitel 4 behandelt wer-den). Demnach fällt unter den Begriff des Bewertungsmaßstabes sowohl die ver-wendete Metrik: Verwirklichungschancen7 und Funktionen bei Sen, Primärgüter im Sinne allgemein benötigter Grundgüter bei Rawls („things everyone needs to pursue their goals in life, whatever those goals may be“8 ), als auch die der Verteilung zugrunde liegenden Prinzipien und die Methode der Bewertung von Ungleichheiten. Pogge spricht an einigen Stellen zudem von einem „workable criterion of social justice“. Durch den Zusatz des „workable“ bezieht er den Aspekt der Möglichkeit der praktischen Umsetzung der Ansätze in die Diskussion mit ein. Der Aspekt der der praktischen Anwendung wird in Kapitel 6.5 aufgegriffen. Die Arbeit wird sich allerdings größtenteils auf den Perspektivaspekt der Bewertungsmaßstäbe beziehen, also auf die Frage: Aus welcher Bewertungsperspektive heraus die jeweiligen An- sätze Ungerechtigkeiten - oder vorerst allgemeiner formuliert, Diversitäten - ermit- teln und bewerten; und darauf aufbauend, was sich aus der jeweiligen Perspektiv- implementierung für Konsequenzen hinsichtlich eines möglichen Kompensations- modells ergeben.

Eine zentrale Rolle innerhalb der Perspektivdiskussion wird dabei die Frage nach dem Umgang mit menschlichen Diversitäten und im Speziellen, dem Umgang mit Behinderten einnehmen. Die Gruppe der Behinderten ist insofern interessant für die zugrunde liegende Fragestellung, da sie zum einen, aufgrund physischer oder psy- chischer Einschränkungen, in vielen Fällen klar benachteiligt sind gegenüber nicht behinderten Menschen, und zum anderen, weil Rawls diese in seiner Theorie vorerst aus der Gerechtigkeitsbetrachtung ausschließt, hingegen Sen eine Inklusion von Be- hinderten für notwendig hält.

Diese Unterschiede werden in der Wissenschaft bereits diskutiert, wobei die meisten Texte eindeutig Stellung beziehen entweder zu der Theorie der Gerechtigkeit Rawls’ oder zum Capability Ansatz.9 Häufig werden dabei speziell die Bewertungsmaßstä- be, auf der einen Seite den der Primärgüter und auf der anderen Seite der Bewer- tungsmaßstab der Verwirklichungschancen, als sich gegenseitig ausschließende Al-ternativen diskutiert. Dieses Vorgehen wird in Kapitel 4 und Kapitel 5 am Essay Pogges „Can The Capability Approach be Justified?“10 demonstriert werden.

Die vorliegende Arbeit wird in ihren Betrachtungen den Versuch unternehmen in eine andere Richtung zu gehen, indem sie die Möglichkeiten untersucht, wie sich die jeweiligen Bewertungsmaßstäbe sowie weitere Theorieelemente sinnvoll ergänzen lassen. Es wird die These vertreten, dass der Bewertungsmaßstab der Primärgüter und die Perspektive der Verwirklichungschancen sich gegenseitig nicht ausschließen, sondern einander sogar bedingen.

Unterschiede im Bewertungsmaßstab der Ansätze äußern sich demnach zum Teil anhand der Gewichtung der einzelnen Perspektiven, die ihnen in den jeweiligen Ü- berlegungen zukommt und nicht in einer strikten Exklusion dieser. Auf der einen Seite muss der Capability Ansatz die Güterperspektive mitberücksich- tigen, da die Perspektive der Verwirklichungschancen alleine kein konkretes Modell der Kompensation vorschlägt - in dieser Beziehung gewissermaßen ein leeres Glas ist, das es zu füllen gilt.

Auf der anderen Seite muss die Theorie der Gerechtigkeit aber ebenso die Perspek- tive der Verwirklichungschancen mitberücksichtigen. Die Metrik der Primärgüter ist zu beschränkt, um den Weg von einer konkreten Ungerechtigkeit beziehungsweise Benachteiligung zu einer effektiven Verbesserung des Lebens der Betroffenen auf- zuzeigen, das heißt der Kompensation ein adäquates Ziel vorzugeben. Dazu ist die Anwendung der Perspektive der Verwirklichungschancen notwendig. Die „These der gegenseitigen Bedingung“ wird insbesondere in Kapitel 6 entfaltet werden.

Die Arbeit wird zu der Schlussfolgerung kommen, dass eine Metrik der Primärgüter im Sinne von Standardpaketen nicht ausreichend ist für einen gerechten Bewer- tungsmaßstab; eine alleinige Fokussierung auf Verwirklichungschancen aber genau- so wenig hinreichend ist, um den vollen Umfang des Begriffs Gerechtigkeit bezüg- lich seiner Anwendung zu erfassen. Folglich wird in Kapitel 9 die Möglichkeit einer Ergänzung beider Ansätze behandelt. Der Untersuchung soll dabei folgende Frage- stellung zugrunde liegen:

Wie könnte ein Synthetischer Ansatz aussehen, wenn man den Versuch unternimmt, angebliche Widersprüche in sinnvolle Ergänzungen aufzulösen?

Es wird argumentiert, dass kein striktes „Entweder-Oder“, sondern ein Wechsel zwi-schen den beiden Ansätzen notwendig ist, um einen angemessenen praxisbezogenen Gerechtigkeitsansatz zu verwirklichen.

Ungeachtet dessen, dass sich die beiden Perspektiven gegenseitig bedingen und die Möglichkeit einer Synthese der Ansätze Rawls’ und Sens besteht, weisen diese ein- deutige Unterschiede in ihrem Vorgehen auf. Diese Unterschiede, die Stärken und Schwächen der jeweiligen Bewertungsmaßstäbe werden, bevor die Arbeit den Ver- such unternimmt diese in einem Synthetischen Ansatz zu vereinen, ausführlich dis- kutiert.

Ein offensichtlicher Unterschied in der Herangehensweise der beiden Ansätze, lässt sich in der Frage der Notwendigkeit der Inklusion von Behinderten auffinden. Diese Frage wird in Kapitel 6.1 diskutiert. Rawls bezieht schwere Behinderungen in einer ex post Manier mit ein, wogegen Sen diese von Anfang an in seine Überlegungen einschließt.

Es wird aufgezeigt, dass man generell auch durch eine nachträgliche Betrachtung von Behinderten zu begünstigenden Ergebnissen für die Betroffenen kommen kann. Allerdings bietet Rawls kein Modell oder konkreten Lösungsvorschlag hinsichtlich der Mitberücksichtigung dieser Gruppe an. Sen dagegen bietet zumindest eine Me- thode zur Aufstellung einer Bewertung von Diversitäten an. Es wird dargelegt, dass der Streitpunkt nicht bei der Frage der Inklusion versus Ausschließung beziehungs- weise ex post Inklusion des Diversitätenaspekts liegt, sondern in der Methode der Bewertung von Diversitäten.

Der Inklusionsfrage liegt dabei folgende Annahme zugrunde: Es ist notwendig, menschliche Diversitäten in einer Theorie der Gerechtigkeit zu berücksichtigen, ungeachtet der Frage, ob dies ex post oder ex ante geschieht.

Bestimmte Attribute können von den Betroffenen im Einzelfall (nicht universali- sierbar) sehr wohl als nachteilig empfunden werden und müssen demnach, sofern man das Anliegen dieser Menschen nicht ignorieren will, zumindest in die weitere Betrachtung einer Gerechtigkeitsdebatte mit aufgenommen werden. Für die Notwendigkeit der Berücksichtigung individueller Parameter - und folglich auch Behinderungen - wird in Kapitel 6.6 und Kapitel 8 argumentiert.

Bis zu diesem Punkt ist sowohl die Notwendigkeit der Berücksichtigung menschli- cher Diversitäten als auch die grundsätzliche Möglichkeit diese in beide Ansätze mit einzubeziehen aufgezeigt. Aufbauend auf diesen Schlussfolgerungen wird die He- rangehensweise der Ansätze näher betrachtet werden und damit die Frage behandelt, wie im Detail mit dem Problem menschlicher Diversitäten umgegangen wird.

In Kapitel 6.5 wird die These vertreten, dass der Capability Ansatz dabei in der An- wendung wesentlich flexibler ist als die Rawls’sche Theorie der Gerechtigkeit. Im Gegensatz zu Rawls’ Theorie der Gerechtigkeit ist Sens Ansatz insofern im Vor- teil, dass Kompensationen nicht auf starren theoretischen Überlegungen aufbauen, sondern flexibel über verschiedene Gesellschaften und über die Zeit hinweg delibe- rativ ermittelt werden können. Zudem lässt die Perspektive der Verwirklichungs- chancen einen großen Spielraum hinsichtlich der Umsetzung von „Gerechtigkeits- maßnahmen“.

Der Bewertungsmaßstab der Primärgüter dagegen unterliegt aufgrund seines „Einfachheitsanspruches“ zu großen Beschränkungen, um die gesamte Bandbreite menschlicher Diversitäten angemessen zu berücksichtigen.

In Kapitel 8 wird dafür argumentiert, dass die Verwendung von Standardpaketen im Sinne Rawls’ nicht ausreichend für eine gerechte Bewertung von individuellen Di- versitäten ist und der Bewertungsmaßstab der Primärgüter durch die Perspektive der Verwirklichungschancen erweitert werden muss. Durch eine Beschränkung auf Standardpakete kann es unter anderem zu Verletzungen der Chancengleichheit von Personen kommen, welche wiederum die Verletzung der Idee der Gleichstellung der Bürger in einer demokratischen Gesellschaft nach sich ziehen könnte.

Wie bereits am Anfang der Inhaltsbeschreibung vorweggenommen, wird die Arbeit zu dem Schluss kommen, dass es keinen „eindeutigen Gewinner“ unter den beiden Ansätzen gibt, folglich die Suche nach Ergänzungsmöglichkeiten sinnvoll ist. Im letzten Schritt werden in Kapitel 9 die aus der Untersuchung resultierenden Schlussfolgerungen in einen Synthetischen Ansatz eingearbeitet.

In Kapitel 10 wird eine Probe am Exempel durchgeführt. Die bisherigen Schlussfol-gerungen werden mit den Lebensumständen von Behinderten in Deutschland in Zu- sammenhang gebracht. Im Besonderen wird darauf geachtet, inwiefern die Bewer- tungsmaßstäbe der zur Diskussion stehenden Ansätze entweder bereits angewandt werden oder, sofern dies nicht der Fall ist, was eine Verwendung dieser möglicher- weise bewirken könnte.

Die Arbeit wird sich dabei insbesondere auf die Vereinbarungen der UNBehindertenrechtskonvention beziehen, welcher sich Deutschland im März 2009 verpflichtet hat. Es wird sich herausstellen, dass besonders die Überlegungen Sens hinsichtlich der Inklusion von Behinderten und der individuellen Förderung dieser in den Vereinbarungen und Vorgaben wiederzufinden sind.

3. Die Gerechtigkeitstheorie John Rawls’ und der Capabili- ty Ansatz

In den folgenden Kapiteln sollen die Gerechtigkeitstheorie John Rawls’ und der Ca- pability Ansatz Amartya Sens einführend erläutert werden. Hierbei wird keinesfalls der Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Das Ziel der Darstellung ist zum einen die zentralen Positionen der Autoren hervorzuheben und zum anderen, in Hinsicht auf die weitergehende Auseinandersetzung mit dem Problem des Bewertungsmaß- stabes, die für diesen Teilaspekt relevanten Argumente möglichst klar offenzulegen. Bei der Beschreibung der Theorien wird zudem immer der eigene Anspruch der Au- toren an ihre jeweilige Theorie berücksichtigt. Die Frage nach dem selbst erklärten Erkenntnisziel und den jeweiligen Beschränkungen der Ansätze, sowohl in prakti- scher als auch in theoretischer Hinsicht, ist insofern wichtig, dass spätere Kritik- punkte nicht ins Leere laufen, sich gewissermaßen auf eine Gegenstandsebene be- ziehen, welche zuvor vom Autor ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Dieses Vorge- hen soll allerdings nicht andeuten, dass nur, weil eine bestimmte Gegenstandsebene oder Ausschließung vom Autor schriftlich festgesetzt wurde, jene nicht mehr der Kritik unterworfen werden könne. Vorerst soll solche Kritik zurückgestellt und das Augenmerk darauf gelegt werden die beiden Autoren bestmöglich zu verstehen.

3.1 Rawls Theorie der Gerechtigkeit als Fairness

Der US-amerikanische Philosoph John Rawls gelangte insbesondere durch sein Buch „A Theory of Justice“ zu weiter Bekanntheit. Dieses wurde erstmals 1971 ver- öffentlicht und 1975 dann in einer überarbeiteten Fassung in weitere Sprachen (unter anderem auch ins Deutsche) übersetzt. Die letzte Schrift Rawls’, vor seinem Tode im Jahre 2002, war „Justice as Fairness: A Restatement“, in der er auf Kritiker sei- ner Theorie eingeht, einzelne Aspekte dieser überarbeitet oder auch einfach nur Tei- le seiner Theorie klarifiziert.

Die hier vorliegende Arbeit wird sich auf die überarbeitete Fassung von „Eine Theo- rie der Gerechtigkeit“ stützen. Insbesondere wird sie sich auf „Gerechtigkeit als Fairness: Ein Neuentwurf“ beziehen, da dieses das letzte Werk John Rawls’ ist und angenommen werden kann, dass dort das sogenannte letzte Wort des Autors vorzu- finden ist.

3.2 Der Rahmen der Theorie und die Grenzen des eigenen Gerechtigkeitsbegriffs

Ein Rahmen hat immer ein Inneres und ein Äußeres, klar definiert durch eine Form der Begrenzung. Jede Theorie der Gerechtigkeit muss sich der eigenen Begrenzungen bewusst sein und sich demnach auch immer in ihrem Wirkungsanspruch (ob nun theoretisch oder auch praktisch) eingrenzen. Der Rahmen in dem sich die jeweilige Theorie bewegt, soll zum einen eine positive Bestimmung der Gegenstandsebene darstellen: Welchen Anspruch beziehungsweise Reichweite verfolgt die Theorie? Was will sie explizit in die Betrachtung mit einbeziehen?

Zum anderen sollen die von den Autoren selbsterklärten Grenzen aufgezeigt werden: Was soll die Theorie explizit nicht sein beziehungsweise nicht mit einschleißen. Was sieht sie sich außerstande zu leisten? Auf welche Aspekte verweist sie aus- drücklich nicht (aus Mangel an Zeit oder notwendiger Begrenzung des Themenum- fangs), auch wenn dies noch unbedingt notwendig wäre? Es ist wichtig diese Fragen im Vorfeld zu klären. Einerseits um eine klare Vorstellung der Ziele der Ansätze zu erhalten und anderseits um Kritik in den Gesamtkontext dieser stellen zu können.

Hinsichtlich der Frage des Bewertungsmaßstabes, wird dieser durch die gesamtheit-liche Betrachtung der Ansätze in einen weiteren Kontext gestellt, damit dieser nicht für sich alleine, bildlich gesprochen, von dem jeweiligen Ansatz isoliert im leeren Raum steht.

3.3 Der Rahmen bei John Rawls

Rawls unterscheidet zwischen drei Ebenen der Gerechtigkeit: „[...] erstens lokale Gerechtigkeit (Prinzipien, die unmittelbar für Institutionen und Verbände gelten), zweitens Binnengerechtigkeit (Prinzipien, die für die Grundstruktur der Gesellschaft gelten), drittens globale Gerechtigkeit (Prinzipien, die für das internationale Rechts- wesen gelten).“11 Die Theorie der Gerechtigkeit bezieht sich bei Rawls zu allererst immer auf die Binnengerechtigkeit, also auf Gerechtigkeit auf der der Ebene der Grundstruktur. Die lokalen Gerechtigkeitsprinzipien werden von der Theorie nicht explizit bestimmt, wohl aber wirkt diese einschränkend auf solche ein. In Bezug auf die Ebene der globalen Gerechtigkeit macht Rawls klar, dass es einen eindeutigen Unterschied zwischen seiner Gerechtigkeitskonzeption und einer globalen Gerech- tigkeitsphilosophie oder allgemeingültigen Morallehre gibt.12 Rawls stellt diese Ab- grenzung folgendermaßen dar:

„Weder die politische Philosophie noch die Konzeption der Gerechtigkeit als Fairneß sind […] angewandte Moralphilosophie. Die politische Philosophie hat ihre eigenen kennzeich- nenden Merkmale und Probleme. Die Konzeption der Gerechtigkeit als Fairneß ist eine poli- tische Konzeption der Gerechtigkeit für den Spezialfall der Grundstruktur einer modernen demokratischen Gesellschaft. In dieser Hinsicht ist ihre Reichweite viel geringer als die sol- cher Globaltheorien wie etwa Utilitarismus, Perfektionismus und Intuitionismus. Sie kon- zentriert sich auf das Politische (in Gestalt der Grundstruktur), und das Politische ist nur ein Teil des Bereichs der Moral.“13

In diesem Zitat kommt ein weiterer, wichtiger Teil des Bedingungsrahmens der Rawls’schen Gerechtigkeitskonzeption zur Sprache: die moderne demokratische Gesellschaft.14 Fundamentale Voraussetzung für die Theorie der Gerechtigkeit ist, dass die Gerechtigkeitsprinzipien innerhalb eines fairen demokratischen Systems der Kooperation zwischen gleichberechtigten Bürgern zur Anwendung kommen.15 Die damit einhergehende Akzeptanz eines vernünftigen Pluralismus innerhalb einer de- mokratischen Kultur lässt eine einzig wahre Globaltheorie oder eine einzige Kon- zeption des Guten ins Unwahrscheinliche abrücken. Auch wenn Rawls die Wichtig- keit des Pluralismus eindeutig betont, räumt er doch die Notwendigkeit eines gewis- sen minimalen Konsenses für die Umsetzung beziehungsweise Akzeptanz seiner Gerechtigkeitskonzeption ein. Ein Konsens muss sowohl über grundlegende demo- kratische Werte, als auch über die Akzeptanz westlicher Vernunftmethodik beste- hen.16 Die Einigkeit in diesen beiden Punkten ist - neben der Anerkennung einer gerechteren Gesellschaft als erstrebenswertes Ziel - grundlegende Voraussetzung, sowohl für die Argumentation Rawls, als auch für die gesamte Theorie der Gerech- tigkeit als politische Konzeption. Eine politische Konzeption ist die Theorie der Ge- rechtigkeit insofern, da sie sich auf die Kooperation von gleichberechtigten Bürgern einer demokratischen Gesellschaft und dessen Ordnungs- sowie Orientierungsgrund- lagen bezieht.17

Somit ist ein dikursethisches Ideal Rawls’ das eines übergreifenden Konsenses be- züglich der Grundprinzipien (s)einer Gerechtigkeitskonzeption. Auch hier geht es Rawls ausschließlich um einen Konsens der Grundstruktur, sodass eine Vielfalt von Glaubensüberzeugungen oder philosophische Lehren (wie auch immer man seine persönlichen Glaubens- und Handlungsprinzipien nennen möchte) nicht zwingend ausgeschlossen werden. Bei diesem Gedanken ist auch zu berücksichtigen, dass ein Konsens nach Rawls immer aus verschiedenen Begründungsmodellen heraus zu erreichen ist. Dieses Faktum begünstigt zudem die Möglichkeit der Einigung auf grundlegende Gerechtigkeitsprinzipien und dessen allgemeine Anerkennung.18 Die Theorie der Gerechtigkeit als Fairness macht es sich zur Aufgabe, diesen Konsens der minimalen Gerechtigkeitsprinzipien zumindest annährend zu bestimmen und einen argumentativen Hintergrund für diese zu errichten.19 Dadurch soll im besten Falle eine „[...] zugrunde liegende Basis philosophischer und moralischer Überein- stimmung“20 ausgemacht werden oder - weniger idealistisch gezielt - eine argumen- tative Eingrenzung der auseinandergehenden philosophischen und moralischen Mei- nungen erfolgen.

Eine weitere wichtige Bedingung auf dem Weg zu einem annähernden Konsens ist die Berücksichtigung der Öffentlichkeit. Rawls teilt den Begriff der Öffentlichkeit in drei Stufen ein, wobei eine wohlgeordnete Gesellschaft die Bedingung vollständiger Öffentlichkeit erfüllt, sobald alle drei Stufen umgesetzt sind. Die Gesellschaft muss "wirksam von öffentlichen Gerechtigkeitsgrundsätzen reguliert werden“, ferner ge- geben sein muss "die allgemeinen Überzeugungen, in deren Lichte oberste Gerech- tigkeitsgrundsätze selbst anerkannt werden können" und es muss ein Zustand erlangt worden sein, bei dem die "vollständige Rechtfertigung ebenfalls öffentlich bekannt ist, oder besser, zumindest öffentlich zugänglich ist".21 Der Gerechtigkeitsdiskurs muss nicht nur den Zugang zur Öffentlichkeit finden, sondern ferner auch von dieser verstanden werden.22 Zumindest müssen bestimmte Grundansichten allgemein ver- ständlich und im besten Falle auch anerkannt sein, um eine gewisse Stabilität in der Gesellschaft zu erhalten. Dieser Aspekt ist eng verflochten mit der Rawls’schen Vorstellung der Notwendigkeit der Praktikabilität einer Gerechtigkeitstheorie. So verweist Rawls auch immer wieder darauf, dass eine Theorie der Gerechtigkeit im Endeffekt von praktischem Nutzen für die Gesellschaft sein soll und sich demnach für dessen Umsetzung im „Bereich der Kunst des Möglichen“ einfinden muss.23 Der Gedanke der Praktikabilität zieht sich sowohl durch die Grundprinzipien der Ge- rechtigkeitskonzeption und deren öffentliche Wirkung, als auch durch die Diskussi- on über einen geeigneten Bewertungsmaßstab. Dieser Punkt soll hier allerdings nicht weiter ausgeführt werden, da es sich vorerst um eine Kurzbeschreibung der Theorie handelt. Das Problem des Bewertungsmaßstabes wird im Anschluss an die Theoriebeschreibung noch ausführlich behandelt.

3.4 Grundwerte und die zwei Gerechtigkeitsprinzipien

Einen zentralen Stellenwert in Rawls Gerechtigkeitstheorie haben die zwei Gerech- tigkeitsprinzipien: a) das Prinzip der gleichen Grundfreiheiten und b) das Prinzip fairer Chancengleichheit und das Differenzprinzip. Die beiden Prinzipien sind Pro- dukte der vernünftigen Überlegung unter dem Gedankenmodell des Urzustandes. Innerhalb seiner Theorie der Gerechtigkeit als Fairness und hinsichtlich der Rah- menbedingungen des Urzustandes hält sich Rawls zurück, letztbegründete Argu- mente anzugeben. Ziel ist es, allein durch die angewandte Methode des Reflexions- prozesses, zu einem Gleichgewicht zwischen Grundsätzen und Urteilen zu gelangen („reflective equilibrium“). Rawls schließt dabei keineswegs eine Weiterentwicklung der resultierenden Gerechtigkeitsvorstellung aus. Die Überlegungen bleiben damit weitestgehend offen für zukünftige Veränderungen.

Die Hinleitung zu den Prinzipien könnte als Frage nun folgendermaßen formuliert werden: Für welche Gerechtigkeitsgrundsätze würde sich ein freier und vernünftiger Mensch in einer fairen Ausgangssituation in seinem eigenen Interesse entscheiden? Die aus dem soeben kurz erläuterten Gedankenmodell resultierenden Prinzipien müssten, so Rawls, inhaltlich folgendermaßen lauten:

a) „Jede Person hat den gleichen unabdingbaren Anspruch auf ein völlig adäquates System gleicher Grundfreiheiten, das mit demselben System von Freiheiten für alle vereinbar ist.“
b) „Soziale und ökonomische Ungleichheiten müssen zwei Bedingungen erfüllen: erstens müssen sie mit Ämtern und Positionen verbunden sein, die unter Bedingungen fairer Chancengleichheit allen offenstehen; und zweitens müssen sie den am wenigsten be- günstigten Angehörigen der Gesellschaft den größten Vorteil bringen (Differenzprin- zip).“24

Der erste Grundsatz hat Vorrang vor dem zweiten. Des Weiteren hat das Prinzip der fairen Chancengleichheit Vorrang vor dem Differenzprinzip. Vorerst soll diese knappe Einführung der zwei Prinzipien an dieser Stelle ausreichen. In der kritischen Auseinandersetzung mit den Theorien werden die Grundprinzipien noch ausführli-cher einbezogen. Vielmehr sollen an dieser Stelle die Rolle und Funktion der Prinzi-pien in Rawls Theorie der Gerechtigkeit als Fairness erläutert werden.

Wie bereits im Abschnitt zur Bestimmung des Rahmens der Theorie angedeutet wurde, gelten die Gerechtigkeitsprinzipien nur auf der Ebene der Grundstruktur. Wenn man die Prinzipien als alleinige Allzweckwaffe der Gerechtigkeit behandelt - Rawls macht dies unter anderem am Beispiel der Kirche und Familie klar25 -, miss- versteht man ihre Funktion und gelangt zu absurden Implikationen. Dies gilt ebenso für Verbände sowie für spezielle Fragen lokaler Gerechtigkeit etc. So können zum Beispiel die innerkirchlichen Herrschaftsverhältnisse von einer demokratischen Struktur abweichen und ebenfalls dem Differenzprinzip in gewissen Punkten wider- streben. Diese Autonomie oder Abweichung von den Prinzipien ist jedoch nur zuläs- sig, soweit für jedes Mitglied jederzeit die Möglichkeit besteht, aus der Glaubens- gemeinschaft auszutreten. Beispielsweise würde das Verbrennen von Ketzern auf dem Scheiterhaufen massiv in die Grundrechte und -freiheiten des Betroffenen ein- greifen und wäre demnach unzulässig.26 Des Weiteren wird von Rawls darauf hin- gewiesen, dass längst nicht alle Fragen der Gerechtigkeit anhand von festgesetzten Prinzipien (auf Ebene der Grundstruktur) beantwortet werden können. Rawls ver- weist, um diese Lücke zu füllen, auf prinzipielle moralische Tugenden und Vorstel- lungen, deren jeder Mensch in irgendeiner Weise habhaft ist. Ob diese Aussage als Verlegenheitsschritt zu interpretieren ist, aufgrund der Themenbeschränkung ge- macht wurde oder auf der ehrlichen Einsicht beruht, dass das soziale Leben nicht vollständig mit konstatierten Prinzipien durchdrungen werden kann, soll vorerst of- fen bleiben. Wichtig ist es, die den Gerechtigkeitsprinzipien von Rawls zugeschrie- bene Rolle zu verdeutlichen. So formuliert er in einer Fußnote: „Die fundamentale Rolle der Rahmengerechtigkeit sollte nicht überschätzt werden.“27 Daher sollte man bedenken, dass die Theorie der Gerechtigkeit als Fairness keineswegs einen Abso- lutheitsanspruch vertritt und Rawls eventuellen Erweiterungen seiner Theorie offen gegenübersteht und diese auch ausdrücklich erwünscht.

3.5 Der Urzustand und der Schleier des Nichtwissens

Beim Urzustand handelt es sich um ein Gedankenexperiment, das zu einer öffentli- chen Einigung auf der Ebene der Grundstruktur beitragen soll.28 Es ist ein „[...] na- türliches und anschauliches Verfahren, um über die Art des Denkens, auf das sich die Parteien einlassen dürfen, Auskunft zu geben.“29 Dabei ist keineswegs eine Art Generalversammlung gemeint, die zu einem bestimmten Zeitpunkt mit festgesetzten Parteien oder Personen stattfindet. Das Modell soll seine Anwendung vielmehr zu jedem Zeitpunkt als Leitfaden beim Nachdenken über eine gerechte Gesellschaft finden. Beim Urzustand wird eine fiktive Situation geschaffen, in der der Diskurs- teilnehmer die Grundprinzipien für eine gerechte Gesellschaft erdenken muss. Nach Abschluss des Schaffungsprozesses wird die Person in ihrer soeben entworfenen Gesellschaft leben müssen. Hinter dem sogenannten Schleier des Nichtwissens („veil of ignorance“) liegt die Beschaffenheit des nachfolgenden Selbst im Verbor- genen; das heißt welche Position eine Person später einnimmt, ob diese Mann oder Frau, Immergesunder oder Schwerbehinderter, mit welchen genetischen Anlagen diese ausgestattet sein wird usw., liegt im Vorhinein im Ungewissen. Innerhalb die- ses Gedankenmodells stellt Rawls einen ausführlichen Bedingungsrahmen auf, in dem sich der fiktive Schöpfer befindet (eine situationsbezogene Abneigung gegen Risiko, den Ausschluss der Anleitung durch Neid, eine grundlegende Kenntnis poli- tischer Konzeptionen etc.). Im Urzustand wird ausschließlich über Prinzipien auf Ebene der Grundstruktur entschieden und nicht über die konkrete Umsetzung der Gerechtigkeitskonzeption durch Institutionen und Gesetze.

3.6 Der Bewertungsmaßstab und das Diversitätenproblem

Um das Differenzprinzip auch bezüglich der späteren Umsetzung rechtfertigen zu können, ist ein interpersoneller Vergleich der Betroffenen notwendig. Es muss möglich sein zu identifizieren, wer die am Schlechtestgestellten und wer die Bestgestellten einer Gesellschaft sind. Die Metrik, der sich Rawls bedient, ist die der Primärgüter („primary goods“). Diese sollen einen Katalog von Allzweckgütern umfassen, die jeder „normale Mensch“ brauchen kann, um diverse Ziele und Vor-stellungen umzusetzen. Diese Primärgüter beziehen sich auf die Bedürfnisse der Menschen und nicht, wie Rawls betont, auf „Präferenzen, Wünsche und Endzwecke“.30 Da im Urzustand noch verschleiert ist, welche Idee des guten Lebens man später verfolgt und mit welchen natürlichen Voraussetzungen man diese umsetzten muss, werden zwangsläufig Güter auf die Liste gesetzt, die für alle Menschen von grundlegender Bedeutung sind.

Wie bereits angesprochen, liegt Rawls‘ Fokus auf der Formulierung einer Ideal- Theorie. Dieser Umstand bringt es mit sich, dass bestimmte Parameter im Vorhinein von Rawls aus der Betrachtung ausgeschlossen werden. Rassenprobleme sind bei- spielsweise als expliziter Gerechtigkeitsgegenstand nicht relevant für die Rawls’sche Gerechtigkeitstheorie. Benachteiligte Gruppen werden nicht in Bezug auf ihre Even- tualitäten (Rasse, Wohnviertel etc.) evaluiert, sondern deren Mitglieder anhand eines Katalogs der Grundgüter mit einbezogen.31 Rawls räumt diese Lücke in seiner The- orie selbst ein, sieht sie aber nicht als Mangel an.32 Laut Rawls ist eine konsequente Anwendung der beiden Gerechtigkeitsprinzipien und des Katalogs der Primärgüter ausreichend für eine gerechte Behandlung der Mitglieder benachteiligter Gruppen.33

Die Primärgüter Rawls’ können in vier Punkten grob zusammengefasst werden:

a) Grundlegende Rechte und Freiheiten
b) Gleiche Chancen
c) Einkommen und Wohlstand/Vermögen
d) Die sozialen Grundlagen der Selbstachtung

Aufgrund des Vorrangs des ersten Prinzips gegenüber dem zweiten und dem Vor- rang des Prinzips der fairen Chancengleichheit gegenüber dem Differenzprinzip fällt das Problem des Bewertungsmaßstabes bei den ersten zwei Gütern aus der Betrach- tung heraus. Diese sollen jedem Angehörigen der Gesellschaft gleichermaßen zu- gänglich sein - so zumindest die Absicht. In die Betrachtung der interpersonellen Unterschiede, bezüglich der Anwendung des Differenzprinzips, fallen demnach nur noch Wohlstand und Einkommen. Der Aspekt der Selbstachtung wird über die Prin-zipien eins bis drei mitberücksichtigt. Rawls koppelt den Aspekt der Selbstachtung an die Chancengleichheit und die Gleichbehandlung aller Mitglieder der Gesell- schaft. Indem jedem Individuum die gleichen Rechte und Freiheiten zugesichert werden, soll die Selbstachtung jedes Einzelnen gewährleistet werden. Zu erwähnen ist, dass Rawls darauf aufmerksam macht, dass Einkommen und Wohlstand nicht einfach als Nettoeinkommen zu verstehen sind. So werden ebenfalls Vorteile be- rücksichtigt, welche einem indirekt über die Beteiligung an Gruppen zukommen (Vereine, Familie etc.) und auch solche, die aus der Nutzung von öffentlichen Gü- tern und Dienstleistungen entstehen.

Rawls arbeitet mit der Grundannahme, dass Bedürfnisse und Anforderungen der Bürger einer Gesellschaft hinreichend ähnlich sind. Da Menschen hinreichend ähnli- che Bedürfnisse aufweisen, könne also auch ein Katalog von Grundgütern entworfen werden, der für alle Menschen einer Gesellschaft gleichermaßen Verwendung fin- det.34

Bei der Frage der Behandlung von besonders Benachteiligten, zu denen unter ande- rem Schwerbehinderte zählen, geht Rawls in seinem Gerechtigkeitsentwurf demnach in zwei Schritten vor. Ziel ist es, die „[...] fairen Modalitäten der Zusammenarbeit zwischen als freie und gleiche Personen gesehenen Bürgern zu bestimmen.“.35 Da- bei werden signifikante Unterschiede im Zustand der Menschen zunächst ausge- blendet (Krankheiten, Unfälle und so weiter.). Erst im Nachhinein werden diese dann gesondert berücksichtigt.36 Mit dieser Vorgehensweise greift Rawls auf seinen allgemeinen Grundkatalog zurück, der dann ex post an die individuellen Zufallsge- gebenheiten angepasst werden soll.37 Über einen bestimmten Bereich des „Normal- menschen“ hinaus ist ein Vergleichs- beziehungsweise Bewertungsmaßstab laut Rawls nicht nur unnötig, sondern auch schlichtweg unmöglich: „Ein brauchbares Maß für angeborene Anlagen ist unrealistisch und steht nicht zur Debatte“.38 Es ist allerdings geboten, dass jeder die Chance erhält ein voll kooperierendes Mitglied der Gesellschaft zu sein. Bei einem Sinken unter diese Minimalgrenze soll die Idee der flexiblen Liste der Grundgüter einsetzen (ex ante und ex post)39.

Des Weiteren sollen bestimmte Ungleichheiten erst gar nicht auftreten, da sie über die Prinzipien der Grundstruktur bereits indirekt berücksichtigt sind. So ist eine adäquate medizinische Versorgung beispielsweise notwendig um schweren Erkrankungen vorzubeugen, die einen in der persönlichen Freiheit als auch an der politischen Teilnahme hindern würden.40

Rawls bestreitet keineswegs die Wichtigkeit der Extremfälle (starke Behinderungen etc.), schließt diese aber vorerst aus. Dies tut er aus folgenden Gründen: Es ent- spricht dem Common Sense, dass wir eine Pflicht gegenüber dieser Gruppe haben; Der Praktikabilität wegen, also den Zugang der breiten Masse zu den Prinzipien und das So-einfach-wie-Möglich-halten der Prinzipien, um einen breiten Konsens in der Gesellschaft zu erreichen; und der bereits angesprochenen Unmöglichkeit eines brauchbaren Vergleichmaßstabes. Trotz der vorgebrachten Argumentation weiß Rawls um seine nicht zufriedenstellende Lösung des Problems. So verweist er in „Gerechtigkeit als Fairness“ auf Sen und die Möglichkeit, seine Theorie durch des- sen Überlegungen zu diesem Thema - sofern Sen hier eine adäquate Lösung anbietet - zu erweitern.41

3.7 Amartya Sen, The Idea of Justice & der Capability Ansatz

In dieser Arbeit werde ich mich größtenteils auf Sens zuletzt erschienendes Buch „The Idea of Justice“ beziehen, welches 2009 erschienen ist.

Der Capability Ansatz macht interpersonelle Vergleiche nicht auf Basis von Primär- gütern, wie dies bei Rawls der Fall ist, sondern bezieht sich auf die effektiven Mög- lichkeiten, die einer Person zukommen. Was eine Person ist und tut, nennt Sen Funktionen („functionings“). Diese können beispielsweise beinhalten, „bei guter Gesundheit zu sein“, „ein Dach über dem Kopf zu haben“ oder „sozial integriert zu sein“.42 Verwirklichungschancen sind die Befähigungen, die eine Person hat, um diverse Funktionen erlangen zu können. Im Capability Ansatz geht es also nicht nur darum, was eine Person erreicht oder tut, sondern insbesondere, ob es ihr de facto möglich ist, das zu tun, was sie als grundlegend und wertvoll für ein gutes Leben befindet.

Dabei liefert der Capability Ansatz nach Sen in erster Linie eine neue Perspektive in der Bewertung von Gerechtigkeitsfragen. Ziel ist es nicht, alle Gesetze auf der Grundlage von Verwirklichungschancen abzuleiten oder die Verwirklichungschan- cen jeder Person perfekt anzugleichen. Allein die veränderte Sichtweise und deren Anwendung auf bestehende Ungerechtigkeiten sollen eine Verbesserung für alle Mitglieder der Gesellschaft herbeiführen.43 Somit lässt sich mit dem Capability An- satz vielmehr ein innovativer informationeller Fokus verbinden, der darauf gerichtet ist, die Lebensumstände und individuellen Vorteile von Personen hinsichtlich ihrer Verwirklichungschancen zu evaluieren. Dieser Vergleich sollte dabei immer der Frage unterliegen: Was könnte Person x, unter den gegebenen Umständen, mit dem Input xyz tatsächlich anfangen? Der Fokus liegt demnach nicht auf der Frage, was einer Person an Gütern zukommt, wie zum Beispiel Einkommen oder bestimmte Rechte, Freiheiten etc., sondern darauf, was diese Person mit den Gütern erreichen könnte, wenn sie sich so oder so entscheiden würde. Sen trägt dieses Anliegen des Capability Ansatzes in „The Idea of Justice“ folgendermaßen vor:

“The capability perspective does point to the central relevance of the inequality of capabilities in the assessment of social disparities, but it does not, on its own, propose any specific formula for policy decisions. For example, contrary to an often-articulated interpretation, the use of the capability approach for evaluation does not demand that we sign up to social policies aimed entirely at equating everyone’s capabilities, no matter what the consequences of such policies might be. Similarly, in judging the aggregate progress of a society, the capability approach would certainly draw attention to the huge significance of the expansion of human capabilities of all members of the society, but it does not lay down any blueprint for how to deal with conflicts […]. The assessment of societies and social institutions can be deeply influenced by the information on which the approach focuses, and that is exactly where the capability approach makes its main contributions.”44

Aus diesem Zitat geht bereits eindeutig Sens allgemeine Befürwortung der Idee des Pluralismus bezüglich der Gerechtigkeitsfrage hervor. Pluralität und Inkongruenz machen eine Theorie nicht notwendigerweise nutzlos, können sogar wichtiger Be-standteil dieser sein.45 Gemäß Sen kann eine so umfassende Frage, wie die nach

sozialer Gerechtigkeit, aufgrund ihrer Komplexität und immensen Bedeutung für jeden einzelnen Menschen unmöglich mit einer Handvoll Prinzipien und schon gar nicht mit einer einzigen homogenen Messgröße adäquat erfasst werden (dieser Punkt wird im weiteren Verlauf der Arbeit noch ausführlich diskutiert). Demnach lautet die entscheidende Frage nicht, anhand welcher messbaren Größe ein interpersoneller Vergleich durchgeführt werden kann, sondern vielmehr, welcher Bewertungsmaß- stab dazu im Stande ist, die Lebenslage und Belange einer Person am präzisesten festzustellen. Ob dieser Zustand in einem rein mathematischen Verfahren ermittelt werden kann, ist dabei nicht von vorrangiger Bedeutung. So sind Verwirklichungs- chancen eindeutig nicht kommensurabel im herkömmlichen Verständnis. Laut Sen sagt dies jedoch nichts über die Möglichkeit oder Unmöglichkeit eines Vergleichens hinsichtlich dieser aus. Verwirklichungschancen umfassen eine Vielzahl von ver- schiedenen Werten, die nicht auf das eine „wertvollste“ Gut reduziert werden kön- nen. Sie verlangen somit einen komplexen Vergleich, der über die Dimension einer homogenen Messgröße hinausgeht.46 Demnach ist für Sen die Frage der Vergleich- barkeit, aufgrund einer einzigen numerischen Größe (wie zum Beispiel Einkommen) ein trivialer Fall, der der Komplexität des Themas absolut nicht gerecht wird. Sen bemerkt zum Thema der Simplizität des Maßstabes leicht provokativ: „[…] it is tempting to ask, how ‘spoilt’ can you get?”47 Eine angemessene und in irgendeinem Sinne philosophisch reflektierte Bewertung verlangt ein Nachdenken bezüglich rela- tiver Abschätzung und nicht nur einfaches Zählen.48 Sen zielt auf eine Gerechtig- keitsperspektive ab, die die Dinge nicht brutal vereinfachen möchte, sondern gerade die vorhandene Pluralität der Elemente der Gerechtigkeitsfrage ergründen und ein- beziehen will.49

[...]


1 Sen, A. 2009 The Idea of Justice Harvard University Press & London: Allen Lane, 2009.

2 Ebd.: S. 291.

3 Mit Gleichheit ist hier keine „perfekte Gleichheit“ in Form einer universellen Angleichung aller

Güter, Lebenspläne etc. gemeint, sondern eher ein Gleichheitsbestreben in Hinblick auf individuelle Chancen und grundlegende Freiheiten und Rechte. Vgl. dazu: Sen (2009) S. 291ff.

4 Im allgemeinen Gedankengut der Bürger westlich-demokratischer Gesellschaften; diese Anmerkung soll keinesfalls eine Wertung im Sinne einer Höherstellung westlicher Demokratien gegenüber ande- ren Gesellschaften beinhalten, sondern lediglich betonen, dass es auch andere Denkweisen gibt.

5 Wenn die Arbeit den „Capability Ansatz“ thematisiert, bezieht sie sich - sofern nicht explizit anders kenntlich gemacht - auf den Gerechtigkeitsansatz Amartya Sens.

6 Der Begriff der Theorie bezeichnete in der Antike ursprünglich die Betrachtung der Wahrheit durch reines Denken, welche unabhängig von ihrer praktischen Realisierung gedacht wurde. Mit dem Beg- riff der Theorie wird oftmals auch heute noch eine Vereinfachung der Umstände der Realität und dessen prinzipienhafte Darstellung verbunden. Sen steht einer zu vereinfachten und prinzipienbehaf- teten Herangehensweise an das Thema Gerechtigkeit weitestgehend kritisch gegenüber, weshalb die Arbeit den Capability Ansatz fortlaufend als Ansatz und nicht als Theorie bezeichnen wird.

7 Der englische Begriff Capabilities wird in der Arbeit durchgehend mit Verwirklichungschancen

übersetzt werden. Diese Übersetzung wird auch in der deutschen AUsgabe von Development as

Freedom verwendet. Eine alternative Übersetzung, die in der Fachliteratur Verwendung findet ist die der Bef ä higungen. Für eine weiterführende Diskussion zur Übersetzungsproblematik des Begriffes Capabilities siehe: Heinrichs, J.-H. 2006, Grundbef ä higungen Zum Verh ä ltnis von Ethik und Ö konomie, mentis Paderborn, S. 170ff.

8 Cohan, G.A. (1994): S. 3.

9 So auch im Kapitel 4 und 5 behandelten Aufsatz Pogges „Can The Capability Approach be Justified?“, in dem Pogge eindeutig die Theorie der Gerechtigkeit Rawls’ favorisiert.

10 Pogge, T. 2002 Can the Capability Approach Be Justified? Philosophical Topics Vol.30, 2.

11 Rawls (2006): S. 34.

12 Vgl. ebd.: S. 58.

13 Ebd.: S. 37ff.

14 Es gibt vereinzelt Anmerkungen, in denen Rawls diesen Standpunkt relativiert. So redet er von der Möglichkeit eines wohlgeordneten und anständigen nicht demokratischen Staatswesens, welches die grundlegenden Menschenrechte trotz der nichtdemokratischen Staatsform vollständig achtet. (Vgl. ebd.: S. 37ff.).

15 Vgl. ebd.: S. 73.

16 Vgl. Rawls (2006): S. 290.

17 Für eine vertiefte Darstellung der Theorie der Gerechtigkeit als politische Konzeption siehe: Rawls (2006), Teil I Grundideen.

18 Vgl. ebd.: S. 64.

19 Vgl. Rawls (1975): S. 28, 31.

20 Ebd.: S. 20, 210.

21 Rawls (1992a): S 110ff.

22 Vgl. Rawls (2006): S. 183.

23 Vgl. ebd.: S. 282; Diese Bedingung der Praktikabilität ist keinesfalls einfach als bester Kompro- miss oder Querschnitt des Ist-Zustandes zu verstehen, wie Rawls betont. (Vgl. ebd.: S. 287).

24 Rawls (2006): S. 78.

25 Vgl. ebd.: S. 252, 254.

26 Vgl. Rawls (2006): S. 253.

27 Ebd.: S. 255.

28 Vgl. ebd.: S. 42.

29 Ebd.: S. 141.

30 Vgl. Rawls (2006): S. 220.

31 Vgl. ebd.: S. 109.

32 Vgl. Rawls (2006): S. 111.

33 Vgl. ebd.: S. 119.

34 Vgl. Rawls (2006): S. 261.

35 Ebd.: S. 25.

36 Vgl. ebd.: S. 264.

37 Vgl. ebd.: S. 265.

38 Ebd.: S. 244.

39 Vgl. ebd.: S. 269.

40 Vgl. ebd.: S. 267ff.

41 Vgl. Rawls (2006): S. 270.

42 Vgl. Sen (2002): S. 94ff.

43 Sen (2009): S. 235.

44 Vgl. Sen (2009): S. 232ff.

45 Vgl. ebd.: S. 397.

46 Vgl. ebd.: S. 239ff.

47 Sen (2009): S. 240.

48 Vgl. ebd.: S. 241.

49 Vgl. ebd.: S. 309.

Final del extracto de 91 páginas

Detalles

Título
Capabilities & primary goods
Subtítulo
Das Problem des Bewertungsmaßstabes in den Gerechtigkeitstheorien von Amartya Sen und John Rawls
Universidad
Ernst Moritz Arndt University of Greifswald  (Philosophie)
Calificación
1,3
Autor
Año
2010
Páginas
91
No. de catálogo
V165904
ISBN (Ebook)
9783640817917
ISBN (Libro)
9783640821358
Tamaño de fichero
724 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Bewertungsmaßstab, Sen, Rawls, Gerechtigkeit, Gerechtigkeitstheorie
Citar trabajo
Nando Hamker (Autor), 2010, Capabilities & primary goods, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/165904

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