Leseprobe
Beratung in der differenzierten Oberstufe – Bilanz und Perspektiven1
„Der Schüler hat insbesondere das Recht, in Fragen der Schullaufbahn beraten zu werden.“2 Hinter diesem nüchternen, sehr allgemein gehaltenen und scheinbar anspruchslosen Satz verbirgt sich nahezu die gesamte Problematik der differenzierten gymnasialen Oberstufe. Wie groß die Bedeutung der Beratung in der Schule in den 70er Jahren geworden ist, wird aus der chronologischen Zusammenstellung der offiziellen Verlautbarungen ersichtlich.3 Sie spiegeln wider, wie sich einerseits „Beratung“ allmählich als zentrales Anliegen der reformierten Oberstufe herausgeschält, aber andererseits auch immer mehr in Richtung auf außerschulische Beratung verlagert oder doch zumindest erweitert hat.
In der frühen Phase (a) hat man sich hauptsächlich um die Darstellung der pädagogischen Probleme im Zusammenhang mit der Auflösung der Klassenverbände in der differenzierten Oberstufe beschäftigt. Neben dem „Wandel in den Informationsstrukturen“ wurden die „Möglichkeiten der Schülerberatung“ erörtert. Während in dem zuletzt genannten Unterkapitel hauptsächlich die Funktion des Beratungslehrers beschrieben wird, geht man in „Probleme der sozialen Integration der Schüler im Kurssystem“ sehr ausführlich auf das Selbstverständnis und die Aufgaben des Tutors ein (b). Gleichzeitig erkannte man neben der eigentlichen schulischen Beratung (Schullaufbahn- und individualpsychologische Beratung) die Notwendigkeit der Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen: Berufsberatung, Erziehungsberatung, Erziehungshilfe, Beratung über finanzielle Förderung und in Gesundheitsfragen (c,d).
Im folgenden Jahr erschien die erste grundlegende Veröffentlichung über die Aufgaben des Beratungslehrers (e), die sowohl systematisch („Information, Beratung, Organisation, Kontrolle“) als auch chronologisch dargestellt wurden. Die sich abzeichnende Linie eines weiten Verständnisses von Beratung setzte sich hier fort, wie z.B. der Abschnitt „Beratung mit Blick auf Studium und Beruf“ andeutet. Ein wesentlicher Gesichtspunkt wird ab jetzt auch die Elternberatung bleiben. Seit vier Jahren (g) können die Eltern und Schüler im Rah-men der Schulkonferenz über die Gestaltung der Beratung in der einzelnen Schule mitent-scheiden. Dadurch werden sie – institutionell abgesichert – mit in die entsprechenden Über-legungen der Schulleitung und des Lehrerkollegiums einbezogen.
Im Jahre 1977 regelte die Kultusministerkonferenz (h) bundeseinheitlich, dass zu den Aufgaben des Lehrers neben der eigentlichen Lehrtätigkeit und dem Erziehen auch das Beurteilen, Beraten, Innovieren und Organisieren gehört. Im fünften Abschnitt des KMK-Beschlusses sind dem Beraten relativ umfangreiche und konkrete Erläuterungen gewidmet, die im folgenden Satz thesenartig zusammengefasst werden: „Beratung wir als ein Prinzip der gymnasialen Oberstufe begriffen.“ Es heißt dann weiter:
„5.1 Aufgabenbereiche der Beratung
Die Beratung erstreckt sich auf individuelle Schwierigkeiten, fachspezifische Probleme, Probleme der Schullaufbahn, Studienorientierung und Berufswahl.
5.1.1 Die Beratung über individuelle Schwierigkeiten des Schülers wird vorwiegend einsetzen müssen bei persönlichen Krisen, Verhaltensschwierigkeiten und Verhaltensstörungen, allgemeinen Lernstörungen, akuten Konflikten.
5.1.2 Die Beratung bei fachspezifischen Problemen erfolgt, um über Eingangsvoraus-setzungen, Ziele, Inhalte und Leistungsanforderungen eines Faches zu informieren, Fehl-belegungen von Kursen zu vermeiden, Arbeitshaltung, Arbeitstechnik und Arbeitsökonomie zu verbessern, Maßnahmen bei Lernschwierigkeiten zu vereinbaren.
5.1.3 Die Beratung über Probleme der Schullaufbahn in der gymnasialen Oberstufe erfolgt, um die Ziele der gymnasialen Oberstufe zu verdeutlichen, die einzelnen Bestimmungen und Regelungen zu erläutern, die Kursorganisation durchsichtig zu machen, das Kursangebot, aus dem der Schüler wählen kann, darzustellen, mögliche Konsequenzen von Entscheidungen für ein angestrebtes Studium oder einen angestrebten Beruf aufzuzeigen.
5.1.4 Die Orientierung über Studium oder Beruf wird vorwiegend dann angeboten, wenn Entscheidungen über einen Studienweg oder zukünftigen Berufsweg noch nicht getroffen sind, Diskrepanzen zwischen Wunsch, Möglichkeit und Eignung für einen gewählten Weg bestehen, eine Vermittlung an Institutionen der Studien- und Berufsberatung erforderlich ist.“
Mit der 1979 erschienen Verordnung über die Oberstufe des Gymnasiums (i) und der 1980 veröffentlichten Gesamtkonzeption der Schulberatung in unserem Lande (k), die mit einem Curriculumentwurf für den Studienschwerpunkt „Schullaufbahnberatung“ im Rahmen des Studiengangs für Diplom-Pädagogen und mit Gutachten u.a. zu den Möglichkeiten und Problemen praxisbezogener Lehrerberatung schließt, ist der aktuelle Diskussionsstand erreicht.4
Aus diesem umfangreichen Katalog lassen sich einige Erkenntnisse gewinnen, die ich thesenartig zusammenfassen möchte:
-1- „Beratung wird als ein Prinzip der gymnasialen Oberstufe begriffen.“
-2- Beratung im schulischen Sinn des Wortes umfasst auch Information über die individuelle Schullaufbahn einschließlich ihrer Kontrolle und die Organisation des Kurssystems; darüber hinaus erstreckt sie sich gegebenenfalls bis in den persönlichen Bereich des einzelnen.
-3- Beraten wird nicht nur – wenn auch hauptsächlich – über die Schullaufbahn und ihre Abschlüsse und über fachspezifische Inhalte, Methoden und Lernziele, sondern auch über BAFöG und Numerus clausus, über Studium und Beruf, bei psychischen Schwierigkeiten und sozialen Konflikten.
-4- Beraten wird nicht nur von einem mit der differenzierten Oberstufe besonders befassten Lehrerteam (Schulleiter, Projektleiter, Beratungslehrer und Tutoren), sondern z.B. auch von Schulpsychologen und Berufsberatern.
-5- Beraten werden nicht nur – wenn auch hauptsächlich – die Schüler, sondern auch die Eltern und Lehrer.
Beratung erweist sich damit als ein laufender und sehr komplexer Vorgang mit vielen und unterschiedlich intensiv beteiligten Personen. Beratung kann individuell oder in Klein- bzw. Großgruppen geschehen. Sie hat einmal prophylaktische (z.B. als Information über die differenzierte Oberstufe am Ende des 10. Schuljahres), zum anderen therapeutische Funktion (besonders im individualpsychologischen Bereich, bei Leistungsdefiziten und in Konflikt-fällen). Sie kann mündlich (nicht selten: fernmündlich) oder schriftlich erfolgen, in regel-mäßig wiederkehrenden Abständen (z.B. jährlich) oder auch in einer unregelmäßigen, sehr dichten Folge (z.B. in der 13. Jahrgangsstufe: am Ende von 13.1, bei der Zulassung zum Abitur und während der verschiedenen Phasen der eigentlichen Abiturprüfung). Sie kann minimal (Pausengespräch) oder auch umfangreich (abendfüllend) sein.
Entscheidend ist, dass sie gut funktioniert, da sie allem Anschein nach nicht bloß möglich, sondern aufgrund unterschiedlicher inner- und außerschulischer Entwicklungen sogar notwendig ist: notwendig aus der Sicht des Gesellschafts- und Bildungssystems und auch aus der Sicht der Adressaten selbst. Die Ziele der Schulberatung sind neben der Transparenz und
Individualisierung des Bildungsangebots die Verbesserung der Bildungschancen für den einzelnen, die Förderung seiner Begabung, bildungsökonomische Gesichtspunkte und das Prinzip der schulischen Durchlässigkeit. Da die gymnasiale Oberstufe ein Bindeglied zwischen schulischem und nachschulischem Lernen und Arbeiten darstellt, kommt der Beratung erhöhte Bedeutung zu. Sie hat auf der Grundlage einer umfassenden Information Orientierungs- und Entscheidungshilfen zu vermitteln, damit der Oberstufenschüler nicht im Dickicht von Sachzwängen und Wahlmöglichkeiten allein gelassen wird.
Wenn ich Zielvorstellungen einer voll funktionsfähigen und effizienten Beratung in allen angeschnittenen Problemfeldern formuliere, dann in dem Bewusstsein, dass alle an der Beratung Beteiligten sich immer nur um ihre Realisierung bemühen können:
1. Es müsste die Bedeutung der Beratung für die Schüler stärker ins allgemeine Bewusstsein der am Schulleben Beteiligten gerückt werden.
2. Es müsste immer wieder darauf hingewiesen werden, dass Beratung in ihrer umfassen-den Bedeutung als inner- und außerschulische Beratung zu verstehen und zu nutzen ist.
3. Es müssten klarere Aufgabenbeschreibungen und Kompetenzregelungen für die diversen Berater gefunden werden.
4. Es müsste schulintern ein System abgestufter Beratungstätigkeiten unter Einschluss der Tutoren entwickelt werden, für die in diesem Zusammenhang eine neue, verbindliche Konzeption zu erarbeiten wäre.
5. Es müssten mehr oder weniger regelmäßig tagende Beratungskonferenzen zwischen der Schulleitung, dem Projektleiter und den „aktuellen“ und „ehemaligen“ Beratungs-lehrern eingerichtet werden.
6. Es müsste schulintern ein intensiverer und schnellerer Informationsfluss auf der horizontalen und der vertikalen Ebene stattfinden. Dies setzt eine Intensivierung der kollegialen Zusammenarbeit voraus, die den Beratungslehrer nicht als Einzelkämpfer an verschiedenen Fronten erscheinen lässt.
7. Schüler und Eltern müssten verstärkt vom individuellen Beratungsangebot Gebrauch machen, und zwar vor allem – wie oben angedeutet – als vorbeugende Maßnahme.
8. Zur Realisierung der genannten Vorschläge wäre zu überlegen, ob nicht von seiten der Schule gelegentliche Schüler- bzw. Elterninformationen in einer abnehmerfreund-lichen Sprache verfasst und verbreitet werden könnten.5
9. Es muss dafür Sorge getragen werden, dass die sachlichen und personellen Voraus-setzungen für eine bestmögliche Beratung gewährleistet werden. Dies schließt auch die Ausbildung zu Beratungslehrern und ihre permanente Weiterbildung ein, aber auch das Bewusstsein der Grenzen der schulischen Beratung durch den Lehrer.
10. Es muss im Rahmen der schulischen Beratung immer wieder deutlich werden, dass organisatorische Dinge nie Selbstzweck werden dürfen, sondern Bildungsinhalte und –ziele grundsätzlich Vorrang haben.6 Die Schule darf sich nicht „totverwalten“, sondern muss primär lehren und erziehen. Dies wäre ein entscheidender Beitrag zu einer humanen Schule, die „dem Menschen und der menschlichen Gesellschaft in ihren heu-tigen Fragen und Aufgaben dienen will.“7
[...]
1 Erstmals erschienen in: Ursulinenkongregation Düsseldorf e.V. (Hg.), 300 Jahre Ursulinen in Düsseldorf 1681-1981, Düsseldorf 1981, S. 141-145.
2 „Allgemeine Schulordnung“ (ASchO) vom 8. November 1978, § 3 (3) 4 ; vgl. auch Heribert Pöttgen / Winfried Jehkuhl / Wilhelm Esser, “Allgemeine Schulordnung – Kommentar“, 3. Aufl. Essen 1980.
3 a) Kultusminister des Landes NW (Hg.), „Empfehlungen für die Durchführung der Unterrichtsorganisation in einem Kurssystem“, H. 1 der Schriftenreihe „Schulform NW – Sekundarstufe II“, 1. Aufl. Düsseldorf 1972.
b) Kultusminister des Landes NW (Hg.), “Organisation II – Kursorganisation – Pädagogische Probleme“, H. 19 der o.a. Schriftenreihe, Düsseldorf 1973.
c) „Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung“, RdErl des Kultusministers vom 30.3.1973.
d) „Beratung in Schule und Hochschule“, Beschluss der KMK vom 14.9.1973, abgedruckt in der unter k) genannten Schrift, S. 117 ff. - Der unter c) zitierte Erlass des KM findet sich hier ebenfalls: S. 134 ff.
e) Kultusminister des Landes NW (Hg.), „Beratung und Schullaufbahnkontrolle in der differenzierten gymnasialen Oberstufe“, H. 25 der o.a. Schriftenreihe, Düsseldorf 1974.
f) „Verwendung des Stellenzuschlags für Gymnasien mit neugestalteter Oberstufe“, RdErl des Kultusministers vom 6.7.1976.
g) „Gesetz über die Mitwirkung im Schulwesen“ (SchMG) vom 13.12.1977.Vgl. auch Bernd Petermann, „Schul-mitwirkungsgesetz - Kommentar“, Essen 1978. Für unsere Schule gilt anstelle des SchMG die „Vorläufige Ordnung über die Mitwirkung an den beiden Schulen der Ursulinen in Düsseldorf“ (VSchMO) vom 31.7.1978.
h) „Empfehlungen zur Arbeit in der gymnasialen Oberstufe gemäß Vereinbarung zur Neugestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II“, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 2.12.1977, abgedruckt in: Philologen-Verband NW (Hg.), „Lehrer am Gymnasium NW: Rechtsvorschriften – Erlasse – Verfügungen“ (Loseblattsammlung mit Ergänzungslieferungen), Düsseldorf 1977 ff.
i) „Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der Oberstufe des Gymnasiums“ (APO-OStG) vom 28.3.1979 einschließlich der entsprechenden Verwaltungsvorschriften, erschienen als RdErl des Kultus-ministers vom 19.7.1979: Kultusminister des Landes NW (Hg.), „Ausbildungs- und Prüfungsordnung mit Verwaltungsvorschriften / Oberstufe des Gymnasiums“, Köln 1979; vgl. ebd. § 5 „Information und Beratung“, S. 48 ff. Siehe auch Erna Sebbel / Detlev Acker, „Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Oberstufe des Gymnasiums. Kommentar“, Köln 1981.
k) Kultusminister des Landes NW (Hg.), „Gesamtkonzeption der Schulberatung in Nordrhein-Westfalen“, H. 39 der Schriftenreihe „Strukturförderung im Bildungswesen des Landes NW“, Köln 1980.
4 Neben diesen zehn amtlichen Verlautbarungen sollen noch der Strukturplan für das Bildungswesen und der Bildungsgesamtplan erwähnt werden, die schon früh die Bedeutung der schulischen Beratung erkannt hatten. – Der Verweis auf diese offiziellen Dokumente könnte den Eindruck der unkritischen Übernahme der Inhalte und Organisationsstrukturen der reformierten Oberstufe erwecken; dies ist keineswegs der Fall. Die Darstellung und Kritik der reformierten Oberstufe bilden aber nicht den Gegenstand der vorliegenden Überlegungen. Für diesen Zweck sei nur verwiesen auf drei sehr unterschiedliche Beispiele, die alle in der regionalen und überregionalen Presse erschienen sind. Die ersten beiden Artikel stammen von berufenen Lehrern, der letzte ist aus der Perspek-tive eines betroffenen, wenn auch nicht alle Zusammenhänge und Hintergründe begreifenden Vaters geschrie-ben: Dietrich Wolf, „Wo Lehrer Saurier sein müssten“, DIE ZEIT Nr. 35 vom 22.8.1975; Manfred Graff, „Gymnasiale Oberstufe in der Praxis“, Rheinische Post Düsseldorf vom 10.7.1976, 24.7.1976, 7.8.1976, auch in: Ulrich Reusch (Hg.), „Differenzierte gymnasiale Oberstufe und integrierte Kollegschule NW“, Düsseldorf 1976, S. 9-19 (dort unter dem Titel „Die Reform in der Praxis: Stichwort Kurskorrektur“); Hans Mundorf, „Franz Moor – unterhalb. Erinnerungen eines Primaner-Vaters“, Rheinische Post Düsseldorf vom 11.7.1981; als Antwort darauf: Wulf Poppek/Elke Schumann/Anne Verfürth, „Franz Moor – die andere Seite. Lehrer reagieren auf eine massive Kritik“, Rheinische Post Düsseldorf vom 1.8.1981. – Eine zusammenfassende, wenn auch z.T. überzogene Kritik bietet Hatto H. Schmitt, „Vademecum für empörte Eltern. Absurdes aus der Schulpolitik“, Zürich 1977, S. 22-45: „Die deformierte (sic!) Oberstufe“.
Neben der Landeselternschaft der Gymnasien hat sich vor allem der Philologen-Verband immer wieder mit der Beratung in der reformierten Oberstufe auseinandergesetzt. Vgl. z.B.: Philologen-Verband NW (Hg.), „Reform der gymnasialen Oberstufe: Rahmenbedingung – Strukturentwicklung – Bestandsanalyse. 25. Gemener Kongress 1973“, Bd. 1, Bottrop 1973, Kap. II.2 („Information und Beratung“), S. 313 ff.; Werner H. Honal, „Der Beratungsboom hat schon begonnen“, in: die höhere schule H. 3/1979, S. 127 f.; „Beratung im Schulwesen. Thesen des Deutschen Philologenverbandes zum notwendigen Ausbau der Schul- und Bildungsberatung im gegliederten Schulwesen“, ebd. S. 128; Herbert Schreiber, „Moderne Beratung in der reformierten Oberstufe. Ein Modell des schulpsychologischen Dienstes“, in: die höhere schule H. 8/1979, S. 326ff.
5 Vgl. Aloysius Regenbrecht / Joachim Dikow / Alois Alder (Hg.), „Zehn Jahre Friedensschule“, Münster 1979, S. 182-201.
6 Philologen-Verband NW (Hg.), „Plädoyer für das gegliederte Schulwesen“, (vgl. Kap.3: „Priorität der Bildungsinhalte vor der Organisation“), 1. Aufl. Düsseldorf 1977.
7 Josef Homeyer, „Die katholischen Schulen“, in: Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen (Hg.),“Freie Schule. Gesellschaftliche Funktion des Freien Schulwesens in der Bundesrepublik Deutschland. Begründung und Darstellung“, 1.Aufl. Stuttgart 1971, S. 106-123, hier S. 111.