Das Zeitalter der Neuen Medien ist nicht mehr nur angebrochen, sondern hat sich bereits fest in der heutigen Gesellschaft integriert. Längst sind die Tage des bloßen Kommunikationsaustausches ohne elektronische Medien in den Hintergrund gerückt. Informationen, Meinungen, Grüße, Tipps und Tricks lassen sich nunmehr schnell via Internet erreichen und auch auf deren Erwiderungen bedarf es nur wenige Sekunden.
Doch diese Möglichkeit öffnet auch Tür und Tor für Rechtverletzungen jedweder Art. Egal ob eine böse Anschuldigung gegen den unbeliebten Kollegen, mal schnell ein Foto von einer Website kopiert, um damit den eigenen Beitrag zu verschönern oder auch einfach nur, sich über einen zerstrittenen Freund in einem Weblog auslassen, all diese scheinbar banalen Dinge sind schnell getippt und können aber komplexe, langwierige Streitigkeiten nach sich ziehen.
Tritt ein solches Szenario ein, stellt sich allerdings dann die Frage, an wen wende ich mich, wer haftet für meinen Imageschaden überhaupt? “Sweety35”, der anonym fiese Anschuldigen über mich verbreitet hat und verdeckt bleibt? Die Hausfrau, die mit ihrem offiziellen Namen nichts ahnend ein schickes Foto von einer Mahlzeit kopiert und ihrem eigenen Rezept beigefügt hat? Oder etwa doch der Betreiber des Portals, auf welchem ich meinen Imageschaden entdeckt habe?
All diese angesprochenen Problemstellungen werden in der nun folgenden Seminararbeit mit dem Thema "Die Haftung des Portalbetreibers für Blogeinträge" erörtert.
Inhaltsverzeichnis
- I. Begriffsbestimmungen
- a) Weblog, Forum, Gästebuch
- b) Portalbetreiber
- c) Blogger
- d) Nutzer/User
- II. Haftung des Portalbetreibers in Bezug auf
- a) Urheberrechtsverletzungen
- b) Persönlichkeitsrechtsverletzungen
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Seminararbeit befasst sich mit der Haftung des Portalbetreibers für Blogeinträge. Sie untersucht die rechtlichen Rahmenbedingungen, die im Kontext des Internets und der neuen Medien relevant sind, insbesondere im Hinblick auf Urheberrechtsverletzungen und Persönlichkeitsrechtsverletzungen.
- Definition und Abgrenzung von Begriffen wie Weblog, Forum, Gästebuch, Portalbetreiber, Blogger und Nutzer.
- Untersuchung der rechtlichen Verantwortlichkeiten des Portalbetreibers für Inhalte, die von anderen Nutzern auf seiner Plattform veröffentlicht werden.
- Analyse der Haftung des Portalbetreibers bei Urheberrechtsverletzungen, z. B. durch unbefugtes Kopieren oder Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke.
- Behandlung der Haftung des Portalbetreibers bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen, z. B. durch beleidigende oder diffamierende Äußerungen von Nutzern.
Zusammenfassung der Kapitel
Kapitel I: Begriffsbestimmungen Dieses Kapitel erläutert die grundlegenden Begriffe, die für die Analyse der Haftung des Portalbetreibers relevant sind. Es werden die Definitionen von Weblogs, Foren, Gästebüchern, Portalbetreibern, Bloggern und Nutzern dargestellt. Die Definitionen verdeutlichen die unterschiedlichen Rollen und Funktionen der Akteure im Kontext des Internets.
Kapitel II: Haftung des Portalbetreibers in Bezug auf Urheberrechtsverletzungen In diesem Kapitel wird die rechtliche Verantwortlichkeit des Portalbetreibers für Urheberrechtsverletzungen durch Nutzer seiner Plattform untersucht. Der Fokus liegt auf der Frage, unter welchen Bedingungen der Portalbetreiber für Urheberrechtsverletzungen haftet und welche Möglichkeiten der Haftungsvermeidung ihm zur Verfügung stehen.
Kapitel II: Haftung des Portalbetreibers in Bezug auf Persönlichkeitsrechtsverletzungen Dieses Kapitel befasst sich mit der Haftung des Portalbetreibers für Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Nutzer seiner Plattform. Es werden verschiedene Formen von Persönlichkeitsrechtsverletzungen, z. B. Beleidigung oder Verleumdung, untersucht und die rechtlichen Grundlagen für die Haftung des Portalbetreibers dargelegt.
Schlüsselwörter
Portalbetreiber, Weblog, Blog, Forum, Gästebuch, Nutzer, Blogger, Haftung, Urheberrecht, Urheberrechtsverletzung, Persönlichkeitsrecht, Persönlichkeitsrechtsverletzung, Telemediengesetz (TMG), Teledienstgesetz (TDG), Internet, Neue Medien.
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- Anja Wohlrab (Author), 2010, Die Haftung des Portalbetreibers für Blogeinträge, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/166120