Patentverwertungsfonds - Verwertung von Intellectual Property am Kapitalmarkt


Diploma Thesis, 2010

77 Pages, Grade: 2,0


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Ausgangslage und Problemstellung
1.2 Gang der Arbeit

2. Intellectual Property als Grundlage für Patentverwertungsfonds
2.1 Begriffsdefinition und Arten des Intellectual Property
2.2 Der Markt für Patente in Europa - Chancen für Patentverwertungsfonds
2.3 Bedeutung von Patenten auf Unternehmensebene
2.3.1 Patente als Werttreiber für Unternehmen
2.3.2 Motive für das Patentierungsverhalten
2.3.3 Patentmanagement - Strategische Nutzung von Patenten
2.4 Intellectual Property als Finanzierungsinstrument

3. Patentverwertungsfonds als eine neue Art der Unternehmensfinanzierung
3.1 Definition und Funktion von Patentverwertungsfonds.
3.2 Struktur von Patentverwertungsfonds
3.3 Akteure der Patentverwertungsfonds
3.3.1 Fondsgesellschaft als Finanzintermediär.
3.3.2 Patentinhaber und ihre Verwertungsmotive
3.3.3 Institutionelle und private Investoren als Kapitalgeber
3.3.4 Patentabnehmer als Gewinnquelle
3.4 Die Vorgehensweise von Patentverwertungsfonds.
3.4.1 Auswahlverfahren und Verwertungsprozess
3.4.2 Patentbewertung.
3.4.2.1 Patentwert - Definition
3.4.2.2 Kostenansatz
3.4.2.3 Ertragswertansatz
3.4.2.4 Marktwertansatz
3.5 Verwertungsstrategien der Patentverwertungsfonds.

4. Ökonomische Beurteilung der Patentverwertungsfonds aus Sicht der Akteure
4.1 Fondsgesellschaft
4.2 Patentinhaber
4.3 Investor
4.4 Patentabnehmer

5. Kritische Würdigung des Patentverwertungsfonds als eine Finanzierungsalternative gegenüber Venture Capital
5.1 Wesentliche Kritikpunkte
5.2 Venture Capital - eine Gegenüberstellung

6. Schlussbetrachtung

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Arten von Intellectual Property Rights

Abbildung 2: IPR am Beispiel eines Notebooks

Abbildung 3: Faktoren, die das Patentierungsverhalten beeinflussen

Abbildung 4: Verknüpfung von Kapital- und Technologiemarkt

Abbildung 5: Struktur von Patentverwertungsfonds

Abbildung 6: Investitionsstrategien

Abbildung 7: Verwertungsprozess

Abbildung 8: Traditionelle Bewertungsverfahren

Abbildung 9: DCF-Methode

Abbildung 10: Vergleich von Aktienoptionen, Realoptionen und Patenten

Abbildung 11: Verwertungsstrategien der Patentverwertungsfonds.

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

1.1 Ausgangslage und Problemstellung

Intellectual Property beschreibt das geistige Eigentum des Unternehmens und wird un­ter den immateriellen Vermögensgegenständen subsumiert. Diese haben in den letzten dreißig Jahren für Firmen immer mehr an Bedeutung gewonnen. Der globale Markt ist seit Mitte der siebziger Jahre in eine Wissensgesellschaft überführt worden. So entfällt nach einer Studie der „Ocean Tomo Intellectual Capital Equity“[1] der Unternehmenswert der S&P-500-Unternehmen mittlerweile zu 80% auf immaterielle Werte und nur noch 20% Prozent auf materielle Vermögensgegenstände. In der Studie ist ein kontinuierli- cher Anstieg seit 1975 zu betrachten.[2]

Weiterhin ist der Markt heutzutage durch die Globalisierung, Technologisierung und einer hohen Dynamik sowie durch zunehmend kürzer werdende Produktlebenszyklen gekennzeichnet, sodass Wissensvorsprünge in vielen Bereichen der entscheidende Wettbewerbsvorteil sind. Innovative Firmen sind meist dazu gezwungen auf diese Her­ausforderung durch Schutzrechte bzw. Intellectual Property Rights (IPR) an ihrer Erfin­dung zu reagieren. Doch obwohl die Bedeutung an IPR zugenommen hat, nutzen die Unternehmen ihr Potenzial nicht aus.[3] Dies liegt unter anderem an der mangelhaften Kapitalausstattung und den für die Umsetzung fehlenden erforderlichen Ressourcen, wie Personal oder Sachanlagen. So geben die durch die TU Hamburg befragten KMU im Rahmen des Projektes „Regionale Innovationsstrategien“ an, dass insbesondere der eingeschränkte Zugang zu Finanzierungsquellen, der Mangel an ausreichend qualifizier­ten Mitarbeitern, bürokratische Hürden, Hindernisse im Zusammenhang mit der Ver­marktung neuer Produkte sowie unzureichende Kooperationsmöglichkeiten patentierten Innovationen bei der Verwertung im Wege stünden.[4] Dabei gaben 51% der KMU die Finanzierung von Innovationen als größtes Hemmnis an.

Außerdem wird laut einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IDW) jedes vierte Patent im Lande nicht genutzt. Das sind schätzungsweise ungefähr 8,03 Mrd. Euro ausbleibendes Umsatzpotenzial.[5] Gründe hierfür sind unter anderem die Wertun­terschätzung des Patentes im Unternehmen und die Schwierigkeit passende Partner zum Auslizenzieren zu finden.[6]

In Anbetracht dieser Herausforderungen eröffnen Patentverwertungsfonds den Unter­nehmen vielfältige Chancen. Diese in Deutschland noch neuartige Fondskonstruktion stellt eine alternative Finanzierungsform für KMU dar. Ziel dabei ist es potenzielle Pa­tente zu identifizieren und diese in Verbindung mit dem Kapitalmarkt zu veredeln und zu verwerten. Sie sollen die Wertschöpfung aus Patenten durch den Kapitalmarkt er­möglichen. Für den Investor stellt dies eine alternative Anlageform dar, mit der er sein Portfolio diversifizieren kann.

Diesen auf Patente fokussierten Fonds gibt es in Deutschland erst seit 2005. Sie werden meist von Banken aufgelegt, indem sie sich Rechte an Patenten sichern und diese an­schließend bspw. über Lizenzierung oder Verkauf vermarkten. Die Fonds haben die Zielsetzung, für den Investor sowie für den Patentinhaber die größtmögliche Rendite aus den Schutzrechten zu erzielen. Investoren haben die Möglichkeit, sich direkt an der patentinduzierten Wertschöpfung zu beteiligen.

So vielversprechend Patentverwertungsfonds auch klingen mögen, bleiben doch einige ökonomisch betrachtete Fragestellungen offen: Welchen wirtschaftlichen Beitrag leisten diese Fonds dem Patentinhaber? Mit welchen Risiken sind sie aus Sicht des Patentinha­bers, der Fondsgesellschaft, des Investors sowie des Patentabnehmers[7] behaftet? Wie bewerten die Fondsgesellschaften die Patente? Da für KMU eine Venture-Capital- (VC-)Finanzierung ebenfalls in Frage kommen würde, sollen ferner die konkreten Un­terschiede zwischen einer VC-Finanzierung und den Patentverwertungsfonds analysiert sowie die jeweiligen Vor- und Nachteile gegenübergestellt werden. Zu diesen Fragen wird in dieser Arbeit kritisch Stellung bezogen.

1.2 Gang der Arbeit

Im anschließenden Kapitel 2 erfolgt zunächst eine grundlegende Charakterisierung des Begriffs Intellectual Property und seiner Arten. Dabei werden Patente als wesentliche Grundlage für Patentverwertungsfonds hervorgehoben. Nach einer eingehenden Defini­tion und Abgrenzung der wesentlichen Begrifflichkeiten wird die Entwicklung des Pa­tentmarktes vorgestellt, um daraus eine Chance für Patentverwertungsfonds abzuleiten.

Um die Wichtigkeit von Patenten zu verdeutlichen, werden deren wirtschaftliche Rele­vanz auf der Unternehmensebene, die Gründe für das Patentierungsverhalten sowie die vielfältigen strategischen Einsatzmöglichkeiten von Patenten im Unternehmen näher erörtert. Weiterhin werden alternative Möglichkeiten zur Nutzung von Intellectual Pro­perty als Finanzierungsinstrument dargestellt und so auf das wesentliche Thema der Patentverwertungsfonds eingeleitet.

Teil 3 der Arbeit analysiert die Struktur von Patentverwertungsfonds und diskutiert un­ter anderem die Aufgaben und die Vorgehensweise bei der Verwertungsanalyse der Fondsgesellschaften. Die Struktur und der Auswahl- sowie der Verwertungsprozess werden dabei am Beispiel des Alpha Patentfonds 3 und Patent Portfolio I ergründet.[8] Da im Rahmen der Verwertungsanalyse die Bewertung von Patenten vorgenommen wird, werden hierzu aus der Literatur und der Praxis bekannte Bewertungsmethoden diskutiert und kritisch auf ihre Eignung zur Patentbewertung hinterfragt.

Im Gliederungspunkt 4 wird die ökonomische Bedeutung im Hinblick auf die Vor- und Nachteile des Patentverwertungsfonds aus der Perspektive des Patentinhabers, der Fondsgesellschaft, der Investoren sowie des Patentabnehmers erörtert. Insbesondere werden die Risiken und Gefahren diskutiert, die der Patentverwertungsfonds mit sich bringen kann.

In Kapitel 5 wird zu den Patentverwertungsfonds als eine alternative Finanzierung für KMU kritische Stellung genommen und der Finanzierung durch VC gegenübergestellt. Die wesentlichen Vor- und Nachteile und Gemeinsamkeiten der beiden Finanzierungs­alternativen werden hierbei näher analysiert.

2. Intellectual Property als Grundlage für Patentverwertungsfonds

2.1 Begriffsdefinition und Arten des Intellectual Property

Der Begriff des Intellectual Property ist in der wirtschaftswissenschaftlichen Literatur nicht ganz akkurat. Intellectual Property gehören zu den immateriellen Vermögensge­genständen. Diese können in drei Bereiche unterteilt werden, nämlich das Humankapi­tal, Strukturkapital und Beziehungskapital.[9] Das erste definiert unter anderem die Kom­petenzen und Fertigkeiten der Mitarbeiter, die diese in das Unternehmen mitbringen. Es verbleibt im Besitz des Mitarbeiters und verlässt mit ihm die Firma. Strukturkapital ist im Besitz des Unternehmens und umfasst Strukturen und Prozesse, die für die produkti­ve und innovative Leistung des Mitarbeiters erforderlich sind. Dazu gehören unter ande­rem Produktinnovation, Rezepturen und IPR. Das Beziehungskapital umfasst bspw. Beziehungen zu Kunden, Lieferanten und Kapitalgebern. Edvinsson und Sullivan (1996) definieren Strukturkapital als die Infrastruktur, die Firmen entwickeln, um ihr Humankapital zu kommerzialisieren.[10] Daraus leitet sich die Definition des Patentes ab, dass diese das kodifizierte Wissen darstellt, die aus technologischen Lernprozessen und Fähigkeiten der Mitarbeiter resultiert. Das kodifizierte Wissen kann wiederum den Un­ternehmenswert steigern.[11] Human- und Besitzkapital scheiden wegen des Fehlens von verbrieften Besitzansprüchen als Grundlage für Patentverwertungsfonds aus.

Ferner definiert Gordon (2003) den Begriff „Intellectual“ als die Fähigkeit eine Erfin- dung, produziert durch das Wissen der Mitarbeiter, durch IPR schützen zu können.[12] Intellectual Property bezieht sich dabei nicht nur auf die Intangibilität, sondern auch auf die Annahme, dass es sich um eine Sache handelt, die rechtlich enteignet werden kann. Eine Sache, deren Rechte in Form von Intellectual Property organisiert sind, sind dem­nach konzeptionelle Konstrukte. Intellectual Property umfasst somit alles, was einen wissensbasierten Charakter aufweist. So wie Arrow (1962) formuliert, sind Innovatio­nen folglich die Produktion von Wissen. Eigentumsrechte können dabei entweder zur Reduzierung von Unternehmenskapitalkosten oder zur Erhöhung von Free Cashflows im Wege der Auslizenzierung genutzt werden.[14]

Abbildung 1: Arten von Intellectual Property Rights

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: BMWi (2009), S. 25 ff.

Zu den IPR gehören folglich Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, Marken und Urheberrechte. Für KMU sind Patente besonders wichtig. So geht aus einer Befra­gung von 295 deutschen Unternehmen durch das BMWi hervor, dass die immateriellen Werte im Vergleich zu den materiellen Werten für den Unternehmenserfolg als wichti­ger erachtet werden. Dabei gab die Mehrheit der befragten KMU Patente als wichtigstes formelles Schutzrecht an.[15] Dies lässt sich als Indikator für eine erfolgreiche Umsetzung der Zielsetzung der Patentverwertungsfonds heranziehen. Im Folgenden sollen auf die einzelnen IPR eingegangen werden, um Patente als die Grundlage für Patentverwer­tungsfonds abzugrenzen.

Patente werden nach deutschem Recht für Erfindungen erteilt, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind (§ 1 Abs. 1 PatG). Ein Patent gibt dem Erfinder das Recht, andere von der Nutzung auszuschließen. Der Schutz durch Patente kann bis zu maximal zwanzig Jahren beansprucht werden. Hierfür sind jährlich Aufrechterhaltung s gebühren beim DPMA zu entrichten. Für einen deutschen Patentanmelder gibt es außerdem noch weitere Möglichkeiten, Patentschutz auch außer­halb der Bundesrepublik Deutschland zu erlangen. So kann er den territorialen Schutz erweitern, indem er unter anderem das Patent beim Europäischen Patentamt (EPA) an­meldet. Das bietet die Möglichkeit, mit einer Patentanmeldung in einem einheitlichen Erteilungsverfahren Schutzwirkung für sämtliche europäische Mitgliedsländer zu erlan- gen.[16] Auch können beim DPMA und beim EPA weiterhin eine internationale Patent­anmeldung und -erweiterung nach dem Patent Cooperation Treaty (PCT) beantragt wer­den.[17] Mit einer PCT-Anmeldung können in fast allen Industriestaaten Schutzwirkungen erlangt werden.[18] Das EPA- sowie das PCT-Verfahren sind mit erheblichen Kosten und einem hohen Zeitaufwand verbunden, wenn man bedenkt, dass in den einzelnen Staaten die Prüfung jeweils separat abläuft und Aufrechterhaltungsgebühren zu bezahlen sind.

Vor der Patenterteilung werden die Technologie auf erfinderische Tätigkeit und insbe­sondere der Stand der Technik geprüft. Dies umfasst dabei alle Kenntnisse, die vor dem für den Zeitpunkt der Anmeldung maßgeblichen Tag durch schriftliche oder mündliche Beschreibung, durch Benutzung oder in sonstiger Weise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden sind.[19] Patente stellen ferner ein Bindeglied zwischen Forschung, de­ren gewerbliche Anwendung sowie deren Umsetzung in marktfähige Produkte dar, die temporäre Ausschlussrechte an technischen Erfindungen bieten. Das Ausschlussrecht soll den Erfinder dabei unterstützen, seine Wettbewerbsposition zu stärken. Das erlangte Schutzrecht eröffnet weiterhin Möglichkeiten der Kommerzialisierung. Sie eignen sich vor allem durch ihre Fungibilität, den erfolgreich durchlaufenen Prüfungsprozess und die juristische Durchsetzbarkeit sehr gut als Grundlage für Patentverwertungsfonds.

Zu den geläufigen IPR gehören auch Gebrauchsmuster. Der Schutzumfang umfasst ge­mäß §1 Abs. 1 GebrMG technische Erfindungen, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. Sie haben eine Schutzdauer von drei Jahren, die auf maximal zehn Jahre verlängert werden kann. Wesentliche Vorteile ge­genüber dem Patent sind die Kostengünstigkeit und die relativ schnelle Erteilung durch das DPMA.[20] Es erfolgt nur eine formale Überprüfung durch das DPMA, eine materiel­le und inhaltliche Prüfung wird vor der Erteilung des Schutzrechtes nicht durchgeführt. Allerdings weist das Patent im Vergleich zum Gebrauchsmuster eine höhere juristische Sicherheit auf, da sie auf den Stand der Technik und Neuheit genau geprüft wird. Folg­lich sind Gebrauchsmuster keine geeignete Grundlage für Patentverwertungsfonds.

Weiterhin kann mit Geschmacksmustern die äußere Form, die durch die Anordnung von Linien, Konturen, Farben oder Flächen oder durch das verwendete Material charakteri­siert[21] ist, geschützt werden. Da Geschmacksmuster ausschließlich die äußere Form von Produkten schützt, ist die Verwertungsmöglichkeit kaum möglich.

Des Weiteren können mit Urheberrechten Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst sowie Software geschützt werden. Es wird vorausgesetzt, dass eine persönliche schöpfe­rische Leistung vorliegt. Zur Entstehung und zur Durchsetzung des Urheberrechtes sind keine amtlichen Verfahren erforderlich, d.h., das Recht entsteht selbsttätig mit der Schaffung des Werkes. [22] Allerdings ist die rechtliche Sicherheit sehr eingeschränkt, da bspw. bei der urheberrechtlich geschützten Software nur der entsprechende Quellcode als solche geschützt wird.[23] Umgehungslösungen durch Neuprogrammierung sind daher nicht ausgeschlossen.

Eine weitere juristische Schutzform sind Marken. Diese werden besonders in der Dienstleistungsbranche gerne zum Schutz eingesetzt, da Dienstleistungen einen hohen Informationsgehalt und eine hohe Immaterialität aufweisen.[24] Die wichtigste Funktion von Marken ist, dass sie zur Kennzeichnung und zum Schutz von Produkten und Dienstleistungen dienen und sich diese aus Sicht der Kunden von dem Wettbewerb un­terscheiden.[25] Die Anmeldung einer Marke erfolgt beim DPMA[26] und ihre Schutzdauer erstreckt sich auf zehn Jahre, wobei sie unbegrenzt um jeweils zehn Jahre verlängert werden kann.[27] Der Hauptunterschied zu den Patenten ist, dass bei Marken die Erlöse stark von der Popularität und vom Ansehen der Marke abhängen. Daher können keine zuverlässigen Prognosen über ihre Wertentwicklung gemacht werden. Aus diesem Grunde sind Marken für Patentverwertungsfonds ungeeignet.

Die genannten IPR können an einem Produkt gebündelt angewendet werden, um voll­ständigen Schutz zu gewährleisten. Dies ist erforderlich, da ein einzelnes Schutzrecht schnell verletzt werden kann. Besonders für KMU ist es ratsam, die erfundene Techno­logie durch umfassende Schutzrechte auszustatten, wie bspw. mit Marken oder beson­derer Formgebung (Geschmacksmuster). Denn vor allem innovationsstarke KMU sind dem Imitationsrisiko unterworfen.[28] Auf diese Weise lassen sich nämlich Nachahmun­gen besser verfolgen.[29] Dies soll am Beispiel eines Laptops verdeutlicht werden:

Abbildung 2: IPR am Beispiel eines Notebooks

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Eigene Darstellung

2.2 Der Markt für Patente in Europa - Chancen für Patentverwertungsfonds

Die wachsende Bedeutung des Schutzes von Intellectual Property und die zunehmende unternehmerische Wertschöpfung durch den Einsatz von wissensintensiven Produkten, Prozessen und Dienstleistungen zeigen sich in der weltweit ansteigenden Anzahl von Patentanmeldungen. So verzeichnet eine durch die Weltpatentorganisation (WIPO) ver­öffentlichte Entwicklung der weltweiten Patentanmeldungen einen kontinuierlichen Anstieg seit 1985 bis 2008.[30] Auch beim Europäischen Patentamt (EPA) ist ein Anstieg zu verzeichnen. [31] Allerdings ist dieser nur bis 2008 zu erkennen.[32] Danach ist ein leich­tes Absinken zu beobachten. Dies ist vor allem auf die Finanzkrise zurückzuführen, die das Innovationsverhalten der deutschen und der international agierenden Unternehmen stark beeinflusst hat.[33] Bemerkenswert ist, dass Deutschland im Jahr 2009 beim EPA mit 18,6% die Spitzenposition unter den europäischen Mitgliedstaaten belegt.[34]

In Deutschland sind die Patentanmeldungen beim DPMA in der Zeit von 1995 bis 2009 unverändert hoch, mit leicht steigender Tendenz bis 2001. Die meisten Anmeldungen fanden im Jahr 2000 mit ca. 64.862 Anmeldungen statt.[35] Entgegen dem langfristigen Trend ist in Deutschland seit 2001/02 ein leichter Rückgang zu erkennen. Dieser könnte mit dem konjunkturellen Abschwung in Zusammenhang gebracht werden. Es besteht ein Nachweis darüber, dass die Konjunkturentwicklung mit der Patentaktivität positiv korreliert.[36] Auch in Deutschland ist 2009 aufgrund der Wirtschaftskrise ein Rückgang der Patentanmeldungen zu verzeichnen.[37]

Des Weiteren zeigen Bessler et al. (2003) auf, dass sich Patente als Optionen zur Erobe­rung und Verteidigung von Geschäftsfeldern zu autonomen und damit separat handelba­ren Wirtschaftsgütern entwickelt haben.[38] Ferner ist für die Nutzung von Patenten für die Unternehmensfinanzierung die Existenz von entwickelten Intellectual-Property- (IP-)Märkten und spezialisierten IP-Intermediären vorausgesetzt.[39] Vor diesem Hinter­grund ist ein wachsendes Spektrum an Dienstleistern erkennbar, die den Patenthandel ermöglichen. Zu nennen sind bspw. IP-Auktionen.[40] In Europa fand die erste IP-

Auktion im Mai 2007 in München statt.[41] IP-Auktionen helfen bei der Preisfindung von Intellectual Property und der Einigung von Anbietern und Nachfragern unter standardi­sierten Prozessen.[42] Allerdings besteht das Problem, dass die Anbieter ihrem Patent meist einen höheren Wert beimessen als die Nachfrager, bzw. als es der Markt erlaubt.[43] Er kann einen zu hohen Reservationspreis festlegen, bei dem die Bieter abgeneigt wer­den das Patent zu einem höheren Wert zu kaufen. Zudem können auf IP-Auktionen in der Regel Patente mit verschiedenstem Verwertungspotenzial registriert werden. Dies erschwert für die Bieter, die Qualität in den Angeboten zu erkennen. Daher eignen sich für IP-Auktionen grundsätzlich Intellectual Property, die sich näher an der Marktreife befinden, denn somit bestehen geringere Unsicherheiten über deren Zukunft. Die IP- Auktion in München ist nicht so erfolgreich verlaufen, es wurden nämlich nur 28% der gesamten zum Angebot stehenden Patente versteigert.[44] Die nächste IP-Auktion ist al­lerdings noch nicht in Sicht. Dies erweckt den Anschein eines Bedarfs nach mehr Transparenz und Qualität bezüglich der Patente.

Weiterhin können gewerbliche Schutzrechte auf Online-Plattformen gehandelt wer- den.[45] Hier können Patentinhaber ihre Patente zum Verkauf oder zum Lizenz einstellen und ihre Erfindung somit extern verwerten. Die Kaufinteressenten wenden sich bei so einer Aktion direkt an den Patentinhaber, um Weiteres auszuhandeln. Die Preisverhand­lung ist annahmegemäß sehr stark der subjektiven Wertschätzung unterworfen und es ist somit eine asymmetrische Informationsverteilung im Hinblick auf die Qualität des Pa­tentes kaum auszuschließen.

Die Bedeutungszunahme ist allerdings nicht auf den reinen Schutz von Innovationen zurückzuführen, sondern liegt in der strategischen Nutzung der IPR.[46] Traditionelle Formen der Verwertung von Patenten sind Lizenzvergaben und direkte Verkäufe. So ist in der Zahlungsbilanz der technologischen Dienstleistungen weltweit ansteigende Pa­tentlizenzeinnahmen und -ausgaben bei den grenzüberschreitenden Transaktionen mit Patenten, Erfindungen und Verfahren zu verzeichnen.[47] Diese Kenntnis eröffnet für Pa­tentverwertungsfonds Chancen für effiziente Verwertungsmaßnahmen.

Allerdings ist der Markt für Patente kein organisierter, effizienter Markt, sondern von Ineffizienz gekennzeichnet. Die vorhandenen Möglichkeiten zum Patenthandel tragen nicht viel dazu bei, asymmetrische Informationsverteilungen zwischen dem Patentinha­ber und -abnehmer völlig zu beseitigen. Troy und Werle (2008) identifizieren hierbei auf Basis einer laufenden qualitativen Untersuchung zum Patenthandel unterschiedliche Ausprägungen der Unsicherheit, mit denen die Akteure in diesem Gebiet konfrontiert sind. Die Akteure zeigen ihre Unsicherheit im Prozess der Entwicklung innovativen Wissens und dessen Umsetzung in ein Patent. Weiterhin besteht das Problem darin, das Marktpotenzial eines auf dem Patent basierenden Endproduktes einzuschätzen. Das Fehlen einer allgemein akzeptierten Bewertungsmethode verstärkt dabei diese Probleme und führt zur asymmetrisch verteilten Informationen.[48] Dennoch ist ein Anstieg der Zahl der Intermediäre zu beobachten, die im Interesse der Firmen mit potenziellen IPR professionellen Beistand gewähren.[49] Für Patentverwertungsfonds stellt diese Situation einen wesentlichen Vorteil dar, der das Problem fehlender oder begrenzter Ressourcen für Patentinhaber löst und eine Verwertungsoption ohne eigenen Eigenkapitaleinsatz anbietet.

Ferner sind auf der globalen Ebene die innovations stärksten Unternehmen in Europa vertreten. Baudry und Dumont (2006) finden in ihrer Studie heraus, dass in den europäi­schen Ländern in manchen High-Tech Sektoren im Vergleich zu den USA eine höhere Performance vorliegt.[50] Dabei ist Deutschland in Europa das innovativste Land. Gemes­sen wurde dies auf Basis der Patentfamilien.[51] Zudem sind die forschungsintensiven Unternehmen erfolgreicher als früher. Rund 78% der forschungsintensiven Unterneh­men gelten als sog. Innovatoren, die erfolgreich Produkt- oder Prozessinnovationen ein­führen konnten.[52] Anlehnend an diese Kenntnis versprechen die Aufleger der Patent­verwertungsfonds Erfolg in dieser und vielen weiteren Branchen zu generieren.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass es in Deutschland ein großes Angebot an Patenten und einen derzeit wachsenden Patentlizenzmarkt gibt. Allerdings ist zu be­rücksichtigen, dass nicht jedes Patent einen kommerziellen Erfolg gewährleistet. So haben viele Patente einen geringen und sehr wenige Patente einen sehr hohen Wert. Allein in den USA und in Deutschland machen jeweils nur 10% aller Patente 81% bis 93% des gesamten Patentwertes aus.[53] Daraus folgt, dass für die Patentverwertungs­fonds eine sehr große Anzahl von Patenten identifiziert und bearbeitet werden muss, um eine hinreichende Streuung über unterschiedliche Branchen und Technologien zu errei­chen und Potenziale zu erkennen.

2.3 Bedeutung von Patenten auf Unternehmensebene

2.3.1 Patente als Werttreiber für Unternehmen

Dass Patente einen positiven Einfluss auf den Unternehmenswert aufweisen, haben be­reits diverse Studien gezeigt.[54] Der Wertbeitrag leitet sich insbesondere dadurch, dass der Patentinhaber einem Dritten die Nutzung verbieten und somit Wettbewerbsvorteile generieren kann.[55] Immer mehr Unternehmen erkennen das Potenzial ihrer Schutzrechte und betrachten Patente aufgrund ihrer selbständigen Be- und Verwertbarkeit als einen eigenständigen Faktor zur Unternehmenswertsteigerung bzw. Erhöhung des Sharehol- der-Values.[56] Zudem sind F&E-Leistungen allgemein als Werttreiber für den Marktwert des Unternehmens anerkannt.[57] Patente sind dabei als Output von F&E sowie F&E als Input für Patente zu verstehen. So argumentieren Arora et al. (2003), dass sich F&E und Patente gegenseitig beeinflussen, da sie von den gleichen Faktoren beeinflusst werden.[58] Durch die Veröffentlichung der Patente bekommen andere Unternehmen Anreiz mehr in F&E zu investieren, um bspw. eine verbesserte Technologie hervorzubringen. Die er­höhte F&E-Aktivität wird wiederum mehr Patentierungen mit sich bringen. Ferner sol­len nach Nordhaus (1969) Patente dazu dienen, Investitionen in neuere Erfindungen zu stimulieren und die Diffusion von technologischem Wissen zu begünstigen.[59] Die veröf­fentlichten Informationen bei der Patentierung, dienen dabei als eine Grundlage für wei­tere Ideen und Forschungsaktivitäten.[60] Zudem wird durch die Patentierungsmöglichkeit die Unsicherheit vor der Investition behoben. Können die Individuen keinen Schutz gegen die Unsicherheit erwerben, so führt es zu einem gesamtwirtschaftlichen Wohl- fahrtsverlust.[61] Ohne ein Patentsystem existiert nicht nur technologische Unsicherheit, sondern auch Unsicherheit darüber, ob ein Unternehmen seine Erfindung auch umsetzen und lizenzieren kann.[62]

Zu bedenken ist aber, dass nicht alle Erfindungen patentierbar sind.[63] So werden die patentierbaren Technologien als besonders qualitativ gesehen. In diesem Zusammen­hang dienen Patente als Indikator für die Innovationskraft des Unternehmens, die zum Marktwert des Unternehmens beitragen.[64] Zur Unternehmenswertsteigerung steht es dem Unternehmen allgemein zu, seine F&E-Tätigkeit zu verwerten, zu verkaufen bzw. externe F&E-Leistungen zuzukaufen.[65]

Die positive Wirkung von Patenten zeigt sich auch auf dem Kapitalmarkt. So weist eine Studie von Bessler und Bittelmeyer (2006) nach, dass die IPOs von patentierenden Un­ternehmen am Neuen Markt in dem Zeitraum von 1997 bis 2002 eine positivere Long- Run-Performance ausgewiesen haben, als die Unternehmen, die ihre Technologien nicht patentieren.[66] Die BHAR ist in den ersten 500 Handelstagen deutlich positiver als bei Firmen, die keine Patente im Bestand haben. Hierbei gilt es zu beachten, dass die Quali­tät der Schutzrechte in der Untersuchung keine Berücksichtigung fand. Des Weiteren gaben bei einer Umfrage unter Fondsmanagern und Bankanalysten aus dem Jahr 2001 knapp 90% der Befragten an, dass das geistige Eigentum eines Unternehmens ein wich­tiger Faktor in ihrer Investitionsbewertung sei.[67]

2.3.2 Motive für das Patentierungsverhalten

Die Entscheidung zwischen Patentierung und Geheimhaltung hängt neben den individu­ellen Patentierungsmotiven und der Dauer des angestrebten Schutzzeitraumes vor allem von der Art der zu schützenden Erfindung und dem jeweiligen technischen Bereich ab.[68] Im Folgenden wird ein Überblick über ausgewählte Faktoren gegeben, die das Patentie­rungsverhalten beeinflussen.

Abbildung 3: Faktoren, die das Patentierungsverhalten beeinflussen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: In Anlehnung an Zimmermann (2008), S. 51 ff. und BMWi (2009), S. 69.

In diversen Studien wurde bereits der Entscheidungsprozess bei der Patentierung unter­sucht. Aus allen lässt sich folgern, dass durch die Erlangung von Eigentumsrechten ein Schutz gegen Imitation bezweckt wird, um so den eigenen Unternehmenswert zu stei­gern. Das Ausschlussrecht soll dem Erfinder die Möglichkeit geben, seine Forschungs­aufwendungen zu amortisieren.[69] Grundsätzlich hängt die Patentierungsneigung aber auch von der im Unternehmen verfolgten Patentstrategie ab. Ist es das Ziel eine kontinu­ierliche Technologieführerschaft zu erlangen, so wird dies durch rege Innovationsaktivi­täten und Patentierung der Innovationsergebnisse angestrebt. Auch die prinzipielle Nei­gung zur externen Verwertung, bspw. durch Lizenzvergabe zur Schaffung einer Finanz­quelle, prägt das Patentierungsverhalten. Eine Befragung im verarbeitenden Gewerbe im Rahmen der Studie von Cohen et al. (2000)[70] zeigt, dass die Patentierung in erster Linie deshalb in Anspruch genommen wird, um direkt von der Verwertung der Innova­tion in Form von Lizenzierungen zu profitieren.[71] Zusätzlich nennen die Befragten den Schutz vor Imitation, um Wettbewerber zu blockieren, das Ausnutzen von Verhandlun­gen bei Patentrechtsklagen, um eventuell Kreuzlizenzierungsvereinbarungen einzugehen, sowie die Messung der technologischen Performance und Verbesserung der Repu- tation.[72]

Das Imitationsrisiko spielt bei der Entscheidung der Patentierung einer Technologie eine wesentliche Rolle. Arrow (1962) argumentiert, wenn Unternehmen eine Innovation zu Kosten erwerben, die wesentlich unter den Kosten des Innovators liegen, hat der In­novator wenig Anreiz, in Innovation zu investieren. Allerdings ergab eine Untersuchung von Mansfield et al. (1981), dass der Patentschutz die Imitation nicht unmöglich macht, er aber die Imitationskosten für den Nachahmer erhöht.[73] Insbesondere in der Arznei­mittelindustrie spielt die Patentierung eine große Rolle.[74]

Weiterhin hängt die Patentierungsneigung sehr stark von der Branchenzugehörigkeit ab.[75] In der Technologiebranche neigen die Unternehmen sehr stark zu Patentierungen. Die meisten Technologien stellen nämlich oft ein Bündel aus mehreren Patenten dar. Das heißt damit ein Unternehmen überhaupt auf dem Markt überleben kann, ist es eine unausweichliche Entscheidung sich mit der eigenen patentrechtlichen Position ausei­nander zu setzen und ggf. auf Verhandlungen mit den Konkurrenten auf Basis von Li­zenzverträgen einzugehen. Auch kann das Eingehen von Kreuzlizenzvereinbarungen ein Motiv für das Patentierungsverhalten sein.

Des Weiteren prägt auch die Unternehmensgröße das Patentierungsverhalten. Mansfield (1986) fand in seiner Studie raus, dass zwischen der Unternehmensgröße und der An­zahl der patentierten Erfindungen, eine positive Korrelation besteht. Vor allem in der pharmazeutischen, chemischen und in der Ölindustrie ist diese Korrelation statistisch signifikant. In diesen Branchen wird viel patentiert, da der Neuheitsgrad leicht nach­weisbar ist, da bspw. ein spezifisches Molekül oder ein bestimmter Wirkstoff nur ein­mal vorkommt.[76] Daraus lässt sich ableiten, dass in forschungsintensiven Branchen, die Patentierung häufiger in Anspruch genommen wird.

Ferner patentieren manche Unternehmen, um sich Zugang zum Kapitalmarkt zu ver­schaffen, was besonders bedeutsam für Start-up Unternehmen ist.[77] Denn wie in Kapitel 2.3.1 erwähnt, haben Patente einen positiven Einfluss auf ihren Unternehmenswert am Kapitalmarkt.

Patente können zudem als Vorbedingung für den Eintritt in neue Auslandsmärkte ange­sehen werden. Denn zahlreiche Entwicklungsländer verlangen die Lizenzierung einiger Technologien, um sich so Zugang zu neuen Technologien zu ermöglichen.[78]

Alternativ zur Anmeldung von Patenten werden Innovationen oftmals auch durch Ge­heimhaltung der Informationen geschützt, um die Offenlegungsverpflichtung beim Pa­tent zu umgehen.[79] Jedoch birgt auch diese Strategie Risiken. So kann eine hohe Fluktu­ationsrate im Unternehmen dazu führen, dass die Patentierung der Geheimhaltung vor­zuziehen ist. Hier besteht nämlich die Gefahr, dass anlässlich von Mitarbeiterentlassun­gen Mitarbeiter das „Wissen“ nach draußen mitnehmen. Bei Geheimhaltung sollte das Unternehmen zudem über genügende Ressourcen verfügen, um die entwickelte Techno­logie innerhalb des Betriebes umzusetzen. Der Nachteil liegt bei der Geheimhaltungs­strategie darin, dass bei einer Imitation nicht juristisch vorgegangen werden kann.

Zudem sind Produktinnovationen zur Patentierung besser geeignet als Prozessinnovati­onen.[80] Prozessinnovationen werden entwickelt, um bspw. die durchschnittlichen Pro­duktionskosten zu senken. Produktinnovationen hingegen rufen durch Verbesserungen der Produktqualitäten Preissteigerungen hervor.[81] Ferner können Prozessinnovationen nicht lizenziert werden, weil sie komplexer gestaltet sind und nicht von jedem Unter­nehmen gleichermaßen implementiert werden können. Zudem könnte das Unternehmen keine Kostenvorteile mehr generieren, wenn es die Innovation mit sämtlichen Details durch die Patentierung offenlegen würde.

Die Geheimhaltungsstrategie wird dann angewendet, wenn zu hohe Unsicherheit bzgl. der Erfolgserwartung besteht oder die Patentierungskosten nicht aufkommen können.[82] Auch spielt die Nutzungsdauer des Produktes bei der Patentierungsentscheidung eine Rolle. Wird nämlich eine Nutzung von mehr als zwanzig Jahren vorgesehen, so sollte auf die Patentierung verzichtet werden. Denn durch das Patent würde die Innovation offengelegt werden, sodass es nach dem Erlöschen der Schutzwirkung jedem zur Verfü­gung stehen würde. So hat Coca Cola bspw. für die Rezeptur kein Patent angemeldet und hält die Rezeptur strikt geheim und bewahrt seine Wettbewerbsposition durch einen starken Markenschutz.[83] Weiterhin wird die Geheimhaltung der Patentierung vorgezo­gen, wenn es dem Konkurrenten zu leicht wäre, eine Umgehungslösung zu entwickeln oder die Erfindung in dem entsprechenden Land nicht patentierbar ist.[84]

2.3.3 Patentmanagement - Strategische Nutzung von Patenten

„The inventor produces ideas, the entrepreneur gets things done.”

(Josep Alois Schumpeter, 1947)

Wie oben bereits genannt, tragen Patente also zum Unternehmenswert bei. Um den Wertbeitrag zu generieren, ist allerdings ein aktives Management des Patentbestandes erforderlich. Denn die defensive Nutzung der Patente reicht meist nicht aus, da bspw. das Risiko einer Patentverletzung mit hohen Verteidigungskosten besteht. Vielmehr sind eine strategische Planung und Kontrolle der Erfolgspotenziale des Patentportfolios nötig, um nachhaltig Cashflows zu generieren.[85] Studien zeigen dass Patente immer mehr strategisch dazu genutzt werden, um den Unternehmenswert zu steigern.[86] Der Unternehmensbefragung durch das BMWi (2009) zur Folge, werden IPR gezielt als unternehmensinternes Steuerungsinstrument oder als Verhandlungsmasse gegenüber Wettbewerbern in Standardisierungs- oder Lizenzierungsvorgängen genutzt.[87]

Grundsätzlich hat das Unternehmen die Möglichkeit, seine Patente intern oder extern zu verwerten. Eine interne Verwertung liegt vor, wenn die patentierte Erfindung prinzipiell durch unternehmensinterne Ressourcen wie Human- und Sachkapital produziert wird.[88] Die interne Verwertung erfordert allerdings, dass im Unternehmen die dafür notwendi­gen Ressourcen bzw. die komplementären Ressourcen bereits vorliegen. In dieser Hin­sicht sollten nach Teece (1986) die Unternehmen in komplementäre Vermögenswerte investieren, um sich auf dem Markt zu positionieren.[89]

[...]


[1] Eine US-amerikanische Handelsbank, die patentreichen Unternehmen Mezzanine- und Eigenkapital zur Verfügung stellt und sie bei der Vermarktung ihrer Patente konsultiert, www.ocentomo.com.

[2] Vgl. Ocean Tomo (2009), http://www.oceantomo.com/system/files/SPIntangibles_Charts.pdf, abgerufen am 01.09.2010.

[3] Vgl. PWC (2008), S. 15.

[4] Vgl. Herstatt et al. (2007), S. 6 ff.

[5] Vgl. IDW (2006), S. 22.

[6] Vgl. EPO et al. (2006), S. 3.

[7] Zur einfachen Darstellung, wird unter dem Patentnehmer, sowohl der Lizenznehmer, als auch der Patenterwerber verstanden.

[8] Der Initiator des Patent Portfolio I ist die Deutsche Bank AG und der von Alpha Patentfonds 3 die Alpha Patent­fonds Management GmbH (Tochtergesellschaft der österreichischen Privatbank EURAM AG).

[9] Vgl. BMWi (2008), S. 18 f.

[10] Vgl. Edvinsson und Sullivan (1996), S. 360.

[11] Vgl. Teece (1986), S. 290.

[12] Vgl. Gordon (2003), S. 618 ff.

[13] Vgl. Arrow (1962), S. 609.

[14] Vgl. Von Scheffer et al. (2007), S. 300.

[15] Vgl. BMWi (2009), S. 67.

[16] Vgl. Ahrens (2008), S. 92, Rn. 160.

[17] Vgl. Ahrens (2008), S. 93, Rn. 162.

[18] Derzeit sind es 137 Staaten (Stand: 13.08.2007).

[19] Vgl. § 3 PatG.

[20] Vgl. Ahrens (2008), S. 236, Rn. 411.

[21] Vgl. §1 Abs. 1 GeschmMG.

[22] Vgl. Burr et al. (2007), S. 5; Gassmann und Bader (2007), S. 21.

[23] Vgl. Gassmann und Bader (2007), S. 20.

[24] Vgl. Burr et al. (2007), S 265.

[25] Vgl. BMWi (2009), S. 27.

[26] Der Markenschutz ist auch auf internationale Ebene dehnbar. Erforderlich ist ein Antrag auf Internationale Regist­rierung bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO).

[27] Vgl. §47 MarkenG.

[28] Vgl. Loop (2008), S. 4.

[29] Vgl. Loop (2008), S. 4.

[30] Vgl. WIPO (2010), S. 34.

[31] Vgl. EPO (2005), S. 17; EPO (2006), S. 17; EPO (2007), S. 19; EPO (2008), S. 19.

[32] Vgl. EPO (2009), S. 15.

[33] Vgl. Rammer et al. (2010), S. 4; WIPO (2010), S. 8.

[34] Vgl. EPO (2009), S. 52 f.

[35] Vgl. DPMA (2005), S. 51.

[36] Vgl. Griliches (1990), S. 1663.

[37] Vgl. DPMA (2009), S. 101.

[38] Vgl. Bessler et al. (2003), S. 322 ff.

[39] Vgl. Ehrhart (2006), S. 161.

[40] Vgl. Lipfert und Ostler (2007), S. 93 ff.

[41] Vgl. Lipfert und Ostler (2007), S. 100.

[42] Vgl. Lipfert und Ostler (2007), S. 100.

[43] Vgl. Köllner (2007), S. 45.

[44] Vgl. Köllner (2007), S. 45.

[45] Z.B. www.patent-verkauf.de,www.ideabuyer.com usw.

[46] Zu Patentstrategien siehe Kapitel 2.3.4.

[47] Vgl. Deutsche Bundesbank (2008), S. 11.

[48] Vgl. Troy und Werle (2008), S. 13.

[49] Vgl. Troy und Werle (2008), S. 20.

[50] Vgl. Baudry und Dumont (2006), S. 336.

[51] Vgl. OECD (2008), S. 6; Patentfamilie bedeutet, dass ein Patent in mehreren Ländern Gültigkeit besitzt.

[52] Vgl. Rammer et al. (2009), S. 2.

[53] Vgl. Lev (2001), S. 38.

[54] Vgl. z.B. Griliches (1981), Bessen (2006), Bloom und Van Reenen (2002).

[55] Vgl. Knappe (2006), S. 6.

[56] Vgl. PWC (2008), S. 11 f.

[57] Vgl. Bessler et al. (2003), S. 319; Lev (1999), S. 25.

[58] Vgl. Arora et al. (2003), S. 1 und 34.

[59] Vgl. Nordhaus (1969), S. 88 f.

[60] Vgl. Griliches (1990), S. 1663.

[61] Vgl. Arrow (1962), S. 612.

[62] Vgl. Nordhaus (1969), S. 90.

[63] Vgl. Griliches (1990), S. 1669.

[64] Vgl. Griliches (1981), S. 183.

[65] Vgl. Bessler et al. (2003), S. 322.

[66] Vgl. Bessler und Bittelmeyer (2006), S. 30f.

[67] Vgl. Howrey (2002), S. 5.

[68] Vgl. Hentschel (2007), S. 20.

[69] Vgl. IDW (2006), S. 14.

[70] Die Befragung bezieht sich auf 1478 F&E-treibende Unternehmen im verarbeitenden Gewerbe in den USA.

[71] Vgl. Cohen et al. (2000), S. 17.

[72] Vgl. Cohen et al. (2000), S. 17.

[73] Vgl. Mansfield et al. (1981), S. 913.

[74] Vgl. Mansfield et al. (1981), S. 915.

[75] Vgl. Blind und Ebersberger (2007), S. 5 ff.

[76] Vgl. Mansfield (1986), S. 176.

[77] Vgl. Blind et al. (2008), S. 5.

[78] Vgl. Levin (1987), S. 798.

[79] Vgl. Reitzig (2002), S. 39.

[80] Vgl. Hussinger (2004), S. 6; Levin et al. (1987), S. 795.

[81] Vgl. Cohen und Klepper (1996), S. 233.

[82] Vgl. Basberg (1987), S. 132.

[83] Vgl. BMWi (2009), S. 90.

[84] Vgl. Basberg (1987), S. 132.

[85] Vgl. Bessler et al. (2003), S. 322.

[86] Vgl. OECD (2006), S. 7.

[87] Vgl. BMWi (2009), S. 9.

[88] Vgl. Harhoff (2009), S. 81.

[89] Vgl. Teece (1986), S. 285.

Excerpt out of 77 pages

Details

Title
Patentverwertungsfonds - Verwertung von Intellectual Property am Kapitalmarkt
College
Justus-Liebig-University Giessen
Grade
2,0
Author
Year
2010
Pages
77
Catalog Number
V166027
ISBN (eBook)
9783640818006
ISBN (Book)
9783640821389
File size
1909 KB
Language
German
Notes
Risikomanagement und Versicherungswirtschaft
Keywords
Patentverwertung, Intellectual Property, Patentverwertungsfonds
Quote paper
Cihan Izan (Author), 2010, Patentverwertungsfonds - Verwertung von Intellectual Property am Kapitalmarkt, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/166027

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Title: Patentverwertungsfonds - Verwertung von Intellectual Property am Kapitalmarkt



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